Entscheidungen für die Zukunft
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- Margarete Küchler
- vor 6 Jahren
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1 Frühjahrs Ihre Stimmen, bitte! Bei aller Freude über die jüngsten Erfolge der politischen Verbandsarbeit in Bezug auf die Hausärztliche Versorgung (HZV) diskutierten die Delegierten auf ihrer Frühjahrstagung in Dortmund auch die ewigen Baustellen EBM und die Aus-, Fort - und Weiterbildung in der Allgemeinmedizin. Gerade hierzu unterbreitete der Verband dann auch konkrete Vorschläge, die den Allgemeinarztberuf attraktiv machen und seiner gesellschaftspolitischen Relevanz gerecht werden sollen. Diese und einige weitere Anträge wurden von den Delegierten in Dortmund am 09. und 10. Mai verabschiedet.
2 tagung Entscheidungen für die Zukunft Forum Politik Neben den großen Themenkomplexen wie EBM und HZV standen auch Dispensierrecht, Palliativversorgung und vieles mehr auf der Tagesordnung. Alle Ergebnisse, teils reger Diskussionen, zeigt die Beschlussübersicht. Fotos: Deutscher Hausärzteverband - Georg Lopata Zentrale Forderungen an die Bundesregierung Die Delegierten haben beschlossen: Hausarztmedizin ist Familienmedizin. Sie ist und bleibt in einer immer älter werdenden Bevölkerung wichtiger denn je. Die neue Bundesregierung ist daher angehalten, die Stellung der Hausarztmedizin in Deutschland weiter zu stärken und stabile, nachhaltige Rahmenbedingungen für die Hausärztinnen und Hausärzte und den hausärztlichen Nachwuchs zu schaffen. Dispensierrecht für Hausärzte Die Delegiertenversammlung hat den Vorstand gebeten, die Forderung der Delegierten nach Schaffung eines Dispensierrechtes für Hausärztinnen und Hausärzte erneut in die politische Diskussion auf Bundesebene in Berlin mit den dortigen politischen Akteuren einzubringen und Öffentlichkeit für dieses Thema herzustellen. Vertretung der Hausärzte in der KBV fordern klare Rahmenbedingungen innerhalb der Strukturen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die eine gleichberechtigte Interessensvertretung von Hausärzten einerseits und Fachärzten andererseits garantieren und klare Ressortzuständigkeiten vorsehen. Diese klaren Rege- lungen können einen Beitrag dazu leisten, dass es in Zukunft wieder mehr hausärztlichen Nachwuchs geben wird. Die KBV muss wieder zu einer auch dem Gemeinwohl dienenden öffentlich-rechtlichen Institution werden, in der echte demokratische Spielregeln gelten und die Interessen der Hausärzte ausschließlich durch eigene hausärztlich tätige Vertreter geregelt werden. Etablierung und Förderung eines hausärztlichen Primärarztsystems fordern von der Politik konkrete Maßnahmen, wonach die Patienten, die sich für eine Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung entscheiden und somit kosten- und qualitätsbewusst verhalten, einen finanziellen Ausgleich in Form eines geldwerten Bonus durch die Krankenkassen erhalten. Die bewusste Entscheidung der HZV-Patienten, sich für eine Steuerung der Versorgungsebenen und damit für eine Versorgungsstruktur, die Qualität- und Wirtschaftlichkeit steigert, helfen durch ihre Wahlentscheidung, Fehlfinanzierungen im Gesundheitswesen zu vermeiden. Dies muss durch die Krankenkassen honoriert werden. Zentrale Forderungen an die Gesetzlichen Krankenkassen haben auf Antrag des Bayerischen Frühjahrsdelegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes e.v. am 09./10. Mai 2014 in Dortmund. Die nächste Delegiertenversammlung findet am in Bonn statt. Der Hausarzt 10 /
