Freie u n d Han sestad t Hamb u rg B e zi r ks amt B e rg edorf

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1 Freie u n d Han sestad t Hamb u rg B e zi r ks amt B e rg edorf Bezirksamt Bergedorf - Zentrum f ür Wirtschaf tsförderung, Bauen und Umwelt - Postf ach Hamburg ### ### ### Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung - B/WBZ 2 Wentorfer Straße 38a Hamburg Telefax Baupruefung@bergedorf.hamburg.de Ansprechpartnerin: ### Telefon - ### GZ.: B/WBZ/00155/2013 Hamburg, den 20. Mai 2014 Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug B/WBZ 01585/2014 Baulast - Rückbauverpflichtung Eingang , letzte Nachreichung vom Grundstück Belegenheit ### Baublock Flurstücke 3910, in der Gemarkung: Neuengamme Messmast BEFRISTETE GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung befristet bis zum erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Nach Ablauf der Befristung ist die bauliche Anlage vom Eigentümer oder Verfügungsberechtigten der baulichen Anlage innerhalb eines Monats ohne Entschädigungsansprüche zu beseitigen. Kunden-WC Aufzug Termine nach Vereinbarung unter der Telefon-Nr.: Öffentliche Verkehrsmittel: S2, S21 Bergedorf Bus 235 Rathaus Bergedorf alle Busse Mohnhof

2 Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. Planungsrechtliche Grundlagen Nicht überplanter Bereich Außenbereich nach 35 Baugesetzbuch (BauGB) Baugesetzbuch Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 1 / 8 Ansichten / Durchmesser 1 / 10 Baubeschreibung 1 / 14 Flurkartenauszug / Karte 1 / 15 Lageplan / Grundriss / Messmast 1 / 17 Nachweis / Artenschutzrechtliche Bewertung 1 / 18 Nachweis / Landschaftsbild - die im Prüfbericht vom benannten Vorlagen Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Anlage - bauordnungsrechtliche Auflagen und Hinweise Anlage - kampfmittelrechtliche Auflagen und Hinweise Anlage - naturschutzrechtliche Auflagen und Hinweise Anlage - Prüfbericht Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Im Einzelfall werden weitere Gebühren in gesonderten Bescheiden gemäß 1 Absatz 2 der Baugebührenordnung (BauGebO) in der geltenden Fassung erhoben. B/WBZ/00155/2013 Seite 2 von 13

3 Weitere Anlagen Formblatt - Mitteilung über die Innutzungnahme Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG B/WBZ/00155/2013 Seite 3 von 13

4 Anlage zum Bescheid BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung Bezirksamt Bergedorf Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Wentorfer Straße 38a Hamburg AUFLAGEN Ausführungsbeginn Vor Baubeginn sind der Bauaufsichtsbehörde folgende Nachweise vorzulegen: Baubeginnvorbehalte ( Aufschiebende Bedingungen) Die Bauarbeiten dürfen nur soweit ausgeführt werden, wie in bautechnischer Hinsicht geprüfte Ausführungszeichnungen vorliegen. Die Ausführungszeichnungen sind rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Bauarbeiten zur Prüfung einzureichen ( 70 Abs. 2 HBauO ). Mit den Bauarbeiten für den Mast darf erst begonnen werden, wenn folgende nachzureichende Bauvorlagen in bautechnischer Hinsicht (siehe BauvorlagenVO) geprüft und bauaufsichtlich genehmigt worden sind: Nachweis der Standsicherheit für den Anschluss der Pfähle an die Fußplatte des Mastes und an die Abspannungen einschließlich der erforderlichen zeichnerischen Darstellung und der Positionspläne ( 15 Abs. 1 HBauO). Ausführungszeichnungen für die Stahlkonstruktion für den Mast mit den für die Ausführung notwendigen Angaben gemäß DIN EN : , Abschnitt 4, unter Beachtung der LTB Anlage 2.4/2 ( 15 Abs. 1 HBauO). Montageanweisung für die Errichtung der Stahlbaukonstruktion in zeichnerischer und / oder Schriftform auf der Basis der Entwurfsgrundlage, der statischen Berechnung und der Bemessung der Bauteile ( 15 Abs. 1 HBauO). B/WBZ/00155/2013 Seite 4 von 13

