Jugend- und Spielerschutz im Internet

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1 Jugend- und Spielerschutz im Internet von Prof. Dr. Christian Pohl, Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau Reinhold-Würth-Hochschule Ausgangssituation Der von den Bundesländern geschlossene Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vom definiert in 1 als übergeordnete Hauptziele, die Voraussetzung für eine wirksame Spielsuchtbekämpfung zu schaffen sowie den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. 1 In diesem Zusammenhang wurde der Internetvertrieb von Glücksspielen als besonders spielsucht- und jugendschutzgefährdend eingestuft und als Konsequenz in 4 (4) des Staatsvertrages festgelegt, das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet zu verbieten. 2 Dieses Verbot ist aus informationstechnischer Sicht nur schwer nachvollziehbar und lässt sich nur durch die unreflektierte Übernahme vorangegangener Stellungnahmen der Suchtexperten sowie der unvollständigen oder nicht vorhandenen Kenntnisse der beteiligten Berater und Entscheidungsträger bezüglich der technischen Hintergründe und Möglichkeiten internetbasierter Systeme erklären. So findet man bspw. in der Stellungnahme der Bundesregierung zum Thema "Zukunft des Glücksspielwesens in Deutschland" die Aussage "Auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse lassen sich keine effektiven Maßnahmen im Rahmen von legalem Internetglücksspiel zum Schutz vor Suchtgefährdung ableiten." 3. Dies ist sehr verwunderlich, da die staatlichen Lotteriegesellschaften vor Inkrafttreten des Staatsvertrages mit ihrem kontrollierten Internetvertrieb positive Erfahrungen im Hinblick auf Jugendschutz und Spielsuchtprävention gesammelt haben. Dennoch wird meist die Meinung vertreten, dass der klassische, terrestrische Vertrieb von Lotterieprodukten und die dabei vorgenommenen manuellen Kontrollen zum Jugend- und Spielerschutz deutlich besser geeignet seien, die Ziele des Staatsvertrages zu erreichen: "Bei einer Öffnung des Internetvertriebes wäre weder der Jugendschutz noch der Spielerschutz ausreichend gewährleistet. Die absolut größte Sicherheit bietet hier immer noch die face to face Methode d.h. die Kontrolle vor Ort in den Annahmestellen". 4 1) Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag GlüStV) vom 11. Dezember 2007, S. 2 2) Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag GlüStV) vom 11. Dezember 2007, S. 4 3) Strukturierte Anhörung zum Thema "Zukunft des Glücksspielwesens in Deutschland", Stellungnahme der Bundesregierung, Berlin, , S. 4 4) Strukturierte Anhörung zum Thema "Zukunft des Glücksspielwesens in Deutschland", Stellungnahme der Lotto-Toto- Vertriebsgemeinschaft in Bayern, , S. 2

2 Unabhängig vom Vertriebsweg lassen sich folgende zwei unabdingbare Voraussetzungen für einen effektiven Jugend- und Spielerschutz feststellen. Ohne die Umsetzung dieser beiden Grundvoraussetzungen können keine sinnvollen Schutzmaßnahmen etabliert werden. 1. Keine anonymen Spieler. Nur durch eine konsequent durchgeführte sichere Identifikation aller Spieler ist es möglich, minderjährige oder als spielsüchtig bekannte oder gefährdete Personen vom Spielangebot auszuschließen. 2. Kontrollierte Spielabwicklung. Aufbauend auf der Identifikation der Spieler lassen sich durch eine lückenlose, automatische Kontrolle aller Spielaktivitäten Spielsuchtpotentiale erkennen sowie individuelle Budgetlimits und Spielsperren realisieren. Beide Voraussetzungen lassen sich am besten über ein internetbasiertes System sicherstellen und nicht, wie häufig behauptet, über einen terrestrischen Vertrieb, der zu großen Teilen bspw. beim Lottospielen völlig anonym durchgeführt werden kann. Der nicht existente bzw. äußerst geringe Schutz einzelner Spielarten im terrestrischen Vertrieb lässt sich auf die dort vorgenommene Unterscheidung von Lotterien mit geringem Gefährdungspotential (z.b. Lotto und Glücks- Spirale) und Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential (z.b. Sportwetten und Keno) zurückführen 5. Für das Internetspiel wurden solche Differenzierungen unverständlicherweise nicht getroffen und unabhängig vom Gefährdungspotential alle Spielarten verboten. Sichere Spieleridentifikation Um sicherzustellen, dass in einem internetbasierten Spielsystem bestimmte Inhalte und Funktionen nur von nicht anonymen, dem System bekannten Nutzern aufgerufen werden, müssen sich diese einmalig mit ihren Stammdaten registrieren und später bei jeder Nutzung am Spielsystem authentifizieren. Ist ein System oder Teile davon nicht öffentlich für jedermann anonym zugänglich und ist die Gruppe der Nutzer durch bestimmte Vorgaben eingeschränkt, z.b. sind nur volljährige Nutzer zugelassen, handelt es sich um ein System mit einer sog. geschlossenen Benutzergruppe. Da die Nutzer bei der Registrierung beliebige Daten eingeben können oder ihre Authentifizierungsdaten von Dritten verwendet werden könnten, sind geeignete Überprüfungsroutinen zu integrieren, um solche Falscheingaben oder Missbrauch zu unterbinden. In Anlehnung an die positiv bewerteten Konzepte für geschlossene Benutzergruppen durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) 6 sollen nachfolgend sichere und praktikable Verfahren zur Registrierung und Authentifizierung der Nutzer an internetbasierten Spielsystemen aufgezeigt werden. 5) Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag GlüStV) vom 11. Dezember 2007, S. 8, S.14 6) Übersicht über positiv bewertete Konzepte für geschlossene Benutzergruppen (September 2003 bis Januar 2010), KJM- Stabsstelle, Januar 2010,

3 Registrierung Bei der Registrierung muss der Nutzer seine für das System relevanten Stammdaten in ein Online-Formular eingeben und so im System ein sog. Spielerkonto erzeugen. Typische Angaben sind hierbei Name, Vorname, Anschrift des Wohnortes, Geburtsdatum, -Adresse sowie für die spätere Authentifizierung der Loginname, Passwort und ggf. eine Handynummer. Eine verlässliche Prüfung dieser einmalig erfassten Stammdaten kann durch die Verifikation der gemachten Angaben mit Hilfe der Ausweisdaten (z.b. Personalausweis) und der persönlichen Identifikation der Person (sog. face to face Überprüfung) erfolgen. Als sicherste Vertreter dieser Identifikation können für internetbasierte Spielsysteme das Postident Comfort 7 oder das Lotto- Ident Verfahren genannt werden. Beim Postident Comfort registriert sich der Nutzer über das Registrierungsformular im Internetsystem. Das Spielerkonto wird angelegt, aber noch nicht zur Nutzung freigegeben. Der Nutzer wird per Einschreiben eigenhändig mit Rückschein kontaktiert und der Postbote überprüft bei der Zustellung die Identität anhand der Person und seiner Ausweisdaten. Bei positiver Prüfung bzw. Rückmeldung der Post wird das Spielerkonto freigeschaltet. Beim Lotto-Ident Verfahren registriert sich der Nutzer auch über das Registrierungsformular im Internetsystem. Auch hier wird das Spielerkonto angelegt, aber noch nicht zur Nutzung freigegeben. Nach der Registrierung muss der Nutzer seine Angaben auf einem speziellen Formular ausdrucken, damit persönlich in eine Lotto-Annahmestellen gehen und die Angaben anhand seiner Ausweisdaten verifizieren lassen. Nach der eindeutigen Identifikation wird das gedruckte Registrierungsformular von der Annahmestelle zur Freischaltung des Spielerkontos an die Zentrale gesendet. Neben der Prüfung der Stammdaten muss das System sicherstellen, dass sich ein Nutzer nicht mehrmals registrieren und somit mehrere Spielerkonten erstellen kann. Dies lässt sich aufgrund des Abgleichs der Nutzereingaben mit den Ausweisdaten technisch relativ einfach realisieren. Authentifizierung Bei der Authentifizierung muss das System vor dem Aufruf von geschützten Inhalten oder Funktionen die Identität des Nutzers feststellen. Dabei muss sichergestellt werden, dass es sich bei dem Nutzer auch um den registrierten Spieler handelt. 7) Postident Comfort - die sichere Identifikation für neue Kundenkontakte, Deutsche Post AG 2010,

