Anlage zur Niederschrift der BV 2 am
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- Daniel Meissner
- vor 6 Jahren
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1 B. Rheinufer zwischen Bayenthal und Köln- Rodenkirchen (L 13, L 20, lrh.) Abschnitt zwischen Südbrücke und Heinrich- Lübke-Ufer (Vorrangfläche Naturschutz mit eingeschränkter Erholungsnutzung) Entwicklung der Fläche südlich der Südbrücke zu einer Grünlandbrache nach Entfernen des Bauschuttes. Die anschließenden Grünlandbrachen auf der Oberländer Werft sind durch extensive Mahd alle 3 Jahre zu erhalten, Anlage eines Fuß- und Radweges südlich der Südbrücke mit Anschluss an den Rheinauenhafen, BV-Sitzung vom Wo keine Änderungen: vermerkt sind, Rheinufer zwischen Bayenthal und Köln- Rodenkirchen (L 13, L 20, lrh.) Abschnitt zwischen Südbrücke und Heinrich- Lübke-Ufer (Vorrangfläche Erholungsnutzung) Entwicklung der Fläche südlich der Südbrücke zu einer Grünlandbrache nach Entfernen des Bauschuttes. Die anschließenden Grünlandbrachen auf der Oberländer Werft sind durch extensive Mahd alle 3 Jahre zu erhalten, Anlage eines Fuß- und Radweges südlich der Südbrücke mit Anschluss an den Rheinauenhafen, (+) Der Beschlussvorschlag der BV 2 Vorrangfläche Erholungsnutzung anstelle Vorrangfläche Naturschutz mit eingeschränkter Erholungsnutzung wird übernommen. Aufgrund der Großstadtlage des Untersuchungsgebietes soll das Rheinufer als Naturerlebnisraum vorwiegend den Erholungssuchenden (Spaziergängern, Radfahrern) zur Verfügung stehen. Die Oberländer Werft ist ein überwiegend befestigter Uferbereich mit Ufermauer und Pflasterfläche, auf der sich eine Grünlandbrache etabliert hat. Die Mauer zum Oberländer Ufer ist mit Gehölzbestand bestockt. Natürliche Sukzession der Uferböschungen, Extensive Mahd der Uferböschungen, (+) siehe oben 1
2 Erhalt der Hochstaudenfluren und Gehölzen in den Pflasterböschungen des Gustav-Heinemannund Oberländer-Ufers durch auf den Stock setzen alle 5-10 Jahre und abschnittsweise, Erhalt der Hecken auf der Oberländer Werft durch auf den Stock zu setzen abschnittsweise alle 15 Jahre, BV-Sitzung vom Wo keine Änderungen: vermerkt sind, Erhalt der Hochstaudenfluren und Gehölzen in den Pflasterböschungen des Gustav-Heinemannund Oberländer-Ufers durch auf den Stock setzen alle 3-5 Jahre ganzflächig, alle 5 Jahre abschnittsweise abschnittsweise = 1/3 der Fläche Erhalt der Hecken auf der Oberländer Werft durch auf den Stock zu setzen ganzflächig alle 5 Jahre, alle 5 Jahre abschnittsweise abschnittsweise = 1/3 der Fläche (-) Jeder Gehölzschnitt, auf den Stock setzen (d.h. Abschneiden ca. 20 cm über dem Boden) ist ein gewisser Eingriff in den Bestand und führt zu einer Veränderung des Landschaftsbildes. Um eine großflächige ökologische Veränderung zu verhindern, soll der Pflegeschnitt ca. alle 5-10 Jahre abschnittsweise, z.b. zu einem Drittel und nicht ganzflächig, zu erfolgen. So bleiben den wildlebenden Tieren Ausweichbzw. Rückzugsmöglichkeiten und geeignete Lebensräume erhalten. Ein häufiges, durchgreifendes und ganzflächiges Zurückschneiden der Gehölze ist mit den Grundsätzen des Naturschutzes nicht vereinbar. (-) wie oben Aufstellen von Parkbänken, Mülleimern zu Erholungszwecken auf der Oberländer Werft, Aufstellen von Parkbänken, Mülleimern zu Erholungszwecken auf der Oberländer Werft, Herstellung der Verkehrssicherheit an Bäumen, Herstellung der Verkehrssicherheit an Bäumen, Entfernen von alten Anlagen (z. B. alter Anleger), Entfernen von alten Anlagen (z. B. alter Anleger), die nicht mehr benutzt werden, die nicht mehr benutzt werden, Erhalt der Sichtbeziehung zum Rhein durch Beseitigung neu aufkommender Gehölze (+) durch extensive Mahd 2
