AK Wirtschaftspolitik Treffen vom 5. Juni 2012

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1 AK Wirtschaftspolitik Bündnis 90 / Die Grünen Köln AK Wirtschaftspolitik Treffen vom 5. Juni 2012 Ergebnisprotokoll Anwesende: Cord, Kai, Michael, Wolfgang, Boris, Mathias, Henning, Karim, Markus, Dieter, Hans, Sabine Sitzungsleitung: Hans Protokoll: Dieter 1 Aktuelles Ökologische Finanzreform: Positionspapier der Grünen Bundestagsfraktion (s. Weblink) Beschluss: Bei der nächsten AK-Sitzung wollen wir hierzu eine Stellungnahme erarbeiten. Weblink zum Positionspapier der Grünen Bundestagsfraktion: Bundestagswahlprogramm: Der AK sollte sich in die Erarbeitung des wirtschaftspolitischen Teils des Bundestagswahlprogramms (BT-Wahl 2013) einmischen mit Initiativ- oder Änderungsanträgen. Ein Basistext für unsere Positionserarbeitung sollte das AK-Papier zu wirtschaftspolitischen Leitlinien bilden, das in 2006 Jahren schon mal erarbeitet wurde (s. Anhang). Kommunalwahlprogramm: Die Vorbereitungen zum Kommunalwahlprogramm (Kommunalwahl 2014) werden voraussichtlich im Herbst / Winter diesen Jahres beginnen. Hier sollten wir uns ebenfalls einmischen u.a. mit der Perspektive eines nachhaltigen schuldenmindernden Stadthaushalts. Versicherungsvertrieb: Stefan Jauernig (u.a. LAG Wirtschaft) hat angeregt, dass sich der AK mit dem Thema Versicherungsvertrieb und den in Arbeit befindlichen Positionen der Bundestagsfraktion befasst. Die Infos hierzu werden dem Protokoll beigefügt (s. Anlage 1a und 1b). Über die weitere Befassung hiermit werden wir später entscheiden. Industriepolitik in NRW: Die LAG Wirtschaft hat mit der Erarbeitung eines grundlegenden Konzeptes zur Grünen NRW-Industriepolitik begonnen, das in einen großen Antrag für die LDK 2013 münden soll. Wir sollten uns als AK an dieser Diskussion beteiligen. Dieter hat für diese Diskussion eine Zusammenstellung der bundespolitischen Grünen Positionen erarbeitet, die für uns eine erste Arbeitsgrundlage bilden könnte (s. Anlage 2). 2 Schwerpunkt: Vermögenssteuer, -abgabe Nach einer Einführung durch Hans zu Konzepten, Erfahrungen in Deutschland und Grünen Positionen zu Vermögenssteuer und Vermögensabgabe wurde dieses Thema teils kontrovers diskutiert. Kontrovers war vor allem: Vermögenssteuer vs. Vermögensabgabe Argument gegen die Vermögensabgabe u.a.: Sie) würde gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot bei Gesetzten verstoßen. AK-Wirtschaft@gruenekoeln.de Sprecher: Dieter Schöffmann (0176/ , dieter.schoeffmann@gruenekoeln.de) Hans Schwanitz (0160/ , h.h.schwanitz@googl .com)

2 AK Wirtschaftspolitik Treffen vom 5. Juni Ergebnisprotokoll 2 Für die Vermögensabgabe spräche die Zweckbindung (z.b. für den Schuldenabbau) während die Vermögenssteuer auch für Ausgabenerhöhung verwendet werden könnte. Vermögen als Besteuerungs-/Abgabengrundlage vs. Einkommen U.a.: Eine höhere Einkommensbesteuerung sei mit weitaus weniger bürokratischem Aufwand zu bewerkstelligen als eine Vermögensbesteuerung / -abgabe. Vermögen unterlägen (Bewertungs-)Schwankungen, was vor allem bei einer Rückwirkenden Abgabe ein großes Problem darstelle. Resümee / Ergebnsse: Wir sind uns einig, dass grundsätzlich Vermögen substanziell in die Pflicht genommen werden sollten. Kontrovers ist die Art und Weise, und zwar unter den Aspekten Steuersystematik, Gerechtikeit und Verfassungsfestigkeit Die Diskussion soll anhand des in Arbeit befindlichen Projektgruppen-Papiers zur EU / den EU- Finanzen (Fertigstellung voraussichtlich in zwei Wochen) sowie im Kontext der Diskussion um die Ökologische Finanzreform fortgesetzt werden. 3 Termin- und Themenplanung 3. Juli: Schwerpunkt: Ökologische Finanzreform 7. August: keine AK-Sitzung SOMMERPAUSE 4. September: Schwerpunkt: Präsentation und Diskussion der Ergebnisse der Projektgruppe Eurozone AK Wirtschaftspolitik Bündnis 90 / Die Grünen Köln

3 AK Wirtschaftspolitik Treffen vom 5. Juni Ergebnisprotokoll 3 Anhang Grüne Marktwirtschaft Leitlinien einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik Version vom von Kai Rüsen und Karsten Witt Wie kann grüne Marktwirtschaft, wie kann grüne Wirtschaftspolitik aussehen? Dieser Frage hat sich der Arbeitskreis Wirtschaftspolitik des Kreisverbands Köln von Bündnis 90/Die Grünen angenommen und sieben Prinzipien erarbeitet, die das Fundament grüner Wirtschaftspolitik bilden könnten. Dieses Vorgehen spiegelt unsere gemeinsame Überzeugung wider, dass grüne Wirtschaftspolitik auf bestimmten Prinzipien basieren sollte. Diese Prinzipien folgen dem übergeordneten Ziel, dass Wirtschaft dem Menschen und dem Gemeinwohl zu dienen hat. Dabei fühlen wir uns als Grüne besonders dem Grundsatz der ökologischen Nachhaltigkeit verpflichtet. Warum sollte Wirtschaftspolitik auf Prinzipien basieren? weil sie sich sich nicht so leicht vor den Karren kurzfristiger Interessen spannen lässt, die zudem nur allzu leicht von Lobbyisten jeglicher Couleur maßgeblich beeinflusst werden können. Die grüne Wirtschaftspolitik, wie wir sie in diesem Papier konzipieren, hat außerdem den Vorteil, dass sie sich in zielführender Weise diskutieren und kritisieren lässt, da die Prinzipien, auf die einzelne wirtschaftspolitische Maßnahmen zurückgeführt werden können, offen zutage liegen. Wie aus den Leitlinien hervorgeht, haben wir ein enges Verständnis von Wirtschaftspolitik, d.h. Aufgabe der Wirtschaftspolitik ist es unseres Erachtens, dem Wirtschaftsablauf einen Ordnungsrahmen zu geben. Dieser Rahmen wird von den im Folgenden angegebenen Prinzipien abgesteckt. Dass Wirtschaftspolitik über zahlreiche Schnittstellen mit anderen Politikfeldern verbunden ist, soll dabei keinesfalls bestritten werden. Die Interdependenz von Wirtschaftspolitik mit anderen Politikfeldern werden wir hier jedoch nicht thematisieren. Die Prinzipien 1. Verursacherprinzip: Internalisierung externer Kosten 2. Prinzip der Selbstbestimmung der Menschen / KonsumentInnensouveränität 3. Prinzip der Förderung des UnternehmerInnentums 4. Trennung von Wirtschafts- und Fiskalpolitik 5. Trennung von Wirtschafts- und Sozialpolitik 6. Nachhaltigkeitsprinzip bei staatlicher Subventionsvergabe 7. Prinzip der Neutralität wirtschaftspolitischen Handelns Erläuterung der Prinzipien Prinzip 1: Verursacherprinzip: Internalisierung externer Kosten Das Verursacherprinzip bedeutet für uns, dass alle ökologischen und sozialen Kosten sich in den Preisen der relevaten Güter niederschlagen. In einer grünen Marktwirtschaft gilt, dass diejenigen, die derartige Kosten verursachen, diese auch zu tragen haben. Im Fall privater Kosten, die unmittelbar beim Produzenten oder Konsumenten anfallen, ist die Einhaltung des Verursacherprinzips kein Problem. Hier funktionieren die Märkte. Der eigentliche Anwendungsbereich dieses Prinzips betrifft die externen Kosten. Für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Wirtschaftsweise ist es unerlässlich, dass Konsumenten und Produzenten ihren Entscheidungen die vollen Kosten zugrunde legen. Weil in diesen Fällen der Marktmechanismus jedoch versagt, ist in diesen Fällen die Politik gefordert, die externen Kosten durch geeignete Maßnahmen zu internalisieren. AK Wirtschaftspolitik Bündnis 90 / Die Grünen Köln

