Bewerbungsbogen für den BGT-Förderpreis 1. reuungswesen

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1 Bewerbungsbogen für den BGT-Förderpreis 1 Bewerbungsbogen für den Förderpreis des BGT e.v. Innovation und Netzwerkarbeit im Betreuungswesen reuungswesen An den Betreuungsgerichtstag e.v. - Geschäftsstelle - Kurt-Schumacher-Platz Bochum 1. Angaben zur Bewerbung bzw. zum Bewerber (Bitte füllen Sie alle Punkte des Bewerbungsbogens aus.) 1.1 Name u. Adresse des Bewerbers/ der Bewerberin: (bzw. Ansprechpartner/in bei institutioneller Bewerbung) Bärbel Otto, M.A. Am Langen Steg Weiden Angaben zur Funktion: Leiterin der Seniorenfachstelle-Betreuungsstelle der Stadt Weiden i.d.opf., Auditorin FQA (Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht, Heimaufsicht in Bayern), Projektleiterin 1.2 Name und Adresse der Einrichtung/Dienststelle in der der Bewerber/ die Bewerberin (Ansprechpartner/in) tätig ist: Stadt Weiden i.d.opf. Amt für Soziales und Integration Seniorenfachstelle-Betreuungsstelle Dr.-Pfleger-Str Weiden 1.3 Name und Adresse des Trägers dieser Einrichtung/Dienststelle: Stadt Weiden i.d.opf. 1.4 Name oder Bezeichnung des Förderpreis-Projektes, der Maßnahme/Initiative: Zwischen Fürsorge und Autonomie - Reduzierung körpernaher freiheitsentziehender Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen. Ein Projekt der Betreuungsstelle-FQA der Stadt Weiden i.d.opf.

2 Bewerbungsbogen für den BGT-Förderpreis Name und Anschrift des Trägers des Projektes/ der Maßnahme/ Initiative: Stadt Weiden i.d.opf. Amt für Soziales und Integration Seniorenfachstelle-Betreuungsstelle Dr.-Pfleger-Str Weiden 1.6 Wer soll den Förderpreis erhalten (Einzelperson/Institution)? Frau Bärbel Otto 1.7 Kontakte (Angaben zu 1.1): Telefon: (privat) Fax: (dienstl.) (dienstl.) BaerbelOtto@gmx.net (privat) Internet: baerbel.otto@weiden.de (dienstl.) 1.8 Weiterer Ansprechpartner/ weitere Ansprechpartnerin : Name: Vorname: Funktion: Straße: PLZ und Ort: Telefon: Fax: Internet: 1.9 Ich/Wir sind damit einverstanden, dass meine/unsere Angaben im Kontext mit der Bewerbung um den Förderpreis des Betreuungsgerichtstag e.v. für Presse und Öffentlichkeitsarbeit und für die Internetpräsenz des BGT e.v. genutzt werden kann. Ja X nein (Zutreffendes ankreuzen) Ja, aber (Einschränkungen)