3 Abschnitt zwischen Heinrich-Lübke-Ufer bzw. Rodenkirchener Brücke und Maternuskapelle/Fährhaus (Vorrangfläche Erholungsnutzung) Erhalt der Gehölzbestände durch gelenkte Sukzession, Rückschnitt ca. alle 15 Jahre, Erhalt und Entwicklung der Einzelbäume in der Ufermauer unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit, Erhalt der Sichtbeziehung zum Rhein durch Beseitigung neu aufkommender Gehölze, BV-Sitzung vom Wo keine Änderungen: vermerkt sind, Abschnitt zwischen Heinrich-Lübke-Ufer bzw. Rodenkirchener Brücke und Maternuskapelle/Fährhaus (Vorrangfläche Erholungsnutzung) Erhalt der Gehölzbestände durch extensive Mahd, Rückschnitt ca. alle 5 Jahre, gelenkte Sukzession alle 10 Jahre Fensterschnitt, um die Sichtbeziehung zum Rhein zu erhalten Erhalt und Entwicklung der Einzelbäume in der Ufermauer unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit, Rückschnitt alle 5 Jahre, Fensterschnitt Erhalt der Sichtbeziehung zum Rhein durch Beseitigung neu aufkommender Gehölze, (-) Es wird darauf hingewiesen, dass die Pflege der vorhandenen und z. T. älteren Gehölzbestände durch Mahd nicht mehr möglich ist. Im Hinblick auf das Entwicklungsziel Vorrangfläche Erholungsnutzung regt die Verwaltung jedoch eine Gehölzpflege ca. alle Jahre an. Bäume mit besonderen Biotopfunktionen (z.b. mit Horsten und Bruthöhlen) sind, soweit aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich, zu erhalten. (-) Es handelt sich hierbei um Einzelbäume, die in ihrem Habitus erhalten werden sollen. Pflegeschnitte sind nur aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie des Uferschutzes durchzuführen. 3
4 Erhalt und Entwicklung der Röhrichtbestände durch extensive Mahd, ca. alle 5 Jahre abschnittsweise Pflanzung von Kletterpflanzen bzw. einzelnen Blütenreichen, kleinwüchsigen Gehölzen an der Betonmauer in Abstimmung mit den Anwohnern, BV-Sitzung vom Wo keine Änderungen: vermerkt sind, Erhalt der Röhrichtbestände durch extensive Mahd, ca. alle 2 Jahre ganzflächig alle 2 Jahre abschnittsweise abschnittsweise = ½ der Fläche Pflanzung von Kletterpflanzen bzw. einzelnen Blütenreichen, kleinwüchsigen Gehölzen an der Betonmauer in Abstimmung mit den Anwohnern, (-) Röhrichte sind gem. 30 Bundesnaturschutzgesetz und 62 Landschaftsgesetz gesetzlich geschützte Biotope. Maßnahmen die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zu einer Zerstörung führen können, sind verboten. Röhrichte sollten, wenn überhaupt, sporadisch in Abständen von mehreren Jahren und mosaikartig gemäht werden, um Tieren wie Vögeln (z.b. Teichrohrsänger), Fischen, Insekten Ausweichmöglichkeiten bzw. nachhaltig Lebensräume zu gewähren. Daher ist eine häufige und radikale Mahd weder aus naturschutzrechtlicher noch aus fachlicher Sicht vertretbar. 4
