S TUDIA CAROLIENSIA SZÁM

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1 S TUDIA CAROLIENSIA SZÁM JÓZSEF ZACHAR DAS STEHENDE HEER DES KAISERS UND DIE UNGARN Die neuen politischen Verhältnisse, die durch die Friedensverträge von Westphalen nach dem Dreißigjährigen Krieg im Jahre 1648 geschaffen worden waren, verursachten auch eine grundlegende Veränderung im Wehrwesen. Demnach wurden die Kavallerie- und Infanterieregimenter der einzelnen Herrscher nicht mehr alle entlassen, sondern sie blieben in der nötig gefundenen Anzahl auch zu Friedenszeiten erhalten. Dies geschah zuerst im Reiche der österreichischen Habsburger, in welchem das zentrale Institutionssystem bis zu diesem Zeitpunkt schon andauernd fest in der Lage war, auch die Entwicklungen des Wehrwesens zu regeln. Der Hofrat beim Kaiser verfügte nur noch über einen engen Wirkungskreis im Justizwesen, die Tätigkeit der Hofkammer beschränkte sich auf die Verwaltung der Krongüter, währenddessen hatte die Hofkanzlei die Handhabung der, von den Ständen angenommenen Kriegssteuer (contributionale) zum Auftrag, und der Hofkriefsrat wurde zur Zentralstelle der Heeresführung. 2 Durch diese Neuregelung konnte die Zentralisierung in den österreichischen, böhmischen und sonstigen Ländern vollständig durchgeführt werden, weil zur gleichen Zeit durch die Einschränkung der Rechte der Stände auch der Beschluß über die Kriegssteuer in der geforderten Höhe durch den Herrscher gesichert wurde. 3 Das alles konnte aber im Königreich Ungarn der Habsburger nicht so einfach verwirklicht werden, weil die mittelalterliche Verfassung auch unter den veränderten Verhältnissen zwar durch diese modifiziert, aber doch weiterlebte. Dies trug die allgemeine Landesverteidigungspflicht und auch die sich daraus ergebenden Konsequenzen als Verpflichtungen des Königs mit sich. Das bedeutete das parallele Existieren des kaiserlichen und des ungarischen königlichen Wehrwesens. In diesem Sinne wurde Ferdinand III. als König von Ungarn eben im Jahre 1649 durch einen Reichstagsbeschluß verpflichtet, die Lasten der Grenzgebiete auf sich nehmen zu wollen. 4 Zur gleichen Zeit waren die ungarländischen Stände bereit, in Betracht der Geburt des stehenden kaiserlichen Heeres und als Folge ihrer eigenen verfassungsmäßigen Verpflichtung für dieses ihrerseits eine bestimmte Anzahl Soldaten zu Fuß und Auszug aus einer größeren Studie. Vgl.: Sinkovics, in: Mo. tört. Bd. III, S. 334 Vgl.: Makkai, in: Mo. tört. Bd. III, S. 829 CJH, GA 1649:2 (Bd. II, S. 527)

2 146 J ÓZSEF Z ACHAR zu Roß zu bewilligen. 5 Doch ließen sie schon mit dem darauffolgenden nächsten Beschluß keinen Zweifel, daß dieses ungarische Kontingent des stehenden Heeres in der nötigen Stärke und Dislokation im Grenzgebiet gegen die Türken eingeteilt und eingesetzt werden müßte. 6 Im Geiste der strengen eigenen Landesverteidigung der ungarischen Verfassung wurde gleich hinzugefügt: die oben erwähnten Soldaten wie die anderen, früher gewöhnlich unter Waffen gestellten dürfen auswärts des Landes nicht verwendet werden. 7 Die ungarländischen Stände waren aber gar nicht mit Rücksicht auf die Tatsache, daß der König von Ungarn zugleich Herrscher anderer Länder, sogar Kaiser war, dessen Sorge nicht nur allein die Verteidigung des ungarischen oder eines anderen Herrschaftsgebietes sein konnte, sondern die des Gesamtreiches war. In diesem Sinne setzte er naturgermäß auf dem ungarischen Boden gegen die Türken seine Untertanen anderer Herrschaftsgebiete ein, und er meinte mit Recht, daß seine Untertanen aus dem Königreich Ungarn auch für die Verteidigung anderer Herrschaftsgebiete seines Reiches bereit stehen und verwendet werden könnten. 