Qesü-Verfahren: aktueller Sachstand
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- Werner Fiedler
- vor 6 Jahren
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1 Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.v. Qesü-Verfahren: aktueller Sachstand Die sektorenübergreifenden Verfahren zur Qualitätssicherung QS-PCI und QS-WI
2 Bisherige Verfahren Auf Grundlage der QSKH-RL: Qualitätssicherung im Krankenhaus Richtlinie Ausschließlich stationär erbrachte Leistungen werden QS-gesichert erfasst. Keine QS-gesicherte Erfassung von ambulant erbrachten Leistungen Viele Leistungen werden ambulant erbracht diese gehen der QS verloren Nach Entlassung keine bzw. sehr eingeschränkte Weiterbeobachtung möglich (z.b. Follow-UP-Indikatoren im Verfahren Herzschrittmacher 09/1-09/3) 2
3 Richtlinien des G-BA QSKH-RL regelt die Leistungsbereiche der externen stationären Qualitätssicherung (z.b. 09/1; HEP; DEK, PNEU.) Qesü-RL regelt die neuen Verfahren der sektorübergreifenden QS (PCI seit ; ab QS-WI) QM-RL allgemeine Vorgaben zum internen QM im KH und niedergelassenen Bereich Qb-R Regelungen zum Qualitätsbericht Plan-QI-RL Regelungen zu Plan-Qis.. 3
4 Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA 4
5 Qesü-Richtlinie (I) 5
6 Qesü-Richtlinie (II) - Geltungsbereich nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser zur vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie ermächtigte Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und ermächtigte ärztlich oder zahnärztlich geleitete Einrichtungen. Krankenkassen Der Geltungsbereich umfasst alle von Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern für Patientinnen und Patienten erbrachten, in den themenspezifischen Bestimmungen näher benannten Leistungen. Verfahren I = PCI, Verfahren II = QS-WI Nur für gesetzlich versicherte Patienten über 18 Jahre 6
7 Qesü-Richtlinie (III) an der Durchführung eingebundene Organisationen Bundesebenen: das Institut nach 137a SGB V IQTIG Vertrauensstelle (zur Wahrung der Pseudonymisierung der Patienten) Landesebene: Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Träger der LAG : KV, KZV, LKG, Kassen Geschäftsstelle der LAG Datenannahmestellen Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung Fachkommissionen 7
8 Qesü-Richtlinie (IV) Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) LAG wird auf Länderebene von KV, KZV, Kassen und Krankenhausgesellschaften gegründet Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) trifft ihre Entscheidungen durch ein Lenkungsgremium LAG richtet eine Geschäftsstelle ein GeQiK ist die Geschäftsstelle der LAG in BW LAG richtet zur Durchführung ihrer Aufgaben Fachkommissionen ein. (Experten aus dem ambulanten und stationären Bereich.) Fachkommissionen zuständig für fachliche Bewertung der Auswertungen, Durchführung kollegialer Beratung, von Kolloquien oder von Peer-Review-Verfahren. Bewertung der Ergebnisse und ggf. Einleitung eines Strukturierten Dialoges (Hinweis, schriftliche Stellungnahme, Gespräch) 8
9 Fachkommissionen der LAG fachlichen Anforderungen an die Qualifikation der Mitglieder richten sich nach dem jeweiligen Themengebiet bzw. Leistungsbereich. Mitglieder der Fachkommissionen sollten themenspezifische Fachkenntnissen und Erfahrungen UND möglichst Kenntnisse und Erfahrungen im Qualitätsmanagement haben. mindestens 2/3 Ärzte der entsprechenden Fachrichtungen (aus stationärem und ambulanten Bereich) Ggf. Beteiligung der Pflege Patientenvertreter Mitberatungsrecht Dr.Christiane Langendörfer, MBA 9
10 Qesü-Richtlinie (V) Bundesauswertestelle (=IQTIG) Das IQTIG ist die Bundesauswertungsstelle Veröffentlichung der Spezifikationen und Rechenregeln Auswertung der geprüften Daten nach bundeseinheitlichen Kriterien Auswertung erfolgt vierteljährlich u. jährlich Erste Auswertungen VJ2016 QS-PCI wurde im September übermittelt es wird eine Korrektur geben (voraussichtlich Anfang 2018) Erste Auswertung QS-WI werden für Juli 2018 erwartet Auswertungen werden den LAG/LQSen zur Verfügung gestellt Leistungserbringer erhalten von den Datenannahmestellen (DAS) ihre jeweiligen Auswertungen übermittelt 10
