1. BBK - Der Berufsverband in Deutschland Beruf Künstler 21. ProKunsT4. Seite:
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- Arnim Burgstaller
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1 ProKunsT4 Seite: Impressum 2 Inhaltsverzeichnis 3 Grußwort des Kulturstaatsministers Bernd Neumann, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien 13 Einleitung BBK - Der Berufsverband in Deutschland Aufgaben Geschichte Mitgliedschaft Organisationsform Ziele Beruf Künstler Existenzgründung bildender Künstlerinnen und Künstler 22 Dr. Maria Kräuter Was heißt eigentlich Selbstständigkeit"? Was muss ich tun um zu gründen"? Freier Beruf oder Gewerbe? Kunst oder Handwerk? Entscheidungskriterien und Vorgehensweisen Allein oder zusammen mit anderen aktiv werden? Künstler und Künstlerinnen als Arbeitgeber Ist ein Gründungskonzept auch für freischaffende Künstler und Künstlerinnen sinnvoll? Auf was sollten sich freischaffende Künstlerinnen und Künstler außerdem einstellen? Kunst als Beruf - was kommt nach der Kunstakademie? 31 Annemarie Helmer-Heichele Der freischaffend tätige Künstler Kranken- und Renten-Versicherung Versicherungen Arbeitsplatz - Atelier Ausstellungen Verkäufe Stipendien und Preise Weitere Arbeitsfelder 34 ProKunsT 4-3 -
2 3, Kunst und Recht Künstler und Steuern 38 Peter Mannes Kunst ist frei von Steuern Künstlerinnen und Künstler zahlen Steuern wie alle Bürger Zur Einkommensteuer ausländischer Künstler Umsatz und Wiederholungsabsicht macht Künstler zu Unternehmern Wie definiert Vater Staat freie bildende Kunst? Wie wird der Gewinn in der Kunst ermittelt? Welche Reisekosten sind Betriebsausgaben? Abnutzbare und längerlebige Wirtschaftsgüter schlagen unterschiedlich zu Buche Erweiterte und neue Formvorschriften Bei Berufsanfängern gibt es Steuerbescheide mit Vorbehalt Umsatzsteuer - Mehrwertsteuer - Regelsatz - ermäßigter Steuersatz Umsatzsteuerfreiheit für Leistungen von Künstlern als Privatlehrer In der Kunst am Bau müssen Künstlerinnen und Künstler eine Zolltarifsauskunft einholen Bei bestimmten Arbeitsmerkmalen kann auch Gewerbesteuer anstehen Vermögensteuer bleibt in der Diskussion Erbschaftsteuerregelungen berühren Kunstwerke, Grundbesitz und Betriebsvermögen Bei Stipendien und Kunstpreisen sind Definitionen sorgfältig zu beachten Bei Spenden Vorsicht geboten Neuerungen bei den Sonderausgaben Vorbereitung der Steuererklärung Ausblick Abrechnung mit dem Galeristen aus umsatzsteuerlicher Sicht Urheberrecht 54 Prof. Dr. Gerhard Pfennig Entstehung und Dauer des Urheberrechtsschutzes Originalität Urheberpersönlichkeitsrechte Nutzungs- und Verwertungsrechte Bearbeitungen und Veränderungen / Freie Benutzung Sonstige Rechte und Vergütungsansprüche Zulässige Werknutzungen ohne Einwilligung der Urheber Schutzfrist und Übergang von Rechten Urhebervertragsrecht Entwicklung des Urheberrechts ProKunsT 4
