Niederschrift 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

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1 Niederschrift 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Tagungsort: Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: im Historischen Rathaus, Marktplatz, Michelstadt Uhr Uhr Anwesenheit: Vorsitzender: anwesende Mitglieder: Stadtverordneter Georg Walther Stadtverordneter Rainer Raßloff Stadtverordneter Peter Diehm Stadtverordneter Felix Volk Stadtverordneter Dr. Tobias Robischon Stadtverordneter Günter Lewold Stadtverordnete Sandra Allmann Stadtverordneter Hans Jürgen Zinn Stadtverordneter Lutz Hasenzahl Bürgermeister Stephan Kelbert Stadtrat Maximilian Promny Stadtverordnete Jutta Emig Stadtverordneter Andreas Kräuter Stadtverordnete Julia Rosnau Stadtverordneter Rüdeger von Lutzau Schriftführer: Verwaltung: Rolf Maul Oberamtsrat Klaus Rösinger Amtsrat Udo Schneider 1 Besucher Öffentlicher Teil TOP Betreff Vorlage Nr. 01 Erledigung der Angelegenheiten nach 9 und 18 der Geschäftsordnung 02 Niederschrift über die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 03 Quartalsbericht I/2017 zum des städtischen Haushalts 0594/17 - Drucksache Nr. X/0107/AD 04 Quartalsbericht II/2017 zum des städtischen Haushalts 0645/17 - Drucksache Nr. X/0120/AD 05 Gewährung einer weiteren außerordentlichen Zuweisung aus dem 0600/17 Landesausgleichstock zum Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asylsuchende - Drucksache Nr. X/0110/AD 06 Antrag auf Aufnahme der Stadt Michelstadt in die Vereinigung der lebenswerten Städte in Deutschland (Cittaslow) 0629/17 1

2 07 Antrag der SPD-Faktion und der CDU-Fraktion; hier: Erhöhung der finanziellen Mittel für das Tierheim Würzberg - Drucksache Nr. X/0087/AD 08 Antrag der SPD und CDU-Fraktion; hier: Verkehrssituation Innenstadt - Drucksache Nr. X/0089/AD 09 Einführung einer Kastrationspflicht für Privatkatzen mit Freigang - Katzenschutzverordnung - Drucksache Nr. X/0088/AD 10 Programm zur Entschuldung Hessischer Kommunen von Kassenkrediten; hier: Hessenkasse 11 Grundstücksankauf Erbengem. Hoffarth/Schnell/Bongenberg - Stadt Michelstadt 12 Verkaufsangebot der Verbraucherinsolvenz Rhein-Neckar-Main GdbR 13 Verschiedenes 0631/ / / / /17 TOP 01: Erledigung der Angelegenheiten nach 9 und 18 der Geschäftsordnung Der Vorsitzende, Georg Walther, eröffnet mit der Begrüßung der anwesenden Mandatsträger, des Besuchers und der Mitarbeiter der Verwaltung die Sitzung. Die Einladung ist rechtzeitig erfolgt. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. TOP 02: Niederschrift über die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das Sitzungsprotokoll der 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13. Juni Abstimmungsergebnisse TOP 03: Quartalsbericht I/2017 zum des städtischen Haushalts Von dem vorliegenden Quartalsbericht I/2017, Berichtszeitraum bis mit der Drucksachen-Nr. IX/0107/AD wird Kenntnis genommen. Durch die Fertigung einer Allgemeinen Drucksache wird der Berichtspflicht gemäß 28 der Gemeindehaushaltsverordnung Rechnung getragen, die Stadtverordnetenversammlung über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. 2

