Inhaltsverzeichnis. Überblick der Beschlüsse der 41. Stadtverordnetenversammlung. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Falkensee.

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1 I Falkenseer Stadtspiegel Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Falkensee 23. Jahrgang Falkensee, 20. März 2013 Nr. 3 Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen Überblick der Beschlüsse der 41. Stadtverordnetenversammlung Falkensee (Sitzung vom 27. Februar 2013) Übersicht zu den Sitzungsterminen der Ausschüsse und Stadtverordnetenversammlungen für das II. Quartal 2013 Bekanntmachung der Einziehungsverfügung gemäß 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) vom 28. Juli 2009 (GVBI. I/09, Nr. 15 S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2011 (GVBI. II/11, Nr. 24) Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan F 53 B Finkenkrug I Süd S. I S. II S. III S. IV Nichtamtliche Bekanntmachungen Nachrichten aus Stadt und Rathaus (von Rückseite zu lesen) u. a. 20 Jahre Frauenhaus Rathenow S. VIII Öffentliche Bürgerversammlung zum Seekonzept S. VIII Eindrücke von der Frauenwoche S. IX Aktion Wunsch-Osterbaum S. X Offener Treff zur Behindertenrechtskonvention S. X Bildergalerie S. XI Stadt bietet Grundstücke zum Verkauf S. XII Überblick der Beschlüsse der 41. Stadtverordnetenversammlung Falkensee (Sitzung vom 27. Februar 2013) Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Falkensee vom 26. Februar 2013 Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens Hochschulen erhalten S. V S. VI I. Öffentlicher Sitzungsteil: Beschluss-Nr. 14/41/13: über die Änderung der namentlichen Besetzung des Hauptausschusses bedingt durch Mandatswechsel. Abstimmung: 32 Ja-Stimmen/0 Gegenstimmen/0 Enthaltungen einstimmig angenommen Impressum, Falkenseer Stadtspiegel Auflage: Exemplare Herausgeber: Stadt Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Falkensee. V.i.S.d.P.: Heiko Müller, Bürgermeister, Tel.: Herstellung: Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft Potsdam mbh, Karl-Liebknecht-Straße 24 25, Potsdam (Golm), Tel.: , Fax: Bezugsmöglichkeiten/Vertrieb/Erscheinen: Das, Falkenseer Stadtspiegel wird einmal im Monat kostenlos an die Haushalte verteilt. Außerdem liegt es u. a. hier zur Abholung bereit: Rathaus, Falkenhagener Straße 43/49; Bürgeramt, Poststraße 31; Haus am Anger, Falkenhagener Straße 16; Museum und Galerie Falkensee, Falkenhagener Straße 77; Stadtbibliothek, Am Gutspark 5; Bürgerservice Landkreis Havelland, Dallgower Straße 9, und Kulturhaus Johannes R. Becher, Havelländer Weg 67. Für weitere Interessenten besteht die Möglichkeit, sich in die Verteilerliste aufnehmen zu lassen. Dazu melden Sie sich bitte im Rathaus Falkensee, Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit, Falkenhagener Straße 43/49, Telefon: , pressestelle@falkensee.de. Beschluss-Nr. 15/41/13: über die Wahl von Herrn Dr. Michael Simon als stellvertretendes Mitglied im Umlegungsausschuss der Stadt Falkensee. Abstimmung: 26 Ja-Stimmen/5 Gegenstimmen/1 Enthaltung Beschluss-Nr. 16/41/13: über die Wahl von Frau Heike Gülink als Mitglied im Umlegungsausschuss der Stadt Falkensee. Abstimmung: 26 Ja-Stimmen/5 Gegenstimmen/1 Enthaltung Beschluss-Nr. 17/41/13: über die Wahl von Herrn Dietmar Goetze als Mitglied im Umlegungsausschuss der Stadt Falkensee. Abstimmung: 27 Ja-Stimmen/5 Gegenstimmen/0 Enthaltungen

2 Beschluss-Nr. 18/41/13: : Die Grundlagen der Bauleitplanung gemäß 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Vorbereitung und Durchführung der Erschließung in der Veltener Straße eingehalten worden. Abstimmung: 21 Ja-Stimmen/4 Gegenstimmen/7 Enthaltungen Beschluss-Nr. 19/41/13: über die Prioritätenliste Anliegerstraßenbau Abstimmung: 30 Ja-Stimmen/0 Gegenstimmen/2 Enthaltungen Beschluss-Nr. 20/41/13: über die Ergänzung der Prioritätenliste Anliegerstraßenbau Abstimmung: 32 Ja-Stimmen/0 Gegenstimmen/0 Enthaltungen einstimmig angenommen Beschluss-Nr. 21/41/13: über die Änderung des Bauprogramms Anliegerstraßenbau Meininger Straße. Abstimmung: 28 Ja-Stimmen/0 Gegenstimmen/4 Enthaltungen Beschluss-Nr. 22/41/13: über den Antrag der FDP-Fraktion Beschluss zur Neugestaltung des Bahnhofstunnels. Abstimmung: 17 Ja-Stimmen/11 Gegenstimmen/4 Enthaltungen II. Nichtöffentlicher Sitzungsteil: Beschluss-Nr. 23/41/13: über die Vergabe der Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes. Abstimmung: 23 Ja-Stimmen/2 Gegenstimmen/7 Enthaltungen Hinweis zum Beschluss Nr. 09/40/13 (SVV vom ): Nach erneuter Abstimmung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und GRÜNE/ABü zu Bedingungen für ein Einzelhandelszentrum