sense4value SPARPLAN NAchhALtigeR SAchweRtfoNdS BeteiLiguNgSANgeBot

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1 sense4value SPARPLAN BeteiligungsAngebot

2 Hinweis Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um eine sog. unternehmerische Beteiligung, deren zukünftige Entwicklung nicht vorhersehbar ist. Die Entwicklung der Vermögensanlage kann daher von den im Verkaufsprospekt enthaltenen Prognosen abweichen. Ansprüche aus allgemeiner Prospekthaftung verjähren in sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Anleger von einem etwaigen Prospektfehler Kenntnis erlangt hat, spätestens drei Jahre nach dem Abschluss des Gesellschafts- oder Beitrittsvertrages. Das Angebot richtet sich an Anleger, die in wesentlichen Grundzügen über rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Kenntnisse verfügen und die einen nicht ausgeschlossenen Totalverlust des eingesetzten Kapitals im Verlauf einer langfristigen unternehmerischen Beteiligung wirtschaftlich verkraften könnten. Mit seinem Beitritt zu der vorliegenden Beteiligung muss der Anleger daher sicherstellen, dass er nur einen überschaubaren Teil seines liquiden Vermögens investiert. Die Vermögensanlage unterliegt keinem staatlichen Sicherungsmechanismus (insbesondere keinem Einlagensicherungsfonds oder einem Pensionssicherungsverein). Interessenten wird stets empfohlen, sich im Vorfeld einer Zeichnung der Vermögensanlage von einem fachkundigen Dritten ihres Vertrauens beraten zu lassen. Wichtige Hinweise zum Angebot selbst und zur praktischen Abwicklung sind dem Verkaufsprospekt zu entnehmen. Die Vervielfältigung, Weitergabe und jedes sonstige vollständige oder auszugsweise In-Umlauf-Bringen des Verkaufsprospekts bedarf der ausdrücklichen und vorherigen Zustimmung der GmbH & Co. KG.

3 Nachhaltige Sachwerte sind die Antwort auf die Finanzkrise Sehr geehrte Anlegerinnen, sehr geehrte Anleger, das Thema Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Der ehemalige US- Vizepräsident Al Gore hat für sein Umweltengagement den Friedensnobelpreis erhalten, ebenso Muhammad Yunus, Professor und Gründer der Grameen Bank in Pakistan, der Arme mit Mikrokrediten eine selbstbestimmte Zukunft ermöglicht. Regenerative Energien nehmen in der öffentlichen Diskussion einen hohen Stellenwert ein und werden mittelfristig einen fundamentalen Anteil an der Stromversorgung in Deutschland leisten können sagte noch der damalige Bundesforschungsminister Hans Matthöfer in einem Interview der Wochenzeitung DIE ZEIT: Die Erzeugung von Elektrizität durch Sonnenenergie in der Bundesrepublik ist bisher von ernstzunehmenden Fachleuten wirtschaftlich und ökologisch noch nicht als möglich bezeichnet worden. (Die Zeit, Nr. 37, 03. September 1976). Die Agentur für Erneuerbare Energien hat im Mai 2009 jedoch in einer Studie festgestellt, dass die meisten Prognosen über regenerative Energien, welche die langfristigen Auswirkungen bis 2010 oder 2030 vorhersagen sollten, bereits heute weit übertroffen wurden. Selbst in einer traditionell orientierten Bankenwelt nimmt der Zustrom zu ökologisch oder ethisch orientierten Banken überproportional zu. Diese neuen Banken werden unter dem Begriff Social Banking zusammengefasst und betreuen bereits mehr als Kunden. Insbesondere Transparenz, offene Kommunikation und eine sinnvolle Investitionsstrategie sind für Investoren ein immer bedeutenderes Anlagekriterium. Dabei ist Sinn durchaus in doppelter Bedeutung zu sehen. Zum einen als berechtigter Wunsch, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit, Ertrag und Liquidität zu erreichen. Zum anderen wollen Anleger zunehmend eben auch, dass ihr Investment in nachhaltige Anlageformen fließt, die einen ökologischen, sozialen oder ethischen Wert vorweisen können. Dass solche Investments eine schlechtere Entwicklung haben müssen, ist längst widerlegt. Sachwerte werden zunehmend nachhaltiger Neben nachhaltigen Investments in Aktien, Anleihen und Fonds, meist angeboten durch Schweizer Vermögensverwalter bzw. Banken, hat auch der Markt der geschlossenen Fonds diese Assetklasse in den Fokus genommen. Das Analysehaus Feri EuroRating hat von 2008 auf 2009 eine Zunahme des Produktsegments New Energy von knapp 300 Millionen auf über 400 Millionen Euro platziertes Eigenkapital festgestellt. Hierzu gehören Projekte aus den Marktbereichen Solar, Wind, Biomasse und Geothermie. Hinzu kommen Investitionen in die Segmente Wald/Holz, Wasser, Mikrokredite und Bildung, die in der Feri- Studie unter Spezialitätenfonds geführt werden. Fazit der Feri Studie: Der Anteil dieser nachhaltigen Sachwertfonds innerhalb des Beteiligungsmarktes stieg von 2,9 Prozent (2008) auf 7,9 Prozent (2009) an. Diese Umorientierung ist keine kurzfristige Mode, sondern ein Paradigmenwechsel, der aus unserer Sicht die nächsten Jahre prägen wird. Da das Angebot nachhaltiger Sachwertfonds unüberschaubar groß und die Auswahl zuweilen sehr aufwendig ist, kommt der umfassenden Marktanalyse bei der Produktauswahl eine herausragende Bedeutung zu. Die SVF AG Finanzmarkt-Emissionen hat es sich bereits 1998 zum Ziel gesetzt, Kapitalanlagen in Form von Dachfonds einem breiten Publikum zugänglich zu machen, und hierbei die intensive Due Diligence, also die professionelle Prüfung und Auswahl der Sachwertfonds für den Privatanleger, zu übernehmen. Wir freuen uns deshalb sehr, Ihnen unseren Fonds sense4value SPARPLAN vorstellen zu können. Als jüngstes Angebot eröffnet Ihnen die vorliegende Beteiligung - nach unserer erfolgreichen Private-Equity-Reihe und der Erstauflage unserer sense4value- Fondsreihe - über einen interessanten Ansparplan weitere Investitionschancen im Bereich der nachhaltigen Sachwerte und damit eine Verbindung aus attraktiven Erträgen und Nachhaltigkeit. Erschließen Sie sich diese sinnvolle und breit diversifizierte Anlageklasse mit dem. Die SVF AG Finanzmarkt-Emissionen übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes. Sie erklärt hiermit, dass die Angaben im vorliegenden Verkaufsprospekt nach ihrem Wissen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Datum der Prospektaufstellung: Profitieren Sie von der Kombination aus der langjährigen Erfahrung der SVF AG Finanzmarkt-Emissionen als Initiator und einem renommierten Fondsmanagement, sowie einem kompetenten Beirat! Ihre SVF AG Finanzmarkt-Emissionen Reiner Hambrecht Vorstand 3

