Eingeg. f lt. Nov 2 6. Gemeinde Südbro Bauamt

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1 Landkreis Aurich Postfach Aurich Gemeinde Südbrookmerland Westvictorburer Straße Südbrookmerland Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Mein Zeichen IV/60.1-wi Bauleitplanung der Gemeinde Südbrookmerland '~ LANDKREIS AURICH j Der Landrat '--' Eingeg f lt. Nov 2 6 Gemeinde Südbro Bauamt Dat um Amt für Bauordnung, Planung u. Naturschutz Fischteichweg Aurich Auskunft erteilt: Herr Wienekamp Zimmer-Nr: 113 Telefon: 04941/ Telefax: 04941/ kwienekamp@landkreisaurich.de Bebauungsplan OT Theene. Westerender Straße Stellungnahme gern. 4 Abs. 1 BauGB i.v.m. 3 Abs. 1 BauGB Zu der o.a. Bauleitplanung bestehen folgende Bedenken: Der schalltechnischen Berechnung vom kann entnommen werden, dass die Orientierungswerte nach DIN von 55 db tags und 45 db nachts bei der vorgesehenen Bebauung um ca. 5 db am Tag und ca. 6 DB nachts überschritten werden. Die Darstellungen der Anlage 1 der schalltechnischen Berechnung zur freien Schallausbreitung entsprechen nicht den Vorgaben der DIN Teil 2 Anhang B. Die Darstellungen sind zu korrigieren. Eine abschließende Stellungnahme kann erst nach Vorlage eines qualifizierten Schallgutachtens erfolgen, was den o.g. Anforderungen entspricht. Ich weise darauf hin, dass bei einer Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN abwägend zu prüfen ist, ob durch aktive Lärmschutzmaßnahmen die Orientierungswerte als Außenpegel eingehalten werden können. Die immissionschutzmäßigen Vorteile und eventuell kostenmäßigen Nachteile welche durch aktive Lärmschutznahmen entstehen würden sind in die Abwägung einzustellen. Insofern passive Maßnahmen aktiven vorgezogen werden sollen, sind die unter 7. Passiver Schallschutz... erfolgten Festsetzungen zu überprüfen und zu überarbeiten. Der zur Ermittlung der Gebäudehöhe angegebene Bezugspunkt (Mitte der Planstraße) ist nicht ausreichend bestimmt. Es ist ein ausreichend bestimmter Bezugspunkt (mit Angabe ü.n.n.) im Plan festzusetzen. Die im Geltungsbereich ausgewiesene Fläche ist über die im Plan vorgesehene (gewidmete) Gemeindestraße zu erschließen. Für den Anschluss dieser Planstraße ist mit mir eine Einmündungsvereinbarung abzuschließen. In der Lage ist sie bzw. der Knotenpunkt entsprechend den 1 l 3 LANDKREIS AU RICH Telefon / Sparkasse Aurich-Norden BLZ oo Konto-Nr IBAN-Nr. DE SWIFT-BIC BRLADE21ANO