im Bereich Dallgower Straße/Schwartzkopffstraße aufgrund der Beanstandung des Bürgermeisters wurde keine Mehrheit erreicht. Gemäß 55 (1) BbgKVerf gilt der Beschluss als aufgehoben. II Sitzungstermine der Ausschüsse und Stadtverordnetenversammlungen für das II. Quartal 2013 April: :00 Uhr Ausschuss Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr :30 Uhr Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss :30 Uhr Finanz-/Werksausschuss :30 Uhr Hauptausschuss :00 Uhr 43. Stadtverordnetenversammlung Mai: :00 Uhr Ausschuss Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr :30 Uhr Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss :30 Uhr Finanz-/Werksausschuss :30 Uhr Hauptausschuss :00 Uhr 44. Stadtverordnetenversammlung Juni: :00 Uhr Ausschuss Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr :30 Uhr Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss :30 Uhr Finanz-/Werksausschuss :30 Uhr Hauptausschuss :00 Uhr 45. Stadtverordnetenversammlung Änderungen vorbehalten! Die Tagesordnungen und Örtlichkeiten der einzelnen Sitzungen sind 7 Tage vor der Sitzung den Bekanntmachungskästen zu entnehmen. Zusätzlich finden Sie die Tagesordnungen bzw. Sitzungstermine und -orte unter unter dem Menüpunkt Stadtpolitik / SVV / Übersicht aktuelle Sitzungstermine Einziehungsverfügung gemäß 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) vom 28. Juli 2009 (GVBI.I/09, Nr. 15 S. 358) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2011 (GVBI. II/11, Nr. 24) Die Stadt Falkensee verfügt hiermit als zuständige Straßenbaubehörde die Einziehung der Verkehrsfläche Enckestraße, zwischen der Falkenhagener Straße und Freimuthstraße liegend (siehe Anlage). Die eingezogene Verkehrsfläche befindet sich in der Flur 29, Flurstück 448 der Gemarkung Falkensee und verbindet die Falkenhagener Straße mit der Freimuthstraße. Das gesamte Flurstück 448 hat eine Gesamtfläche von m². Davon sind der Enckestraße zugehörig ca. 770 m². Die Belegenheit der Straße auf dem dargestellten Flurstück ist dem als Anlage beigefügten Lageplan zu entnehmen.

3 III Die Stadt Falkensee ist Eigentümer des zur Enckestraße gehörenden Grund und Bodens. Der einzuziehende Straßenabschnitt befindet sich in der Flur 29, Flurstück 448 der Gemarkung Falkensee Straßenbaulastträger für den vorbezeichneten vormaligen Straßenabschnitt ist die Stadt Falkensee. Die Verkehrsfläche hat eine Breite von m und eine Länge von ca. 60 m. Der öffentliche Straßenabschnitt wird hiermit eingezogen und gilt künftig als privater Straßenabschnitt. Die Bekanntmachung erfolgt öffentlich. Die Einziehung wird mit der Bekanntmachung wirksam. Begründung: Im Bebauungsplanentwurf Nr. 9 Falkenhagener Anger ist festgelegt, dass die einzuziehende Verkehrsfläche Enckestraße als Sondergebiet nach 11 Baunutzungsverordnung ausgewiesen ist. Für die eingezogene Fläche der Privatstraße wird ein öffentliches Geh-, Fahr- und Leitungsrecht durch Sicherung im Grundbuch vorgesehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Einziehung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Falkensee, Der Bürgermeister, Falkenhagener Straße 43/49, Falkensee einzulegen. Falkensee, 20. Februar 2013 gez. Heiko Müller Bürgermeister Falkenseer Stadtspiegel 2/2013

4 Bekanntmachungsanordnung IV Hiermit ordne ich an, die Satzung über den Bebauungsplan F 53 B Finkenkrug I Süd (Beschluss-Nr. 03/40/13) entsprechend der geltenden Hauptsatzung der Stadt Falkensee wie unten ersichtlich öffentlich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan F 53 B einschließlich Begründung ist ab dem Tag der amtlichen Bekanntmachung im in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49 in Falkensee im Stadtplanungsamt während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Eine Verletzung landesrechtlicher Verfahrens- und Formvorschriften ist gemäß 3 (4) BbgKVerf unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- und Formvorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, wenn sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen konnten. Falkensee, 31. Januar 2013 gez. Heiko Müller Bürgermeister Bekanntmachung der Stadt Falkensee des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan F 53 B Finkenkrug I Süd 1. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30. Januar 2013 den Bebauungsplan F 53 B Finkenkrug I Süd als Satzung beschlossen (Beschluss- Nummer: 03/40/13). 2. Das Plangebiet (siehe auch anliegende Planzeichnung) wird begrenzt durch die Waldstraße im Norden, die Rembrandtstraße im Westen einschließlich der Grundstücke westlich der Straße nördlich des Lindenweihers, den Dyrotzer Weg im Süden und die Max- Liebermann-Straße im Osten. 