Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang Belegenheit ### Baublock Flurstück in der Gemarkung: Bahrenfeld
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- Reiner Melsbach
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1 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Altona Bezirksamt Altona - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt A/WBZ2 Fachamt Bauprüfung Jessenstraße Hamburg Telefon Telefax Zentrum-Wirtschaft-Bauen- Umwelt@altona.hamburg.de Ansprechpartnerin: Zimmer Telefon Telefax GZ.: A/WBZ/08917/2013 Hamburg, den 12. Februar 2014 Verfahren Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang Belegenheit Baublock Flurstück 2321 in der Gemarkung: Bahrenfeld Neubau eines Mehrfamilienhauses ( 12 WE) GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Genehmigung nicht die gegebenenfalls notwendige Einholung anderer öffentlich - rechtlicher Zulassungsentscheidungen ersetzt. Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. WC Sprechzeiten: nach Vereinbarung im Service Zentrum oder beim Sachbearbeiter Öffentliche Verkehrsmittel: S1, S11, S2, S3, S31 Altona 112, 155 Große Bergstraße
2 Sie kann auf schriftlichen Antrag nach 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Planungsrechtliche Grundlagen Baustufenplan Bahrenfeld mit den Festsetzungen: M 3 g Baupolizeiverordnung vom in der geltenden Fassung Teilbebauungsplan 41 mit den Festsetzungen: neue Baulinie, von jeglicher Bebauung freizuhaltende Fläche (grün) bis zu 10m i.d. Regerstraße u. 5mi.d. B.Ch., neue Straßenlinie, neue Straßenfläche (rot), Straßenfläche (gelb) Vorbescheid Gz.: A/WBZ/1582/2013 vom Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 2 / 8 Grundriss / 3.Obergeschoss 2 / 9 Grundriss / Staffelgeschoss 2 / 10 Schnitt AA, BB 2 / 12 Nord-Ost Ansicht 2 / 15 Perspektive 1 2 / 16 Beschreibung des Bauvorhabens 2 / 19 Antrag / Befreiung - 2 / 20 Antrag / Befreiung - 2 / 21 Antrag / Befreiung - 2 / 22 Antrag / Abweichung - 2 / 23 Antrag / Befreiung - 2 / 24 Lageplan Abstandsflächen, Feuerwehraufstellflächen und Planrecht 2 / 25 Grundriss / Kellergeschoss 2 / 26 Grundriss / Erdgeschoss 2 / 27 Grundriss / 1.Obergeschoss 2 / 28 Grundriss / 2. Obergeschoss 2 / 29 Ansicht / Süd - Ost 2 / 30 Ansicht / Süd - West 2 / 31 Ansicht / Nord - West Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften 1. Folgende planungsrechtliche Befreiungen werden nach 31 Absatz 2 BauGB erteilt 1.1. für das Überschreiten der Zahl der Vollgeschosse um 1 Vollgeschoss gem. dem Vorbescheid vom Die Befreiung wurde im Vorbescheid vom erteilt. A/WBZ/08917/2013 Seite 2 von 7
3 1.2. für die weitere Überschreitung der zulässigen bebaubaren Fläche von 0,5 um 0,432 auf 0,932 gem. 11 BPVO (Überschreitung im Vorbescheid vom um 0,41 auf 0,91) Die zusätzliche Überschreitung entsteht lediglich durch die rückwärtig angeordneten Balkone. Balkone sind Teil des heutigen Wohnstandard und wirken sich städtebaulich nicht negativ aus. Bedingung Die Dachfläche ist extensiv zu begrünen Überschreitung der Baulinie auf der von jeglicher Überbauung freizuhaltenden Fläche (grün) in einer Tiefe von ca. 9-10m Ecke Bahrenfelder Chaussee / Regerstraße mit dem Gebäude (TB 41, Teil 2) gem. 13 BPVO. Die Befreiung wurde im Vorbescheid vom erteilt. Bedingung Die Dachfläche ist extensiv zu begrünen Überschreitung der Baulinie auf der von jeglicher Überbauung freizuhaltenden Fläche (grün) in einer Tiefe von ca. 3m entlang der Regerstraße (TB 41, Teil 2) gem. 13 BPVO. Die Befreiung wurde im Vorbescheid vom mit folgender erteilt: entlang der Regerstraße sind keine Ausbaumaßnahmen geplant weitere Überschreitung der Baulinie auf der von jeglicher Überbauung freizuhaltenden Fläche (grün) in einer Tiefe von ca.10-13,50m Ecke Bahrenfelder Chaussee / Regerstraße mit den Balkonen im 1.-3.OG und der Außentreppe im EG (TB 41, Teil 2) gem. 13 BPVO. Die Überschreitung ist analog zur gegenüberliegenden Eckgestaltung des Gebäudes Bahrenfelder Chaussee 79 städtebaulich vertretbar. 2. Folgende bauordnungsrechtliche Abweichungen werden nach 69 HBauO zugelassen 2.1. für den Verzicht auf Barriere freie Wohnungen in einem Geschoss gem. 52 Abs.1 HBauO Bedingung A/WBZ/08917/2013 Seite 3 von 7