3 3.3 Die Verwaltung von Urheberrechten durch die VG BILD-KUNST 63 Prof. Dr. Gerhard Pfennig Organisation Wahrnehmungsgebiete Folgerechte Reproduktionsrechte Digitale Übertragung von Kunstwerken Sende- und Weitersenderechte Bibliothekstantieme / Videotheksvergütung Vergütung für private Vervielfältigung Weiterleitung von Fernsehprogrammen in Hotels, Krankenhäusern usw Geltendmachung von Ansprüchen und Ausschüttungen Sozialwerk Kulturelle Förderung Verwaltung Perspektiven Internet Galerien und abenteuerliche Verträge 68 Dr. Anke Schierholz Übertragung sämtlicher Rechte auf die Galerie Bestimmung des Kaufpreises Abrechnung Internetprojekte 70 Manfred Kohlhaas Domain-Name und Markenname sichern Hintergrund ebay und Fernabsatzvertrag 72 Katharina Kolanek Allgemeines Verlust oder Beschädigung auf dem Postweg Widerrufs- und Rückgaberecht Widerrufsrecht des Käufers und sein Anspruch auf Kaufpreisrückerstattung Widerrufsfrist Anspruch des Künstlers auf Rückgewähr des Kunstwerkes Kein Ausschluss des Widerrufsrechts beim ebay-kauf Zusammenfassung Formulierungsbeispiel Links Kursangebote mit Fernreisen - die Vorschriften des BGB zu Reiseverträgen 76 Dr. Ursula Cramer ProKunsT 4-5 -
4 4. Kunst präsentleren Leitlinien für Aufwandsentschädigungen für Ausstellungen 78 Redaktion ProKunsT Die Leistungen der Künstlerinnen und Künstler müssen honoriert werden! Schriftliche Vereinbarung Der Künstier/die Künstlerin erbringt folgende Leistungen Der Ausstellungsveranstalter übernimmt folgende Leistungen Vereinbarungen über Beteiligung des Ausstellers bei Verkäufen und Regelung der Art der Abrechnung Ausschreibung einer Ausstellung Angaben zur Einreichung der Arbeiten für die Ausstellung Check-Liste für Ausstellungen Galeristen sind auch nur Menschen 81 Marcus Deschler Wie findet der Künstler den geeigneten Galeristen? Also wie wird es richtig gemacht? Empfehlungen sind hilfreich Verträge helfen Art Hopping 84 Werner Schaub 4.7 Präsentation an kunstfernen" Orten 85 Werner Schaub 4.8 Der eigene Internet-Auftritt: Chancen und Risiken 86 Dr. Ulrich Bucher Internet-Hype Bilanz: Gemischt! Überangebot an Websites Auf Internet-Auftritt verzichten? Positive Effekte Fazit Kunst über die Grenzen 92 Werner Schaub Kunsttransporte innerhalb der EU Kunsttransporte außerhalb der EU Aus- und Wiedereinfuhr Ein- und Wiederausfuhr Weitere Hinweise Artotheken 96 Dr. Johannes Stahl ProKunsT 4
5 5. Kurast und Soziales Künstlersoziaiversicherung 98 Gerhard Suhrenbrock Voraussetzungen für die Künstlersozialversicherung Umfang der sozialen Absicherung Höhe der Beiträge Durchführung der Künstlersozialversicherung Befreiung von der Krankenversicherungspflicht 102 Anhang 1: Künstlersozialversicherung und Leistungsbezug von der Agentur für Arbeit 104 Anhang 2: Der Einkommensbegriff der KSK Einkommensbegriff wie im Einkommensteuerrecht Vorsicht bei legalen Steuertricks! Stiftung Sozialwerk der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst 108 Reinhard Meyer 5.3 Berufgenossenschaften 109 Manfred Kohlhaas 5.4 Künstler und Hartz IV 111 Annette Paul Besonderheiten Einnahmen und Betriebsausgaben ALG II und Lebensunterhalt Arbeitslosengeld II (ALG II) für Künstlerinnen und Künstler 113 Manfred Kohlhaas Was verbirgt sich hinter dem Slogan Fördern und Fordern"? Muss ein Künstler seine bisherige Tätigkeit aufgeben? Werden Kunstwerke als Vermögen eingestuft? Was ist zu tun, wenn ein Kunstwerk