4 Die Authentifizierung kann auf drei unterschiedliche Arten erfolgen 8 : - Nachweis des Wissens einer Information (z.b. die Person kennt ein Passwort) - Benutzung eines Besitzes (z.b. die Person hat einen Schlüssel) - Anwesenheit der Person (z.b. Prüfung eines biometrischen Merkmals) Die sicherste Methode der Authentifizierung ist die Prüfung eines eindeutigen biometrischen Merkmals, wie bspw. die Identifikation des Nutzers anhand seines Fingerabdrucks. Diese Art ist jedoch aufgrund von zu erwartenden Akzeptanzproblemen und dem Fehlen der benötigten Hardware (Fingerabdruckscanner) bei den Nutzern nicht praktikabel. Ein anderes sicheres Verfahren stellt die sog. Zwei-Faktor-Authentifizierung dar, bei der die Identifizierung eines Nutzers mittels Wissen und Besitz geprüft wird. So wird diese Methode bspw. an Geldautomaten eingesetzt, bei denen der Kunde sowohl im Besitz der Bankkarte sein als auch seine persönlich epin wissen muss. In einem internetbasierten Spielsystem kann eine solche Zwei-Faktor-Authentifizierung sicher über das sog. mtan-verfahren umgesetzt werden. Der Nutzer gibt bei der einmaligen Registrierung neben seinem Loginnamen und Passwort auch seine Handynummer an. Bei der späteren Authentifizierung muss sich der Spieler mittels Loginname und Passwort am System anmelden (Wissen) und erhält daraufhin vom Spielsystem eine zufällig generierte Transaktionsnummer per SMS auf sein Handy (Besitz) geschickt. Nach Eingabe und Verifikation dieser mtan- Nummer am Spielsystem ist der Nutzer authentifiziert. Neben den oben beschriebenen Verfahren hat die KJM noch andere Vorgehensweisen positiv bewertet. Insbesondere können hier u.a. das "insic ident" der insic GmbH oder das "AVS [verify-u]-system II " der Cybits AG genannt werden 9. Neuer Personalausweis (npa) Eine andere Art der sicheren Spieleridentifikation kann durch die Verwendung des neuen Personalausweises erfolgen. Ab November 2010 wird der neue (elektronische) Personalausweis in Deutschland eingeführt. Neben der herkömmlichen Funktion als hoheitliches Ausweisdokument kann der neue Personalausweis auch zur Identifikation im Internet verwendet werden. Dabei ist es zum einen möglich, bei der Registrierung alle für das Spielsystem relevanten Daten automatisch, d.h. ohne manuelle Eingaben, zu übernehmen. Eine Überprüfung, ob die eingegebenen Daten mit den Ausweisdaten übereinstimmen, würde so nicht mehr benötigt. Zum anderen 8) Vgl. Authentifizierung, Wikipedia, Stand , 9) Übersicht über positiv bewertete Konzepte für geschlossene Benutzergruppen (September 2003 bis Januar 2010), KJM- Stabsstelle, Januar 2010,

5 könnte der neue Ausweis auch zur Authentifizierung verwendet werden. Dabei benötigt der Nutzer neben dem Personalausweis selbst (Besitz) die zugehörige sechsstellige Ausweis-PIN (Wissen), um sich am Spielsystem zu authentifizieren. Obwohl der neue Personalausweis eine sehr sichere und aus Spielersicht einfache Identifikation ermöglicht, wird es wohl noch Jahre dauern, bis dieses Verfahren praktikabel eingesetzt werden kann. Bei einer geplanten Einführung ab November 2010 werden die alten, sich aktuell im Umlauf befindlichen Ausweisdokumente erst 2020 vollständig ausgetauscht sein. Des Weiteren benötigt jeder Nutzer dieses Verfahrens als Zusatzhardware einen Personalausweisleser. Es ist allerdings davon auszugehen, dass mit zunehmender Verbreitung und Nutzung des neuen Personalausweises auch mit einer steigenden Verbreitung und Akzeptanz des Personalausweislesers zu rechnen ist. Kontrollierte Spielabwicklung Wenn in einem internetbasierten Spielsystem nur eindeutig identifizierte Nutzer den Spielbereich aufrufen können, kann das System automatisch jede Aktion und jeden Umsatz dem entsprechenden Spieler zuordnen und so sein Spielverhalten ständig kontrollieren und auf unterschiedlichste Arten beeinflussen. Auf diese Weise kann ein Nutzer deutlich besser vor Spielsucht