"Eisenbahnrecht für Ingenieure. Unfallaufklärung und Beweissicherung durch Eisenbahnbetriebsleiter und Sachverständige
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- Michaela Dieter
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1 Intensiv-Workshop, Hamburg, "Eisenbahnrecht für Ingenieure Unfallaufklärung und Beweissicherung durch Eisenbahnbetriebsleiter und Sachverständige Wolfgang Groß, Dipl.-Verw.-Betriebswirt Von der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Sicherheitsmanagement und Schienenverkehrssysteme ; Sachverständiger für betrieblichen Planungen und Zugangsfragen (Schieneninfrastruktur und Service-Einrichtungen).
2 Intensiv-Workshop, Hamburg, "Eisenbahnrecht für Ingenieure Inhalt Gesetzliche Grundlagen Unfalluntersuchung EBL/Sachverständige rechtliche Grundlagen Aufgaben des EBL/Sachverständigen Unfalluntersuchung/Beweissicherung
3 Berufliche Erfahrung/Tätigkeitsbereiche Studium DB (FH) Leitungsfunktionen Produktion DB Studium DB-Regio Rhein/Mosel, Leiter Produktion DB-Regio Rheinland, Leiter Produktion und EBL TXLogistik, EVU Leiter Bahnbetrieb DE/International Referatsleiter Netzzugang BNetzA Leiter internationaler Agr Netzzugang Mitglied EBL-Prüfungsausschuss EBA/Länder
4 Gesetzliche Grundlagen - Unfalluntersuchung Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Kap. V, Art. 21, Abs. 1[1] 5 Abs. 1 Nr. 9/1f Allgemeines Eisenbahngesetz Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung (EUV) v 5. Juli 2007 Allgemeinverfügung der EUB zum Melden von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb an EIU ( 2 Abs 2 EUV) vom
5 EBL - Gesetzliche Grundlagen Eisenbahnbetriebsleiterverordnung (EBV) 4 Abs.3 Nr. 2 (Aufgaben und Befugnisse des Betriebsleiters) Pflicht zur Zurverfügungstellung von Unterlagen (EUV 2 Abs 4) Pflicht zur Zusammenarbeit mit anderen Eisenbahnunternehmen 4 Abs. 3 EBV Möglichkeit der Unterstützung durch ÖBL SNB DB Netz Ril 123 Notfallmanagement (Eingreifzeit EBL EVU)
6 EBL - Gesetzliche Grundlagen SNB DB Netz RiL 123
7 Der Sachverständige rechtliche Grundlagen 36 GewO und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften Sachverständigenordnung der IHK Öffentliche Bestellung Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt wurde. Das bedeutet, dass er besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt. berechtigt ist einen Rundstempel zu führen Bezeichnung zu tragen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (Abkürzung: ö. b. u. v., nach 132a StGB gesetzlich geschützt) Weiterhin: Eintrag in bundesweitem Sachverständigenverzeichnis Fortbildung notwendig
8 Aufgaben des Sachverständigen Beauftragung Fragestellung Staatliche Institutionen Staatsanwaltschaften Gerichte Polizei Private Firmen/ Gesellschaften/ Versicherungen Fachkompetenz des Sachverständigen Beteiligung weiterer SV Durchführung schriftliches Gutachten
9 Unfalluntersuchung - Aufgaben Ursachenermittlung Ermittlung von Fakten/Tatsachen Soll/Ist-Ablauf Beweissicherung Zeugen/Zeugenaussagen (Akten, polizeiliche Unterlagen usw.) Schriftliche Unterlagen (u.a. Bilder, Pläne, betriebl. Unterlagen) Protokolle Daten aus IT-Systemen Messungen vor Ort Unterlagen Instandhaltung Zustand Stelleinrichtungen Standorte Fahrzeuge Randbedingungen (z.b. Witterung zum Zeitpunkt des Unfalls) Ortsbesichtigungen (unmittelbar nach Ereignissen) Wagenanschriften Örtliche Anweisungen Zustand Außenanlagen/Fahrzeuge Schlussfolgerungen/ Schriftliches Gutachten
10 Unfalluntersuchung - Aufgaben Prozeßabläufe Betriebliche Handlungen kennen Verschiedenste Bauarten/Formen Stellwerke Blockeinrichtung SpM-Gerät BÜ
11 Unfalluntersuchung - Aufgaben Mechanisches Stellwerk - Hebelbank Schlösser und Siegel
12 Unfalluntersuchung - Aufgaben
13 Unfalluntersuchung - Aufgaben Tfz Führerstand - Unterlagen - Technische Einrichtungen - Störungsanzeigen - Elektronische Datenspeicher (Red Box Systeme)
14 Unfalluntersuchung - Aufgaben Elektronische Datenspeicher Tfz
15 Unfalluntersuchung Beweissicherung (1) Es soll Beweis erhoben werden: Ein rechtzeitiges Abbremsen des Zuges bei einer Geschwindigkeit von x km/h vor einem auf frei einsehbarer Strecke vor Hindernis sei nicht möglich gewesen Geltende Betriebsregeln (FV-DB/NE, SBV usw. Betriebliche Unterlagen EIU/EVU Erkennbarkeit/Sichtverhältnisse Messungen (Standorte von Infrastruktureinrichtungen in Plänen/vor Ort) Daten aus elektronischen Datenspeicherkassetten Mathematische Grundlagen zur Berechnung der Bremsstrecke Bremsverzögerung Bremsweg bei maximaler Bremsleistung bis zum Stillstand Ggf Unterlagen anfordern EIU, EVU usw.
16 Unfalluntersuchungen Beweissicherung (2) Es soll Beweis erhoben werden: Unzulässiges Bedienen eines Ersatzsignal im Bf XY bei Zug Z 2000 Regelwerk EIU DB-Netz FV, Regelwerke (u.a. Betriebsstellenbuch, früher ÖRili)
17 Unfalluntersuchungen Beweissicherung (2) n Stellwerk Stellung der Weichen/Signale/Ausleuchtungen/Zählwerke etc. fotografieren (ggf. Detailbild) Betriebliche Handlungen nachvollziehen anhand fahrdienstliche Unterlagen Zählwerke Schlüsselschalter Siegel Sprachaufzeichnungen Wurden alle betrieblichen und technischen Vorbedingungen zum Bedienen des Zs 1 erfüllt?
18 Unfalluntersuchungen Beweissicherung (2) n Zug/Züge Regelwerke EVU Betriebliche Handlungen nachvollziehen anhand Fahrzeugdaten elektronischer Datenspeicher Ergänzende Unterlagen Bremszettel EVU Wagenliste Fahrplanunterlagen (EBU) Befehlsblock Sonstige Unterlagen
19 Sachverständiger - Gutachten Aufbau Gutachten Beteiligte am Verfahren Auftraggeber Auftrag und Zweck Unterlagen und rechtliche Grundlagen für die Feststellungen Je nach Fall Darstellung der Soll- bzw. tatsächlichen Abläufe und betrieblichen Geschehnisse Anlagen Nachweise, Pläne, betriebliche Unterlagen, Fotos etc.
20 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit Dipl.-Verw.-Betriebswirt Wolfgang Groß Im grünen Winkel 10, Bonn
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