des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen

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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; Vorhaben von erheblicher politischer Bedeutung 1) Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen Vorhaben: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und Visa) und zur Änderung der Entscheidung 2004/512/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, der Verordnung (EU) 2016/399 und der Verordnung (EU) 2017/2226 KOM(2017) 793 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) KOM(2017) 794 endg. BR-Drucksachen: 45/18 2) 46/18 2) Federführendes Ressort: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Aktenzeichen: /4 Beteiligte Ressorts: 1) Unterrichtung gemäß Artikel 34 a Landesverfassung i. V. m. 2 und 3 des Gesetzes über die Beteiligung des Landtags von Baden-Württemberg in Angelegenheiten der Europäischen Union (EULG) vom 17. Februar 2011 (GBl. 2011, 77). Vorgelegt mit Schreiben des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 13. März ) Die BR-Drucksachen 45/18 und 46/18 können beim Informationsdiest des Landtags eingesehen oder im Internetangebot des Bundesrats unter der Rubrik Dokumente abgerufen werden. Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel.

2 Berichtsbogen der Landesregierung gem. Artikel 34 a Landesverfassung i. V. m. 2 und 3 des Gesetzes über die Beteiligung des Landtags von Baden-Württemberg in Angelegenheiten der Europäischen Union (EULG) 1. BR-Drucksachennummern: Drucksache 45/18 und 46/18 2. Titel der Drucksache: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und Visa) und zur Änderung der Entscheidung 2004/512/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, der Verordnung (EU) 2016/399 und der Verordnung (EU) 2017/2226 und Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) 3. Frühwarndokument: ja nein Fristbeginn: 19. Februar Federführendes Ressort: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Beteiligte Ressorts: 5. Datum der voraussichtlichen Behandlung im Bundesrat: 8. März Erhebliche politische Bedeutung für das Land: Durch die Interoperabilitätsmaßnahmen wird der Zugang der Grenzschutz-, Migrations-, Visumsund Sicherheitsbehörden zu den europäischen Informationssystemen erheblich vereinfacht. Zusätzlich werden Mechanismen eingeführt, die das Erkennen von Mehrfach-/Falschidentitäten erleichtern. 7. a. Gesetzgebungszuständigkeiten des Landes Baden-Württemberg berührt (einschließlich Abweichungsrechte nach Art. 72 Abs. 3 und Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG): ja nein 2

3 Alternativ: b. Wesentliche Interessen des Landes unmittelbar berührt: ja nein 8. Verweis auf Berichtsbogen der Bundesregierung: Berichtsbogen des Bundesministeriums des Innern vom 17. Januar Rechtsgrundlage: Artikel 77 Absatz 2 Buchstaben a, b, d und e AEUV 10. Inhalt: Ausgangslage: Die Informationsverwaltungsarchitektur der EU weist derzeit strukturelle Mängel auf. Die nationalen Behörden sind mit einer komplexen Landschaft unterschiedlich geregelter Informationssysteme konfrontiert. Informationen werden getrennt in nicht miteinander verbundenen Systemen gespeichert. Dadurch ergibt sich eine Fragmentierung der Datenverwaltungsarchitektur für das Grenzmanagement und die Sicherheit. Darüber hinaus besteht derzeit die Gefahr, dass Personen in verschiedenen EU- Datenbanken unter unterschiedlichen Alias-Personalien erfasst werden und Identitätsbetrug nicht erkannt wird. Mit den vorliegenden Verordnungsvorschlägen will die Kommission Abhilfe schaffen und die zentralen EU-Informationssysteme in den Bereichen Sicherheit, Grenzmanagement und Migrationssteuerung miteinander interoperabel machen. Der Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die verschiedenen europäischen Datensysteme wird neu geregelt und insbesondere die Abfrage zu Zwecken der Identitätsfeststellung vereinfacht und beschleunigt. Ziele der Verordnungsvorschläge: - Gewährleistung, dass Endnutzer, insbesondere Grenzschutz- und Strafverfolgungsbeamte, einen raschen Zugang zu den Informationen erhalten, die sie benötigen, um ihren Aufgaben nachzukommen. - Aufdeckung von Mehrfachidentitäten und Bekämpfung von Identitätsbetrug. - Vereinfachung der Identitätsprüfung von Drittstaatsangehörigen. - Erleichterung und einheitliche Regelung des Zugangs der Strafverfolgungsbehörden zu den Informationssystemen anderer Behörden auf EU-Ebene. Warum zwei Verordnungsentwürfe? Um der Differenzierung Rechnung zu tragen zwischen einerseits Angelegenheiten, die eine Entwicklung des Schengen-Besitzstands im Bereich Grenzen und Visa darstellen, und andererseits sonstiger Systeme, die den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit betreffen oder keinen Bezug zum Schengen-Besitzstand aufweisen, werden parallel zwei Verordnungsvorschläge vorgelegt. (Beide Verordnungsvorschläge sind weitgehend gleichlautend). Die Vorschläge beziehen sich auf die bereits bestehenden Systeme SIS, VIS und Eurodac sowie auf die in der Entwicklung befindlichen Systeme EES (Einreise-/Ausreisesystem), ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem) und ECRIS-TCN (Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige). - Der Verordnungsvorschlag 2017/0351 (Grenzen und Visa) regelt den Zugang zu den Systemen: VIS, EES und ETIAS. - Der Verordnungsvorschlag 2017/0352 (Polizeiliche Zusammenarbeit, Asyl und Migration) regelt den Zugang zu den Systemen: SIS, Eurodac und ECRIS-TCN. 3

