Investitionen in die Qualität frühkindlicher Bildung statt des grün-schwarzen KinderBildungsPasses (KiBiPa)
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- Hedwig Hase
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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Investitionen in die Qualität frühkindlicher Bildung statt des grün-schwarzen KinderBildungsPasses (KiBiPa) Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. auf welche Art und Weise und mit welchen konkreten Maßnahmen und Mitteln sie aktuell die frühkindliche Bildung im Vorschulalter, in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege fördert; 2. auf welche Art und Weise die frühkindliche Sprachförderung in Baden- Württemberg aktuell in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gestaltet ist, mit Angabe der Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf, der Inanspruchnahme von Angeboten zur Sprachförderung, der Anzahl an Kindern in Sprachförderprogrammen, der Anzahl sowie Größe der Fördergruppen und der Gründe für diese Fördermaßnahmen; 3. welche Erkenntnisse sie hinsichtlich der Auswirkungen und Erfolge dieser Maßnahmen und Mittel gewonnen hat; 4. was sich genau hinter dem Begriff KinderBildungsPass (KiBiPa) verbirgt, den die grün-schwarze Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag ange kün - digt hat und wann sie den KinderBildungsPass (KiBiPa) einführen will; 5. was sie sich vom KinderBildungsPass (KiBiPa) in Hinsicht auf Bildungsund Betreuungsqualität in den Kindergärten, den weiteren Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege verspricht; 6. wie viele Gruppen im Rahmen des Bundesprogramms Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist (früher: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration ) in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2011 bis heute in welchem Umfang gefördert werden; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 7. welche anzunehmenden (Mehr-)Bedarfe und (Mehr-)Kosten voraussichtlich entstünden, wenn in Baden-Württemberg die Sprachförderung vollständig auf den Standard des Bundesprogramms Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist umgestellt würde; 8. welche Schritte bereits unternommen wurden, um den Orientierungsplan umzusetzen; 9. welche anzunehmenden (Mehr-)Bedarfe und (Mehr-)Kosten voraussichtlich entstünden, wenn in Baden-Württemberg der Orientierungsplan verbindlich gemacht würde; 10. welche finanziellen Mittel erforderlich wären, um die Forderung des Landesverbands Kindertagespflege e. V. nach einer Erhöhung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen von derzeit 5,50 Euro pro Stunde und Kind unter drei Jahren auf 7,50 Euro zu erfüllen; II. auf die Einführung des angekündigten KinderBildungsPasses (KiBiPa) zu verzichten und die hierfür in den jeweiligen Haushalt eingestellten Mittel für Qualitätsverbesserungen im Bereich der frühkindlichen Bildung wie insbesondere im Bereich der Sprachförderung, der verbindlichen Umsetzung des Orientierungsplans und im Bereich der Kindertagespflege einzusetzen Dr. Rülke, Dr. Timm Kern und Fraktion Begründung Der grün-schwarze Koalitionsvertrag kündigt einen sogenannten KinderBildungs - Pass (KiBiPa) an, den Eltern mit der Schuleingangsuntersuchung ihres Kindes erhalten (Koalitionsvertrag, Seite 25). In ihren geheimen Nebenabreden veranschlagen die Koalitionspartner hierfür jährliche Ausgaben in Höhe von 84 Millionen Euro. Nach Presseberichten sollen über den KiBiPa monatlich 75 Euro für jedes Kindergartenkind aufgewendet werden, um das letzte Kindergartenjahr für die Eltern beitragsfrei zu stellen. Da aber ohnehin 99,0 Prozent der fünfjährigen Kinder im Jahr 2013 in Baden-Württemberg eine Tageseinrichtung besuchten oder in Kindertagespflege waren, stellt sich die Frage, ob die grün-schwarze Landesregierung mit dem KiBiPa die richtigen Prioritäten im Bereich der frühkindlichen Bildung setzt. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion ist überzeugt, dass finan - zielle Mittel für andere Zwecke dringender gebraucht werden, beispielsweise für Verbesserungen bei der Sprachförderung, für das Ziel eines verbindlichen Orientierungsplans für eine frühe Pädagogik und für eine verbesserte Finanzierung der Kindertagespflege. 2