geschützt werden als dies im aktuellen terrestrischen Vertrieb möglich ist. Zum einen ist dort ein systemgeschützter Spielerschutz nicht für alle Spielarten, sondern nur für Lotterien und Spiele möglich, bei denen der Spieler eine Kundenkarte vorlegen muss (z.b. Oddset). Zum anderen beschränkt sich der Spielerschutz im terrestrischen Vertrieb aktuell auf die Sperre eines als spielsüchtig bekannten Kunden. In einem internetbasierten Spielsystem kann, im Gegensatz zu den genannten Spielsperren, bereits im Vorfeld das Spielverhalten einer potenziell suchtgefährdeten Person eingeschränkt und kontrolliert werden. Limit-Verwaltung Eine einfache Möglichkeit der Beeinflussung des Spielverhaltens besteht in der Kontrolle und Limitierung der Spieleinsätze. Bei einer solchen Limit-Verwaltung wird vom Glücksspielanbieter für jeden Nutzer eine einheitliche periodenabhängige Spieleinsatzhöchstgrenze festgelegt, z.b. 200 wöchentlich. Diese kann der Spieler jederzeit verringern und sich so eine individuelle niedrigere Höchstgrenze definieren. Aufgrund der eindeutigen Identifikation der Nutzer und Erfassung aller seiner Aktivitäten ist dem System jederzeit die aktuelle Periodensumme seiner Spieleinsätze bekannt. Vor Annahme eines Spielauftrages kann daher geprüft werden, ob das Limit des entsprechenden Spielers überschritten und somit der Auftrag ggf. abzulehnen ist. Soll ein Nutzer, z.b. aufgrund einer bekann-

6 ten Spielsucht, dauerhaft gesperrt werden, muss seine individuelle Spieleinsatzhöchstgrenze im System auf Null gesetzt werden. 10 Automatische Erkennung potentieller Spielsuchtgefahr Aufgrund der Tatsache, dass es in einem, wie oben beschriebenen, internetbasierten Spielsystem keine anonymen Nutzer gibt, das System alle Aktionen kennt und den jeweiligen Nutzern zuordnen kann, sind eine Vielzahl von zusätzlichen Maßnahmen möglich, potentielle Spielsuchtgefahr zu erkennen und frühzeitig dagegen zu steuern. So könnten bspw. sehr einfach nicht nur für die Spieleinsatzhöchstgrenze, sondern auch für die Spielhäufigkeit Einschränkungen integriert werden. Dazu zählen u.a. nächtliche Sperrzeiten, in denen nicht gespielt werden kann, oder Beschränkungen, wie viele Spielaufträge pro Zeiteinheit, z.b. pro Stunde oder pro Tag, abgegeben werden dürfen. Der häufig vorgebrachte Vorwurf, "Die Zulassung von Internetglücksspielen ist mit neuen nicht kontrollierbaren Gefährdungen verbunden (unbegrenzter Zugang, fehlende soziale Kontrolle, Spielen unter Einfluss von Suchtmitteln, Wohnung wird quasi rund um die Uhr zur Spielstätte)" 11, ist daher fachlich nicht begründbar. Vielmehr könnten über ein kontrolliertes Internetangebot von Glücksspielen deutlich mehr und effektivere Maßnahmen zur Spielsuchtbekämpfung und zum Jugendschutz etabliert werden, als dies aktuell im klassischen terrestrischen Vertrieb möglich wäre. Auch wird in diesem Zusammenhang die vielfach als besonders wichtig hervorgehobene "soziale Kontrolle" dem Ziel eines effektiven Spielerschutzes nicht wirklich gerecht. Fakt ist vielmehr, dass auch eine geschulte Verkaufskraft in einer Lotto-Annahmestelle einem Kunden anhand seines Aussehens nur in offensichtlichen Fällen das korrekte Alter, eine mögliche Spielsucht oder den Einfluss von Suchtmitteln ansehen kann. Dies zeigt auch die Tatsache, dass bei Testkäufen in Annahmestellen vielfach Lotterieprodukte an Minderjährige verkauft wurden 12,13. Als weitere mögliche Schutzfunktion können bei einer lückenlosen Erfassung aller Spielaktivitäten über die Integration einer regelbasierten Analyse automatisch Anzeichen für eine Spielsuchtgefährdung einzelner Spieler entdeckt werden. So ist ein solches System bspw. in der Lage, über den Zeitverlauf signifikante Steigerungen von Spieleinsätzen oder Spielhäufigkeiten eines Nutzers zu erkennen und ggf. automatisch geeignete Aktionen oder Maßnahmen einzulei- 10) Vgl. Pohl, Christian: Sperrsysteme zur Spielsuchtprävention, ) Strukturierte Anhörung zum Thema "Zukunft des Glücksspielwesens in Deutschland", Stellungnahme des Fachverbandes Glücksspielsucht e.v., Herford, , S. 4 12) Grabitz, Ileana: Staatliche Lotterieverwaltung verstößt gegen Glücksspielgesetz, Welt online vom ) Aufregung in Rheinland Pfalz Jugendliche Testkäufer bei Lotto, n-tv.de vom