5 Natürliche Sukzession vegetationsarmer Sandund Kiesbänke, Erhalt der Gehölze vor der Maternuskapelle in jungem Sukzessionsstadium durch auf den Stock setzen alle 5 Jahre, BV-Sitzung vom Wo keine Änderungen: vermerkt sind, Sukzession vegetationsarmer Sand- und Kiesbänke, Erhalt der Gehölze vor der Maternuskapelle in jungem Sukzessionsstadium durch auf den Stock setzen alle 3 Jahre, (+) Hinweis: Sukzession wird von der BV 2 als gelenkte Sukzession mit Zeithorizont von max. 5 Jahren definiert. In der Regel weisen diese Flächen bei den auenökologischen Standortbedingungen, insbesondere bei den regelmäßig wiederkehrenden Hochwasserereignissen, nur spärliche Vegetation auf. Die Pionierpflanzen, die sich bei Trockenheit schnell ansiedeln, werden bei Hochwasser in der Regel wieder weggeschwemmt. Die Verwaltung regt aufgrund der avifaunistischen Bedeutung vegetationsarmer Sand- und Kiesbänke die folgende Formulierung an: Gelenkte Sukzession vegetationsarmer Sand- und Kiesbänke, wenn es erforderlich ist, durch Beseitigung angeflogener Sämlinge alle 5 Jahre. (-) Aus fachlicher Sicht reicht der Pflegeabstand von 5 Jahren, um ein frühes Sukzessionsstadium dauernd zu erhalten. Parkbänke erneuern. Parkbänke erneuern. Abschnitt zwischen Maternuskapelle und Barbarastraße (Vorrangfläche Erholungsnutzung) Abschnitt zwischen Maternuskapelle und Barbarastraße (Vorrangfläche Erholungsnutzung) 5
6 Erhalt und natürliche Entwicklung der Ufergehölze, Gebüsche und vegetationsarmen Sand- und Kiesbänke, Natürliche Sukzession der Ufergehölze und der Röhrichtbestände auf den Buhnen unter Berücksichtigung der Standsicherheit der Bauwerke, Entfernung der Betonrampe auf einer Kiesbank vor dem Bootshaus bzw. Überprüfung der Nutzung weiterer Rampen, Müllbeseitigung (saubere Uferbereiche zur Erholungsnutzung). BV-Sitzung vom Wo keine Änderungen: vermerkt sind, Extensive Mahd der Ufergehölze und Gebüsche, Erhalt der vegetationsarmen Sand- und Kiesbänke, Extensive Mahd der Ufergehölze und der Röhrichtbestände auf den Buhnen unter Berücksichtigung der Standsicherheit der Bauwerke, gelenkte Sukzession der Ufergehölze Erhalt der Sichtbeziehung zum Rhein durch Beseitigung neu aufkommender Gehölze, Entfernung der Betonrampe auf einer Kiesbank vor dem Bootshaus (sofern nicht benötigt) bzw. Überprüfung der Nutzung weiterer Rampen, Müllbeseitigung (saubere Uferbereiche zur Erholungsnutzung). (+) Es wird darauf hingewiesen, dass die Pflege der vorhandenen und z.t. älteren Gehölzbestände durch Mahd nicht mehr möglich ist. Vorschlag der Verwaltung: Im Hinblick auf das Entwicklungsziel Vorrangfläche Erholungsnutzung sollen die Gehölze ca. alle Jahre gepflegt werden. Bäume mit besonderen Biotopfunktionen (z.b. mit Horsten und Bruthöhlen) sind, soweit aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich, zu erhalten. Vegetationsarme Sand- und Kiesbänke sind, wenn es erforderlich ist, durch gelenkte Sukzession, Beseitigung angeflogener Sämlinge alle 5 Jahre zu erhalten (siehe auch oben). (-) Berichtigung der Verwaltung: Der Pflegeplan sieht gelenkte Sukzession ohne Angabe des Pflegerhythmuses abhängig von der Standsicherheit der Bauwerke, vor. Textänderung: Gelenkte Sukzession der Ufergehölze.... Hinweis: Eine Pflege der vorhandenen und z. T. älteren Gehölzbestände ist durch Mahd nicht mehr möglich. (+) durch extensive Mahd (+) Die Notwendigkeit der Betonrampe wird geprüft. Die Maßnahme dient der Entsiegelung und Wiederherstellung von Kiesbänken. 6
