Tarif die neue Welt. Es ist vollbracht Stunden-Woche verhindert. Themen in dieser Ausgabe: In dieser Ausgabe: Juli 2006
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- Markus Tiedeman
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1 Juli 2006 Deutsche Steuergewerkschaft Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung Tarif die neue Welt Es ist vollbracht... Themen in dieser Ausgabe: Der TvL im Überblick Was wurde erreicht, was verhindert? Übergangsregelungen In dieser Ausgabe: Sonderzahlungen/ Einmalzahlung 2 die dbb tarifunion hat sich mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder auf einen Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten geeinigt. Dem jetzt erreichten Ergebnis gingen heftige Auseinandersetzungen voraus: Verhandlungen seit September 2005, Streik seit Februar 2006 und dann am 18./19. Mai 2006 ein Tarifmarathon über 30 Stunden. Der TVÖD für die Länder war bis zum Ende hart umkämpft. Welche Auswirkungen der Abschluss für jeden einzelnen Tarifbeschäftigten bis ins kleinste Detail haben wird, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend feststellen. Nach der Einigung folgen nun so genannte Redaktionsverhandlungen, um das Kleingedruckte auszuformulieren. Der Kernpunkt auf den es für alle Beschäftigten ankommt, wird der so genannte Überleitungs- Tarifvertrag sein. Hier wird endgültig geregelt werden, wie jede/r einzelne in das neue Tarifrecht überführt wird. Mit dem Tarifvertrag rechnet man zum Oktober 2006, der Überleitungstarifvertrag sollte eigentlich schon vorher vorliegen. Hier möchten wir deshalb V.i.S.d.P.: Dorothea Faisst-Steigleder, Franz Riß über die bisher bekannten Regelungen berichten. Über neue Regelungen werden wir Sie zeitnah informieren. Entgelttabelle 3 Teilzeit/Entgelte 4 Leistungsentgelte/ Arbeitszeit 5 Inkrafttreten 6 Zuschläge/Aufstieg 7 Überleitungstabelle 8/9 41-Stunden-Woche verhindert Die Arbeitgeber hatten bereits im Jahre 2004 die Arbeitszeitregelungen gekündigt, um längere Arbeitszeiten durchzusetzen. Baden- Württemberg hat einseitig insbesondere den neu eingestellten Beschäftigten längere Arbeitszeiten mit 41 Stunden wöchentlich abverlangt. Erklärtes Ziel der Arbeitgeber, an der Spitze Finanzminister Stratthaus und zahlreiche Spitzenpolitiker aus Baden- Württemberg, war die 41 Stundenwoche für alle Tarifbeschäftigten. Bedauerlich ist, dass es aufgrund der bereits vollzogenen und daher recht unterschiedlichen Arbeitszeitverlängerungen in den Ländern (bis 42 Stunden) nicht gelungen ist, diese einheitlich auf 38,5 Stunden zurückzuführen. So gibt es in den einzelnen Ländern jetzt unterschiedliche Arbeitszeiten. Die Beschäftigten, denen die Arbeitgeber eine längere Arbeitszeit aufgezwungen haben, werden auf die neue tarifrechtliche Arbeitszeit abgesenkt.