7 ten. Solche Maßnahmen könnten von der einfachen Anzeige spezieller "Informations-Banner" über Spielsucht oder Hilfsorganisationen, über die Einblendung personalisierter Warnhinweise für den Spieler, bis hin zur automatischen Sperre der Spielfunktionalität für den Kunden gehen. Umsetzung Im terrestrischen Vertrieb von Lotto besteht ein Problem darin, dass ein Spielsüchtiger, der aufgrund der optischen Kontrolle einer Verkaufskraft in der Lotto-Annahmestelle von der Spielteilnahme ausgeschlossen wird, einfach in die nächste Annahmestelle gehen kann, um es dort erneut zu versuchen. Dieses Problem besteht im Internet analog, falls es den Spielern möglich ist, in mehreren Spielsystemen registriert zu sein. Ist in einem System bspw. das persönliche Limit überschritten, könnte der Spieler einfach das Spielsystem wechseln und weiterspielen. Daher muss bei der Realisierung sicher gestellt werden, dass sich ein Spieler nicht durch mehrfache Registrierungen an unterschiedlichen Internet-Spielsystemen den oben genannten Kontrollmaßnahmen zum Spielerschutz entziehen kann. Eine Möglichkeit hierbei wäre, ein zentrales Internet-Spielsystem in Deutschland aufzubauen. Dies macht aus technischer Sicht nur Sinn, wenn auch die länderspezifischen Lotteriesysteme für die Lotto-Annahmestellen zu einem zentralen System zusammengelegt würden. Anderenfalls würden die Kunden und Limits im Internet und dem terrestrischen Vertrieb in unterschiedlichen Systemen verwaltet und müssten über komplexe Datenaustauschverfahren regelmäßig abgeglichen werden. Eine andere, einfachere, Lösung bestünde darin, die vorhandenen länderspezifischen Lotteriesysteme für die Lotto-Annahmestellen um einen Internetvertrieb zu erweitern. Eine Registrierung ist hier nur im Internetsystem des Landes möglich, in dem der Kunde seinen Erstwohnsitz hat. Diese Lösung hat den Vorteil, dass es unabhängig vom Vertriebsweg nur eine Sicht auf den Kunden gäbe, d.h. getätigte Spiele im Internet würden automatisch auch das Budget für den terrestrischen Vertrieb beeinflussen bzw. reduzieren. Spielt ein Kunde (mit Kundenkarte) in einer Lotto-Annahmestelle, könnte er diese Umsätze auch in seinem Internetsystem wiederfinden und hätte so einen transparenten Überblick all seiner Spielkosten. Als dritte Möglichkeit könnte man im Rahmen einer Liberalisierung des Marktes mehrere Internet-Spielsysteme unterschiedlicher Anbieter zulassen. Um in einem solchen Szenario den oben beschriebenen Spielerschutz zu gewährleisten, müssen bspw. alle Spielsysteme an einem zentralen Kontrollsystem angeschlossen sein, in dem redundanzfrei alle Spieler und ihre individuellen Limits gespeichert werden. Jedes angeschlossene Spielsystem muss dann vor jeder Spielabgabe am zentralen Kontrollsystem anfragen, ob für den jeweiligen Spieler eine Sperre bzw. Budgetlimitüberschreitung vorliegt und nach der Spielteilnahme den Umsatz übermitteln, damit

8 das Kontrollsystem seine Daten aktualisieren kann. Diese Lösung ist sowohl in technischer Hinsicht als auch unter organisatorischen Gesichtspunkten mit sehr hohem Aufwand verbunden. Auch ist eine Kontrolle der angeschlossenen Spielsysteme, insbesondere wenn sich diese nicht in Deutschland befinden sollten, kaum zu bewerkstelligen. Fazit Die manuellen Maßnahmen zum Jugend- und Spielerschutz sowie zur Spielsuchtbekämpfung im terrestrischen Vertrieb der Lotto-Annahmestellen sind ausreichend und orientieren sich am relativ geringen Gefahrenpotential der dort angebotenen Lotterien und Wetten 14. Die Möglichkeiten zum Schutz der Spieler in einem internetbasierten Spielangebot gehen weit über die aktuell durchgeführten Maßnahmen im terrestrischen Vertrieb hinaus. So haben bereits in