4 AK Wirtschaftspolitik Treffen vom 5. Juni Ergebnisprotokoll 4 Mögliche politische Maßnahmen: Weiterentwicklung von Abgaben wie Maut, Öko-Steuer, Zertifikatehandel, etc.; Schließen von Recyclingkreisläufen, etc. Prinzip 2: Prinzip der Selbstbestimmung der Menschen / KonsumentInnensouveränität In der Marktwirtschaft bestimmen die KonsumentInnen, was produziert wird und auf welche Weise dies geschieht. Nichts anderes besagt der Anspruch "Der Kunde ist König", mit dem Konsumentensouveränität im Allgemeinen übersetzt wird. Da Konsumentscheidungen erheblichen Einfluss auf Produktions- und Distributionsentscheidungen haben, verlangt das erste Prinzip von der Wirtschaftspolitik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die MarktteilnehmerInnen in die Lage versetzt werden, souveräne/selbstbestimmte Konsumentscheidungen zu treffen. Aufgrund der Struktur von Marktwirtschaft ist dies unseres Erachtens von zentraler Bedeutung für die langfristige Stabilität und Wohlfahrt marktwirtschaftlich strukturierter Gesellschaften. Mögliche (wirtschafts-)politische Maßnahmen: effektiver VerbraucherInnenschutz, Stärkung der Selbstbestimmungs- und v.a. Medienkompetenz durch geeignete Bildungs- und Informationspolitik, Gewährleistung der Souveränität der KonsumentInnen bspw. durch Monopolkontrolle. Prinzip 3: Förderung verantwortungsvollen Unternehmertums Neben KonsumentInnen sind die Unternehmen die Träger der Marktwirtschaft. Grüne Wirtschaftspolitik braucht verantwortungsvolle UnternehmerInnen. Dazu zählen für uns UnternehmerInnen, die sich als fester Bestandteil der Gesellschaft verstehen ( corporate citizenship ), für die nicht kurzfristige Renditeziele, sondern langfristige Entwicklungen entscheidend sind und die sich an klaren Werten orientieren. Dazu gehört z.b. fairer Umgang mit Kunden, Wettbewerbern und Lieferanten (Stichwort Fairer Handel ). Ein höheres Maß an Verantwortung ist erfahrungsgemäß eher bei überschaubaren Betriebsgrößen und Eigentum sowie Risikoübernahme zu erwarten als bei anonymen Kapitalgesellschaften. Da kleine und mittlere Unternehmen zudem eine wichtige Quelle von Innovationen darstellen, vertreten wir eine primär mittelstandsorientierte Wirtschaftspolitik. Mögliche politische Maßnahmen: Förderung der Bereitschaft zu Unternehmensgründungen, Etablierung einer Kultur der zweiten Chance bei Konkursen, die unternehmerisches Scheitern auffängt, anstatt es zu stigmatisieren, Abschaffen oder Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen einzelner Produzenten (-gruppen) im allgemeinen, besonders aber kleiner und mittlerer Unternehmen gegenüber Großunternehmen. Prinzip 4: Trennung von Wirtschafts- und Steuerpolitik Steuern dienen der Finanzierung der Staatstätigkeit 1. Darüber hinaus werden Steuern auch zur gezielten Beeinflussung der Wirtschaftstätigkeit benutzt. Dies geschieht durch bestimmte steuerliche Sonderregelungen (Steuervergünstigungen, Ausnahmetatbestände). Bei diesen Sonderregelungen handelt es sich um indirekte Subventionen. Wir lehnen diese Instrumentalisierung von Steuerpolitik grundsätzlich ab. Erstens ist die konkrete Auswirkung steuerlicher Sonderregelungen selten präzise vorhersagbar. Zweitens verkomplizieren sie das Steuerrecht, führen durch zunehmende Intransparenz zu Ungerechtigkeiten und erleichtern das Wirken von Lobbygruppen zur Durchsetzung ihrer Partikularinteressen. Wir setzen uns statt steuerlicher Sonderregelungen für die Gewährung direkter Zulagen (z.b. Investitionszuschüsse) ein, die rechtssystematisch außerhalb des Steuerrechts stehen und dieses daher nicht komplizieren und deren Wirkung außerdem zielgenauer lenkbar ist. 1 Staatstätigkeit geht unseres Erachtens über die Korrektur von Marktversagen sowie die Schaffung, Aufrechterhaltung und Durchsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen gesellschaftlichen Handelns hinaus. Sie erstreckt sich bspw. auch auf Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, die als Puffer für die durch die Globalisierung wachsende wirtschaftliche Unsicherheit notwendig sind. AK Wirtschaftspolitik Bündnis 90 / Die Grünen Köln

5 AK Wirtschaftspolitik Treffen vom 5. Juni Ergebnisprotokoll 5 Nicht unter die Trennung von Wirtschafts- und Steuerpolitik fallen Abgaben zur Internalisierung externer Kosten wie z.b. die sogenannte Ökosteuer, die aufgrund ihrer Zweckgebundenheit streng genommen rechtssystematisch nicht zu den Steuern zählt. Mögliche politische Maßnahmen: Radikale Vereinfachung des Steuerrechts; Abschaffung von Ausnahmetatbeständen; stattdessen Gewährung direkter Zulagen. Prinzip 5: Trennung von Wirtschafts- und Sozialpolitik Um es vorwegzunehmen: Wir befürworten nicht die Schwächung der Sozialpolitik. Im Gegenteil: Wir unterstützen eine Sozialpolitik, die jedem Menschen ein Leben in Würde mit gesellschaftlicher Teilhabe garantiert. Um dies zu gewährleisten, treten wir für das grüne Konzept der sozialen Grundsicherung ein. Die Sozialpolitik sollte aber so ausgerichtet sein, dass sie nicht die Effizienz funktionierender Märkte behindert. Nicht selten führen soziale Eingriffe (bspw. im Fall der Steinkohlesubventionen zur Erhaltung der Arbeitsplätze) zu ineffektiven, teuren Ergebnissen, die letztlich den Steuerzahler belasten. Daher sollten soziale Eingriffe in den Marktprozess u.e. grundsätzlich unterbleiben. Soziale Sicherheit sollte auf dem Wege geeigneter Transferleistungen realisiert werden. Strittig: Mittel- bis langfristig halten wir die Überführung der sozialen Grundsicherung in ein bedingungsloses Grundeinkommen für sinnvoll, da aufgrund ständig steigender Arbeitsproduktivität sowie der Grenzen des Wachstums durch immer knapper werdende Ressourcen die Erwerbsarbeit insgesamt abnehmen wird. Um ein bedingungsloses Grundeinkommen Wirklichkeit werden zu lassen, müsste allerdings von der Gesellschaft akzeptiert werden, dass ein Teil der Bevölkerung nicht am Arbeitsprozess teilnimmt und gesellschaftlich Teilhabe sich nicht mehr primär über Arbeit im heutigen Sinne definiert. Mögliche politische Maßnahmen: Liberalisierung des Arbeitsrechts, Stärkung der Sozialpolitik. Prinzip 6: Nachhaltigkeitsprinzip bei staatlichen Investitionen/Subventionen Wir treten grundsätzlich für staatliche Technologiepolitik ein, d.h. wir halten die Beeinflussung der Entwicklung bestimmter Innovationen für gerechtfertigt. Um ungeregelten, willkürlichen Subventionsoder Investitionsvorhaben einen Riegel vorzuschieben, sollten diese Aktivitäten sich am Nachhaltigkeitsprinzip ausrichten. Gefördert werden sollen ausschließlich Technologien, die für die Zukunft erwarten lassen, dass sie einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft dienen. Darunter verstehen wir Technologien, die die Abhängigkeit der Volkswirtschaft von endlichen Ressourcen verringern sowie Technologien, die zur Stabilisierung des (globalen) ökologischen Systems beitragen. Mögliche politische Maßnahmen: Förderung von Solar- und Windenergie; schadstoffarmen Motoren, Recycling-Technologien, etc. Prinzip 7: Prinzip der Neutralität wirtschaftspolitischen Handelns Die gegenwärtige Wirtschaftspolitik wird stark durch partikulare Lobbyinteressen bestimmt. Aus Gründen der Gerechtigkeit und auch unserem Demokratieverständnis heraus sollte Wirtschaftspolitik neutral sein und nicht einzelne Berufsgruppen oder Regionen auf Kosten Anderer bevorzugen. Sichtbar wird dieses Prinzip bereits in unserer Forderung, Wirtschafts- und Steuepolitik zu trennen. Es gilt jedoch nicht nur für die nationale Volkswirtschaft, sondern auch im globalen Maßstab. Wir plädieren für einen grundsätzlich freien internationalen Waren- und Dienstleistungsaustausch in einem geordneten Rahmen; u.a. halten wir globale Standards aus Gerechtigkeitsgründen sowie aus Gründen ökologischer Nachhaltigkeit für gerechtfertigt. Mögliche politische Maßnahmen: Abschaffung von Zöllen, Kontingenten u.ä.; Einführung vernünftiger ökologischer und arbeitsrechtlicher Standards. AK Wirtschaftspolitik Bündnis 90 / Die Grünen Köln