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5 sense4value SPARPLAN Stand:

6 Inhaltsverzeichnis Hinweis 2 Vorwort 3 Inhaltsverzeichnis 6 Prospektverantwortung 9 1. Das Beteiligungsangebot im Überblick Die wesentlichen Risiken der Beteiligung Die Produktphilosophie ( Konzept ) Struktur der Beteiligung Erläuterung des Konzeptes Die Firmenphilosophie der Anbieterin Firmenphilosophie Ziele und Visionen Der Markt und seine Chancen Erneuerbare Energien (Nachwachsende) Rohstoffe Sonstige nachhaltige Anlagen Der Investitionsbereich (Zielobjektgesellschaft) Die Fondsauswahl Die Investitionskriterien Angaben zur Anbieterin ( Emissionshaus ) Angaben zur Fondsgesellschaft ( Emittentin ) Angaben über die Struktur Angaben über das Kapital Angaben über die Gründungsgesellschafter Angaben über die Geschäftstätigkeit Angaben über die Geschäftsführung 54 6

7 Inhaltsverzeichnis 9. Angaben zur Treuhandkommanditistin Angaben zum Mittelverwendungskontrolleur Angaben zum Beteiligungsangebot ( Vermögensanlagen ) Angaben über die Vermögensanlagen Angaben über die Anlagenziele und die Anlagenpolitik Angaben über das Anlageobjekt Angaben zu gewährleisteten Vermögensanlagen Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin Eröffnungsbilanz Vermögens- und Ertragslage: Plan-Bilanz und Plan-Gewinn- und Verlustrechnung (Prognose) Finanzlage: Cash-Flow-Rechnung (Prognose) Planzahlen der Emittentin (Prognose) Mittelverwendung und Mittelherkunft Geplantes Ergebnis für die Anleger (Prognose) Start-Kommanditist Spar-Kommanditist Erläuterungen zum prognostizierten Ergebnis Abweichungen von der Prognose (Sensitivitätsbetrachtung) Rechtliche Grundlagen und vertragliche Rahmenbedingungen Wesentliche Vertragsverhältnisse und Vertragspartner Verflechtungen und Interessenskonflikte Rechtliche Grundlagen Fondsgesellschaft Rechtliche Grundlagen Treuhandverwaltung Abweichende rechtliche Bestimmungen Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption Allgemeine Angaben Steuern vom Einkommen Gewerbesteuer Umsatzsteuer Verbrauch-, Verkehr- und Substanzsteuern 103 7

8 Inhaltsverzeichnis Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuer Vertragswerk Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft Treuhand- und Verwaltungsvertrag Mittelverwendungskontrollvertrag Verbraucherinformationen bei Fernabsatzverträgen Abwicklungshinweise und Angabenvorbehalt Glossar 135 Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. 8

9 Prospektverantwortung Die wirtschaftlichen, steuerlichen sowie rechtlichen Bedingungen des Beteiligungsangebots können durch zukünftige Entwicklungen von den Darstellungen im Emissionsprospekt abweichen und sich grundlegend ändern. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Beschreibung der wesentlichen Risiken der Beteiligung (Seiten 18 bis 33) im Verkaufsprospekt verwiesen. Die im Verkaufsprospekt gemachten Angaben sind bis zu einer Bekanntgabe von Änderungen gültig. Solange entsprechende Änderungen durch die Emittentin GmbH & Co. KG nicht bekannt gegeben werden, sind vom Angebot abweichende Angaben unbeachtlich. Vertriebsbeauftragte der Emittentin sind selbständig tätige Unternehmer, die nicht berechtigt sind, irgendwelche Auskünfte oder Zusicherungen abzugeben, die vom vorliegenden Verkaufsprospekt abweichen. Die Anbieterin übernimmt als Prospektherausgeber für den Inhalt des vorliegenden Verkaufsprospektes alleine und insgesamt die Verantwortung und erklärt, dass nach ihrem Wissensstand die Angaben im Prospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Neben der vorgenannten Prospektverantwortlichen gibt es keine sonstigen Personen oder Gesellschaften, die den Inhalt oder die Ausgestaltung bzw. Aufstellung des Verkaufsprospekts wesentlich beeinflusst haben. Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: Anbieterin der vorliegenden Beteiligung: SVF AG Finanzmarkt-Emissionen Rudolf-Wild-Straße Eppelheim (Sitz) Reiner Hambrecht Vorstand der SVF AG Finanzmarkt-Emissionen 9

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11 1. Das Beteiligungsangebot im Überblick Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot der sense4value SPARPLAN GmbH & Co. KG (nachfolgend Emittentin genannt) handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren zukünftige Entwicklung von den im Verkaufsprospekt enthaltenen Prognosen und Erwartungen auch abweichen kann. Auf die Darstellung der wesentlichen Risiken der Beteiligung (Seiten 18 bis 33) wird verwiesen. Die nachfolgende Kurzdarstellung fasst die wesentlichen Elemente des Beteiligungsangebots zusammen. Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die ebenfalls im Verkaufsprospekt abgedruckten (weiteren) Angaben zum Beteiligungsangebot (Seiten 61 bis 69) verwiesen. Fondsgesellschaft ( Emittentin ) Emittentin des Beteiligungsangebots ist die sense4value SPAR- PLAN GmbH & Co. KG. Geschäftsadresse: Rudolf-Wild-Straße 102 in Eppelheim Geschäftsführer: Bernhard Stammler Mittelverwendungskontrolleur WSB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Externe Dienstleistungsgesellschaft Mittelverwendungskontrolleur Geschäftsadresse: Seckenheimer Landstraße 4 in Mannheim Geschäftsführer: Ronald Beckerbauer und Matthias Volkert. Zielobjektgesellschaft sense4value GmbH & Co. KG Externe Fondsgesellschaft des Emissionshauses Anlageobjekt der Emittentin Geschäftsadresse: Rudolf-Wild-Straße 102 in Eppelheim Geschäftsführende Kommanditistin: SVF AG Finanzmarkt- Emissionen Gesellschaftsrechtlicher Firmensitz der Emittentin ist Eppelheim. Die Geschäftsanschrift der Emittentin lautet Rudolf-Wild-Straße 102 in Eppelheim. Die Emittentin wurde am gegründet und am beim Amtsgericht Mannheim unter der HRA eingetragen ( Beginn der Gesellschaft). Wesentliche Vertragspartner der Emittentin Emissionshaus SVF AG Finanzmarkt-Emissionen Anbieterin der Vermögensanlagen Prospektverantwortliche Geschäftsführende Kommanditistin der Emittentin Geschäftsadresse: Rudolf-Wild-Straße 102 in Eppelheim Vorstand: Reiner Hambrecht Komplementärin SVF Verwaltungsgesellschaft mbh Gründungskomplementärin Persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin Geschäftsadresse: Kardinal-Faulhaber-Straße 10 in München Geschäftsführer: Bernhard Stammler Vertriebsgesellschaft SVF Vertriebs UG (haftungsbeschränkt) Tochterunternehmen des Emissionshauses Vertriebsgesellschaft für die Eigenkapitalvermittlung der Emittentin Geschäftsadresse: Rudolf-Wild-Straße 102 in Eppelheim Geschäftsführer: Reiner Hambrecht Unternehmensgegenstand der Emittentin ( Tätigkeitsbereiche ) Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von unmittelbaren Beteiligungen an geschlossenen Fondsgesellschaften, soweit diese Tätigkeit im Hinblick auf das Gesetz über das Kreditwesen erlaubnisfrei zu erbringen ist. Die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten gemäß 1 Absatz 11 des Gesetzes über das Kreditwesen gehört somit nicht zum Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und Tochtergesellschaften im In- und Ausland zum Zwecke operativer Investments gründen, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und alle Geschäfte eingehen und Verträge abschließen, die geeignet sind, den Unternehmenszweck zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen, soweit die Geschäftstätigkeiten keiner Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen bedürfen. Treuhandkommanditistin SVF Treuhandgesellschaft mbh Gründungsgesellschafterin Treuhandkommanditistin Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes am hat die Emittentin noch keine Geschäftstätigkeit entfaltet. Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Fondsgesellschaft mit dem gesellschafts- 11