verkauft wird? Einkommen aus selbständiger Tätigkeit Freibetrag aus Erwerbseinkommen Beispiel: Was geschieht, wenn ein Leistungsempfänger einen Kunstpreis erhält? Wenn Künstler Nothilfeleistungen aus Künstlerfonds erhalten, sind diese Zahlungen von der Berechnung des ALG II ausgenommen? Kann man sein Atelier behalten? Werden die Kosten für den Erwerb von Arbeitsmaterialien ersetzt? Werden Arbeitsmittel als Vermögen gewertet? Darf man Vermögen behalten? Welches Vermögen wird geschont? Was geschieht mit Schulden? Werden die Kosten für eine Berufshaftpflicht übernommen? Was wird aus der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse? 117 ProKunsT 4-7 -
6 Dürfen Künstlerinnen und Künstler während des Bezugs von ALG II nur zeitlich beschränkt künstlerisch tätig sein? Wer bekommt Einstiegsgeld? Alle reden von JN-Jobs" oder Ein-Euro-Jobs" - was ist das genau? Wenn der Partner einer Künstlerin ALG II beantragt, kann auch die Künstlerin dazu herangezogen werden, Einkommen zu erwirtschaften? Ortsabwesenheit Altersvorsorge 120 Annemarie Helmer-Heichele Michael Hack-Zurlinden Riester-Rente Umfassende Altersvorsorge Berufshaftpflicht 122 Annemarie Helmer-Heichele Michael Hack-Zurlinden Mitversicherung von Gehilfen Schlüsselverlustschäden Mietsachschäden Durchführen von Kursen Restauratorentätigkeit Privathaftpflicht Kunst und Förderung Europa 126 Sabine Bornemann Ein neues KULTUR-Förderprogramm für die EU Was ändert sich innerhalb der Projektförderung? Stiftung Kunstfonds 128 Dr. Karin Lingl 6.3 Kulturstiftung des Bundes 130 Friederike Tappe-Hornbostel 6.4 Kultursponsoring 132 Dr. Friedrich Bischoff Auch Kunst braucht ein Podium: Zum Begriff Wirtschaftliche Bedeutung des Sponsoring Sponsoringvertrag Mögliche Gefahren des Sponsoring Sponsoring und Steuerrecht Steuerliche Konsequenzen beim Sponsor Steuerliche Behandlung beim begünstigten Empfänger Sponsoring vertrag am Beispiel einer Katalogförderung Komplementarität des Sponsorings ProKunsT 4
7 6.5 Stipendien 133 Sylvia Stuhr Die Ausschreibung Die Auswahlkriterien Konditionen Die Vorteile Und zum Schluss Die Checkliste, die helfen soll, Stipendien richtig einzuschätzen und vorzubereiten Auswahl von Internetadressen Kunst und Bauen Der Wettbewerb Der Begriff Wettbewerb Wettbewerbsarten Teilnehmerkreis Chancengleichheit Weiterverwendung der Entwürfe Der Begriff Jury" Der Begriff Auslober" Vorbereitung von Wettbewerben Die Ausschreibung von Wettbewerben enthält Bekanntmachung / Veröffentlichung Rückfragencolloquium Sitzung der Jury Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Ausstellung Rücksendung Auslagenerstattung und Vergütung Ausführung Auszahlung des Honorars Übergabe des Kunstwerkes Kunst im öffentlichen Raum Kostenzusammenstellung Rechtsfragen 155 Prof. Dr. Gerhard Pfennig Kunstwerke im öffentlichen Raum Veränderungen oder Ergänzungen an Kunstwerken Haftung Verpflichtung zur Beauftragung des 1. Preisträgers Änderung der Entwürfe 156 ProKunsT 4-9
