KWL - News 02/2017. Kurzübersicht:

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1 KWL - News 02/2017 Kurzübersicht: KWL-Erdgasausschreibungen G/040 G/043 für den Versorgungszeitraum , 6.00 Uhr bis zum , 6.00 Uhr KWL-Stromausschreibung E/0080 für den Versorgungszeitraum bis Rahmenvertrag: Lieferung von Fällmitteln für Kläranlagen Ausschreibung: Elektro-Transporter für den Bauhof Elektronische Winterdienstdokumentation Bürobedarf Rabattvereinbarung EEG-Umlage für 2018 verringert sich um 0,09 Cent In eigener Sache: Antje Schmitz verstärkt das KWL-Team Individuelle Ausschreibungsverfahren 1. KWL-Erdgasausschreibungen G/040 - G/043 für den Versorgungszeitraum 6 Uhr bis zum , 6 Uhr Die KWL führt seit 1998 erfolgreich Strom- und Erdgasausschreibungen für niedersächsische Kommunen, kommunale Einrichtungen und Verbände durch. In diesem Jahr wurde gerade die 80. Stromausschreibung und die 36. Erdgasausschreibung erfolgreich zum Abschluss gebracht. Die KWL bietet allen Teilnehmern der KWL-Erdgasausschreibung G/026 und allen Kommunen, und kommunalen Einrichtungen und Verbänden in Niedersachsen, die bisher an keiner KWL-Erdgasausschreibung teilgenommen haben, die Teilnahme an den KWL- Erdgasausschreibungen G/040 G/0043 für den Versorgungszeitraum , 6.00 Uhr bis zum , 6.00 Uhr an. Ein späteres Hineinwachsen (späterer Versorgungsbeginn) in die Ausschreibung ist möglich. Zur Ausschreibung können seitens der Teilnehmer alle Abnahmestellen mit Erdgasbezug gebracht werden. In der Vergangenheit wurde für die ehemaligen Regierungsbezirke Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems eine Gesamtausschreibung durchgeführt. Innerhalb dieser Ausschreibung wurden Regionallose gebildet, die sich an den ehemaligen Regierungsbezirken und in der Unteraufteilung an den Landkreisen orientierten. Seite 1 von 6

2 Für die anstehende Erdgasausschreibung haben wir unser Konzept geändert: Wir werden für jeden ehemaligen Regierungsbezirk eine separate Ausschreibung durchführen. Dadurch ergeben sich folgende Ausschreibungs- bzw. Vergabenummern: G/040 Regierungsbezirk Braunschweig G/041 Regierungsbezirk Hannover G/042 Regierungsbezirk Lüneburg G/043 Regierungsbezirk Weser-Ems Alle Teilnehmer werden wir entsprechend ihrer Gemeindekennzahl den Ausschreibungen zuordnen. Die Abnahmestellen der Teilnehmer sollen innerhalb der vier Ausschreibungen in Regionallose unterteilt werden, die sich an den Landkreisen orientieren. Die einzelnen Losgrößen sollen dabei i.d.r. nicht mehr als 50 GWh betragen. Ausgeschrieben wird das von den Abnahmestellen der Teilnehmer benötigte Erdgas im Lieferzeitraum und die vom Bieter zu erbringenden Dienstleistungen (Handling) zur Versorgung der jeweiligen Abnahmestelle. Diese Angebotspreise sollen Festpreise für die gesamte Laufzeit des Gasliefervertrages sein. Das Informationsschreiben G/040 G/043 und den Rückmeldebogen haben wir auf unserer Internetseite bereitgestellt. Soweit Sie eine Teilnahme beabsichtigen, senden Sie bitte zunächst den Rückmeldebogen mit Ihren Kontaktdaten zurück. Wir senden Ihnen dann den vorbereiteten Dienstleistungsvertrag in 2-facher Ausfertigung und den Datenerfassungsbogen für Ihre Abnahmestellen / Liegenschaften zu. Für Fragen steht Ihnen Herr Hoppe zur Verfügung. 2. KWL-Stromausschreibung E/0080 für den Versorgungszeitraum bis Für den Lieferbeginn ab dem wird die KWL erneut eine Stromausschreibung für den Strombezug von Liegenschaften niedersächsischer Kommunen, kommunaler Einrichtungen und Verbänden durchführen. Die KWL-Stromausschreibung E/0080 ist die Nachfolgeausschreibung der KWL-Stromausschreibung E/0060. Sie steht auch allen Kommunen, kommunalen Einrichtungen und Verbänden offen, die bisher an keiner KWL-Stromausschreibung teilgenommen haben. Das Ausschreibungsverfahren ist offen für alle Abnahmestellen, deren Strombezug der Teilnehmer zur Ausschreibung bringen möchte: SLP-Abnahmestellen, Straßenbeleuchtung und Lichtzeichenanlagen und RLM-Abnahmestellen. Die Ausschreibung der Stromlieferung für die gemeldeten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom , 0.00 Uhr bis zum , Uhr. Ein späteres Hineinwachsen (späterer Versorgungsbeginn) in die Ausschreibung ist möglich. Seite 2 von 6