3 TOP 04: Quartalsbericht II/2017 zum des städtischen Haushalts Von dem vorliegenden Quartalsbericht II/2017, Berichtszeitraum bis mit der Drucksachen-Nr. IX/0120/AD wird Kenntnis genommen. Durch die Fertigung einer Allgemeinen Drucksache wird der Berichtspflicht gemäß 28 der Gemeindehaushaltsverordnung Rechnung getragen, die Stadtverordnetenversammlung über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. TOP 05: Gewährung einer weiteren außerordentlichen Zuweisung aus dem Landesausgleichstock zum Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asylsuchende Es wird Kenntnis genommen vom Sachverhalt und vom Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom (welches als Drucksache Nr. X/0110/AD vorliegt) hinsichtlich der Gewährung einer weiteren außerordentlichen Zuweisung aus dem Landesausgleichstock zum Ausgleich von Aufwendungen für Flüchtlinge und Asylsuchende in Höhe von TOP 06: Antrag auf Aufnahme der Stadt Michelstadt in die Vereinigung der lebenswerten Städte in Deutschland (Cittaslow) Die Stadt Michelstadt unterstützt die in der Satzung der Vereinigung der lebenswerten Städte in Deutschland (Cittaslow) festgelegten Ziele einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung. Es wird beschlossen, die Vorbereitungen zur Aufnahme in die Vereinigung der lebenswerten Städte in Deutschland (Cittaslow Deutschland) zu treffen, den Aufnahmeantrag zu stellen und den Zertifizierungsprozess zu beginnen. 3

4 Abstimmungsergebnisse zur VorlageNr. 0629/17 TOP 07: Antrag der SPD-Faktion und der CDU-Fraktion; hier: Erhöhung der finanziellen Mittel für das Tierheim Würzberg Es wird beschlossen, den Antrag in Form der Drucksache Nr. X/0087/AD vorerst zurückzustellen und die weitere finanzielle Entwicklung des Tierheimbaus, abhängig vom Baufortschritt und der Entwicklung der Baukosten, abzuwarten. Abstimmungsergebnisse zur VorlageNr. 0631/17 TOP 08: Antrag der SPD und CDU-Fraktion; hier: Verkehrssituation Innenstadt Zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Innenstadt werden folgende Maßnahmen beschlossen: 1. Errichtung von historischen Stil-Pollern in der Bahnhofstraße vor dem Gebäude Hausnummer 36 (Bäckerei Kraft und Friedrich) 2. Errichtung von historischen Stil-Pollern entlang der Sparkasse in der Bahnhofstraße Hausnummer Errichtung von historischen Stil-Pollern am Wiesenweg entlang des Gebäudekomplexes mit der Hausnummer 4 (Hirsch-Apotheke) 4. Erweiterung und Versetzung der bisherigen zwei auf nunmehr vier historischen Stil-Pollern am Marktplatz in Verlängerung der Commerzbank Hausnummer 8 bis zur Höhe des Brunnens, sodass hier künftig nicht wie derzeit praktiziert die Fläche von zwei bis drei PKW s zum Parken genutzt wird. 5. Errichtung von historischen Stil-Pollern um künftig das Befahren der Fußgängerzone aus Richtung Große Gasse zu verhindern. Es wird vorgeschlagen gegenüber des Schwiegermutterbrunnens im Anfangsbereich der Fußgängerzone zwei umklappbare historische Stil- Poller zu errichten. Einen Schlüssel erhalten die dort ansässigen Gewerbetreibenden bzw. den Gewerbetriebenden bekannten Anlieferern und Feuerwehr usw. Vor Umsetzung der Maßnahme ist dies mit dem Gewerbeverein abzustimmen 4

