Notwendigkeit einer Neuausrichtung der Energiepolitik liegt auf der Hand
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- Willi Goldschmidt
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1 Markus Sonnberger, Heiligkreuzsteinach 2017 Notwendigkeit einer Neuausrichtung der Energiepolitik liegt auf der Hand Menschengemachter Klimawandel durch CO2-Emissionen ist ein wissenschaftlich abgesichertes Faktum Energieträger sind nur begrenzt verfügbar Über die Abschaffung der Kernenergie lässt sich streiten. Der polit. Beschluss in Deutschland schafft aber Fakten 1
2 Darstellung der Windenergienutzung Kennwerte von Windenergieanlagen (Windrädern) Nabenhöhe Nennleistung Referenzertrag Meter 2-4 MW MWh/a Investitionskosten 4-6 Mio, zzgl. Betriebskosten Betriebsdauer ca. 20 Jahre Ökobilanz, energet. Amortisierung bei ca. 9m/s ca. 6 Monate (ca. Windstärke 4) Der Wind in D weht unter-schiedlich stark Verhältnis von tatsächlicher Leistung in MWh im Vergleich zur installierten Leistung ist dementsprechend sehr unterschiedlich MWh/MW NS 2228 BW 1197 HE 839 Die hessischen WEA sind in bezug auf die installierte Leistung in MW am wenigs-ten effizient 2
3 nach bad-würt. Einschätzung gibt es keine überwiegend geeigneten Flächen bei uns So sieht man es gerne: EE gehen steil nach oben
4 Auch eine beliebte Darstellung: Der relative Anteil der konventionalen Energierzeugung nimmt ab; aber eben nur der relative... nach absoluten Werten ist die Abnahme weniger deutlich und die EE setzen sich auf die absolut gesehen unveränderten Konventionellen einfach nur oben drauf 4
5 Stromproduktion aus Windenergie gibt s nur dann, wenn auch der Wind weht! im Januar 2017 wochenweise weder Wind noch ausreichend Sonne; bei ungemindertem Energiebedarf Die Konventionellen müssen einspringen: Schattenkraftwerke sind nötig Gesamtenergieverbrauch ist wesentlich höher als Stromproduktion/Stromverbrauch Heizung, Holz Verkehr, Heizung Der Anteil der Windenergienutzung (an windschwachen Standorten) tatsächlich ist marginal. Eine 1:1 Ersetzung der Konventionellen ist physikalsch nicht darstellbar Energieeinsparungen bei Verkehr und Heizung durch Verkehrskonzepte, Effizienzsteigerung, thermische Sanierung etc. brächten deutlich mehr.. 5
6 Wieviele WKA ersetzen ein konventionelles Kraftwerk Windpark Greiner Eck 5 Anlagen MWh/a (Prognose, Werbung) 1 Anlage MWh/a ( Haushalte) AKW Obrigheim 350 MW MWh/a (2004) AKW Phillipsburg 2500 MW MWh/a (2012) AKW Fessenheim 1800 MW MWh/a (2010) GK Mannheim 2100 MW 1 konventionelles Kraftwerk (10 TWh/a) => ca Anlagen Typ Greiner Eck ca WKA (1500 MWh/a [BaWü], lt. BWE Bundesverband Windenergie) (Deutschland Anlagen* MWh/a (2015) 1 Anlage MWh/a (2015) *alle Anlagenleistungstypen Referenzertrag ca MWh/a LUBW: "Die Potenzialermittlung erfolgte für einen verbreiteten Anlagentyp (Referenzanlage) und unter idealen Voraussetzungen. Daher ist zu erwarten, dass die errechneten Technischen Potenziale in der Realität nur teilweise umgesetzt werden können. Für das gesamte Land wurden auf überwiegend geeigneten Potenzialflächen potenzielle Anlagenstandorte in BaWü maximal ermittelt, was einer installierbaren Leistung von MW oder einem möglichen... Jahresertrag von GWh entspricht. Damit kann der für 2020 geforderte Anteil von 10 % der Nettostromerzeugung aus Wind erreicht werden" 6
7 Effekte in Bezug auf Klimaschutz-Klimaziele Umsetzung der Energiewende in D wird in Bezug auf Klimaziele als unbedeutend bis problematisch betrachtet von... Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Monopolkommission ifo Institut Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. Deutsche Akademie der Technikwissenschaften Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit schlägt Änderung der (internationalen) Rahmenbedingungen (CO2-Emisionshandel) vor. EEG wird viel kopiert: FRA, SPA, JAP, CHI Warum der aggressive Ausbau? Förderung der Windenergienutzung durch EEG: Einspeisevergütung (bis incl. 2016) EEG: 29 Windenergie (1) Für Strom aus Windenergieanlagen beträgt die Vergütung 4,87 Cent pro Kilowattstunde (Grundvergütung) (2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Vergütung in den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage 8,93 Cent pro Kilowattstunde (Anfangsvergütung). Diese Frist verlängert sich um zwei Monate je 0,75 Prozent des