2 Tarif die neue Welt Erhalt der Unkündbarkeit Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst Baden-Württembergs werden auch weiterhin nach einer gewissen Beschäftigungszeit unkündbar sein. Wer keine goldenen Löffel stiehlt hat einen sicheren Arbeitsplatz. Jahressonderzahlungen gesichert Einmalzahlungen vereinbart Für alle Beschäftigten konnten nach Entgeltgruppen gestaffelt Einmalzahlungen durchgesetzt werden. Jahressonderzahlungen gesichert Die Arbeitgeber hatten auch beim Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld den tariflosen Zustand genutzt, um für neu eingestellte Beschäftigte oder bei Vertragsänderung das Weihnachtsund Urlaubsgeld zu kürzen oder ganz zu streichen. Mit dem Tarifvertrag wird jetzt erreicht, dass für alle Beschäftigte eine Jahressonderzahlung gezahlt werden muss. Die bisher Benachteiligten werden in 2 Schritten auf die neue Höhe angehoben. Einmalzahlungen vereinbart Ursprünglich wollten die Verhandlungspartner der Länder die mit dem Bund und den Kommunen bereits vereinbarten und teilweise bereits ausgezahlten Einmalzahlungen vorenthalten. Dies ist ihnen nicht gelungen. Für alle Beschäftigten konnten nach Entgeltgruppen gestaffelt Einmalzahlungen durchgesetzt werden. Diese sollen in den Jahren 2006 und 2007 ausbezahlt werden. Einkommenserhöhung im Jahr 2008 nen Einkommensentwicklung abzudämpfen. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst löst den BAT und MtArb ab. In allen Ländern wurde jetzt ein neues Tarifrecht vereinbart (ausgenommen Berlin Entgegen den Zielen der Arbeitgeber konnte für das Jahr 2008 eine Entgelterhöhung für alle Beschäftigte im Volumen von 2,9 % erreicht werden. Das ist keine gewaltige Erhöhung, aber sie hilft ein wenig, die Abkoppelung von der allgemeiund Hessen). Dadurch gibt es für den öffentlichen Dienst wieder einheitliche Arbeits- und Einkommensbedingungen. Seite 2
3 DSTG Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung Entgelttabelle An die Stelle der Begriffe Vergütung und Lohn tritt der Begriff Entgelt. Für die Tarifbeschäftigten der Länder gilt ab 1. November 2006 eine neue Entgelttabelle. In ihr sind die ehemaligen Tabellen für Arbeiter und Angestellte zusammengeführt. Die Tabelle wird durchlässiger, die Bezahlung vor allem für Jüngere attraktiver. Die bisherigen Lebens- oder Dienstaltersstufen werden durch sechs Erfahrungsstufen ersetzt. Die vorhandenen Beschäftigten werden betragsmäßig in die neue Tabelle übergeleitet. Damit ist es gelungen, die bisherige Bezahlung der Angestellten, bestehend aus Grundvergütung, Ortszuschlag und allgemeiner Zulage bzw. den Monatstabellenlohn betragsmäßig zu sichern. Zusätzlich zur neuen Tabelle erfolgt künftig eine leistungsorientierte Bezahlung, beginnend mit einem Prozent ab Hierzu stehen aber weitere Regelungen noch aus. Die Tabelle wird durchlässiger, die Bezahlung vor allem für Jüngere attraktiver Seite 3
4 Tarif die neue Welt Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte erhalten den Teilbetrag der Einmalzahlung, der dem Verhältnis der mit ihnen im Zahlungsmonat vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zu der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eine Vollbeschäftigung entspricht. Entgelterhöhung/Jahressonderzahlung Im Jahr 2006 wird zusätzlich noch das alte Urlaubsgeld gezahlt. Entgelterhöhung Im Jahr 2008 gibt es eine lineare Anhebung von 2,9 %. Die Tabellenwerte werden auf 5 Euro- Beträge aufgerundet. Das ergibt ein durchschnittliches Erhöhungsvolumen von ca. 3 % für das Jahr Jahressonderzahlung Die neue Jahressonderzahlung, die das bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld vereint, wird in Zukunft dynamisiert, d.h. sie erhöht sich um den jeweiligen Anteil der allgemeinen Tariferhöhung. Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis bereits am 30. Juni bestanden hat, erhalten den Durchschnittsbetrag des in den Kalendermonaten Juli, August, September gezahlten monatlichen Entgelts. Im Jahr 2006 wird zusätzlich noch das alte Urlaubsgeld gezahlt. Beschäftigte, die nach dem 30. Juni 2003 eine abweichende arbeitsvertragliche Regelung vereinbart haben, werden in zwei Schritten bis zum Jahr 2008 an diese Tabellenwerte herangeführt. Im Jahr 2006 erhalten sie den Betrag, der arbeitsvertraglich vereinbart war, mindestens den Betrag aus dem Jahr Im Jahr 2007 wird die Hälfte der Differenz zwischen dem bisher gezahlten Betrag und der vollen Jahressonderzahlung zusätzlich ausbezahlt. Die Jahressonderzahlung erfolgt mit den Bezügen für den Monat November. Seite 4