3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 6. Februar 2017 Nr /777 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. auf welche Art und Weise und mit welchen konkreten Maßnahmen und Mitteln sie aktuell die frühkindliche Bildung im Vorschulalter, in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege fördert; Das Land trägt nach 29 c Finanzausgleichsgesetz (FAG) unter Einbeziehung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung 68 Prozent der Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Die Zuweisungen nach 29 c FAG betragen nach den derzeit noch vorläufigen Zahlen im Jahr 2016 rd. 724 Millionen Euro. Zum Ausgleich der Kindergartenlasten erhalten die Gemeinden pauschale Zuweisungen nach 29 b FAG in Höhe von 529 Millionen Euro pro Jahr. Den Zuweisungen wird der Betrag vorweg entnommen, den das Land an Rechteinhaber zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche gegenüber Horten und Kindertageseinrichtungen zahlt; dies waren im Jahr 2016 rd. 0,3 Millionen Euro. Das präventiv ausgerichtete Kooperations- und Förderkonzept Schulreifes Kind verfolgt das Ziel, Kinder mit schulrelevanten Entwicklungsverzögerung bzw. Entwicklungsrisiken frühzeitig durch gezielte Zusatzförderung in Kleingruppen auf einen gelingenden Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule vorzubereiten sowie die Kooperation zwischen den Bildungseinrichtungen Kindergarten und Schule zu intensivieren. Dabei wird die Kooperation aller an der Erziehung und Bildung der Kinder beteiligten Personen und Institutionen in den Mittelpunkt gestellt. An einem sogenannten Runden Tisch wird eineinhalb Jahre vor der Einschulung gemeinsam mit Eltern, pädagogischen Fachkräften aus den Kindertageseinrichtungen und der Grundschule sowie ggf. weiteren Fachkräften auf der Grundlage der Einschulungsuntersuchung der zusätzliche Förderbedarf für jedes Kind festgelegt. Derzeit nehmen 223 Modellstandorte aktiv am Projekt teil. Die beteiligten Standorte haben sich abhängig von den Gegebenheiten vor Ort für unterschiedliche Modellvarianten am Förderort Kindergarten oder Schule entschieden. Im Schuljahr 2015/2016 wurden im Projekt Schulreifes Kind Personal-, Sach- und Beförderungskosten in Höhe von rund Euro sowie 57 Deputate eingesetzt. Die die Landesregierung tragenden Parteien haben die Fortführung der Bildungshäuser für Drei- bis Zehnjährige vereinbart. Die Bildungshäuser bieten einen nahtlosen Übergang vom Kindergarten in die Grundschule und können gerade in kleinen Gemeinden im ländlichen Raum deren Attraktivität für Familien steigern. Ein Bildungshaus 3 bis 10 praktiziert eine enge Kooperation mit dem zugehörigen Kindergarten. Lehrkräfte der Schule und pädagogische Fachkräfte des Kindergartens führen an landesweit 186 Standorten auf der Grundlage des Orientierungsplans der Kindergärten und des Bildungsplans der Grundschulen gemeinsam Spiel- und Lernangebote für institutionsübergreifende Gruppen durch. Die Bildungshäuser sind seit dem Schul- bzw. Kindergartenjahr 2016/2017 in den Regelbetrieb überführt und erhalten eine Anrechnungsstunde pro teilnehmender jahrgangsübergreifender Gruppe aus Kindergarten- und Schulkindern. Dafür stellt das Land insgesamt 25 Deputate zur Verfügung; dies entspricht 1,725 Millionen Euro im Jahr 2016 und 1,7475 Millionen Euro im Jahr Die Landesregierung hat im Jahr 2016 die Weiterentwicklung von Kindertages - einrichtungen zu Kinder- und Familienzentren unterstützt. Vorbehaltlich der Verabschiedung des Staatshaushaltsplans für 2017 durch den Landtag von Baden- Württemberg soll diese Förderung erneut mit einer Million Euro fortgesetzt werden. Damit können bis zu 100 Kindertageseinrichtungen, die sich zu Kinder- und 3