7 - neu Abschnitt zwischen Barbarastraße und Grüngürtelstraße BV-Sitzung vom Wo keine Änderungen: vermerkt sind, Erhalt der Röhrichtbestände durch extensive Mahd alle 2 Jahre abschnittsweise Abschnitt zwischen Barbarastraße und KM- Stein 680,5 (hinter den Sportvereinen) (+) (-) Das Untersuchungsgebiet Weißer Bogen (Vorrangfläche Naturschutz) umfasst den Uferabschnitt ca. ab der Grüngürtelstraße bis zum Am Sandpfad. Das Ufer zwischen Grüngürtelstraße und KM-Stein 680,5 (hinter den Sportvereinen) ist entsprechend dem Pflegeplan der natürlichen Entwicklung als Ausgleich für den starken Erholungsdruck des Rheinvorlandes durch den Campingplatz zu überlassen. a) Uferbereiche (Vorrangfläche Naturschutz) Uferbereiche (Vorrangfläche Erholungsnutzung) gezielte Lichtungen sind zu erhalten (-) Entlang der Uferstraße ist die Rheinaue als Grünanlage ausgebaut und wird von Erholungssuchenden stark frequentiert. Die anschließenden Uferbereiche sind abgesehen von den Buhnen, unbefestigt und zeichnen sich durch naturnahe Sand- und Kiesstrände bzw. großflächige Kiesbänke sowie durch mit Gehölzen, Weiden, z. T. mit Hochstaudenfluren bewachsenen Flächen aus. Sie sind von hoher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Diese ökologisch hochwertigen und empfindlichen Flächen sind zu erhalten und zu entwickeln. Das Entwicklungsziel Naturschutz verfolgt primär das Ziel einer möglichst großen Naturnähe und des Zulassens von möglichst ungestörten natürlichen Prozessen. 7
8 Natürliche Sukzession der Ufergehölze, Gebüsche, Baumgruppen und Einzelbäume sowie vegetationsarmer Sand- und Kiesbänke, Natürliche Sukzession der Röhrichtsbestände, BV-Sitzung vom Wo keine Änderungen: vermerkt sind, Extensive Mahd der Ufergehölze, Gebüsche, Baumgruppen und Einzelbäume sowie Erhalt der vegetationsarmen Sand- und Kiesbänke, gelenkte Sukzession, abschnittsweise Extensive Mahd der Röhrichtsbestände, (-) In den o.g. schutzwürdigen Uferbereichen soll auf steuernde Pflegemaßnahmen, ausgenommen Mahd der Hochstaudenfluren und Umbau von Pappelnbeständen, verzichtet werden, ggf. Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit. Eine extensive Mahd von Ufergehölzen, Gebüschen, Baumgruppen und Einzelbäume ist nicht praktikabel. (-) wie oben Sukzession der Ufergehölze und der Röhrichtsbestände auf den Buhnen unter Berücksichtigung der Standsicherheit der Bauwerke, 3 Jahre abschnittsweise Sukzession der Ufergehölze und Röhrichtsbestände auf den Buhnen unter Berücksichtigung der Standsicherheit der Bauwerke, wie Verwaltung Erhalt der Sichtbeziehung zum Rhein durch Beseitigung neu aufkommender Gehölze, abschnittsweise ½ der Fläche (-) Hinweis: Sukzession wird von der BV 2 als gelenkte Sukzession mit Zeithorizont von max. 5 Jahren definiert. Der Pflegeplan sieht gelenkte Sukzession ohne Angabe des Pflegerhythmus, abhängig von der Standsicherheit der Bauwerke, vor. (+) durch extensive Mahd Erhalt der struktur- und artenreichen Hochstaudenfluren