8 Allerdings folgte daraus und wurde wichtiger als jedes andere das neue Moment, daß das zentrale Instititutionssystem des Reiches in der oben angedeuteten Teilung in Folge der notgedrungenen Aneinandergewiesenheit im Kampfe gegen das Osmanenreich auch auf das Gebiet der ungarischen Krone erstreckt werden konnte. 9 Dies bedeutete nun, daß auch die Versorgung der Grenzsoldaten, die im königlichen Sold standen, durch die Reichsorgane geschah, zugleich wurden auch sie auf Grund der Reichserwägungen zu militärischen Handlungen verwiesen. Durch diese Erfahrung faßten die ungarländischen Stände den Beschluß, der diesen, normal scheinenden Verordnungen der Heeresführung des Habsburgerreiches widersprach, besonders der Umgruppierung einzelner Truppen des kaiserlichen Heeres aus den anderen Herrschaftsgebieten in die ungarländischen Grenzfestungen. In diesem sprachen sie aus: die fremden Soldaten [ ] müssen in drei Jahren aus diesem Lande und aus seinen mitregierten Teilen entfernt werden, und sie dürfen zukünftig ohne Vorwissen und Zustimmung des Landes nicht hierher gebracht werden. 10 Es kam doch zu keinen grundlegenden Veränderungen in dieser Hinsicht, deshalb empfand es der Krönungsreichstag von 1659 für nötig, dem neuen König Leopold I. diese Beschlußfassung zu wiederholen. 11 In diesem Falle wurde sogar in einer CJH, GA 1649: 3, 1-4. (ebd.) CJH, GA 1649: 3, 5. (ebd.) CJH, GA 1649: 3, 9. (ebd.) Berkó 1926, S. 4, vgl.: Zachar 1996, S. 35 u. f. R. Várkonyi, in: Mo. tört. Bd. III, S CJH, GA 1655: 19 (Bd. II, S. 595) 11 CJH, GA 1659: 1 3, GA 1659: 2 (Bd. III, S. 135, 137, 139, 141), vgl.: Ember 1946, S. 70. u. f.

3 D AS STEHENDE H EER DES K AISERS UND DIE U NGARN schärferen Fassung besonders betont, daß das Königreich Ungarn über eine selbständige traditionelle Heeresorganisation verfügt. 12 Dies war aber nur noch prinzipiell wahr, selbst die verfassungsgemäß gestellten ungarländischen Kreisoberste (supremus capitenaus partium regni Hungariae) waren schon unter die oberste Führung des Kaiserlichen Hofkriegsrates gestellt. Dessen Präsident war sonst zu dieser Zeit zugleich traditionell Oberst der ungarländischen Raaber Grenze, die als Vorfeld der Reichs- und Residenzhauptstadt Wien eine entschiedene Bedeutung innehatte. Er war allerdings verpflichtet, in ungarländischen Kriegsangelegenheiten mit dem Palatin des Königreichs Ungarn der über die oberste Heeresführung in diesem Staate verfügte abgestimmt sein Amt auszuüben. 13 Trotz der wiederholten Beschlüsse des ungarischen Reichstages diese negligiert gewann die Reichszentralisation im Wehrwesen immer mehr an Boden, und der Türkenfeldzug von 1661 führte zu einer Art militärischer Besetzung des Königreichs Ungarn. 14 Der großangelegte Aufmarsch gegen die feindliche Großmacht war zwar vollkommen gerechtfertigt, auch von den ungarländischen Staatsmännern akzeptiert, hätte sogar auch als Befreiungsakt betrachtet werden können, wenn er nicht damit verbunden gewesen wäre, die kaiserlichen Truppen vollkommen ohne jedwede Abstimmung mit den ungarländischen königlichen und lokalen Behörden zu den Operationen geschickt zu haben. 15 Die Stände beeilten sich, im Reichstag von 1662 ihrer protestierenden Klage neuerlich Ausdruck zu geben, 16 worauf sie die Antwort des Herrschers erhielten, daß die deutschen Soldaten nur [ ] hinsichtlich der offenen Gefahr des Landes zu seiner Verteidigung herbeigeführt wurden. 17 Darüber, daß die Truppen wegen des Geldmangels des Reiches ohne zentrale Versorgung nach Ungarn geschickt worden waren, woraus ständiger Mißbrauch der Waffengewalt entstand, gab es kein einziges Wort. Deshalb erklang wieder als Replik die Forderung der Entfernung der deutschen Soldaten. 