4 Familienzentren weiterentwickeln, mit je Euro gefördert werden. Darin ist auch eine Pauschale von Euro enthalten, um die Einrichtungsleitungen bei ihren Führungsaufgaben zu entlasten. Im Mittelpunkt steht die Zusammenführung von Regelangeboten der Kindertageseinrichtung mit familienorientierten, wohnortnahen und am besonderen Bedarf des Sozialraums orientierten Angeboten. Dabei wird das Ziel verfolgt, Kinder in ihren persönlichen Entwicklungsprozessen und deren Familien zu unterstützen. Um den Qualitätsprozess der geförderten Einrichtungen zu unterstützen, werden im Jahr 2017 vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Haushaltsgesetzgeber einmalig Euro eingesetzt. Es ist geplant, diese für Maßnahmen zu verwenden, die sich mit der Frage nach der Qualität eines Kinder- und Familienzentrums auseinandersetzen. Eine weitere Maßnahme zur Förderung der frühkindlichen Bildung ist das Landesprogramm SPATZ (Sprachförderung für alle Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf), das unter Ziff. 2 beschrieben ist. Für die Vorbereitung, Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen sah die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege vom 12. Dezember 2013 (K. u. U S. 33, GABl S. 650) im Jahr 2016 Zuschüsse in Höhe von 2,3 Millionen Euro vor. Davon wurden im Jahr 2016 rd. 2,269 Millionen Euro an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausgezahlt. Es ist vorgesehen im Jahr 2017, vorbehaltlich der Verabschiedung des Staatshaushaltsplans für 2017 durch den Landtag von Baden-Württemberg, 2,25 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e. V. erhält als institutionelle Förderung sowie für die Unterstützung, Koordinierung und landesweite Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen Zuschüsse, die im Jahr 2016 insgesamt Euro betragen haben. Im Staatshaushaltsplan für 2017 sind vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Haushaltsgesetzgeber erneut Euro vorgesehen. Dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg werden Kosten für die Zertifizierung und Vergabe des Gütesiegels an Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen erstattet. Diese Kostenerstattung belief sich im Jahr 2016 auf rd Euro. Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung findet bei allen Kindern 24 bis 15 Monate vor ihrer Einschulung eine Sprachstandsdiagnose statt. Das Land stellte für die Durchführung im Jahr Euro zur Verfügung; für das Jahr 2017 sind ebenfalls Euro vorgesehen. 2. auf welche Art und Weise die frühkindliche Sprachförderung in Baden-Württemberg aktuell in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gestaltet ist, mit Angabe der Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf, der Inanspruchnahme von Angeboten zur Sprachförderung, der Anzahl an Kindern in Sprachförderprogrammen, der Anzahl sowie Größe der Fördergruppen und der Gründe für diese Fördermaßnahmen; Sprache ist der Schlüssel für Bildungsbeteiligung und gesellschaftliche Teilhabe. Kontinuierliche Sprachbildung, Begleitung des Spracherwerbs und konsequente Sprachförderung von Anfang an unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten ist ein wichtiger Aufgabenbereich der Kindertageseinrichtungen. Grundlage für die Sprachförderung im frühkindlichen Bereich ist der baden-württembergische Orientierungsplan für Kindertageseinrichtungen. Die Sprachkompetenz aller Kinder wird durch eine alltagsintegrierte, ganzheitlich ausgerichtete Sprachbildung während der gesamten Kindergartenzeit gefördert. Haben Kinder darüber hinaus einen zusätzlichen Sprachförderbedarf, kann ihnen über die gesamte Kindergartenzeit eine zusätzliche Sprachförderung (SPATZ) zuteil werden. SPATZ (Sprachförderung für alle Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) ist ein Programm des Landes Baden-Württemberg. Die Kindertageseinrichtungen können unter dem Dach von SPATZ zwei Förderwege wählen: Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) mit 120 Förderstunden und Singen-Bewegen-Spielen (SBS) mit 36 Förderstunden. Im Zuge des Programms werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, die es den Kindertagesstätten ermöglichen, qualifizierte Fachkräfte als Ergänzung zum bestehenden Personal 4