durch extensive Mahd alle 3 Jahre, abschnittsweise, Aufstellen von Mülleimern auf der Fläche nordwestlich des Campingplatzes, Erhalt der struktur- und artenreichen Hochstaudenfluren durch extensive Mahd alle 3 Jahre ganzflächig, abschnittsweise Aufstellen von Mülleimern auf der Fläche nordwestlich des Campingplatzes, (-) Die Mahd ist abschnittweise durchzuführen. So bleiben den wildlebenden Tieren Ausweich- bzw. Rückzugsmöglichkeiten und geeignete Lebensräume erhalten Durch die abschnittweise Mahd kann eine schnellere Wiederbesiedlung der gemähten Bereiche von den unbeeinträchtigten Lebensräumen stattfinden. 8
9 Langfristige Umwandlung der Hybridpappelreihen. BV-Sitzung vom Wo keine Änderungen: vermerkt sind, Langfristige Umwandlung der Hybridpappelreihen. Unverändert b) Grünfläche an der Uferstraße bis zum Campingplatz (Vorrangfläche Erholungsnutzung) Fortsetzung der praktizierten Grünpflege, Extensivierung der Rasenpflege, Anlage eines Spielplatzes mit modernen Geräten. Aufstellen von Informationstafeln am Beginn der Grünanlage und an Zugängen, um die Erholungssuchenden über die schutzwürdigen Uferbereiche aufzuklären Grünfläche an der Uferstraße bis zum Campingplatz (Vorrangfläche Erholungsnutzung) Fortsetzung der praktizierten Grünpflege, Extensivierung der Rasenpflege, Anlage eines Spielplatzes mit modernen Geräten. Kein Votum wie Verwaltung C. Weißer Bogen (Vorrangfläche Naturschutz) C. Weißer Bogen zwischen KM-Stein 680,5 und ca. 678,5 (Vorrangfläche Naturschutz) Unverändert (-) wie Pflegeplan (-) Das Untersuchungsgebiet Weißer Bogen (Vorrangfläche Naturschutz) umfasst den Uferabschnitt ca. ab der Grüngürtelstraße bis zum Am Sandpfad. Das Ufer zwischen Grüngürtelstraße und KM-Stein 680,5 (hinter den Sportvereinen) ist entsprechend dem Pflegeplan der natürlichen Entwicklung als Ausgleich für den starken Erholungsdruck des Rheinvorlandes durch den Campingplatz zu überlassen. 9
10 Erhalt und natürliche Sukzession der Uferbereiche, mit Weiden-Auwald. Ufergehölzen, Gebüschen, Baumgruppen und Einzelbäumen, Natürliche Sukzession der Röhrichtsbestände, Erhalt der vegetationsarmen Sand- und Kiesbänke, Sukzession der Ufergehölze und der Röhrichtbestände auf den Buhnen unter Berücksichtigung der Standsicherheit der Bauwerke, BV-Sitzung vom Wo keine Änderungen: vermerkt sind, Sukzession der Uferbereiche, mit Weiden- Auwald. Ufergehölzen, Gebüschen, Baumgruppen und Einzelbäumen, natürliche Sukzession Sukzession der Röhrichtsbestände, Erhalt der vegetationsarmen Sand- und Kiesbänke, natürliche Sukzession Sukzession der Ufergehölze und der Röhrichtbestände auf den Buhnen unter Berücksichtigung der Standsicherheit der Bauwerke, natürliche Sukzession (-) Hinweis: Sukzession wird von der BV 2 als gelenkte Sukzession mit Zeithorizont von max. 5 Jahren definiert. Im Vordergrund steht hier aus naturschutzrechtlicher ( 30 BnatSchG, 62 LG) und fachlicher Sicht die Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Rheinauenlandschaft mit kleinräumigen und miteinander verzahnten Lebensräumen, wie z.b. weitgehend unbefestigte Uferbereiche, Spülsäume, Röhrichte, Ufergebüschen und Auwälder. Insgesamt bietet der Weißer Bogen in einer großstadtnahen Lage ein breites Angebot an