8 7.4.6 Rückgabe der Modelle: Entfernung kompletter Werke aus dem Gestaltungszusammenhang, bzw. Totalzerstörung durch den Eigentümer: Entfernung von Werkteilen Entfernung aus dem Zusammenhang Probleme bei Firmeninsolvenzen 159 Manfred Kohlhaas Wie können beauftragende Künstlerinnen und Künstler verhindern, dass sie in einem solchen Fall finanziell Schaden nehmen? Eignungsnachweise fordern Instrumente der Absicherung Anmerkungen zum Leitfaden Kunst am Bau" 161 Werner Schaub Genese des Leitfadens Intention Anwendungsbereich Beratung Zusammensetzung der Jurys Bevorzugung von Wettbewerben Finanzierung des Wettbewerbs Finanzierung der Realisierung Kunst bei den Bauten des Bundes 164 Vera Moosmayer Matthias Vollmer Baukulturelle Verantwortung des Bundes Kunst am Bau/Kunst im öffentlichen Raum RBBau K 7 und der Leitfaden Kunst am Bau Deutscher Bundestag: Kunst am Bau stärken! Bildende Kunst im Stadtraum als Gegenstand von Denkmalschutz und Denkmalpflege 167 Prof. Dr. Jörg Haspel Stufen des Denkmalrechts Zu jung um ein Denkmal zu sein? Zeitgrenzen und Grenzüberschreitungen Werke der bildenden Kunst im Stadtraum und denkmalpflegerische Interessen Werke der bildenden Kunst - Lückenfüller oder Denkmalwerte von morgen? Kunst am Baudenkmal 184 Dr. Volkhard Laitenberger Kunst an Baudenkmälern der NS-Zeit Kunst an Baudenkmälern der Kaiserzeit Fazit ProKunsT4
9 7.10 VOB - Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen 193 Redaktion ProKunsT VOB/A VOB/B VOB/C VOB auch für Künstlerinnen und Künstler VOF - Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen VOL - Verdingungsordnung für Leistungen Kunst und Verträge Kaufvertrag Auftrag zur Herstellung eines Kunstwerkes Nutzungsvertrag Vertrag zur Vermietung von Kunstwerken Kunst-am-Bau-Vertrag Vertrag für die vorübergehende Herstellung einer Rauminstallation Leihvertrag mit Haftungserklärung von Nagel zu Nagel" Internetvertrag Ateliermietvertrag Honorarvertrag zur Arbeit an der offenen Ganztagsschule (NRW) Galerievertrag Galerievertrag für die Durchführung einer zeitlich begrenzten Ausstellung Künstler - Agenten - Vertrag Ausschreibung einer Ausstellung Angaben zur Einreichung der Arbeiten für die Ausstellung: Check-Liste für Ausstellungen Kunst und Gesellschaft Wohnraum - Atelier - Gewerberaum 232 Ulrich von Schoenebeck M.A Ein traumhaftes Künstlerleben? Zwei Begebenheiten Wohnung und Atelier als notwendige Konstanten Das Eigentümermodell Das Mietermodell Gewerberaummiete Wohnraummiete Mischmietverhältnis Einige Tipps Schluss 239 ProKunsT
10 9.2 Beratungsgremien 242 Hans Wilhelm Sotrop Anhörungen, Beiräte und Juries brauchen den künstlerischen Sachverstand Wettbewerbe Berufungsverfahren Institutionen Erfahrungen Künstlerische Angebote an Ganztagsschulen 244 Annette Paul Vorraussetzungen auf Künstlerseite Die Vertragsfragen Weitere Informationen Zum kunstpädagogischen Konzept kultur politik - Bundesmitteilungsblatt des BBK 246 Dr. Ursula Cramer 10. Anhang Bibliographie Zeitschriften www-adressen Anschriften Stichwortverzeichnis Autoren ProKunsT4
11 PPN: Titel: ProKunst / Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler. [Red.: Manfred Kohlhaas... Mit Beitr. von Friedrich Bischoff...]. - Bonn : BBK, 2006 Bibliographischer Datensatz im SWB-Verbund
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