18 Um die möglichst baldige Befreiung des Landes von den Osmanen und um eine offene Stellungnahme des Herrschers zu erzwingen, bot der Reichstag die Einberufung des allgemeinen Landesaufgebotes (generalis insurrectio) nach den alten und noch immer gültigen Gesetzten des Königreichs Ungarn an. 19 Der Konflikt zwischen den Auffassungen des Reichs- und des ungarländischen Wehrwesens, wobei die letztere separatistisch erschien, obwohl 12 CJH, GA 1659: 25 (Bd. III, S. 155) 13 Ember 1946, S. 105, Iványi 1991, S Benczédi, in: Mo. tört. Bd. III, S u. f., vgl.: Bubics Merényi, S Iványi 1991, S CJH, GA 1662: 2, Einleitung (Bd. III, S. 225), vgl.: Fabó, S. 150 u. f. 17 CJH, GA 1662: 2 2 (Bd. III, S. 225) 18 CJH, GA 1662: 2 3 (Bd. III, S. 227) 19 CJH, GA 1662: 5 2(Bd. III, S. 227, 229)

4 148 J ÓZSEF Z ACHAR sie sich schon von der selbständigen bis zur besonderen gelindert hatte, wurde im, 1663 ausgebrochenen Türkenkrieg eindeutig offenbar. Dieser Krieg wurde allerdings noch gemeinsam geführt, die kaiserlichen und die königlichen Soldaten (das stehende Heer und der ungarische exercitus) kämpften in annähernd gleicher Stärke, zu ihnen kamen noch die Verstärkungen der Territorialherrscher des Heiligen Reiches Deutscher Nation (das Reichsheer), des Rheinbundes und des Königs von Frankreich. Es war der spätere große Befreiungskrieg gegen die Osmanenmacht im kleinen. 20 Nach dem voreilig geschlossenen, nur aus Reichsinteressen bedachten, von den ungarischen Staatsmännern scharf zurückgewiesenen Friedensvertag von 1664 wurden die aus Fremden bestehenden Regimenter des kaiserlichen stehenden Heeres in immer größerer Zahl auf ungarischem Boden stationiert. Parallel wurden die Massen der unzuverlässig gehaltenen ungarischen Grenzsoldaten aus dem königlichen Dienst entlassen. Beide Tendenzen führten zur ständigen Vermehrung der Unzufriedenen, der Landflüchtigen, zur Geburt der Bewegung der Malkoltenten, zum Ausbruch der sogenannten Kurutzenkriege. Für alle diese Habsburger-feindlichen Kräfte diente das in der äußeren Abhängigkeit des Osmanenreiches lebende, aber nur als abgesondert regierter Teil des Königreichs Ungarn betrachtete Fürstentum Siebenbürgen als Hinterland. 21 Diese andauernde Tendenz hatte zur Folge, daß der ungarische Reichstag von 1681 einen, von den früheren stark abweichend klingenden Beschluß faßte: Diese fremdländischen Soldaten, die trotz der Gesetze des Landes, im Widerspruch zum Krönungsdiplom, ohne Zustimmung des Landes des öfteren herbeigebracht wurden und tatsächlich im Lande stationieren, [ ] können unter diesen Verhältnissen der jetzigen Zeit nicht aus dem Lande geschafft werden, sie müssen geduldet werden. 22 Die Mißbräuche aber, die sich vor allem aus der Unbezahltheit der kaiserlichen Truppen ergaben, konnten auch weiterhin nicht eingestellt werden, so wurden die Klagen der Landes- und Komitatsbehörden in Ungarn immer und immer wieder neuformuliert. Der ungarische Palatin, Pál Graf Esterházy ging ihnen voran, er sah nur eine einzige Möglichkeit zur Senkung der Stärke des fremden Soldatenvolkes, nämlich die Vermehrung der ungarischen Soldaten. So rief er 1682 gegen den Auftand von Imre Graf Thököly, 1684 gegen die Türken das partielle Landesaufgebot (insurrectio) ein, 23 er verlangte von den Komitaten die Ausstellung von 12 Reiter- und 6 Infanterieregimentern. 24 Damit entschied sich die Frage auf Jahrzehnte, das parallele Doppelleben des Wehrwesens des Habsburgerreiches und des Königreichs Ungarn blieb 20 Varga J. J. 1987, S. 125, Bubics Merényi, S Benczédi, in: Mo. tört., Bd. III, S u. f. 22 CJH, GA 1681: 8 (Bd. III, S. 271) Vgl.: Zsilinszky 1883, S. 31 u. f. 23 Iványi 1991, S. 106 u. f. 24 Thaly 1883, S. 104 u. f.