ökologischen Nischen, die einer Reihe hierauf spezialisierter Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum (z.b. Brutplatz des Flußregenpfeifers) dienen. Hierzu kommt noch die Funktion des Rheins als Vogelzuglinie. Des Weiteren ist das Ufer Bestandteil des FFH-Gebietes Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef. (-) siehe oben (-) Hinweis: Sukzession wird von der BV 2 als gelenkte Sukzession mit Zeithorizont von max. 5 Jahren definiert. Der Pflegeplan sieht gelenkte Sukzession ohne Angabe des Pflegerhythmuses, abhängig von der Standsicherheit der Bauwerke, vor. 10
11 Natürliche Sukzession der Hochstaudenfluren, Grünlandbrachen und Neophytenfluren, Entwicklung von naturnahen Auwäldern durch sukzessive Entnahme der Hybridpappeln, Extensive Mahd der artenreichen Rasenflächen nordwestlichen des Campingplatzes. Entwicklung eines Auwaldes bei Aufgabe des Campingplatzes, Revitalisierung der ehemaligen, heute weitgehend verfüllten Hochflutmulde südlich des Campingplatzes und Anbindung an den Rhein, Einstellen der Schnittmaßnahmen des Wasserund Schifffahrtsamtes an den Schifffahrtszeichen, um Zugänge zu sensiblen Bereichen zu unterbinden, Entfernung des Radweges und Verbreiterung des landseitigen Weges für Radfahrer und Spaziergänger sowie Sperrung des Reitweges südlich des Campingplatzes. BV-Sitzung vom Wo keine Änderungen: vermerkt sind, Sukzession der Hochstaudenfluren, Grünlandbrachen und Neophytenfluren, natürliche Sukzession Entwicklung von naturnahen Auwäldern durch sukzessive Entnahme der Hybridpappeln, Extensive Mahd der artenreichen Rasenflächen nordwestlichen des Campingplatzes. kein Votum Campingplatz bleibt erhalten kein Votum hierfür soll es eine gesonderte Beschlussvorlage geben kein Votum Kein Votum alle Wege sollen wie heute erhalten bleiben! (-) siehe oben natürliche Sukzession der Uferbereiche Unverändert (-) wie Pflegeplan (-) wie Pflegeplan (-) wie Pflegeplan (-) wie Pflegeplan Im Bereich von ufernähen Flächen mit hohem Biotopentwicklungspotenzial führen parallel zueinander auf kürzester Distanz zwei Reitwege, ein asphaltierter Radweg und ein weiterer asphaltierter Weg. Das Pflegekonzept schlägt vor, den Radweg zurückzubauen und den westlich gelegenen Weg für Radfahrer zu verbreitern. Durch diese Besucherlenkungsmaßnahme könnte eine Zerschneidung und Beeinträchtigung der Uferbereiche minimiert werden. 11
12 Abschnitt südlich An den Weiden bis zum Pflasterhofweg (Vorrangfläche Naturschutz mit eingeschränkter Erholungsnutzung) BV-Sitzung vom Wo keine Änderungen: vermerkt sind, Abschnitt südlich An den Weiden (ca. KM- Stein 678,5) bis zum Pflasterhofweg (Vorrangfläche Naturschutz mit eingeschränkter Erholungsnutzung) (-) wie auf Seite 6 Sukzession der Ufergehölze und der Röhrichtsbestände auf den Buhnen unter Berücksichtigung der Standsicherheit der Bauwerke, Erhalt und Entwicklung von Baumreihen, Einzelbäumen, Gehölzflächen durch Herstellung der Verkehrssicherheit und langfristigen Ersatz nicht standortgerechter Gehölze durch standortgerechte Arten, Erhalt und Entwicklung der struktur- und artenreichen Hochstaudenfluren, Uferböschungen und Grünlandbrachen durch extensive Mahd, alle 2-3 Jahre, Pflanzung einer Hecke nach Entfernen des