Schalltechnische Untersuchung. im Rahmen des Bebauungsplanes. Nr. 1/391 «Holzbendenpark Schwimmbad» in Düren. Bearbeitungsstand: Februar 2018

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1 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 1/391 «Holzbendenpark Schwimmbad» in Düren Bearbeitungsstand: Februar 2018 Büro für Schallschutz Umweltmessungen, Umweltkonzepte Michael Mück Scherbstraße 37 D Herzogenrath Telefon +49(0) Mobiltelefon +49(0) Mobilfax +49(0) michael@michael-mueck.de

2 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 1/391 «Holzbendenpark Schwimmbad» in Düren Bearbeitungsstand: Februar 2018 Auftrag vom: 3. Mai 2017 erteilt durch: Dürener Service Betrieb Paradiesstraße Düren Projektnummer Auftragnehmer: Auftragnehmer: Büro für Schallschutz Michael Mück Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Scherbstraße. 37 D Herzogenrath Telefon +49(0) Mobiltelefon +49(0) Mobilfax +49(0) Verfasser der Untersuchung: Michael Mück Seitenzahl: Anhang Datum der Berichtserstellung: 7. Juli 2017 Revision 0-0/ Revision 0-1 Textkorrekturen, Anpassung Saunabetrieb 7. August 2017/Revision 0-2 Korrekturen Aussenbestuhlung 10. August 2017/Revision 0-3 Korrekturen Überschriften Anhang 15. August 2017 / Revision 0-4 Anpassung Kreisarena 18. BImSchV 18. Oktober 2017/ Revision 0-5 Berechnung Mitarbeiterparkplätze 1. Februar 2018 / Revision 0-6 Textkorrekturen/ Korrektur Quelle Personen im Freien 2. Februar 2018

3 Inhalt der Untersuchung 1. Einleitung... 1 Seite 2. Immissionsrichtwerte Beurteilungsgrundlage Freizeitanlagen /4/ Sportanlagen /5/ 18. BImSchV Immissionsempfindlichkeit im vorliegenden Fall Beurteilungsgrundlage Sportlärm 18. BImSchV Beurteilungsgrundlage Freizeitlärm Freizeitlärmerlass NRW Vorbelastung an den betrachteten Immissionsorten Weitere Geräuscheinwirkungen an den betrachteten Immissionsorten durch andere Lärmarten Unterlagen Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse Pläne Unterlagen Benutzte Programme und Hilfsmittel zur Bearbeitung der Untersuchung Ortstermin Beschreibung der Immissionsberechnung Vorgehensweise für die Prognose der zu erwartenden Lärmemissionen und immissionen Sportlärm: gedrehter Sportplatz Freizeitlärm: Hallenbad Eingangsdaten zur Berechnung der zu erwartenden Schallleistung Lärmrelevante Quellen und Vorgänge des Vorhabens - Sportlärm Berechnung der Emissionen Sportplatz Parkplatzgeräusche Ergebnisse Sportlärm Lärmrelevante Quellen und Vorgänge des Vorhabens - Freizeitlärm Bestimmung und Berechnung der Emissionen Schwimmbad Geräusche durch Gäste im Freien vor dem Gebäude Parkplatzgeräusche tags...55

4 Parkplatz nachts Mitarbeiterparkplatz Anlieferungsbereich Maximalpegel Teilemissionen Beurteilung Freizeitlärm Ergebnisse Sportlärm - Sportplatz Freizeitlärm - Schwimmbad Fehlerbetrachtung/Qualität der Prognose... 67

5 Seite 1 von Einleitung Die Dürener Service Betriebe hat im Rahmen des neu aufzustellenden Bebauungsplanes 1/391 Holzbendenpark Schwimmbad beauftragt, die Auswirkungen nach Errichtung eines neuen Freizeitbades sowie der damit einhergehenden Verlegung des bestehenden Sportplatzes an der Nippesstraße aus schalltechnischer Sicht zu untersuchen. Es ist geplant auf der Freifläche östlich des bestehenden Sportplatzes ein neues Freizeitbad (Hallenbad) zu errichten. Der bestehende Sportplatz soll um 90 gedreht werden, so dass ein Durchgang zu dem Holzbendenpark ermöglicht wird. Das geplante Hallenbad soll die südlich gelegenen Parkplätze des Sportplatzes mit nutzen, solange keine neue Flächen dafür geschaffen worden sind. Es soll die Auswirkung des Vorhabens aus schalltechnischer Sicht untersucht werden. Hier soll auftragsgemäß das Hallenbad in seiner originären Nutzung als Freizeit- und Erlebnisbad gemäß aktuellen Freizeitlärmerlass NRW untersucht werden. Der gedrehte Sportplatz verliert nach seiner Drehung seinen Bestandsbonus gemäß 18. BImSchV, hier sollen die Auswirkungen des neu gestalteten Sportplatzes auftragsgemäß entsprechend der gültigen Neufassung der 18. BImSchV untersucht werden. Das Hallenbad wird in einem modernen massiven energieeffizienten Gebäude untergebracht. Es sollen auch die Bereiche Haustechnik und Außengastronomie mit untersucht werden. Hierzu liegen erste Planungsentwürfe zur Bearbeitung vor, eine Detailplanung wird erst nach Beschluss des Bebauungsplanes erarbeitet werden. Die Öffnungszeiten des Hallenbades sollen voraussichtlich sowie sonntags von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr umgesetzt werden. Der Saunabetrieb soll im Nachtzeitraum voraussichtlich bis 23:00 Uhr angeboten werden.

6 Seite 2 von 67 Das Vorhaben verfügt über keine baulich angebundenen schützenswerten Nutzungen. In der unmittelbaren Umgebung des Vorhabens schließt sich schützenswerte bestehende und plangegebene Bebauung an. Es wurde beauftragt, auf der Basis der vorliegenden Planunterlagen und Angaben die zu erwartenden Lärmemissionen unter Betriebsbedingungen der geplanten Nutzung abzuschätzen, sowie die daraus resultierende Lärmimmission in der Umgebung zu berechnen und für den ungünstigsten Zeitraum zu beurteilen. Die Umgebung des Vorhabens ist wie folgt zu beschreiben: im Westen - befindet sich das St. Ritastift Seniorenheim, sowie in weiterer westlicher Richtung die Wohnbebauung entlang der Rütger-von-Scheven Straße. im Norden - schließt sich die weitläufige öffentliche Parkanlage Holzbenden an das Vorhaben an, im Osten - schließt sich unmittelbar die Wohnbebauung Am Jesuitenhof sowie die Wohnbebauung Nideggener Straße an, südöstlich befindet sich die Multifunktionshalle Arena Düren, im Süden - schließt sich ein weitläufiger Parkplatz an, dann folgt die Nippesstraße auf deren gegenüberliegenden Straßenseite Grünflächen sowie eine gewerbliche Nutzung folgen. Die Lage des Objekts, der näheren Umgebung und der im Weiteren betrachteten Immissionsorte sind der nachfolgenden Abbildung 1-1 auf der Seite 3 zu entnehmen. Das vorgelegte Städtebauliche Konzept ist der darauf folgenden Abbildung 1-2 auf der Seite 4 zu entnehmen. Der Abbildung 1-3 auf der Seite 4 ist das Parkraumkonzept zu entnehmen.

7 Seite 3 von 67 Abbildung 1-1: Lage der zu betrachtenden Objekte und der betrachteten Immissionsorte (o.m.)

8 Seite 4 von 67 Abbildung 1-2: Städtebauliches Konzept (o.m.) Abbildung 1-3: Gestaltungsplan Parkraumkonzept (o.m.)

9 Seite 5 von Immissionsrichtwerte 2.1. Beurteilungsgrundlage Es soll auftragsgemäß das Hallenbad in seiner originären Nutzung als Freizeit- und Erlebnisbad gemäß aktuellen Freizeitlärmerlass NRW untersucht werden. Der gedrehte Sportplatz verliert nach seiner Drehung seinen Bestandsbonus gemäß 18. BImSchV, hier sollen die Auswirkungen des neu gestalteten Sportplatzes auftragsgemäß entsprechend der 18. BImSchV untersucht werden. Hierbei wird die gültige Neufassung der Sportanlagenlärmverordnung 18. BImSchV als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden. Die Ausbreitungsrechnung erfolgt gemäß der TA Lärm in Verbindung mit der DIN-ISO Die Beurteilung der Stellplatzflächen erfolgt analog der RLS Freizeitanlagen /4/ Die Beurteilung von Freizeitlärm ist in Nordrhein-Westfalen in dem Freizeitlärmerlass NRW geregelt. Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V (V Nr.) v Immissionsschutzrechtliche Grundsätze Für Freizeitanlagen (nicht genehmigungsbedürftige Anlagen) gilt die allgemeine Grundpflicht aus 22 Abs. 1 BImSchG; danach sind schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist; unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Be-

10 Seite 6 von 67 achtung dieser Pflicht kann in Baugenehmigungsverfahren und durch Anordnungen nach 24 BImSchG durchgesetzt werden. Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt werden. Die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung hängt nicht nur von der Lautstärke der Geräusche ab, sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen. Auch die Einstellung der Betroffenen zu der Geräuschquelle kann für den Grad der Belästigung von Bedeutung sein. Bei der Beurteilung ist nicht auf eine mehr oder weniger empfindliche individuelle Person, sondern auf die Einstellung eines verständigen, durchschnittlich empfindlichen Mitbürgers abzustellen. Soweit die Einhaltung der Grundpflicht nach 22 Abs. 1 BImSchG nicht durch Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung sichergestellt ist, kann sie durch Anordnungen nach 24 BImSchG durchgesetzt werden. Als Gegenstand von Anordnungen kommen technische Schutzmaßnahmen (vgl. Nr. 5) sowie zeitliche Beschränkungen des Betriebs in Betracht. Technische Schutzmaßnahmen und zeitliche Beschränkungen können ganz oder teilweise entbehrlich sein, wenn der Betreiber der Anlage verpflichtet ist, den Benutzern ein geräuscharmes Verhalten vorzuschreiben, und wenn er in der Lage ist, die Einhaltung seiner Vorschriften zu überwachen und Verstöße abzustellen. Eine Stilllegung von Anlagen kommt nach 25 Abs. 1 und 2 BImSchG nur in Betracht, wenn der Betreiber einer vollziehbaren Anordnung nach 24 BImSchG nicht nachkommt oder ihr Betrieb zu Gefahren für Leben, Gesundheit oder bedeutende Sachwerte führt. Diese Voraussetzung dürfte bei Freizeitanlagen in der Regel nicht gegeben sein. Neben dem Immissionsschutzrecht hat vor allem das Planungsrecht die Aufgabe, Konflikte, die durch Emissionen von Freizeitanlagen entstehen können, zu vermeiden. Vor einer Genehmigung von Freizeitanlagen (auch von Nutzungserweiterungen oder -änderungen bestehender Anlagen) ist deshalb zu prüfen, ob sie nach dem Bauplanungsrecht an einem bestimmten Standort zulässig sind. Von der auf immissionsschutzrechtliche Bestimmungen gestützten Forderung kostspieliger technischer Schutzmaßnahmen ist abzusehen, wenn die Genehmigungsfähigkeit nach dem Bauplanungsrecht nicht herbeigeführt werden kann. 3 Ermittlung des Beurteilungspegels der von Freizeitanlagen ausgehenden Geräusche und seine immissionsschutzrechtliche Bewertung Die von Freizeitanlagen verursachten Geräuschimmissionen werden grundsätzlich nach der TA Lärm vom bewertet. Die TA Lärm ist auf Anlagen zugeschnitten, die überwiegend dem Arbeitsleben zuzurechnen sind. Konflikte aufgrund von Geräuschen durch Freizeitanlagen treten in der Regel dann auf, wenn ein Teil der Bevölkerung in der Freizeit (in den Abendstunden, an Wochenenden und Sonn- und Feiertagen) Entspannung durch Ruhe sucht, ein anderer sich dagegen durch Aktivitäten in Freizeitanlagen erholen will. Die im Laufe der Zeit gewonne-

11 Seite 7 von 67 nen akustischen Erkenntnisse haben in der TA Lärm ihren Niederschlag gefunden. Obwohl die Freizeitanlagen aus dem Anwendungsbereich der TA Lärm ausgenommen sind, ist es sachgerecht, die von Freizeitanlagen ausgehenden Geräuschimmissionen unter Berücksichtigung folgender Ausnahmen, die den vorstehenden Besonderheiten Rechnung tragen, nach der TA Lärm vom zu messen, zu prognostizieren und im Hinblick auf das Vorliegen erheblicher Belästigungen i.s. des BImSchG zu beurteilen: 3.1 Immissionsrichtwerte Die Immissionsrichtwerte betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden a) in Industriegebieten - tags an Werktagen außerhalb der en 70 db(a), - tags an Werktagen der en sowie an Sonn- und Feiertagen 70 db(a), - nachts 70 db(a), b) in Gewerbegebieten - tags an Werktagen außerhalb der en 65 db(a), - tags an Werktagen der en sowie an Sonn- und Feiertagen 60 db(a), - nachts 50 db(a), c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten - tags an Werktagen außerhalb der en 60 db(a), - tags an Werktagen der en sowie an Sonn- und Feiertagen 55 db(a), - nachts 45 db(a), d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten - tags an Werktagen außerhalb der en 55 db(a), - tags an Werktagen der en sowie an Sonn- und Feiertagen 50 db(a), - nachts 40 db(a), e) in reinen Wohngebieten - tags an Werktagen außerhalb der en 50 db(a), - tags an Werktagen der en sowie an Sonn- und Feiertagen 45 db(a), - nachts 35 db(a), f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten - tags an Werktagen außerhalb der en 45 db(a), - tags an Werktagen der en sowie an Sonn- und Feiertagen 45 db(a), - nachts 35 db(a). Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Innenministerium, dem Ministerium für Bauen und Verkehr und dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Der RdErl. v (MBl. NRW. S. 176, SMBl. NRW. 7129) wird aufgehoben. MBl. NRW S. 566, geändert d. RdErl. v (MBl. NRW S. 450), (MBl. NRW S. 239).