3 Bewerbungsbogen für den BGT-Förderpreis 3 2. Kurzprofil zu den Maßnahmen, Initiativen und/oder Projekten Nachfolgend wird - zur Vereinfachung nur noch der Begriff Projekt benutzt. 2.1 Hauptziel und Zielgruppe des Projekts: Was und wen wollen Sie mit dem Vorhaben erreichen (Stichworte)? Ziel: Stärkung der Handlungs- und Entscheidungskompetenz der Verantwortlichen im Umgang mit körpernahen freiheitsentziehenden Maßnahmen, mit dem Zweck, deren Anwendung zu reduzieren und in Zukunft zu vermeiden. Zielgruppen: Führungs- und Pflegekräfte stationärer Pflegeeinrichtungen, rechtliche Vertreter/-innen (Betreuer/-innen und Bevollmächtigte), Betreuungsrichter/-innen, Verfahrenspfleger/-innen 2.2 Wann war der Projektstart (Jahr/Monat): März Wer waren/sind die Initiatoren des Projektes? Frau Bärbel Otto 2.4 Wurde das Projekt schon einmal extern oder intern evaluiert? Von wem sind Ergebnisse evt. einsehbar bzw. zugänglich)? Begleitende sozialwissenschaftliche Vorher-Nachher-Studie und leitfadengestützte Interviews. Nachzulesen in der nichtveröffentlichten Masterarbeit von Frau Bärbel Otto (2011): Zwischen Fürsorge und Autonomie - Reduzierung körpernaher freiheitsentziehender Maßnahmen in stationären Pflegeinrichtungen. Masterarbeit des Studiengangs Leitung und Kommunikationsmanagement an der Hochschule Regensburg. 2.5 Projektbeschreibung in einem Kurzprofil. Hier werden Angaben erwartet, die für Kurzpräsentationen und Dokumentationen in verschiedenen Medien auch Internetseite des BGT veröffentlicht werden könnten. Eine ausführlichere Projektbeschreibung (maximal 3 Seiten) erfolgt in den vom Bewerber beigefügten Anlagen. Täglich werden pflegebedürftige Menschen ihrer Freiheitsrechte beraubt und in ihrer Würde eingeschränkt mit Bettgittern, Bauchgurten im Bett oder Gurten und Tischen am Stuhl regelmäßig, routinemäßig und unreflektiert. Dabei entspricht die Anwendung dieser körpernahen freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Dieser besagt, dass FEM bei Sturzgefährdung und zur Verhaltensregulierung nicht geeignet sind, da die negativen Folgen erheblich, der Nutzen aber nicht nachgewiesen ist. Das vorliegende Projekt wurde in allen acht stationären Pflegeeinrichtungen in Weiden i.d.opf. durchgeführt. Es setzt auf multifaktorielle Interventionen, in denen dem Mangel an Wissen durch Informations- und Bildungsinstrumente entgegengewirkt wird. Die Blockaden, welche eine professionelle pflegefachliche Umsetzung des Wissensstandes behindern, die widersprüchlichen Erwartungen, die an die ethische Grundhaltung beruflich Pflegender gestellt werden, beeinflussen deren Werte- und Verantwortungsgefühl, Haltung und Einstellung. Durch Informations-, Bildungs- und Beratungsmaßnahmen wurden in diesem ethisch sensiblen Bereich Haltungen und Einstellungen von möglichst vielen Entscheidungsträgern geändert. Ängste nehmen, Mut machen, motivieren, war die Devise.

4 Bewerbungsbogen für den BGT-Förderpreis 4 Eine kontinuierliche Begleitung und Beratung von außen und die gegenseitige Motivation im Vergleich mit den anderen Einrichtungen, sowie das positive Beispiel des Besuches einer FEM-freien Pflegeeinrichtung, stützten den Veränderungsprozess. Beabsichtigt ist eine nachhaltige Wirkung, in der die Vermeidung und der künftige Verzicht auf FEM Einzug in die Konzeption und damit in das Qualitätsmanagement der Pflegeeinrichtungen nimmt. 2.6 Mitwirkende: Wer arbeitet unmittelbar im Projekt mit und in welcher Funktion bzw. mit welchem Auftrag ( Unterscheidung: Ehrenamtlichkeit und bezahlte Haupt oder nebenamtliche Tätigkeit bitte kennzeichnen). Falls Namensangaben im Einzelfall nicht erwünscht sind, nur Anzahl der Aktiven und deren Funktion benennen. Projektleitung: Frau Bärbel Otto 2.7 Projektlaufzeit/ Nachhaltigkeit: Von welchen Kriterien ist die Projektlaufzeit abhängig (Erfolgsorientiertheit, finanzielle oder andere Begrenzungen)? Die vorläufige Projektlaufzeit von 1 ½ Jahren bis Oktober 2011, wurde verlängert auf 2 Jahre bis April 2012, um den Verantwortlichen in allen Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, das Qualitätssiegel eines Zertifikates zu erlangen. Bis Oktober 2011 war dies aus strukturell-organisatorischen Gründen in manchen Einrichtungen nicht möglich. Zertifikat: Teilnahme am Projekt, Teilnahme der Führungskräfte an Veranstaltungen, Schulung von mindestens 2/3tel der Pflegefachkräfte Sonderzertifikat: Teilnahme am Projekt, konzeptionelle Festschreibung der Vermeidung und des künftigen Verzichtes körpernaher freiheitsentziehender Maßnahmen im Qualitätsmanagement der Einrichtungen 3. Netzwerkarbeit im Betreuungswesen und Innovation Bitte nur stichwortartige Angaben. Ausführlichere Hinweise dann in der Projektbeschreibung 3.1 Welche institutionellen Kooperationen entstanden im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes? Gab es auch eine besonders hilfreiche, neue Kooperation bzw. Förderung, die bisher noch nicht bestand? Gab es z. B. auch finanzielle Unterstützer? Stärkung der Kooperation zwischen Betreuungsstelle, FQA, Betreuungsrichtern und Verantwortlichen in stationären Pflegeeinrichtungen. Neue Kooperation zwischen Betreuungsstelle und FQA. 3.2 Netzwerkarbeit: Welche Netzwerke, sowohl mit Einrichtungen/Personen innerhalb des Betreuungswesens als auch außerhalb und in der Kooperation zwischen Professionalität und Ehrenamt, sind durch die Projektarbeit entstanden bzw. wurden besonders gefördert? Das bereits bestehende Netzwerk und die Kommunikation zwischen Führungs-

