Geschäftsstelle des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft Schmiedestraße 2
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- Günther Friedrich
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1 Dipl.-Psych. Andreas Köhnke Hagenbeckstr. 162 A Hamburg Dipl.-Psych. Andreas Köhnke, Hagenbeckstr. 162A, Hamburg Geschäftsstelle des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft Schmiedestraße Hamburg Antrag zur Bearbeitung einer Petition zur Lage der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten im Gesundheitswesen Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahre 2001 hat mein Berufskollege, Herr Dipl.-Psych. Peter Pfaffenschläger, eine entsprechende Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht, die unter Pet: bearbeitet wurde. Am hat der Deutsche Bundestag diese Petition beraten und beschlossen. Am 12. Juli 2002 fand diesbezüglich eine öffentliche Anhörung in der 148. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit statt. Am hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales zu dieser Petition, unter dem Aktenzeichen S ArztgruppenPsychos: Vergütung Stand , Stellung genommen. Am hat die Bundesregierung diesbezüglich auf eine Kleine Anfrage - Drucksache 16/9170- geantwortet. Es sind jetzt seit dieser Petition 10 Jahre vergangen und diesbezüglich hat sich grundsätzlich bis heute kaum etwas in Bezug auf die Honorierung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Gesundheitswesen verbessert. Auf Grund der Ergebnisse der aktuellen Honorarverhandlung für 2013, ist jetzt ein unhaltbarer Zustand für unseren Berufsbereich eingetreten, der sofort geändert werden muss.
2 Die Honorarbeschlüsse auf Bundesebene sind jetzt in den Ländern umzusetzen. Die Länder-KVen, die Kassen und die Aufsichtsbehörden, haben weiterhin für Honorargerechtigkeit zu sorgen. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat ihre Aufsichtspflicht gegenüber der Landes-KV und den Kassen auszuüben, sodass die Rechtsformen gewahrt werden. Aus diesem Grunde beantrage ich hiermit eine Petition, um auf diesem Wege eine Verbesserung bezüglich dieser katastrophalen Honorarsituation zu erreichen. Wie Ihnen bekannt ist, hat das Bundessozialgericht im 10 Pfennig Urteil eine Mindesthonorierung der genehmigungspflichtigen Leistungen für Psychotherapie festgelegt. Darüber hinaus wurde in diesem Urteil ausgeführt, dass das Honorar der Psychologischen Psychotherapeuten sich an dem durchschnittlichen Honorar der entsprechenden Facharztgruppe zu orientieren hat, um eine entsprechende Honorarsteigerung der Psychologischen Psychotherapeuten in Zukunft zu gewährleisten. Diese Honoraranpassung ist jedoch bis heute nicht vollzogen worden. Es wurde dann, durch das 10 Pfennig Urteil, ein Mindesthonorar von 75 Euro für die genehmigungspflichtigen Leistungen im Bereich der ambulanten Psychotherapie, von 1993 an, rückwirkend gezahlt. Heute, im Jahre 2012, beträgt das Honorar 81 Euro. Von 1993 bis 2012 wurde den Psychologischen Psychotherapeuten den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten demnach eine einmalige Honorarerhöhung von sechs Euro pro Therapieeinheit zugestanden. Das bedeutet, dass die Psychotherapeuten innerhalb der letzten 20 Jahre einen Honoraranstieg von sechs Euro pro Einheit hatten, der weder die Inflationsrate deckt, noch einen wirklichen Zugewinn brachte. Im Vergleich dazu sind die Honorare der Fachärzte, die vom Bundessozialgericht als Vergleichsgruppe herangezogen wurden, im gleichen Zeitraum jedoch deutlich gestiegen. Es findet deshalb meines Erachtens eine unzumutbare Benachteiligung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im kassenärztlichen Versorgungssystem statt, die nicht nur einen finanziellen Schaden für die Psychotherapeuten bedeutet, sondern grundsätzlich weiterhin eine Existenzgefährdung zur Folge hat.