Referenzertrags, um den der Ertrag der Anlage 150 Prozent des Referenzertrags unterschreitet. Referenzertrag ist der errechnete Ertrag der Referenzanlage nach Maßgabe der Anlage 3 zu diesem Gesetz. Die Anfangsvergütung erhöht sich für Strom aus Windenergieanlagen, die vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen worden sind, um 0,48 Cent pro Kilowattstunde (Systemdienstleistungs-Bonus), wenn sie ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme die Anforderungen nach 6 Absatz 5 nachweislich erfüllen. => windschwache Standorte werden stärker gefördert als windstarke (Vorrangige Abnahme von EE durch Netzbetreiber, 2EEG) (Entschädigungszahlung für nicht eingespeiste Strommengen, z.b. infolge Netzüberlastung: Phantomstrom ) 7
8 Netzbetreiber zahlt an Anlagenbetreiber gem. 29 Einspeisevergütung Stromhändler (Strombörse Leipzig) zahlt an Netzbetreiber seit 2014 auch Direktvermarktung: Die Umlage nennt sich dann Marktprämie, hinzu kommt die Managementprämie => heute meist das bevorzugte Modell (es bringt halt mehr) 8
9 durch Umlage und Marktprämie steigen die Kosten für den Endverbraucher unaufhaltsam, gehen jetzt schon auf 30 Mrd jährlich zu. Es profitieren nur die Großen, während Maßnahmen bei den Kleinen (Gebäudesanierung etc.) wesentlich effizienter wären. Ausschreibungsverfahren (ab 2017) Einspeisevergütung wird in gewissen Grenzen - durch Ausschreibung ermittelt Bewerber legt genehmigte Planung bei der Bundesnetzagentur vor günstigster Bewerber in Bezug auf Einspeisevergütung (ct/kwh) erhält den Zuschlag Gebot wird auf Referenzstandort abgegeben (100 %) Korrekturfaktor für Standortsqualitäten, wobei schlechtere Standorte stärker gefördert werden, als die besten Unterhalb 70% Standortgüte keine weitere Erhöhung Zwei Gutachten zur Energieertragsermittlung sind vorzulegen (Windgutachten) Anfangsvergütung entfällt (einstufiges Referenzertragsmodell) EEG 2017, Drucksache 355/16, 159 Seiten 9
10 Planung kann erfolgen wenn... der Betrieb der Anlage wirtschaftlich erscheint, bzw. Investoren, Kreditgebern gegenüber so dargestellt werden kann (Projektierer nicht unbedingt Betreiber!) wenn die Fläche verfügbar ist (vorzugsweise Pacht) wenn die Planung genehmigungsfähig ist (Genehmigungsverfahren) Genehmigungsverfahren völlig unabhängig von Nützlichkeitserwägungen vereinfachtes Verfahren nach Bundes-Immisionsschutz-Gesetz (BImSchG) bei < 6 Anlagen allgemeine UVP-Vorprüfung aus der Schublade => keine erheblich nachteilige Umweltauswirkungen, ohne Beteiligung der Öffentlichkeit förmliche Verfahren mit Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung (UVP) bei möglichem Vorliegen erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen mit Beteiligung der Öffentlichkeit, ab 20 Anlagen immer geprüft werden... Einhaltung von Abstandsregeln, Grenzwerten Lärm, Schattenwurf, Brandschutz Landschaftsbild Wasser-/Grundwasserschutz Bodenschutz Artenschutz, Biotopschutz geschützte Kulturgüter Abstandsregeln und Grenzwerte werden nach politischen Vorgaben und wissenschaftlichen Verfahren festgelegt Grundlage sind vorhandene Daten bei den Behörden und vom Planer beauftragte Gutachten Genehmigungsverfahren sind fehleranfällig 10
11 Windenergieanlagen sind baurechtlich privilegiert Aussicht auf Genehmigung => Recht auf Genehmigung im Idealfall Steuerung der Ansiedelung durch Flächennutzungspläne und Regionalplan Windenergienutzung und Vermögungswerte WE-Nutzung greift in Vermögenswerte Dritter ein, auch wenn es häufig bestrittet wird. Zahlreiche internationale Studien, unter anderem der LSE liegen vor. Die Problematik beschränkt sich nicht auf Deutschland. Entschädigungen sind grundsätzlich möglich. 11