3. Im Bebauungsplan sind Art und Maß der Nutzung der Grundstücke abschließend geregelt. 4. Gemäß 10 (3) BauGB wird dieser Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan F 53 B Finkenkrug I Süd tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. 5. Jedermann kann den Bebauungsplan F 53 B Finkenkrug I Süd mit der Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49 in Falkensee im Stadtplanungsamt während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. 6. Gemäß 44 (3) BauGB können Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Die Fälligkeit des Anspruchs kann durch die Berechtigten dadurch herbeigeführt werden, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen beantragen. 7. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in 44 (3) Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 8. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften im Sinne des 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB, eine Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes gemäß 214 (2) BauGB sowie Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß 214 (3) Satz 2 BauGB werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Falkensee, 20. März 2013 gez. Heiko Müller Bürgermeister

5 V Wahlbekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Falkensee vom 26. Februar 2013 Gemäß 80 Abs. 1 Satz 2 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgK-WahlV) vom 4. Februar 2008, geändert durch Verordnung vom 25. November 2009, mache ich folgendes bekannt: Die Stadtverordnete der Stadtverordnetenversammlung Falkensee Rosemarie Thürling (DIE LINKE, Wahlkreis 4) verliert ihre Rechtsstellung als Vertreter zum 1. März 2013 (durch Verzicht) gemäß 59 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG). Nach 60 Abs. 3 BbgKWahlG i. V. m. Abs. 6 BbgK- WahlG habe ich festgestellt, dass Heidemarie Hinkel (DIE LINKE, Wahlkreis 4) die nächste noch nicht für gewählt erklärte und zu berücksichtigende Ersatzperson ist. Heidemarie Hinkel hat ihre Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung Falkensee zum 1. März 2013 durch schriftliche Erklärung form- und fristgerecht angenommen. gez. Sebastian Pioch Wahlleiter Abstimmungsbehörde: Gemeinde: Stimmkreis: Stadt Falkensee Der Bürgermeister Stadt Falkensee 6 Havelland II Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens Hochschulen erhalten Die Vertreter der Volksinitiative Hochschulen erhalten haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht. Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 10. April 2013 bis zum 9. Oktober 2013 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß 17 Abs. 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben. Eintragungsberechtigt sind gemäß 16 VAGBbg in Verbindung mit 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 9. Oktober 2013 das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 10. Oktober 1997 geboren sind, seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie nicht nach 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintragungslisten Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten in folgendem Eintragungsraum der Abstimmungsbehörde bis Mittwoch, den 9. Oktober 2013, 16 Uhr unterstützt werden: Eintragungsstelle Stadt Falkensee Bürgeramt Information Poststraße Falkensee Eintragungszeiten Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen 7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung (VVVBbg). Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt, sowie der Tag der Eintragung lesbar einzutragen ( 18 Abs. 1 VAGBbg i. V. m. 8 Abs. 1 VVVBbg). Eine Eintragung kann nach 18 Abs. 2 VAGBbg nicht mehr zurückgenommen werden. Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, die Eintragung selbst vorzunehmen und dies mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, werden von Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen ( 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. 8 Abs. 2 VVVBbg). Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, können eine Person ihres Vertrauens (Hilfs-