12 Seite 8 von Sportanlagen /5/ 18. BImSchV "Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588, 1790), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1468) geändert worden ist" Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v I 1468 Eingangsformel Auf Grund des 23 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise: 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zwecke der Sportausübung betrieben werden und einer Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht bedürfen. (2) Sportanlagen sind ortsfeste Einrichtungen im Sinne des 3 Abs. 5 Nr. 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes, die zur Sportausübung bestimmt sind. (3) Zur Sportanlage zählen auch Einrichtungen, die mit der Sportanlage in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehen. Zur Nutzungsdauer der Sportanlage gehören auch die Zeiten des An- und Abfahrverkehrs sowie des Zu- und Abgangs. 2 Immissionsrichtwerte (1) Sportanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, daß die in den Absätzen 2 bis 4 genannten Immissionsrichtwerte unter Einrechnung der Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen nicht überschritten werden. (2) Die Immissionsrichtwerte betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden 1.in Gewerbegebieten tags außerhalb der en 65 db(a), tags der en am Morgen 60 db(a), im Übrigen 65 db(a), nachts 50 db(a),

13 Seite 9 von 67 1a. in urbanen Gebieten tags außerhalb der en 63 db(a), tags der en am Morgen 58 db(a), im Übrigen 63 db(a), nachts 45 db(a), 2. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags außerhalb der en 60 db(a), tags der en am Morgen 55 db(a), im Übrigen 60 db(a), nachts 45 db(a), 3.in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags außerhalb der en 55 db(a), tags der en am Morgen 50 db(a), im Übrigen 55 db(a), nachts 40 db(a), 4. in reinen Wohngebieten tags außerhalb der en 50 db(a), tags der en am Morgen 45 db(a), im Übrigen 50 db(a), nachts 35 db(a), 5. in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags außerhalb der en 45 db(a), tags der en 45 db(a), nachts 35 db(a). (3) Werden bei Geräuschübertragung von Gebäuden in Aufenthaltsräumen von Wohnungen, die baulich aber nicht betrieblich mit der Sportanlage verbunden sind, von der Sportanlage verursachte Geräuschimmissionen mit einem Beurteilungspegel von mehr als 35 db(a) tags oder 25 db(a) nachts festgestellt, hat der Betreiber der Sportanlage Maßnahmen zu treffen, welche die Einhaltung der genannten Immissionsrichtwerte sicherstellen; dies gilt unabhängig von der Lage der Wohnung in einem der in Absatz 2 genannten Gebiete.

14 Seite 10 von 67 (4) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte nach Absatz 2 tags um nicht mehr als 30 db(a) sowie nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten; ferner sollen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte nach Absatz 3 um nicht mehr als 10 db(a) überschreiten. (5) Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten: 1. tags an Werktagen 6.00 bis Uhr, an Sonn- und Feiertagen 7.00 bis Uhr, 2. nachts an Werktagen 0.00 bis 6.00 Uhr, und an Sonn- und Feiertagen und bis Uhr 0.00 bis 7.00 Uhr, bis Uhr, 3. an Werktagen 6.00 bis 8.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis Uhr, 7.00 bis 9.00 Uhr, bis Uhr und bis Uhr. Die von bis Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 bis Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. (6) Die Art der in Absatz 2 bezeichneten Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Anlagen sowie Gebiete und Anlagen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz 2 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Weicht die tatsächliche bauliche Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage erheblich von der im Bebauungsplan festgesetzten baulichen Nutzung ab, ist von der tatsächlichen baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der vorgesehenen baulichen Entwicklung des Gebietes auszugehen. (7) Die von der Sportanlage oder den Sportanlagen verursachten Geräuschimmissionen sind nach dem Anhang zu dieser Verordnung zu ermitteln und zu beurteilen.

15 Seite 11 von 67 3 Maßnahmen Zur Erfüllung der Pflichten nach 2 Abs. 1 hat der Betreiber insbesondere 1.an Lautsprecheranlagen und ähnlichen Einrichtungen technische Maßnahmen, wie dezentrale Aufstellung von Lautsprechern und Einbau von Schallpegelbegrenzern, zu treffen, 2.technische und bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie die Verwendung lärmgeminderter oder lärmmindernder Ballfangzäune, Bodenbeläge, Schallschutzwände und -wälle, zu treffen, 3.Vorkehrungen zu treffen, daß Zuschauer keine übermäßig lärmerzeugenden Instrumente wie pyrotechnische Gegenstände oder druckgasbetriebene Lärmfanfaren verwenden, und 4.An- und Abfahrtswege und Parkplätze durch Maßnahmen betrieblicher und organisatorischer Art so zu gestalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden. 4 Weitergehende Vorschriften Weitergehende Vorschriften, vor allem zum Schutz der Sonn- und Feiertags-, Mittags- und Nachtruhe oder zum Schutz besonders empfindlicher Gebiete, bleiben unberührt. 5 Nebenbestimmungen und Anordnungen im Einzelfall (1) Die zuständige Behörde soll von Nebenbestimmungen zu erforderlichen Zulassungsentscheidungen und Anordnungen zur Durchführung dieser Verordnung absehen, wenn die von der Sportanlage ausgehenden Geräusche durch ständig vorherrschende Fremdgeräusche nach Nummer 1.4 des Anhangs überlagert werden. (2) Die zuständige Behörde kann zur Erfüllung der Pflichten nach 2 Abs. 1 außer der Festsetzung von Nebenbestimmungen zu erforderlichen Zulassungsentscheidungen oder der Anordnung von Maßnahmen nach 3 für Sportanlagen Betriebszeiten (ausgenommen für Freibäder von 7.00 Uhr bis Uhr) festsetzen; hierbei sind der Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit sowie die Gewährleistung einer sinnvollen Sportausübung auf der Anlage gegeneinander abzuwägen.

16 Seite 12 von 67 (3) Die zuständige Behörde soll von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, soweit der Betrieb einer Sportanlage dem Schulsport oder der Durchführung von Sportstudiengängen an Hochschulen dient. Dient die Anlage auch der allgemeinen Sportausübung, sind bei der Ermittlung der Geräuschimmissionen die dem Schulsport oder der Durchführung von Sportstudiengängen an Hochschulen zuzurechnenden Teilzeiten nach Nummer des Anhangs außer Betracht zu lassen; die Beurteilungszeit wird um die dem Schulsport oder der Durchführung von Sportstudiengängen an Hochschulen tatsächlich zuzurechnenden Teilzeiten verringert. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Sportanlagen, die der Sportausbildung im Rahmen der Landesverteidigung dienen. (4) Bei Sportanlagen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung baurechtlich genehmigt oder - soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich war - errichtet waren und danach nicht wesentlich geändert werden, soll die zuständige Behörde von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn die Immissionsrichtwerte an den in 2 Abs. 2 genannten Immissionsorten jeweils um weniger als 5 db(a) überschritten werden; dies gilt nicht an den in 2 Abs. 2 Nr. 5 genannten Immissionsorten. (5) Die zuständige Behörde soll von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn infolge des Betriebs einer oder mehrerer Sportanlagen bei seltenen Ereignissen nach Nummer 1.5 des Anhangs Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach 2 Abs die Geräuschimmissionen außerhalb von Gebäuden die Immissionsrichtwerte nach 2 Abs. 2 um nicht mehr als 10 db(a), keinesfalls aber die folgenden Höchstwerte überschreiten: tags außerhalb der en 70 db(a), tags der en 65 db(a), nachts 55 db(a) und

17 Seite 13 von einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die nach Nummer 1 für seltene Ereignisse geltenden Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 20 db(a) und nachts um nicht mehr als 10 db(a) überschreiten. (6) In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet soll die zuständige Behörde für die Durchführung angeordneter Maßnahmen nach 3 Nr. 1 und 2 eine Frist setzen, die bis zu zehn Jahre betragen kann. (7) Im übrigen Geltungsbereich dieser Verordnung soll die zuständige Behörde bei Sportanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung baurechtlich genehmigt oder - soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich war - errichtet waren, für die Durchführung angeordneter Maßnahmen nach 3 Nr. 1 und 2 eine angemessene Frist gewähren. 6 Zulassung von Ausnahmen Die zuständige Behörde kann für internationale oder nationale Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung im öffentlichen Interesse Ausnahmen von den Bestimmungen des 5 Abs. 5, einschließlich einer Überschreitung der Anzahl der seltenen Ereignisse nach Nummer 1.5 des Anhangs, zulassen. Satz 1 gilt entsprechend auch für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb der Sportanlage durch das der Anlage zuzurechnende Verkehrsaufkommen nach Nummer 1.1 Satz 2 des Anhangs einschließlich der durch den Zu- und Abgang der Zuschauer verursachten Geräusche. 7 Zugänglichkeit der Norm- und Richtlinienblätter Die in den Nummern 2.1, 2.3, 3.1 und 3.2 des Anhangs genannten DIN-Normblätter und VDI-Richtlinien sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen. Die genannten Normen und Richtlinien sind bei dem Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt. Schlußformel Der Bundesrat hat zugestimmt.

18 Seite 14 von 67 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt drei Monate nach der Verkündung in Kraft. Anhang 1 (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1991, ; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren 1.Allgemeines 1.1. Zuzurechnende Geräusche Den Sportanlagen sind folgende bei bestimmungsgemäßer Nutzung auftretende Geräusche zuzurechnen: a. Geräusche durch technische Einrichtungen und Geräte, b. Geräusche durch die Sporttreibenden, c. Geräusche durch die Zuschauer und sonstigen Nutzer, d. Geräusche, die von Parkplätzen auf dem Anlagengelände ausgehen. Verkehrsgeräusche einschließlich der durch den Zu- und Abgang der Zuschauer verursachten Geräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb der Sportanlage durch das der Anlage zuzuordnende Verkehrsaufkommen sind bei der Beurteilung gesondert von den anderen Anlagengeräuschen zu betrachten und nur zu berücksichtigen, sofern sie nicht im Zusammenhang mit seltenen Ereignissen (Nummer 1.5) auftreten und im Zusammenhang mit der Nutzung der Sportanlage den vorhandenen Pegel der Verkehrsgeräusche rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen. Hierbei ist das Berechnungs- und Beurteilungsverfahren der Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) sinngemäß anzuwenden. Lediglich die Berechnung der durch den Zu- und Abgang der Zuschauer verursachten Geräusche erfolgt nach diesem Anhang.

19 Seite 15 von Maßgeblicher Immissionsort Der für die Beurteilung maßgebliche Immissionsort liegt a)bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb, etwa vor der Mitte des geöffneten, vom Geräusch am stärksten betroffenen Fensters eines zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmten Raumes einer Wohnung, eines Krankenhauses, einer Pflegeanstalt oder einer anderen ähnlich schutzbedürftigen Einrichtung; b)bei unbebauten Flächen, die aber mit zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden bebaut werden dürfen, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit zu schützenden Räumen erstellt werden dürfen; c) bei mit der Anlage baulich aber nicht betrieblich verbundenen Wohnungen in dem am stärksten betroffenen, nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt dienenden Raum. Einzelheiten hierzu sind in Nr geregelt. 1.3 Ermittlung der Geräuschimmission Beurteilungspegel, einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen Der Beurteilungspegel Lr kennzeichnet die Geräuschimmission während der Beurteilungszeit nach Nr Er wird gemäß Nr. 1.6 mit den Immissionsrichtwerten verglichen. Der Beurteilungspegel wird gebildet aus dem für die jeweilige Beurteilungszeit ermittelten Mittelungspegel LAm und gegebenenfalls den Zuschlägen KI für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen nach Nr und KT für Ton- und Informationshaltigkeit nach Nr Für die Beurteilung einzelner kurzzeitiger Geräuschspitzen wird deren Maximalpegel LAFmax herangezogen. Für die Beurteilung von Geräuschen bei neu zu errichtenden Sportanlagen sind die Geräuschimmissionen nach dem in Nr. 2 beschriebenen Prognoseverfahren, bei bestehenden Sportanlagen in der Regel nach Nr. 3 durch Messung zu bestimmen.