12 Abstract This study provides quantitative evidence on the local benefits and costs of wind farm developments in England and Wales, focussing on their visual environmental impacts. In the tradition of studies in environmental, public and urban economics, housing costs are used to reveal local preferences for views of wind farm developments. Estimation is based on quasi experimental research designs that compare price changes occurring in places where wind farms become visible, with price changes in appropriate comparator groups. These comparator groups include places close to wind farms that became visible in the past, or where they will become operational in the future and places close to wind farms sites but where the turbines are hidden by the terrain. All these comparisons suggest that wind farm visibility reduces local house prices, and the implied visual environmental costs are substantial. 2.2 Freizuhaltende Bereiche/Ausschlussgebiete Flächen mit besonderer Bedeutung für die Erhaltungs- und Entwicklungsziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind bei der Standortwahl auszuschließen. Dazu zählen bestimmte Schutzgebiete (Natura 2000, Naturschutzgebiete, Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Kernund Pflegezonen von Biosphärenreservaten), gesetzlich geschützte Biotope, Schutzwälder, Horstschutzzonen, naturnahe Wälder mit mehrstufig bzw. plenterartig ausgeprägten Beständen, Wälder mit altem Baumbestand (> 160 Jahre), Wälder mit Bodenschutzfunktion und mit kulturhistorisch wertvollen oder landschaftsprägenden Beständen, Waldränder sowie Flächen, die für eine naturnahe oder natürliche Waldentwicklung genutzt werden sollen, Erholungsgebiete mit qualitativ hochwertigen Landschaftsbildern, Wanderkorridore von Vögeln und Fledermäusen und Gebiete mit Vorkommen gefährdeter bzw. störungsempfindlicher Arten. MDB/documents/themen/erneu erbareenergien/bfn_position_w ea_ueber_wald.pdf 12
13 Windenergienutzung und Grundwasserschutz Windparks werden im Odenwald (auch Stillfüssel und Greiner Eck) in Grundwasserentstehunggebieten angelegt Gefahr von Ölhavarien während Bauzeit und Wartung Einbringung großer Mengen von Muschelkalk als Deck- und Tragschichten für Fahr- und Stelltrassen natürliche Schwermetallbelastung Nitratmobilisierung durck Kalkstaubemision Windenergienutzung und Naturschutz Nutzung EE = Klimaschutz = Naturschutz = Artenschutz? Nutzung EE Klimaschutz Klimaschutz Naturschutz Klimawandel ist und war immer wesentlicher Antrieb für Artenvielfalt!!! Windenergienutzung potenziell verheerend auf Großvogelpopulationen ansonsten für Artenschutz nur untergeordnete Bedeutung Beeinträchtigung geschützter oder gefährdeter Lebensraumtypen ist möglich Biogasindustrie: Übernutzung und Abnutzung des Offenlandes (Wiesen und Felder) (Produktion und Rückständeverklappung) Rote Liste sind voller Arten, die vorwiegend durch die Übernutzung des Offenlandes gefährdet sind 13
14 FAZIT Windenergienutzung ist grundsätzlich ein wertvoller Beitrag zur Stromproduktion. aber Windenergienutzung an Schwachwindstandorten trägt nicht zur Energiewende bei Ausbau ergibt sich aus Überförderung und Ermöglichungsplanung Mittel können im Sinne der Energiewende besser investiert werden (Verkehrkonzepte, thermische Gebäudesanierung) Windenergienutzung kann Vermögenswerte beeinträchtigen. Es gibt keine Entschädigungsregelung Windenergienutzung kann Naturgüter beeinträchtigen. Grundwasser, Landschaft Der Einfluss der Windenergienutzung auf den Biotop- und Artenschutz ist ambivalent. Flächenwahl Beeinträchtigung von LRT, Vögeln und Fledermäusen Ausgleichsabgaben zugunsten von Naturschutzprojekten Die Ablehung der Windkraft in großen Teilen des Odenwaldes ergibt sich aus der geringen Windhöffigkeit, bedeutender Großvogelpopulationen, Grundwasserschutz, Landschaftsschutz und aus der Unkultur der üblichen Ermöglichungsplanung was könnte uns noch blühen: allein im Odenwaldkreis könnten nach dem Willen Hessens hunderte von Anlagen entstehen 14
15 auch die anderen Erneuerbaren sind im Auge zu behalten. Insbesondere die Biogas-Industrie... Stickstoffkonzentrierte Gärrückstände, wie hier in einem Naturschutzgebiet im Steinachtal, werden im Grünland verklappt. Die Artenvielfalt wird vernichtet Die Nitrat-Landschaft kommt auf dem ersten Blick noch gefällig daher Doch außer Gras, Löwenzahn und Mücken ist von der einstigen Vielfalt nicht mehr viel übrig. Frühe Mahd tut ihr Übriges: Insekten, Bestäuber, Vögel sterben bis auf wenige Allerweltstypen weitgehend aus 15
16 Zwei-Spezies-Ökosysteme - Mensch & Mais nehmen immer größere Flächen in Anspruch Angesichts dieser dystopischen Energielandschaften, kommen Fragen auf: kann das auf Dauer (100 Jahre, 1000 Jahre...) funktionieren? wie sind die ökologischen Kosten? kann die Klimakatastrophe schlimmer sein, als die Nitrat- und Biodiversitätskatastrophe, die zu deren Abwendung konstruiert wird? 16
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