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1 s Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Standpunkt Finanztransaktionssteuer: Eine kritische Würdigung der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe 28. August 2012 Chefvolkswirt Uwe Dürkop - LBB Chefvolkswirt Folker Hellmeyer - Bremer LB Chefvolkswirt Dr. Ulrich Kater - DekaBank Chefvolkswirt Dr. Peter Merk - LBBW Chefvolkswirt Dr. Cyrus de la Rubia - HSH Nordbank Chefvolkswirt Dr. Jürgen Pfister - BayernLB Chefvolkswirt Dr. Patrick Steinpaß - DSGV Chefvolkswirtin Dr. Gertrud Traud - Helaba Chefvolkswirt Torsten Windels - NordLB Koordination: Dr. Reinhold Rickes - DSGV

2 s Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Die Chefvolkswirte bewerten die Einführung einer Finanztransaktionssteuer kritisch! Sie betrachten diese als Placebo mit Nebenwirkungen. Wesentliche Begründungen dafür sind: Die Befürworter einer Finanztransaktionssteuer sehen in ihr ein Instrument, mit dem sich gleichzeitig mehrere politische Ziele wie Einnahmeerzielung, Sanktionierung der Kreditwirtschaft oder die Vermeidung von Finanzkrisen realisieren lassen. Von diesen Zielen wird sie, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung, jedoch voraussichtlich keines im erhofften Umfang erreichen. Eine Finanztransaktionssteuer kann Finanzkrisen weder verhindern noch hätte sie einen wesentlichen Einfluss auf deren Eintrittswahrscheinlichkeit. Finanzmarktstabilität wäre besser durch direkte Regulierung (Gebote/Verbote für die an den Finanzmärkten tätigen Akteure) und höhere risikospezifische Anforderungen an das Eigenkapital der handelnden Institutionen zu erreichen. Eine Finanztransaktionssteuer eignet sich nicht zur Kostenbeteiligung der Banken an der Finanzkrise. Ohnehin ist eine solche Beteiligung mit der Bankenabgabe und höheren Eigenkapitalanforderungen bereits auf den Weg gebracht. Zudem würde eine Finanztransaktionssteuer - zumindest in Teilen - auch an Privatkunden der Banken überwälzt werden können. Eine Finanztransaktionssteuer setzt keine unmittelbaren Anreize zur Rückbesinnung der Banken auf das Kerngeschäft, denn sie unterscheidet nicht zwischen Eigenhandel der Institute und Geschäften für Kunden.