5 Des Weiteren werden nach den Sommerferien zu den samstäglichen Geschäftszeiten verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs durchgeführt. Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Ordnungsamtes insbesondere bei der Wahrnehmung von Kontrollen zur Verhinderung von Straftaten in der Nachtzeit, Erweiterung von Durchfahrtskontrollen unabdinglich den bisherigen Personalbedarf zu erhöhen. Um hier eine gewünschte Qualität zu erreichen wird Seitens der Verwaltung vorgeschlagen nicht wie bisher im Stellenplan vorgesehen eine halbe Stelle sondern eine ganze Stelle zu besetzen. Erfahrungsgemäß kann davon ausgegangen werden, dass bei einer Vollzeitstelle sich mehr Personen mit der geforderten Qualifikation bewerben. Es wird beschlossen, die Besetzung des Ordnungsamtes mit einer weiteren Vollzeitstelle zu strukturieren. Die baulichen Maßnahmen sind umgehend umzusetzen. Die dafür geschätzten Haushaltsmittel in Höhe von stehen zur Verfügung. Ein Gespräch zur Verbesserung der inneren Sicherheit mit der Polizeidirektion in Erbach hat ergeben, dass seitens der Landesregierung im nächsten Jahr beabsichtigt ist, in den Kommunen sogenannte Präventionsbeiräte zu etablieren um hier vor Ort zusammen mit Polizei, Ordnungsamt und Politik Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit, umsetzen zu können. Es wurde gegenüber der Polizeirektion Erbach, Herr Polizeidirektor Rainer Linke der Wunsch geäußert, Michelstadt als Modellkommune für den Odenwaldkreis in dieses Präventionsprogramm aufzunehmen. Änderungsempfehlungen Magistrat ( ): Vor Besetzung der Vollzeitstelle ist für die Strukturierung ein Finanzierungsmodell durch die Verwaltung vorzulegen. Änderungsempfehlungen Haupt- und Finanzausschuss ( ): Der Absatz beginnend mit Ein Gespräch zur Verbesserung der inneren Sicherheit und endend mit in dieses Präventionsprogramm aufzunehmen. ist ersatzlos zu streichen. Bei der Anordnung der historischen Stil-Poller in der Bahnhofstraße ist seitens der Straßenverkehrsbehörde/Stadtbauamt zu prüfen inwieweit es sinnvoll ist, die Stil-Poller auf der Bürgersteigfläche in der Bahnhofstraße von dem Gebäude Hausnummer 36 (Bäckerei Kraft-Friedrich) bis zu dem Gebäude Hausnummer 30/Fußgängerüberweg (Raumausstattung Dingeldein) durchgängig zu etablieren. Abstimmungsergebnisse zur VorlageNr. 0637/

6 TOP 09: Einführung einer Kastrationspflicht für Privatkatzen mit Freigang - Katzenschutzverordnung Die Verwaltung wird beauftragt, um die an das Tierschutzgesetz geknüpften Voraussetzungen eine Katzenschutzverordnung zu erlassen, zu erfüllen, zunächst vom Tierheim Würzberg durch eine fundierte Darlegung belegen zu lassen, dass im Gebiet der Stadt Michelstadt eine hohe Katzenpopulation gegeben ist und das andere Maßnahmen (einfangen kastrieren freilassen, Öffentlichkeitsarbeit) nicht ausreichend erfolgreich waren, um die Population einzudämmen. Weiterhin werden die in Michelstadt ansässigen Tierärzte gebeten, Behandlungshäufigkeiten und arten von freilebenden Katzen (beispielsweise verunfallt gebrachte Tiere) mitzuteilen. Sollten vorgenannte Voraussetzungen gegeben und belegt sein könnte nachfolgende Katzenschutzverordnung für das Gebiet der Stadt Michelstadt in der Stadtverordnetenversammlung am 7. November 2017 erlassen werden: Auf Grund des 21 Abs. 3 der Delegationsverordnung des Landes Hessen vom (GVBl. I S. 190) in Verbindung mit 13 b Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2205), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1308) wird folgende Katzenschutzverordnung erlassen: 1 Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierpflicht (1) Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt/einer Tierärztin kastrieren und mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen sowie registrieren zu lassen. Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mikrochips und/oder Tätowierung der Name und die Anschrift des Halters/der Halterin in das kostenfreie Haustierregister von Tasso e.v. eingetragen wird. Dies gilt nicht für weniger als fünf Monate alte Katzen. (2) Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. (3) Dem Ordnungsamt der Stadt Michelstadt ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration und Registrierung vorzulegen. (4) Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag durch das Amt für Veterinärwesen Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden. Die übrigen Bestimmungen in den Absätzen 1 bis 3 bleiben unberührt. 2 Maßnahmen Wird eine fortpflanzungsfähige Katze, die unkontrollierten freien Auslauf hat, im Stadtgebiet Michelstadt angetroffen, so kann dem Halter/der Halterin aufgegeben werden, das Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Ist eine fortpflanzungsfähige angetroffene Katze nicht gekennzeichnet und registriert und kann ihr Halter/ihre Halterin deswegen nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden, so kann das Ordnungsamt der Stadt Michelstadt die Kastration auf Kosten des Halters/der Halterin durchführen lassen. Ein vom Halter/der Halterin personenverschiedener Eigentümer/personenverschiedene Eigentümerin hat di Maßnahmen nach Satz 1 und 2 zu dulden. 6