6 Dr. Gerhard Schick Stand Grüne Forderungen zum Versicherungsvertrieb 1 Einleitung In der Öffentlichkeit ist häufig von der schlechten Beratungsqualität der Banken die Rede. Das Thema Versicherungsberatung ist bei der Kritik an der Finanzbranche dagegen bislang eher im Hintergrund. Das hat allerdings nichts damit zu tun, dass es dort keine Probleme gäbe. Ganz im Gegenteil: Im Bereich der für den Versicherungsvertrieb leider bedeutsamen Strukturvertriebe gibt es massive Probleme bei der Qualifikation der Beraterinnen und Berater. Die aus dem Bankenbereich bekannte provisionsorientierte Fehlberatung ist hier mindestens so deutlich ausgeprägt. Unter dem Dach dieser hierarchisch und pyramidenförmig aufgebauten Vertriebssysteme verkaufen tausende Vertreterinnen und Vertreter Versicherungsprodukte auf Provisionsbasis und meist nur im Nebenjob. Da Vertreter auf den unteren Stufen eines Strukturvertriebes zunächst nur wenige Provisionen verdienen und der vom Provisionsaufkommen abhängige variable Anteil am Einkommen erheblich ist, besteht für die Vertreter ein stetiger Druck Provisionen zu generieren, um im System aufzusteigen. Das gelingt aber nur denjenigen, die im Stande sind viele Versicherungspolicen zu verkaufen und die Vertriebsvorgaben zu erfüllen. Deshalb werden Neukunden zunächst im Familien-, Freundes- und Kollegenkreis geworben bevor die Drückerkolonnen sodann durch das Land ziehen. Die Berichte von ausgestiegenen Insidern, Videos von Werbeveranstaltungen, auf denen neue Verkäufer akquiriert werden, und auch der Ergo-Vertriebs-Skandal aus dem Jahr 2011 zeigen, dass der den Strukturvertrieben immanente Vertriebs- und Provisonsdruck kaum Platz für eine Vermittlung kunden- und bedarfsgerechter Versicherungspolicen lässt. Die dem Provisionsmodell immanenten Interessenkonflikte und Fehlanreize werden etwa bei der Invaliditätsabsicherung deutlich. Obwohl die Berufsunfähigkeitsversicherung unter Risikogesichtspunkten für Kunden oftmals zu präferieren sein dürfte, werden in der Praxis weitaus öfter Unfallversicherungen verkauft. Die Unfallversicherung ist aus Risikogesichtsgründen teurer und vom Absicherungsgrad nicht ausreichend, allerdings im Vertrieb leichter umsetzbar. Diese unbefriedigende Situation der Absicherung bei Berufsunfähigkeit/ Erwerbsunfähigkeit ist vor dem Hintergrund, dass das staatliche Sicherungssystem (fast) abgeschafft ist und private Versicherer eine strengere Risikoselektion vornehmen, hochproblemtisch. (Problemgruppen ohne Schutz vor zentralem Risiko.) Grundprinzip grüner Finanzmarktpolitik ist, dass Kunde und Anbieter auf Augenhöhe agieren sollen. Sind Kunden insoweit strukturell im Nachteil, sollen staatliche Maßnahmen (Regulierung, Informationspflichten, öffentliche Bereitstellung von Informationen z.b. durch die Stiftung Warentest oder Verbraucherberatung durch die Verbraucherzentralen etc.) versuchen, dieses Ungleichgewicht zu korrigieren. Dieses Grundprinzip muss auch im Versicherungsvertrieb gelten. Diesem Bereich sind gleich zwei Formen struktureller Unterlegenheit immanent: Zum einen die Unterlegenheit des Kunden gegenüber dem Versicherungsvermittler 1, zum anderen die des Versicherungsvermittlers gegenüber dem Versicherungsanbieter. Der Grund der strukturellen Unterlegenheit des Kunden liegt in Informationsasymmetrien. 1 Versicherungsvermittler sind Versicherungsvertreter und Makler. 1

7 Dr. Gerhard Schick Stand Bei Rentenversicherungen etwa, bei welchen die zukünftigen Renten von beim Vertragsabschluss noch unbekannten Anlageergebnissen und anfallenden Kosten abhängen, können Verbraucher nur schwer die erwartete Rendite nach Kosten verschiedener Anbieter vergleichen. In dieser Situation neigen Verbraucher dazu, offensichtliche Kosten für die (Honorar-) Beratung zu vermeiden und entscheiden sich für eine vermeintlich kostenlose Beratung bei einem Versicherungsmakler oder einem gebundenen Versicherungsvertreter. Sowohl der Makler als auch der gebundene Vertreter haben einen Anreiz zum Vertrieb solcher Produkte, die ihm die höchste Provision bzw. Courtage einbringen. Dabei können Versicherungsanbieter, die etwa durch häufige Umschichtung des angelegten Kapitals hohe Kosten für den Kunden (und hohe Gewinne für die Versicherung) produzieren, eine höhere Courtage für die Makler anbieten, als Anbieter die im besten Interesse des Kunden handeln. Wenn in einem solchen Markt alle Teilnehmer strikt rational handeln, werden nur die provisionsträchtigsten, nicht aber die besten und geeignetsten Produkte vertrieben. Selbst wenn Versicherungsvermittler qualitativ gut beraten und bedarfsgerechte Produkte vermitteln wöllten, ist das oftmals nicht möglich, da sie seitens der Versicherungsanbieter nicht hinreichend informiert werden und ihrerseits Informationsasymmetrien unterliegen. Ein regulierender Eingriff des Staates bietet also die Möglichkeit, das Marktresultat zu verbessern. Im Folgenden schlagen wir Schritte zur Stärkung der Kundinnen und Kunden vor. Diese sollen bedarfsgerechte Produkte erhalten. Die aus Kundensicht besseren Produkte sollen systematisch eine größere Verkaufschance haben als die schlechteren Produkte. Gleichzeitig wollen wir die Vermittlerschaft insofern stärken, dass sowohl Versicherungsvertreter als auch Makler die Möglichkeit haben, eine unbeeinflusste und qualitativ hochwertige Beratungs- und Vermittlungsleistung zu erbringen. 2 Stärkung der Honorarberatung (Versicherungsberatung) Bereits im Jahr 2007 wurde für den Versicherungsbereich der Versicherungsberater ( 34e GewO) geschaffen. Zu Beginn des Jahres 2012 waren jedoch unter den insgesamt in Deutschland registrierten Versicherungsvermittlern gerade einmal 223 Versicherungsberaterinnen und -berater 2. Einer Verbreitung der Versicherungsberatung steht vor allem entgegen, dass am Markt üblicherweise Bruttopolicen angeboten werden. Zahlreiche Versicherungsprodukte sind ohne eingerechnete Provisionen oder Rückvergütungen nicht zu erhalten. Damit kann sich aber die absurde Situation ergeben, dass Verbraucher im Anschluss an eine Beratung, das empfohlene Produkt bei einem Versicherungsvermittler erwerben müssen und hier Provisionen zahlen, obwohl sie keine Beratung mehr benötigen. - Deshalb sind die Versicherungsunternehmen zur Bereitstellung von Nettotarifen zu verpflichten. Der Versicherungsberater soll, nachdem er eine Empfehlung für ein bestimmtes Versicherungsprodukt abgegeben hat, das Produkt auch vermitteln dürfen.. - Damit im Rahmen der Versicherungsvermittlung eine Durchleitung der Provision an den Kunden möglich ist, sollte das auf 81 Absatz 2 Satz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes gestützte Provisionsabgabeverbot aufgehoben werden. - Strukturelle Nachteile für die Versicherungsberatung sollten abgebaut werden (Gleichbehandlung von Vermittlern und Beratern mit Blick auf die Umsatzsteuer- 2 Vgl. Davon Makler und gebundene Versicherungsvertreter (68 %). 2