5 Baubeginn ( Mitteilungen vor Beginn der jeweiligen Bauarbeiten ) Die Arbeiten an dem Mast werden durch den mit der Prüfung der bautechnischen Nachweise beauftragten Prüfingenieur für Baustatik, Herrn Dr. Steffens, Johannisbollwerk 6-8, Hamburg, Tel.: überwacht. Der Beginn dieser Arbeiten ist dem Prüfingenieur mitzuteilen ( 58 Abs. 1 HBauO ). Vor Aufnahme der Schweißarbeiten ist der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen: Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von tragenden Aluminiumbauten nach DIN EN : EXC 4 unter Beachtung der LTB Anlage 2.4/3 ( 56 Abs. 3 HBauO ). HINWEISE 1. Der Beginn der Ausführung ist der Bauaufsichtsbehörde spätestens eine Woche vorher mitzuteilen ( 72a Abs. 4 HBauO). 2. Die Bauherrin oder der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies gilt nicht für die Beseitigung von Anlagen und die Errichtung von nicht baulichen Werbeanlagen ( 77 Abs. 2 HBauO). B/WBZ/00155/2013 Seite 5 von 13

6 Anlage zum Bescheid KAMPFMITTELRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung 1. Behörde für Inneres Feuerwehr F04 F046 Billstrasse Hamburg AUFLAGEN 2. Nach heutigem Kenntnisstand sind keine Sondierungen notwendig. Lageplan zur Stellungnahme BIS/F046-13/7699 B/WBZ/00155/2013 Seite 6 von 13

7 Anlage zum Bescheid NATURSCHUTZRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung 3. Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Bergedorf Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Wentorfer Straße 38a Hamburg Fax.-Nr.: AUFLAGEN 4. Der zur Eingriffsbeurteilung vorgelegte Landschaftspflegerische Fachbeitrag (erstellt vom Büro EGL am / Anlage 1/18) sowie die artenschutzrechtliche Bewertung (erstellt am von Dipl. Biologen A. Mitschke, Anlage 1/17)) sind Bestandteil der Baugenehmigung und damit verbindlich umzusetzen. 5. Das naturschutzrechtliche Einvernehmen für die auf 2 Jahre befristete Errichtung des Windmessmastes gemäß Antragsunterlagen wird hiermit erteilt. 6. Eingriffs in Natur und Landschaft (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag): Die Errichtung des Mobilfunkmastes am Kiebitzdeich 151 auf den Flurstücken 3910 und stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft nach 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar. Die Eingriffsbilanzierung erfolgt in Kapitel 9 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages und ermittelt für die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes eine Ersatzzahlung, da keine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zur landschaftsgerechten Wiederherstellung oder Neugestaltung im engeren oder weiteren Untersuchungsgebiet und somit der Eingriff nicht in angemessener Frist ausgeglichen oder ersetzt werden kann ( Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Kap. 9 /S. 31). 7. Nach 15 (6) BNatSchG wird eine Ersatzgeldzahlung in Höhe von festgesetzt. 8. Dem Antragsteller geht ein gesonderter Bescheid über die finanzielle Abwicklung dieser Zahlung von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (Abteilung Naturschutz / Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege) zu. 9. Artenschutz (Artenschutzrechtliche Bewertung): Der vom Gutachter empfohlenen Vorgehensweise sollte unbedingt gefolgt werden. 10. In dem Gebiet wurden für die Genehmigungsfähigkeit der Windenergieanlagen aufwendige Betrachtungen der Habitat Nutzung der im Umfeld brütenden Großvögel und Nahrung suchenden Gastvögel durchgeführt, die hier traditionell zahlreich vorkommen. Eine Gefährdung durch Kollision mit den Stützseilen ist daher wahrscheinlich und unbedingt zu vermeiden. B/WBZ/00155/2013 Seite 7 von 13