20 Seite 16 von Beurteilungszeiten Tr Werktags An Werktagen gilt für Geräuscheinwirkungen tags außerhalb der en (8 bis 20 Uhr) eine Beurteilungszeit von 12 Stunden, tags während der en (6 bis 8 Uhr und 20 bis 22 Uhr) jeweils eine Beurteilungszeit von 2 Stunden, nachts (22 bis 6 Uhr) eine Beurteilungszeit von 1 Stunde (ungünstigste volle Stunde) Sonn- und feiertags An Sonn- und Feiertagen gilt für Geräuscheinwirkungen tags außerhalb der en (9 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr) eine Beurteilungszeit von 9 Stunden, tags während der en (7 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 20 bis 22 Uhr) jeweils eine Beurteilungszeit von 2 Stunden, nachts (0 bis 7 Uhr und 22 bis 24 Uhr) eine Beurteilungszeit von 1 Stunde (ungünstigste volle Stunde). Beträgt die gesamte Nutzungszeit der Sportanlage oder Sportanlagen zusammenhängend weniger als 4 Stunden und fallen mehr als 30 Minuten der Nutzungszeit in die Zeit von 13 bis 15 Uhr, gilt als Beurteilungszeit ein Zeitabschnitt von 4 Stunden, der die volle Nutzungszeit umfaßt Teilzeiten Ti Treten während einer Beurteilungszeit unterschiedliche Emissionen, jeweils unter Einschluß der Impulshaltigkeit, auffälliger Pegeländerungen, der Ton- und Informationshaltigkeit sowie kurzzeitiger Geräuschspitzen, auf, ist zur Ermittlung der Geräuschimmission während der gesamten Beurteilungszeit diese in geeigneter Weise in Teilzeiten Ti aufzuteilen, in denen die Emissionen im wesentlichen gleichartig sind. Eine solche Unterteilung ist z.b. bei zeitlich abgrenzbarem unterschiedlichem Betrieb der Sportanlage erforderlich.

21 Seite 17 von Zuschlag Kl,i für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen Enthält das zu beurteilende Geräusch während einer Teilzeit Ti der Beurteilungszeit nach Nr Impulse und/oder auffällige Pegeländerungen, wie z.b. Aufprallgeräusche von Bällen, Geräusche von Startpistolen, Trillerpfeifen oder Signalgebern, ist für diese Teilzeit ein Zuschlag Kl,izum Mittelungspegel LAm,i zu berücksichtigen. Bei Geräuschen durch die menschliche Stimme ist, soweit sie nicht technisch verstärkt sind, kein Zuschlag Kl,i anzuwenden. Treten die Impulse und/oder auffälligen Pegeländerungen in der Teilzeit Ti im Mittel höchstens einmal pro Minute auf, sind neben dem Mittelungspegel LAm,i der mittlere Maximalpegel LAFmax,i (energetischer Mittelwert) und die mittlere Anzahl n pro Minute der Impulse und/oder auffälligen Pegeländerungen zu bestimmen. Der Zuschlag Kl,i beträgt dann : (1) Sofern Impulse und/oder auffällige Pegeländerungen in der Teilzeit Ti mehr als einmal pro Minute auftreten, ist der Wirkpegel LAFTm,i nach dem Taktmaximalverfahren mit einer Taktzeit von 5 Sekunden zu bestimmen. Dieser beinhaltet bereits den Zuschlag Kl,i für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen ( LAm,i Kl,i für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen (LAm,i + Kl,i = LAFTm,i). Bei Anlagen, die Geräuschimmissionen mit Impulsen und/oder auffälligen Pegeländerungen in der Teilzeit Ti mehr als einmal pro Minute hervorrufen und vor Inkrafttreten dieser Verordnung baurechtlich genehmigt oder - soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich war - errichtet waren, ist für die betreffende Teilzeit ein Abschlag von 3 db(a) zu berücksichtigen Zuschlag KT,i für Ton- und Informationshaltigkeit

22 Seite 18 von 67 Wegen der erhöhten Belästigung beim Mithören ungewünschter Informationen ist je nach Auffälligkeit in den entsprechenden Teilzeiten Ti ein Informationszuschlag KInf,i von 3 db oder 6 db zum Mittelungspegel LAm,i zu addieren. KInf,i ist in der Regel nur bei Lautsprecherdurchsagen oder bei Musikwiedergaben anzuwenden. Ein Zuschlag von 6 db ist zu wählen, wenn Lautsprecherdurchsagen gut verständlich oder Musikwiedergaben deutlich hörbar sind. Heben sich aus dem Geräusch von Sportanlagen Einzeltöne heraus, ist ein Tonzuschlag KTon,i von 3 db oder 6 db zum Mittelungspegel LAm,i für die Teilzeiten hinzuzurechnen, in denen die Töne auftreten. Der Zuschlag von 6 db gilt nur bei besonderer Auffälligkeit der Töne. In der Regel kommen tonhaltige Geräusche bei Sportanlagen nicht vor. Die hier genannten Zuschläge sind so zusammenzufassen, daß der Gesamtzuschlag auf maximal 6 db begrenzt bleibt: Bestimmung der Beurteilungspegel (2). Die Beurteilungspegel werden für die Beurteilungszeit Tr unter Berücksichtigung der Zuschläge Kl,i für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen und KT,i für Ton- und Informationshaltigkeit nach Gleichung (3) ermittelt: mit a)für den Tag außerhalb der en (3) an Werktagen T(tief)r = Summe i T(tief)i = 12 h, an Sonn- und Feiertagen T(tief)r = Summe i T(tief)i = 9 h, b) für den Tag der en T(tief)r = Summe i T(tief)i = 2 h, c) für die Nacht T(tief)r = Summe i T(tief)i = 1 h

23 Seite 19 von 67 und LAm,i, Kl,i und KT,i die Mittelungspegel und Zuschläge für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen oder der Abschlag nach Nr sowie der Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit nach Nr während der zugehörigen Teilzeiten Ti. Im Falle von Nr Satz 2 beträgt Tr = 4 Stunden. Zur Bestimmung der Beurteilungszeit Tr im Falle von 5 Abs. 3 sind die Beurteilungszeiten nach Buchstaben a, b oder c um die außer Betracht zu lassenden Teilzeiten Ti nach Nr (tatsächliche Nutzungszeit) zu kürzen. 1.4Ständig vorherrschende Fremdgeräusche Fremdgeräusche sind Geräusche am Immissionsort, die unabhängig von dem Geräusch der zu beurteilenden Anlage oder Anlagen auftreten. Sie sind dann als ständig vorherrschend anzusehen, wenn der Mittelungspegel des Anlagengeräusches gegebenenfalls zuzüglich der Zuschläge für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen in mehr als 95% der Nutzungszeit vom Fremdgeräusch übertroffen wird. 1.5Seltene Ereignisse Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltungen gelten als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beurteilungszeit oder mehreren Beurteilungszeiten auftreten. Dies gilt unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen. 1.6Vergleich des Beurteilungspegels mit dem Immissionsrichtwert Der durch Prognose nach Nr. 2 ermittelte Beurteilungspegel nach Nr ist direkt mit den Immissionsrichtwerten nach 2 der Verordnung zu vergleichen. Wird der Beurteilungspegel durch Messung nach Nr. 3 ermittelt, ist zum Vergleich mit den Immissionsrichtwerten nach 2 der Verordnung der um 3 db(a) verminderte Beurteilungspegel nach Nr heranzuziehen.

24 Seite 20 von Ermittlung der Geräuschimmission durch Prognose 2.1.Grundlagen Der Mittelungspegel LAm ist in Anlehnung an VDI-Richtlinie 2714 "Schallausbreitung im Freien" (Januar 1988) und Entwurf VDI-Richtlinie 2720/1 "Schallschutz durch Abschirmung im Freien" (November 1987) zu berechnen. Für die Berechnung der Mittelungspegel werden für alle Schallquellen die mittleren Schalleistungspegel LWAm, die Einwirkzeiten, die Raumwinkelmaße, gegebenenfalls die Richtwirkungsmaße, die Koordinaten der Schallquellen und der Immissionsorte, die Lage und Abmessungen von Hindernissen und außerdem für schallabstrahlende Außenbauteile von Gebäuden die Flächen S und die bewerteten Bauschalldämm-Maße R'w benötigt. Als Eingangsdaten für die Berechnung können Meßwerte oder Erfahrungswerte, soweit sie auf den Meßvorschriften dieses Anhangs beruhen, verwendet werden. Wenn aufgrund besonderer Vorkehrungen eine im Vergleich zu den Erfahrungswerten weitergehende dauerhafte Lärmminderung nachgewiesen ist, können die der Lärmminderung entsprechenden Korrekturwerte bei den Eingangsdaten berücksichtigt werden. Der Mittelungspegel der Geräusche, die von den der Anlage zuzurechnenden Parkflächen ausgehen, ist zu berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe RLS-90, bekanntgemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79. Bei der Bestimmung der Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde ist, sofern keine genaueren Zahlen vorliegen, von bei vergleichbaren Anlagen gewonnenen Erfahrungswerten auszugehen. Die Richtlinien sind zu beziehen von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Alfred-Schütte-Allee 10, 5000 Köln 21. Der Beurteilungspegel für den Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe RLS-90, bekanntgemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Ver-

25 Seite 21 von 67 kehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79. Die Richtlinien sind zu beziehen von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Alfred-Schütte-Allee 10, 5000 Köln Von Teilflächen der Außenhaut eines Gebäudes abgestrahlte Schalleistungen Wenn sich Schallquellen in einem Gebäude befinden, ist jedes Außenhautelement des Gebäudes als eine Schallquelle zu betrachten. Der durch ein Außenhautelement ins Freie abgestrahlte Schalleistungspegel LWAm ist aus dem mittleren Innenpegel Lm,innen im Raum, den es nach außen abschließt, in ca. 1 m Abstand von dem Element, aus seiner Fläche S (in m 2 ) und aus seinem bewerteten Bauschalldämm- Maß R'w nach der Gleichung (4) zu berechnen. Für den mittleren Innenpegel kann von Meß- oder Erfahrungswerten ausgegangen werden. Er kann für einen Raum aus dem Schalleistungspegel LWAm,innen aller Schallquellen im Raum zusammen nach der Gleichung (5) berechnet werden, worin T die Nachhallzeit (in s) bei mittleren Frequenzen, V das Volumen (in cbm) und A die äquivalente Absorptionsfläche des Raumes (in qm) bei mittleren Frequenzen ist. Für Öffnungen ist das bewertete Bauschalldämm-Maß mit Null anzusetzen. 2.3 Schallausbreitungsrechnung Die Rechnung ist für jede Schallquelle entsprechend VDI-Richtlinie 2714, Abschnitt 3 bis 7, und Entwurf VDI-Richtlinie 2720/1, Abschnitt 3, durchzuführen. Bei den frequenzabhängigen Einflüssen ist von einer Frequenz von 500 Hz auszugehen. Werden bei der Schallausbreitungsrechnung Abschirmungen berücksichtigt, ist nach Entwurf VDI-Richtlinie 2720/1, Abschnitt 3.1, gegebenenfalls eine feinere Zerlegung in Einzelschallquellen als nach VDI-Richtlinie 2714, Abschnitte 3.3 und 3.4 erforderlich.