5 einzustellen, um alle Kinder mit Sprachförderbedarf ausreichend zu fördern. Kindertageseinrichtungen können, sobald Gruppen gebildet sind, mit Sprachförderung beginnen, ohne dass längere Genehmigungsverfahren abgewartet werden müssen. Eine Fördergruppe kann gebildet werden, wenn mindestens drei förderberechtigte Kinder zusammenkommen. In Fördergruppen werden maximal sieben förderberechtigte Kinder aufgenommen. Bei mehr als sieben förderberechtigten Kindern kann die Fördergruppe geteilt und eine weitere Fördergruppe gebildet werden. Neu aufgenommene Flüchtlingskinder haben in aller Regel einen besonders hohen Sprachförderbedarf. Für diese Kinder können eigene Sprachfördergruppen gebildet werden. Bei mehr als vier förderberechtigten Kindern kann die Fördergruppe geteilt und eine weitere Fördergruppe gebildet werden. Da es dem Land wichtig ist, so früh wie möglich mit der Sprachförderung zu beginnen, können seit dem Kindergartenjahr 2015/2016 neben der Einbeziehung von Flüchtlingskindern auch knapp dreijährige Kinder (ab 2 Jahren und 7 Monaten) bei Bedarf Sprach - förderung erhalten. Im Kindergartenjahr 2015/2016 haben rund Kinder, davon Flüchtlingskinder in Gruppen, am Programm SPATZ teilgenommen (lt. L-Bank, Stand 26. April 2016). Für das Landesprogramm SPATZ wurden im Kindergartenjahr 2015/2016 rund 26 Mio. zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt (lt. L- Bank, Stand 26. April 2016). 3. welche Erkenntnisse sie hinsichtlich der Auswirkungen und Erfolge dieser Maßnahmen und Mittel gewonnen hat; Im Zeitraum von 2007 bis 2014 wurde das Projekt Schulreifes Kind unter der Leitung von Prof. Dr. Marcus Hasselhorn (Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung, Frankfurt) wissenschaftlich begleitet. Aus fachlicher Sicht des Kultusministeriums sind die Ergebnisse durchweg positiv und zeigen, dass sich die frühe Identifizierung von Entwicklungsverzögerungen und eine gezielte Zusatzförderung im Kindergarten sehr günstig auf den weiteren Schulverlauf des Kindes auswirken. Die geförderten Kinder nehmen erfolgreich am gesamten Grundschulunterricht teil. Die Bildungshäuser für Drei- bis Zehnjährige im Land haben zahlreiche Ansätze und Konzepte erprobt, wie eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Kindergärten und Grundschulen gut ausgestaltet werden kann. Dazu zählen beispiels - weise gemeinsame Spiel- und Lernzeiten oder auch jahrgangsübergreifende Bildungsangebote für Kindergarten- und Grundschulkinder. Damit hat das Bildungshaus während der Modelllaufzeit wertvolle Erkenntnisse geliefert, wie der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule weiter verbessert werden kann. Vom 1. September 2008 bis zum 31. August 2015 führte das Transferzentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL) der Universität Ulm die wissenschaftliche Begleitung des Bildungshaus 3 bis 10 durch. Die vertiefte Zusammenarbeit braucht Kontinuität und genügend Zeit, um sich vorteilhaft zu entwickeln: Von 2012 bis 2014 haben sich die alters- und institu - tionsübergreifenden Aktivitäten in beinahe allen Merkmalen verbessert und können als gut bewertet werden. Die Intensivkooperation stieß bei den Eltern auf Akzeptanz und brachte Gewinne für die Zusammenarbeit von pädagogischen Fachkräften und Lehrkräften in Kindergärten und Grundschulen hervor. Vor allem für Kinder mit Risikofaktoren zeigten sich günstige Effekte bezüglich der emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung. Die Rückmeldungen der Beteiligten zum Erfolg des Sprachförderprogramms SPATZ, das durch Anregungen aus der Praxis in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt wurde, sind überwiegend positiv. Der bedarfsgerechte und ressourceneffiziente Ausbau der Sprachbegleitung und -förderung ist ein wichtiger Schwerpunkt. Deshalb ist beabsichtigt, das Programm SPATZ neben der Gruppenförderung alltagsintegriert und stärkenorientiert weiterzuentwickeln. 5