8 Die Gefährdung der im und am Graben brütenden Enten und Schwäne durch Überspannung des Grabens mit dem Stützseil ist ebenfalls als signifikant einzustufen. Es ist zu prüfen, ob das betreffende Stützseil nicht alternativ platziert werden kann, ohne dass es den Graben überquert oder tangiert. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist das entsprechende Stützseil mit Vogelwarnmarkern in hoher Dichte zu markieren. Dies ist angesichts der begrenzten Standdauer des Mastes vertretbar. 11. Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verstößen gemäß 44 Abs. Nr. BNatSchG durch Vogelschlagereignisse sind folgende Auflagen zu beachten und in Abstimmung mit dem Gutachter fachgerecht umzusetzen: 12. Sicherung der Stützseile mit Vogelschutzmarkern, um den mit Seilen verbauten Luftraum für die gefährdeten Vogelarten sichtbar zu machen. 2. Veränderung der Stützseilposition über den Graben oder alternativ besonders dichte Markierung des entsprechenden Stützseiles mit Vogelschutzmarkern. 3. Errichtung des Messmastes außerhalb der Brutzeit 13. Nach Ablauf der für 2 Jahre befristeten Baugenehmigung ist der Verursacher (Antragsteller) oder dessen Rechtsnachfolger zum vollständigen Rückbau und zur Entsorgung des Mastes verpflichtet. Der Baubeginn sowie die Fertigstellung des Messmastes einschließlich aller Schutzmaßnahmen ist der zuständigen Stelle (WBZ41 /Naturschutzschutz) anzuzeigen. B/WBZ/00155/2013 Seite 8 von 13

9 Bautechnischer Nachweis AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung WTM PRÜFINGENIEURE GBR Johannisbollwerk Hamburg Telefon Telefax Web Prüfbericht Nr. 1 vom Proj.Nr Beschreibung der Konstruktion In Neuengamme soll ein 99 m hoher Windmessmast errichtet werden. Der Mast wird als abgespannter Gittermast erstellt. Er besteht aus einem dreiecksförmigen Fachwerkquerschnitt mit einer Seitenlänge von jeweils 35 cm und Abspannungen mit Rundlitzenseilen der Firma Pfeiffer. Die Gründung erfolgt auf Pfählen. Es handelt sich bei dem Mast um eine temporäre Baumaßnahme mit einer Standzeit von maximal 24 Monaten. Zustimmungen im Einzelfall Keine Bearbeitungsumfang Angaben zum geprüften Bauabschnitt, zu geprüften Unterlagen, zu Forderungen sowie zu ergänzenden Hinweisen sind in Anlage 1 aufgeführt. Bemerkungen für die Bauaufsicht werden in Anlage 2 mitgeteilt. Bescheinigung des Prüfingenieurs Hiermit wird bescheinigt, dass die geprüften Unterlagen bei Beachtung der Grüneinträge richtig sind. Die bauliche Anlage ist im Sinne der Technischen Baubestimmungen standsicher, wenn die grünen Änderungsvermerke beachtet werden und die in Anlage 1 genannten Forderungen erfüllt sind. B/WBZ/00155/2013 Seite 9 von 13

10 Zur Übereinstimmung der Bauvorlagen siehe Anlage 2. Die Prüfung wird fortgesetzt. Prüfung durch: Prüfingenieur für Bautechnik Dr.-Ing. Alexander Steffens WTM Prüfingenieure GbR Johannisbollwerk Hamburg Bearbeitung: Torsten Stoltmann Telefon: Telefax: Grundstück: Kiebitzdeich 151c Bauvorhaben: Messmast Eingereichte Bauvorlagen als Grundlage für die Ausführung Bauantragszeichnungen gemäß BauVorl VO 10, 11, mit Sichtvermerk Antrag auf einen Vorbescheid gemäß 63 HBauO für einen Windmessmast in Neuengamme Bauantrag nach 62 HBauO für die temporäre Errichtung eines Windmessmastes in Neuengamme Die Unterlagen werden für die weitere Prüfung der Baumaßnahme benötigt und erst nach Abschluss der Prüfung zurückgegeben. Geprüfte Bauvorlagen Statische Berechnung Errichtung eines 99 m Gittermastes vom , 104 Seiten (b.ä.) Statische Berechnung Errichtung eines 99 m Gittermastes, Gründung, 17 Seiten Statische Berechnung, Pfahlgründung, 23 Seiten Ungültige Bauvorlagen 13 Statische Berechnung Errichtung eines 99 m Gittermastes vom B/WBZ/00155/2013 Seite 10 von 13