Bauschuttes nördlich des Pflasterhofs, Aufstellen einer Infotafel (Information der Freizeitnutzer über die Uferbereiche). Sukzession der Ufergehölze und der Röhrichtsbestände auf den Buhnen unter Berücksichtigung der Standsicherheit der Bauwerke, wie Verwaltung Erhalt von Baumreihen, Einzelbäumen, Gehölzflächen durch Herstellung der Verkehrssicherheit und langfristigen Ersatz nicht standortgerechter Gehölze durch standortgerechte Arten, bestätigt, keine Entwicklung Erhalt der struktur- und artenreichen Hochstaudenfluren, Uferböschungen und Grünlandbrachen durch extensive Mahd, alle 2-3 Jahre, bestätigt, keine Entwicklung kein Votum wie Verwaltung kein Votum wie Verwaltung Erhalt der Sichtbeziehung zum Rhein durch Beseitigung neu aufkommender Gehölze (-) Hinweis: Sukzession wird von der BV 2 als gelenkte Sukzession mit Zeithorizont von max. 5 Jahren definiert. Der Pflegeplan sieht gelenkte Sukzession ohne Angabe des Pflegerhythmuses, abhängig von der Standsicherheit der Bauwerke, vor. (-) wie Pflegekonzept Erhalt und Entwicklung von... (-) wie Pflegekonzept Erhalt und Entwicklung von... (-) wie Pflegeplan (-) wie Pflegeplan (+) durch extensive Mahd 12
13 BV-Sitzung vom Wo keine Änderungen: vermerkt sind, Abschnitt zwischen Pflasterhofweg und Rheinpfädchen (Vorrangfläche Erholungsnutzung) Erhalt der Sichtbeziehung zum Rhein durch Beseitigung neu aufkommender Gehölze, Extensive Mahd, Fortsetzung der praktizierten Grünpflege der Spiel- und Sportflächen. Abschnitt zwischen Rheinpfädchen und Godorfer Hafen (Vorrangfläche Erholungsnutzung) (+) Vorrangfläche Erholungsnutzung Der Uferabschnitt zwischen Sürther Mühle und Pflasterhof wurde wegen der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen am Sürther Leinpfad nicht ins Untersuchungsgebiet einbezogen, da in diesem schmalen Uferabschnitt u.a. die Uferböschungen abgetragen bzw. aufgefüllt oder für Baustellen benutzt werden. Durch die Baumaßnahmen wird sich der Vegetationsbestand verändern, folglich wären die Aussagen des PEK hierfür nicht mehr relevant gewesen. (+) durch extensive Mahd (+) wie Votum (+) wie Votum (-) Abschnitt zwischen Rheinpfädchen und Naturschutzgebiet N 5 Am Godorfer Hafen (Vorrangfläche Naturschutz mit eingeschränkter Erholungsnutzung) Der Rheinuferabschnitt ist durch ein unbefestigtes Ufer, einen uferbegleitenden Gehölzstreifen, bestehend überwiegend aus Pappeln, sowie eine Pappelallee und Grünlandgesellschaften gekennzeichnet. Die Sürther Rheinaue hat besonderen Wert als Lebensraum für Wasservögel. 13
14 BV-Sitzung vom Wo keine Änderungen: vermerkt sind, Erhalt der Sichtbeziehung zum Rhein durch Beseitigung neu aufkommender Gehölze und teils bereits vorhandener Gehölze Ansonsten Sukzession Die Bezirksvertretung beschließt zusätzlich: Die Maßnahmen in der Biotoptypenkartierung im Anhang 12.2 des Pflege- und Entwicklungskonzeptes für die Rheinufer von November 2004 müssen vorstehenden Entwicklungszielen angepasst werden. Die Bezirksvertretung bittet um Vorlage des neuen Maßnahmekatalogs. (-) Durchgeführt werden sollen im Hinblick auf die vorh. Wegeverbindung nur aus Verkehrssicherheitsgründen notwendige Maßnahmen, wie z.b. Rückschnitt der Gehölze und das evt. Fällen von nicht mehr