2 ,. aktuellen Entwurfsrichtlinien für die Anlage von Stadtstraßen im vertikalen Aufbau den aktuellen Entwurfsrichtlinien für standardisierte Oberbauten zu planen und auszugestalten. Weitere unmittelbare Zufahrten zur Kreisstraße K 125 sind nicht zu lässig, mit der Ausnahme der geplanten Zufahrt zur Unterhaltung des Regenrückhaltebeckens und dem südöstlich angrenzendem Gewässer. Diese Zufahrt ist unbefestigt herzustellen und nur für diese Zwecke zu nutzen. Die Planungen zur Oberflächenentwässerung wurden mit meiner unteren Wasserbehörde im Vorfeld abgestimmt. Die Abwasserbeseitigung erfolgt gemäß Auskunft des Planungsbüros über den Anschluss an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Südbrookmerland. Diese Aussage ist unbedingt auch in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen. Die in Kap 8.81 genannten Minimierungsmaßnahmen sind ebenso wie die Maßnahmen zur Aufwertung des RRB wie in Kap beschrieben vollumfänglich umzusetzen. Eine abschließende Stellungnahme kann. wegen der fehlenden Zuordnung der Kompensationsfläche (Kap. 8.10) nicht erfolgen. Anregungen und Hinweise: Ich schlage vor, die folgenden Hinweise in den Bebauungsplan aufzunehmen: 1. Sofern im Rahmen von Baumaßnahmen Recyclingschotter als Bauersat zstoff eingesetzt werden soll, hat dieser hinsichtlich des Schadstoffgehalts die Zuordnungswerte Z O der LAGA-Mitteilung 20 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln" (1997, 2003} zu erfüllen. Ein Einbau von Recyclingschotter mit einem Zuordnungswert von bis zu Z2 der LAGA-Mitteilung 20 ist nur auf Antrag mit Genehmigung nach einer einzelfallbezogenen Prüfung durch die Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde zulässig. Die Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Aurich behält sich vor, Nachweise anzufordern, aus denen hervorgeht, dass die ZO-Werte der LAGA-Mitteilung 20 eingehalten werden. 2. Sofern es im Rahmen der Bautätigkeiten zu Kontaminationen des Bodens kommt, ist die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Aurich unverzüglich zu informieren. 3. Die bei den Bauarbeiten anfallenden Abfälle (z. B. Baustellenabfälle) unterliegen den Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und sind nach den Bestimmungen der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Au rich in der jeweils gültigen Fassung einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. 4. Bei Hinweisen, die auf bisher unbekannte Altablagerungen auf dem Baugrundst üc k schließen lassen, ist die Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Aurich unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Das Datum des lnkrafttretens des aktuellen Flächennutzungsplanes ist im Abschnitt 2.5 der Begründung zu ergänzen. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist am 01. November 2011 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden die Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO), des Gesetzes über die Region Hannover, des Gesetzes über die Neugliederung des Landkreises und der Stadt Göttingen (Göttingen-Gesetz) und der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Rechtsvorschriften LANDKREIS AURICH Amt für Bauordnung, Planung u. Naturschutz 10. November 2016

3 kommunaler Körperschaften (BekVO-Kom) zusammengefasst und zugleich veränderten Anforderungen angepasst. Die bisherigen Kommunalverfassungsgesetze und die BekVO-Kom wurden aufgehoben. Die Angaben in Kapitel 2.1. der Begründung sind entsprechend zu korrigieren. Als Grundschutzmaßnahme ist eine Löschwassermenge entsprechend der DVGW W 405 von mind /Min. bzw. 48 m 3 /Stunde für einen Zeitraum von mind. 2 Stunden durch die Gemeinde Südbrookmerland vorzuhalten. Die Versorgungsleitung ist als Ringsystem zu verlegen. Die Hydranten sind derart zu verorten, dass sie zu den Gebäuden einen Höchstabstand von max. 150 m nicht überschreiten. Die endgültige Anzahl und Standorte der Hydranten sind rechtzeitig mit dem Brandschutzprüfer des Landkreises Aurich, Herrn Wilts, und dem zuständigen Gemeinde- oder Ortsbrandmeister abzustimmen. Kann die Löschwassermenge nicht durch die öffentliche Wasserleitung abgedeckt werden, kann das Löschwasser durch 1. einen Wasserbehälter (Zisterne), 2. einen Feuerlöschbrunnen nach DIN mit einer entsprechenden Entnahmeleistung, 3. eine Entnahmestelle aus einem öffentlichen wasserführenden Gewässer vorgehalten werden. Die Größe und Ausbildung der Löschwasserversorgung ist mit meinem Brandschutzprüfer abzustimmen. Im Rahmen der 27. Flächennutzungsplanänderung wurde die Planfläche als nachrangig geeignet für die wohnbauliche Nutzung bewertet. Das Datum des lnkrafttretens des aktuellen Flächennutzungsplanes ist im Abschnitt 2.5 der Begründung zu ergänzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag LANDKREIS AURICH Amt für Bauordnung, Planung u. Naturschutz November 2016