6 person) mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür ist der Hilfsperson eine entsprechende Vollmacht durch die eintragungsberechtigte Person auszustellen ( 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. 7 Abs. 4 VVVBbg). B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der Hilfe einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist, 16 Uhr beantragt werden ( 8 a Abs. 5 VVVBbg). Anträge sind zu richten an: Stadt Falkensee Wahlbüro Falkenhagener Straße 43/ Falkensee FAX: wahlbuero@falkensee.de Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt. Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfsperson) bedienen ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die Hilfsperson gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern, dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder nach dem erklärten Willen der eintragungsberechtigten Person abgegeben hat ( 15 Abs. 7 VAGBbg). Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens am 9. Oktober 2013, 16 Uhr eingeht. Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post AG VI unentgeltlich befördert. Der Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: Hochschulen erhalten Stärkt die Lausitz, erhaltet ihre Hochschulen! Wir fordern den Erhalt der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) als eigenständige Einrichtungen in der Lausitz sowie den Erhalt der Studien- und Lehrkapazitäten. Es kann nicht eine Person entscheiden, was alle angeht! Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung der Hochschulfinanzierung in Brandenburg. Wir fordern entscheidungswirksame Mitbestimmung aller Betroffenen und Einbeziehung in den Reformprozess. Wir fordern ein Gesamtkonzept für die Hochschullandschaft in Brandenburg, bevor über die Zukunft einzelner Hochschulen entschieden wird. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Landesregierung will jetzt die zwei völlig unterschiedlichen Hochschulen in Cottbus zusammenwürfeln und danach, in einem Jahr, über ein Hochschulkonzept für Brandenburg reden. Wir, die Studentinnen und Studenten, sagen: Erst denken, dann entscheiden. Brandenburgs Zukunft steckt in starken und unterschiedlich ausgerichteten Hochschulen. Wir fordern, den konzeptlosen Zusammenschluss von BTU Cottbus und Hochschule Lausitz (FH) zu stoppen, über ein leistungsfähiges Hochschulkonzept für Brandenburg zu reden und dann die richtigen Entscheidungen zu treffen. Warum macht der Zusammenschluss von BTU Cottbus und Hochschule Lausitz (FH) in der Lausitz keinen Sinn? Die Hochschule Lausitz (FH) spricht junge Menschen an, die ein praktisch orientiertes Studium suchen. Die BTU Cottbus ist, trotz schwacher finanzieller Ausstattung, in vielen Hochschulrankings ganz oben. Sie hat rund ein Drittel ihrer finanziellen Mittel selbst eingeworben, eine deutschlandweite Spitzenleistung. Wenn jetzt beide Hochschulen zusammengeworfen werden, verlieren sie ihr Profil und ihre Position im Wettbewerb um die besten Studierenden. Die Folge: Beide Hochschulen verlieren und mit ihnen Cottbus und ganz Brandenburg. Zu den beiden Hochschulen: Die Hochschule Lausitz (FH) bildet viele junge Menschen aus der Lausitz für den regionalen Arbeitsmarkt aus. Sie ist eine wichtige Partnerin für kleine und mittelständische Unternehmen. Ca. 40 % ihrer Studierenden haben keine Allgemeine Hochschulreife und bekommen hier eine gute praxisorientierte Ausbildung sowie anschließend einen sicheren Arbeitsplatz.

7 VII Die BTU Cottbus ist eine wichtige Kooperationspartnerin für große Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Sie sorgt nachhaltig für das Entstehen neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Zudem betreibt sie international beachtete Spitzenforschung, bei der neue Techniken und Verfahren entwickelt werden. Die BTU Cottbus ist eine anerkannte Marke geworden. Ihre Studierenden kommen zu einem Drittel aus Brandenburg, einem Drittel aus Berlin und einem Drittel aus anderen Bundesländern und dem Ausland. Alle diese Studierenden bringen Geld in die strukturschwache Lausitz. Viele Absolventinnen und Absolventen der BTU Cottbus werden in Unternehmen vor Ort angestellt. Warum gute Hochschulen in Cottbus wichtig für ganz Brandenburg sind: Warum Brandenburgs Hochschulpolitik dringend der Diskussion bedarf: In Brandenburgs Hochschulpolitik zählt Masse statt Klasse. Hochschulen, die viele Studierende aufnehmen, erhalten viel Geld. Forschungsleistung, Anzahl der Promovierenden und Studienkonzept zählen nicht. Deswegen begrüßen wir die Diskussion eines neuen Hochschulplans. Er macht aber nur Sinn, wenn man nicht zuvor gewachsene Strukturen und Positionen zerschlägt, denn die BTU Cottbus ist längst eine hochschulpolitische Qualitätsmarke. Warum Hochschulen, Studierende, Bürgerinnen und Bürger mitreden sollten: Es geht um die Zukunft des gesamten Landes. Eine von der Wissenschaftsministerin einberufene Kommission hat über die Zusammenlegung beraten. Und diese Kommission hat davon abgeraten. Die Wissenschaftsministerin wollte das Gutachten in der Schublade verschwinden lassen und klammheimlich entscheiden. Das hat unser Misstrauen geweckt. Deswegen fordern wir klare Kriterien, eine offene Diskussion und Entscheidungen, die Brandenburg stark machen. Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter: Vertreter: Stellvertreter: Alexander Misera Claudia Eckert Lieberoser Straße 25 Wilhelm-Külz-Straße Cottbus Cottbus Paul Weisflog Ole Kröger Am Wald 5 Erich-Weinert-Straße Cottbus Cottbus Sebastian Wirries Sarah Meßmer Universitätsstraße 10 August-Bebel-Straße Cottbus Cottbus Jasper Schwenzow Fabian Frank Straße der Jugend 105 Karlstraße Cottbus Cottbus Die Bevölkerung Brandenburgs wird älter und schrumpft in den nächsten Jahren um 16 %. Universitäten und Fachhochschulen mit klarem Profil sind Magneten für junge und leistungswillige Menschen. Sie sind ein Meilenstein für eine gute Zukunft Brandenburgs. Deswegen fordern wir eine Bestandsaufnahme für Brandenburgs Hochschulen. Und dann eine sachgerechte Entscheidung. Prof. Dr. Daniel Baier Prof. Dr. Christiane Hipp Töpferstraße 2 Friedrich-Ludwig-Jahn Cottbus Straße Cottbus Falkensee, 5. März 2013 gez. Heiko Müller Bürgermeister Ende der amtlichen Bekanntmachungen

8 VIII Nachrichten aus Stadt und Rathaus Falkenseer Stadtspiegel Falkensee, 20. März Jahre Frauenhaus Rathenow 20 Jahre Frauenhaus, das bedeutet seit 20 Jahren Zuflucht und Lebenshilfen für Frauen und ihre Kinder im Landkreis Havelland. Konkret waren das seit dem 684 Frauen und 781 Kinder, die aus der Situation der häuslichen Gewalt vor schlagenden Ehemännern, Vätern oder auch Söhnen einen sicheren Ort gesucht und im Frauenhaus gefunden haben. Am Frauentag, 8. März 2013, hatten die beiden Mitarbeiterinnen, Catrin Seeger Am Rednerpult: Catrin Seeger; im Hintergrund Sabine Hübner (Landesgleichstellungsbeauftragte), Dr. Burkhard Schröder (Landrat) und Jana Reinhard (Mitarbeiterin im Frauenhaus) (Foto: Hoffmann) und Jana Reinhard, zu einem Jubiläumsfest eingeladen und viele waren gekommen. Der Landrat, die Polizeileitung, Politikerinnen und Politiker aus Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, Amtsdirektoren und Bürgermeister, die Gleichstellungsbeauftragten und viele soziale Träger. Ihnen allen sagte Catrin Seeger Dank für die jahrelange Unterstützung. Sie hat das Projekt vor 20 Jahren ins Leben gerufen und seitdem viele Höhen und Tiefen in der Betreuung der betroffenen Frauen, aber auch bei der Zusammenarbeit mit Behörden erlebt. In ihrer Rede bedankte sie sich insbesondere auch bei der Stadt Falkensee, die mit einem jährlichen Beitrag von Euro nur eine von insgesamt drei Kommunen im Landkreis ist, die überhaupt diese wichtige Arbeit unterstützen. Neben Landesmitteln beteiligen sich der Landkreis und die Kommunen Rathenow und Nauen daran, dass es eine qualifizierte Beratung und Zuflucht für Frauen gibt. Beigeordnete Ines Jesse bedankte sich bei Catrin Seeger für ihr Engagement: Für Falkensee ist es besonders wichtig, dass Sie mit ihrer Beratung, die Sie seit 2010 auch in unserer Stadt anbieten, ganz nah bei unseren Bürgerinnen sind. Das Beratungs- und Krisenzentrum für Frauen, dem das Frauenhaus angeschlossen ist, bietet jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat psychosoziale Beratung im Gesundheitszentrum, Dallgower Straße 9, Raum 007 (Bürgerservicebüro) von Uhr an. Telefonische Nachfragen sind unter möglich. Öffentliche Bürgerversammlung zum Seekonzept Am Dienstag, 16. April 2013, lädt Bürgermeister Heiko Müller zu einer öffentlichen Bürgerversammlung ins Falkenseer Rathaus ein. Thema der Veranstaltung ist die überarbeitete Fassung des Seekonzeptes Falkenhagener See mit all seinen Bestandteilen und der Entwurf der überarbeiteten Benutzerordnung. Die Entwürfe im pdf-format sind auf der städtischen Internetseite (Startseite, rechtes Menü) einsehbar. Die Bürgerversammlung beginnt am 16. April 2013 um 18:30 Uhr im Rathaussitzungssaal (Falkenhagener Straße 43/49). Interessierte sind herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen. Berichtigung In der letzten Ausgabe des Amtsblattes 2/2013, die am 20. Februar 2013 erschien, wurden leider zwei Bekanntmachungen und eine Einziehungsverfügung im amtlichen Teil fehlerhaft bzw. unvollständig veröffentlicht. Auf den Seiten II IV finden Sie die entsprechenden Bekanntmachungen in berichtigter Form, d. h. mit dem jeweils richtigen Datum versehen. Zudem enthält die Einziehungsverfügung gemäß 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) vom 28. Juli 2009 (GVBI. I/09, Nr. 15 S. 358) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2011 (GVBI. II/11, Nr. 24) nun die angekündigte Anlage in Form einer Grafik. Wir danken für Ihr Verständnis. Dienstausweis ungültig Die Stadtverwaltung Falkensee weist darauf hin, dass der Dienstausweis mit der Nummer 401 mit sofortiger Wirkung ungültig ist.