5 D AS STEHENDE H EER DES K AISERS UND DIE U NGARN Realität. Der Wiener Hof ließ die mittelalterlichen verfassungsmäßigen Formen der Heeresorganisation Ungarns: Soldaten der Grenzfestungen, königliche Feldtruppen zu Friedens-, partielles oder allgemeines Landesaufgebot zu Kriegszeiten weiterleben. Zur gleichen Zeit nahm der ungarische Reichstag zur Kenntnis, daß der Herrscher als Kaiser Recht dazu hat, ein stehendes, vom Beschluß der ungarländischen Gesetzgebung unabhängiges Heer, welches innerhalb der Reichsgrenzen organisiert und von den Reichsbehörden verwaltet ist, auch auf ungarischem Herrschaftsgebiet, sogar auch in den königlichen Grenzburgen zu stationieren. Stillschweigend wurde im weiteren von den ungarischen Staatsmännern akzeptiert, daß es einen rechtsmäßigen Zustand bedeutet, wenn statt des Palatins Ungarns der Kaiserliche Hofkriegsrat, welcher an die Spitze des Reichskriegswesens gestellt worden war, die letzte Entscheidung auch in den Militärangelegenheiten Ungarns hat. Dieser konnte zukünftig auch über die Ernennungen und Bezahlungen der Kreis-, Feld- und Grenzoberste und anderer militärischer Würdenträger, die für die Verhütung der Türkeneinfälle gestellt wurden, Beschluß fassen. 25 Das Eingehen in diesen Kompromiß bedeutete, daß die schon viel früher formulierte Ansicht von Miklós Graf Zrínyi fallen gelassen wurde: das Land selbst soll eine Armada (!) unter Waffen halten, welche überall, zu gleicher Zeit, in jedem Moment, im Winter und im Sommer, dorthin zugeschickt werden kann, wo sie als notwendig erachtet wird. 26 Allerdings auch unter den neuen Umständen der Organisation des stehenden Heeres des Kaisers blieb die Auffassung der ungarländischen Gesetzgebung und Staatsführung erhalten. Sie betrachteten dieses Kriegsvolk neuer Art weiterhin als ein Heer des gemeinsamen Herrschers, welches außerhalb des Königreichs Ungarn, in den anderen Hoheitsgebieten ins Leben gerufen worden war. Anhand der Gemeinsamkeit der Herrscherperson sahen die Ungarn doch in der Verordnung von Ferdinand III. des Jahres 1649 auch für sich selbst eine Chance, Soldatendienst zu leisten. Der Kaiser verordnete nämlich, daß trotz des Abschlusses des Dreißigjährigen Krieges durch die Friedensverträge von Westphalen von den kriegsführenden Einheiten 9 Infanterie- und 9 Kürassierregimenter aus den damaligen nur noch zwei Waffengattungen, sowie ein Dragonerregiment der Übergangs-Truppengattung (welches an den Feind zu Roß herankam, aber in den Kampf zu Fuß mengte), weiterbestehen. 27 Wie dann später die Zahl der stehenden Regimenter und dadurch die Stärke des stehenden Heeres des Kaisers ständig vermehrt wurden, meinten immer mehr Männer auch im Königreich Ungarn, daß sie ihr 25 R. Várkonyi, in: Mo. tört., Bd. III, S u. f., Iványi 1991, S Zitiert: Perjés 1965, S. 266, Zrínyi versteht unter Armada eine bedeutende Wehrkraft, vgl.: Zimányi, in : Mo. tört., Bd. III, S u. f. 27 Wrede, Bd. I, S. 13