8 Dr. Gerhard Schick Stand pflicht und hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit von Provision und Beratungsentgelt.) - Auch ein Honorarberater kann versuchen, an seinen Kunden mehr Geld zu verdienen als nötig. Das ist der übliche Interessengegensatz von Anbietern und Nachfragern. Er bezieht sich aber bei der Honorarberatung auf für die Kunden nachvollziehbare Größen, nämlich den Stundensatz und die Beratungsdauer. Sollte es hier zu Problemen kommen, könnte über eine Honorarordnung gegengesteuert werden. 3 Offenlegung von Provisionen und Zuwendungen Bei Versicherungen regelt 7 VVG in Verbindung mit der VVG InfoV die Offenlegung der Abschluss- und Vertriebskosten durch den Versicherer. Der Versicherungsvermittler muss Provisionen und Zuwendungen, die er erhält, bislang allerdings nicht offenlegen. Da die Provision des Versicherungsvermittlers aber letztlich aus den Beiträgen der Kunden bezahlt wird, sollten alle Zuwendungen und Provisionen, die der Vermittler und die hinter ihm stehende Unternehmenseinheit erhält, in Euro und Cent offengelegt werden. Die Vergütung des Vermittlers sollte separat vom Konto des Versicherten abgebucht werden. Dadurch wird Kunden auch deutlich, dass die Beratungsleistung im Rahmen der Versicherungsvermittlung nicht kostenlos ist. Wer die Pflicht zur Provisionsoffenlegung mit dem Scheinargument verneint, dass Verkäufer in keiner anderen Branche ihre Provision offenlegen müssten (so bspw. das oftmals herangezogene Beispiel des Autoverkäufers) verkennt, dass es sich bei Versicherungs- und Finanzprodukten um Vertrauensgüter handelt. Fallen neben den Abschlusskosten laufende Vermittlungskosten an, sind diese ebenfalls offenzulegen, damit der Kunde vor Vertragsschluss weiß, wie hoch die Gesamtkostenbelastung für ihn ist. Können die laufenden Vermittlungskosten nicht in Euro und Cent dargestellt werden, weil sich die Prämienhöhe im Zeitablauf ändert, ist die Kostenbelastung prozentual und jährlich mitzuteilen. Dann können Kunden darüber entscheiden, ob sie im Laufe der Zeit ggf. zu einem günstigeren Vermittler wechseln. 4 Vermittleraufsicht, Statusinformation und Marktüberblick Vielen Kunden können nicht einschätzen, welche Art von Vermittler ihnen gegenüber sitzt. Einerseits liegt das an mangelnder Kenntnis der unterschiedlichen Formen in der Versicherungsvermittlung, vielfach wird eine Information aber auch gar nicht oder nur unvollständig erbracht. Dennoch erfolgt in Deutschland mangels Kompetenz der in Frage kommenden Behörden keine staatliche Kontrolle darüber. - Wohlverhaltensregeln sind zwar zivilrechtlich, jedoch nicht aufsichtsrechtlich verankert.auch formell gibt es kein einheitliches und abgestimmtes Vorgehen der Vermittleraufsicht. Diese unterliegt seit dem Vermittlergesetz den Industrie- und Handelskammern (IHKen). Über zwei Drittel der Vermittler und Berater unterliegen aber der nur indirekten BaFin- Aufsicht, da sie als gebundene Vertreter registriert sind. Es mangelt an einer übergeordneten letztendlichen Entscheidungsinstanz (IHKen unterliegen der Länderaufsicht, DIHK kann als privatrechtlicher Verein keine hoheitlichen Befugnisse ausüben). Wir befürworten wie bei den Finanzvermittlern eine einheitli- 3

9 Dr. Gerhard Schick Stand che Beaufsichtigung durch die BaFin, die sich dafür allerdings dezentral organisieren müsste. - Es braucht einen Standard für die Statusinformation, so dass jeder Vermittler die formal gleiche Statusinformation vorhalten kann. Darüber hinaus bedarf es einer Überprüfung, ob die Statusangaben vor Beginn des Vermittlungsgespräches richtig, vollständig und verständlich gegeben werden, und einer Klarstellung, dass ein Vermittler seine Zulassung verlieren kann, wenn er seinen Status nicht, nicht vollständig oder falsch offenlegt. Aus der Statusinformation muss hervorgehen, wenn ein Versicherungsvermittler nur Produkte bestimmter Anbieter vermittelt und einen nur eingeschränktem Marktüberblick hat. 5 Zulassung, Mindestqualifikationsanforderungen (Abschaffung der Ausnahmen für gebundene Versicherungsvertreter) und Ausgleichsanspruch Derzeit gibt es kein einheitliches Zulassungsverfahren für Versicherungsvermittler. Gebundene Versicherungsvertreter und produktakzessorische Vermittler brauchen gar keine Zulassung. Das wird den Versicherern überlassen. - Es ist aber - auch unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten - dringend geboten, vorzuschreiben, dass all diejenigen, die versicherungsberatend und - vermittelnd tätig sind, nachgewiesenermaßen qualifiziert sind und sich fortwährend beruflich fortbilden. Deshalb sollte jeder Vermittler eine Mindestqualifikation vor einer objektiven Stelle nachzuweisen haben. Es reicht nicht aus, dass lediglich das Versicherungsunternehmen die Sachkunde des gebundenen Vermittlers bescheinigt. Diese weitreichenden Ausnahmen für gebundene Vertreter machen sich insbesondere einzelne Strukturvertriebe zu nutzen. Diese registrieren ihre Mitarbeiter über ein Versicherungsunternehmen als vertraglich gebundene Versicherungsvermittler und erreichen damit, dass die Mitarbeiter ein Erlaubnisverfahren vor den Industrie- und Handelskammern umgehen. Die Annahme, ein Versicherungsunternehmen werde im Hinblick auf die Haftungsübernahme wegen der drohenden Haftung für Schäden durch ungeeignete Vermittler auf eine entsprechende Mindestqualifikation achten 3, ist empirisch nicht belegt 4. - Gleichfalls ist es nicht ausreichend, dass einzelne Personen in einem Unternehmen den Nachweis der nötigen Qualifikation erbringen und sodann alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch diese qualifizierten Personen beaufsichtigt werden, als ebenfalls qualifiziert gelten und Versicherungsprodukte vermitteln dürfen, ohne einen Nachweis zu erbringen ( 34d Absatz 6 GewO) 5. - Versicherungsvertreter sollten im Falle einer Eigenkündigung einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem vertretenen Unternehmen haben. Anderenfalls nimmt man mittelbar denjenigen, die mit dem vertreten Versicherungsunternehmen aufgrund von Vertriebsvorgabe oder mangelnder Qualität der Produktpallette unzufrieden sind, die Chance, auszusteigen, weil sie dann wirtschaftlich "vor dem Aus" stünden. Nach 89b Abs. 3 Nr. 1 HGB ist der Ausgleichsanspruch im Falle der Eigenkündigung des Versicherungsvertreters unter anderem dann nicht ausgeschlossen, wenn ein Verhalten des Unternehmers hierzu begründeten Anlass gegeben hat. Nach der Rechtsprechung ist das anzunehmen, wenn dem Vertreter ein Festhalten am Vertrag 3 So die Gesetzesbegründung auf BT-Drs. 16/1935, S Vgl. Studie von Evers & Jung Anforderungen an Finanzvermittler [ ], 2008, S Vgl. 34f Absatz 4 GewO -neu-, für den Finanzanlagenvermittler. 4