12 rechtlich bestimmten Unternehmensgegenstand der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung identisch. Anlegerkreis Das Beteiligungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, ihren Wohnsitz im Inland haben und die in wesentlichen Grundzügen über rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf geschlossene Fondsbeteiligungen verfügen. Das Angebot ist nicht geeignet für Anleger, die eine Anlage mit einer festen Verzinsung oder einem bereits heute feststehenden Erlösbetrag zu einem festen Zahlungstermin suchen oder eventuell kurzfristig über ihre Einlage verfügen müssen. Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung ist nicht vorgesehen, so dass der Anleger in der Regel über die gesamte Laufzeit der Gesellschaft seine Beteiligung halten muss. Da für entsprechende Beteiligungen auch kein (geregelter) Zweitmarkt existiert, ist die Anlage in der Regel nicht verkäuflich. Unabhängig hiervon wird jedem interessierten Anleger empfohlen, sich von einem Fachberater seines Vertrauens vor einem Beitritt zur Fondsgesellschaft eingehend beraten zu lassen. Auf die Darstellung der wesentlichen Risiken der Beteiligung (Seiten 18 bis 33) wird verwiesen. Art der angebotenen Vermögensanlage Angeboten werden Kommanditbeteiligungen an einer geschlossenen Fondsgesellschaft, organisiert in Form einer GmbH & Co. KG nach deutschem Recht. Der interessierte Anleger kann entweder mittelbare, also über eine Treuhandkommanditistin erfolgende, oder unmittelbare Kommanditbeteiligungen erwerben. Fondsvolumen Das geplante Kommanditkapital beträgt ,00 an Kommanditeinlagen ( Pflichteinlagen ) mit einer gesellschaftsvertraglich festgelegten Erhöhungsoption auf insgesamt bis zu ,00. Zusätzlich sollen von den Spar-Kommanditisten Sparraten in Höhe von insgesamt ,00 zur Einzahlung in die Kapitalrücklage eingeworben werden. Von den Gründungsgesellschaftern wurden bereits 2.000,00 an Kommanditeinlagen gezeichnet und eingezahlt. Beitrittsmöglichkeiten Ein Anleger tritt der Fondsgesellschaft mittelbar als Treugeber durch Annahme des Beitrittsangebotes durch die Geschäftsführende Kommanditistin sowie die vollständige und endgültige Einzahlung der bei Vertragsbeginn fälligen Pflichteinlage nebst Ausgabeaufschlag bei. Soweit sich ein Anleger direkt als Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt, hat er der Treuhandkommanditistin (SVF Treuhandgesellschaft mbh) zusätzlich und auf seine Kosten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen. Nach Erhalt der Vollmacht überträgt die Treuhandkommanditistin dem Treugeber einen Kommanditanteil in Höhe der Beteiligung. Die Anleger haben die Möglichkeit, als sog. Start-Kommanditisten oder als sog. Spar-Kommanditisten der Gesellschaft beizutreten. Die gesellschaftsrechtliche und sonstige Stellung der Kommanditisten unterscheidet sich durch unterschiedliche Einzahlungsbedingungen und eine abweichende Behandlung im Rahmen einer abweichenden Ergebnis- und Liquidationserlösverwendung (vgl. 6, 16, 24 des Gesellschaftsvertrages). Für den Beitritt der Start-Kommanditisten stellt die Gesellschaft 80% des Kommanditkapitals (also 4 Mio. Euro) und für den Beitritt der Spar-Kommanditisten 20% des Kommanditkapitals (also 1 Mio. Euro) zur Verfügung. Die Pflichteinlage eines Start-Kommanditisten muss nominal (ohne den jeweiligen Ausgabeaufschlag) mindestens ,00 und die Pflichteinlage eines Spar-Kommanditisten nominal (ohne den jeweiligen Ausgabeaufschlag) mindestens 2.000,00 betragen. Pflichteinlagen, die den Mindestbetrag von ,00 bzw ,00 übersteigen, müssen durch (ohne Rest) bei einem Start-Kommanditisten und durch (ohne Rest) bei einem Spar-Kommanditisten teilbar sein. Insgesamt 10% der von den Kommanditisten übernommenen Pflichteinlagen stellen die (ins Handelsregister einzutragende) Haftsumme dar. Neben der Einzahlung ihrer jeweiligen Pflichteinlagen haben sich die Spar-Kommanditisten zu verpflichten, monatliche Sparraten zu entrichten, bis ihre Gesamtzahlungen die jeweilige Zielsparsumme erreicht hat. Die Zielsparsumme der Spar-Kommanditisten setzt sich aus der jeweiligen Pflichteinlage nebst 80 Sparraten zusammen. Hierbei muss die Pflichteinlage immer 20% der Zielsparsumme betragen (Beispiel: bei einer Mindestpflichteinlage von 2.000,00 beträgt die monatliche Sparrate 100,00 und die Zielsparsumme ,00 : 100 x = = Mindestzielsparsumme). Die Sparraten sind keine Pflichteinlagen und werden in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft eingezahlt. Die Kommanditisten haben jeweils ihre gesamte Pflichteinlage zuzüglich Ausgabeaufschlag innerhalb von fünfzehn Bankarbeitstagen nach Mitteilung über die Annahme des jeweiligen Beitrittsangebots an die Gesellschaft zu leisten. 12