4 ERSTER ENTVVÄSSERUNGSVERBAND EMDEN Einn... _, n 1 a OKT. 2 I. Entwässerungsverband Emden KrummhöfnefllSJ 1i Gemeinde Südbrookmerland z.h. Frau Aden Westvictorburer Str Südbrookmerland nae5--. Udbrook, Sitz Pewsum I Der Obersielrichter Jannes-Ohling-Straße Krummhörn Telefon: (04923) Fax: (04923] verwaltung@entwaesserungsverband-emden.de Sparkasse Aurich-Norden [BLZ oo) Konto-Nr.: IBAN: DE BIC: BRLADE21ANO Ihr Ansprechpartner Dipl.-Ing. van Dyk Telefon: (04923) Aktenzeichen BPlanFPlan Datum vandyk@entwaesserungsverband-emden.de Aufstellung Bebauungsplan Nr Westerender St raße", Theene, hier frühzeituge Beteiligung der Behörden und TöB's gern. 4 Abs. 1 sowie Oberflächenentwässerungskonzept (Ihr Sehr. v. 29~ ) Sehr geehrte Frau Aden, eine entsprechende Regenrückhaltung wurde berücksichtigt. Dies wird vom Verband begrüßt. Südöstlich befindet sich das Verbandsunterhaltungsgewässer Nr. 153/2 auf dem Flurstück 103/3. Textlich und zeichnerisch möchte der Verband den nun als Gewässerrandstreifen deklarierten Bereich an diesem Gewässer klar als Räum- und Unterhaltungstreifen zugunsten des Entwässerungsverbandes Emden beschrieben haben. Der 6 m Räum- und Unterhaltungstreifenbreite kann nur zugestimmt werden, da sich direkt daneben das Regenrückhaltebecken befindet und somit eine wasserwirtschaftliche Anlage im Sinne des Verbandes. Die 6 m breite des Unterhaltungsstreifens ist zwingend einzuhalten. Für das Oberflächenentwässerungskonzept gilt dies gleichlautend. Ferner kann die zum Flurstück 101/6 mittig gelegene Überfahrt für zukünftige Gewässerunterhaltungsarbeiten nicht mehr zum Überfahren mit Unterhaltungsfahrzeugen genutzt werden, da diese mit Wohnbebauung verbaut wird. Im Einlaufbereich zum Gewässer 153/2 des Verbandes muss daher für zukünftige Unterhaltungen eine Verrohrung zum queren des Gewässers zum Flurstück 101 /6 eingebaut werden. Diese müsste zeichnerisch im Entwässerungsplan noch abgebildet werden. Das Verbandsunterhaltungsfahrzeug kann dann den 6 m Streifen zwischen Regenrückhaltebecken und Verbandsunterhaltungsgewässer zum nachfolgenden Flurstück durchgängig befahren. Eventuell wäre eine Umlegung der alten Verrohrung sinnvoll. Baum- und Buschwerk darf nicht im Räum- und Unterhaltungsstreifen angepflanzt werden. Es ist wie beschrieben

5 ERSTER ENTVVÄSSERUNGSVERBAND EMDEN Sitz Pewsum I Der Obersielrichter Rasenansaat vorzunehmen und diese im Bedarfsfall kurzzuhalten. Diese Anpflanzungsregelungen gemäß Verbandssatzung gelten gleichlautend für den oben beschrieben B-Plan. Die satzungsgemäßen Bestimmungen des Verbandes gelten ansonsten unverändert. Ich danke für die Beteiligung. Mit freundlichen Grüßen t: ()J.( Obersielrichter Behrends

6 gemeinsam nachhaltig transparent _t. _DDWV OOWV Georgstraße 4, Br ake Gemeinde Südbrookmerland Westvictorburer Straße Südbrookmerland E; n r -~. ng3yf Ihre Ansprechpartnerin Sylvia Höcker AP-LW - 309/16/Hö/sbe Tel Fax hoecker@oowv.de Oktober 2016 Bauleitplanung der Gemeinde Südbrookmerland; Bebauungsplan Nr. 7.07, Südbrookmerland, Ortsteil Theene, Westerender Straße Ihr Schreiben vom II/ A - Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen zu dem oben genannten Bebauungsplan zu zwei Punkten wie folgt Stellung: 1. Trinkwasser 2. Schmutzwasser 1. Trinkwasser Das ausgewiesene Planungsgebiet kann im Rahm en einer erforderlichen Rohrnetzerweiterung an unsere zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen werden. Wann und in welchem Umfang diese Erweiterung durchgeführt wird, müssen die Gemeinde und der OOWV rechtzeitig vor Ausschreibung der Erschließungsarbeiten gemeinsam festlegen. Die notwendigen Rohrverlegungsarbeiten können nur auf der Grundlage der AVBWasserV unter Anwendung des 4 der Wa sserlieferungsbedingungen des OOWV durchgeführt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Gemeinde die sich aus diesem Paragraphen ergebende Verpflichtung rechtzeitig durch Kauf- oder Erschließungsverträge auf die neuen Grundstückseigentümer übertragen kann. Bei der Erstellung von Bauwerken sind gemäß DVGW Arbeitsblatt W Sicherheitsabstände zu den Versorgungsleitungen einzuhalten. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Versorgungsleitungen nicht mit Bäumen überpflanzt werden dürfen. Um für die Zukunft sicherzustellen, dass eine Überbauung der Leitungen nicht stattfinden kann, werden Sie gebeten, ggf. für die betroffenen Leitungen ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht einzutragen. Für die ordnungsgemäße Unterbringung der Versorgungsleitungen innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen im Baugebiet, sollte ein durchgehender seitlicher Versorgungsstreifen angeordnet werden. Dieser darf w egen erforderlicher Wartungs-, Unterhaltungs- und Erneuerungsarbeiten weder bepflanzt noch mit anderen Hindernissen versehen werden. Oldenburgisch-Ostfriesischer Wa sserverband Verbandsvorsteher : M atthias Kör ing Geschäftsfüh rer: Karst en Specht (Sprecher), Pet er Kaufmann Landessparkasse zu Oldenburg BLZ: , Konto: IBAN: DE BIC: BRLADE21LZO St euer- Nr USt.-IdNr. DE DIN EN ISO 9001:2008 Reg.-Nr.: SQ-9001BM6007 Mitglied der Kommunalen Unternehmen )1 men.de