9 IX Die Landtagsabgeordnete Ursula Nonnemacher lud zum 20. Frauenstammtisch Catrin Seeger (li.) ein. Die Leiterin des Frauenhauses in Rathenow berichtete über Häusliche Gewalt und die Möglichkeiten, die Frauen im Landkreis haben, aus der Gewaltspirale zu fliehen. Mehr als 20 Projekte und Angebote von Frauen für Frauen im Havelland präsentierten sich auf dem Weibermarkt in Rathenow, der wie die Podiumsdiskussion eine gute Einstimmung auf die Frauenwoche war. Carola Krautz-Brasin (links) und Urte Blankenstein gaben alte Küchenlieder im Kulturhaus zum Besten. Ungewollt schwanger und was jetzt? Die Bundestagsabgeordnete Angelika Krüger- Leißner hatte einen tollen Film der jungen Regie-Studentin Bernadette Knoller mit ins Haus am Anger gebracht. Gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt, Manuela Dörnenburg, diskutierte sie mit zwei 9. Klassen der Kant-Schule über die Situation von alleinerziehenden Müttern und die Perspektiven für eine Familiengründung. Zur Auftaktveranstaltung der Frauenwoche hatten die Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Havelland Politikerinnen mit einem Wahlkreis im Havelland eingeladen. Diskutiert wurde unter der Moderation von Uta Kletzing, wie Frauenstimmen für die Politik zu gewinnen sind. FRAUEN STIMMEN GEWINNEN Unter dem Motto Frauen Stimmen Gewinnen fanden zur diesjährigen Frauenwoche 18 Veranstaltungen in Falkensee und Rathenow statt. Den Start machte am 1. März der Weibermarkt Vom jungen Gemüse bis zur alten Schachtel in Rathenow, bei dem sich auch Falkenseerinnen mit ihren Angeboten von Frauen für Frauen im Havelland vorstellten. Mit starken Stimmen von Falkenseerinnen endete die Woche am 9. März in der Stadtbibliothek. Fünf Politikerinnen und die Beigeordnete Ines Jesse lasen Texte, die sich mit der Bedeutung von Sprache, mit Rollenklischees, den Vorstellungen vom eigenen, aber auch vom anderen Geschlecht sehr amüsant und tiefgründig beschäftigten. Dank der finanziellen Unterstützung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Frauen konnten in diesem Jahr mehrfach Gebärdensprachdolmetscherinnen eingesetzt werden. Die Bildergalerie gibt einen Einblick in die Vielfalt der Veranstaltungen. Herzlich gelacht wurde über die naiven wie gleichwohl treffenden Beschreibungen der Doris aus Das Kunstseidene Mädchen. Daniela Zießnitz las aus dem Roman vor. Ursula Nonnemacher, Brigitte Winkler, Barbara Richstein, Eva-Maria Geist und Ines Jesse verstanden es mit den von ihnen ausgesuchten Texten, das Publikum zum Schmunzeln und zum Nachdenken zu animieren. Den Abend Starke Stimmen Falkenseerinnen lesen vor in der Stadtbibliothek leitete treffsicher Otti Müller alias Christiane Radon ein. Als Putzfrau verkleidet, fragte die Bibliotheksleiterin in die Runde, warum man sie bei der schlechten Bezahlung nicht wenigstens in Ruhe putzen lässt. Die Moral von der Geschicht: Passen Frauen und Männer zusammen? Oder passen sie nicht? Dieser Frage gingen die Literatur-Ladies mit ihrem einen Mann wie immer treffend und mit einem Zwinkern im Auge im Kulturhaus nach. Bürgermeister Heiko Müller lud auch in diesem Jahr wieder gemeinsam mit der Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragten, Manuela Dörnenburg, Kolleginnen aus der Verwaltung zu einem Frauentagsfrühstück ein. Die buntgemischte Runde plauderte locker über die Bedeutung des Frauentags.