5 DSTG Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung Leistungsentgelt Ab dem 1. Januar 2007 wird zusätzlich zum Tabellenentgelt ein Leistungsentgelt eingeführt. Arbeitszeit Nach den bisherigen Planungen sollen 8 % der Beschäftigten in den Genuss dieses Leistungsentgelts kommen. Dabei soll 1 % der Gesamtsumme der Monatsentgelte aller Tarifbeschäftigten zur Verfügung stehen. Dieses Leistungsentgelt wird jährlich ausbezahlt. Die Länder können aber auch hier mit den Gewerkschaften gesonderte Regelungen vereinbaren. So kann z. B. auch die Gesamtsumme auf alle Sonderzahlungen der Tarifbeschäftigten gleichmäßig verteilt und ausbezahlt werden. Solange eine Landesregelung nicht getroffen wird, erhalten die Beschäftigten ab dem Jahr 2007 mit dem Dezembergehalt 12 % des Tabellenentgelts (berechnet am Entgelt des Septembers) im jeweiligen Jahr. Zukünftig wird es eine nach Ländern differenzierte Arbeitszeit geben. Bei der Festlegung der Arbeitszeit wurde folgende Berechnungsweise eingeführt. Zum Stichtag 1. Februar 2006 wird für jedes Bundesland die tatsächliche Arbeitszeit ermittelt. Diese stellt den Durchschnitt der Arbeitszeiten aller Vollzeit- Tarifbeschäftigen eines Bundeslandes dar. Danach wird die Differenz zwischen dieser tatsächlichen Arbeitszeit und der 38,5-Stunden- Woche errechnet. Diese Differenz wird verdoppelt, wobei beim zweiten Zahlenwert eine Deckelung bei 0,4 Stunden greift. Der so errechnete Wert wird zu den 38,5 Stunden addiert. Die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit wird in den nächsten Wochen für jedes Bundesland im Einvernehmen mit den Gewerkschaften ermittelt. Momentan ergibt sich folgende vorläufige Arbeitszeittabelle: Ab dem 1. Januar 2007 wird zusätzlich zum Tabellenentgelt ein Leistungsentgelt eingeführt. Seite 5
6 Tarif die neue Welt Unkündbarkeit Die bisherigen Regelungen zur Unkündbarkeit bleiben auch im neuen Tarifrecht erhalten. Beschäftigten die das 40. Lebensjahr vollendet haben, und mindestens 15 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt sind kann nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Beschäftigte, die bisher unkündbar waren, bleiben weiterhin unkündbar. Inkrafttreten/Gültigkeit der Tarifvertrags Für die Übernahme in das neue System werden die Grundvergütung, der Ortszuschlag und die allgemeine Zulage zugrunde gelegt. Der neue Tarifvertrag tritt zum 1. November 2006 in Kraft. Er kann frühestens zum gekündigt werden; die Arbeitszeitregelungen frühestens zum Wie geht es weiter?????????????? Ein neues Tarifrecht, neue Gehaltstabellen, geänderte Arbeitszeiten und viele neue unbekannte Regelungen werfen bei den Beschäftigten viele Fragen auf. Fragen die zum derzeitigen Zeitpunkt nicht alle beantwortet werden kön- nen. Warum? Die Tarifparteien haben sich in einer harten und langen Auseinandersetzung zunächst auf wichtige Streitfragen, so genannte Eckpunkte verständigt. Die Regelungen der Einzelheiten, des Kleingedruckten, erfolgt in den noch ausstehenden Redaktionsverhandlungen. Das ist keine neue Verfahrensweise, sondern wird schon lange so praktiziert. Darüber hinaus hat die dbb-tarifunion mit den Arbeitgebern vereinbart, dass zur Überleitung in das neue Recht ein eigenständiger Tarifvertrag (Überleitungsvertrag) vereinbart wird. Diese Verhandlungen beginnen jetzt. Wie werde ich in diese neue Entgelttabelle eingruppiert? Für die Übernahme in das neue System werden die Grundvergütung, der Ortszuschlag und die allgemeine Zulage zugrunde gelegt. Beispiel: Angestellte im Bürodienst BAT VII, 31. Lebensaltersstufe: Da diese Beträge in der neuen Entgeltgruppe mit den einzelnen Entwicklungsstufen nicht vorhanden sind, erfolgt eine Zuordnung in eine persönliche Zwischenstu- fe. Zum 1. Januar 2008 erfolgt dann der Sprung in die nächst höhere Entwicklungsstufe. Beispiel : BAT VII entspricht E 5: Seite 6