26 Seite 22 von 67 Reflexionen, die nicht bereits im Raumwinkelmaß enthalten sind, sind nach VDI- Richtlinie 2714, Abschnitt 7.1, durch die Annahme von Spiegelschallquellen zu berücksichtigen. Der Mittelungspegel LAm (Sm) von einer Schallquelle an einem Immissionsort im Abstand Sm von ihrem Mittelpunkt ist nach Gleichung (6) zu berechnen: (6). Die Bedeutung der einzelnen Glieder in Gleichung (6) ist Tabelle 1 zu entnehmen. Die Eigenabschirmung von Gebäuden ist in Anlehnung an VDI-Richtlinie 2714, Abschnitt 5.1, durch das Richtwirkungsmaß zu berücksichtigen. Mit DI -10 db für die dem Immissionsort abgewandte Seite darf jedoch nur gerechnet werden, wenn sich ihr gegenüber keine reflektierenden Flächen (z.b. Wände von Gebäuden) befinden. Das Boden- und Meteorologie- Dämpfungsmaß DBM ist nach VDI-Richtlinie 2714, Abschnitt 6.3, Gleichung (7), anzusetzen. Die Einfügungsdämpfungsmaße De von Abschirmungen sind nach Entwurf VDI- Richtlinie 2720/1, Abschnitt 3, zu berechnen. Dabei ist in Gleichung (5) dieser Richtlinie C(tief)2 = 20 zu setzen. Der Korrekturfaktor für Witterungseinflüsse ist für alle Anlagen nach Abschnitt 3.4.3, Gleichung (7a), zu berechnen. Tabelle 1: Bedeutung der Glieder in Gleichung (6) Größe Bedeutung Fundstelle *A L(tief)WAm mittlerer Schalleistungspegel *G VDI-Richtlinie 2714 */ DI Richtwirkungsmaß Abschnitt 5.1 K(tief)o Raumwinkelmaß Abschnitt 5.2, Gleichung (3) oder Tabelle 2 D(tief)s Abstandsmaß Abschnitt 6.1, Gleichung (4)

27 Seite 23 von 67 D(tief)L Luftabsorptionsmaß Abschnitt 6.2, Gleichung D(tief)BM D(tief)e Boden- und Meteorologiedämpfungsmaß Einfügungsdämpfungsmaß von Schallschirmen (5) in Verbindung mit Tabelle 3 Abschnitt 6.3, Gleichung (7) *G VDI- Richtlinie 2720/1 */ Abschnitt Bestimmung des Mittelungspegels LAm,i sowie der Zuschläge Kl,i und KT,i in der Teilzeit Ti Zur Bestimmung des Mittelungspegels LAm,i in der Teilzeit Ti sind die nach Gleichung (6) bestimmten Mittelungspegel aller einwirkenden Schallquellen energetisch zu addieren. Die Zuschläge Kl,i für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen und KT,i für Ton- und Informationshaltigkeit sind entsprechend Nr und Nr nach Erfahrungswerten zu bestimmen. 2.5 Berechnung der Pegel kurzzeitiger Geräuschspitzen Wenn einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen zu erwarten sind, ist die Berechnung nach Nr. 2.3 statt mit den mittleren Schalleistungspegeln aller Schallquellen mit den maximalen Schalleistungspegeln LWAmax der Schallquellen mit kurzzeitigen Geräuschspitzen zu wiederholen. 3.Ermittlung der Geräuschimmission durch Messung

28 Seite 24 von Meßgeräte Bei Messungen dürfen Schallpegelmesser der Klasse 1 nach DIN IEC 651, Ausgabe Dezember 1981, oder DIN IEC 804, Ausgabe Januar 1987, verwendet werden, die zusätzlich die Anforderungen des Entwurfes DIN 45657, Ausgabe Juli 1989, erfüllen. Schallpegelmesser müssen den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen. 3.2 Meßverfahren und Auswertung Meßwertarten Meßgröße ist der A-bewertete mit der Zeitwertung F ermittelte Schalldruckpegel LAF(t) nach DIN IEC 651, Ausgabe Dezember Der Mittelungspegel LAm wird nach DIN 45641, Ausgabe Juni 1990, aus dem zeitlichen Verlauf des Schalldruckpegels oder mit Hilfe von Schallpegelmessern nach DIN IEC 804, Ausgabe Januar 1987, gebildet. Im Falle von Nr sind neben dem Mittelungspegel LAm die Maximalpegel LAFmax der Impulse und/oder auffälligen Pegeländerungen oder aus den im 5-s-Takt ermittelten Taktmaximalpegeln LAFT,5 nach DIN 45641, Ausgabe Juni 1990, der Wirkpegel LAFTm zu bestimmen. Für die Beurteilung einzelner, kurzzeitiger Geräuschspitzen ist der Maximalpegel LAFmax heranzuziehen Ort und Zeit der Messungen Es ist an den in Nr genannten Orten und zu den in Nr genannten Zeiten zu messen Ort der Messungen

29 Seite 25 von 67 Der Ort der Messungen ist entsprechend Nr. 1.2 zu wählen. Ergänzend gilt: a) Bei bebauten Flächen kann abweichend von den Bestimmungen in Nr. 1.2 Buchstabe a das Mikrofon an einem geeigneten Ersatzmeßpunkt (z.b. in einer Baulücke neben dem betroffenen Gebäude) möglichst in Höhe des am stärksten betroffenen Fensters aufgestellt werden, insbesondere wenn der Bewohner nicht informiert o- der nicht gestört werden soll. b) Bei unbebauten Flächen ist in mindestens 3 m Höhe über dem Erdboden zu messen. Besondere Gründe bei der nach Nr. 1.2 erforderlichen Auswahl des am stärksten betroffenen Randes der Fläche (z.b. Abschattung durch Mauern, Hanglage, geplante hohe Wohngebäude) sind im Meßprotokoll anzugeben. c) Sind Messungen in Wohnungen durchzuführen, die mit der zu beurteilenden Anlage baulich aber nicht betrieblich verbunden sind, ist in den Räumen bei geschlossenen Türen und Fenstern und bei üblicher Raumausstattung mindestens 0,4 m von den Begrenzungsflächen entfernt zu messen. Die Messung ist an mehreren Stellen im Raum, in der Regel an den bevorzugten Aufenthaltsplätzen, durchzuführen, und die gemessenen Mittelungspegel sind entsprechend Gleichung (7) in Nr energetisch zu mitteln Zeit und Dauer der Messungen Zeit und Dauer der Messungen haben sich an den für die zu beurteilende Anlage kennzeichnenden Nutzungen unter Berücksichtigung aller nach Nr. 1.1 zuzurechnenden Geräusche zu orientieren. Dabei sollen die bei bestimmungsgemäßer Nutzung der Anlage auftretenden Emissionen, gegebenenfalls getrennt für Teilzeiten Ti mit unterschiedlichen Emissionen, erfaßt werden. Die Meßdauer ist nach der Regelmäßigkeit des Pegelverlaufs zu bestimmen. Bei Nutzungszyklen soll sich die Meßdauer für eine Messung mindestens über einen typischen Geräuschzyklus erstrecken.

30 Seite 26 von 67 Treten am Meßort Fremdgeräusche auf, ist grundsätzlich nur dann zu messen, wenn erwartet werden kann, daß der Mittelungspegel des Fremdgeräusches während der Meßdauer um mindestens 6 db(a) unter dem Mittelungspegels des Anlagengeräusches liegt. Ist das Fremdgeräusch unterbrochen und ist in diesen Zeiten das Anlagengeräusch pegelbestimmend, ist in den Pausenzeiten zu messen. Bei Abständen zwischen Quelle und Immissionsort ab 200 m sind die Messungen in der Regel bei Mitwind durchzuführen. Die Mitwindbedingung ist erfüllt, wenn der Wind von der Anlage in Richtung Meßort in einem Sektor bis zu Grad C weht und wenn die Windgeschwindigkeit im Bereich weitgehend ungestörter Windströmungen (z.b. auf freiem Feld) in ca. 5 m Höhe etwa zwischen 1 m/s und 3 m/s liegt. Im Verlauf der Messungen ist darauf zu achten, daß die am Mikrofon auftretenden Windgeräusche die Meßergebnisse nicht beeinflussen. Bei außergewöhnlichen Wetterbedingungen sollen keine Schallpegelmessungen vorgenommen werden. Außergewöhnliche Wetterbedingungen können beispielsweise stärkerer Regen, Schneefall, größere Windgeschwindigkeit, gefrorener oder schneebedeckter Boden sein. In der Regel sind an jedem Meßort drei unabhängige Messungen durchzuführen und die Mittelungspegel LAm,k aus diesen Messungen nach Gleichung (7) zu mitteln (energetische Mittelung): (7). Sofern aus vorliegenden Erkenntnissen bekannt ist, daß der Schwankungsbereich der Mittelungspegel der zu beurteilenden Geräuschimmissionen in der Beurteilungszeit kleiner ist als 3 db(a), genügt eine einmalige Messung. Dies gilt auch, wenn der aus dem Meßwert für die Geräuschimmission bestimmte Beurteilungspegel um mehr als 6 db(a) unter oder über dem geltenden Immissionsrichtwert liegt. Wenn bei regulärer Nutzung der Anlage der Beurteilungszeit der Schwankungsbereich der Mittelungspegel LAm,k aus den drei Einzelmessungen größer ist als 6 db(a), ist zu prüfen, ob durch getrennte Erfassung von Teilzeiten der Schwankungsbereich auf weniger als 6 db(a) verringert werden kann. In diesem Fall erfolgt die Bestimmung des Mittelungspegels für jede einzeln erfaßte Teil-

31 Seite 27 von 67 zeit nach Gleichung (7) aus drei Einzelmessungen. Andernfalls sind an fünf verschiedenen Meßterminen die Mittelungspegel LAm,k zu bestimmen und nach Gleichung (8) energetisch zu mitteln: (8). Im Falle von Nr Abs. 4 gelten Gleichung (7) und (8) für LAFTm entsprechend. 3.3Meßprotokoll Die Meßwerte sind in einem Protokoll festzuhalten. Das Protokoll muß eine eindeutige Bezeichnung der Meßorte (Lageplan) und die erforderlichen Angaben über Nutzungsarten und -dauern, Meßzeit und Meßdauer, Wetterlage, Geräuschquellen, Einzeltöne, Informationshaltigkeit, Impulshaltigkeit, auffällige Pegeländerungen, Fremdgeräusche und verwendete Meßgeräte oder Meßketten sowie gegebenenfalls über Maßnahmen zur Sicherstellung einer ausreichenden Meßsicherheit bei Verwendung von Meßketten enthalten. Anhang 2 Maßnahmen, die in der Regel keine wesentliche Änderung im Sinne von 5 Absatz 4 darstellen:

32 Seite 28 von 67 Flutlichtanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis insgesamt 100 m 2, nicht überdachte Lagerflächen bis 300 m 2, Einrichtung von Sport- und Spielflächen, Werbeanlagen, Zugänge und Zufahrten, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere von Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen, Änderungen der äußeren Gebäudegestaltung, Nutzungsänderungen durch Solaranlagen an Dach und Wänden, Auswechseln von Belägen auf Sport- und Spielflächen, Instandhaltungsmaßnahmen, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere die Umwandlung von Tennen- oder Rasenspielflächen in Kunststoffrasenspielflächen, Erneuerung von Ballfangzäunen, Einzäunungen, Barrieren, Kantsteinen, Zuschauerplätzen, Erweiterung der Sanitär- und Umkleidebereiche, Neubau von Garagen, Umbau der Spielflächen nach dem Stand der Technik, Umbau von Anlagen zur Erfüllung immissionsschutzrechtlicher und anderer öffentlich-rechtlicher Anforderungen, Beregnungsanlagen, Modifizierung der Sportanlage, insbesondere durch den Neubau von Spiel- und Klettergeräten, Trimm- und Kräftigungsgeräten, Kletterwänden oder Boulebahnen, Rückbau von Teilen der Anlage, Lärmschutzmaßnahmen, Neubau von Vereinsheimen und Neubau oder Austausch von Lautsprecheranlagen.