3 Seite 2 Finanztransaktionssteuer: Eine kritische Würdigung Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) ist in kurzer Zeit von einer Außenseiteridee zum politischen Mainstream geworden. Dies überrascht, denn eine nüchterne Kosten-Nutzen- Analyse fällt wenig schmeichelhaft aus. Wie die FTS genau wirken würde, hängt stark von den Details ab hinsichtlich der Bemessungsgrundlage, des Steuersatzes und des Geltungsbereichs. Insbesondere die regionale Geltung national, Eurozone, EU hätte erhebliche Auswirkungen auf den Umfang von Ausweichbemühungen bzw. die Verlagerung von Geschäften ins Ausland. Alle Versionen der FTS eint aber die zugrundeliegende Absicht. So sehen ihre Befürworter in der FTS ein Instrument, mit dem sich auf einen Schlag mehrere politische Ziele realisieren lassen. Von diesen Zielen wird sie jedoch voraussichtlich keines im erhofften Umfang erreichen. Ziel 1: Zusätzliches Steueraufkommen Steuern sollen ein bestimmtes Aufkommen zur Finanzierung staatlicher Aufgaben mit möglichst geringen Kosten und Verzerrungen in der Wirtschaft generieren. Ein transparentes System mit breiten Bemessungsgrundlagen, wenigen Ausnahmen, niedrigen Steuersätzen und geringer Komplexität erhöht die Akzeptanz in der Bevölkerung: Als eine spezielle Umsatzsteuer würde die FTS das Steuersystem ausweiten, das sich primär auf eine allgemeine Verbrauchsteuer und eine Einkommensteuer stützen sollte. Damit würde eine Vereinfachung des Steuersystems nicht erreicht und eine weitere spezifische Verbrauchsteuer eingeführt. Das Argument, die FTS sei eine notwendige Ergänzung zur allgemeinen Mehrwertsteuer, übersieht, dass diese durch den Vorsteuerabzug nicht wie die FTS auf einem Brutto- sondern auf einem Nettoansatz beruht und auf die Besteuerung des Konsums abzielt. Die FTS hingegen würde je nach Ausgestaltung die Ersparnis, und damit quasi das Gegenteil von Konsum, belasten. Auch gegen das zentrale Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit würde die FTS verstoßen. Eine FTS wäre sogar regressiv, denn die relative Steuerlast ist umso höher, je geringer der Veräußerungsgewinn ausfällt. Häufig ausgeblendet wird in der politischen Diskussion der entscheidende Unterschied zwischen Steuer-Zahllast und -Traglast. Dass die Banken eine FTS abführen müssen, bedeutet keineswegs für sie, auch die Steuerlast zu tragen. Es ist vielmehr wahrscheinlich, dass diese ähnlich wie bei anderen Verbrauchsteuern an die Kunden, auch die Privatanleger, weitergegeben würde. Eine nicht EU-weit, sondern national eingeführte FTS würde zudem den gemeinsamen Markt schwächen. Schließlich wäre die FTS vom Aufkommen her als Bagatellsteuer einzuordnen. Selbst optimistische Schätzungen einer EU-weiten Einführung gehen von einer Größenordnung von nur 1 % der Staatseinnahmen aus. Die in Frankreich zum 1. August 2012 in Kraft getretene Version dürfte kaum die erhofften 0,1 % der Einnahmen erreichen.

4 Seite 3 Ziel 2: Finanzmarktstabilität Für ihre Befürworter stehen bei der FTS weniger das Einnahmemotiv als vielmehr die Lenkungsziele im Vordergrund. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Enttäuschung beim Steueraufkommen umso größer ausfallen wird, je besser diese erreicht werden. Als Lenkungssteuer muss sich die FTS primär daran messen lassen, ob sie die Lenkungsziele mit vertretbaren Kosten erreicht und daran, ob diese wirklich erstrebenswert sind. Dem Ziel, die Finanzmarktstabilität zu erhöhen, um eine weitere Finanzkrise zu verhindern, wird kaum jemand widersprechen. Die G20 haben in diesem Zusammenhang insbesondere die Reduktion des Leverage, also eine verbesserte Eigenkapitalausstattung, und eine Verminderung der Liquiditätsrisiken in den Vordergrund gestellt. Leider ist nicht zu erwarten, dass eine FTS irgendeinen Effekt auf den Einsatz von Fremdkapital haben würde. Die Einführung einer FTS dürfte das Ziel, die Spekulation einzudämmen, also das Handelsvolumen an den Finanzmärkten zu reduzieren, in einem bestimmten Umfang sicher erreichen. Aber ob dies allein hinreichend ist, eine Finanzkrise zu verhindern, ist fraglich. Zudem sind die Gewinnerwartungen in Spekulations- oder Trendmärkten meist so hoch, dass durch eine niedrige FTS nur wenige Spekulanten abgehalten werden dürften. Darüber hinaus hat die Aufsicht im Rahmen der G20 auf internationaler Ebene lediglich Ankündigungen, z.b. Schattenbanken bzw. risikoreiche Geschäfte zu regulieren, gemacht, und im Ergebnis die Spekulation nicht begrenzt. Hier ist die EU mit Blick auf die Transparenzvorschriften bezüglich Derivaten deutlich weitergekommen. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass Geldmarktfonds, bei denen aufgrund der kurzen Laufzeit besonders häufig Umschichtungen stattfinden, besonders stark von einer FTS betroffen sind. Im Ergebnis würde sich das Liquiditätsmanagement von Unternehmen und Finanzinstituten verteuern und zudem könnte dies beim derzeitig aktuellen Niedrigzinsumfeld vermutlich auch ein Ende für diesen Markt bedeuten. Gleichzeitig hätte dies auch negative Rückwirklungen auf die Finanzierung des Working Capital, die bei Großunternehmen zu einem relevanten Teil über den für Geldmarktfonds wichtigen Commercial Paper Markt erfolgt. Eine Reduktion der Transaktionsvolumina würde eine Finanzkrise nicht weniger wahrscheinlich machen. In normalen Marktphasen gilt, dass die Volatilität an den Märkten umso höher ausfällt, umso geringer die Liquidität ist. Bei Herdenverhalten oder bei Marktstörungen können hohe Volumina aber destruktiv wirken. In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder der Hochfrequenzhandel thematisiert, der durch eine FTS eingeschränkt werden würde, auch wenn eine klare und wirksame Abgrenzung der Handelssegmente beim Hochfrequenzhandel sehr schwierig ist.

