Sucht im Betrieb Ansätze für die Praxis. Wolfgang Grote Diplom-Sozialpädagoge Tel (10)

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1 Sucht im Betrieb Ansätze für die Praxis Wolfgang Grote Diplom-Sozialpädagoge Tel (10)

2 Suchtprävention am Arbeitsplatz - Grundlagen (1) Fürsorge des Unternehmens Hilfe bei Problemen Erhalt der Arbeitsfähigkeit Erhalt von Fachkompetenz Sicherung des Arbeitsplatzes (2) Fakten WHO: ca. 5% erwerbstätigen Bevölkerung sind alkoholkrank und weitere ca. 10% sind abhängigkeitsgefährdet alkoholkranke MA erbringen nur ¾ ihrer eigentlichen Arbeitsleistung (qualitativ und quantitativ)* ca. 30% der Arbeits- + Wegeunfälle unter Alkoholeinwirkung** 16mal höhere Fehlzeiten bei alkoholkranken MitarbeiterInnen bei Betrieb von 1000 MA: Ausfallsumme von ca / Jahr (nur primäre Kosten!!)

3 Unfall-Risiken unter Alkohol 0,0 Promille = normales Unfallrisiko 0,3 Promille = 2 faches Unfallrisiko über normal 0,6 Promille = 3 faches Unfallrisiko über normal 0,8 Promille = 4 faches Unfallrisiko über normal 1,0 Promille = 6 faches Unfallrisiko über normal 1,2 Promille = 9 faches Unfallrisiko über normal 1,5 Promille = 16 faches Unfallrisiko über normal 0,3 Promille = verminderte Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit, und Widerstand gegen Ermüdung 0,5 Promille = verlangsamte Reaktionsfähigkeit 0,8 Promille = deutliche Beeinträchtigung des Gleichgewichtssinns, der Klarheit des Denkens und des selbstkritischen Handelns, deutlich verlangsamte Reaktionsfähigkeit

4 Suchtprävention am Arbeitsplatz - Grundlagen - 15 DGUV V1 Pflichten der Versicherten (1) Die Versicherten sind verpflichtet,... für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen.... für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind. (2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. (3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.

5 Suchtprävention am Arbeitsplatz - Grundlagen - 7 DGUV V1 Pflichten des Unternehmers (die Führungskraft) (1) Bei der Übertragung von Aufgaben auf Versicherte hat der Unternehmer je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Versicherten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. (2) Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.

6 Suchtprävention am Arbeitsplatz - Grundlagen - Gegenstand betrieblichen Handelns der Suchtprävention: nicht SUCHT-Erkrankung, aber Arbeit unter Einfluss unter Suchtmitteln / -medien, Verletzungen von Regeln und Standards... und Fürsorge. Ziele betrieblichen Handelns der Suchtprävention: Offenheit im Umgang mit den Problemen Gleichbehandlung der Beschäftigten aus allen Bereichen Unmittelbare Reaktion bei Feststellung von problematischem Konsumverhalten Einführung betrieblicher Konzepte für Hilfansgebote

7 Aufgaben der Vorgesetzten in Akutsituationen: Selbst geringe Mengen von Alkohol beeinträchtigen die Arbeitsleistung (Ständige Rechtsprechung): Eine MA, die unter Alkoholeinfluss steht, ist grundsätzlich nicht arbeitsfähig (LAG S-H 1988)*. Der Vorgesetzte hat die Fürsorgepflicht gegenüber den MitarbeiterInnen. Besteht aufgrund äußerer Anzeichen der Eindruck, dass eine MA unter Einfluss berauschender Mittel steht, MUSS die Vorgesetzte entscheiden, ob die MA ohne Gefahr für sich oder andere arbeiten kann. Die allgemeine Lebenserfahrung der Vorgesetzten und der Beweis des ersten Anscheins sind ausreichend (Ständige Rechtsprechung) Jemanden hinzuziehen, der die eigene Einschätzung bestätigt und als Zeuge gelten kann (MAV / Betriebsrat / Personalrat / MA) für einen sicheren Heimtransport sorgen bis zur Wohnungstür auf Kosten des AN Hinweis der Möglichkeit, sich zu einem Gegenbeweis unterziehen zu können unmittelbar bzw. bis < 2 Std.. Bestehen Auffälligkeiten trotz neg. Testergebnis weiterhin, kann sich die Vorgesetzte entscheiden, die MA nicht einzusetzen keine Nachteile für die MA