3 Forum Politik Hausärzteverbandes folgende zentrale Forderungen an die Gesetzlichen Krankenkassen beschlossen: nach Stärkung einer eigenständigen hausärztlichen Tarif- und Vertragsautonomie durch eine faire und verlässliche Vertragspartnerschaft im Rahmen der Umsetzung der HZV-Verträge. Gehen Sie mit uns Hausärztinnen und Hausärzten den gesetzlich vorgesehenen und zukunftsweisenden Weg einer Hausarztzentrierten Versorgung zum Wohle der Patientinnen und Patienten und zur Sicherung des hausärztlichen Nachwuchses im Sinne eines qualifizierten Generalisten und Familienmediziners. nach Schaffung planbarer und für junge Medizinerinnen und Mediziner interessanter Rahmenbedingungen in der ambulanten hausärztlichen Versorgung durch Abschaffung der Regressbedrohung, etwa durch den Abschluss von gerechten und sinnvollen Prüfvereinbarungen im Rahmen der Regelversorgung. nach Lehrstühlen für Allgemeinmedizin an allen medizinischen Fakultäten, etwa im Wege einer finanziellen Förderung eines Stiftungslehrstuhls (siehe AOK Bayern Stiftungslehrstuhl an der LMU München für drei Jahre). Die GKV soll die Forderung nach Lehrstühlen für Allgemeinmedizin an allen medizinischen Fakultäten unterstützen. kunftsweisender Leistungs- und Vergütungsformen, auch unter Einbeziehung der weitergebildeten Medizinischen Fachangestellten (VERAH ). nach einer erhöhten Attraktivität der allgemeinmedizinischen Aus- und Weiterbildung, etwa durch die gemeinsame Erarbeitung von Modellprojekten bei der Förderung von an der Allgemeinmedizin interessierten Studentinnen und Studenten Stichwort PJ-Förderung oder Ärzten in Weiterbildung Stichwort Förderung der Verbundweiterbildung. nach Abbau unnötiger Bürokratie, etwa durch intelligente Lösungen z. B. im Bereich Formularwesen. Pflegereform Die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes unterstützen die zentralen Forderungen der Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes an die neue Bundesregierung zum Thema Pflegereform. Der Vorstand des Deutschen Hausärzteverbandes ist aufgefordert, die politische Diskussion auf Bundesebene in Berlin mit den dortigen politischen Akteuren, insbesondere auch in Gesprächen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigten für Pflege, Herrn Karl-Josef Laumann, einzubringen und auf deren Umsetzung hinzuwirken. Stärkung der Versorgungsforschung unterstützen die im Ko- nach einer Verbesserung der ambulanten hausärztlichen Versorgung, insbesondere älterer und multimorbider Patientinnen und Patienten, durch Schaffung intelligenter, zualitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorgesehene Stärkung der Versorgungsforschung und fordern eine Konzentration der Forschungsanstrengungen auf die drängenden und bislang ungelösten Probleme der ambulanten hausärztlichen Primärversorgung. Bei der Festlegung der Förderkriterien sollen die Berufsverbände und medizinischen Fachgesellschaften sowie die Lehrstühle für Allgemeinmedizin einbezogen werden. Neue Regeln für Substitutionsärzte fordern von der Bundesregierung die kurzfristige Einsetzung eines Runden Tisches zum Thema Substitution unter Einbeziehung der zuständigen Landesregierungen und -ministerien sowie von Vertretern der Substitutionsärzte sowie des Deutschen Hausärzteverbandes und der Gesetzlichen Krankenkassen, um kurzfristig rechtssichere Lösungen für die nach wie vor drohende Kriminalisierung und wirtschaftliche Gefährdung der Substitutionsärztinnen und -ärzte zu finden. Dispensierrecht im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst Die Delegierten fordern die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die das Dispensierrecht im vertraglichen Bereitschaftsdienst ermöglicht. Chroniker-Ziffer im aktuellen EBM und Der Bewertungsausschuss wird aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, die die Abrechenbarkeit der Chroniker-Ziffer unabhängig von der Inanspruchnahme ermöglicht. Foto: fotolia 24 Der Hausarzt 10/2014