standsicheren Bäumen. Im Rahmen der Umbaumaßnahmen der Pappelbestände ist die Entwicklung naturnaher, bodenständiger Auengehölzbestände anzustreben. Eine darüber hinaus gehende Entfernung vorhandener standortgerechter Gehölze ist mit den Grundsätzen des Pflegekonzeptes nicht vereinbar. (-) Hinweis: Sukzession wird von der BV 2 als gelenkte Sukzession mit Zeithorizont von max. 5 Jahren definiert. Zu Sukzession der Ufergehölze, Gebüsche, Baumgruppen, Einzelbäume siehe oben. (+) Sukzession der Hochstaudenfluren, Uferböschungen und Grünlandbrachen, entsprechend der Erklärung der BV 2 Die Maßnahmentabelle im Anhang 12.2 wird entsprechend des Beschlusses des Ausschusses Umwelt, Gesundheit und Grün überarbeitet. 14
15 BV-Sitzung vom Wo keine Änderungen: vermerkt sind, In den Uferabschnitten Vorrangfläche Erholungsnutzung muss eine Verbuschung der Rheinufer mit Übergang in Auenwald unterbunden werden. Die Dynamik des Hochwasserabflusses des Rheins muss im Interesse des Hochwasserschutzes für die Bevölkerung erhalten bleiben. Dieses Erfordernis unterliegt nicht dem Abwägungsgebot gegenüber naturschutzfachlichen Optimierungen. Hierfür sind in den betreffenden Uferabschnitten entsprechende Maßnahmen formuliert. (+) In dem vorliegenden Pflege- und Entwicklungskonzept sind die Belange des Hochwasserschutzes ausreichend berücksichtigt, in dem das Ziel, Erhaltung und Entwicklung der Rheinauen mit ihren Strukturvielfalt angestrebt wird. Dies ist nicht nur ein wesentlicher Beitrag für Natur und Landschaft, sondern letztendlich auch für den Hochwasserschutz. Von besonderer Bedeutung sind Auenwälder in Überschwemmungsgebieten. Durch die Vernichtung flußbegleitender Auenwälder, Versiegelung der Landschaft werden Überschwemmungen verstärkt, da Niederschlagswasser kaum langsam versickern können, sondern schnell in Flusssysteme ablaufen. In bewaldeten Auen können die Wurzeln verschiedener Baumarten die Wasserleitfähigkeit des Bodens verbessern und die Wasserspeicherkapazität erhöhen sowie Bodenerosion verhindern. Daher fordern die Novellierungen des Wasserhaushaltsgesetzes und Raumordnungsgesetzes für den vorbeugenden Hochwasserschutz u. a. die Sicherung und Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen sowie die Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes von Gewässern. 15
16 BV-Sitzung vom Wo keine Änderungen: vermerkt sind, Der Rat der Stadt Köln wird aufgefordert, die Kölner Landschaftspläne hinsichtlich der Erholungsnutzung der Rheinuferbereiche zu überarbeiten und damit die Gesamtkonzeption des Landschaftsschutzes den Gegebenheiten einer Millionenstadt anzupassen. Die Schutzfestsetzungen des Landschaftsplans berücksichtigen auch Belange der Erholungsnutzung. Insbesondere die Festsetzung der Landschaftsschutzgebiete erfolgte nicht nur aus ökologischen oder ästhetischen Gründen, sondern auch wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Der Landschaftsplan stellt die Bedeutung des Rheins als prägendes Landschaftselement insbesondere für die stille Erholung durch das Erlebnis naturnaher Landschaftsräume entlang des Rheinufers heraus. Eine Änderung des Landschaftsplans ist insofern nicht erforderlich. 16
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