7 gemeinsam nachhaltig transparent _t. _oowv Um Beachtung des DVGW Arbeitsblattes W wird gebeten. Um das Wiederaufnehmen der Pflasterung bei der Herstellung von Hausanschlüssen zu vermeiden, sollte der Freiraum für die Versorgungsleitungen erst nach 75%iger Bebauung der Grundstücke endgültig gepflastert werden. Sollten durch Nichtbeachtung der vorstehenden Ausführungen Behinderungen bei der Erschließung des Baugebietes eintreten, lehnen wir für alle hieraus entstehenden Folgeschäden und Verzögerungen jegliche Verantwortung ab. Wir bitten vor Ausschreibung der Erschließungsarbeiten um einen Besprechungstermin, an dem alle betroffenen Versorgungsträger teilnehmen. Im Hinblick auf den der Gemeinde obliegenden Brandschutz (Grundschutz) weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Löschwasservorhaltung kein gesetzlicher Bestandteil der öffentlichen Wasserversorgung ist. Die öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge wird durch die gesetzlichen Aufgabenzuweisungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes {NBrandSchG) nicht berührt, sondern ist von der kommunalen Löschwasserversorgungspflicht zu trennen. Eine Pflicht zur vollständigen oder teilweisen Sicherstellung der Löschwasserversorgung übe"r das öffentliche Wasserversorgungsnetz {leitungsgebunden) besteht durch den OOWV nicht. Allerdings können im Zuge der geplanten Rohrverlegungsarbeiten Unterflurhydranten für einen anteiligen Löschwasserbezug eingebaut werden. Lieferung und Einbau der Feuerlöschhydranten regeln sich nach den bestehenden Verträgen. Da unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung unterschiedliche Richtwerte für den Löschwasserbedarf bestehen {DVGW-Arbeitsblatt W 405), ist frühzeitig beim OOWV der mögliche Anteil (rechnerischer Wert) des leitungsgebundenen Löschwasseranteils zu erfragen, um planungsrecht lich die Erschließung als gesichert anerkannt zu bekommen. Evtl. Sicherungs- bzw. Umlegungsarbeiten können nur zu Lasten des Veranlassers oder nach den Kostenregelungen bestehender Verträge durchgeführt werden. 2. Schmutzwasser Im ausgewiesenen Planungsgebiet befinden sich Entsorgungsanlagen des OOWV. Diese dürfen weder durch Hochbauten noch durch eine geschlossene Fahrbahndecke, außer in den Kreuzungsbereichen, überbaut werden. Falls ein Pumpwerk aus geodätischer Sicht benötigt wird, muss der Standort unter Berücksichtigung der StVO und Zufahrt für Spül- und Wartungsfahrzeuge ausgewählt werden. Ein Schutzstreifen, der rechts und links parallel zur Abwasserleitung verläuft, darf nicht überbaut werden oder unterirdisch mit Hindernissen (z.b. Versorgungsleitungen) versehen werden. Bepflanzungen oder Anschüttungen dürfen nicht in die Schutzstreifentrasse der Abwasserleitung hineinwachsen bzw. hineinragen. Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Verbandsvorsteher: Matthias Köring Geschäftsführer: Karsten Specht (Sprecher), Peter Kaufmann Landessparkasse zu Oldenburg BLZ: , Konto: IBAN: DE BIC: BRLADE21LZO Steuer-Nr USt.-IdNr. DE ~ :\ "-=' DIN EN ISO 9001:2008 \ D~W J Reg.-Nr.: SQ-9001BM6007 Mitglied der Kommunalen Unternehmen )1