4 Forum Politik Fotos: fotolia, Deutscher Hausärzteverband - Georg Lopata Ambulante Weiterbildung in der Allgemeinmedizin (hier: Kodex) Die Delegiertenversammlung hat den erstellten Kodex sowie den von der Arbeitsgruppe erstellten Musterarbeitsvertrag als für die Praxis sehr gut umsetzbare Lösung beschlossen. Hierin wird eine gute Möglichkeit gesehen, eine Verbesserung der Bedingungen für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu erreichen. Zusätzlich fordert die Delegiertenversammlung die Erhöhung und Dynamisierung der Fördersumme auf die im Kodex genannten Beträge. Die Delegiertenversammlung hat beschlossen, den Landesverbänden des Deutschen Hausärzteverbandes die Verwendung der vorgelegten Dokumente zu empfehlen. Erhalt der Schilddrüsen sonografie für Hausärzte in der zukünftigen WBO Die Delegierten haben beschlossen, der Vorstand und das IhF mögen sich dafür einsetzen, dass in der zukünftigen Weiterbildungsordnung die Schilddrüsensonografie für Hausärzte erhalten bleibt. Allgemeine Ambulante Palliativversorgung haben den Gesetzgeber aufgefordert, analog zum 37 b SGB V, der die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) regelt, auch Regelungen zur Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) verbindlich im Sozialgesetzbuch V zu verankern. Satzungsänderung Forum Ärzte in Weiterbildung Unter Wahrung der gemäß 7 Abs. 4 Sätze 1, 2 der Satzung einzuhaltenden Form- und Fristvorschriften hat die Delegiertenversammlung am die Neufassung der Satzung e.v. beschlossen. EBM Die Schilddrüsensonografie für Hausärzte in der Weiterbildungsordnung erhalten! Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes hat die geplante Weiterentwicklung des Hausarzt- EBM abgelehnt und fordert die KBV auf, umgehend die Mängel des neu eingeführten Hausarzt-EBM zu korrigieren. HZV in NRW Die Delegiertenversammlung hat die Landesregierung in NRW und das BVA aufgefordert, hier schnellstens die Blockade- und Kartellpolitik der betreffenden Krankenkassen zu unterbinden. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen muss ihrer Fürsorgepflicht zu einer wohnortnahen, flächendeckenden hausärztlichen Versorgung nachkommen. Um diese wohnortnahe, hausärztliche Versorgung auch in NRW aufrechtzuerhalten, muss jetzt die HZV in NRW schnellstmöglich umgesetzt werden. Dies ist nur über eine schnelle und reibungslose Realisierung der hausärztlichen Versorgungsverträge (HZV) möglich. HZV als feste Vertragsform in der GKV Die Hausarztzentrierte Versorgung ist eine eigenständige, alternative, moderne und flächendeckende Vertragsform von Hausärzten für Hausärzte und muss auch in Zukunft eigenständig und unabhängig bleiben. Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes hat deshalb al- Der Hausarzt 10 /