8 Persönlichkeit Was ist das? Wie geht das?

9 Das Haus der Persönlichkeit

10 Säulen der Identität

11 Verständnis von SUCHT Sucht ist das unwiderstehliche Verlangen nach einem bestimmten Gefühls-, Erlebnis- und Bewusstseinszustand mit dem Ziel: a. Lustgefühle herbeizuführen und/oder b. Unlustgefühle zu vermeiden

12 Ziel aller Suchtformen: So wie es ist, soll es nicht bleiben. einziges Mittel, um Probleme zu bewältigen bzw. Stimmungen zu regulieren die Kräfte des Verstandes sind untergeordnet zunehmende Einengung der Wahlmöglichkeiten (nach WANKE 1985) Mit dem Suchtverhalten wird versucht, ein Loch in der Seele zu stopfen. Es ist insofern ein letztlich untauglicher Bewältigungsversuch.

13 Sucht - Kennzeichen (1) Abstinenzunfähigkeit: der/die Betroffene erlebt sich selbst als unfähig, das Suchtverhalten (über längere Zeit) nicht zu zeigen psychische u. oft physische Abhängigkeit kein Kontrollverlust Spiegeltrinker

14 Sucht - Kennzeichen (2) Kontrollverlust: der/die Betroffene kann die Dauer und / oder den Umfang seines/ihres Suchtverhaltens nicht mehr steuern psychische Abhängigkeit Fähigkeit zu Abstinenzphasen (Trinkpausen) bei längeren Trinkpausen: Quartalstrinker

15 Suchtprozess (1) Fließende Übergänge zwischen den Entwicklungsstadien Genuss Gewöhnung S u c h t (2) Die Abhängigkeitsentwicklung verläuft lange Zeit unter der Oberfläche. Ein frühzeitiges Einschreiten erhöht Veränderungschancen!

16 Sucht Hilfen als Behandlungskette Arzt, Arbeit, Selbst, Angehöriger, Führerscheinstelle Suchtberatungsstelle (ggf. Sofortmaßnahmen Entgiftung) Entscheidung für Suchttherapie Ambulante Nachsorge oder ambulante Weiterbehandlung (oder Adaption) Therapie: Stationär 8-16 Wo / Tagesklinik 8-10 Wo Therapievorbereitung & -beantragung Kombitherapie (ambulant und stationär flexibel) Ambulante Suchttherapie (6-9 Monate)

17 Hinweise auf eine mögliche Sucht-Problematik Welche Auffälligkeiten am Arbeitsplatz könnten ein Alkoholproblem widerspiegeln? Es gibt nicht die Suchtpersönlichkeit. Die aufgelisteten Anzeichen und Auffälligkeiten sind unspezifisch, d.h. sie können, müssen aber nicht auf eine Sucht-Problematik schließen lassen. Die folgenden Anzeichen müssen nicht zugleich auftreten und können höchst unterschiedlich ausfallen (gehäufte) Anzeichen beim MA und konkrete Probleme am Arbeitsplatz im Zusammenhang damit sind der Ansatz zum Handeln für die Führungskraft Im Zweifel lieber 1x zu früh ansprechen als wegsehen, übersehen

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19 Betrieblicher Umgang mit Suchtproblematik - Die 3 häufigsten Fehler - verschweigend hart weich

20 Folgerungen für die Suchtprävention im Betrieb (1) 1. Prüfen was HILFE ist Kein Sucht fördendes Verhalten zeigen Probleme offen benennen nur betriebliche Aspekte / arbeitsrechtlich relevante Regelverletzungen, die einen Zusammenhang mit einem Missbrauch mit Suchtmedien vermuten lassen Folgen des Verhaltens ansprechen zur Veränderung auffordern Konsequenzen bei unverändertem Verhalten aufzeigen und einhalten auf Beratungs- und Behandlungsangebote hinweisen

21 Folgerungen für die Suchtprävention im Betrieb (1) Konstruktiver Druck Realitätskonfrontation: Auffälligkeiten werden konkret benannt, Verhaltensänderungen werden gefordert + Hilfsangebot: Hilfen werden benannt + Konsequenz: Konsequenzen werden umgesetzt Veränderungsbereitschaft: aus Einsicht: Ich sehe die Notwendigkeit ein. aus Abwägung: aufgrund drohender Konsequenzen. Krankheitseinsicht: Ich habe ein (Sucht-) Problem. Behandlungsmotivation: Ich schaffe es nicht allein.