3 Diese seit Jahren stagnierende Honorarsituation ist nicht nur unerträglich, sondern verschlechtert unter diesen Bedingungen unsere Arbeitssituation, auch im Sinne einer qualitativ, seriösen fachlichen Arbeitsleistung im Bezug auf den Versorgungsauftrag für unsere Patienten. Für mich erscheint es leider so, als ob hier durchgängig eine willkürliche Verzögerungsstrategie gegenüber unserem Berufsstand praktiziert wird, die einer rechtlichen Überprüfung möglicherweise nicht standhalten würde. Meines Erachtens ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit der Integration der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten in das Versorgungssystem, bezüglich der Honorierung, weiterhin im Verzug, was täglich Schaden bei uns verursacht. In Behörden würde in diesem Fall ein Normenkontrollverfahren Sinn machen, um die Blockierungen im System zu finden, aufzulösen und um den Schaden zu regulieren. Ich frage mich, ob die Kassenärztliche Bundesvereinigung, als Institution des öffentlichen Rechts, ebenso Rahmenbedingungen der Verwaltungsvorschriften unterliegt, die eine Bearbeitung von Vorgängen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens vorgeben; denn diese Verzögerung ist für mich vorsätzlich und entspricht nicht den Vorstellungen, die das Bundessozialgericht vorgegeben hat. Die Entscheidungen, die bezüglich unserer Honorare bisher im Erweiterten Bewertungsausschuss von den Krankenkassen, den Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Vertretern des Gesundheitsministeriums getroffen wurden, sind meines Erachtens zu überprüfen und an das Urteil des Bundessozialgerichtes anzupassen. Es darf meines Erachtens nicht sein, dass die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als einzige Möglichkeit sich zu helfen, jeweils Gerichtsverfahren anzustrengen haben, um dann Jahre später im Rahmen der Rechtsprechung Urteile in ihrem Sinne zu bekommen, die dann anschließend von der KBV, den Krankenkassen und dem Bundesministerium für Gesundheit, in Tateinheit, nicht fristgemäß umgesetzt werden. Die aktuellen Verteilungskämpfe der Ärzteschaft bezüglich ihrer Honorarforderungen beziehen sich letztlich nicht auf diese seit Jahren bestehende Grundproblematik, sondern manifestieren diesen Unrechtszustand weiterhin und führen zu keiner Honorarverbesserung für unseren Berufsstand und zu keiner unmittelbaren Honorarverbesserung für die einzelnen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Aus diesen Gründen möchte ich Sie deshalb bitten, diese Petition anzunehmen und den Sachverhalt entsprechend zu prüfen sowie die Ihnen möglichen Schritte zur Verbesserung der Lage der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten einzuleiten.