13 Die Sparraten werden jeweils mit dem ersten Werktag zum jeweiligen Monatsanfang fällig, beginnend mit dem ersten Monatsanfang nach Annahme des jeweiligen Beitrittsangebots. Die Spar-Kommanditisten haben der Geschäftsführenden Kommanditistin zum Einzug der Pflichteinlage und der Sparraten eine dauerhafte Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Start-Kommanditisten haben auf die Höhe ihrer Zeichnungssumme (Pflichteinlage bei Zeichnung) einen Ausgabeaufschlag von bis zu 5% zu zahlen. Die Spar-Kommanditisten haben auf die Höhe ihrer Zielsparsumme (Pflichteinlage bei Zeichnung zuzüglich sämtlicher Sparraten) einen Ausgabeaufschlag von ebenfalls bis zu 5% zu zahlen. Die Einzahlungen sind auf folgende Bankverbindung der Emittentin zu leisten: Kontoinhaber GmbH & Co. KG Kontonummer Bank deutsche Apotheker- und Ärztebank Bankleitzahl Mindestzeichnungssumme und Ausgabeaufschlag ( Agio ) Der Erwerbspreis für einen Start-Kommanditisten beträgt mindestens ,00 (Mindestzeichnungssumme) und muss darüber hinaus durch den Faktor ohne Rest teilbar sein. Zusätzlich ist ein Ausgabeaufschlag in Höhe von bis zu 5% der Zeichnungssumme zu zahlen. Der Erwerbspreis für einen Spar- Kommanditisten beträgt mindestens 2.000,00 zuzüglich einer Sparsumme von 8.000,00, also mindestens ,00 (Mindestzeichnungssumme) und muss darüber hinaus durch den Faktor ohne Rest teilbar sein. Zusätzlich ist ein Ausgabeaufschlag in Höhe von bis zu 5% der Mindestzeichnungssumme zu zahlen. Zeichnungsfrist Die Zeichnungsfrist beginnt einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes. Die Emittentin wird planmäßig zum oder bei vorzeitiger Vollplatzierung geschlossen. Fondslaufzeit Als Fondslaufzeit ist eine Dauer bis zum vorgesehen. Es besteht eine gesellschaftsvertraglich geregelte Option, nach der sich die maximale Fondslaufzeit auf den verlängern kann. Zahlstellen Die Fondsgesellschaft ( GmbH & Co. KG) mit ihrer Geschäftsanschrift in der Rudolf-Wild-Straße 102 in Eppelheim führt als Zahlstelle bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger aus. Die Geschäftsführende Kommanditistin der Fondsgesellschaft (SVF AG Finanzmarkt-Emissionen) mit ihrer Geschäftsanschrift in der Rudolf-Wild-Straße 102 in Eppelheim hält als Zahlstelle den Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereit. Zeichnungsstelle Zeichnungsstelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen der Anleger entgegennimmt, ist die Geschäftsführende Kommanditistin der Fondsgesellschaft (SVF AG Finanzmarkt-Emissionen) mit ihrer Geschäftsanschrift in der Rudolf-Wild-Straße 102 in Eppelheim. Handelbarkeit Die Veräußerung der Beteiligung im Wege einer Abtretung des gesellschaftsrechtlichen Kommanditanteils ist nur sehr eingeschränkt möglich, da kein geregelter Zweitmarkt für den Handel entsprechender Kommanditanteile existiert. Die Emittentin nimmt keine Anteile zurück, wird sich jedoch auf Nachfrage bemühen, für den Anleger einen geeigneten Käufer bzw. einen Übernehmer für ausstehende Sparraten zu finden. Auf die Darstellung der wesentlichen Risiken der Beteiligung, dort auf Seite 25 ( Keine ordentliche Kündigung und keine Wiederverkaufbarkeit ), wird verwiesen. Übertragungsmöglichkeit Eine Übertragung der Beteiligung erfolgt im Wege der Abtretung. Jeder Anleger kann über seine Beteiligung nur als Ganzes verfügen, soweit sein Rechtsnachfolger sämtliche Rechte und Pflichten übernimmt. Entsprechendes gilt für Belastungen und sonstige Verfügungen. Teilübertragungen sind unzulässig und deshalb nur mit Zustimmung der Geschäftsführenden Kommanditistin möglich. Eine Übertragung, Belastung oder sonstige Verfügung bedarf ebenfalls der Zustimmung der Geschäftsführenden Kommanditistin, welche allerdings nur aus wichtigem Grund versagt werden darf. Weitere Leistungen und weitere Kosten für den Anleger Im Zusammenhang mit der Beteiligung fallen für jeden Anleger weitere Kosten und weitere Leistungen an. Insoweit wird auf die detaillierten Beschreibungen auf Seite 64 ( Weitere Kosten ) und auf Seite 66 ( Weitere Leistungen ) verwiesen. Rechte der Anleger (Auszug) Die Anleger nehmen jeweils mit den von ihnen gezeichneten Kommanditbeteiligungen an den Gewinnen, Verlusten und Li- 13