8 gemeinsam nachhaltig transparent t. _oowv Bepflanzungen mit Bäumen müssen einen Abstand von mindestens 2,5 m von der Abwasserleitung haben. Alle Schächte müssen zur Durchführung von Inspektions-, Reinigungsund Unterhaltungsmaßnahmen anfahrbar bleiben. Auf die Einhaltung der z. Z. gültigen DIN-Normen, der ATV-Richtlinien und der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen des OOWV für die Abwasserbeseitigung (AEB) wird hingewiesen. Des Weiteren bitten wir um ein frühzeitiges Gespräch mit der Gemeinde, um folgende Punkte - Geländehöhen - Grundstückparzellierung r--., - anfallende Abwassermengen zu klären. Wird das Baugebiet durch einen Privatinvestor erschlossen, muss dieser rechtzeitig mit dem OOWV einen Erschließungsvertrag abschließen. Evtl. Sicherungs- bzw. Umlegungsarbeiten können nur zu Lasten des Ve ranlassers oder nach den Kostenregelungen bestehender Verträge durchgeführt werden. Die Einzeichnung der vorhandenen Entsorgungsanlagen in den anliegenden Lageplänen ist unmaßstäblich. Die genaue Lage gibt Ihnen Dienststellenleiter Herr Albers von unserer Betriebsstelle Marienhafe, Telefon , in der Örtlichkeit an. Nach endgültiger Planfassung und Beschluss als Satzung wird um eine Ausfertigung eines genehmigten Bebauungsplanes gebeten. Mit freundlichem Gruß In Vertretung Karl Hundertmark Anl age 2 Pläne Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Verbandsvorsteher: Matthias Köring Geschäftsführer: Karsten Specht (Sprecher), Peter Kaufmann Landessparkasse zu Oldenburg BLZ: , Konto: IBAN: DE BIC: BRLADE21LZO Steuer-Nr USt.-IdNr. DE /f.i:\ DIN EN ISO 9001:2008 \ D~W J Reg.-Nr.: SQ-9001BM6007 ',;:.,,, Mitgli ed der Kommunalen Unternehmen )1

9 ~ ~~!.2.! B-Plan Nr. Westerender H?. 3 Q ue lle: Auszu g aus d e n G e obasisd a te n d e r Niede rsächs isch e n V ermessu ngsu nd Katast e rve rwaltung M aßst a b 1: 1000 Druckdatum _t. _DDWU Hauptverwaltung,9 '. ~LGLN Unterschrift P lanaussc hnitt/plan-nr A Wasser

10 Brachland NF J.QJ_ 6 4 1Ö B-Plan Nr. Westerender / Q ue lle: Auszug a us d e n G eobasis d ate n d e r Niedersächsischen Ve rmessungs und Kataste rverwa lt ung ~LGLN 2016 M aßstab 1 : D ruckdatum Unterschrift _t. _DDWV Hauptverwaltung Planausschnitt/Plan-Nr A Abwasser