3 Die Abnahmestellen der Teilnehmer sollen in Regionallose unterteilt werden. Die einzelnen Losgrößen sollen dabei i.d.r. nicht mehr als 50 GWh betragen. Ausgeschrieben wird der von den Abnahmestellen der Teilnehmer benötigte Strom im Lieferzeitraum und die vom Bieter zu erbringenden Dienstleistungen (Handling) zur Versorgung der jeweiligen Abnahmestelle. Diese Angebotspreise sollen Festpreise für die gesamte Laufzeit des Stromliefervertrages sein. Die übrigen Preisbestandteile (Netznutzung, Messung) bestimmen sich während des Lieferzeitraumes für die jeweilige Abnahmestelle nach den jeweils aktuellen veröffentlichten und von der Bundesnetzagentur genehmigten diesbezüglichen Tarife des Versorgungsnetzbetreibers (VNB) in dessen Netzgebiet die jeweilige Abnahmestelle liegt. Steuern und Abgaben bestimmen sich nach den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Der Teilnehmer kann zwischen folgenden Varianten wählen: Variante 1: Strom ohne Gestehungsvorgabe = Normalstrom Variante 2: Ökostrom Das Informationsschreiben E/0080 und den Rückmeldebogen haben wir auf unserer Internetseite bereitgestellt. Soweit Sie eine Teilnahme beabsichtigen, senden Sie bitte zunächst den Rückmeldebogen mit Ihren Kontaktdaten zurück. Wir senden Ihnen dann den vorbereiteten Dienstleistungsvertrag in 2-facher Ausfertigung und den Datenerfassungsbogen für Ihre Abnahmestellen / Liegenschaften zu. Für Fragen steht Ihnen Herr Hoppe zur Verfügung. 3. Rahmenvertrag: Lieferung von Fällmitteln für Kläranlagen Die KWL hat für verschiedene Kommunen in Niedersachsen einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Fällmitteln zur chemischen Phosphatelimination ausgeschrieben. Der Rahmenvertrag beinhaltet die Lieferung von Produkten wie z. B. Eisen-II-Chloridlösung, Eisen-III-Chloridsulfatlösung und Aluminiumsulfatlösung. Die Inhalte des Rahmenvertrages werden in Abstimmung mit ihrer Kommune auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen abwassertechnischen Anlagen abgestimmt. Interessenten für eine zukünftige Ausschreibung können sich an Herrn Uhde wenden. 4. Ausschreibung: Elektro-Transporter für den Bauhof Die Einsatzmöglichkeiten von Elektrofahrzeugen in Kommunen sind vielfältig. Aufgrund der in der Regel kurzen Distanzen und planbaren Fahrstrecken erfreuen sich die elektrischen Nutzfahrzeuge immer größerer Beliebtheit auf den kommunalen Bauhöfen. Die Förderung der Elektromobilität durch die Bundesregierung macht den Einsatz von E-Fahrzeugen für Kommunen besonders interessant. Das Bundesverkehrsministerium unterstützt gezielt die kommunalen Akteure beim Aufbau der Elektromobilität vor Ort. So werden bspw. die elektromobilitätsbedingten Mehrkosten bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen ausgeglichen und der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur gefördert. Seite 3 von 6