33 Seite 29 von Immissionsempfindlichkeit im vorliegenden Fall Gemäß dem auszugsweise vorliegenden Bebauungsplan Nr. 138/A Jesuitenhof der Stadt Düren ergeben sich folgende Gebietsausweisungen für die betrachteten Immissionsorte in der Umgebung des Vorhabens. Tabelle 2-1: Immissionsempfindlichkeit im vorliegenden Fall Immissionsorte IO 1, Rütger-von- Scheven Straße 83, Südfassade, OG IO 2, Rütger von Scheven Straße 83, Ostfassade, OG IO 3, Rütger von Scheven Straße 81, Ostfassade. OG IO 4, Am Jesuitenhof 12, Westfassade, OG IO 5, Am Jesuitenhof 10, Westfassade, OG IO 6, Nideggener Straße 44, Westfassade, OG IO 7, Nideggener Straße 50, Westfassade, OG Einstufung Allgemeines Wohngebiet (WA) Allgemeines Wohngebiet (WA) Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Mischgebiet (MI) Mischgebiet (MI) Mischgebiet (MI)

34 Seite 30 von Beurteilungsgrundlage Sportlärm 18. BImSchV Im vorliegenden Fall wird zur Beurteilung des Sportlärms auftragsgemäß die 18. BImSchV unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung herangezogen. Es ergeben sich für die betrachteten Immissionsorte folgende Immissionsrichtwerte: Tabelle 2-2: Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV Immissionsrichtwerte in db(a) oder sonntags Tag Nacht Zulässige Maximalpegel L Max in db(a) außerhalb der außerhalb der Uhr, der Uhr, sonntags außerhalb Immissionsort der sonntags der am Morgen sonntags außerhalb außerhalb Uhr, Uhr Uhr Uhr sowie nachts Uhr sonntags sowie sonn- (7.00 Uhr) der (7.00 Uhr) außerhalb tags Uhr, am in Klammern Morgen der Uhr, Uhr Uhr Uhr sowie sowie sonntags inner- der halb Uhr Uhr IO 1, Rütger-von- Scheven Straße 83, Südfassade, OG IO 2, Rütger von Scheven Straße 83, Ostfassade, OG IO 3, Rütger von Scheven Straße 81, Ostfassade. OG IO 4, Am Jesuitenhof 12, Westfassade, OG IO 5, Am Jesuitenhof 10, Westfassade, OG IO 6, Nideggener Straße 44, Westfassade, OG IO 7, Nideggener Straße 50, Westfassade, OG (70) (70) (70) (75) (75) (75) (75) 65

35 Seite 31 von Beurteilungsgrundlage Freizeitlärm Freizeitlärmerlass NRW Im vorliegenden Fall wird zur Beurteilung des Freizeitlärms auftragsgemäß der aktuelle Freizeitlärmerlass NRW herangezogen. Es ergeben sich für die betrachteten Immissionsorte folgende Immissionsrichtwerte: Tabelle 2-3: Immissionsrichtwerte gemäß Freizeitlärmerlass NRW Immissionsrichtwerte in Tag db(a) oder sonntags Nacht Zulässige Maximalpegel L Max in db(a) Immissionsort IO 1, Rütger-von- Scheven Straße 83, Südfassade, OG IO 2, Rütger von Scheven Straße 83, Ostfassade, OG IO 3, Rütger von Scheven Straße 81, Ostfassade. OG IO 4, Am Jesuitenhof 12, Westfassade, OG IO 5, Am Jesuitenhof 10, Westfassade, OG IO 6, Nideggener Straße 44, Westfassade, OG IO 7, Nideggener Straße 50, Westfassade, OG der außerhalb der der Uhr, außerhalb der Uhr, Uhr, Uhr Uhr sowie in Klammern sowie sonntags Uhr, sonntags sonntags in Klammern sonntags außerhalb außerhalb Uhr, Uhr, Uhr, Uhr Uhr, Uhr, Uhr Uhr Uhr, Uhr (70) (70) (70) (75) (75) (75) (75) 65

36 Seite 32 von Vorbelastung an den betrachteten Immissionsorten Bezüglich der 18. BImSchV ist an den maßgeblichen Immissionsorten eine Vorbelastung durch die benachbarte Multifunktionshalle Düren Arena zu erwarten. Eine Vorbelastung durch Freizeitlärm ist an den maßgeblichen Immissionsorten aufgrund der Situation vor Ort nicht zu erwarten Weitere Geräuscheinwirkungen an den betrachteten Immissionsorten durch andere Lärmarten Auf die betrachteten Immissionsorte wirken Geräusche aus dem öffentlichen Straßenverkehr der umliegenden Straßen ein. Weiterhin ist an den betrachteten Immissionsorten ist durch benachbarte Gewerbebetrieb eine immissionsrelevante gewerbliche Vorbelastung im Sinne der TA Lärm zu verzeichnen.

37 Seite 33 von Unterlagen 3.1. Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse /1/ BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974, Stand: in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943) geändert worden ist /2/ LImSchG Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen vom 18. März 1975 (Landes- Immissionsschutzgesetz NRW), in der aktuellen Fassung /3/ TA Lärm 6. allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 28. August 1998 /4/ Freizeitlärmerlass NRW: Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen, RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz MBl. NRW S. 566, geändert d. RdErl. v (MBl. NRW S. 450), (MBl. NRW S. 239)., veröffentlicht am , in der aktuellen Fassung /5/ 18. BImSchV 18. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutz-gesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung) BGBl. I, 1991, S. 1588, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1468) geändert worden ist /6/ Drucksache 18/10483 Deutscher Bundestag vom 30. November 2016 Novellierung 18. BImSchV /7/ DIN ISO 9613 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (Okt. 1999)

38 Seite 34 von 67 /8/ DIN EN Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften, Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie (April 2000) /9/ VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen (September 2012) /10/ DIN 45680E Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen (September 2013) 3.2. Pläne /11/ Lagepläne, Ansichten und Schnitte auszugsweise /12/ Auszug aus der Deutschen Grundkarte DGK, digital 3.3. Unterlagen /13/ Auszug der Vorplanung 3.4. Benutzte Programme und Hilfsmittel zur Bearbeitung der Untersuchung /14/ Cadna BMP - Einzellizenz der Firma Datakustik, Version /15/ Microsoft Office 365 für Windows - Bürolizenz /16/ PDF Creator - Freeware /17/ Diverse Virenschutzprogramme zur sicheren Erstellung von elektronisch versendbaren Dokumenten /18/ Zugriff auf die frei zugänglichen Informationssysteme BingMaps, GoogleMaps, TIM Online und Geoserver NRW /19/ RLS 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990

39 Seite 35 von 67 /20/ Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, 2007 /21/ Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Heft 3, 2005 /22/ Landesumweltamt NRW: Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW, Merkblätter Nr. 25, 2000 /23/ Michael Möser Technische Akustik Springer Verlag /24/ Handbuch der Audiotechnik Springer Verlag /25/ Diverse Auszüge aus Bebauungsplänen /26/ Lärmprognose der Kreis Arena Düren, erstellt durch das Büro BIWA aus Gera, am 15. Mai 2003 mit der Gutachten Nr Ortstermin /27/ Ortstermin am 5. Mai /28/ Besprechungstermin 17. Juli 2017 und 3. November 2017

40 Seite 36 von Beschreibung der Immissionsberechnung Die Berechnungen zu den einzelnen Emittentenarten erfolgen mit einer eigens für solche Aufgaben entwickelten Software CadnaA (Version Bitmap ). Hierbei wird ein digitales dreidimensionales Modell des Planungsgebiets und seiner unmittelbaren Umgebung erstellt. Die Eingangsdaten für das digitale Modell bestehen im Rahmen dieser Untersuchung aus den Elementtypen Hindernisse sowie der Emittentenarten Industrie und Gewerbe. Zu den Hindernissen zählen u.a.: - Gebäude, - Mauern, Wände. Zu den hier betrachteten Emittentenarten zählen auftragsgemäß: - Freizeitlärm. Die bestehenden Wohngebäude in der Umgebung (Hindernisse), detaillierte Geländedaten sowie die bestehenden Emittenten werden anhand einer On-Screen-Digitalisierung in das digitale Modell übernommen. Ausgehend von Emissionspegeln LmE, Schallleistungen LW oder Lw'' werden anhand dieses Modells über eine Ausbreitungsrechnung gemäß der jeweils anzuwendenden Richtlinie (z.b. DIN ISO ) die zu erwartenden Beurteilungspegel (tags/nachts) ermittelt. In die Berechnungen fließen alle zur Schallausbreitung wichtigen Parameter wie: ein. - Quellenhöhe, - Richtwirkung, - Topographie, - Meteorologie, - Witterung, - Abschirmung durch Hindernisse, - Reflexion

41 Seite 37 von 67 Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind u.a. nachfolgende Parameter in die Berechnungskonfiguration des Programms eingeflossen: Tabelle 4-1: Parameter Berechnungskonfiguration CadnaA Berechnungsoptionen Gewählte Einstellungen Maximaler Fehler in db 0 Anzahl der Reflexionen 4 Bodendämpfung (0-1) 0,0 Spektrale Berechnungsoptionen Spektral, nur spektrale Quellen Bei der punktuellen Berechnung der Beurteilungspegel für Aufpunkte an Fassaden werden die Reflexionen der dem Aufpunkt zugeordneten Fassade gemäß den einschlägigen Normen nicht mitberücksichtigt (Aufpunkt 0,5 m vor dem geöffneten Fenster).

42 Seite 38 von Vorgehensweise für die Prognose der zu erwartenden Lärmemissionen und immissionen Die von dem Vorhaben ausgehenden Lärmimmissionen in der Nachbarschaft werden normgerecht berechnet und beurteilt. Auf der Basis von Literaturwerten, bzw. von Messergebnissen, die an vergleichbaren Anlagen unter den zu erwartenden Betriebsbedingungen gewonnen wurden, sowie der vorgelegten Planunterlagen wird ein auf die schalltechnischen Belange abgestelltes, digitales dreidimensionales Emissions- und Immissionsmodell erstellt. Auf der Basis des digitalisierten Modells gliedert sich die vorliegende Untersuchung auftragsgemäß nach folgenden Punkten: 5.1. Sportlärm: gedrehter Sportplatz Ermittlung der Lärmemissionen ausgehend von dem geplanten Sportplatz im Plangebiet. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Sportplatz inklusive Besucher sowie der Parkplatz direkt im Freien abstrahlen. Erstellung eines auf die schalltechnischen Belange abgestimmten dreidimensionalen Prognosemodells des Gebäudes und der betroffenen Nachbarschaft. Punktuelle Berechnung der Beurteilungspegel für relevante Immissionsorte in der Umgebung für den Tagzeitraum mittels normgerechter Ausbreitungsrechnung. Beurteilung der Ergebnisse nach der 18. BImSchV /5/ unter Berücksichtigung der Vorbelastung.

43 Seite 39 von Freizeitlärm: Hallenbad Ermittlung der Lärmemissionen ausgehend von dem geplanten Hallenbad im Plangebiet. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Geräusche der Nutzung der Schwimmbereiche zum Teil über die Gebäudeflächen abstrahlen sowie die Haustechnik sowie die Außengastronomie und der Parkplatz direkt im Freien abstrahlen. Das geplante Hallenbad soll im Tagzeitraum in der Regel von 6.30 Uhr bis 22:00 Uhr betreiben werden. Der Saunabetrieb soll auch nachts, voraussichtlich bis 23:00 Uhr, angeboten werden. Erstellung eines auf die schalltechnischen Belange abgestimmten dreidimensionalen Prognosemodells des Gebäudes und der betroffenen Nachbarschaft. Punktuelle Berechnung der Beurteilungspegel für relevante Immissionsorte in der Umgebung für den Tagzeitraum mittels normgerechter Ausbreitungsrechnung. Beurteilung der Ergebnisse nach TA Lärm/3/ in Verbindung mit dem aktuellen Freizeitlärmerlass NRW/4/.

44 Seite 40 von Eingangsdaten zur Berechnung der zu erwartenden Schallleistung 6.1. Lärmrelevante Quellen und Vorgänge des Vorhabens - Sportlärm Die Lärmsituation des Vorhabens Neuerrichtung des Sportplatzes an der Nippesstraße in Düren im Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes 1/391 Holzbendenpark Hallenbad wird zukünftig an den betrachteten Immissionsorten durch folgende Vorgänge bestimmt: Geräusche durch die Nutzung des neu errichteten Sportplatzes inklusive Anreise und Abreise der Gäste. Von den Freiflächen und Anlagen des Sportplatzes ist mit relevanten Lärmimmissionen in der betroffenen Nachbarschaft zu rechnen, da hier im Tagzeitraum in der Zeit vom 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein Sportbetrieb stattfindet. Die Emissionen wurden entsprechend der durch den Auftraggeber vorlegten Belegungsplan für jeden Wochentag ermittelt. Im Bereich des geplanten Sportplatzes ist mit Immissionen aus den Bereichen: Spiel- und Trainingsbetrieb, Zuschauerreaktionen, Parkplatzbewegungen, zu rechnen.