6 150 J ÓZSEF Z ACHAR Vorwärtskommen in diesem suchen. Deshalb ist die Untersuchung des stehenden Heeres des Kaisers aus ungarischer Sicht unumgehbar. Als Einleitung müssen wir dieses stehende Heer vom Reichsheer der Territorialherrscher des Heiligen Reiches Deutscher Nation unterscheiden, welches nach einer vorfestgelegten Quote zusammengestellt und zwei Reichsfeldmarschällen untergeben im Kriegsfalle dem Kaiser beigestellt wurde. Andererseits muß dies auch vom allgemeinen oder partiellen Landesaufgebot des Königreichs Ungarn (generalis oder particularis insurrectio) unterschieden werden, welches vom ungarischen Reichstag unter Waffen gerufen werden konnte. Das stehende Heer des Kaisers ist auch von den Kontingenten der immer mehr ausgedehnten ungarischen Militärgrenze zu unterscheiden, obwohl auch diese von Anfang an direkt dem Kaiserlichen Hofkriegsrat unterstellt waren. Auch die sogenannten weiteren irregulären ungarischen Infanterie- und Kavallerietruppen: die Grenzsoldaten, die spätere nationale Miliz und die Freitruppen blieben außerhalb des stehenden Heeres. Schließlich bildeten auch die sogenannten Mietregimenter des Kaisers (die, von anderen Herrschern gegen Bezahlung überlassenen Kontingente) keinen Teil des stehenden Heeres. Dieser vielseitige Scheideprozeß ist gar nicht so schwierig, die Regimentsinhaber des stehenden Heeres erhielten nämlich den Auftrag oder die Erlaubnis vom Kaiser, bzw. vom Kaiserlichen Hofkriegsrat schriftlich. Die Aufstellung der einzelnen Regimenter geschah auf Kosten des Inhabers oder des Militärärars, eventuell geteilt, durch freie Werbung. Die am Anfang benutzten Nationalattribute bedeuteten nur Hinweise auf die Werbegebiete, in diesem Sinne sprechen die Quellen von deutschen, ungarischen, niederländischen, wallonischen, italienischen Regimentern. 28 Selbst die Namensgebung dieser Armeeformation stehendes Heer ist stark irreführend. Ursprünglich bedeutete diese nämlich nicht mehr, als daß Einheiten des kaiserlichen Kriegsvolkes in unbestimmter Anzahl auch zu Friedenszeiten weiterbestehen, allererst also die schon genannten 19 Regimenter. Freilich erforderte ein neuer Krieg eine neue Entwicklung, die Aufstellung weiterer Regimenter, die nach Friedensschluß wieder reduziert wurden, aber die Umstände der neuen Zeitspanne bestimmten, welche Regimenter und in welcher Anzahl weiterlebten. Mit anderen Worten zeigte das stehende Heer eine, sich ständig wandelnde Zusammensetzung und eine, von den Kabinettskriegen erforderte, immer größere Stärke. Dadurch entstanden viele Mißverständnisse in der bisherigen Fachliteratur. Diese wurden noch dadurch vergrößert, daß unter den verschiedenen historischen Umständen viele 28 FZ, Bd. I, S. 267 u. f., 459. u. f., vgl.: Meynert 1869, S. 67 u. f., H. Balázs, in: Mo. tört., Bd. IV, S u. f., vgl.: Zachar 1990, Bd. I, S. 87 u. f. N.B.: In den österreichischen und tschechischen Erbländern kam es schon auch früher öfters vor, daß statt der Contributionszahlung Rekruten gestellt wurden. Vgl.: KA, HKR, Exp Dez.-815, Reg Febr.-89, 1714-Febr.-101

7 D AS STEHENDE H EER DES K AISERS UND DIE U NGARN Regimenter unter verschiedenen Namen weiterlebten, einzelne Regimentsinhaber aber zu verschiedenen Zeiten verschiedene Kontingente innehatten, aber einzelne von ihnen als Rechtsnachfolger früherer Formationen betrachtet wurden. Deshalb kann es vorkommen, daß verschiedene Angaben unter dem Namen eines und desselben Regimentsinhabers in den Quellen und früheren Veröffentlichungen vorkommen. Diese Verwirrung wurde noch auch dadurch verursacht, daß reguläre und irreguläre Formationen parallel unter demselben Namen lebten, andere aber manchmal zu einem bestimmten Zeitpunkt vom irregulären zum regulären oder umgekehrt vom Kaiserlichen Hofkriegsrat umqualifiziert wurden. Einleitend ist es anhand des Grundwerkes zweckmäßig mitzuteilen, daß in der Hauptwaffengattung des stehenden Heeres des Kaisers 1649 aus 9, 1683 schon aus 27 und 1701 sogar aus 29 Regimentern bestand. Es ist wahr, aber aus unserer Sicht ist doch hervorzuheben, daß zwischen 1649 und neue Infanterieregimenter aufgestellt, demgegenüber aber 65 aufgelöst wurden und genauso zwischen 1683 und 1701 den 23 neuorganosierten 21 aufgelöste Regimenter gegenüberstanden. 