7 3 Ordnungswidrigkeiten 4 Inkrafttreten Die Verordnung tritt am in Kraft und zum außer Kraft. (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen 1 Absatz 1 und 2 eine Katze nicht kastrieren oder kennzeichnen und registrieren lässt, 2. entgegen 1 Absatz 3 den Nachweis auf Verlangen nicht vorlegt. (2) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit Geldbußen bis zu 1.000,00 geahndet werden. Abstimmungsergebnisse zur VorlageNr. 0642/17 TOP 10: Programm zur Entschuldung Hessischer Kommunen von Kassenkrediten; hier: Hessenkasse In der Diskussion um den Abbau von kommunalen Kassenkrediten hat das Land Hessen im Juli 2017 einen ersten umfassenden Vorschlag vorgelegt. Hierbei wurden die zentralen Forderungen und Überlegungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes aufgegriffen. Zu dem Programm Hessenkasse - Programm zur Entschuldung Hessischer Kommunen von Kassenkrediten und zur Förderung kommunaler Investitionen wurden von dem Leiter der Finanzabteilung, Herrn Udo Schneider, ausführliche Erläuterungen gegeben. Auf der Grundlage des Programmentwurfes würde die Hessenkasse zum die Kassenkredite der teilnehmenden Kommunen übernehmen; das Zinsänderungsrisiko würde auf das Land Hessen übergehen. Der Eigenbeitrag der teilnehmenden Kommunen beträgt im Durchschnitt 25,00 pro Einwohner und Jahr. Jede teilnehmende Kommune erhält eine Unterstützung durch die Hessenkasse in mindestens derselben Höhe wie ihr Eigenbeitrag. Bei einer Teilnahme der Stadt Michelstadt würde sich im Rahmen einer Modellberechnung folgender Eigenbeitrag pro Jahr ergeben: Einwohner x 25,00 = ,00 7

8 Gestellte Fragen hierzu werden umgehend von Herrn Bürgermeister Stephan Kelbert und Herrn Udo Schneider beantwortet. Abschließend wird festgehalten, dass die Umsetzung von Hessenkasse erst am Anfang steht. Umfangreiche Erörterungen zu Bedingungen und einzelnen Umsetzungsschritten werden in den nächsten Monaten noch folgen. TOP 11: Grundstücksankauf Erbengem. Hoffarth/Schnell/Bongenberg - Stadt Michelstadt Es wird beschlossen, das Grundstück der Erbengemeinschaft Hoffarth/Schnell/Bongenberg mit Sitz in Bad Nauhaum, Königsberger Straße 9a, zu einem Kaufpreis in Höhe von 6,00 pro m² = 4.812,00 anzukaufen. Sämtliche Kosten und Gebühren, die mit dem Grundstückskaufvertrag im Zusammenhang stehen, gehen zu Lasten der Stadt Michelstadt. Da der Haushaltsansatz für Grunderwerb im Investitionshaushalt 2017 in Höhe von ,00 bereits ausgeschöpft wurde, muss die überplanmäßige Auszahlung durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Abstimmungsergebnisse zur VorlageNr. 0578/17 TOP 12: Verkaufsangebot der Verbraucherinsolvenz Rhein-Neckar-Main GdbR Es wird beschlossen, das Grundstück, Gemarkung Steinbach, Flur 1 Nr. 446/6, Bodenacker = 952 m², der Schuldnergemeinschaft Stegmüller, von der Verbraucherinsolvenz Rhein-Main-Neckar GdbR, mit Sitz in Heidelberg, zu einem Kaufpreis in Höhe von 1,20 /m² = 1.142,00 anzukaufen. Sämtliche Kosten und Gebühren, die mit dem Grundstückskaufvertrag im Zusammenhang stehen, gehen zu Lasten der Stadt Michelstadt. Abstimmungsergebnisse zur VorlageNr. 0621/17 8

9 TOP 13: Verschiedenes Sitzungsort des Haupt- und Finanzausschusses Bekanntlich wurde der Sitzungsort für den Haupt- und Finanzausschuss seit diesem Frühjahr in das Historische Rathaus verlegt. Der Vorsitzende, Herr Georg Walther, regt an, den Sitzungsort des Haupt- und Finanzausschusses aus Vereinfachungsgründen wieder in den kleinen Sitzungssaal des Stadthauses zu verlegen. Diese Anregung soll in der Präsidiumssitzung anfangs des Jahres 2018 erörtert werden. Georg Walther Ausschussvorsitzender Rolf Maul Schriftführer 9

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