5 Seite 4 Eine erhöhte Finanzmarktstabilität ist aber grundsätzlich - auch mit Blick auf den Hochfrequenzhandel - besser durch Regulierung (Gebote/Verbote für die an den Finanzmärkten tätigen Akteure), höhere Anforderungen an das Eigenkapital der handelnden Institutionen und - wenn man unbedingt das Steuerrecht einsetzen will - dadurch zu erreichen, dass man die steuerliche Bevorzugung von Fremd- gegenüber Eigenkapital beendet oder zumindest abmildert. Ziel 3: Gerechtigkeit schaffen Bei vielen Bürgern in Deutschland herrscht Empörung darüber, dass die Finanzpolitik einen Sparkurs eingeschlagen hat, weil die Defizite in den öffentlichen Haushalten auch aufgrund der Kosten der Bankenrettung und der durch die Finanzkrise verursachten Rezession massiv gestiegen sind. Dieser Sparkurs belastet nun die Allgemeinheit, während die Banken offenbar ungeschoren davonkommen. Die Stützungsmaßnahmen für Finanzinstitutionen im Rahmen der Finanzkrise haben auch in Deutschland die Steuerzahler finanziell belastet. Hinzu kommen die gesamtwirtschaftlichen Kosten der durch die Krise ausgelösten Rezession. Vor diesem Hintergrund findet eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors breite politische Unterstützung. Hierbei spielt nicht zuletzt eine Rolle, dass die implizite Garantie des Staates, in zukünftigen Krisen wieder helfend einzuspringen, die dauerhafte Erhebung einer Versicherungsprämie bei den betroffenen Institutionen angemessen erscheinen lässt. Für eine solche Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip gibt es jedoch bessere Methoden als eine FTS. Da außerdem nicht grundsätzlich zwischen Eigenhandel und Handel im Auftrag von Kunden unterschieden wird, setzt die FTS keine unmittelbaren Anreize zu einer Neuorientierung des Bankgeschäfts ( Rückbesinnung auf das Kerngeschäft ). Mit der Bankenabgabe besteht bereits ein Instrument, mit dem tendenziell alle Verursacher, d.h. Eigentümer, zur Kasse gebeten werden. Für die Zukunft erscheinen ausreichend hohe und von den Risiken des Geschäftsmodells abhängige Eigenkapitalanforderungen die sowohl die Rentabilität für die Eigentümer als auch den Verteilungsspielraum für die Mitarbeiter einschränken der überlegene Ansatz. Die Eigenkapitalanforderungen können darüber hinaus im Zeitablauf variieren, sofern in bestimmten Segmenten Übertreibungen/Blasen auftreten. Achtung: Nebenwirkungen: Belastungen von Altersvorsorge und Ersparnisbildung Mit Blick auf die demografische Entwicklung wird die private und betriebliche Altersvorsorge immer wichtiger. Zwar sehen manche FTS-Modelle vor, dass die Finanzgeschäfte für die Altersvorsorge bzw. direkte Finanzgeschäfte von Privatanlegern von dieser Steuer ausgenommen