10 Das Schadstoffmobil kommt X Das Schadstoffmobil des Landkreises kommt wieder nach Falkensee. Diese Aktion soll dazu beitragen, dass Schadstoffe richtig entsorgt werden und die Umwelt entlastet wird. Das von der Abfallbehörde bereitgestellte Mobil wird die Schadstoffe an folgenden Terminen und Orten abholen: Donnerstag, von Uhr, Standort: Fröbelstraße/ Pestalozzistraße Welche Stoffe aus den Haushalten und Kleingewerbe und in welchen haushaltsüblichen Mengen entgegengenommen wer- Freitag, von Uhr, Standort: Holbeinstraße/ Karl-Marx-Straße den, können Interessierte unter de nachlesen. Dazu gehören in jedem Fall Öl- und Lackfarben, Raumfarben, Dienstag, von Uhr, Standort: Ringpromenade/Kochstraße verschiedene Batterien und anderes mehr. Für Gewerbebetriebe ist die Entsorgung kostenpflichtig! Dem Frühling auf die Sprünge helfen: Mitmachen bei der Aktion Ein bunter Baum für Falkensee! Der Arbeiter-Samariter- Bund (ASB) lädt wieder zum Schmücken des Falkenseer Wunsch-Osterbaums im Stadtzentrum ein. Am Montag, 25. März 2013, dürfen Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Uhr den Wunschbaum auf dem Parkplatz vor der Stadthalle in der Bahnhofstraße verzieren. In die Zweige werden selbstgestaltete bunte Ostereier gehängt. Auf diesen sind Wünsche formuliert oder gemalt. Jeder, der ein Ei gebastelt hat, darf es selbst an den Wunsch-Osterbaum hängen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die angefertigten Eier vorher beim ASB im Kultur- und Seminarhaus in der Ruppiner Straße 15 abzugeben. Dies ist montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr möglich. Egal, ob gemalt oder geschrieben, sollten die Ostereier als wetterfeste Variante laminiert bzw. lackiert werden. Nichts über uns ohne uns offener Treff zur Behindertenrechtskonvention in Falkensee Rund 6000 Menschen leben in Falkensee mit einer anerkannten Behinderung ab einem Grad von 30. Die meisten von ihnen haben im Laufe ihres Lebens die Behinderung erworben, die wenigsten wurden mit ihrem Handicap geboren. Das zeigen die Statistiken des Landesamtes für Soziales und Versorgung. Aber die Zahlen sind nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist die Lebensrealität von 14 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Falkensee. Mit den Schwierigkeiten des Alltags und der ohne Behinderung im Mehrgenerationenhaus zusammen, um gemeinsam zu beraten, wie sich die UN-Behindertenrechtskonvention auf lokaler Ebene umsetzen Foto: Neubauer lässt. Was so Frage, wie Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen und politischen Leben der Stadt teilhaben können, damit beschäftigt sich ein Offener Treff. Seit letztem Frühjahr kommen alle vier Wochen Menschen mit und theoretisch klingt, ist in Teilen sehr praktisch. So hat sich der Kreis über die Planungen der Campushalle informiert und bei einem Treffen mit Bürgermeister Heiko Müller und Baudezernent Thomas Zylla wichtige Hinweise für den Neubau aus Sicht von Menschen mit Behinderung gegeben. Am Donnerstag, 21. März, um 18 Uhr findet im Mehrgenerationenhaus, Ruppiner Straße 15, das nächste Treffen statt. Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen. Wer mehr über den Treff wissen möchte, kann bei der Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragten Manuela Dörnenburg (Telefon , gleichstellung@falkensee. de) nachfragen. Offene Ateliers 2013 Am 4. und 5. Mai 2013 öffnen 13 Künstlerinnen und Künstler in Falkensee die Türen zu ihren Arbeitsstätten. Interessierte können an diesen Tagen den Kunstschaffenden in ihren Ateliers, Werkstätten oder Galerien über die Schulter schauen, mit ihnen ins Gespräch kommen oder selbst kreativ werden. Eine Broschüre des Arbeitskreises der Kulturräume im Land Brandenburg hat alle Veranstaltungen im gesamten Land Brandenburg an diesen Tagen zusammengefasst. Sie ist erhältlich im kreislichen Bürgerservicebüro (Dallgower Straße 9), im Bürgeramt der Stadt Falkensee (Poststraße 31) und im Kulturhaus J. R. Becher (Havelländer Weg 67). Unter finden Interessierte die Broschüre im PDF-Format.