5 Bewerbungsbogen für den BGT-Förderpreis 5 kräften stationärer Pflegeeinrichtungen, Betreuungsrichtern, Betreuungsstelle und FQA wurden durch die gemeinsame Betrachtung des Themas und die Bearbeitung von Einzelfällen gefestigt. Die Kooperation und Kommunikation zwischen Verantwortlichen in den Einrichtungen, rechtlichen Vertretern/-innen und Ärzten/-innen konnte intensiviert werden. 3.3 Was ist aus Ihrer Sicht und bezogen auf Ihren eigenen Wirkungsbereich das Neue und Innovative dieses Projektes? Das Projekt ist interdisziplinär angelegt und verfolgt einen psychosozialen Ansatz. Es handelt sich um eine Informations- Beratungs- und Bildungskampagne, die möglichst viele Entscheidungsträger mit einbezieht. Multimodular spricht sie die kognitive und emotionale Ebene, sowie Handlungs- und Erfahrungsebene an. 3.4 Projekterfolge: Welche Ziele wurden (bereits) erreicht bzw. welche positiven Veränderungen bewirkt? a) Empirische Ergebnisse, die durch eine Erhebung gesichert sind: Die Anzahl der FEM konnte innerhalb eines Jahres in allen Einrichtungen reduziert werden, bis Juli 2011 um insgesamt 41,5%. In Einrichtungen, in denen Schulungen stattfanden, konnte eine erheblich stärkere Ausprägung erlangt werden. Zweifelhafte ärztliche Diagnosen waren nicht mehr gegeben. Der Anteil der gehfähigen Betroffenen konnte um die Hälfte reduziert werden und auch bei vielen Items zum herausfordernden Verhalten ging die Anwendung zurück. Als Legitimation einer Prävention vor einem Sturz wurden FEM ohne vorausgehenden Sturz seltener eingesetzt. Die verbliebenen FEM konnten in Intensität und Dauer reduziert werden. b) Qualitätssiegel (vgl. 2.7) Bis Oktober 2011 konnten Verantwortliche von zwei Pflegeeinrichtungen Zertifikate entgegennehmen. Vertretern aus drei Einrichtungen konnten Sonderzertifikate überreicht werden. c) Weitere Ergebnisse, die aus Befragungen und dem intensiven Austausch mit Netzwerkpartnern gesichert sind Motivierende Wirkung der Ergebnisse der Datenerhebung auf die Pflegeverantwortlichen. Gelernte Kompetenzen Pflegeverantwortlicher in der Argumentation gegenüber Angehörigen, Ärzten/-innen und Juristen/-innen. Stärkung der Entscheidungs- und Handlungskompetenz von Pflegeverantwortlichen 3.5 Warum, meinen Sie, ist Ihr Projekt preiswürdig? Körpernahe freiheitsentziehende Maßnahmen genießen eine erschreckende Akzeptanz in Fachkreisen und bei Angehörigen, obwohl deren Anwendung fachlich nicht geboten ist. In dem sensiblen Bereich ethischer Fragen und der Berührung von Grund- und Menschenrechten erfordert es Mut und eine gute Arbeitsbeziehung als Netzwerker, um Alltagsroutinen anzusprechen und Einstellungen und Haltungen nachhaltig zu ändern.