10 Dr. Gerhard Schick Stand nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist. Da diese Formulierung sehr weich ist, könnte man hier an eine gesetzliche Präzisierung denken. Klargestellt werden könnte, wann ein begründetes Verhalten (etwa Vertriebsdruck) eines Unternehmers anzunehmen ist, das den Ausgleichanspruch nicht ausschließt. 6 Novellierung des Versicherungsvermittlerregisters Der Aufbau des Versicherungsvermittlerregisters ist unter Verbraucherschutzgesichtspunkten ungeeignet. Abgesehen von der Information, dass eine Zulassung vorliegt, enthält es für Kunden keine brauchbaren Informationen. Insbesondere fehlen Angaben zur Qualifikation des Vermittlers, zum Marktüberblick und dem vermittelten Produktspektrum, zur Höhe der Berufshaftpflichtversicherung und zur zuständigen Behörde im Falle von Verbraucherbeschwerden. 7 Kostentransparenz bei Versicherungsprodukten Die Kosten müssen für Kundeninnen und Kunden transparent und vergleichbar sein. - Die anfallenden Kosten sollten deshalb sowohl als Gesamtbetrag (in tabellarischer Form) als auch prozentual als Renditeminderung angeben werden. Hierbei kommt es insbesondere auf eine produktübergreifende Vergleichbarkeit an. Zur Darstellung der Kosten unter Einbeziehung der Abschluss- und Vertriebskosten bieten Kostenmodelle wie RIY ( reduction in yield ) für die Einzahlungsphase und RIP ( reduction in payment ) für die Auszahlungsphase transparente und vergleichbare Kennzahlen zur Minderung der Rendite und damit mehr Verständlichkeit bei den Kundinnen und Kunden. Bei der Ausgestaltung einer Kostenkennzahl ist darauf zu achten, dass es Vermittlern nicht möglich ist, durch die variable Ansetzung längerer Vertragslaufzeiten die Kostenkennziffer günstiger aussehen zu lassen und damit zu manipulieren. - Wir fordern für die Kapital bildenden Versicherungsarten Leben und Rente eine gleichmäßige Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Vertragslaufzeit bzw. die Ansparphase, damit die Verluste bei einer vorzeitigen Kündigung nicht unverhältnismäßig hoch sind. Das verursacht Übergangsprobleme, da die Versicherungsunternehmen und Vermittler die Erträge nicht mehr am Anfang, sondern über die Laufzeit gestreckt erhalten. Diese Fragen des Übergangs in ein System langfristiger Kundenbindung können nicht davon abhalten, das derzeitige System zu überwinden, das auf kurzfristige Provisionserträge ausgerichtet ist. 8 Beratungsverzicht, Vergleichbarkeit, und Kundeninformation - Nach Angaben der Verbraucherzentralen wird in Deutschland im Rahmen der Versicherungsvermittlung vom Beratungsverzicht im erheblichen Umfang Gebrauch gemacht. Auf Beratung und Dokumentation zu verzichten, ist in der Versicherungsvermittler- Richtlinie hingegen gar nicht vorgesehen. Das sollte die BaFin in einem Rundschreiben klarstellen. - Das Problem ist oftmals nicht, dass der Kunde zu wenige Informationen bekommt. Das Problem liegt vielmehr in der Qualität der Information, nämlich, dass der Kunde viel- 5

11 Dr. Gerhard Schick Stand fach frisierte Infos erhält, die sich auch nicht vergleichen lassen. Eine Alternative zur Informationspflicht bieten auch nicht etwa Online- Vergleichsportale wie Check 24 oder Transparo. Hier erhalten Kunden zwar Informationen. Ein objektiver Produktvergleich findet aber nicht statt, da die Portale meist von den Versicherern beeinflusst werden. Und dort, wo es tatsächlich externe Tests bzw. Vergleiche gibt, frisieren Unternehmen ihre Tarife auf den Vergleich hin bzw. optimieren den Tarif, um beim Test gut abzuschneiden. - Es braucht deshalb gesetzlich standardisierte Vorgaben für Muster vorvertraglicher Informationen, die eine produktübergreifende Vergleichbarkeit ermöglichen. Informationen machen nur Sinn, wenn sie so zur Verfügung gestellt werden, dass Kunden diese für sich und die Kaufentscheidung verwenden können. 9 Nachhaltigkeit Wie in der Finanzberatung fordern wir auch für den Bereich der Versicherungsvermittlung und -beratung, dass Kunden, soweit von ihnen gewünscht, die Berücksichtigung nichtfinanzieller, also insbesondere ethischer, sozialer und ökologischer Motive im Rahmen der Kapitalanlage ermöglicht wird. - Produktinformationsblätter ( 4 VVG-InfoV) sollen einen Hinweis auf Berücksichtigung ökologischer, sozialer oder ethischer Kriterien enthalten. - Im Beratungsgespräch soll die Frage angesprochen werden, ob der Kunde solche Kriterien zu berücksichtigen wünscht. 6

12 Religion Bedeutung in der Finanzund Versicherungswirtschaft Bei einer verpflichtenden Einführung von Nettotarifen und Honorarberatung durch die Politik ist die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Religionsausübung von Bedeutung. Die Religion wird zumindest in Deutschland in aller Regel nicht als Bestandteil der Finanz- und Versicherungswirtschaft wahrgenommen, obwohl es gerade in jüngerer Zeit hier einige interessante Entwicklungen gegeben hat. Aber auch unter Verbraucherschutzgesichtspunkten ist es bemerkenswert, wenn religiös orientierte Gruppen sich ein eigenes Finanz- und Versicherungsangebot schaffen. Im Judentum, bei den Muslimen als auch bei Katholiken und Protestanten gibt es entsprechende Bewegungen. Bei einer verpflichtenden Einführung von Nettotarifen und Honorarberatung durch die Politik ist die grundgesetzlich und auch europarechtlich garantierte Freiheit der Religionsausübung von Bedeutung. Jüdisches Versorgungswerk Im Sommer 2010 wurde das Jüdische Versorgungswerk mit Sitz in Berlin und Köln gegründet, das von der Kölner Pensionskasse verwaltet wird. Die Gründung sei erfolgt, da es bisher für die Angehörigen einer jüdischen Gemeinschaft in Deutschland keine Möglichkeit (gab), eine eigene Säule der Altersversorgung aufzubauen. Um dies künftig zu ändern, wurde das Jüdische Versorgungswerk gegründet. Sowohl den Angestellten einer jüdischen Gemeinde als auch den Selbständigen bzw. freiberuflich Tätigen soll die Möglichkeit einer jüdischen Altersversorgung geboten werden. Beispielsweise Rabbiner in kleineren Gemeinden sind freiberuflich und nicht als Angestellte der Gemeinde tätig, da sich die kleinen Gemeinden keinen angestellten Vollzeit-Rabbiner leisten können. Daneben steht das Jüdische Versorgungswerk auch den einfachen Mitgliedern einer jüdischen Gemeinde offen. Muss das jüdische Versorgungswerk mit gewerblichen Honorarberatern zusammenarbeiten? Immer wieder wird in der Politik die Forderung aufgestellt, dass alle Anbieter verpflichtet werden sollen, Nettotarife anzubieten und somit Honorarberater gefördert werden sollen, die gegen Stundenhonorar Kunden beraten. So forderte beispielsweise am 19. Januar 2012 die SPD im Deutschen Bundestag mit einem eigenen Antrag: SPD-Fraktion fordert provisionsfreie Honorarberatung für alle Finanzdienstleistungen. Bei Rechtsanwälten, die gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Organ der Rechtspflege ( 1 BRAO) sind, gilt ein umfängliches Berufsrecht, das sicherstellt, dass der (zukünftige) Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft ( 7 BRAO). Gemäß 43 BRAO hat ein Rechtsanwalt sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen und gemäß 2 Bundesrechtsanwaltsordnung handelt es sich bei der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes nicht um ein Gewerbe. Dies sind Regelungen, die nicht für gewerbliche Honorarberater gelten und von der Politik bisher auch nicht geplant sind. Eine Verpflichtung, sich als gewerbetreibender Honorarberater auch außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens würdig zu erweisen, ist in der Politik noch nicht einmal im Gespräch. Ferner gibt es bei den Rechtsanwälten als hoheitliche Stelle nicht nur die regionalen Rechtsanwaltskammern, sondern auch die Bundesrechtsanwaltskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Anders als bei den Industrie- und Handelskammern, bei denen an der Spitze lediglich ein Verein, der DIHK, steht, der beispielsweise das Versiche- Vorsorge Bedeutung der Religionen 30 Performance 3/2012

