Resümee und Ausblick aus Sicht der Schulleitung 2016/2017/2018

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1 Dir. Franz Riegler Resümee und Ausblick aus Sicht der Schulleitung 2016/2017/2018 Elternausschuss-Sitzung, 16. Nov. 2017

2 Danke für die Bereitschaft zur Übernahme der Funktion! Klassenelternvertreter/in Vertreter/in der Klasseneltern Kontaktperson Multiplikator/in Initiator/in Berater/in wichtige Stimme

3 Veränderungen im Lehrkörper Mag. Kathrin PHILIPP (PH) geb. Käfmüller Mag. Daniela BRUNNER (BRD) geb. Asinger Mag. Kristina VOGLREITER (VO) geb. Kiendler Mag. Monika Propst Mag. Claudia Fessler Arbeit Ruhestand Mag. Annelies Hotter Mag. Christa Moser Mag. Carina Oberauer

4 Veränderungen im Lehrkörper Mag. Karin BUCHEGGER, BA (BU) Fächer: Deutsch, Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung Mag. Kathrin PHILIPP (PH) Fächer: Informatik, Religion Mag. Sascha KOSATSCHOW, BSc (KO) Fächer: Biologie, Bewegung und Sport Mag. Marlen RIEGER (RI) Fächer: Mathematik, Psychologie und Philosophie Mag. Nadja KULMESCH (KUL) Klassenvorstand 1d Fächer: Biologie, Deutsch Mag. Anna WOHLMUTHER (WO) Klassenvorstand 1b Fächer: Mathematik, Geometrisches Zeichnen, Psychologie und Philosophie

5 Unterrichtspraktikant/innen 2017/18 Mag. Melanie Barth (BA) M und PuP Mag. Sonja Brunner (BRS) M und PuP Mag. Erna Durakovic (DU) D und GWK Mag. Michaela Mauerhofer (MA) M und CH Mag. Elisabeth Rogen (RO) E und BIUK Mag. Julia Sorschag (SO) M und PH Mag. Johannes Kurz (KUR) LAT und GSK/GPB

6 Schülerzahlen / / / / / / / / / / /18

7 NOST Neue Oberstufe am BRG Kepler ab 1. September 2019

8 NOST - Neue Oberstufe Ab der 6. Klasse AHS Semestrierung. (alle Klassen werden semesterweise geführt) Jeder Unterrichtsgegenstand wird pro Semester beurteilt (Zeugnis, keine Schulnachricht) Lern- und Beurteilungszeiträume werden kürzer Jeder Unterrichtsgegenstand muss in jedem Semester positiv abgeschlossen werden. Sonst: Semesterprüfung über den nicht positiv bzw. nicht beurteilten Lehrstoff ( Beiblatt zum Semesterzeugnis)

9 NOST - Neue Oberstufe Nicht genügend oder nicht beurteilt im Zeugnis Semesterprüfung über den nicht positiv bzw. nicht beurteilten Lehrstoff Darf grundsätzlich zweimal wiederholt werden (innerhalb von maximal 2 Semestern) Bei der zweiten Wiederholung darf die Schülerin/der Schüler eine Prüferin/ einen Prüfer vorschlagen. Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Individuelle, freiwillige Lernbegleitung zur ganzheitlichen Unterstützung bei einem drohenden»nicht genügend«(nach Frühwarnung). Ziel: Verbesserung der gesamten Lernsituation (z.b.: Lernen lernen, Organisationsunterstützung, etc.) kein gegenstandsbezogener Förderunterricht

10 NOST - Neue Oberstufe Nach den beiden Wiederholungsprüfungstagen im September mehr als zwei»nicht genügend«/»nicht beurteilt«aus den letzten beiden Semestern (also aus dem letzten Schuljahr)»offen«Schülerin / der Schüler nicht zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt Wiederholung der Schulstufe (Ausnahme: Einmal ist ein Aufsteigen mit drei»offenen«pflichtfächern nach Beschluss der Klassenkonferenz möglich.)