14 quidationserlösen der Fondsgesellschaft nach Maßgabe der gesellschaftsrechtlichen Ergebnisverwendungsabreden teil. Die Anleger können während der Fondslaufzeit ihre Stimm- und Kontrollrechte nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Emittentin und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie nach den gesetzlichen Regelungen ausüben. Auf die Darstellung zu den Rechten der Anleger auf Seiten 61 bis 62 wird verwiesen. Steuerliche Konzeption Die Emittentin ist als vermögensverwaltende Personengesellschaft konzipiert. Sie erzielt hauptsächlich Einkünfte aus der geplanten Beteiligung an der sense4value GmbH & Co. KG. Diese wiederum wird sich zu 100% an einem Tochterunternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft beteiligen und daraus Dividenden erzielen. Daneben wird die Fondsgesellschaft Zinseinkünfte aus einer Liquiditätsreserve erzielen. Die Anleger, welche ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen halten, erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen, welche in der Bundesrepublik Deutschland der Abgeltungsteuer unterliegen (besonderer Steuersatz in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Soweit die Abgeltungsteuer zur Anwendung kommt, sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Jahr des Zuflusses der Dividenden bzw. der Zinsen zu versteuern. Dabei ist auf den Zufluss bei der Fondsgesellschaft abzustellen und nicht auf den tatsächlichen Zufluss beim Anleger. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung an den Anleger ist nicht relevant. Das Tochterunternehmen der sense4value GmbH & Co. KG hat bei der Ausschüttung an diese Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Auf die folgende Auszahlung der Erträge an die GmbH & Co. KG fallen keine weiteren Steuern an. Die Emittentin selbst unterliegt in Deutschland nicht der Einkommensteuerpflicht, sie hat jedoch Erklärungspflichten zu erfüllen. Die beteiligten Anleger haben jährlich ihre persönlichen Steuererklärungen abzugeben. Im Hinblick auf die mit der Beteiligung verbundenen steuerlichen Risiken wird auf die Darstellung der wesentlichen Risiken der Beteiligung, dort auf Seite 26 ( Steuerliche Risiken ), verwiesen. Rechtliche Konzeption Beim vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um ein Sparplan-Konzept zur mittelbaren Investition in die Fondsgesellschaft sense4value GmbH & Co. KG ( Zielobjektgesellschaft ) als sog. Standard-Kommanditistin. Schließungs- und Kürzungsmöglichkeit Die Geschäftsführende Kommanditistin der Emittentin ist berechtigt, die Gesellschaft vorzeitig zu schließen, auch wenn eine Vollplatzierung des Emissionsvolumens nicht erreicht ist oder die Platzierungsphase noch läuft. Des Weiteren kann die Treuhandkommanditistin mit Zustimmung der Geschäftsführenden Kommanditistin Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen gemäß 315 BGB kürzen. Weitere Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen, bestehen nicht. Zielobjektgesellschaft Das gesamte Investitionsvolumen der Emittentin wird zur Investition in die Zielobjektgesellschaft sense4value GmbH & Co. KG als sog. Standard-Kommanditistin und zur Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve verwendet. Vertriebsgesellschaft Die Vertriebsübernahme wird durch die SVF Vertriebs UG (haftungsbeschränkt) erfolgen. Gesellschafterin der Vertriebsgesellschaft ist die Geschäftsführende Kommanditistin. Für den Vertrieb der Kommanditbeteiligungen an der Fondsgesellschaft wird die SVF Vertriebs UG (haftungsbeschränkt) Vertriebspartner als freie Handelsmakler beschäftigen und die Steuerung des Vertriebs übernehmen. Beirat Neben der Geschäftsführung kann bei der Emittentin ein Aufsichtsgremium in Form eines Beirats eingerichtet werden. Ein solcher Beirat oder entsprechende Beiratsmitglieder wurden bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes am noch nicht berufen. Investitionsstart Die Fondsgesellschaft beginnt ihre Investitionen, sobald insgesamt mindestens ,00 von Anlegern (ohne Ausgabeaufschlag) eingeworben wurden. Emissionskostenquote und Investitionsquote Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen beträgt ,00 (siehe Seite 61). Hierbei beträgt das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft voraussichtlich ,00, wovon 100% (exklusive Liquiditätsreserve) für die Anschaffungskosten des zu erwerbenden Anlageobjektes verwendet werden. Wird das Kommanditkapital nach der gesellschaftsvertraglichen Option auf ,00 erhöht, werden ebenfalls 100% (exklusive Liquiditätsreserve) für die Anschaffungskosten des zu erwerbenden Anlageobjektes verwendet (siehe Tabelle Seite 15). Dies ergibt 14

15 sich dadurch, dass die Emissionskosten vollständig durch den Ausgabeaufschlag beglichen werden. Investitionsbereich Die Investitionen der Fondsgesellschaft erfolgen ausschließlich in die Fondsgesellschaft sense4value GmbH & Co. KG. Diese Zielobjektgesellschaft investiert wiederum in Zielfonds aus dem Bereich Erneuerbare Energien (Windenergie, Sonnenenergie, Biogas, Biomasse und Geothermie), dem Bereich Nachwachsende Rohstoffe (Holz- und Agrarwirtschaft sowie Wasser) und den Bereichen Nachhaltige Immobilieninvestments und Mikrokredite. Auf die Beschreibungen auf Seite 38 ( Der Markt ) wird verwiesen. Investitionskriterien In Zusammenarbeit mit einem renommierten Rating-Institut hat die SVF AG Finanzmarkt-Emissionen ein Produktscreening entwickelt, das alle wichtigen Bereiche in der Konzeption eines potenziellen Zielfonds für die Zielobjektgesellschaft untersucht und bewertet. Dieses Produktscreening teilt sich in vier Hauptsegmente auf, die für die Beurteilung eines geschlossenen Fonds entscheidend sind: die Historie, der Investitionsplan, die Prognoserechnung und das Vertragswerk. Abgerundet wird das Produktscreening mit einer Bewertung der im Prospekt dargestellten Basismarktsituation mit seinen Chancen und Risiken und deren Nachhaltigkeit und Transparenz in der Darstellung. Über jeden einzelnen dieser genannten Analysepunkte hat die SVF AG Finanzmarkt-Emissionen in Zusammenarbeit mit dem Rating-Institut klare Vorgaben ausgearbeitet. Je nach Übereinstimmung mit den jeweiligen Vorgaben erfolgt eine Bepunktung des jeweiligen Kriteriums. Diese Bepunktung kann auch mit einer Bewertung mit den Noten mangelhaft, ausreichend, gut und sehr gut verglichen werden. Wenn bei einem Analysepunkt die Tatsachen im Prospekt des Zielfonds mit den Vorgaben der Kategorie sehr gut übereinstimmen, erhält der Zielfonds eine entsprechende Punktzahl, die maximal drei Punkte betragen kann. Wenn die Tatsachen im Prospekt nur mit den Vorgaben der Kategorie gut oder ausreichend übereinstimmen, erhält der Zielfonds durch die Zielobjektgesellschaft entsprechend weniger Punkte bzw. gar keinen Punkt. In der Kategorie mangelhaft wird kein Punkt vergeben. In der Summe können im Screeningsystem 100 Punkte erreicht werden, wobei Beteiligungen nur bis zu einem Wert von 70 Punkten gezeichnet werden sollen. Dies entspricht in etwa einer durchgängigen Bewertung mit der Note gut. PROGNOSE: Emissionskostenquote Absolut in EUR Fondsabhängige Kosten Vertriebsprovisionen Konzeption / Marketing Liquiditätsreserve Ausgabeaufschlag Summe 0 Die Emissionskosten werden vollständig durch den Ausgabeaufschlag gedeckt, so dass das Beteiligungskapital vollständig in die geplante Beteiligung an der sense4value GmbH & Co. KG investiert werden kann. 15

16 Prognostizierte Auszahlungen für die Anleger In der dargestellten Prognoserechnung werden Gewinnerwartungen abgebildet, deren Eintrittswahrscheinlichkeit von unterschiedlichen Faktoren abhängt. Hinsichtlich möglicher Abweichungen von der angenommenen Prognose wird auf die Darstellung der wesentlichen Risiken der Beteiligung (Seiten 18 bis 33) verwiesen Start-Kommanditist (Prognose) Jährliche Änderung in % Kumulierte Änderung in % 180 % 150 % 18,79 % 8,53 % 1,74 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 150,00 % 120 % 22,96 % 23,06 % 90 % 22,61 % 60 % 27,31 % 30 % 0 % 21,00 % 0,00 % 4,00 % kum Spar-Kommanditist (Prognose) Jährliche Änderung in % Kumulierte Änderung in % 200 % 100,58 % 178,70 % 150 % 100 % 50 % 0 % 0,00 % ,00 % ,00 % ,46 % ,03 % ,15 % ,73 % ,01 % ,68 % ,31 % ,74 % 10,51 % 10,04 % 11,47 % 10,99 % kum. 16