13 Ein orthodoxer Jude liest den Torah an der Westwand in Jerusalem, Israel. rungsvermittlerregister führt, und der bei den Industrie- und Handelskammern freundlich nachfragen muss, denn er hat diesen gegenüber keinerlei Weisungsrecht und ist auch nicht die Dach-Kammer. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob ein jüdisches Versorgungswerk nach den Plänen der Politik gezwungen werden soll, mit jedem gewerblichen Honorarberater, also auch jemandem, der Mitglied oder Unterstützer der NPD, DVU oder proköln ist, zusammenarbeiten zu müssen. Der rechtsradikale Honorarberater müsste noch nicht einmal einen jüdischen Kunden nachweisen, sondern er könnte um sich für mögliche Kundengespräche mit Juden beruflich zu informieren Informationen von dem Jüdischen Versorgungswerk anfordern beispielsweise auf der Rückseite eines rechtsradikalen Flugblattes, das er zum Briefpapier umfunktioniert. Schließlich ist zu beachten, dass die freie Religionsausübung gemäß Artikel 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und gemäß Artikel 4 des deutschen Grundgesetzes unter besonderen Schutz gestellt ist. Eine Religionsgemeinschaft bzw. ihr Versorgungswerk hier beispielsweise das Jüdische Versorgungswerk zu zwingen, Nettotarife anbieten zu müssen und diese allen gewerblichen Honorarberatern also auch NPD, DVU und proköln-anhängern, die als gewerbliche Honorarberater tätig sind zur Verfügung stellen zu müssen, wird weder mit der Europäischen Charta noch mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Gegenüber dem Autor hat der Landesverband der jüdischen Gemeinden von Nordrhein Westfalen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Düsseldorf, bereits telefonisch mitgeteilt, dass man die Beratung zum Jüdischen Versorgungswerk nur in den jüdischen Gemeinden selbst vornehme und externen Beratern keinerlei Informationen und Unterlagen zur Verfügung stelle die Thematik stellt sich also ganz konkret. Islamic Bank of Britain Im Jahr 2004 wurde in Großbritannien die Islamic Bank of Britain gegründet, die ausschließlich schariakonforme Bankgeschäfte betreibt. Die Bank hat ein eigenes Sharia Supervisory Committee, das die Einhaltung der religiösen Gesetze innerhalb der Bank und bei ihren Geschäften überwacht. Statt Zinsen, die im Islam aufgrund des schädlichen Einflusses des Zinses-Zins-Effektes für die Gesellschaft verboten sind, werden Gewinnbeteiligungen angeboten. Eine längere Diskussion gab es darüber, ob die Bank Mitglied in der britischen Einlagensicherung für Banken sein kann und sollte, da das völlig gefahrlose Geld-Vermehren ebenfalls mit den Grundsätzen des Islams nicht vereinbar ist. Die Bank ist inzwischen Mitglied der britischen Einlagensicherung, und muslimische Kunden können die eventuellen Zahlungen, die sie nach einem Verlust von der Einlagensicherung erhalten würden, dann aus religiösen Gründen spenden. Sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime können Kunden der Bank werden und man arbeitet freiwillig auch mit unabhängigen Beratern und Vermittlern zusammen. Islam-konforme Investments und Fonds In Luxemburg ist eine Vielzahl von islamkonformen Investmentfonds registriert und auch im weitgehend römisch-katholischen Malta bemühen sich die Aufsichtsbehörde und die Wirtschaftsförderung des Landes um die Ansiedelung von islamkonformen Investmentfonds. In den USA hat der Dow Jones sogar einen eigenen Index für das schariakonforme Marktsegment, den Dow Jones Islamic Market Index. In Deutschland hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Vorsorge Bedeutung der Religionen Performance 3/

14 Sikh Pilger am goldenen Tempel Harmandir Sahib in Amritsar, Indien Jahr 2009 eine Konferenz zu dem Thema in Frankfurt am Main veranstaltet, und auch die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bieten ihre Dienstleistungen zu dem Thema an. Die Meridio Vermögensverwaltung AG, Köln, hat vor einiger Zeit den Meridio Global Islamic Multi Asset Investmentfonds auf den Markt gebracht, der von einem Scharia-Board in Bahrain als islamkonformes Investmentprodukt zertifiziert worden ist. Entsprechende Urkunden wurden in arabischer, englischer, deutscher und türkischer Sprache zur Verfügung gestellt. Die Zielgruppe für den Investmentfonds sollten Muslime in Deutschland sein, die als größte Gruppe aus der Türkei stammen. Die Scharia-Zertifizierung in Bahrain konnte die türkisch-sprechenden Muslime in Deutschland allerdings nicht überzeugen, denn im Islam gibt es viele verschiedene Strömungen und auch regionale Besonderheiten. Die Islam-Gelehrten aus Bahrain waren den meisten Türken in Deutschland völlig unbekannt, sprechen weder Deutsch noch Türkisch und somit wurde die Scharia-Zertifizierung in der gewünschten Zielgruppe überhaupt nicht akzeptiert. Als Bahrain sich im arabischen Frühling auch noch als einer der Staaten herausstelle, deren Führung auf Muslime, die für Freiheit demonstrieren, mit Panzern (auch aus Saudi-Arabien) vorging, war die Akzeptanz des Fonds noch weitergehender reduziert. Inzwischen befindet sich der Fonds in Liquidation. Muslimische Bestattungshilfe Bei der DITIB, der Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.v., die von der türkischen Regierung unterstützt wird und ihre Hauptverwaltung in Köln hat, gibt es als Selbsthilfeeinrichtung eine Bestattungshilfe, die im Umlageverfahren die Bestattungskosten der Mitglieder übernimmt. Eine Tarifierung mit Kapitalansammlung gibt es nicht, auch eine aufsichtsrechtliche Zulassung, beispielsweise als kleiner Versicherungsverein, ist nicht vorhanden. Eine vergleichbare Einrichtung, dort Sterbekasse genannt, gibt es bei der IGMG, der islamischen Gemeinschaft Milli Görüs, die ihre Europazentrale in Kerpen im Rheinland hat. In beiden Fällen besteht, aufgrund des derzeit reinen Umlageverfahrens, die Gefahr, dass wegen des demographischen Wandels die finanziellen Verpflichtungen in den nächsten Jahren nur mit einer wesentlich höheren Umlage geleistet werden können. Statt den derzeit ca. 35 Euro pro Jahr und Familie, beispielsweise bei der Sterbekasse der IGMG, werden, wenn keine Kapitalansammlung und solide Tarifierung erfolgt, nach ersten Schätzungen bis zu 200 Euro pro Familie und Jahr erforderlich sein. KfW-Bank und deutsche Aufsicht könnten helfen Die deutschen Aufsichtsbehörden, die für kleine Versicherungsvereine zuständig sind, nämlich die Bundesländer, haben sich bisher, ebenso wenig wie die BaFin, mit der Frage einer Zulassung einer muslimischen Sterbekasse als kleiner Versicherungsverein befasst. Auch die Berichte der Verfassungsschutzbehörden zu dem Thema sind äußerst dünn. Es ist sehr bedauerlich, dass das Thema von der deutschen Mehrheitsgesellschaft nicht in einer unterstützenden Form aufgegriffen wird, denn eine solide und nachhaltig finanzierte Muslimische Sterbekasse auf Gegenseitigkeit könnte als kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gemäß 53 Versicherungsaufsichtsgesetz den Mitgliedern der muslimischen Gemeinschaften, die sonst in einigen Jahren erfolgende böse Überraschung stark steigender Beiträge ersparen, auch wenn hierfür heute höhere Beiträge in Kauf genommen werden müssten. Ggfs. wäre sogar eine Anschubfinanzierung durch die KfW-Bank möglich, die sie von vergleichbaren, neuen Finanzinstituten in sogenannten 3. Welt-Ländern teilwei- Vorsorge Bedeutung der Religionen 32 Performance 3/2012