11 E'innpaangen 1 0. OKT /J...1,;: 111 ~/f;<je Südbro~ - EWEnetz ~ -') EWE NETZ GmbH I Netlregicn Ostfriesland Postfach l Leer Gemeinde Südbrookmerland Westvictorburer Straße Südbrookmerland Sie erreichen uns: l8l EWE NETZ GmbH I Netzregion Ostfriesland Ubbo-Emmius-Straße 7-9 l Leer ~ TeL Fax 0491 werner.muelder@ewe-netz.de I Ihr Ansprechpartner: Werner Mülder Ihre Zeichen/Nachricht: Stellungnahme Bebauungsplan Nr Westerender Straße- im OT Theene 6. Oktober 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beteiligung unseres Hauses als Träger öffentlicher Belange im Rahmen des o. g. Vorhabens. In dem angefragten Bereich betreibt die EWE NETZ GmbH keine Versorgungsleitungen und zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine aktuellen Planungen für den Bereich vor. Bevor Sie die Grundstücke zur Bebauung freigeben, sorgen Sie bitte dafür, dass die Versorgungsträger in der von Ihnen zur Verfügung zu stellenden Leitungstrasse alle notwendigen Arbeiten ausführen können. Grundlage für die Leitungstrasse sind Bauvorschriften und Sicherheitshinweise der EWE NETZ GmbH sowie u.a. BGV C22, BGR 500, BGI 531 und BGI 759. Dabei sind die Leitungstrassen so zu planen, dass die geforderten Mindestabstände gemäß VDE und DVGW Regelwerke eingehalten werden. Im Bebauungsplan ist für die privaten Straßenflächen ein Leitungs- und Wegerecht für die EWE NETZ GmbH festzulegen. Eine Oberflächenbefestigung im Bereich von Versorgungsleitungen sollte so geplant werden, dass die Herstellung von Hausanschlüssen, Störungsbeseitigungen, Rohrnetzkontrollen usw. problemlos durchgeführt werden können. Eine eventuelle Bepflanzung darf nur mit flachwurzelnden Gehölzen ausgeführt werden, um eine Beschädigung der Versorgungsleitungen auszuschließen. Eine Überbauung unserer Anlagen ist unzulässig. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung! E il C 0 ~' ~ Freundliche Grüße /t; fl, /J;J Jülge~ /2/ rv, // / ' ; /~. )7l YcYtr Werner ~ ülde {/ Vorsitzende des Aufsichtsrates: lnes Kolmsee Commerzbank AG Geschäftsführer: Torsten Maus (Versitzender), Heiko Fastj e, Hans-Joachim lken, Jörn Machheit IBAN: DE Sitz der Gesellschaft: EWE NETZ GmbH, Cloppenburger Str. 302, Oldenburg Umsatzsteueridentifikationsnummer DE Amtsgericht Oldenburg, HRB 5236, Steuernummer: 23/64/ Seite 1 von 1

12 lna Aden Von: Gesendet: An: Betreff: Dienstag, 25. Oktober :07 Südbrookmerland, BPlan Nr "Westerender Straße", 4 (1) BauGB; Ihr Schreiben -11/A- vom Sehr geehrte Frau Aden, sehr geehrte Damen und Herren, die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Die Telekom wird die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet prüfen. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TK-lnfrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten. Die Versorgung der Bürger mit Universaldienstleistungen nach -.78 TKG wird sichergestellt. Wir bitten Sie, Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens zwei Monate vor Baubeginn, schriftlich anzuzeigen. Mit freundlichen Grüßen Ludger Quaing DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH Technik Niederlassung Nord, PTl12 Dipl.-Ing. Ludger Quaing Fachreferent Linientechnik Hannoversche Str. 6-8, Osnabrück (Tel.) (Fax) Ludger.Quaing@telekom.de ERLEBEN, WAS VERBINDET. r'die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter: GROSSE VERÄNDERUNGEN FANGEN KLEIN AN - RESSOURCEN SCHONEN UND NICHT JEDE DRUCKEN.

13 ').~ :.. J, -- '- "... ~ C) OSTFRIESISCHE.~ LANDSCHAFT Kultur, Wissenschaft und Bildu ng 2 OSTFRIES ISCHE LANDSCHAFT I Georgswall 1-5 l Aurich Gemeinde Südbrookmerland Südbrookmerland Archäologischer Dienst & Forschungsinstitut Dr. Sonja König Georgswall 1 - s 266o3 Aurich Tel.: Fax: koenig@ostfriesischelandschaft.de Aurich, Bebauungsplan Nr Westerender Straße" im Ortsteil Theene der Gemeinde Südbrookmerland Ihr Schreiben v.: Ihr Zeichen: 11/A Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen aus Sicht der archäologischen Denkmalpflege keine Bedenken. Sollten bei den vorgesehenen Bau- und Erdarbeiten archäologische Kulturdenkmale (Boden- und Baudenkmale) festgestellt werden, sind diese unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde oder uns zu melden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Nieders. Denkmalschutzgesetz vom (Nds. GVBI. S. 517), sowie die Änderung vom (Nds. GVBI. S. 135), 14, wonach der Finder und der Leiter von Erdarbeiten verpflichtet sind, Bodenfunde anzuzeigen. Mit freundlichen Grüßen Körperschaft des öffentlichen Rechts Landschaftspräs ident: Rico Mecklenburg Landschaftsdirektor: Dr. Rolf Bärenfänger G eorgswal l Aurich/Auerk Postfach Aurich/Auerk Tel.: Fax: ol@ostf riesische I a ndsch aft.de

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