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18 2. Die wesentlichen Risiken der Beteiligung Grundsätzliche Risikoerwägungen Die Beteiligung an der GmbH & Co. KG ( Gesellschaft ) ist eine unternehmerische Beteiligung. Der Anleger ist als Treugeber oder Direktkommanditist (nachfolgend beide gemeinsam als Anleger bezeichnet) an der Gesellschaft beteiligt und trägt das Risiko, das mit einer solchen Unternehmung zusammenhängt. Der Anleger sollte daher die nachfolgenden Risikobelehrungen aufmerksam lesen, bei seiner Entscheidung über eine mögliche Beteiligung entsprechend berücksichtigen und sich gegebenenfalls durch einen geeigneten Fachberater seines Vertrauens beraten lassen. Bei der hier angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um eine Investition ohne staatliche Kontrolle und ohne Einlagensicherung. Das Unternehmen und der Anleger sind eine sich selbst kontrollierende Wagnisgemeinschaft. Das Angebot richtet sich daher an Anleger, deren Risikoneigung und persönliche Vermögensverhältnisse die Risiken einer unternehmerischen Beteiligung zulassen. Die beabsichtigte Zeichnungssumme des Anlegers sollte keinen wesentlichen Teil seines Vermögens ausmachen. Die Risikohinweise können nur auf Risiken der Beteiligung selbst hinweisen, nicht aber Risiken berücksichtigen, die ausschließlich in der Person des Anlegers begründet sind. Die in diesem Kapitel aufgeführten Risiken unterscheiden sich sowohl in der Eintrittswahrscheinlichkeit als auch in der materiellen Auswirkung im Falle ihres Eintritts. Die in der Darstellung gewählte Reihenfolge der Risiken lässt keinerlei Rückschluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeit oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Die Risiken wurden nachfolgend zur besseren Orientierung des Anlegers im Sinne einer allgemeinen Risikoklassifizierung jeweils mit prognosegefährdend, anlagegefährdend und/oder anlegergefährdend gekennzeichnet. Prognosegefährdende Risiken sind Risiken, die bei ihrem Eintritt dazu führen, dass die im Verkaufsprospekt ausgewiesenen Ertragsprognosen nicht erreicht werden und somit der Anleger geringere Ausschüttungen erhält. Unter anlagegefährdenden Risiken sind solche Risiken zu verstehen, die das Anlageobjekt oder die gesamte Vermögensanlage betreffen, so dass der Anleger ggf. geringere oder überhaupt keine Ausschüttungen erhält. Darüber hinaus kann es zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des gezeichneten Kapitals (nebst Ausgabeaufschlag) kommen. Anlegergefährdende Risiken können sich darüber hinaus auch auf die persönliche Situation des Anlegers, insbesondere auf dessen finanzielle Situation, über den Verlust des eingesetzten Kapitals (nebst Ausgabeaufschlag) hinaus, auswirken und als maximales Risiko zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen. Wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft Die Entwicklung der Beteiligung und die planmäßige Rückzahlung der Kommanditbeteiligungen nach einer Liquidation hängen unmittelbar von der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft ab. Diese wiederum ist abhängig von dem wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft und der Projekte, in welche die Gesellschaft investiert. In diesem Zusammenhang bestehen auch Abhängigkeiten von der konjunkturellen Entwicklung der Weltwirtschaft im Allgemeinen und der branchenspezifischen Entwicklung der Investments im Besonderen. Der Anleger muss damit rechnen, dass bei einem anhaltend negativen Geschäftsverlauf die geplanten Erträge nicht erzielt werden können und die Rückzahlung des Kommanditkapitals nicht geleistet werden kann. Der Anleger muss im schlimmsten Fall neben ausfallenden Erträgen auch den Teil- oder Totalverlust seines eingesetzten Kapitals verkraften können. prognosegefährdend + anlagegefährdend + anlegergefährdend - Abweichung von den Planzahlen und Prognoserisiko Sowohl die der Planung für die Anlagezeiträume zugrunde gelegten Umsatzzahlen und Finanzerträge als auch die angenommenen Kostenerwartungen für die Gesellschaft basieren nicht auf abgesicherten Ist-Werten, sondern beruhen auf Prognosen. Sie berücksichtigen die Erwartungen der Geschäftsführung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung am auf der Grundlage von Branchenberichten und Marktanalysen. Daher bestehen hinsichtlich des zukünftigen Eintritts der Planzahlen Unsicherheiten in einem nicht genau bezifferbaren Umfang. Es besteht somit das Risiko, dass die im Verkaufsprospekt dargestellten Planzahlen nicht realisiert werden können. Im schlimmsten Fall kann die tatsächliche Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft so stark von den prognostizierten Zahlen abweichen, dass der Anleger (eventuell während der gesamten Laufzeit der Beteiligung) keine Ausschüttungen erhält und auch die von ihm geleistete Kommanditeinlage nebst ggf. Sparraten nicht zurückgezahlt werden kann, diese also endgültig verloren geht. prognosegefährdend + anlagegefährdend + anlegergefährdend - 18