6 Bewerbungsbogen für den BGT-Förderpreis 6 Das Projekt zeichnet sich aus durch wissenschaftlich fundiertes Vorgehen, nachgewiesene Ergebnisse und Praxisrelevanz. Das Projekt kann jederzeit auf andere Kommunen übertragen werden. 3.6 Einsatz des Preisgeldes: Gibt es bereits Pläne, wofür das Preisgeld verwendet werden könnte? (Informationen werden nur genutzt, um das Spektrum der Verwendung des Preisgeldes auszuwerten. Angaben haben keinerlei Einfluss auf die Vergabe des Preises.) Masterstudium refinanzieren 4.1 Folgende Anlagen sind erwünscht: 4. Anlagen und Unterschriften Projektbeschreibung und Konzept unter besonderer Beachtung und Berücksichtigung des Preisthemas: Netzwerkarbeit und Innovation im Betreuungswesen (Gesamtdarstellung, etwa 3 Seiten, Schriftgröße 11pt). Angaben zum Finanzierungskonzept, bisherige Ausgaben, evt. eingesetzte Drittmittel etc. (ca. ½ Seite ). Tabellarische Übersicht des bisherigen Projektverlaufes und der erreichten Ziele (ca. 1 Seite ). Veröffentlichungen (Presse und andere Medien) zum Projekt und eventuell Hinweise auf Evaluierungen und andere Berichte (Jahresberichte etc. bitte nicht mitschicken). 4.2 Wie haben Sie von der Ausschreibung des Förderpreises des Betreuungsgerichtstages e.v. erfahren? (bitte kreuzen Sie an) über Medien (welche?) BtPrax.. durch Zusendung durch das Faltblatt (Flyer). durch Ort, Datum: Weiden, Unterschrift: Einsendeschluss für Bewerbungen zum Förderpreis 2012 ist der 31.März 2012!