29 Die gleiche Tendenz kann auch in der bestimmenden Truppengattung der Kavallerie, bei den Kürassieren beobachtet werden. Bei diesen wurden Regimenter erhalten, 1683 war aber schon ihre Zahl 17 und 1701 wieder 19. Demgegenüber soll aber hervorgehoben werden, daß zwischen 1649 und neuaufgestellt und 29 kassiert wurden, gleichfalls standen zwischen 1683 und 1701 den 6 neuen 4 aufgelöste Regimenter gegenüber. 30 Das gleiche Bild kann auch im Falle der Dragonerregimenter registriert werden, dem einen des Jahres 1649 stehen 9 im Jahre 1683 und 10 im Jahre 1701 gegenüber. Viel wichtiger ist aber, daß zwischen 1649 und neue organisert und 6 aufgelöst wurden, genauso zwischen 1683 und 1701 wieder 7 aufgenommen und 6 gestrichen. 31 Freilich sprechen wir jetzt nur über die Einheiten des kaiserlichen stehenden Heeres. In dieser Hinsicht haben wir keinen Zweifel, welche mitgezählt werden müssen, wenn sie auch nicht immer genau so angegeben werden. Diese Einheiten des stehenden Heeres wurden nämlich ohne Ausnahme immer als Regiment offiziell genannt, an dessen Spitze ein genau genannter Regimentsinhaber stand, wie diese Tatsache in der Bestallung registriert wurde. Dieser folgte die sogenannte Capitulation, die Vereinbarung des Inhabers des neuen Regiments mit dem Kaiserlichen Hofkriegsrat über die Kosten der Aufstellung der neuen Formation. In dieser konnte der Regimentsinhaber auf sich nehmen, eine bestimmte Anzahl Soldaten für den Kaiser gänzlich oder teilweise auf eigene Kosten auszustellen und aufzurüsten, sonst aber geschah 29 Wrede, Bd. I, Blg. I 30 Wrede, Bd. III, Blg. I 31 Wrede, Bd. III, Blg. I

8 152 J ÓZSEF Z ACHAR dies auf ärarische Kosten. Nach dieser Vereinbarung erhielt der Regimentsinhaber vom Kaiser das Gehorsamspatent, dieses erst machte die Werbung in die neue Formation gesetzmäßig. Wenn dann das neue Regiment bei der Musterung in der vorgeschriebenen Stärke, mit der festgelegten Aufrüstung beisammen gewesen war, die Offiziere vorgestellt, die Kriegsartikel vorgelesen, der Kriegseid abgelegt worden waren, wurde es als Formation des stehenden Heeres registriert. Sollte irgendetwas als grundlegender Mangel festgestellt worden sein, konnte die Formation noch immer organisiert werden, aber sie blieb außerhalb des stehenden Heeres und sie wurde offiziell nie als Regiment genannt. Die Ungewissheit hinsichtlich der Einheiten des stehenden Heeres lebten nur bis zur Zeit der Musterung, anhand der Musterungsliste kann festgestellt werden, ob ein reguläres Regiment oder eine irreguläre Formation entstanden war. Wenn die Musterliste nicht erhalten geblieben ist, entscheidet die offizielle Benennung der Einheit, ob sie inner- oder außerhalb des stehenden Heeres stand. Im Falle der Proportion der Soldaten aus dem Königreich Ungarn ist diese vorangeschickte Bemerkung von besonderer Bedeutung wegen der bis heute lebenden großen Unsicherheit in der Fachliteratur. Um zum Anfang kurz zurückzukehren, stellen wir zuerst fest, daß unseren Forschungen zufolge zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges 8 Infanterie- und 47 Husarenformationen vom ungarländischen Herrschaftsgebiet als Kriegsvolk außerhalb der kaiserlichen Regimenter organisiert und eingesetzt wurden, oft irreführend als Regiment genannt. 