45 Seite 41 von Berechnung der Emissionen Die Berechnung der Emissionen bzw. der abgestrahlten Schallleistungen erfolgte in Anlehnung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Planunterlagen und den gängigen Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlassen und Berechnungshilfen sowie eigenen Erhebungen. Die Eingangs- und Emissionsdaten zu den o.g. Teilemittenten sind im Anschluss an die nachfolgenden Beschreibungen der einzelnen Emittenten in Form von Tabellen wiedergegeben, in denen die emittentenspezifischen Schallleistungen und Einwirkzeiten entnommen werden Sportplatz Grundsätzlich werden für die personenbezogenen Emissionen die Ansätze der VDI 3770 /9/ Emissionskennwerte von Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen (September 2012) herangezogen. Fußballspielfelder Für die rechnerische Prognose der von Fußballspielfeldern verursachten Geräuschimmission entsprechend 18. BImSchV wird nach dieser Richtlinie von den Geräuschemissionswerten der Spieler, der Schiedsrichterpfiffe und der Zuschauer ausgegangen. Sie werden unter Berücksichtigung der Zuschauerzahl n aus den Bestimmungsgleichungen für das Spielfeld und für den Zuschauerbereich ermittelt. Für den Trainingsbetrieb werden im nachfolgenden Emissionsmodell zehn Zuschauer und die Schiedsrichterpfiffe zugrunde gelegt. Dabei werden die Schiedsrichterpfiffe stellvertretend für die Geräuschemission des Übungsleiters verwendet. Schiedsrichterpfiffe (auf das gesamte Spielfeld verteilt) LWA = 73,0 db + 20 lg (1+ n) db für n 30 LWA = 98,5 db + 3 lg (1+ n) db(a) für n > 30

46 Seite 42 von 67 Dabei ist n die Zuschauerzahl. Der mittlere Maximalschallleistungspegel von Schiedsrichterpfiffen beträgt LMax = 118 db(a) Spieler (auf das gesamte Spielfeld verteilt) L = 94 db Zuschauer (auf den gesamten Sitz- oder Stehplatzbereich verteilt) LWA,T= 80 db + 10 lg (n) db für n 500 Für Trainingsbetriebszeiten werden zehn Zuschauer zugrunde gelegt. Es wurden seitens des Auftraggebers folgende mit den Sportvereinen abgestimmte Belegungs- und Spielpläne zur Verfügung gestellt Tabelle 6-1: Emissionstabelle/Planbelegung Sportplatz Planzustand Wochen- Pfiffe Spiel schauer bewertet bewertet TP GP TP Zu- Spiel Zuschauer Mannschaft Zeitraum Nutzung Zuschauer TP Spiel EWZ BZ tag Montag D Jugend 15:45-19:45 aus Training 10 94,0 93,8 96,9 90, ,2 85,2 Dienstag F1, F2, E2,BA 16:00-18:00 aus Training 20 94,0 99,4 100,5 93, ,8 85,2 Dienstag U7 18:00-18:30 aus Training 10 94,0 93,8 96,9 90,0 0, ,1 76,2 Dienstag Sen 19:00-20:00 aus Training 10 94,0 93,8 96,9 90, ,1 79,2 Dienstag Sen 20:00-21:00 in Training 10 94,0 93,8 96,9 90, ,9 87,0 Mittwoch E1, E3,D- Jugend 15:45-18:45 aus Training 20 94,0 99,4 100,5 93, ,5 87,0 Mittwoch AH 19:00-20:00 aus Training 10 94,0 93,8 96,9 90, ,1 79,2 Mittwoch AH 20:00-21:00 in Training 10 94,0 93,8 96,9 90, ,9 87,0 Donnerstag F1,F2 Ba,U6,U7,E2, 15:30-18:45 aus Training 20 94,0 99,4 100,5 93,0 3, ,8 87,3 Donnerstag Sen 19:00-20:00 aus Training 10 94,0 93,8 96,9 90, ,1 79,2 Donnerstag Sen 20:00-21:00 in Training 10 94,0 93,8 96,9 90, ,9 87,0 Freitag E3 Jugend 15:45-19:15 aus Training 10 94,0 93,8 96,9 90,0 3, ,6 84,6 Samstag Jugend 13:00-15:00 aus Spiel 30 94,0 102,8 103,3 94, ,8 87,0 Samstag Jugend 16:00-17:00 aus Spiel 50 94,0 103,6 104,1 97, ,3 86,2 Samstag AH 17:00-19:00 aus Spiel 30 94,0 102,8 103,3 94, ,8 87,0 Sonntag Sen 11:00-13:00 aus Spiel 20 94,0 99,4 100,5 93, ,0 86,5 Sonntag Sen 15:00-17:00 aus Spiel 80 94,0 104,2 104,6 99, ,1 92, Parkplatzgeräusche In der ungünstigsten Betrachtung müssen gemäß Bauantragsunterlagen insgesamt 163 Stellplätze nachgewiesen werden. Die Schallleistung auf Parkplätzen wird analog der "Parkplatzlärmstudie" des bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007, s. /19/) berechnet. Es wird im Sinne einer Abschätzung auf der sicheren Seite das sogenannte zusammengefasste Verfahren benutzt. Es wurde der ungünstigste Ansatz von 80 Zuschauern angesetzt, hier wurde davon ausgegangen, dass der Besetzungsgrad des PKW 2 ist und kein ÖPNV genutzt wird. Weiterhin wurde davon ausgegangen, dass am

47 Seite 43 von 67 Tag je Stellplatz 6 Fahrzeugbewegungen stattfinden. Gemäß der Parkplatzlärmstudie werden weiterhin bei der Berechnung der abgestrahlten Schallleistung des Parkplatzes nachts folgende Parameter angesetzt: L w0 = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h L w0 = 63,0 db(a) K PA = Zuschlag für Parkplatzart (hier 0 db analog P+R). K StrO = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen (hier 0,0 db, da K StrO asphaltierte Fläche o.ä.) K D = Durchfahranteil in db (hier 3,7 db, analog P+R) K I = Zuschlag für Impulshaltigkeit in db (hier 4 db s. K PA analog P+R) N = Anzahl der Bewegungen /(6 Bewegungen/16h x Bezugsgröße Stellplatz tags) B = Bezugsgröße = 40 (hier B =Stellplatzanzahl Die Gleichung für die insgesamt abgestrahlte gesamte Schallleistung lautet: Lw = Lw0 + KPA + KI + KD+ KStrO +10 lg (B*N) LWAeq,tags = ,5*lg (1*40-9) + 0,0 + 10*lg (40*0,375) db(a) LWAeq, tags = ,7 + 0,0 + 11,8 db(a) LWAeq, tags = 82,5 db(a)

48 Seite 44 von Ergebnisse Sportlärm Die Berechnung wurde entsprechend den Rechenvorschriften der 18.BImSchV normgerecht durchgeführt. In der nachfolgenden Abbildung 6-1 ist die Eingabe der einzelnen Quellen im Rechenmodell dargestellt. Abbildung 6-1: Quellenplan Eingabe im Rechenprogramm Es haben sich folgende Beurteilungspegel ergeben:

49 Seite 45 von 67 Tabelle 6-2: montags Spiel- und Trainingsbetrieb Immissionsort außerhalb der Uhr, der sonntags außerhalb sonntags außerhalb Uhr, Uhr sowie der Uhr Immissionsrichtwert in db(a) Beurteilungspegel in db(a) Maximalpegel LMax in db(a) tags nachts tags nachts tags nachts der am Morgen Uhr sowie sonntags Uhr Uhr (7.00 Uhr) außerhalb der am Morgen Uhr/ der der am Morgen Uhr sowie sonntags am Morgen Uhr Uhr außerhalb der Uhr/ der Uhr IO 1, Rütger-von- Scheven Straße 83, Südfassade, OG /63 - IO 2, Rütger von Scheven Straße 83, Ostfassade, OG /63 - IO 3, Rütger von Scheven Straße 81, Ostfassade. OG /72 - IO 4, Am Jesuitenhof 12, Westfassade, OG /58 - IO 5, Am Jesuitenhof 10, Westfassade, OG /58 - IO 6, Nideggener Straße 44, Westfassade, OG /59 - IO 7, Nideggener Straße 50, Westfassade, OG /61 -

50 Seite 46 von 67 Tabelle 6-3: dienstags Spiel- und Trainingsbetrieb Immissionsort außerhalb der Uhr, der sonntags außerhalb sonntags außerhalb Uhr, Uhr sowie der Uhr Immissionsrichtwert in db(a) Beurteilungspegel in db(a) Maximalpegel LMax in db(a) tags nachts tags nachts tags nachts der am Morgen Uhr sowie sonntags Uhr Uhr (7.00 Uhr) außerhalb der am Morgen Uhr/ der der am Morgen Uhr sowie sonntags am Morgen Uhr Uhr außerhalb der Uhr/ der Uhr IO 1, Rütger-von- Scheven Straße 83, Südfassade, OG / /63 - IO 2, Rütger von Scheven Straße 83, Ostfassade, OG / /63 - IO 3, Rütger von Scheven Straße 81, Ostfassade. OG / /72 - IO 4, Am Jesuitenhof 12, Westfassade, OG / /58 - IO 5, Am Jesuitenhof 10, Westfassade, OG / /58 - IO 6, Nideggener Straße 44, Westfassade, OG / /59 - IO 7, Nideggener Straße 50, Westfassade, OG / /61 -

51 Seite 47 von 67 Tabelle 6-3: mittwochs Spiel- und Trainingsbetrieb Immissionsort außerhalb der Uhr, der sonntags außerhalb sonntags außerhalb Uhr, Uhr sowie der Uhr Immissionsrichtwert in db(a) Beurteilungspegel in db(a) Maximalpegel LMax in db(a) tags nachts tags nachts tags nachts der am Morgen Uhr sowie sonntags Uhr Uhr (7.00 Uhr) außerhalb der am Morgen Uhr/ der der am Morgen Uhr sowie sonntags am Morgen Uhr Uhr außerhalb der Uhr/ der Uhr IO 1, Rütger-von- Scheven Straße 83, Südfassade, OG / /63 - IO 2, Rütger von Scheven Straße 83, Ostfassade, OG / /63 - IO 3, Rütger von Scheven Straße 81, Ostfassade. OG / /72 - IO 4, Am Jesuitenhof 12, Westfassade, OG / /58 - IO 5, Am Jesuitenhof 10, Westfassade, OG / /58 - IO 6, Nideggener Straße 44, Westfassade, OG / /59 - IO 7, Nideggener Straße 50, Westfassade, OG /

52 Seite 48 von 67 Tabelle 6-4: donnerstags Spiel- und Trainingsbetrieb Immissionsort außerhalb der Uhr, der sonntags außerhalb sonntags außerhalb Uhr, Uhr sowie der Uhr Immissionsrichtwert in db(a) Beurteilungspegel in db(a) Maximalpegel LMax in db(a) tags nachts tags nachts tags nachts der am Morgen Uhr sowie sonntags Uhr Uhr (7.00 Uhr) außerhalb der am Morgen Uhr/ der der am Morgen Uhr sowie sonntags am Morgen Uhr Uhr außerhalb der Uhr/ der Uhr IO 1, Rütger-von- Scheven Straße 83, Südfassade, OG / /63 - IO 2, Rütger von Scheven Straße 83, Ostfassade, OG / /63 - IO 3, Rütger von Scheven Straße 81, Ostfassade. OG / /72 - IO 4, Am Jesuitenhof 12, Westfassade, OG / /58 - IO 5, Am Jesuitenhof 10, Westfassade, OG / /58 - IO 6, Nideggener Straße 44, Westfassade, OG / /59 - IO 7, Nideggener Straße 50, Westfassade, OG / /61 -

53 Seite 49 von 67 Tabelle 6-5: freitags Spiel- und Trainingsbetrieb Immissionsort außerhalb der Uhr, der sonntags außerhalb sonntags außerhalb Uhr, Uhr sowie der Uhr Immissionsrichtwert in db(a) Beurteilungspegel in db(a) Maximalpegel LMax in db(a) tags nachts tags nachts tags nachts der am Morgen Uhr sowie sonntags Uhr Uhr (7.00 Uhr) außerhalb der am Morgen Uhr/ der der am Morgen Uhr sowie sonntags am Morgen Uhr Uhr außerhalb der Uhr/ der Uhr IO 1, Rütger-von- Scheven Straße 83, Südfassade, OG / /- - IO 2, Rütger von Scheven Straße 83, Ostfassade, OG / /- - IO 3, Rütger von Scheven Straße 81, Ostfassade. OG / /- - IO 4, Am Jesuitenhof 12, Westfassade, OG / /- - IO 5, Am Jesuitenhof 10, Westfassade, OG / /- - IO 6, Nideggener Straße 44, Westfassade, OG / /- - IO 7, Nideggener Straße 50, Westfassade, OG / /- -

54 Seite 50 von 67 Tabelle 6-6: samstags Spiel- und Trainingsbetrieb Immissionsort außerhalb der Uhr, der sonntags außerhalb sonntags außerhalb Uhr, Uhr sowie der Uhr Immissionsrichtwert in db(a) Beurteilungspegel in db(a) Maximalpegel LMax in db(a) tags nachts tags nachts tags nachts der am Morgen Uhr sowie sonntags Uhr Uhr (7.00 Uhr) außerhalb der am Morgen Uhr/ der der am Morgen Uhr sowie sonntags am Morgen Uhr Uhr außerhalb der Uhr/ der Uhr IO 1, Rütger-von- Scheven Straße 83, Südfassade, OG / /- - IO 2, Rütger von Scheven Straße 83, Ostfassade, OG / /- - IO 3, Rütger von Scheven Straße 81, Ostfassade. OG / /- - IO 4, Am Jesuitenhof 12, Westfassade, OG / /- - IO 5, Am Jesuitenhof 10, Westfassade, OG / /- - IO 6, Nideggener Straße 44, Westfassade, OG / /- - IO 7, Nideggener Straße 50, Westfassade, OG / /- -