6 4. was sich genau hinter dem Begriff KinderBildungsPass (KiBiPa) verbirgt, den die grün-schwarze Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat und wann sie den KinderBildungsPass (KiBiPa) einführen will; 5. was sie sich vom KinderBildungsPass (KiBiPa) in Hinsicht auf Bildungsund Betreuungsqualität in den Kindergärten, den weiteren Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege verspricht; Mit dem Kinderbildungspass sollen Familien bei der Finanzierung des Besuchs eines Kindergartens im Jahr vor der Einschulung entlastet werden. Der Kinderbildungspass soll im letzten Kindergartenjahr beim Träger eingelöst werden können. In diesem Rahmen kann gemeinsam mit den Trägern auch geprüft werden, ob und wie durch eine Zertifizierung ein Beitrag zur Steigerung der Bildungs- und Betreuungsqualität geleistet werden kann. Diese Fragestellungen zum Kinderbildungspass sind noch zu klären, bevor konkrete Angaben zur Planung und ggf. zur Umsetzung gemacht werden können. Dabei sind auch die finanziellen Auswirkungen zu beachten. 6. wie viele Gruppen im Rahmen des Bundesprogramms Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist (früher: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration ) in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2011 bis heute in welchem Umfang gefördert werden; 7. welche anzunehmenden (Mehr-)Bedarfe und (Mehr-)Kosten voraussichtlich entstünden, wenn in Baden-Württemberg die Sprachförderung vollständig auf den Standard des Bundesprogramms Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist umgestellt würde; Das Bundesprogramm Sprach-Kitas richtet sich an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf besucht werden. Dabei baut es auf den erfolgreichen Ansätzen des Programms Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration (2011 bis 2015) auf und erweitert diese. Mit dem neuen Programm fördert das Bundesfamilienministerium alltagsintegrierte sprachliche Bildung als festen Bestandteil in der Kindertagesbetreuung und ist daher nicht an eine Gruppenbildung gebunden, sondern unterstützt die Kindertageseinrichtung als solche. Die Sprach-Kitas erhalten im Bundesprogramm Unterstützung durch zusätzliche Fachkräfte mit Expertise im Bereich sprachliche Bildung, die direkt in der Kindertageseinrichtung tätig sind. Ferner finanziert das Programm eine zusätzliche externe Fachberatung, die kontinuierlich und prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas unterstützt. Sie qualifiziert die Fachkräfte innerhalb eines Verbundes von zehn bis fünfzehn Sprach-Kitas. Im Bundesprogramm Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration (2011 bis 2015) wurden insgesamt 482 halbe Stellen in Kindertageseinrichtungen mit einem Zuschuss von Euro je halber Stelle und Jahr gefördert. Im Nachfolgeprogramm Sprach-Kitas Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist werden derzeit in der 1. Welle (Beginn 1. Januar 2016 bis mindestens Ende 2019) 462 halbe Stellen in Kindertageseinrichtungen mit einem Zuschuss von Euro je halber Stelle und Jahr gefördert, ferner 38 externe Fachberaterstellen mit je Euro (halbe Stellen). In der 2. Welle Sprach-Kitas (Beginn 1. Januar 2017 bis Ende 2020) wurden mit Stand 21. Dezember 2016 alle 503 Kindertageseinrichtungen, die eine Interessensbekundung auf Aufnahme in das Programm Sprach-Kitas (2. Welle) abgegeben haben, zur Antragstellung aufgefordert. Da somit alle Kindertageseinrichtungen, die den Standard des Bundesprogramms Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist der Sprachförderung umsetzen wollen, auch die Möglichkeit hierzu haben, ist eine Umstellung auf den Standard des Bundesprogramms aktuell nicht erforderlich. Es ist nicht davon auszugehen, dass über die Interessensbekundungen hinaus weiterer Bedarf an Sprach - förderung entsprechend des Bundesprogramms besteht. 6