32 Neben diesen aber gab es auch wirkliche kaiserliche Regimenter ungarländischer Aufstellung. Es ist wichtig festzulegen, daß nicht nur die bekannten Kroatenregimenter (in der Wirklichkeit Husarenregimenter) von Ferenc Batthyány, Lóránt Blaskovits, Péter Forgách, Péter Keglevich, Péter Loósy oder Péter Zrínyi zu diesen zählten, 33 sondern auch die Haiduckenregimenter (leichte Infanterieregimenter) von Miklós Forgách und Mátyás Somoghy 34 und das (ausnahmsweise genaue bezeichnete) Husarenregiment von László Barkóczy. 35 Noch überraschender kann es sein, daß auch die Arkebusenregimenter (Regimenter mit schweren Hakenbüchsen) von Miklós Pálffy, Pál Pálffy und Mátyás Vághy, 36 sowie die Kürassierregimenter von Mátyás Vághy und Péter Zichy aus ungarländischen Untertanen bestanden. 37 Von diesen allen zeigte sich das Kürassierregiment von Mátyás Vághy von echter Langlebigkeit, dieses existierte acht Jahre lang und wurde erst 32 Újhelyi, S. 19 u. f., Zachar 1997, S. 225 u. f. 33 KA, HKR, BSt. Nr. 1217, KA, HKR, Prot. Reg. 1620: fol. 16; BSt. Nr KA, HKR, BSt. Nr KA, AFA, Dreissigjähriger Krieg, 1619-V-2, 1642-XII-14; HKR, Prot. Exp. 1621: fol. 461, Prot. Reg. 1640: fol. 60; BSt. Nr. 1020, 1084, KA, HKR, Prot. Reg. 1642: fol. 324, Prot. Exp. 1647: fol. 268, 1648: fol. 520

9 D AS STEHENDE H EER DES K AISERS UND DIE U NGARN als eines der Regimenter des stehenden Heeres aufgelöst. 38 Hier soll unbedingt erwähnt werden, daß ungarische Inhaber auch an der Spitze von nichtungarischen Regimentern stehen konnten, als Beispiel soll Zsigmond Rátkay genannt werden, der drei Jahre lang als Inhaber eines deutschen Kürassierregimentes dieses kommandierte. 39 In der Nachfolgezeit wurde die Bindung der Ungarn an das kaiserliche stehende Heer immer mehr charakteristisch. Deshalb konnten die ungarländischen Stände schon 1649 bewilligen, statt der verlangten Extrakontribution eine bestimmte Zahl Soldaten zu Fuß und zu Roß für dieses stellen zu wollen. Dieser Beschluß wiederholte sich 1655, aber in diesem Falle schon ganz eindeutig im Zeichen der gemeinsamen Grenzverteidigung gegen das Osmanenreich. 40 In dieser Hinsicht war von noch viel größerer Bedeutung diejenige Tatsache, daß die ungarländischen Stände im Türkenkrieg von 1663 und 1664 statt der Einberufung des partiellen Landesaufgebotes 4 Infanterieund 7 Husarenregimenter vom Kriegsvolk der, nach den Pforten Gestellten in kaiserliche Verpflegung gaben und dadurch zur Verfügung stellten. 41 Obwohl diese noch, irregulär betrachtet, außerhalb des stehenden Heeres blieben, konnte ihr Standhalten die weitere Entwicklung begründen. In diesem Sinne wurden in den folgenden Jahren ungarische Offiziere immer öfters beuftragt, Haiduckenund Husarenformationen zu werben, nur in den Jahren 1665 und 1666 insgesamt siebzehn an der Zahl. 42 Von diesen ungarländischen Offizieren konnten nun, vor allem die schon früher zum Regimentsinhaber ernannten, 43 auch echte Regimenter im stehenden Heer aufstellen. Statt dieser Tatsache ist in der Fachliteratur aber eben entgegengesetzt