11 XI BILDERGALERIE Gleich drei Mal bekamen die Mädchen und Jungen der Kita Leipziger Allerlei glänzende Augen, als Mitte Februar Besuch aus dem Real-Supermarkt bei ihnen vorbeischaute. Diana Schwartze hatte drei große Geschenke im Gepäck. Das erste war ein Scheck über 114,50 Euro. Das Geld kam beim Verkauf des Adventsbrotes durch die Hausbäckerei des Supermarktes zusammen. Zusätzlich dazu sammelten die Mitarbeiter der Filiale noch einmal 400 Euro für die Kita. Das Geld wollen wir in ein Trampolin investieren, das in die Erde draußen im Garten eingebaut wird, freute sich Katharina Lebbe vom Förderverein. Und weil Geschenke bekommen so toll ist, gab es noch einen großen Präsentkorb mit Fußbällen, Leckereien und Spielzeug dazu. Bürgermeister Heiko Müller, Kitaleiterin Heike Kossert, die Erzieherinnen, der Förderverein und die Kita-Kinder sagen herzlich danke. Das Bundesverdienstkreuz am Bande bekam Ende Februar im Rahmen einer Feierstunde im Rathaussaal Hans-Ulrich Rhinow (oben) verliehen. Der Falkenseer erhielt die hohe Auszeichnung des Bundespräsidenten Joachim Gauck für seine Verdienste als Heimats- und Ortschronist sowie für sein jahrelanges Engagement für die Blindenund Sehbehindertenhilfe, dort besonders im pädagogischen Bereich. Rhinow verfasste die erste zusammenhängende Chronik der evangelischen Kirchengemeinde Finkenkrug und recherchierte über das Schicksal jüdischer Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus in Falkensee und im Umkreis. Mit den zusammengetragenen Daten ist er ein wertvolles Mitglied der Vorbereitungsgruppe Stolpersteine, von denen zahlreiche Mitstreiter zum Gratulieren gekommen waren. Die Laudatio hielt Landrat Dr. Burkhard Schröder, auch Bürgermeister Heiko Müller und Kreistagsvorsitzender Jürgen Bigalke (Bild unten) gratulierten dem würdigen Preisträger herzlich. Alfred Rapp am Kontrabass und Arne Zauber am Knopfakkordeon singen und spielen am Sonntag, 14. April 2013, melancholische, stimmungsvolle, freche, aber auch nachdenkliche Lieder. Die BERLINER JUNGS verfügen über ein eindruckvolles Song-Repertoire: Berliner Lieder, Lieder der 20er-Jahre, Schlager der 50er, neuere und ältere Popstücke, Swing- und Jazznummern. Beginn des Sonder-Sonntagskonzertes im Kulturhaus J. R. Becher (Havelländer Weg 67) ist um 16 Uhr. Der Eintritt kostet 7, Euro (ermäßigt 6, Euro). Zu einem ersten Gespräch schauten Mitte März Ero Heidmann und Bert Kirsten von der Firma S & P Sahlmann aus Leipzig im Falkenseer Rathaus vorbei. Sie erhielten den Zuschlag für den Neubau der Falkenseer Feuerwache. Neben einem ersten Kennenlernen wurde mit Bürgermeister Heiko Müller, Baudezernenten Thomas Zylla, Dirk Albrecht (Amtsleiter Grundstücks- und Gebäudemanagement) sowie Mitarbeitern aus dem Fachbereich Hochbau auch über die Vertragsgestaltung und eine zeitliche Abfolge des Bauprojektes gesprochen. Die Unterzeichnung des Vertrages ist für April geplant.

12 XII Stadt Falkensee bietet Grundstücke zum Verkauf an Elsterstraße 162 Rathenaustraße 19 Die Stadt Falkensee beabsichtigt, das Grundstück Elsterstraße 162 in Falkensee zu verkaufen. Das Grundstück hat eine Fläche von 1155 Quadratmetern und liegt im Wohngebiet Finkenkrug. Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück, das an einer befestigten Straße liegt. Die Medien befinden sich im Straßenbereich. Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot, mindestens jedoch zum Preis von ,50 Euro. Die Stadt Falkensee beabsichtigt, das Grundstück Rathenaustraße 19 in Falkensee zu verkaufen. Das Grundstück hat eine Fläche von Quadratmetern und liegt im Wohngebiet Falkenhain. Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück, das an einer befestigten Straße liegt. Die Medien liegen im Straßenbereich. Straßenbaumaßnahmen wurden kürzlich durchgeführt, der noch zu erwartende Beitrag muss vom Käufer getragen werden. Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot, mindestens jedoch zum Preis von ,50 Euro. Wichtige Informationen zum weiteren Vorgehen des Verkaufs Berücksichtigen Sie bitte neben dem Kaufpreis auch weitere Neben- und Folgekosten. Dabei handelt es sich beispielsweise um Kosten für den Grundstückskaufvertrag und seine Durchführung, die vom Verkäufer verauslagten Kosten für die Wertermittlung und Publikation des Grundstückangebots, Grunderwerbsteuer usw. Eine Verpflichtung zur Veräußerung zum Höchstgebot besteht nicht. Sie steht unter dem Entscheidungsvorbehalt der Stadtverordnetenversammlung bzw. ihres Hauptausschusses. Für Rückfragen zu den Objekten oder Besichtigungstermine wenden Sie sich bitte an die Stadt Falkensee, Recht/ Immobilien, Falkenhagener Straße 43/49, Falkensee (Tel: 03322/ /-136, Fax: 03322/ , Exposés und weitere Informationen sowie Bilder zu den Verkaufsgrundstücken befinden sich auf der städtischen Internetseite sowie auf Ihr Angebot richten Sie bitte bis zum Mittwoch, 15. Mai 2013, in einem verschlossenen und mit Verkauf Elsterstraße 162 oder Verkauf Rathenaustraße 19 gekennzeichneten Umschlag an die Stadt Falkensee, Dezernat I/Recht, Allgemeine und Finanzverwaltung, Falkenhagener Straße 43/49 in Falkensee.

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