11 NOST - Neue Oberstufe Bei Klassenwiederholung: alle positiv erbrachten Leistungen bleiben erhalten. Bestehende positive Noten können aber auch weiter verbessert werden (Prinzip: Die bessere Note zählt!) Entsprechend den organisatorischen Möglichkeiten am Standort ist es eventuell sinnvoll, den Unterrichtsgegenstand, in dem Leistungsrückstände bestehen, zweimal in der Woche bei unterschiedlichen Lehrenden zu besuchen und dafür einen erfolgreich abgeschlossenen Pflichtgegenstand im Wiederholungsjahr nicht besuchen zu müssen. Über die Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen entscheidet die Schulleitung. Die dadurch frei werdende Zeit ist für andere schulische Angebote zu nutzen.

12 NOST - Neue Oberstufe Antrittsberechtigung zur Reifeprüfung: sämtliche Pflichtgegenstände aus den vorangegangenen Semestern sind positiv abgeschlossen! Beendigung des Schulbesuchs: Überschreitung der Höchstdauer des Schulbesuchs (Regelung wie bisher) wenn nach negativer Beurteilung der zweiten Wiederholung einer Semesterprüfung keine Möglichkeit eines weiteren Antritts besteht.

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15 NOST - Neue Oberstufe Informationsbroschüren des Unterrichtsministeriums: Die neue Oberstufe Individuell und kompetenzorientiert Grundinformation und Ziele im Überblick Die neue Oberstufe Kompakt Die Neue Oberstufe Grundstruktur

16 WebUntis Um alle Funktionen nutzen zu können, muss man sich anmelden.

17 Fehlzeiten Ausdrucken von Entschuldigungszetteln Schularbeiten-Termine Hausübungen Sprechtag-Buchungen

18

19

20

21 Befragung zu einem möglichen späteren Unterrichtsbeginn Schülerinnen und Schüler 8,5 Erziehungsberechtigte 2,2 Lehrkräfte 2 49,8 41,7 51,9 45, :00 Uhr 7:40 Uhr anderer Vorschlag 8:00 Uhr 7:40 Uhr anderer Vorschlag 8:00 Uhr 7:40 Uhr anderer Vorschlag

22 Befragung zu einem möglichen späteren Unterrichtsbeginn Pro 8:00 Uhr späterer Schulbeginn aus medizinischen und psychologischen Gründen Pro 7:40 Uhr öffentliche Verkehrsmittel passen zum Schulbeginn Arbeitszeiten der Eltern passen besser keine Betreuungslücke Viele Schüler/innen wollen außerschulische Angebote nutzen (z.b. Musikoder Sportvereine, etc.) Andere Vorschläge Einige (wenige): noch (viel späterer) Beginn Einigen ist es egal, ob die Schule um 7:40 oder 8:00 beginnt

23 Pflichten der Schüler/innen Lesen der Mails auf der schulischen -Adresse Bitte um Unterstützung! Anmeldung auf WebUntis (Stundenplan) Einhaltung von Terminen und Fristen Pünktlichkeit im Unterricht Einhaltung der Hausordnung und der Verhaltensvereinbarungen Versperren von Wertgegenständen Abholung von Fundgegenständen Spindschlüssel

24 5 Stufen-Plan - Schwänzen Ab wann ist es Schwänzen? Eine Schulpflichtverletzung liegt dann vor, wenn... fünf unentschuldigte Tage im Semester oder 30 unentschuldigte Fehlstunden in einem Semester bzw. drei aufeinander folgende unentschuldigte Fehltage vorliegen.

25 5 Stufen-Plan - Schwänzen Das Wohl des Schülers/der Schülerin steht bei diesem Maßnahmenpaket im Vordergrund! Stufe I Gespräch zwischen Schüler, Erziehungsberechtigten und Lehrperson (Gründe für das Fernbleiben Vereinbarung) Stufe II Hinzuziehung von Beratungssystemen Vereinbarung Stufe III Information über die rechtliche Schritte im Falle weiterer Schulrechtsverletzung(en) Stufe IV Einbindung der Jugendwohlfahrt Stufe V Anzeige des betroffenen Schülers bei der Bezirksverwaltungsbehörde durch die Schulleitung (Höchststrafe: 440).

26 Nachhilfeprojekt der Schülervertretung Schüler helfen Schülern 170 Nachhilfestunden Anzahl der Stunden pro Klasse # 1. Klasse 4 h 2. Klasse 36 h 3. Klasse 15 h 4. Klasse 80 h 5. Klasse 35 h

27 Kooperationsschule Innovationen am BRG Kepler

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