22 Folgerungen für die Suchtprävention im Betrieb (2) 2. Wer kann / sollte intervenieren? Alle, die mit der Situation ein Problem haben. Das ist in der Regel nicht die betroffene Person. Suchtprävention im Betrieb ist vorrangig Führungsaufgabe Unter Berücksichtigung der Strukturen, Rollen und Positionen im Betrieb haben Vorgesetzte bei den direkten Gesprächen eine entscheidende Bedeutung und Verantwortung!

23 Folgerungen für die Suchtprävention im Betrieb (3) 3. Interventionskette: Betriebliches Vorgehen bei suchtbedingten Auffälligkeiten im Betrieb: einheitlich stufenweise aufeinander aufbauend

24 Folgerungen für die Suchtprävention im Betrieb (4) 4. Betriebliche Verankerung: Betriebsvereinbarung Sucht Inhalte: verbindliche Handlungsrichtlinien für Geschäftsleitung, MAV / Betriebs- / Personalrat u. Vorgesetzte (Interventionskette) Hilfsangebote Rückfallregelung Wiedereingliederung Schulungsmaßnahmen klares, transparentes, von allen einsehbares Regelwerk Handlungsgrundlage für Hilfemaßnahmen schafft Handlungssicherheit und Vertrauen für alle (Gleichbehandlung) führt zur Enttabuisierung und zum Abbau von Diskriminierung im Hinblick auf das Thema Sucht

25 Folgerungen für die Suchtprävention im Betrieb (5) 5. Struktur innerbetrieblicher Suchtkrankenhilfe Strategisches Betriebliches Gesundheitsmanagement (Arbeits- und Gesundheitsschutz; Betriebliche Gesundheitsförderung, Einzelfallmanagement) Arbeitskreis Gesundheit betriebliche Suchtkrankenhelfer Betriebärztin Kooperation intern / extern Pro-Aktiv Netzwerk Work-life-Balance schaffen (diverse Beratungsstellen etc.) Suchtberatungsstellen unterstützen fachlich professionell präventivstrategisch sowie akut-pragmatisch (nach Absprache auch vor Ort)

26 Folgerungen für betriebl. Suchtprävention Die Interventionskette Fürsorgegespräch Anlass: erste unspezifische Auffälligkeiten, die zu Störungen im Arbeitsablauf führen (können) frühzeitige Ansprache - kein diszipl. Charakter pers. Eindruck ansprechen, dass der Beschäftigte Probleme hat, die auch am Arbeitsplatz sichtbar werden wahrgenommene Auffälligkeiten / Veränderungen konkret benennen Frage nach + Hinweise auf interne/externe Hilfen und / oder Klärungsgespräch Anlass: wiederholte oder schwerwiegende Vernachlässigung arbeitsvertraglicher Pflichten oder Störungen Suchtprobleme können nicht ausgeschlossen, aber nicht eindeutig zugeordnet werden Benennung konkreter Fakten Besorgnis ansprechen, dass die Probleme sich auf die Arbeit auswirken Hinweise auf interne/externe Hilfen konkrete Vereinbarung weiterer Schritte + Folgetermin in 6-8 Wochen Gesprächsnotiz (an Beschäftigte)

27 Folgerungen für betriebl. Suchtprävention und / oder DV Sucht: Interventionskette nur bei suchtbedingtem Verstoß bzw. Vernachlässigung arbeitsvertraglicher bzw. dienstrechtlicher Pflichten Fürsorgegespräch Klärungsgespräch

28 Modell einer Interventionskette Übersicht - Inhalte jeder Stufe Wann Wer Was bei (erneuter) Auffälligkeit Realitätskonfrontation - konkrete Auffälligkeit benennen - vermuteter Zusammenhang Suchtmittelkonsum - Aufforderung zur Veränderung - Hinweis auf mögliche Konsequenzen Hilfsangebot Konsequenzen - immer: Bilanzierungsgespräch nach 4-6 Wochen

29 Rückfall u. Auffälligkeit nach einer Rehabilitation MA hat Behandlung ohne Auflage des Arbeitgebers durchgeführt Einstufung auf Stufe 2 (unabhängig von der dazwischen liegenden Zeit) MA hat Behandlung nach Auflage des Arbeitgebers durchgeführt Rückfall innerhalb der ersten 2 Jahre nach Reha-Abschluss: Einstufung auf Stufe 3 oder 4 (je nach Lage des Einzelfalls) Rückfall mehr als 2 Jahre nach Reha-Abschluss: Einstufung auf Stufe 2

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31 Quellen sowie weiterführende praxisorientierte Leitfäden:

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