7 Bewerbungsbogen für den BGT-Förderpreis 7 Anlagen Anlage 1: Projektbeschreibung Anlage 2: Tabellarische Übersicht Anlage 3: Pressebericht Hinweis: Das Projekt wurde ohne finanzielle Mittel durchgeführt. Lediglich die Referentin von Fachtagung und Betreuertag erhielt eine Aufwandsentschädigung. Anlage 1: Projektbeschreibung Projektplanung Das Projekt Zwischen Fürsorge und Autonomie Reduzierung körpernaher freiheitsentziehender Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen ist ein Projekt der Betreuungsstelle und FQA (Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht) der Stadt Weiden i.d.opf. Es wurde geplant und durchgeführt von Frau Bärbel Otto, in ihrer Funktion als Leiterin der Betreuungsstelle und Auditorin FQA. Erst in dieser Doppelfunktion war es möglich in einem der sensibelsten Bereiche der Pflege, dem Umgang mit FEM, einen Veränderungsprozess zu initiieren. Das Projekt ist als Sensibilisierungs- und Bildungsoffensive angelegt, mit verschiedenen Informations- Bildungs- und Beratungsinstrumenten. Erfreulicherweise haben sich die Verantwortlichen in allen acht stationären Pflegeeinrichtungen bereit erklärt mit ihren Mitarbeitern/-innen am Projekt teilzunehmen. Das Projekt wurde mit einer sozialwissenschaftlichen Vorher-Nachher-Studie begleitet. Die Datenerhebungen fanden jeweils Ende Juli 2010 und 2011 statt. Eine Reduzierung der FEM wurde seither weiter verfolgt und kann inzwischen als erheblich angesehen werden. Das Projekt wurde über die Abschlussveranstaltung einer Pressekonferenz im Oktober 2011 hinaus fortgesetzt und bis Ende März 2012 verlängert. Ziel des Projektes war es, die Entscheidungs- und Handlungskompetenz der Entscheidungsträger im Umgang mit körpernahen freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) zu stärken, um die Anwendung von FEM zu reduzieren und in Zukunft zu vermeiden. Das Projekt war interdisziplinär angelegt. Unter Leitung und Steuerung der Betreuungsstelle und FQA wurden die Führungs- und Pflegekräfte der Einrichtungen, die rechtlichen Vertreter/-innen (Betreuer/-innen und Bevollmächtigte), sowie die Betreuungsrichter und die Verfahrenspflegerinnen direkt angesprochen. Ärzte/-innen sowie weitere Angehörige wurden über die Pflegeverantwortlichen integriert. Der Fokus des Projektes richtete sich auf einen Veränderungsprozess in den stationären Pflegeeinrichtungen. Dabei wurden insbesondere die Blockaden betrachtet, die sich im Pflegealltag verfestigt haben und pflegefachliches Handeln behindern Routinen, Sicherheitsdenken, Ängste und Schuldgefühle. Sie sind Ausdruck psychosozialer Spannungsfelder, die die beruflich-ethische Grundhaltung von Pflegeverantwortlichen beeinflussen, deren Werte- und Verantwortungsbewusstsein, Haltungen und Einstellungen. Das Projekt wurde deshalb auf die Möglichkeiten und Kompetenzen beruflich Pflegender abgestimmt. Ängste nehmen, Mut machen, motivieren - war die Devise. Projektdurchführung Eine tabellarische Übersicht finden Sie in Anlage 2. Das Projekt verfolgte einen Top-down-Ansatz, in dem zunächst die Führungskräfte der Einrichtungen sensibilisiert und geschult wurden. Als Manager des Veränderungsprozesses sind sie verantwortlich für Leitbild und Konzeption. Sie leben eine an Freiheit und Selbstbestimmung orientierte Pflegekultur vor und schaffen geeignete Strukturen und Prozesse, um der Routine entgegenzuwirken und alternative Handlungsmög-