4 Kommunen, die Interesse an der Beschaffung von elektrischen Fahrzeugen für den Bauhof haben, werden geben sich bei Herrn Uhde zu melden. Bei großer Nachfrage kann auch eine Sammelbeschaffung in Betracht kommen. 5. Elektronische Winterdienstdokumentation Über unseren Rahmenvertrag mit der Firma AIDA ist ein GPS-gestütztes Erfassungs- und Visualisierungstool erhältlich, welches die gefahrenen Routen sowie die Arbeitsmodi Räumen und Streuen von Winterdienstfahrzeugen erfasst und die Daten in Echtzeit via Mobilfunk direkt an den AIDA GEO Webserver verschickt. Somit sind dem Bauhofleiter unverzüglich auf der Karte visuelle Informationen verfügbar, wo im Stadtgebiet, auf welchen Straßen Schwerpunkte für Schneeräumung und Eisglättebekämpfung liegen. Des Weiteren kann er anhand der zeitlich exakten Straßenbefahrungsprotokolle für jedes Einsatzfahrzeug mit sehr großer Sicherheit Bürgeranfragen oder -beschwerden adhoc beantworten hinsichtlich der Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten im Winterdienst. Außerhalb der Winterzeit können mit der gleichen Erfassungstechnik auf den entsprechenden Fahrzeugen genauso gut Kehrdienste, Reinigung der Regeneinflüsse oder Mäharbeiten dokumentiert werden. Neben der fest eingebauten, nachrüstbaren GPS-Aufzeichnungsbox wurde für den manuellen Gebrauch auf Kleinfahrzeugen zusätzlich auch eine Android Smartphone-App entwickelt. Hier obliegt es dem Fahrer, die GPS-Aufzeichnung der Fahrtroute und der Räum- und Streuarbeiten zu aktivieren. Weitere Module sind Straßenkontrolle, Baumkontrolle und Spielplatzkontrolle. Weitere Informationen finden Sie unter 6. Bürobedarf - Rabattvereinbarung Im Onlineshop von Otto Office unter gelten die kommunalen Sonderkonditionen mit einem Rabatt von 10 % auf das gesamte Sortiment für mehr als Markenartikel aus den Bereichen Bürobedarf, Technik und Möbel bei OTTO Office. Überschreitet der jährliche Nettoumsatz (Nettowarenwert minus Nettogutschriften minus Nettoretouren) Euro, gibt es einen weiteren Bonus in Höhe von 2 %, bezogen auf den jährlichen Nettoumsatz. Der Bonus wird als Gutschrift auf das jeweilige Kundenkonto gewährt. Maßgeblich für den Zusatzbonus von 2 % ist der zum des jeweiligen Jahres erzielte Nettoumsatz. Die Sonderkonditionen gelten u.a. auch für Mandatsträger, Schulen und Kindergärten. Um den Rabatt in Anspruch nehmen zu können ist eine Registrierung bei der KWL notwendig. Weitere Infos zum Rahmenvertrag finden Sie unter: im Bereich Bürobedarf. Seite 4 von 6

5 7. EEG-Umlage für 2018 verringert sich um 0,09 Cent Ab 2018 verringert sich die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) um 0,09 Cent auf 6,79 Cent pro Kilowattstunde. Damit wird sie rund 1,3 Prozent niedriger sein als Das gaben die vier Übertragungsnetzbetreiber in einer gemeinsamen Presseerklärung bekannt. Sie legen für 2018 einen EEG-Umlagebetrag in Höhe von insgesamt 23,78 Milliarden Euro zugrunde. Dabei rechnen sie für 2018 mit einer weiteren Zunahme der deutschen Ökostrom-Produktion um 17 auf rund 204 Terawattstunden. Das entspricht 204 Milliarden Kilowattstunden. 8. In eigener Sache: Antje Schmitz verstärkt das KWL-Team Seit dem verstärkt Frau Dipl. Ing. Antje Schmitz unser Team. Sie wird schwerpunktmäßig im Bereich der Feuerwehrbeschaffung eingesetzt. 9. Individuelle Ausschreibungsverfahren Individuelle Ausschreibungsverfahren für Kommunalfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge, Beladungen etc. werden laufend auf Wunsch der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden von der KWL durchgeführt. Sofern bei Ihnen schon erkennbarer Beschaffungsbedarf besteht, bitten wir um eine Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Thorsten Bullerdiek Seite 5 von 6

6 Ihre Ansprechpartner: Für den Bereich Feuerwehr und Bürobedarf: Dieter Kuntze Tel.: 0511/ Petra Schulz Tel.: 0511/ Antje Schmitz Tel.: 0511/ Lars Uhde Tel.: 0511/ Thorsten Bullerdiek Tel.: 0511/ Fax.: 0511/ Technischer Berater: Rainer Kunze Für den Bereich Energie: Matthias Hoppe Tel.: 0511/ Für den Bereich Kommunal: Matthias Hoppe Tel.: 0511/ Lars Uhde Tel.: 0511/ Für den Rahmenvertrag Telefonie: Walburga Kobus Tel.: 0511/ Kerstin Hillebrecht Tel.: 0511/ Für den Bereich Rechnungswesen: Anke Lächelt Tel.: 0511/ Seite 6 von 6

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