55 Seite 51 von 67 Tabelle 6-7: sonntags Spiel- und Trainingsbetrieb Immissionsort außerhalb der Uhr, der sonntags außerhalb sonntags außerhalb Uhr, Uhr sowie der Uhr Immissionsrichtwert in db(a) Beurteilungspegel in db(a) Maximalpegel LMax in db(a) tags nachts tags nachts tags nachts der am Morgen Uhr sowie sonntags Uhr Uhr (7.00 Uhr) sonntags außerhalb sonntags außerhalb Uhr, am Morgen Uhr sowie der Uhr sonntags am Morgen Uhr r Uhr sonntags außerhalb Uhr, Uhr sowie der Uhr Uhr IO 1, Rütger-von- Scheven Straße 83, Südfassade, OG / /- - IO 2, Rütger von Scheven Straße 83, Ostfassade, OG / /- - IO 3, Rütger von Scheven Straße 81, Ostfassade. OG / /- - IO 4, Am Jesuitenhof 12, Westfassade, OG / /- - IO 5, Am Jesuitenhof 10, Westfassade, OG / /- - IO 6, Nideggener Straße 44, Westfassade, OG / /- - IO 7, Nideggener Straße 50, Westfassade, OG / /- -

56 Seite 52 von Lärmrelevante Quellen und Vorgänge des Vorhabens - Freizeitlärm Die Lärmsituation des Vorhabens Neuerrichtung des Hallenbades an der Nippesstraße in Düren im Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes 1/391 Holzbendenpark Hallenbad wird zukünftig an den betrachteten Immissionsorten durch folgende Vorgänge bestimmt: Von dem Gebäude und Anlagen des Schwimmbades ist mit relevanten Lärmimmissionen in der betroffenen Nachbarschaft zu rechnen, da hier im Tagzeitraum in der Zeit vom 6:30 Uhr bis 22:00 Uhr ein Badebetrieb stattfinden soll. Der Saunabetrieb soll auch nachts, voraussichtlich bis 23:00 Uhr, angeboten werden. Weiterhin wurde angenommen, dass alle Ereignisse gleichzeitig einwirken. Innerhalb des Gebäudes ist mit Immissionen aus den Bereichen: Schwimmbadbetrieb, abgestrahlt über die Fassadenflächen, Haustechnik, abgestrahlt über die Fassadenflächen. Im Außenbereich des Gebäudes ist mit Immissionen aus den Bereichen: Lautäußerungen durch die Besucher im Freien, Außengastronomie, Parkplatzbewegungen, Haustechnik.

57 Seite 53 von Bestimmung und Berechnung der Emissionen Die Berechnung der Emissionen bzw. der abgestrahlten Schallleistungen erfolgte in Anlehnung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Planunterlagen und den gängigen Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlassen und Berechnungshilfen sowie eigenen Erhebungen. Die Eingangs- und Emissionsdaten zu den o.g. Teilemittenten sind im Anschluss an die nachfolgenden Beschreibungen der einzelnen Emittenten in Form von Tabellen wiedergegeben, in denen die emittentenspezifischen Schallleistungen und Einwirkzeiten entnommen werden Schwimmbad Grundsätzlich werden für die personenbezogenen Emissionen die Ansätze der VDI 3770 /9/ Emissionskennwerte von Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen (September 2012) herangezogen. Für die Haustechnik werden die vorliegenden Herstellerdaten angesetzt. Im Weiteren wird ein Betrieb tags in der Zeit von maximal 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr betrachtet. Der Saunabetrieb soll auch nachts, voraussichtlich bis 23:00 Uhr, angeboten werden. Es liegt derzeit noch keine detaillierte Architektenplanung zur Bearbeitung der Untersuchung vor. Aus diesem Grunde werde hinsichtlich des Schwimmbades folgende Annahmen getroffen: Innerhalb eines Schwimmbades können maximale Innenpegel von bis zu 85 db(a) auftreten, dies lässt sich auch aus den Betrachtungen für Freibadquellen ableiten. Dieser Innenpegel als kontinuierlich einwirkender Innenpegel in allen Bereichen des Gebäudes stellt mit Sicherheit eine Abschätzung auf der sicheren Seite dar. Dieser Innenpegel kann somit auch technische Einrichtungen etc. abbilden. Im Nachtzeitraum bei dem geplanten Saunabetrieb wird der Innenpegel irrelevant sein. Ausgehend von einer Errichtung entsprechend dem Stand der Technik sowie der Energieeffizienz wird für alle Umfassungsflächen ein bewertetes Schalldämmmaß von 30 db(a) angesetzt. Dies Schalldämmung stellt eine gerade ausreichende energieeffiziente

58 Seite 54 von 67 Dach- oder Fensterfläche dar. Somit wird auch hier eine Betrachtung auf der sicheren Seite getroffen. Im Nachtzeitraum bei Betrieb der Sauna wird vom Betrieb der Haustechnik ausgegangen, die Geräusche die über die Umfassungsflächen des Gebäudes aus dem Inneren der Sauna abstrahlen sind nicht immissionsrelevant. Die flächenbezogene Schallleistung für die Fassadenflächen beträgt somit LWA/m² von 55 db(a)/m². Für die Dachfläche wurde eine Schalldämmung von 35 db(a) angesetzt, die flächenbezogenen Schallleistung für die Fassadenflächen beträgt somit LWA/m² von 50 db(a)/m². Es wurde ein Gebäude mit 12 m Höhe und einer Grundfläche von 3950 m² (54 m*73 m) digitalisiert. Auf der Dachfläche für eine Haustechnik im nördlichen Dachbereich mit einer Gesamtschallleistung LwA von 93 db(a) digitalisiert. Westlich direkt am Gebäude ist eine Außenbestuhlung für 30 Personen vorgesehen. Hier wurde analog der VDI 3770 /9/ davon ausgegangen, dass sich bei 30 Personen, die sich im Freien aufhalten, sich jeweils 15 Personen gleichzeitig gehoben unterhalten. Entsprechend der VDI 3770 entspricht dies pro Person einer Schallleistung von LWAeq = 70 db(a). Unter Berücksichtigung eines Impulszuschlages von 4,2 db(a) ergibt sich somit eine Gesamtschallleistung von LWAeq = 86,0 db(a). Als kontinuierliche Quelle wird der Haustechnikbetrieb angesetzt (tag/nachts).

59 Seite 55 von Geräusche durch Gäste im Freien vor dem Gebäude Entsprechend der vorliegenden Betriebsbeschreibung/Nutzungskonzept ist täglich mit 615 Besuchern während der Öffnungszeit zu rechnen. Zunächst wird diese Besucherzahl auf 16 Stunden (tag) verteilt. Somit ergeben sich im stündlich ca. 40 Personen die in das Gebäude ein- oder austreten. Analog der VDI 3770 /7/ wird davon ausgegangen, dass bei ca. 20 Personen, die sich im Freien aufhalten, sich jeweils 10 Personen gleichzeitig gehoben unterhalten. Entsprechend der VDI 3770 entspricht dies pro Person einer Schallleistung von LWAeq = 70 db(a). Unter Berücksichtigung eines Impulszuschlages von 5,0 db ergibt sich somit eine Gesamtschallleistung von LWAeq = 85,0 db(a). Für die Berechnung wird angenommen, dass sich o.g. Schallleistung auf der westlichen Eingangsfläche verteilt. Die Emissionshöhe dieser Quelle wurde auf 1,7 m gesetzt. Dieser Ansatz wurde auch in der lautesten Nachtstunde auf der sicheren Seite gewählt. Hinweis: Die Geräusche der Gäste auf dem Parkplatz werden durch die Ansätze der Parkplatzlärmstudie berücksichtigt. Die Abschätzung der Ein- und Ausgangssituation erfolgt somit im Sinne der Abschätzung auf der sicheren Seite Parkplatzgeräusche tags Im vorliegenden Bebauungsplanentwurf werden insgesamt 232 Stellplätze am Bestandsparkplatz Nippesstraße vorgesehen. Im Weitern wird im Sinne einer Abschätzung auf der sicheren Seite von maximal 250 Stellplätzen ausgegangen. Die Schallleistung auf Parkplätzen wird analog der "Parkplatzlärmstudie" des bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007, s. /19/) berechnet. Es wird im Sinne einer Abschätzung auf der sicheren Seite das sogenannte zusammengefasste Verfahren benutzt. Es werden 80 Stellplatzbewegungen in der Stunde angesetzt. Gemäß der Parkplatzlärmstudie werden weiterhin bei der Berechnung der abgestrahlten Schallleistung des Parkplatzes nachts folgende Parameter angesetzt: L w0 = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h L w0 = 63,0 db(a) K PA = Zuschlag für Parkplatzart (hier 0 db analog P+R).

60 Seite 56 von 67 K StrO = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen (hier 0,0 db, da K StrO asphaltierte Fläche o.ä.) K D = Durchfahranteil in db (hier 6,0 db, analog P+R) K I = Zuschlag für Impulshaltigkeit in db (hier 4 db s. K PA analog P+R) N = Anzahl der Bewegungen /(0,3 Bezugsgröße Stellplatz/h) B = Bezugsgröße = 250 (hier B =Stellplatzanzahl Die Gleichung für die insgesamt abgestrahlte gesamte Schallleistung lautet: Lw = Lw0 + KPA + KI + KD+ KStrO +10 lg (B*N) LWAeq,h tags = ,5*lg (1*250-9) + 0,0 + 10*lg (250*0,3) db(a) LWAeq,/h tags = ,0 + 0,0 + 18,8 db(a) LWAeq,/h tags = 91,8 db(a) Parkplatz nachts Täglich ist mit ca. 65 Saunabesuchern je Öffnungstag zu rechnen. Im Nachtzeitraum, nach Ende des Betriebes der Sauna wird angenommen, dass in der lautesten Nachtstunde ca. 15 Abfahrten stattfinden. Es wird im Sinne einer Abschätzung auf der sicheren Seite das sogenannte zusammengefasste Verfahren benutzt. Es werden 15 Stellplatzbewegungen in der Stunde angesetzt. Gemäß der Parkplatzlärmstudie werden weiterhin bei der Berechnung der abgestrahlten Schallleistung des Parkplatzes nachts folgende Parameter angesetzt: L w0 = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h L w0 = 63,0 db(a) K PA = Zuschlag für Parkplatzart (hier 0 db analog P+R). K StrO = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen (hier 0,0 db, da K StrO asphaltierte Fläche o.ä.) K D = Durchfahranteil in db (hier 6,0 db, analog P+R) K I = Zuschlag für Impulshaltigkeit in db (hier 4 db s. K PA analog P+R) N = Anzahl der Bewegungen /(0,06 Bezugsgröße Stellplatz/h) B = Bezugsgröße = 250 (hier B =Stellplatzanzahl

61 Seite 57 von 67 Die Gleichung für die insgesamt abgestrahlte gesamte Schallleistung lautet: Lw = Lw0 + KPA + KI + KD+ KStrO +10 lg (B*N) LWAeq,h nachts = ,5*lg (1*250-9) + 0,0 + 10*lg (250*0,06) db(a) LWAeq,/h nachts = ,0 + 0,0 + 11,7 db(a) L WAeq,/h nachts = 84,7 db(a) Mitarbeiterparkplatz Südlich des geplanten Gebäudes ist ein Mitarbeiterparkplatz geplant. Hier sollen vierzig Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Tagsüber können im Sinne einer Worst-Case Betrachtung je Stellplatz 4 Bewegungen stattfinden. Im Nachtzeitraum sind im ungünstigsten Falle 5 Stellplätze (Saunabereich) besetzt von denen abgefahren wird. Gemäß der Parkplatzlärmstudie werden weiterhin bei der Berechnung der abgestrahlten Schallleistung des Parkplatzes nachts folgende Parameter angesetzt: L w0 = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h L w0 = 63,0 db(a) K PA = Zuschlag für Parkplatzart (hier 0 db analog P+R). K StrO = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen (hier 0,0 db, da K StrO asphaltierte Fläche o.ä.) K D = Durchfahranteil in db (hier 3,7 db, analog P+R tags) K I = Zuschlag für Impulshaltigkeit in db (hier 4 db s. K PA analog P+R) N = Anzahl der Bewegungen /(0,06 Bezugsgröße Stellplatz/h tags) B = Bezugsgröße = 40 (hier B =Stellplatzanzahl Die Gleichung für die insgesamt abgestrahlte gesamte Schallleistung lautet: Lw = Lw0 + KPA + KI + KD+ KStrO +10 lg (B*N) LWAeq,h tags = ,5*lg (1*40-9) + 0,0 + 10*lg (40*0,25) db(a) LWAeq,/h tags = ,7 + 0,0 + 10,0 db(a) LWAeq,/h tags = 80,7 db(a) LWAeq,h nachts = ,5*lg (1*5-9) + 0,0 + 10*lg (5*1) db(a) LWAeq,/h nachts = ,0 + 0,0 + 6,9 db(a) L WAeq,/h nachts = 73,9 db(a).