8 Bewerbungsbogen für den BGT-Förderpreis 8 lichkeiten zur Gefahrenabwehr zu finden. Sie sind verantwortlich für die Einbeziehung von Angehörigen und rechtlichen Vertretern/-innen, welche den Veränderungsprozess mit tragen müssen. Nicht zuletzt organisieren sie die erforderlichen Schulungen der Pflegekräfte und begleiten die Umsetzung des Gelernten, nehmen Ängste und machen Mut zur Veränderung. Nach der ersten Datenerhebung und erster Informations- und Beratungsmaßnahmen startete die Bildungsoffensive mit der Auftaktveranstaltung einer Fachtagung für Führungskräfte in den Einrichtungen, Betreuungsrichter und Verfahrenspflegerinnen im September Für diese Zielgruppe folgten eine Exkursion zu einer FEM-freien Pflegeeinrichtung und eine Veranstaltung zum Erfahrungsaustausch. Die kognitive und emotionale Ebene, sowie Handlungs- und Erfahrungsebene wurden angesprochen. Ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte konnten sich im jährlichen Betreuertag über das Thema informieren. Bis zur Datenerhebung Ende Juli 2011 war es möglich in 4 Einrichtungen Schulungen der Pflegekräfte nach dem Programm ReduFix Praxis ( durchzuführen. Neben dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse wurde der Entscheidungsprozess für und wider FEM geschult. Ausgehend von den psychischen und physischen Folgeschäden, die durch FEM verursacht werden, wurden unbedenkliche alternative Handlungsmöglichkeiten erörtert. Ergänzend zu den Schulungen konnte die Projektleiterin während der gesamten Projektlaufzeit von 1 ½ Jahren Beratungen vor Ort in den Einrichtungen anbieten. Sie konnte auf Routinen hinweisen, die Fachkompetenz der Pflegeverantwortlichen stärken und dazu motivieren, alternative Handlungsmöglichkeiten anzuwenden. Die Option, zu jedem Antrag auf Genehmigung bzw. Verlängerung der Genehmigung der FEM, Stellung zu nehmen, wurde genutzt, um die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der FEM nach dem Betreuungsrecht zu prüfen und qualifizierte Stellungnahmen abzugeben. Zudem wurde die Projektleiterin zu Fallbesprechungen hinzugezogen und um Unterstützung bei der Überzeugung von rechtlichen Vertretern/- innen gebeten. Ergebnisse und Erkenntnisse Die Anzahl der FEM konnte in allen Einrichtungen reduziert werden, was auf Entfixierungen zurückzuführen ist und darauf, dass bei Neuaufnahmen auf FEM verzichtet wurde. Und das, obwohl nur in der Hälfte der Einrichtungen Schulungen für Pflegekräfte durchgeführt wurden. Dabei konnte in Einrichtungen, in denen Mitarbeiter/- innen geschult wurden, insgesamt auf 56% der FEM ganz verzichtet werden. Das sind doppelt so viele wie in Einrichtungen, die bis zum Stichtag noch keine Schulungen angeboten haben. Zweifelhafte ärztliche Diagnosen waren nicht mehr gegeben. Der Anteil der gehfähigen Betroffenen konnte um die Hälfte reduziert werden und auch bei vielen Items zum herausfordernden Verhalten ging die Anwendung zurück. Als Legitimation einer Prävention vor einem Sturz wurden FEM ohne vorausgehenden Sturz seltener eingesetzt. Bei den verbliebenen FEM zeigte sich eine Tendenz dazu, weniger einschränkende Maßnahmen, wie Bettgitter, den Gurtfixierungen vorzuziehen. Zudem konnten die Fixierungszeiten tagsüber reduziert werden. In 3 Einrichtungen war es möglich nicht nur die Vermeidung der FEM, sondern einen völligen Verzicht darauf konzeptionell festzuschreiben; ein Beweis dafür, dass eine sichere Pflege ohne Fixierungen möglich ist. Aus dem Projekt konnten mehrere Erkenntnisse gewonnen werden. Insbesondere wurde erkannt, dass die erfolgreiche Umsetzung des Projektes nicht wie anfangs