11 Qesü-Richtlinie (VI) - Patienteninformation Patienteninformation durch den Leistungserbringer Patientenmerkblatt wurde durch G-BA zur Verfügung gestellt 11
12 Datenfluss Qesü (z.b. QS-PCI) Leistungserbringer Datenannahme Pseudonymisierung Auswertung Krankenhäuser Datenannahmestelle DAS bei der GeQiK Selektivvertragliche Leistungserbringer Vertrauensstelle als Datenannahmestelle Vertrauensstelle als Pseudonymisierungsstelle Kollektivvertragliche Leistungserbringer Datenannahmestelle bei der KV IQITG als BundesauswertungsstelleG Datenfluss Bericht / Protokoll Krankenkassen
13 Verfahren der Qesü-Richtlinie: Detaillierte Angaben in den Themenspezifische Bestimmungen der Qesü-RL: Verfahren 1: QS-PCI seit Verfahren 2: QS-WI seit Datenübermittlung der Krankenhäuser an die GeQiK Vertragsärztlich erbrachte Leistungen (z.b. PCI) werden an KV übermittelt Pseudonymisierung (von PID) durch die Vertrauensstelle Dokumentationspflicht nur für GKV-versicherte Patienten (Kasse-IK- Nr.beginnt mit 10 13
14 Datenlieferfristen QS-PCI (I) Aufnahme Patient Entlassung Patient Datenübermittlung bis Nachliefer- und Korrekturfrist Überlieger werden berücksichtigt Quartalsweise Datenübermittlung verpflichtend quartalsweise Zwischenauswertungen (1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1.Oktober) Jährliche Auswertungen Aufnahme Patient Entlassung Patient Datenübermittlung bis Nachliefer- und Korrekturfrist
15 Datenlieferfristen QS-PCI (II) Sollstatistik bis Ende der Korrekturfrist (15.03.Folgejahr) Konformitätserklärung bis Ende der Korrekturfrist (15.03.Folgejahr) Alle Krankenhäuser (auch Tageskliniken) sind zur Abgabe einer Sollstatistik verpflichtet. nicht dokumentierte, aber dokumentationspflichtige Datensätze lösen Maßnahmen finanzielle Sanktionen aus. Für das Erfassungsjahr 2017 werden keine Vergütungsabschläge erhoben. 15
16 QS-PCI Auswertungen Neuübermittlung der Auswertung für VJ2016 geplant Bisher wurden vom IQTIG Fälle, die nicht eindeutig als GKVversichert zu erkennen waren (z.b. fehlende PID ) nicht in der Auswertung berücksichtigt bitte um Überprüfung der Angaben zu egkv-nr, IK-Kasse usw. Ggf. Korrektur der Daten für VJ
17 Verfahren QS-WI 18
18 Datenübermittlung im Verfahren QS-WI Alle Eingriffe Stationär und ambulant Quelle: Vermeidung nosokomialer Infektionen: Postoperative Wundinfektionen Synopse der Ergebnisse des Abschlussberichts, der erweiterten Machbarkeitsprüfung und der empirischen Überprüfung der Sozialdaten; Stand: 17. April 2015, AQUA-Institut Göttingen 19
19 Tracereingriffe werden nachbeobachtet Es werden alle im niedergelassenen Bereich erbrachten operativen Eingriffe im belegärztlichenbereich erbrachten operative Eingriffe im stationären Bereich erbrachten operative Eingriffe im Bereich ambulantes Operieren erbrachten operative Eingriffe Aus den Bereichen Frauenheilkunde und Geburtshilfe Gefäßchirurgie Herzchirurgie Orthopädie/Unfallchirurgie Plastische Chirurgie Urologie Visceralchirurgie Nachbeobachtet (30d für nicht-implantat und 1Jahr für Implantat-Eingriffe). 20
20 Fallbezogene Dokumentation NWIF (I) NWIF Quelle: Vermeidung nosokomialer Infektionen: Postoperative Wundinfektionen Synopse der Ergebnisse des Abschlussberichts, der erweiterten Machbarkeitsprüfung und der empirischen Überprüfung der Sozialdaten; Stand: 17. April 2015, AQUA-Institut Göttingen 21
21 Fallbezogene Dokumentation NWIF (II) Die Gretchen-Frage
22 Patientenbeispiel Fritz Müller Fritz Müller Krankenhaus Musterstadt Schmerzen, Ausfluss Krankenhaus Beispielhausen OPS e:Chirurgische Wundtoilette T84.5: Inf. u. entzündl.reaktion Gelenkendoprothese Januar April