7 8. welche Schritte bereits unternommen wurden, um den Orientierungsplan umzusetzen; Um die Kommunen bei der Umsetzung der Ziele des Orientierungsplans zu unterstützen, wurden folgende Schritte unternommen: Für die Erstqualifikation der pädagogischen Fachkräfte zur Einführung des Orientierungsplans hatte das Land einmalig 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Für Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Fachpersonal der Kindertageseinrichtungen u. a. zur Umsetzung des Orientierungsplans werden jährlich 10 Millionen Euro über die Kindergartenförderung nach 29 b FAG zur Verfügung gestellt. Der Personalschlüssel je Gruppe wurde um 0,2 Stellen (für Kindergärten mit verlängerter Öffnungszeit) oder um 0,3 Stellen (in allen anderen Betriebsformen) erhöht, damit alle Ziele der sechs Bildungs- und Entwicklungsfelder und die übergreifenden Ziele des Orientierungsplans umgesetzt werden können. Die Beteiligung des Landes in Höhe von 133 Millionen Euro ist in der Kindergartenförderung nach 29 b FAG enthalten. 9. welche anzunehmenden (Mehr-)Bedarfe und (Mehr-)Kosten voraussichtlich entstünden, wenn in Baden-Württemberg der Orientierungsplan verbindlich gemacht würde; Dem Land liegt keine aktuelle Berechnung über Bedarfe und Kosten vor. Eine Berechnung hängt zudem von diversen Faktoren ab, z. B. einer Senkung von Gruppengrößen oder Umfang der Leitungsfreistellungen des Leitungspersonals von Kindertageseinrichtungen. 10. welche finanziellen Mittel erforderlich wären, um die Forderung des Landesverbands Kindertagespflege e. V. nach einer Erhöhung der laufenden Geld - leistung an Tagespflegepersonen von derzeit 5,50 Euro pro Stunde und Kind unter drei Jahren auf 7,50 Euro zu erfüllen; Nach Erhebungen und Auswertungen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg wurden am Stichtag 1. März Kinder unter drei Jahren in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Für diese Kinder waren insgesamt Betreuungsstunden pro Woche vereinbart. Wird unterstellt, dass jedes Kind 46 Wochen pro Jahr in Kindertagespflege gefördert wird und keine Tages - pflegeperson bei einer Kommune angestellt ist, ergeben sich bei einer Erhöhung des Stundensatzes um 2 Euro pro Kind Mehrausgaben in Höhe von rd. 24 Millionen Euro pro Jahr. Hinzu kommen je nach Lage des Einzelfalls weitere höhere Ausgaben für die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson und die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Diese Komponenten der laufenden Geldleistung können mangels Datengrundlagen nicht berechnet werden. Sollten örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und/oder Gemeinden bei einer Erhöhung des Stundensatzes auf 7,50 Euro pro Kind bisherige freiwillige Leistungen, d. h. über die vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu zahlende laufende Geldleistung nach den Empfehlungen des Landkreistags Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg und des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden- Württemberg hinausgehende Leistungen, an Tagespflegepersonen vermindern oder anrechnen, würde dies die oben erwähnten Mehrausgaben senken. Wie unter Nummer I.1 ausgeführt, trägt das Land nach 29 c Absatz 1 Finanzausgleichsgesetz unter Einbeziehung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung 68 Prozent der Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung auch in Kindertages - pflege. 7
8 II. auf die Einführung des angekündigten KinderBildungsPasses (KiBiPa) zu verzichten und die hierfür in den jeweiligen Haushalt eingestellten Mittel für Qualitätsverbesserungen im Bereich der frühkindlichen Bildung wie insbesondere im Bereich der Sprachförderung, der verbindlichen Umsetzung des Orientierungsplans und im Bereich der Kindertagespflege einzusetzen. Da die Einführung des Kinderbildungspasses nicht unmittelbar ansteht, stellt sich die Frage der alternativen Verwendung von Landeshaushaltsmitteln derzeit nicht. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 8
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