19 Platzierungs- und Mindestzeichnungsrisiko Die Realisierung des geplanten Zeichnungsvolumens sowie die Einzahlung der Einlagen durch die Anleger ist Grundlage der Geschäftstätigkeit und der Prognosen der Gesellschaft. Sofern dieses Ziel nicht erreicht wird, besteht das Risiko, dass die Investitionen nicht wie geplant und im Verkaufsprospekt ausgewiesen getätigt werden können. Der Gesellschaft liegen keine Platzierungsgarantien für das geplante Zeichnungsvolumen vor. Das Kapital des Anlegers wird darüber hinaus auch teilweise zur Finanzierung laufender Kosten der Gesellschaft eingesetzt und zur Finanzierung von Emissions-, Vertriebs-, Konzeptions- und Verwaltungskosten verwendet. Soweit sich weniger Anleger als geplant an der Gesellschaft beteiligen und damit der Gesellschaft weniger Kapital als geplant zufließt, besteht das Risiko, dass das eingezahlte Kapital weitgehend oder vollständig für die mit der Vermögensanlage verbundenen Kosten und die sonstigen Kosten der Gesellschaft verbraucht wird und nicht wie geplant zum überwiegenden Teil für Investitionen zur Verfügung steht. Dies hätte zur Folge, dass die Gesellschaft die geplanten Investitionen ggf. nicht vornehmen und ihre wirtschaftlichen Ziele nicht realisieren kann. Sofern der tatsächliche Kapitalzufluss also später oder geringer als geplant erfolgt, kann dies negative Auswirkungen auf das Ergebnis der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und auf das Ergebnis für die Anleger haben. Im schlimmsten Fall kann dies zur vorzeitigen Auflösung der Gesellschaft und Rückabwicklung der Beteiligung führen. Im Falle einer solchen Auflösung der Gesellschaft werden den Anlegern die eingezahlten Einlagen anteilig, unter Abzug der bis dahin entstandenen Kosten, zurückgezahlt. Je nach Geschäftsverlauf können jedoch in einem solchen Fall die Kosten der Gesellschaft die Einlagen bereits weitgehend oder vollständig aufgezehrt haben, so dass der Anleger den teilweisen oder vollständigen Verlust seiner Einlage inklusive Ausgabeaufschlag und ggf. Sparraten in Kauf nehmen muss. prognosegefährdend + anlagegefährdend + anlegergefährdend - Kostenrisiko Bei der Durchführung der Aktivitäten der Gesellschaft und im Rahmen des Angebots der Beteiligung entstehen Kosten, die das Gesellschaftsvermögen erheblich mindern und erst verdient werden müssen. Es ist zu beachten, dass es sich bei den Provisionen um reine Kostenpositionen handelt und dass diese Beträge der Gesellschaft nicht für ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zur Verfügung stehen und nicht zur Erzielung von Erträgen verwendet werden können, was infolgedessen negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Anlage und auf das für den Anleger prognostizierte Ergebnis haben kann. Diese und die anderen Kosten müssen daher von dem Anleger bei der Bewertung der Anlage berücksichtigt werden. Bei den im Verkaufsprospekt angegebenen Kostenentwicklungen handelt es sich zudem um Planwerte, denen noch keine vertraglichen Vereinbarungen zugrunde liegen. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft kann es zu nicht vorhergesehenen Kostensteigerungen kommen. Die Angemessenheit der Höhe der von Dritten geltend gemachten Kosten und Vergütungen kann durch den Anleger allenfalls im Nachhinein überprüft werden. Es besteht auch die Gefahr, dass der Gesellschaft überhöhte Kosten und Preise belastet werden. Nicht eingeplante oder überhöhte Kosten können zu Verlusten bei der Gesellschaft führen und hätten infolgedessen negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Anlage und auf das für den Anleger prognostizierte Ergebnis. prognosegefährdend + anlagegefährdend + anlegergefährdend - Insolvenzrisiko Der Anleger ist gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, die (vertraglich) vereinbarte Einlage (nebst Ausgabeaufschlag und ggf. Sparraten) wirksam zu leisten. Im Fall der Liquidation der Gesellschaft oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft können die Einlagen der Kommanditisten nur unter der Voraussetzung der vorherigen, vollständigen Befriedigung aller sonstigen Gläubiger zurückgezahlt werden, falls sodann noch ausreichend Liquidität im Gesellschaftsvermögen vorhanden ist. Der jeweils bezahlte Ausgabeaufschlag wird in keinem Fall zurückgezahlt. Hierbei ist zu beachten, dass die Anlaufkosten der Gesellschaft teilweise sofort nach der Geschäftsaufnahme fällig werden und somit ausbezahlt werden müssen, so dass die Liquiditätslage der Gesellschaft stark belastet wird. Es besteht in dieser Phase daher ein erhöhtes Insolvenzrisiko für die Gesellschaft und das Risiko, dass der Anleger den teilweisen oder vollständigen Verlust seiner Einlage inklusive Ausgabeaufschlag und ggf. Sparraten in Kauf nehmen muss. prognosegefährdend + anlagegefährdend + anlegergefährdend - Liquiditätsrisiko und Risiken der Fremdfinanzierung Das Erreichen des geplanten Ergebnisses setzt die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität der Gesellschaft voraus. Durch unvorhersehbare Ereignisse könnte es zu Liquiditätsengpässen der Gesellschaft kommen. Es besteht das Risiko, dass die Liquiditätslage der Gesellschaft die geplanten Ausschüttun- 19

20 gen oder die Rückzahlung der geleisteten Kommanditeinlage nebst ggf. Sparraten ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft nicht zulässt. Das Entstehen von Liquiditätsengpässen kann dazu führen, dass die Gesellschaft zur Aufnahme von Fremdmitteln (z.b. Bankdarlehen) gezwungen ist. Die Ertragslage der Gesellschaft würde sich in diesem Fall durch Kreditkosten wie Zinsaufwendungen und Nebenkosten verschlechtern. Sollte die Gesellschaft am Ende der Kreditlaufzeit nicht in der Lage sein, die fälligen Zahlungen zu leisten, würde die Bank eventuell bestehende Sicherheiten mit der Folge verwerten, dass das eingelegte Kommanditkapital nebst ggf. Sparraten nur teilweise oder gar nicht zurückgezahlt werden kann. prognosegefährdend + anlagegefährdend + anlegergefährdend - Gesellschaftsrechtliche Bindungen Im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft ist für die von den Gesellschaftern in Angelegenheiten der Gesellschaft zu treffenden Regelungen eine Beschlussfassung vorgesehen, die grundsätzlich die einfache, bei bestimmten Beschlussgegenständen eine qualifizierte Mehrheit erfordert. Wirksam gefasste Beschlüsse sind für alle Gesellschafter und Anleger bindend, gleichgültig, ob diese an der Abstimmung teilgenommen, dem Beschlussantrag zugestimmt, ihn abgelehnt oder sich ihrer Stimme enthalten haben. Erfolgt der Beitritt über die Treuhandkommanditistin, kann diese auch das Stimmrecht ausüben. Der Anleger hat außerdem nur Informations- und Einsichtsrechte. Der Anleger kann auf die unternehmerischen Entscheidungen der Geschäftsführung keinen Einfluss nehmen. Anleger müssen deshalb damit rechnen, dass für sie bindende Beschlüsse gefasst und von der Geschäftsführung durchgesetzt werden, die nicht ihrem Willen oder Interesse entsprechen und auch zu wirtschaftlichen Nachteilen, insbesondere zu geringeren Ausschüttungen führen können. prognosegefährdend + anlagegefährdend + anlegergefährdend - Ausschüttungsrisiko Aktivitäten der Gesellschaft können (auch) zu Verlusten führen, die das Gesellschaftsvermögen derart stark belasten, dass Auszahlungen nicht möglich sind und das Gesellschaftskapital angegriffen wird. Es wird daher keine Ertragsgewähr gegeben. Der Anleger darf mit den geplanten Auszahlungen nicht sicher rechnen. Die auf eine Beteiligung gezahlten Auszahlungen richten sich nach den erzielten Gewinnen und der Entscheidung über die Verwendung von Erträgen. Sofern die Tätigkeit der Gesellschaft wenig oder gar keinen Erfolg hat oder bestehende Anlagen nicht wirtschaftlich arbeiten, können nur geringe oder überhaupt keine Auszahlungen geleistet werden. prognosegefährdend + anlagegefährdend + anlegergefährdend - Risiken durch eine Laufzeitverlängerung der Gesellschaft Sollte sich die Liquidation der Zielobjektgesellschaft verzögern, wäre eine Verlängerung der Laufzeit der Gesellschaft zur Realisierung des Projektes erforderlich. Dies kann dazu führen, dass die Endausschüttung und Liquidierung der Gesellschaft zu einem erst späteren Zeitpunkt erfolgt als vorgesehen. Das entsprechende Risiko hätte somit auch negative Auswirkungen auf die rechtzeitige Auszahlung des Liquidationsguthabens der Anleger einschließlich ggf. erwirtschafteter Gewinne und somit auf die Liquidität der Anleger selbst. prognosegefährdend + anlagegefährdend + anlegergefährdend - Freie Verwendung des Emissionskapitals Die Zielobjektgesellschaft, zu deren Finanzierung die von den Anlegern aufzubringenden Mittel dienen, hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung am selbst noch keine wesentlichen Anlagen getätigt. Innerhalb der einzelnen Anlagesegmente der Zielobjektgesellschaft besteht eine weitgehend freie Verwendbarkeit des Emissionskapitals. Die Bewertung der Aktivitäten der Zielobjektgesellschaft unterliegt grundsätzlich erheblichen Unsicherheiten. Die Zielrichtung, in der die Zielobjektgesellschaft tätig wird, ist zwar bekannt, die konkrete Verwendung sowie Nutzung der Mittel ist aber zum Zeitpunkt der Zeichnung noch weitgehend offen. Die Zielobjektgesellschaft kann und wird deshalb Aktivitäten durchführen, die vorher dem Anleger bei seiner Entscheidung zum Beitritt zu der Gesellschaft konkret in den Einzelheiten nicht bekannt sind. Wegen dieser freien Verwendbarkeit hat die Beteiligung für den Anleger teilweise einen wirtschaftlichen Blind-Pool -Charakter. Darunter ist eine Anlageform zu verstehen, bei der die einzelnen Investi- 20