23 Patientenbeispiel Fritz Müller Fritz Müller Krankenkasse von Fritz Müller Krankenhaus Musterstadt PID über Vertrauens -stelle Zusammenführung über PID Krankenhaus Beispielhausen OPS e:Chirurgische Wundtoilette T84.5: Inf. u. entzündl.reaktion Gelenkendoprothese über DAS (GeQiK) und Vertrauens -stelle PID NWIF 24
24 Datenlieferfristen QS-WI (I) Aufnahme Patient Entlassung Patient Datenübermittlung bis Nachliefer- und Korrekturfrist Überlieger werden ab VJ 2018 berücksichtigt Quartalsweise Datenübermittlung verpflichtend Jährliche Auswertungen erstmalig Ende Juni 2018 quartalsweise Zwischenauswertungen erwartet (Feb./Mai/Aug./Nov.) Aufnahme Patient Entlassung Patient Datenübermittlung bis Nachliefer- und Korrekturfrist
25 Datenlieferfristen QS-WI (II) Sollstatistik bis Ende der Korrekturfrist (15.03.Folgejahr) Konformitätserklärung bis Ende der Korrekturfrist (15.03.Folgejahr) Alle Krankenhäuser (auch Tageskliniken) sind zur Abgabe einer Sollstatistik verpflichtet. nicht dokumentierte, aber dokumentationspflichtige Datensätze lösen Maßnahmen finanzielle Sanktionen aus. Für das Erfassungsjahr 2017 werden keine Vergütungsabschläge erhoben. Verpflichtung zur Abgabe einer einrichtungsbezogenen Befragung wenn in den ersten beiden Quartalen des Erfassungsjahres ein Tracer-Eingriff erbracht wurde. Einrichtungsbezogene Befragung (NWIEA/NWIES) muss bis des Folgejahres an die DAS übermittelt werden. Sonderregelung für NWIEA/NWIES für VJ2017: verlängerte Abgabefrist
26 Einrichtungsbefragung (I) NWIEA/ NWIES Quelle: Vermeidung nosokomialer Infektionen: Postoperative Wundinfektionen Synopse der Ergebnisse des Abschlussberichts, der erweiterten Machbarkeitsprüfung und der empirischen Überprüfung der Sozialdaten; Stand: 17. April 2015, AQUA-Institut Göttingen 27
27 Einrichtungsbefragung (II) Einrichtungsbefragung muss von allen Leistungserbringern erbracht werden, die in den ersten beiden Quartalen mindestens einen sog. Tracereingriff erbracht haben Ein Krankenhaus (IK-Nr), das in den ersten beiden Quartalen sowohl ambulante als auch stationäre Tracer-Eingriffe über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet hat, muss zwei einrichtungsbezogene QS-Dokumentationsbögen ausfüllen. Dokumentations- und Exportzeitraum: Der Versandzeitraum für die dokumentationspflichtigen Leistungserbringer liegt zwischen dem und dem (ab 2019 bis ) Übermittlung an DAS, keine gemischten Datenlieferungen von NWIF und NWIEA/NWIES Keine Pseudonymisierung durch Vertrauensstelle Dr.Christiane Langendörfer, MBA 28
28 QS-WI: Einrichtungsbefragung (III) NWIES (stationäre Leistungserb ringer) NWIEA (ambulante Leistungserb ringer) 29
29 Auswertungen im Verfahren QS-WI (I) Rechenregeln und Referenzbereiche bundesweit einheitlich prospektiv veröffentlicht (bis des Vorjahres der Erfassung) vierteljährliche Zwischenberichte und jährlicher Rückmeldebericht Jeder Leistungserbringer, der Tracer-Eingriffe erbringt erhält eine Auswertung Nicht jeder der NWIF dokumentiert erhält eine Auswertung z.b.psychiatrie 30
30 Indikatoren QS-WI 31
31 Auswertungen im Verfahren QS-WI (II) Dokumentationsrate Basisauswertung Indikatorergebnisse Vorjahresergebnisse Erste Auswertung voraussichtlich Juli/August
32 Qesü - noch nicht geregelte Fragenstellungen ein mögliches Datenvalidierungsverfahren muss/kann vom G-BA noch beschlossen werden nicht dokumentierte, aber dokumentationspflichtige Datensätze lösen Maßnahmen finanzielle Sanktionen aus. Für das Erfassungsjahr 2017 werden keine Vergütungsabschläge in QS - WI und QS - PCI erhoben. G-BA beschließt bis zum 31. Dezember 2017 Regelungen zur fehlenden Dokumentation von Datensätzen Begleitende Erprobung für QS-WI (5 Jahre) 33
33 Fragen und Antworten finden Sie auf der Homepage der IQTIG org/qsverfahren/qs-wi/ 34
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