15 St. Peters Platz, Vatikan Stadt, Rom se auch übernimmt. In Ergänzung zur Entwicklungshilfepolitik in der Ferne, könnte die KfW-Bank echte Nachbarschaftshilfe in Deutschland bieten. Gerade die sehr trockenen Themen Finanzen und Versicherung und Sterbekasse bieten sich für eine Förderung der Integration an, denn vor dem Hintergrund der Islamischen Holdings, die vor etlichen Jahren weitgehend unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit viele hundert Millionen bei hiesigen Muslimen eingesammelt haben, die diese nie wieder gesehen haben, sind die islamischen Gemeinschaften in Deutschland für das Thema nachhaltige Finanz- und Versicherungsgeschäfte mit Aufsicht sehr sensibilisiert. Gerade eine Aufsicht durch eine deutsche Behörde, die nicht korrupt ist und als solide angesehen wird, würden viele Muslime im Finanz- und Versicherungswesen verbunden mit einer Berücksichtigung ihrer Glaubensgrundsätze sicherlich sehr begrüßen. Auch könnte bei der Gründung und Etablierung einer muslimischen Sterbekasse, beispielsweise auf die Kenntnisse bei der Gründung und Etablierung der Sterbekasse der Lebenshilfe Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, die von der Bezirksregierung in Arnsberg (NRW) beaufsichtigt wird, zurückgegriffen werden, die zur Unterstützung bereit ist. Auch der Deutsche Sterbekassenverband mit Sitz in Bochum, wäre sicherlich zur Unterstützung bereit und auch die deutschen Bundesländer und die BaFin könnten hier helfen. Nachdem die BaFin bereits 2009 eine internationale Konferenz zu Islamic Finance durchgeführt hat, wäre nun eine kleinere Veranstaltung zu dem Thema Islamic Finance was gibt es bereits in Deutschland? sinnvoll. Katholische Kirche und ihr Finanz- und Versicherungswesen Auch bei der katholischen Kirche gibt es Finanzanlagen mit religiösen Grundlagen. Die Pax Bank bietet den LIGA PAX- Cattolico Union Investmentfonds an, der unter dem Slogan Römisch-Katholisch-Exklusiv angeboten wird und beispielsweise nicht in Firmen, die Anti-Baby-Pillen herstellen, investiert. Aber auch im Versicherungsbereich hat die katholische Kirche eine eigene Organisation, den Pax Versicherungsdienst mit Sitz in Köln. Für katholische Priester gibt es einen eigenen Krankenversicherungsverein, die Liga Krankenversicherung VVaG. Bei der Pax Bank wird man, wenn man die Übersendung von Informationen zu dem LIGA PAX-Cattolico Union Investmentfonds erbittet, bereits am Telefon gefragt, ob man katholisch sei oder werden wolle. Wenn man dies beispielsweise als Muslim oder Protestant verneint, so bittet die Bank um Verständnis, dass sie als Anbieter nicht zur Verfügung stehe und keine Unterlagen übersenden werde. Wie die Pflichten der römisch-katholischen Bank aussehen sollen, wenn ein nicht-katholischer, gewerblicher (bekennend homosexueller) Honorarberater Informationen zu Nettotarifen übersandt haben möchte, wenn diese Nettotarife gesetzlich vorgeschrieben worden sind, ist bisher völlig unklar. Bank ohne jede Zinsen In Schweden gibt es die JAK Genossenschaftsbank, die in den 1970er Jahren als Bewegung entstanden ist und seit 1997 eine Banklizenz hat und alle Bankgeschäfte ohne jede Zinsen durchführt. Inzwischen hat die Bank rund 550 regionale, ehrenamtliche Vertreter und 28 Filialen in Schweden sowie rund Genossenschaftsmitglieder. Für die Anlagen gibt es ein ausgefeiltes Punktesystem, das vergleichbar dem System bei Bausparkassen festlegt, wann ein Kunde berechtigt ist, einen Kredit beispielsweise für eine Baufinanzierung zu erhalten. Eine zinsfreie Hypothek wird bei der JAK Genossenschaftsbank derart ermöglicht, dass der Kunde gleichzeitig sein zinsfreies Darlehen ab- Vorsorge Bedeutung der Religionen Performance 3/

16 bezahlt und einen Sparanteil einzahlt, wie nachstehender Vergleich verdeutlicht. Vergleich einer klassischen Hypothek mit einer JAK-Baufinanzierung in SEK Schwedische Kronen Klassische Hypothek: SEK, 4,5% Zinssatz, 10% Tilgung, 8,3 Jahre Laufzeit (100 Raten), mtl. Rate Euro (Gesamtaufwand: SEK) JAK Baufinanzierung: 16,6 Jahre mtl SEK(200 Raten), Gesamtaufwand SEK, Rückzahlung von SEK nach 16,6 Jahren an den Kunden. Kosten der JAK Genossenschaftsbank: Die Kosten der Bank werden durch Gebühren gedeckt (in effektivem Jahreszins ausgedrückt ca. 1,5-2,5 %) Obwohl die JAK Genossenschaftsbank die Buchstaben JAK stehen für Jord, Arbete, Kapital in Deutsch Land, Arbeit, Kapital weitestgehend von Protestanten gegründet worden ist, würde der Zentralrat der Muslime in Deutschland gerne eine vergleichbare Bank in Deutschland haben, denn die zinsfreien Geschäfte der Bank und die Struktur als Genossenschaftsbank entsprechen allen Anforderungen des Islam. Religionsfreiheit ist von Bedeutung Es spricht einiges dafür, dass die Bedeutung der Religionen in der Finanz- und Versicherungswirtschaft zunimmt. Teilweise ist dies jedoch eine Rückbesinnung auf die klassische Selbsthilfe, die beispielsweise bei den kleinen Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, teilweise seit Jahrhunderten, angewendet wird und oftmals schon damals mit religiösem, in Deutschland der Regel christlichem Hintergrund, gestartet wurde. Heute sollte im Rahmen einer Entwicklungshilfe daheim insbesondere den Muslimen in Deutschland entsprechende Hilfestellung gegeben werden. Dass es, weniger als 70 Jahre nach dem zweiten Weltkrieg und der Verfolgung von mehr als 6 Millionen Juden, in Deutschland ein Jüdisches Versorgungswerk gibt, ist sehr bemerkenswert, zeigt es doch, dass Juden in Deutschland langfristig ihre Altersversorgung aufbauen und sichern wollen. Wer hätte dies in den 1950er und 1960er Jahren gedacht? Aber auch vor dem Hintergrund der in der Politik derzeit erfolgenden Diskussion zur verpflichtenden Einführung von Nettotarifen und der Förderung der Honorarberatung ist die Entwicklung relevant. Wenn man nämlich Finanz- und Versicherungsanbieter verpflichten will, ihre Nettoprodukte allen gewerblichen Honorarberatern zur Verfügung zu stellen, so stellt sich das Problem, dass beispielsweise ein jüdisches Versorgungswerk auch mit rechtsradikalen, gewerblichen Honorarberatern zusammenarbeiten müsste, ein Zustand, vor dem aber die im Grundgesetz geschützte Ausübung der Religionsfreiheit bewahrt. Alternativ könnte der Gesetzgeber einen Berufstand schaffen, für den vergleichbare berufsständische Regelungen wie für einen Rechtsanwalt gelten. Dies wäre aber eine Art Mini-Anwalt, den die Rechtsanwaltschaft bisher immer (erfolgreich) verhindert hat. Stefan Jauernig jauernig@j-makler.de Einrichtungen mit religiösem Bezug der Finanz- und Versicherungswirtschaft Jüdisches Versorgungswertk Islamic Bank of Britain Bestattungshilfe der DITIB Sterbekasse der IGMG Der römisch-katholische Fonds der Pax Bank / Union Der Pax Versicherungsdienst der katholischen Kirche Liga Krankenversicherung für katholische Priester Die Bank ohne jede Zinsen JAK Bank, Schweden Information der SPD zu ihrem Antrag SPD-Fraktion fordert provisionsfreie Honorarberatung für alle Finanzdienstleistungen. Bundesrechtsanwaltskammer (u. a. mit Informationen zu den berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte) 34 Performance 3/2012

17 Grüne industriepolitische Positionen auf der Bundesebene Zusammenfassung Quellen: Beschluss des Länderrates vom : Grüner Wirtschaften Grüne Industriepolitik Mut zu Veränderungen Beschluss Fraktionsklausur, 1. September 2011 (Grüne im BT): Grüne Industriepolitik Offensive für zukunftsfähige Innovationen Grüne im BT: Grünes Konzept vom : Industriepolitik, aber richtig! Bundestagsrede von Kerstin Andreae vom : Moderne Industriepolitik (Vollständige Texte in separatem Dokument zusammengestellt.) 1. Herausforderungen Leitbild, Leitlinien, Werte, strategische Ziele Industrie Branchen Leit- bzw. Wachstumsmärkte Produkte und Leistungen Produktionsfaktoren Politik und Staat Ordnungspolitische Maßnahmen Investition und Subvention Öffentliche Beschaffung und Vergabe... 6 Dieter Schöffmann, Köln dieter.schoeffmann@gruenekoeln.de Mobil 0176/