9 Bewerbungsbogen für den BGT-Förderpreis 9 befürchtet - an Investitionen in alternative Handlungsmöglichkeiten scheitert. Anzahl und Ausmaß der Reduzierungen war in erster Linie von der Einstellung und Haltung der Führungskräfte in den Einrichtungen abhängig. Sich den eigenen Ängsten und Sicherheitsbedürfnissen zu stellen und Führungsverantwortung zu übernehmen, war nicht jeder Führungskraft in gleichem Maße möglich. Als wichtige Motivatoren können der Austausch mit den Führungskräften anderer Einrichtungen, der Besuch einer FEM-freien Altenpflegeeinrichtung, sowie erfolgreiche Entfixierungen in der eigenen Einrichtung genannt werden. Ein überzeugendes Argument dafür, alternative Möglichkeiten der Gefahrenabwehr zu finden, war der Wegfall der zeitintensiven Dokumentation, die mit jeder Entfixierung einhergeht. Die Stärkung der Handlungskompetenzen wirkte auch nach außen, auf die externen Entscheidungsträger der rechtlichen Vertreter/-innen, der Betreuungsrichter/-innen und Ärzte/-innen, die davon überzeugt werden konnten, den Veränderungsprozess mitzutragen. Zum Abschuss des Projektes ergab eine Befragung der Führungskräfte, dass die Mitarbeiter/-innen sensibilisiert und handlungssicher im Umgang mit gefährdenden Situationen sind. Es wurde beschrieben, dass qualifizierte Teambesprechungen, Ursachenabklärungen, Risikoeinschätzungen und Alternativprüfungen durchgeführt werden. Gerade in Einrichtungen, die auf FEM verzichten, berichten die Führungskräfte von einer Steigerung der Arbeitszufriedenheit. Die Aufgabe der Führungskräfte, von Anfang an Angehörige und gesetzliche Vertreter/- innen in den Veränderungsprozess mit einzubeziehen, wurde als vorrangig wichtig erachtet. Es verblieben nur wenige FEM, bei denen rechtliche Vertreter/-innen trotz Aufklärung und Beratung auf der Anbringung von FEM bestehen. Insgesamt wurde von mehr Leben und Lebendigkeit in den Einrichtungen berichtet, von mehr Interaktionen zwischen den Bewohnern/-innen. Fazit Selbstbestimmung und Bewegungsfreiheit sind nicht nur Schlagworte, sondern bestimmen eine menschenwürdige Pflege. Die Vermeidung von FEM entspricht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und kann, entgegen jeglicher Vorbehalte, in den unterschiedlichsten Altenpflegeeinrichtungen umgesetzt werden. Pflegeverantwortliche haben bewiesen, dass sogar der völlige Verzicht auf FEM möglich und erstrebenswert ist. Erreicht wurde das in den Pflegeeinrichtungen in der Stadt Weiden in der Oberpfalz unter der Initiative der Betreuungsstelle und FQA, durch Interventionen auf mehreren Ebenen, ausgehend von der Schulung und Beratung von Führungskräften der Einrichtungen, über die Pflegekräfte, ausstrahlend auf die rechtlichen Vertretern/- innen, Betreuungsrichter/-innen und Ärzte/-innen. Gemeinsam für eine sichere Pflege ohne Fixierungen! als Motto eines erfolgreichen Projektes, das auch auf andere Kommunen übertragen werden kann.

10 Bewerbungsbogen für den BGT-Förderpreis 10 Anlage 2: Tabellarische Übersicht Zeit Konzept/Studie Intervention Verantwortliche Intervention Pflegekräfte 2010 März Kurzkonzept Information April Mai Juni Juli 1. Datenerhebung bis Information August September Fachtagung Betreuertag Oktober Reflexion und weitere Planung Fahrt AWO- November deskriptive Studie Seniorenpark Moosburg Dezember Reflexion und weitere Planung 2011 Januar Februar März Informations- und April Erfahrungsaustausch , Reflexion und 2 Schulungen weitere Planung Mai Schulung Juni Information Schulung Juli 2. Datenerhebung bis August Vergleichsstudie September Abschlussgespräche Schulung Oktober Pressekonferenz Schulung laufende Intervention Fallbezogene Überprüfungen der Anwendung von FEM nach dem Betreuungsrecht Informationsund Beratungsgespräche mit Pflegekräften, Führungskräften und rechtlichen VertreterInnen Gemeinsame Fallbesprechungen Audits der FQA Zur Zielerreichung: Die vorgegebenen Ziele der Stärkung der Entscheidungs- und Handlungskompetenz möglichst vieler Verantwortlicher im Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) konnten erreicht werden. Der Zweck der Reduzierung der FEM konnte nicht nur erreicht, sondern darüber hinaus gegangen werden. In bisher 3 Einrichtungen wurde der Verzicht auf FEM konzeptionell im Qualitätsmanagement der Einrichtungen verankert. Weitere 4 Einrichtungen haben sich dies als Ziel gesetzt. Zum Ende des Projektes steht als neues Ziel fest: konzeptionelle Festschreibung des künftigen Verzichtes auf FEM in allen Einrichtungen in der Stadt Weiden i.d.opf.

11 Bewerbungsbogen für den BGT-Förderpreis 11 Anlage 3: Pressebericht vom in Der Neue Tag

12 Bewerbungsbogen für den BGT-Förderpreis 12

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