6 Seite 5 werden sollen. Dabei wird jedoch übersehen, dass in der Praxis nur ein sehr geringer Anteil der privaten Ersparnisse unmittelbar investiert wird. Selbst wenn diese direkten Finanzgeschäfte der Privaten ausgenommen sind, würden alle über Fonds, Banken oder Versicherungen angelegten Mittel belastet, einschließlich Formen der Altersvorsorge wie die der sogenannten Riester-Rente. Je häufiger ein Fonds oder eine Versicherung die angelegten Mittel umschichtet, desto geringer ist die Rendite des eingesetzten Kapitals. Im Falle eines Aktienfonds sind gegebenenfalls Dividenden oder Aktienrückkäufe zu reinvestieren oder der Vermögensverwalter muss auf Entwicklungen im wirtschaftlichen Umfeld und bei der Wettbewerbsposition des entsprechenden Unternehmens reagieren. Insgesamt ist die relative Belastung umso höher, je sicherer das Geld angelegt ist, denn ein geringes Risiko bedeutet i.d.r. auch eine niedrigere Rendite. Damit wirkt die FTS dem politischen Ziel einer verstärkten individuellen Altersvorsorge entgegen, denn sie macht die Ersparnis weniger attraktiv. Hinzu kommt, dass sich die Vor- und Nachteile einzelner Investitionsarten durch die je nach Anlageform unterschiedlich hohen Kosten einer FTS verschieben würden. Statt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gemäß einem individuellen Risiko-Ertrags-Kalkül zu entscheiden, würden die Anleger verstärkt steuerliche Faktoren bei der Investitionsentscheidung berücksichtigen. Sicherlich werden diese Auswirkungen auf Altersvorsorge und Ersparnisbildung vor allem dann eintreten, wenn die FTS nicht als Bagatellsteuer ausgestaltet würde. Im Ergebnis sollte daher genau und vorsichtig abgewogen werden, in welcher Höhe und welche Finanzdienstleistungen mit einer FTS belastet werden. Länder wie Großbritannien und Frankreich haben auf jeden Fall einen vorsichtigen Ansatz gewählt, die im Ergebnis weniger belastend sind als die diskutierten Vorschläge der Europäischen Kommission.

7 s Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Zusammenfassung Memorandum und bisherige Standpunkte der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe 25. Juni 2012 Standpunkt Nach der Wahl: Die Probleme außerhalb Griechenlands angehen 21. Mai 2012 Standpunkt Europäische Währungsunion: Reformkurs beibehalten - Flexibilität erweitern 23. April 2012 Standpunkt Der Europäische Stabilitätsmechanismus ersetzt den Rettungsschirm, ist aber allein keine Lösung 19. März 2012 Standpunkt Nach dem Haircut: Keine Atempause in der Staatsschuldenkrise 24. Februar 2012 Standpunkt Griechenland: Nicht flüchten, sondern standhalten 13. Januar 2012 Standpunkt Geldpolitik muss glaubwürdig bleiben 29. November 2011 Standpunkt Staatsschuldenkrise: Zeit zum Handeln! 03. November 2011 Standpunkt Nach dem Euro-Gipfel: Umfangreiche Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte 25. Oktober 2011 Standpunkt Schuldenschnitt und EFSF - effizient ausgestalten 24. September 2011 Memorandum zu aktuellen Fragen Europa und Euro Veröffentlicht am , Washington D.C., anlässlich der IWF/Weltbanktagung 2011

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