Bulletin des transports internationaux ferroviaires

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1 Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaires Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr Intergovernmental Organisation for International Carriage by Rail Bulletin des transports internationaux ferroviaires Zeitschrift für den internationalen Eisenbahnverkehr Bulletin of International Carriage by Rail 2002 Sommaire volume 110 Inhaltsverzeichnis Band 110 Summary volume 110 Imprimerie / Drukerei / Printing Jordi AG, Belp

2 Inhaltsverzeichnis Mitteilungen des Zentralamtes Annahme des Protokolls 1999 Niederlande, S. 41 Ratifizierung des Protokolls 1999 Rumänien, S. 1 Schweiz und Spanien, S. 19 Liste der Linien CIV, S. 41 Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15, ECE/UNO) Genf, , S. 25 Genf, , S. 76 UIC-Expertengruppe Beförderung gefährlicher Güter Kopenhagen, 20./ , S. 5 Bern, 30./ , S. 76 Konsultationsseminar für die Experten der OSShD-Mitgliedstaaten Warschau, , S. 24 Liste der Schiedsrichter, S. 1 Niederländische Fassung des Protokolls 1999, S. 75 Technik Organe der OTIF Verwaltungsausschuss Außerordentliche Tagung - Bern, S Tagung - Wien, 23./ S Tagung - Bern, 7./ S. 75 RID-Fachausschuss s. unter Gefährliche Güter Arbeitsgruppe «Tank- und Fahrzeugtechnik» des RID-Fachausschusses s. unter "Gefährliche Güter" Gefährliche Güter Gemeinsame Tagung RID/ADR Bern, , S. 5 Genf, , S. 54 RID-Fachausschuss 39. Tagung - Bern, S. 78 Arbeitsgruppe «Tank- und Fahrzeugtechnik» des RID-Fachausschusses Bonn, , S. 20 Bonn, 5./ , S. 45 Expertenunterausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter (ECE/UNO) Genf, , S. 42 Genf, , S. 81 Ausschreibung eines Fachspezialisten für den Bereich Technik/Zulassung im Sekretariat der OTIF, S. 27 Weitere Tätigkeiten Arbeitstagung über die strategischen Orientierungen der OTIF Bern, 7./ , S. 9, 28 Ausbildungskurs - Pärnu, , S. 86 OTIF - UNIDROIT Entwurf eines Protokolls betreffend Besonderheiten des Eisenbahnrollmaterials zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung - Zweite Gemeinsame Tagung des Ausschusses von Regierungsexperten - Rom, S. 28 Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Verbänden Europäische Gemeinschaften (EG) EU-Studie zur Eisenbahnfahrzeugidentifikation und Registrierung - Brüssel S. 30 Zweite jährliche Europäische Energie- und Verkehrskonferenz - Barcelona, S. 86 Anhörung betreffend die Rechte und Pflichten der Reisenden im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr - Brüssel, S. 88

3 II Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE/UNO) Binnenverkehrsausschuss (CTI) - Genf, S. 9 Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene und mit Binnenschiffen (CRTD) - Genf, und S. 89 Ausschuss der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) 10. Tagung der Arbeitsgruppe III (Transportrecht) - Wien, S. 58 Internationales Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT) Entwurf eines Eisenbahnprotokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung Rom, , S. 10 Rom, , S. 10 Rom, , S. 90 Kongress aus Anlass des 75-jährigen Bestehens des UNIDROIT - Rom, 27./ S. 59 Europäische Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) Paris, , Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD) XXX. Ministerkonferenz - Vilnius, 13./ S. 31 Internationales Eisenbahntransportkomitee (CIT) Generalversammlung 2002 und Jubiläum "100 Jahre CIT" - Luzern, 30./ S. 32 Abhandlungen Hans Rudolf Isliker, Das Thema Sicherheit im Blickfeld des COTIF, S. 60 Rechtsprechung a) Nach Artikeln der CIM, der CIV und den einzelnen Landesgesetzen geordnet CIM Artikel 1 und 58 CIM Landesrecht Französisches Handelsgesetzbuch, Artikel 103 teilweise fehlendes, teilweise zerstörtes Gitter, kein Überwachungssystem) stellt ein qualifiziertes grobes Verschulden dar. Das auf diese Art und Weise nachgewiesene grobe Verschulden hat zur Folge, dass die Eisenbahn nicht in den Genuss der Haftungsbeschränkungen kommt und zum vollen Schadenersatz verpflichtet ist, S. 33 Französisches Handelsgesetzbuch, Artikel 103 Französisches Handelsgesetzbuch, Artikel 103 und 108 b) Nach Stichwörtern geordnet Ablieferung - Zeitpunkt der Ablieferung Ablieferungshindernis