5 Forum Politik le Versuche des KV-Systems zurückgewiesen, sich als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts an der HZV als Vertragspartner, in welcher Form auch immer, beteiligen zu wollen. Dies ist mit dem Körperschaftsstatus nicht möglich. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, alle diesbezüglichen und durchsichtigen Wunschvorstellungen von KV-Funktionären weiterhin abzulehnen und keine Körperschaften im Selektivvertragssystem zuzulassen. KBV-/KV-Struktur Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes hat die Regierung aufgefordert, die Vereinbarung im Koalitionsvertrag bezüglich einer paritätischen und gleichberechtigten Besetzung der Vertreterversammlungen und Gremien der KBV und KVen zwischen hausärztlicher und fachärztlicher (unter Einschluss der Psychotherapeuten) Versorgungsebene unverzüglich umzusetzen. Dazu gehört auch das Recht jeder Versorgungsebene, über rein hausärztliche oder fachärztliche Belange selbständig entscheiden zu können. Information der Ärzte in Weiterbildung Die Ärzte in Weiterbildung für Allgemeinmedizin, die Mitglied im Deutschen Hausärzteverband sind, erhalten künftig regelmäßig die Verbandspublikation Der Hausarzt. Innovativer Standard für Weiterbildungspraxen Initiative Hausärztliche Nachwuchssicherung HANS Die Delegierten des Verbandes haben auf ihrer Frühjahrstagung am in Dortmund mit großer Mehrheit den Kodex Initiative HANS beschlossen. Es handelt sich hierbei um einen Kodex für die freiwillige Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Qualitätsstandards für weiterbildende Praxen im ambulanten hausärzt- lichen Bereich. In diesem Zusammenhang wurde von der Delegiertenversammlung ein Musterarbeitsvertrag für Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung bei einem Weiterbildungsermächtigten verabschiedet, der inhaltlich auf den Kodex abgestimmt ist. Die Dokumente sind das Ergebnis einer Arbeitsgruppe, die sich seit November 2013 mit dem Projekt Ärzte in Weiterbildung befasst. Die Sprecherin Öffentlichkeitsarbeit des JADE und selbst Ärztin in Weiterbildung, Dr. Sonja Strothotte berichtete, dass es auf der letzten practica 2013 war, als wir Herrn Mehl, den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hausärzteverbandes, darauf angesprochen haben, dass die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin sehr unterschiedlich, d.h. ohne einheitlichen Qualitätsstandard verläuft. In der Folge schrecke das leider viele interessierte Ärztinnen und Ärzte davon ab, ihre Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zu absolvieren, so Strothotte weiter. Deshalb habe man eine Arbeitsgruppe gegründet, deren Ergebnis die empfohlenen Musterdokumente sind. Noch weiter geht Dr. Gabriel Rogalli, Arzt in Weiter- Foto: fotolia 26 Der Hausarzt 10/2014
6 Übersicht über die obligaten Kriterien Forum Politik bildung aus Bremen und JADE-Mitarbeiter. Er glaubt, dass es durch die Verwendung des Kodex und der Musterarbeitsverträge gelingen kann, einen verlässlichen inhaltlichen und finanziellen Standard zu schaffen. Derartiges gibt es bisher in der ambulanten Weiterbildung nicht, so Rogalli. Die Arbeitsgruppe setzte sich neben den Teilnehmern der JADE zusammen aus den Landesverbandsvorsitzenden Bayerns, Dr. Dieter Geis, und Hessens, Dr. Dieter Conrad sowie drei Mitarbeitern des Deutschen Hausärzteverbandes. Sie haben gemeinsam den Kodex erarbeitet und in eine juristische Form gegossen. Hierbei wurden Wünsche der JADE ebenso berücksichtigt wie die Realisierbarkeit in der Hausarztpraxis. Das Projekt dient dazu, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Jeder Weiterbildungssuchende kann nun sehen: Aha, die Praxis nimmt am Kodex teil, also sind diese festgelegten Kriterien gegeben, erläutert Dieter Geis die Inhalte. Wir hoffen, dadurch einen weiteren Beitrag zur Nachwuchsgewinnung zu leisten. Der Kodex ist unterteilt in obligatorische und fakultative Kriterien, denen sich die Mitglieder der Landesverbände freiwillig anschließen können. Zu den obligatorischen Gehalt: Der AiW erhält ein Gehalt in Anlehnung an den jeweils gültigen Tarif für kommunale Häuser. Arbeitszeit: 40 h / Woche Kriterien gehören Gehalt (vergleichbar zum Krankenhaus), Arbeitszeit (40h/Woche), Urlaub (30 Tage) sowie fünf Fortbildungstage/Kalenderjahr (vgl. Tabelle). Insbesondere hinsichtlich des Gehalts wird durch den Kodex auch ein Beschluss des Deutschen Ärztetages 2013 umgesetzt. Dieser lautete: Den Weiterzubildenden in einer ambulanten Weiterbildungsstätte muss garantiert werden, dass sie mindestens die gleichen tariflichen Konditionen wie an einer stationären Weiterbildungsstätte vorfinden. Urlaub: 30 Arbeitstage / Kalenderjahr Fortbildungstage: 5 Fortbildungstage je Kalenderjahr, die in vorheriger Abstimmung mit dem Weiterbilder spezifisch für medizinische Themen genutzt werden müssen (eine Übernahme der Fortbildungskosten durch die Weiterbildungspraxis wäre wünschenswert) Merkmale der Weiterbildungspraxis: Die Weiterbildungspraxis muss typische Merkmale der allgemeinmedizinischen Tätigkeit umfassen, u.a. insbesondere: > 400 Patienten pro Quartal pro Vollzeitarzt regelmäßige Hausbesuche, die im vertretbaren Umfang dem AiW angeboten werden der Weiterbildungsermächtigung entsprechendes, allgemeinmed. Tätigkeitsspektrum und entsprechende apparative Ausstattung Betreuungspflicht des Weiterbilders: Sofern der AiW alleine in der Praxis ist, muss die Erreichbarkeit des Weiterbilders sichergestellt sein. Der AiW übernimmt keine längere Urlaubsvertretung, ggf. nach vorheriger Abstimmung Vertretung an z. B. Brückentagen. Regelmäßige Weiterbildungsgespräche, insbesondere: Mindestens wöchentliche Fallbesprechungen Quartalsweise strukturierte Feedbackgespräche Organisations- u. Praxisablaufbesprechungen Erreichbarkeit des Weiterbilders im Arbeitsalltag zur Klärung von Fragen Sprechzimmer: Dem AiW muss für die Behandlung ein Sprechzimmer zur eigenständigen Arbeit zur Verfügung stehen. Neben den klassischen arbeitsvertraglichen Regelungen wurden weitere obligate Kriterien wie die Größe der Weiterbildungspraxis, die Betreuungspflicht des Weiterbilders mit regelmäßigen Fallbesprechungen und das eigene Sprechzimmer für die Ärztin/ den Arzt in Weiterbildung während der Behandlung aufgenommen. Im Grunde handelt es sich um Kriterien, die im Rahmen einer vernünftigen Weiterbildung ohnehin erfüllt werden, verdeutlicht Dr. Dieter Geis, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Bayern, die Inhalte des Kodex. Auch die fakultativen Kriterien wie die Einführung in die praxisrelevanten Themen, die Fortbildung des Weiterbilders und das Mentoring werden derzeit schon von vielen Praxen erfüllt. Alle Projektbeteiligten zogen zur Zusammenarbeit ein hoch zufriedenes Resümee. Wir haben in diesem halben Jahr sehr gut und effektiv zusammengearbeitet. Der Kodex und der Musterarbeitsvertrag sind auch nicht abgehoben, sondern tatsächlich praxisnah, bewertet Dr. Dieter Conrad, Landesverbandsvorsitzender Hessen, das Ergebnis. Nach der Empfehlung durch die Delegiertenversammlung werden nun die einzelnen Landesverbände für sich entscheiden, inwieweit sie der Empfehlung folgen werden. Der nächste Schritt für Mitgliedsärzte, die dem Kodex zustimmen möchten, ist dann eine Online-Registrierung auf der Verbandswebseite unter Junge Ärztinnen und Ärzte, die nach einer Weiterbildungsstelle in der Allgemeinmedizin suchen, wissen dann, dass der dort registrierte Arzt die Kriterien des Kodex akzeptiert und erfüllt. Christian Tito Höcker Arbeitsgruppe Kodex Der Hausarzt 10 /
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