zu den Anträgen des Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverbandes nehmen wir wie folgt Stellung:

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1 verdi ver.dl Bezirk Düsseldorf Sonnensfr Düsseldorf Stadt Solingen Der Oberbürgermeister Ordnungsamt/ Herrn Weiser Postfach Solingen Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bezirfc DQsseldorf Sannenstr DQsseldorf Telefon Telefax Mail 5abine.hilgenbergeverdi.de Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahre 2015 Solingen / Anhörung sehr geehrte Damen und Herren, Datum Ihr Zeichen Unsere Zeichen Durchwahl SS zu den Anträgen des Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverbandes nehmen wir wie folgt Stellung: Aufgrund des verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutzes gibt es ein grundsätzliches Öffnungsverbot für Geschäfte an Sonn- und Feiertagen. Dies ergibt sich auch aus Artikel 140 GG i.v., welchem im Grundsatz auch die Regelungen in Artikel 25 Verf NRW entspricht. Dabei sind Schlüsselbegriffe für die Bestimmung des Zweckes der verfassungsrechtlichen Regelung die Worte Arbeitsruhe" und seelische Erhebung". Die Sonn- und Feiertage sollen sich grundsätzlich von den übrigen Werktagen unterscheiden, wobei die bestimmende Geschäftigkeit unterbrochen werden soll. An Sonntagen soll die Geschäftigkeit in Form der Erwerbstätigkeit ruhen, damit der Einzelne diese Tage alleine oder in Gemeinschaft mit anderen ungehindert von werktäglichen Verpflichtungen und Beanspruchungen nutzen kann. Genau hier würde die Genehmigung der beantragten verkaufsoffenen Sonntage eingreifen und wäre dem zu Folge gegen die o.a. Bestimmungen des GG bzw. der Verf NRW. Der Sonn- und Feiertagsschutz ist nicht nur auf einen religiösen oder weltanschaulichen Sinngehalt beschränkt, sondern weist darüber hinaus wesentliche sozial- und gesellschaftspolitische Dimensionen auf. Hinsichtlich der Ausnahmeregelungen ist darauf hinzuweisen, dass ein rein wirtschaftliches Interesse der Händler oder ein alltägliches Kaufinteresse der Kunden eine solche Ausnahme nicht rechtfertigen. BQrazetten: Mo.-Fr.; 9.00 Uhr Uh M0.-D0.: Uhr-i5.30 Uh SEB Bar* AG Düsseldorf Konto (BLZ II)

2 verdi Je weiter die werktäglichen Öffnungszeiten sich ausdehnen, desto geringer ist das Bedürfnis für zusätzliche Öffnungszeiten an Sonntagen. Hinsichtlich der Beantragung liegen eine Reihe von Sachgründen, wie Messen, Märkte oder Ähnliches vor. Voraussetzung für die Anerkennung ist dass selbst ohne die Ladenöffnung der Anlass selbst den Besucherstrom auslöst. Dies sehen wir primär als nicht gegeben an. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bezirfc Düsseldorf Die vorgenannte Argumentation beruhte zunächst auf formalrechtlicher Ebene. Viel gravierender aus unserer Sicht ist die ständig zunehmende Belastung der Beschäftigten und deren Familien und Freunden. Die Sonntagsöffnung führt allgemein zu einer unerträglichen Mehrbelastung der Beschäftigten und schließt diese zudem vom vorgeschobenen Anlass der Öffnung aus. Da greift auch nicht die Argumentation der Antragsseite, dass sich die Zeiten eben geändert haben. Jeder Beschäftigte braucht Zeit der Erholung. Gerade im Einzelhandel ist die Belastung der Beschäftigten durch die verlängerten Öffnungszeiten ohnehin am Limit. Insofern dürfen wir um entsprechende Beachtung bitten. Mit freundlichen Grüßen ver.di Fachbereich 12 Handel Sabine Hilgenberg Gewerkschaftssekretärin

3 Seite 1 von 1 Verkaufsoffene Sonntage 2015 in Solingen Wolff.Fabian An: a.weiser :09 Details verbergen Von: Wolff.Fabian <fabian.wolff@hwk-duesseldorf.de> An: <a.weiser@solingen.de>, 1 Attachment Kampagne - Das Handwerk - footer.jpg vielen Dank für Ihr Schreiben vom (AZ: 32-1 w). Gegen die vom Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband geplanten verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2015 haben wir keine Bedenken. Freundliche Grüße Fabian Wolff Handwerkskammer Düsseldorf HA-V-3 Handwerks- und Gewerberecht Georg-Schulhoff-Platz Düsseldorf Telefon: Telefax: fabian.wolff@hwk-duesseldorf.de Internet: DAS HANDWERK Diese sowie etwaige Anlagen sind ausschließlich für den Adressaten bestimmt und kennen vertrauliche oder gesetzlich geschätzte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der bestlmmungsgamäbe Empfänger sind, unterrichten Sie bitte den Absender und vernichten Sie diese Mail. Anderen als dem bestimmungsgemäßen Adressaten ist es untersagt, diese zu speichern, weiterzuleben oder Ihren Inhalt, aufweiche Weise auch immer, zu verwenden. Wir verwenden aktuelle Virenschutzprogramme. Für Schäden, die dem Empfanger gleichwohl durch von uns zugesandte, mit Viren befalene a entstehen, schließen wir jede Haftung aus. I A T-4.»7rrt"ii f i < >- # m i