der Übergangsphase des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages vom bis zum einige staatliche Lotteriegesellschaften ihre Internetspielsysteme unter Einhaltung aller in 25 (6) des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages definierten Regelungen zum Jugend- und Spielerschutz betrieben 15. Ein vergleichbarer Schutz im terrestrischen Vertrieb ließe sich nur dadurch erreichen, dass alle Kunden eine Kundenkarte erhalten. Die Kundenkarte ist über den Aufdruck eines Kundenbildes zu personalisieren oder nur zusammen mit dem Personalausweis des Kunden gültig. Unabhängig von der Spielart dürfen Spielabgaben nicht mehr anonym getätigt werden, sondern sind immer über die Kundenkarte abzuwickeln. Zusätzlich müsste das aktuelle Sperrsystem zu einer Limit-Verwaltung mit den genannten Funktionen ausgebaut werden. Trotz der genannten Fakten verwundert es sehr, dass einige Kritiker und Verantwortliche immer wieder den Vertriebskanal Internet als ein Medium bewerten, in dem der Jugend- und Spielerschutz im Vergleich zum terrestrischen Vertrieb über die Annahmestellen nur unzureichend gewährleistet werden kann, und lehnen die objektiv belegbaren Argumente für einen Internetvertrieb als realitätsfremd ab. Dieses Vorurteil ergibt sich zum einen daraus, dass viele der involvierten Personen meist einen juristischen, sozialen oder psychologischen Hintergrund haben, aber oft nur unzureichend über technische Kenntnisse verfügen, welche Möglichkeiten bspw. ein computergestütztes, internetbasiertes System bieten kann. Zum anderen wird häufig der aktuelle, staatlich reglementierte terrestrische Lotterievertrieb verglichen mit den in Deutschland illegalen ausländischen Anbietern von Internetglücksspielen. Diese unterliegen oft keinerlei staatlichen Vorgaben oder Kon- 14) Becker, Tilman: Häufigkeit der Glücksspielsucht in Deutschland, Forschungsstelle Glücksspiel, Universität Hohenheim, S. 6 ff., 15) Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag GlüStV) vom 11. Dezember 2007, S. 17

9 trollen und haben daher meist keine der genannten Mechanismen zur Spielsuchtprävention oder Jugend- und Spielerschutz implementiert. Die oft gestellte Forderung, den Zugang zu ausländischen Internetangeboten von Glücksspielen durch die Einführung von sog. Internetsperren zu unterbinden, ist allerdings der falsche Weg, dieses Problem nachhaltig zu lösen. Eine solche Internetzensur, egal zu welchem Zweck, ist aktuell gesellschaftlich äußerst kontrovers 16, rechtlich nicht unproblematisch 17 und technisch auf sehr einfache Weise zu umgehen 18. Insbesondere für die zu schützende Gruppe der Jugendlichen stellen Internetsperren keine hohe Zugriffshürde dar. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, in Deutschland wieder legale, staatlich reglementierte und mit den oben beschriebenen Spielerschutzmaßnahmen versehene Spielsysteme im Internet zuzulassen. Nur durch die Möglichkeit, an einem legalen Internetspiel in Deutschland teilzunehmen, kann eine Abwanderung der Spieler zu den in Deutschland illegalen ausländischen Glücksspiel-Internetangeboten begrenzt werden. Ferner können über ein Internetangebot aus Deutschland auch Spieler, die aktuell an ausländischen Internetglücksspielen teilnehmen, wieder zu den legalen, kontrollierten Internetspielen zurückgeholt werden. In diesem Zusammenhang ist, im Sinne der Zielsetzung eines effektiven Jugend- und Spielerschutzes, eine Anpassung des Staatsvertrages hin zur Öffnung eines kontrollierten Internetvertriebes sowie eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen von besonderer Bedeutung. 16) Deutscher Bundestag, Petition: Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom ) Vgl. Sieber, Ulrich; Nolde, Malaika: Sperrverfügungen im Internet, Band S 113 der Reihe Strafrechtliche Forschungsberichte (Max-Planck-Instituts), Duncker & Humblot, Berlin ) Internetsperre umgehen in 27 Sekunden, YouTube 2009;

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