11 Verfahrensvorschriften für die Ausführung Baubeginnvorbehalte ( Aufschiebende Bedingungen) Die Bauarbeiten dürfen nur soweit ausgeführt werden, wie in bautechnischer Hinsicht geprüfte Ausführungszeichnungen vorliegen. Die Ausführungszeichnungen sind rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Bauarbeiten zur Prüfung einzureichen ( 70 Abs. 2 HBauO ). Mit den Bauarbeiten für den Mast darf erst begonnen werden, wenn folgende nachzureichende Bauvorlagen in bautechnischer Hinsicht (siehe BauvorlagenVO) geprüft und bauaufsichtlich genehmigt worden sind: Nachweis der Standsicherheit für den Anschluss der Pfähle an die Fußplatte des Mastes und an die Abspannungen einschließlich der erforderlichen zeichnerischen Darstellung und der Positionspläne ( 15 Abs. 1 HBauO). Ausführungszeichnungen für die Stahlkonstruktion für den Mast mit den für die Ausführung notwendigen Angaben gemäß DIN EN : , Abschnitt 4, unter Beachtung der LTB Anlage 2.4/2 ( 15 Abs. 1 HBauO). Montageanweisung für die Errichtung der Stahlbaukonstruktion in zeichnerischer und / oder Schriftform auf der Basis der Entwurfsgrundlage, der statischen Berechnung und der Bemessung der Bauteile ( 15 Abs. 1 HBauO). Baubeginn ( Mitteilungen vor Beginn der jeweiligen Bauarbeiten ) Die Arbeiten an dem Mast werden durch den mit der Prüfung der bautechnischen Nachweise beauftragten Prüfingenieur für Baustatik, Herrn Dr. Steffens, Johannisbollwerk 6-8, Hamburg, Tel.: überwacht. Der Beginn dieser Arbeiten ist dem Prüfingenieur mitzuteilen ( 58 Abs. 1 HBauO ). Vor Aufnahme der Schweißarbeiten ist der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen: Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von tragenden Aluminiumbauten nach DIN EN : EXC 4 unter Beachtung der LTB Anlage 2.4/3 ( 56 Abs. 3 HBauO ). B/WBZ/00155/2013 Seite 11 von 13

12 Rohbauüberwachung ( Bescheinigungen) Folgende Unterlagen sind nach 72a Abs. 3 HBauO auf der Baustelle zur Einsicht bereitzuhalten: Nachweis der Übereinstimmung der Bauprodukte mit den technischen Regeln. Der Unternehmer, der die bauliche Anlage oder Anlagenteile herstellt, hat die Übereinstimmung der verwendeten Bauprodukte mit den Bestimmungen der Bauregelliste zu bescheinigen. Die Übereinstimmungserklärung ist zur Bauakte zu nehmen ( 20-22ff HBauO ). Bauordnungsrechtliche Anforderungen (Auflagen und Hinweise) Ergänzende Hinweise und Anforderungen Beschreibung des Prüfumfanges Es wurden die Standsicherheitsnachweise für den Mast und die Gründung geprüft. Bearbeitungsstand Die Standsicherheitsnachweise sind vollständig, bis auf einige noch erforderliche Ergänzungen. Der Abarbeitungsstand beträgt ca. 90 %. B/WBZ/00155/2013 Seite 12 von 13

13 Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Errichtung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nichtwohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 0 Vollgeschosse B/WBZ/00155/2013 Seite 13 von 13

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