4 Ein eigener Bereich Psychotherapie Eine Verbesserung für uns Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Kassenärztlichen System wäre letztlich ein eigener Bereich Psychotherapie, in dem wichtige Angelegenheiten der Psychotherapie von Psychotherapeuten selbst geregelt werden können. Dazu zählen z.b. Honorarverhandlungen, Bedarfsplanung, Behandlungsrichtlinien, Gebührenziffern, Qualitätssicherung usw. Ein eigener Vergütungsbereich ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, löst jedoch das Grundproblem der Honorarungerechtigkeit nicht auf! Nur ein von den Ärzten der somatischen Medizin in den Entscheidungen unabhängigem und nicht dominiertem rechtlichen Raum ergibt die Möglichkeit einer gerechten Honorierung und einer fachlich fundierten Weiterentwicklung der Psychotherapie im Sinne von Honorarverhandlungen, eigenen rechtlichen Befugnissen, wie Bedarfsplanung, Behandlungsrichtlinien (Psychotherapierichtlinien), Gebührenordnungen, Normenkontrollklagen, etc.. Ärzte der somatischen Medizin sind keine Psychotherapeuten und können deshalb meistens nicht den notwendigen Sachverstand für die Notwendigkeiten der Psychotherapie aufbringen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass das ökonomische oder politische Interesse der Ärzteschaft leider meistens im Vordergrund steht und sie kein wirkliches Interesse daran haben die Psychotherapie in zweckmäßigem Maße weiter zu entwickeln. Fachärzte für Psychiatrie, haben z.b. nicht zwingend eine fundierte psychotherapeutische Ausbildung und ausreichende Sachkenntnisse, um über das Fachgebiet Psychotherapie entscheiden zu können, so dass es in der Regel vorrangig um Machtinteressen geht und weniger um eine adäquate und faire Integration der Psychotherapie in das Versorgungssystem. Vor dem Psychotherapeutengesetz waren die Diplom-Psychologen für die Ärzte die so genannten Heilhilfskräfte und durften nur im Rahmen des Delegationsverfahrens den Ärzten zu arbeiten. Mit der durch das Psychotherapeutengesetz bewirkten Gleichstellung des Berufsstandes der approbierten Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit dem der Ärzte, verstärkten sich die Verteilungskämpfe von Seiten der Ärzteschaft. Die Krankenkassen gingen bei der Integration des neuen Berufsstandes in das Versorgungssystem des Gesundheitswesens von einer so genannten 4.Säule aus, d.h.: 1. Krankenhäuser 2. Zahnärzte 3. Kassenärzte ( Haus und Fachärzte) 4. Psychotherapeuten
5 Um die Einflussnahme dieses neuen Berufsstandes von Anfang an zu beschränken, wurden wir jedoch der so genannten 3.Säule den Fachärzten zugeordnet, bekamen wir bei Entscheidungsprozessen die 10 % Klausel auferlegt, die unser Mitspracherecht bei Entscheidungen von vornherein begrenzte und uns, wie wir es selbst bezeichnen, an den Katzentisch der KBV verbannte. Unter diesen Bedingungen haben wir auch in Zukunft keine Möglichkeit an unseren katastrophalen beruflichen Bedingungen selbst etwas zu verbessern. Wir sind der Ärzteschaft in jeder Hinsicht uneingeschränkt ausgeliefert. Wenn hier keine grundsätzliche systemische Veränderung stattfindet, werden sich die Bedingungen der Psychotherapie in den nächsten Jahren weiterhin extrem verschlechtern. Bitte lesen Sie die Anlagen Sie machen unsere Situation verständlich und zeigen auf, wie kompliziert das System der Selbstverwaltung ist und wie ungerecht die Selbstverwaltung mit einem Teil ihrer Mitglieder umgeht. Für weitere konkrete Auskünfte und Zahlen über die entsprechenden finanziellen Zusammenhänge dieser berufspolitischen Entwicklung steht Ihnen unser Berufsverband DPTV, vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Best, zur Verfügung. Bitte fordern Sie dort die entsprechenden Fakten an, die dann meine Ausführungen bestätigen werden. Siehe Bundesgeschäftsstelle unter mail-service@dptv.de oder per Telefon unter Mit freundlichen Grüßen Andreas Köhnke Anlage: 1.) Das Ergebnis der aktuellen Honorarverhandlungen für 2013 liegt jetzt vor (Anlage zur Petition: Pet ) 2.) Überschüsse je Arzt aus vertragsärztlicher Tätigkeit 2010/ ) Honorar je Arzt ) Durchschnittlicher Honorarüberschuss im 1. Halbjahr 2011 je Arztgruppe in Euro 5.) Durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Stunden je Arztgruppe für das Jahr 2008
Erneute Petition zur Lage der psychologischen Psychotherapeuten im Gesundheitswesen
Gabriele Meckelburg- Randau Diplom- Psychologin Psychologische Psychotherapeutin Schillerstr. 2 25421 Pinneberg gabriele.meckelburg- randau@web.de Tel.: 04101-5684917 An den Schleswig- Holsteinischen Landtag
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