4 III Anwendungsbedingungen der CIM, allgemeine Entschädigung - für Beschädigung o bei qualifiziertem Verschulden Entschädigung - für Verlust o bei qualifiziertem Verschulden teilweise fehlendes, teilweise zerstörtes Gitter, kein Überwachungssystem) stellt ein qualifiziertes grobes Verschulden dar. Das auf diese Art und Weise nachgewiesene grobe Verschulden hat zur Folge, dass die Eisenbahn nicht in den Genuss der Haftungsbeschränkungen kommt und zum vollen Schadenersatz verpflichtet ist, S. 33 Haftungsbefreiung der Eisenbahn - Besonderer Mangel des Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuge Landesrecht Verjährung - Frist Verjährung - Frist o Beginn Verlust - teilweiser teilweise fehlendes, teilweise zerstörtes Gitter, kein Überwachungssystem) stellt ein qualifiziertes grobes Verschulden dar. Das auf diese Art und Weise nachgewiesene grobe Verschulden hat zur Folge, dass die Eisenbahn nicht in den Genuss der Haftungsbeschränkungen kommt und zum vollen Schadenersatz verpflichtet ist, S. 33 c) Übersicht der Urteile, nach Staaten und Gerichten geordnet Datum oder Nr. Seite Frankreich Cour d Appel de Paris Cour d Appel de Lyon Cour d Appel de Paris Cour d Appel de Versailles

5 IV Sonstige Informationen International Liaison Group of Government Railway Inspectors (ILGGRI) Amsterdam, 31.1./ , S. 13 Lissabon, 23./ , S. 37 Rom, 19./ , S. 68 Gemeinsame Veranstaltung RID-Fachausschuss ILLGRI, Bern, , S. 94 Forum Privatgüterwagen - Bern, S. 13 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Berlin, 10./ , S. 37 internationalen Vorschriften, 12. Ergänzungslieferung, Stand , S. 72 Schmitt, Peter A. (Hrsg.), Langenscheidts Fachwörterbuch Technik und angewandte Wissenschaften Englisch-Deutsch, erste Auflage, S. 70 Spera, Kurt, Handel- und Transport (Handbuch für Güterbeförderung in den Außenwirtschaftsbeziehungen), S. 101 Stolzlechner, Harald (Hrsg.), Recht der Verkehrsgewerbe, S. 39 Tavakoli, Anusch Alexander, Privatisierung und Haftung der Eisenbahn, 1. Auflage 2001, S. 15 Veröffentlichungen über das Transportrecht und verwandte Rechtsgebiete sowie über die technische Entwicklung im Eisenbahnwesen, S. 17, 40, 73, 102 Association Française des Wagons de Particuliers (AFWP) Paris, , S. 38 Francisco Miguel Sanchez Gamborino H, S. 69 Besuch bei der Eisenbahn der islamischen Republik Iran (RAI) Teheran, , S. 97 Besuch bei dem Arabischen Eisenbahnverband Aleppo, , S. 99 Bücherschau Allégret, Marc, Transports publics de personnes et de marchandises Loi d orientation des transports intérieurs (Öffentlicher Personen- und Güterverkehr Gesetz über die Neugestaltung des französischen Binnenverkehrs, Juris-Classeur commercial, Heft 608 (mit der Aktualisierung 8, 2000 zum ), S. 100 Bidinger, Helmuth, Personenbeförderungsrecht, Ergänzungslieferung 1/02, S. 38 Ergänzungslieferung 2/02, S. 101 Danzl, Karl-Heinz, Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG), S. 69 Frohnmayer, Albrecht / Mückenhausen, Peter (Hrsg.), EG Verkehrsrecht, 2. Ergänzungslieferung, S. 14 Fromm, Fey/Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht, Kommentar, 3. Auflage, S. 14 Hauer, Andreas, Nachbarschutz und Eisenbahnbau, S. 71 Koller, Ingo, Roth, Wulf-Henning, Morck, Winfried, Handelsgesetzbuch: Kommentar, S. 15 Kunz, Wolfgang (Hrsg.), Eisenbahnrecht. Systematische Sammlung mit Erläuterungen der deutschen, europäischen und

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