7 DSTG Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung Zuschläge/ATZ/Bewährungsaufstieg Kinderbezogene Zuschläge erhalten Beschäftigte für Kinder, die bis zum geboren wurden. Kinderbezogene Entgeltbestandteile des alten Ortszuschlags bleiben erhalten und werden als Besitzstandszulage weitergezahlt. Wie werden die Beschäftigten in Altersteilzeit im Sinne des TV ATZ in die veränderte Arbeitszeit des TVÖD übergeleitet? Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 11. April 2006 entschieden, dass eine Erhöhung der tarifrechtlichen regelmäßigen Arbeitszeit nicht zu einer Erhöhung der Arbeitszeit von Beschäftigten in Al- tersteilzeit führt. Da sich das den Beschäftigten während der Altersteilzeit zu zahlende Arbeitsentgelt nach dem Verhältnis ihrer Arbeitszeit zu der von Vollbeschäftigten bemisst, verringert sich wegen des geänderten Berechnungsfaktors die Höhe des Altersteilentgelts. Was passiert mit Bewährungs- und Fallgruppenaufstiegen? Im Hinblick auf eine strikte Ausrichtung der Bezahlung an tätigkeitsbezogener Berufserfahrung und Leistung und im Interesse einer Vereinfachung der bezahlungsrelevaten Regelungen des neuen Tarifrechts sind Bewährungs-, Fallgruppen- und Tätigkeitsaufstiege ebenso wie Vergütungsgruppenzulagen mit Inkrafttreten des TVÖD für Bundesbeschäftigte abgeschafft worden. Dies wird auch beim Tarifvertrag für die Länder so sein. Für die Kommunen und den Bund wurden dabei Übergangsmöglichkeiten festgelegt, die die Bewährungszeiten u.a. berücksichtigen. So wurde z.b. geregelt, dass übergeleitete Beschäftigte, die für eine Höhergruppierung erforderliche Zeit zu 50 % erreicht haben, zu dem Zeitpunkt, zu dem sie nach bisherigem Recht höhergruppiert würden, in die nächst höhere Entgeltgruppe des TVÖD eingruppiert werden. Nach dem Wegfall der bisherigen Zeitaufstiege u. ä. erfolgt ein Aufstieg im Wesentlichen nur noch durch eine veränderte Tätigkeitsübertragung Aufstiegsmöglichkeiten Welche Aufstiegsmöglichkeiten habe ich im öffentlichen Dienst? Nach dem Wegfall der bisherigen Zeitaufstiege u. ä. erfolgt ein Aufstieg im Wesentlichen nur noch durch eine veränderte Tätigkeitsübertragung. Seite 7
8 Tarif die neue Welt Die Überleitungstabelle Die Überleitung der Vergütungs- und Lohngruppen in die neue Entgeltsgruppen basiert auf den mit den Tarifpartnern vereinbarten Überleitungstabellen. Diese gibt es für den Bereich der Länder noch nicht. Auch weichen die Bundes- und Kommunaltabellen voneinander ab und haben zu heftigen Diskussionen geführt. Deshalb ist die nachfolgende Tabelle des Bundes nur ein Anhaltspunkt. Die nachfolgenden Tabellen sind nur ein Anhaltspunkt. Seite 8
9 Seite 9 DSTG Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung
10 Deutsche Steuergewerkschaft Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung Wie Sie sehen hat sich viel geändert und wird sich noch viel ändern. Umso wichtiger, dass man die Informationen der Fachgewerkschaft hat, um immer informiert zu sein. Deshalb gibt es keine Alternative zur DSTG denn nur eine starke Gewerkschaft kann sich für die Belange der Beschäftigten einsetzen! DSTG-gemeinsam mehr bewegen Besuchen Sie auch unsere Website: Noch Fragen? Diese Arbeitsunterlage soll Ihnen einen Überblick über die neuen Regelungen geben. Natürlich kann dies kein allumfassender Ratgeber für alle Übergangsprobleme sein, zumal viele Fragen bis zur endgültigen Regelung noch offen sind. Wenn Sie weitere Fragen haben, kann Ihnen ein Blick auf unsere Website nutzen, dort werden Sie über neue Entwicklungen zeitnah informiert. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen aber auch gerne unsere Tarifvertreterin, Dorothea Faisst-Steigleder weiter. Sie erreichen sie unter: oder Tel: 0171/ DSTG Landesverband Baden-Württemberg Vertreter für das Tarifrecht: Dorothea Faisst-Steigleder Marion Schönbrunn
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