62 Seite 58 von Anlieferungsbereich Anlieferungen von Speisen und Getränken finden in der Regel im Bereich der Südfassade des Eingangsgebäudes in der Zeit von 6:00 bis 20:00 Uhr statt. Im Weiteren wird der ungünstige Fall betrachtet, dass dieser Bereich im Tagzeitraum in der Zeit von 6:00 bis 20:00 von 3 Lkw (7,5 t) angefahren wird. Fahrgeräusche der Fahrzeuge: Die Fahrzeuge fahren, vom Parkplatz kommend, im ungünstigsten Fall an die Südseite des Gebäudes um dort zu entladen. Die einzelnen Emissionsansätze sind in Anlehnung an die technischen Berichte /21/ und /22/ gewählt. Die Emission eines Kleinlasters ist in der Studie mit Lw,1h = 65 db(a) pro Meter Fahrstrecke und Stunde angesetzt, alternativ kann diese als bewegte Punktquelle bei einer Geschwindigkeit von 10 km/h und einer Schallleistung von Lw = 105 db(a) eingegeben werden. Die Fahrtstrecke auf dem Betriebsgelände ist exklusive des Rangierbereiches im Anlieferungsbereich eingegeben worden, die Fahrtgeschwindigkeit mit 10 km/h in der Stunde. Im jeweiligen Rangierbereich wurde jeweils eine 3 db höhere Emission angesetzt. Das Gefälle bzw. Steigung auf dem Gelände weniger als 5%.

63 Seite 59 von 67 Zusätzliche Geräusche LKW Insbesondere im Anlieferungsbereich entstehen zusätzliche Geräusche der Lkw durch besondere Fahrzustände und Einzelereignisse. Beim Zurücksetzen der Lkw im Bereich der Anlieferung entstehen durch einen Warnsignalton impulsbehaftete Geräusche. Entsprechend uns vorliegender Datenblätter sowie behördenseitiger Untersuchungen wird für den Signalton beim Zurücksetzen der Lkw im Rangierbereich folgender Ansatz gewählt: Der impulsbehaftete Schallleistungspegel des Signaltons bildet sich aus einem gemessenen Taktmaximalpegel von 97 db(a) in einem Meter Abstand. Wobei in einer Minute 40 Impulse einwirken. Der impulsbehaftete Schallleistungspegel des Signaltons wird somit mit LWAeq = 105 db(a) angesetzt. Im Rangierbereich ist je Lkw aufgrund der Anordnung der Anlieferzonen sowie der Wegstrecken (Rückwärtsfahrt) mit einer mittleren Einwirkdauer des Signaltons je Lkw von maximal 2 Minuten zu rechnen, so dass insgesamt mit einer Einwirkzeit von 6 Minuten in der ungünstigsten Stunde zu rechnen ist. Durch Einzelereignisse wie Motorstart, Türenschlagen und der Betriebsbremse ist bei drei Lkw gemäß /21/ und /22/ mit einer mittleren Schallleistung bezogen auf eine Stunde Einwirkungszeit für diese Vorgänge von LWA, 1/h = 89,8 db(a) zu rechnen. Be- und Entladegeräusche im Freien Im Anlieferungsbereich entstehen beim Be- und Entladen der Lkw Geräusche beim Überfahren der Überladebrücke/Ladebordwand. Im Weitern wird von der ungünstigen Betrachtung ausgegangen, dass dies mit Rollcontainern geschieht. Der Emissionsansatz entsprechend der Studie der Hessischen Landesanstalt für Umwelt /21/ lautet: LWAeq = LWAeqT,1h + 10 * log(n) db (mit n = Anzahl der Ereignisse/h). Ausgehend davon, dass Rollcontainer über

64 Seite 60 von 67 die bordeigene Ladebrücke gefahren wird, beträgt der zeitbezogene mittlere Schallleistungspegel für Rollcontainer LWAEQT,1h = 78 db. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass bei 3 Lkw maximal 20 Rollcontainerentladungen stattfinden können. Es errechnet sich eine Schallleistung bezogen auf eine Stunde Einwirkungszeit tags in Höhe von LWAEQ, 1h = 91,0 db Maximalpegel Es können durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen tags wie z.b. lautes Schreien (bei Anlieferung Bremsimpulse der Lkw) können im ungünstigsten Falle Schallleistungen in Höhe von bis zu LwMax = 108 db(a) auftreten. Im Nachtzeitraum können bei einem Kavalierstart oder beim Türen- und Kofferraumzuschlagen Schallleistungen in Höhe von bis zu auftreten. LwMax = 99,5 db(a)

65 Seite 61 von Teilemissionen In der nachfolgenden Abbildung 6-2 ist die Eingabe der einzelnen Quellen im Rechenmodell dargestellt. Abbildung 6-2:Quellenplan Eingabe im Rechenprogramm

66 Seite 62 von 67 Nachfolgenden Tabellen sind die einzelnen o.g. lärmrelevanten Teilemittenten mit Schallleistung und Einwirkzeit sowie die entsprechenden Berechnungsansätze zu entnehmen. Tabelle 6-9: Teilemittenten und abgestrahlte Schallleistungen (Flächenquellen) Flächenquelle Einwirkzeit in Minuten Bezeichnung Schallleistung Lw in db(a) tags nachts Parkplatz tags 91, Parkplatz nachts 84,7-60 Dachfläche 85, Haustechnik 90, Außengastronomie 86, Ein- und Ausgang/Personen im Freien 85, Tabelle 6-10: Teilemittenten und abgestrahlte Schallleistungen (vertikale Flächenquellen) Flächenquelle Einwirkzeit in Minuten Bezeichnung Schallleistung Lw in db(a) tags nachts Fassade umlaufend 89, Tabelle 6-11: Teilemittenten und abgestrahlte Schallleistungen (Punktquellen) ) - Flächenquelle Einwirkzeit in Minuten Bezeichnung Schallleistung Lw in db(a) tags Nachts Entladung 91, LKW Einzel 89, Rückfahrsignal Lkw 105,0 3 - Maximalpegel 108,0/99,5 - - Tabelle 6-12: Teilemittenten und abgestrahlte Schallleistungen (Linienquellen) Linienquelle Einwirkzeit in Minuten Bezeichnung Schallleistung Lw in db(a) Tags nachts LKW Anlieferung 92, LKW Rangieren 87,4 60 0

67 Seite 63 von Beurteilung Freizeitlärm Die Beurteilung erfolgt im vorliegenden Fall unmittelbar im Zuge der Berechnung der Immission gemäß TA-Lärm unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten und etwaiger Zuschläge für Auffälligkeiten durch Impulse und / oder auffällige Pegeländerungen sowie für Ton- und Informationshaltigkeit. Impulszuschläge (KI) Die Geräusche der betrachteten Betriebsvorgänge können bei alleiniger Einwirkung aufgrund der örtlichen Situation immissionsseitig zum Teil auffällig durch Impulshaltigkeit sein. Diese Auffälligkeit wurde im Sinne einer pessimalen Betrachtung bereits emissionsseitig durch Zuschläge berücksichtigt. Ein weiterer, separater Zuschlag erfolgt daher nicht. Es gilt folgende Annahme für KI: KI = 0 db. Tonzuschläge (KT), Informationshaltigkeit (Kinf) Es ist davon auszugehen, dass hier keine Informationshaltigkeit an den maßgeblichen Immissionsorten zu verzeichnen ist. Aus diesem Grund erfolgt für diese Veranstaltungen kein Zuschlag KT: KT,Inf = 0 db. Im Einzelnen ist an den betrachteten Immissionsorten mit folgenden Beurteilungspegeln gemäß Freizeitlärmerlass NRW in Verbindung mit der TA Lärm zu rechnen:

68 Seite 64 von 67 Tabelle 6-23: Beurteilungspegel und Maximalpegel an ausgewählten maßgeblichen Immissionsorten sonn- und feiertags Immissionsrichtwert in db(a) Teilbeurteilungspegel in db(a) Maximalpegel L Max in db(a) tags nachts tags nachts tags nachts Immissionsort IO 1, Rütger-von- Scheven Straße 83, Südfassade, OG IO 2, Rütger von Scheven Straße 83, Ostfassade, OG IO 3, Rütger von Scheven Straße 81, Ostfassade. OG IO 4, Am Jesuitenhof 12, Westfassade, OG IO 5, Am Jesuitenhof 10, Westfassade, OG IO 6, Nideggener Straße 44, Westfassade, OG IO 7, Nideggener Straße 50, Westfassade, OG sonntags sonntags sonntags sonntags außerhalb außerhalb Uhr und Uhr, Uhr Uhr, Uhr, Uhr Uhr, in Klammern Uhr Uhr, Uhr Uhr

69 Seite 65 von 67 Tabelle 6-14: Beurteilungspegel und Maximalpegel an ausgewählten maßgeblichen Immissionsorten Immissionsrichtwert in db(a) Teilbeurteilungspegel in db(a) Maximalpegel L Max in db(a) tags nachts tags nachts tags nachts Immissionsort IO 1, Rütger-von- Scheven Straße 83, Südfassade, OG IO 2, Rütger von Scheven Straße 83, Ostfassade, OG IO 3, Rütger von Scheven Straße 81, Ostfassade. OG IO 4, Am Jesuitenhof 12, Westfassade, OG IO 5, Am Jesuitenhof 10, Westfassade, OG IO 6, Nideggener Straße 44, Westfassade, OG IO 7, Nideggener Straße 50, Westfassade, OG außerhalb außerhalb Anfahren der Haustechnik Uhr Uhr Uhr und Uh Uhr Uhr Uhr db(a)

70 Seite 66 von Ergebnisse 7.1. Sportlärm - Sportplatz Den Tabellen 6-2 auf Seite 45 bis zur Tabelle 6-8 auf Seite 51 ist zu entnehmen, dass der geplante Sportplatz (um 90 gedreht) die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV in der aktuellen Fassung von 2017 im Tagzeitraum an allen Tagen einhält. Das Maximalpegelkriterium wird ebenfalls eingehalten. In der Umgebung des Vorhabens befindet sich die sogenannte Kreisarena, hierzu wurde im Jahr 2003 eine Lärmprognose erstellt (/26/ Lärmprognose der Kreis Arena Düren, erstellt durch das Büro BIWA aus Gera, am 15. Mai 2003 mit der Gutachten Nr ). Es wurden seinerzeit an den der Kreis Arena zugewandten Fassaden in der Nideggener Straße bei einem normalen Ereignis eine Unterschreitung der Immissionsrichtwerte von 7 db(a) tags ermittelt. Das Vorhaben gedrehter Sportplatz löst in der Nideggener Straße Beurteilungspegel von 11 db(a) unter dem zulässigen Immissionsrichtwert tags aus. An den übrigen betrachteten Immissionsorten löst nach überschlägigen Abstandsberechnungen die Düren Arena sicher eine Unterschreitung der Immissionsrichtwerte von 6 db(a) aus. Somit ist zu erwarten, dass bei einer Überlagerung beider Emittenten (Vorbelastung und Zusatzbelastung Sport) eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte durch die Gesamtbelastung Sport gegeben ist. Bei einem sogenannten seltenen Ereignis ist der Abstand der zwischen den der Kreis-Arena und dem Vorhaben Sportplatz zugestandenen Immissionsrichtwerte mit 10 db(a) zu beziffern, so dass auch hier keine Erhöhung der Gesamtbeurteilungspegel zu erwarten ist. Der gedrehte Sportplatz soll im Nachtzeitraum nicht betrieben werden Freizeitlärm - Schwimmbad Den Tabellen 6-13 auf Seite 64 und der Tabelle 6-14 auf Seite 65 ist zu entnehmen, dass das geplante Schwimmbad die Immissionsrichtwerte des Freizeitlärmerlasses NRW in seiner aktuellen Fassung im Tag- und Nachtzeitraum an allen Tagen einhält bzw. unterschreitet. Im Nachtzeitraum wurde der Betrieb der Sauna und der Haustechnik angesetzt, hier werden die Immissionsrichtwerte ebenfalls eingehalten. Das Maximalpegelkriterium wird ebenfalls eingehalten.

71 Seite 67 von Fehlerbetrachtung/Qualität der Prognose Die abgestrahlten Schallleistungen der betrachteten Betriebsvorgänge wurden in Anlehnung an die Normung an vergleichbaren Quellen unter den zu erwartenden Bedingungen messtechnisch ermittelt bzw. in Anlehnung an einschlägige Studien angesetzt. Aufgrund der normgerechten Schallausbreitungsberechnung für eine Witterungssituation mit schallausbreitungsbegünstigenden Bedingungen ist davon auszugehen, dass die prognostizierten Beurteilungspegel bei Einhaltung der Vorgaben unterschritten werden. Herzogenrath den 2. Februar 2018 (M. Mück) Lärmgutachter - Mitglied im Bundesverband Freier Sachverständiger e.v. Mitgliedsnummer 3320/6450 Der Unterzeichner ist Mitglied des Bundesverbandes Freier Sachverständiger. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Unterzeichner, Herr Michael Mück, die Begutachtung unabhängig und nach besten Wissen und Gewissen durchgeführt zu haben.

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