4 Anteilig von den 12 Wohnungen in vier Geschossen sind 3 Wohnungen verteilt auf die Geschosse Barriere frei herzustellen für die Unterschreitung der erforderlichen 120m² Kinderspielfläche um 16m² auf 104m² gem. 10 HBauO. Von den insgesamt 12 Wohnungen sind vier sehr kleine Single-Wohnungen geplant. Daher kann auf die 16m² fehlender Kinderspielfläche verzichtet werden. Genehmigungseinschränkungen (aufschiebende Bedingung) 3. Mit den entsprechenden Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn über folgende Prüfgegenstände ein Ergänzungsbescheid erteilt worden ist: 3.1. Standsicherheit Hierfür ist der erforderliche Nachweis gemäß 14 der Bauvorlagenverordnung in der geltenden Fassung (BauVorlVO) zur Prüfung nachzureichen Nachweis des Wärmeschutzes und der Energieeinsparung Hierfür sind die erforderlichen Bauvorlagen gemäß 16 der Bauvorlagenverordnung in der geltenden Fassung (BauVorlVO) zur Prüfung nachzureichen. Diese Einschränkungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach 73 Absatz 1 HBauO. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Anlage - bauordnungsrechtliche Auflagen und Hinweise Anlage - planungsrechtliche Hinweise Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Formblatt - Mitteilung über die Innutzungnahme Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG A/WBZ/08917/2013 Seite 4 von 7
5 Anlage zum Bescheid BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung Bezirksamt Altona Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Jessenstraße Hamburg HINWEISE 4. Der Beginn der Ausführung ist der Bauaufsichtsbehörde spätestens eine Woche vorher mitzuteilen ( 72a Abs. 4 HBauO). 5. Die Bauherrin oder der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies gilt nicht für die Beseitigung von Anlagen und die Errichtung von nicht baulichen Werbeanlagen ( 77 Abs. 2 HBauO). A/WBZ/08917/2013 Seite 5 von 7
6 Anlage zum Bescheid PLANUNGSRECHTLICHE HINWEISE Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr u. Innovation, Hamburg Amt für Verkehr und Straßenwesen Verkehrsbelange in der Stadtentwicklung VE3 Alter Steinweg 4 D Hamburg Ansprechpartnerin Frau Dipl.-Ing. Westphal Telefon (Mo-Do) bettina.westphal@bwvi.hamburg.de Az.: /1 HINWEISE 6. Im Verlauf der Bahrenfelder Chaussee stehen in diesem Abschnitt keine ausreichenden Nebenflächen zur Verfügung. Vor der Hausnummer 81 befindet sich eine Lichtsignalanlage. Eine Aufstellfläche für Fußgänger ist derzeit nicht vorhanden. Um Fußgänger gegenüber dem fließenden Verkehr zu sichern, wurden hier Sperrgitter angebracht. Diese Situation ist für eine Hauptverkehrsstraße nicht angemessen. Es sollte geprüft werden, ob ein Erwerb der Fläche (oder mindestens einer Teilfläche) der von jeglicher Bebauung freizuhaltenden Fläche möglich ist. Da in diesem Abschnitt der Bahrenfelder Chaussee zurzeit noch diverse Altbebauung vorhanden ist, kann der Ausbau bzw. die Verbesserung von Nebenflächen in einem sinnvollen Abschnitt bisher nicht erfolgen. Dies wird aber weiterhin von der BWVI angestrebt. Daher sollte versucht werden, die Vorgartenfläche oder mindestens einen Teil der Vorgartenfläche durch die FHH zu erwerben und im Rahmen der Wiederherstellung, nach Fertigstellung des Neubaus, diese Fläche als Nebenfläche auszubauen. Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger vor der Lichtsignalanlage könnte damit als Erstes erreicht werden. A/WBZ/08917/2013 Seite 6 von 7
7 Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Errichtung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Wohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 4 Vollgeschosse A/WBZ/08917/2013 Seite 7 von 7
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