18 Grüne industriepolitische Positionen auf der Bundesebene Zusammenfassung 2 1. Herausforderungen 1. CO2-Emission und Ressourcenknappheit 2. Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft Entwicklung zu einer Industriegesellschaft mit hohem Anteil produktionsnaher Dienstleistungen: Systemkopffunktion = Eine Schlüsselkompetenz wird zunehmend die Fähigkeit, die Herstellung komplexer Systemlösungen und maßgeschneiderter Produkte mit Methoden der Massenproduktion zu vereinen. Die gegenwärtige Wirtschaftsstatistik bildet die Realitäten nicht mehr richtig ab. Es ist notwendig, den Begriff Dienstleistung deutlich zu differenzieren, um die Phänomene, die sich mit der Verschiebung des Tätigkeitsschwerpunkts ergeben, besser beschreiben zu können. 3. Demografischer Wandel und Fachkräftemangel Deutschland bekommt als eines der ersten Industrieländer den demographischen Wandel deutlich zu spüren. Er wird die soziale und ökonomische Situation unseres Landes verändern, die internationalen Wirtschaftsbeziehungen beeinflussen und ist eine Herausforderung für das gesamte Wirtschaftssystem, die Produktion, den Arbeitsmarkt den Kapital- und Immobilienmarkt. Der (drohende) Fachkräftemangel ist ein bedeutender Risikofaktor für Unternehmen in Deutschland. 2. Leitbild, Leitlinien, Werte, strategische Ziele Auf Dauer kann nichts wirtschaftlich vernünftig sein, was ökologisch unvernünftig ist. Daher ökologischer Umbau = Transformation zu einer emissions- und ressourcenarmen Wirtschaftsweise auf der Basis erneuerbarer Energien mit dem Ergebnis, dass in allen Bereichen die effizientesten und intelligentesten Lösungen gefunden werden. Preise müssen die ökologische Wahrheit sagen. Deutschland ist ein Industrieland und braucht moderne Industriepolitik. Für die bestehenden industriellen Strukturen gilt: Nicht mit Steuergeldern konservieren, was keine Zukunft hat. Ideologische Erhaltungssubventionen zerstören den marktwirtschaftlichen Erneuerungsmechanismus. Innovationsbegriff breiter verstehen: technische und nicht-technische Produkt- und Prozessinnovationen; ökonomische, soziale und kulturelle Innovationen mit neuen Indikatoren für die Innovationskraft von Unternehmen und Volkswirtschaften über Forschungs- und Entwicklungsausgaben hinaus (u.a. Kompetenzentwicklung). Wettbewerb um die höchste Qualität und die besten Innovationen statt um die niedrigsten Löhne. "Made in Germany" zukünftig als Label für beste ökologische Qualität und maximale Ressourceneffizienz. Deutschland wird attraktiver Standort für kreative Köpfe aus aller Welt. 3. Industrie 3.1 Branchen Chemie Die Chemieindustrie ist Teil des Problems und kann Teil der Lösung werden. Chemiebranche als Leitbranche für Rohstoff- und Materialeffizienz. Fokus der Kostensenkungsstrategie weg vom Personal (ca. 16% (LR) bzw 19% (BTF) der Gesamtkosten) hin zu den Materialkosten (ca. 40% (LR) bzw. 50% (BTF) der Gesamtkosten). Der Strukturwandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft kann ohne die chemische Industrie nicht gelingen: Als ressourcenintensive Industrie steht sie vor der Herausforderung, ihre Abhängigkeit vom Öl und anderen Grundstoffen mit modernen Produktionsverfahren und Technologien zu mindern. Weiße Biotechnologie Nanotechnologie Dieter Schöffmann, Köln

19 Grüne industriepolitische Positionen auf der Bundesebene Zusammenfassung 3 Kohlendioxid als Baustein für die chemische Synthese Bioraffinerie Maschinen- und Anlagenbau Der Maschinen- und Anlagenbau gehört zu den wichtigsten Innovationstreibern für Energieeffizienz in der Industrie (Energie-, Kraftstoff- und Materialverbrauch). 55 Prozent der gesamten Investitionen in der Industrie entfallen auf Produkte aus dem Maschinen- und Anlagenbau. Lebenszyklus-Kosten sind zunehmend Anschaffungskriterium. Nachrüstbarkeit und Wiederverwendbarkeit von Produkten durch Demontage und Rückgewinnung. Neue Motoren auf Basis regenerativer Antriebe. Elektrotechnik wird die am stärksten wachsende Querschnittsbranche bis 2020 sein. Treiber des Wachstums: Innovationen in der Prozesstechnik sowie Technologien für Energieeffizienz. Informations- und Kommunikationstechnologie Die IKT-Branche zählt mit einem Umsatz von rund 140 Milliarden Euro zu einer der größten Branchen in Deutschland. IKT-Technologien werden einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg großer Zukunftsprojekte wie Elektromobilität, Energieeffizienz und der Modernisierung von Gesundheitswesen und Verwaltung leisten. 3.2 Leit- bzw. Wachstumsmärkte Effizienter Rohstoffeinsatz: Durch Innovationen im Bereich Recycling, Einsparung und Substitution unsere Abhängigkeit vom Weltmarkt reduzieren und zugleich Schlüsseltechnologien entwickeln, die uns zum weltweiten Leitmarkt für einen effizienten Rohstoffeinsatz werden lassen. Passgenaue Mobilitätsdienstleistungen, die insbesondere den Bewohnern von Großstädten eine qualitativ hochwertige Alternative zum Privatauto bieten, ist ein globaler Wachstumsmarkt. Elektromobilität Green IT 3.3 Produkte und Leistungen Elektroautos Motoren auf Basis regenerativer Antriebe. Weiße Biotechnologie in geschlossenen Systemen. (Keine Gentechnik in offenen Systemen.) Nanotechnologie mit Risikoforschung und Technologiefolgenabschätzung. Batterie-, Speichertechnik für Autos u.a. Vom Auto zu Mobilität und intermodalen Verkehrssystemen. Rohstoffsparende Informatisierung der Produktion ("grün durch IT"). Intelligente Stromnetze (Smart Grids). Green IT mittels Energieeffizienz und Recycling. 3.4 Produktionsfaktoren Arbeit Fachkräftemangel begegnen. Talentverluste durch Schulabbruch u.ä. verhindern. Talentgewinnung durch Zuwanderung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen. Altersgemischte Belegschaften, lebenslanges Weiterbilden und produktive Integration älterer Arbeitnehmer. Familienfreundliche Betriebskultur und öffentliche Infrastruktur von der Kleinkindbetreuung bis zur Ganztagsschule. Dieter Schöffmann, Köln

20 Grüne industriepolitische Positionen auf der Bundesebene Zusammenfassung 4 Mindestlohn und faire Bezahlung. Rohstoffe Innovationsstrategie basierend auf Rohstoffeffizienz, Recycling und Substitution in Verbindung mit fairen Rohstoffpartnerschaften und kluger Rohstoff-Diplomatie. 4. Politik und Staat 4.1 Ordnungspolitische Maßnahmen Effizienz und Emission Nationales Klimaschutzgesetz: Verbindliche Emissionsminderung um 40 Prozent bis 2020 im Verhältnis zu CO2-Grenzwerte verschärfen. Verbrauchskennzeichnung für Pkw, die sich am Klimaschutz orientiert. CO2-Grenzwert für PKW soll bis 2020 auf durchschnittlich 80 Gramm pro Kilometer abgesenkt sein und 2030 abermals deutlich darunter liegen. Top-Runner-Ansatz Kreislaufwirtschafts- und abfallgesetz Ökodesign-Richtlinie Nachrüstbarkeit und Wiederverwendbarkeit von Produkten durch Demontage und Rückgewinnung Erfassung des Material- und Rohstoffverbrauchs für Schlüsselprodukte über Umweltprodukterklärungen. Betriebliche Material- und Energieeffizienzberatung Markteinführungsprogramme, die die Wettbewerbsfähigkeit von biobasierten Produkten gegenüber konventionellen erdölbasierten Produkten verbessern. Ordnungsrechtliche Vorschriften, die als Markteintrittsbarrieren fungieren (wie z.b. im Abfallrecht), abbauen. Wettbewerb Entflechtungsgesetz zum Abbau von Monpolstrukturen und für mehr Wettbewerb. Zuwanderung Einwanderung gezielt erleichtern durch ein Punktesystem und die Senkung der Mindestgehaltsgrenzen für Hochqualifizierte von derzeit auf Euro. Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes für ausländische Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen auf zwei Jahre. Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Qualifikationen und Angebote zur Nachqualifikation. Arbeitnehmersituation und -teilhabe Flächendeckender Mindestlohn. Equal Pay bei Leiharbeitern. Mitbestimmung stärken: Für alle Unternehmen ab Beschäftigten soll künftig die paritätische Mitbestimmung gelten. Bei 200 bis MitarbeiterInnen soll die drittelparitätische Mitbestimmung eingeführt werden. (Aus-)Bildung Weiterentwicklung der erfolgreichen dualen Ausbildung durch unser Konzept Dual Plus: Die von uns vorgeschlagene Modernisierung des dualen Systems sorgt dafür, dass der Übergang von der Schule in die be- Dieter Schöffmann, Köln

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