4 Zur technischen Umsetzung werden folgende Interoperabilitäts-Komponenten eingerichtet: - Europäisches Suchportal (ESP): Dieses soll eine gleichzeitige und schnelle Abfrage von EU- Informationssystemen, Daten von Europol sowie Datenbanken von Interpol ermöglichen. Eine Abfrage würde unverzüglich Informationen aus den verschiedenen Informationssystemen liefern. Durch die Einrichtung von ESP-Nutzerprofilen, soll sichergestellt werden, dass der jeweilige Anwender nur die Informationen erhält, zu denen er rechtmäßig Zugang hat. - Gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten (gemeinsamer BMS). Derzeit werden biometrische Daten in jedem System separat gespeichert. - Gemeinsamer Speicher für Identitätsdaten (CIR) für die Speicherung biografischer und biometrischer Identitätsdaten von Drittstaatsangehörigen, die in Eurodac, VIS, EES, ETIAS und ECRIS-TCN gespeichert sind. - Detektor für Mehrfachidentitäten (MID) Mithilfe des MID sollen Mehrfachidentitäten in den verschiedenen Systemen aufgedeckt werden, die mit ein und demselben Satz biometrischer Daten verknüpft sind. Für die Strafverfolgungsbehörden ist insbesondere der Zugriff auf den gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten (CIR) relevant. Dieser wird alle personenbezogenen Daten von Drittstaatsangehörigen enthalten, die in einem der angebundenen Informationssysteme (Eurodac, VIS, EES, ETIAS und ECRIS-TCN) gespeichert sind. Die Strafverfolgungsbehörden erhalten die Möglichkeit, Abfragen des CIR anhand biometrischer Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbilder) zu Identifizierungszwecken vorzunehmen. Falls eine Abfrage ergibt, dass im CIR Identitätsdaten vorliegen, so können die Polizeibehörden in alle Daten, die für eine genaue Identifizierung der Person erforderlich sind (Identitätsdaten, Reisedokumentendaten und biometrische Daten), Einsicht nehmen. Aus Datenschutzgründen erhalten die Polizeibehörden keine darüber hinausgehenden Informationen. Insbesondere wird ihnen nicht mitgeteilt, aus welchem EU-System die Identitätsdaten stammen. Darüber hinaus wird ein zweistufiges Datenabfrageverfahren für einen Zugriff auf das CIR zu Strafverfolgungszwecken geschaffen: In einem ersten Schritt können Polizeibeamte anhand von Identitätsdaten oder biometrischen Daten das CIR abfragen. Sie erhalten zunächst mittels Hit-/No-Hit-Verfahren eine Mitteilung, welche(s) EU-Informationssystem(e) Daten zu dieser Person enthalten. Ein direkter Zugriff auf diese Daten ist nicht möglich. In einem zweiten Schritt kann der Beamte einen Einzelantrag auf den vollständigen Zugang zu dem System stellen, das Daten zur Person enthält; im Einklang mit den für jedes dieser Systeme geltenden Vorschriften. Derartige in diesen Systemen gespeicherte Daten können im Einzelfall für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung terroristischer Straftaten oder sonstiger schwerer Straftaten benötigt werden z. B. zur Rekonstruktion der Reiseroute eines Tatverdächtigen oder zur Erkenntnisgewinnung über frühere Verurteilungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Das zweistufige System trägt dem Umstand Rechnung, dass die Strafverfolgung ein untergeordnetes Ziel der Systeme Eurodac, VIS und der künftigen Systemen EES und ETIAS ist und der Datenzugriff daher strengen Zugangsregeln unterliegt. Diese neuen, vereinfachten Zugriffsmöglichkeiten bedeuten einen beachtlichen Mehrwert für die Strafverfolgungsbehörden. Derzeit ist eine gleichzeitige Abfrage mehrerer EU-Informationssysteme nicht möglich. Die Systeme können nur einzeln und jeweils über ein mehrstufiges und damit zeitaufwändiges Verfahren abgefragt werden. Eine Möglichkeit zur schnellen Identifizierung von Personen über diese Dateien besteht damit momentan nicht. Durch die Einführung eines Hit-/No-Hit-Systems für den Zugriff zu Strafverfolgungszwecken wird der Abfragende künftig auf schnellem und unkompliziertem Wege erfahren, in welchen Systemen Daten zur Person vorliegen (dies ist bislang nicht möglich). Im Anschluss kann dann ganz gezielt ein Antrag auf Zugriff der jeweiligen Datei gestellt werden. Auch dies würde eine erhebliche Zeitersparnis bedeuten. 4

5 11. Erste Einschätzung zur Vereinbarkeit des EU-Vorhabens mit dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Der Vorschlag dient der Umsetzung der Interoperabilität von EU-Systemen. Diese kann nur auf EU- Ebene erreicht werden und ist daher mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar. 12. Folgen des EU-Vorhabens für das Land: Gesicherte Identitätsinformationen sind eine elementare Grundlage für die praktische Arbeit der Polizei-, Migrations- und Ausländerbehörden. Falschidentitäten, Dokumentenmissbrauch und Urkundendelikte im Zusammenhang mit Identitätsbetrug versetzen Straftäter in die Lage, unerkannt und unter Verschleierung ihrer wahren Identität in nahezu allen Kriminalitätsbereichen zu agieren. Vor dem Hintergrund der terroristischen Gefahrenlage und der großen Anzahl von Personen ohne gültige Identitätsdokumente in Deutschland und der gesamten EU kommt dem schnellen, automatisierten Zugriff auf internationale Datensysteme, gerade auch mit biometrischen Daten, eine entscheidende Bedeutung zu. Durch die Interoperabilitätsmaßnahmen wird der Zugang der Grenzschutz-, Migrations-, Visumsund Sicherheitsbehörden zu den europäischen Informationssystemen erheblich vereinfacht. 5

6 Landtag von Baden-Württemberg 6 Drucksache 16 / 3687

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