21 tionsvorhaben bzw. deren Bedingungen zum Zeitpunkt des Beitritts des Anlegers noch nicht gänzlich feststehen. Der Anleger muss seine Entscheidung zur Beteiligung an der Gesellschaft ohne Kenntnis darüber treffen, wie letztendlich wesentliche Mittel in der Zielobjektgesellschaft verwendet werden. Er sollte daher beachten, dass trotz Einhaltung der Investitionskriterien und vorhergehender Marktanalysen zukünftige Investitionen in der Zielobjektgesellschaft wegen nicht vorhersehbarer Entwicklungen dauerhaft zu Verlusten und insbesondere zu geringeren oder keinen Ausschüttungen führen können. prognosegefährdend + anlagegefährdend + anlegergefährdend - Risiko nicht erteilter Genehmigungen Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegen keine behördlichen Genehmigungen vor. Nach Kenntnis der Gesellschaft werden alle behördlichen Genehmigungen zu den jeweiligen Investitionen in der Zielobjektgesellschaft durch die entsprechenden Anbieter der Zielfonds im Vorfeld der Projektierung eingeholt. Mit dem Umstand, dass die erforderlichen Genehmigungen derzeit noch nicht vorliegen können, korrespondiert das Risiko, dass eine notwendige Genehmigung nicht erteilt wird und einzelne Investments daher nicht wie geplant realisiert werden können. Das Genehmigungsrisiko kann somit zu Verlusten bei der Gesellschaft führen und hätte infolgedessen negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Anlage und auf das für die Anleger prognostizierte Ergebnis. prognosegefährdend + anlagegefährdend + anlegergefährdend - Risiko von Gesetzesänderungen und von ausländischen Rechtsordnungen Die Aufrechterhaltung der derzeit vorhandenen steuerlichen und rechtlichen Situation kann nicht für die Zukunft gewährleistet werden. Trotz des grundsätzlich bestehenden sog. Rückwirkungsverbotes kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch bestehende Rechtsverhältnisse von künftigen Steuer- oder anderen Rechtsänderungen betroffen sein könnten. So können Maßnahmen der Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundes- und/oder Landes- bis hin zur Kommunalebene die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich negativ auf die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft auswirken. Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund derartiger gesetzgeberischer Maßnahmen das Unternehmen zur Umstellung, Reduzierung oder auch zur Einstellung einzelner geschäftlicher Aktivitäten gezwungen ist. Änderungen in der Gesetzgebung und/oder auch Veränderungen der rechtlichen Auslegung dieser Gesetze können zur Veränderung der Marktposition der Gesellschaft führen. Dies könnte sich wiederum negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft und damit auch auf die Kommanditbeteiligung der Anleger auswirken. Die Verträge mit den Anlegern unterliegen zwar deutschem Recht, durch die über die Zielobjektgesellschaft auch im Ausland geplanten Investitionen werden aber auch ausländische Rechtskreise berührt. Das Konzept der Gesellschaft basiert auf der aktuellen Rechtslage, die sich aber während der Laufzeit der Beteiligung ändern und somit nachteilig auswirken kann. Es handelt sich bei vielen ausländischen Rechtssystemen um Ordnungen, die mit dem deutschen Rechtssystem und dessen Schutzmechanismen nur begrenzt oder nicht vergleichbar sind. Der Anleger kann sich deshalb nicht darauf verlassen, dieselben oder ähnliche Sicherungssysteme oder Möglichkeiten der Rechtsverfolgung wie in der Bundesrepublik Deutschland vorzufinden. Dies könnte sich wiederum negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft und damit auch auf die Ergebnisbeteiligung der Anleger auswirken. prognosegefährdend + anlagegefährdend + anlegergefährdend - Investitionsrisiko und Rahmenvertragsrisiko Es besteht das Risiko, dass zum geplanten Investitionszeitpunkt keine (ausreichend) geeigneten Investitionsobjekte und Investitionsmöglichkeiten für die Zielobjektgesellschaft zur Verfügung stehen oder die Suche der Geschäftsführung der Zielobjektgesellschaft nach geeigneten Investitionsobjekten und Investitionsmöglichkeiten länger dauert als erwartet. In diesem Fall kann schon eingezahltes Kapital möglicherweise nicht wie geplant und nicht zeitnah investiert werden. Es ist auch denkbar, dass sich keine geeigneten Investitionsobjekte und Investitionsmöglichkeiten bieten, welche die Investitionskriterien der Zielobjektgesellschaft erfüllen und somit das eingezahlte Kapital nicht oder erst später investiert werden kann. Darüber hinaus können die geplanten Emissionskosten auch höher ausfallen als geplant, was bewirkt, dass die prognostizierte Investitionsquote geringer ausfällt und somit weniger Projekte durch die Zielobjektgesellschaft erworben werden können als geplant. Diese geringere Anzahl an Beteiligungen vermindert auch die geplante Risikostreuung und verstärkt die Abhängigkeit vom Erfolg einzelner Beteiligungen. In die Einkaufspreise für die Zielobjektgesellschaft sind ggf. die durch den jeweiligen Produktanbieter vorfinanzierten 21

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