4 Arbeitgeberverband Solingen e.v. - Geschäftsführung - AGV Solingen Postfach Solingen Stadt Solingen Stadtdienstordnung Herrn Weiser t ", [ ',' / \\'\i P/L Postfach Da uir Solingen UnMre2e,ch«, Ausnahme gemäß 6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW; hier: verkaufsoffene Sonntage 2015 unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 24. Oktober 2014 teilen wir Ihnen mit, dass wir dem Antrag des Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverbandes, Geschäftsstelle Solingen, zur Öffnung an Sonntagen in 2015 auf dem Gebiet der Stadt Solingen zustimmen. Mit freundlichen Grüßen Arbeitgebervejrband Solingen e. V. Hans-Peter Pollmann Geschäftsführer Postfach Solingen Neuenhofer Straße Solingan Tel. 0212/ Fax 02 12/ ; info@agvsollngen.de

5 Seite 1 von 1 Ausnahme gemäß 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz NRW; Ihre Brief vom ; Zeichen: 32-1 w RSattler An: A.Weiser :53 Details verbergen Von: <H.Sattler@wuppertal.ihk.de> An: <A.Weiser@solingen.de>, herzlichen Dank für die Möglichkeit zum Antrag des Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverbandes Stellung beziehen zu können. Der Antrag bewegt sich in dem Rahmen, den das Ladenöffnungsgesetz NRW freigibt Die IHK war schon immer der Ansicht, dass die bergischen Großstädte den Gesetzesrahmen voll auszuschöpfen und die selbst auferlegte "Selbstbeschränkung" aufgeben sollten. Deswegen unterstütze wir den Antrag uneingeschränkt. Vordem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussion in Solingen zum Thema sind auch diese Gründe für uns maßgebend: Ein funktionierender stationärer Handel ist ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. An einer attraktiven. Innenstadt müssen viele mitarbeiten: Politiker, Verwaltungen, Händler und nicht zuletzt wir als Kunden. Denn nur wenn wir die Frequenz in die Innenstadt bringen, wird sie einladend bleiben. Dazu tragen auch verkaufsoffene Sonntage bei. So wird Einzelhandelskaufkraft in Solingen gebunden bzw. auch nach Solingen geholt Der Handel hat damit eine bedeutende soziale Funktion: Er sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie Einkommen. In Solingen sind rund Beschäftigte sozialversicherungspflichtig. Davon im Einzelhandel 4.359, was einen Anteil von rund neun Prozent ausmacht. Mit freundlichen Grüßen Hugo Benten Sattler Geschäftsführer, Stellv. des Hauptgeschäftsführers Leiter des Geschäftsbereichs International Außenwirtschaft Handel [ Dienstleistungen Industrie- und Handelskammer Wu ppertal-solingen-remscheid Heinrich-Kamp-Platz Wuppertal Telefon Telefax h.sattler@wuppertal.ihk,de Internet: de Abonnieren Sie unseren IHK-Newsletter. i «.

6 Pfarrer Bernhard Dobelke Stadtdechant im Stadtdekanat Solingen Vorsitzender der ACK, Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Leitender Pfarrer im Pfarrverband Solingen Mitte / Nord it Pfarrer Remharri DnhBlke Goerdalerstr BO Solingen Solingen, den An die Stadt Solingen Stadtdienst Ordnung Solingen Betreff: Stellungnahme der ACK zu den verkaufsoffenen Sonntagen 2015 Bezug: Ihr Schreiben vom Sehr geehrte Damen und Herren, namens und im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen nehme ich nach der gestrigen Sitzung der ACK zu Ihrem Schreiben und den beantragten verkaufsoffenen Sonntagen wie folgt Stellung: 1. Wir christlichen Kirchen sind grundsätzlich dafür, den Sonntag als freien Tag für alle Menschen in der Stadt zu haben, ganz gleich welcher Weltanschauung und welchem Bekenntnis sie angehören. Jeder Mensch hat das Recht auf einen arbeitsfreien Tag in der Woche, das gilt sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäften, die Anwohner der Geschäftsstraßen und auch die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt, die als Kunden in die Geschäfte kommen sollen. 2. Mit Blick auf die beantragten Tage, halten wir es nach wie vor für richtig, die Zahl auf so wenige wie möglich zu beschränken. So ist es positiv, dass für das ganze Stadtgebiet nur ein Sonntag im Antrag steht. 3. Besonders die Tage , sowie 2. und 4. Adventssonntag sehen wir besonders kritisch. Wenige Tage nach den Feiern der Geburt Jesu Christi an Weihnachten und dem Jahreswechsel schon einen verkaufsoffenen Sonntag zu haben, halten wir für nicht angebracht. Im Advent sollte aus unserer Sicht die Ausnahme auf einen Sonntag beschränkt bleiben und der 4. Advent, im kommenden Jahr vier Tage vor Weihnachten ist aus unserer Sicht absolut ungeeignet. Ich hoffe, dass unsere Meinung und unsere Einschätzungen Gehör finden. Ich verbleibe im Namen aller Mitglieder der ACK Mit freundlichen Grüßen, Ffr. Bernhard Dobelke - leitender Pfarrer - - Stadtdechant - - Vorsitzender der ACK Pfr. Bernhard Dobelke Tel.: Goerdelerstr. 80 Fax: mobil: Solingen bemhard.dobelke@erzbistum-koeln.de

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