hervorgehoben, daß zwar nach den beiden Kroatenregimentern von Marko Lutetich und János Kusenits des Jahres im Franzosenkrieg 1672 noch ein solches weiteres von Markó Szinovich folgte, als Fremde 1673 Mattheus Collalto 46 und 1674 Nicolaus Lodron 47 Capitulation für das Königreich Ungarn erhielten. Obwohl diese Kroaten- (in Wirklichkeit Husaren-) Regimenter wichtig waren, möchten wir die Aufmerksamkeit auf andere dieser Zeit lenken, die aus der Geschichtserinnerung gefallen, in der bisherigen Forschung nicht mit dem nötigen Nachdruck auftauchten, obwohl sie von längerem Bestehen waren. 38 KA, HKR, Prot. Reg. 1650: fol KA, HKR, Prot. Reg. 1635: fol Meynert 1876, S KA, HKR, Prot. Reg. 1663: fol. 93, 1664: fol KA, HKR, BSt. Nr. 1748, KA, HKR. ASch, Buch Nr. 58; BSt. Nr. 1719, 1922, 1845, 1958, 2099: Ferenc Nádasdy, István Barkóczy, László Károlyi, Ferenc Kéry, István Koháry 44 KA, HKR, ASch, Buch Nr KA, HKR, BSt. Nr KA, HKR, ASch, Buch Nr KA, HKR, ASch, Buch Nr. 56

10 154 J ÓZSEF Z ACHAR Am 28. Juli 1672 erhielt Károly János Graf Pálffy als Inhaber Bestallung und Capitulation auf ein kroatisch ungarisches Regiment auf Pferd (!), also auf ein ungarisches Husarenregiment, vollkommen auf eigene Kosten, dieser folgte dann auch das Gehorsamspatent. 48 Weil er die vereinbarte Zusammensetzung nicht sichern konnte, bat er um und erhielt die Erlaubnis vom 2. September 1675, dieses in ein Reiterregiment nach deutschem Beispiel umorganisieren zu dürfen. 49 Dieses Kürassierregiment Pálffy erhielt die Anerkennung des Kaiserlichen Hofkriegsrates und lebte bis 1694 in seiner Inhaberschaft, dann noch bis zur Auflösung im Jahre 1700 in einer fremden weiter. 50 Gleich im Jahre 1672, ganz genau am 7. Dezember erhielt János Károly Graf Serényi als Inhaber Bestallung und Capitulation auf ein Infanterieregiment, wieder vollkommen auf eigene Kosten. Weil er aber früher im Militärdienst des Pfalzgrafen gestanden war, beinhaltete sein Gehorsamtspatent die Werbung in deutsch-römischen Territorien, in diesem Falle müssen wir also vom deutschen Infanterieregiment eines ungarischen Aristokraten sprechen. Dieses blieb bis zu seinem Tode im Jahre 1691 in seiner Inhaberschaft, 51 lebte aber als zuletzt k. u. k. Infanterieregiment Nr. 25 bis zum Schluß des Ersten Weltkrieges weiter. 52 Noch immer zur Zeit dieses Franzosenkrieges erhielt István Barkóczy von Szala als General des kaiserlichen stehenden Heeres Bestallung auf ein, auch dem offiziellen Namen nach ungarisches Husarenregiment. Dieses blieb bis zu seinem Tode im Jahre 1680 in seiner Inhaberschaft, dann wurde es aufgelöst. 53 Gleich im Jahre 1673, mit dem Datum vom 12. Januar erhielt Mátyás von Káldy Bestallung und Capitulation auf ein kroatisches Regiment zu Pferd (in Wirklichkeit: Husarenregiment), welches bis zum Friedensschluß im Jahre 1678 bestand, dann aufgelöst wurde. 54 Zur Aufstellung neuerer Regimenter im kaiserlichen stehenden Heer durch ungarländische Untertanen kam es erst 1682, im Zeichen des bevorstehenden neuen Türkenkrieges. Mit dem Datum vom 20. August erhielt der schon 1675 zum Obersten (wie es damals noch hieß: zum Obristen) ernannte Ferenc Graf Kéry Bestallung und Capitulation auf ein erneutes Kroatenregiment zu Pferd (Husarenregiment), dieses bestand bis zum Schluß des Feldzuges von Gleich in diesem Jahr, schon mit dem 1. Februar erhielt Capitulation auf ein deutsches Dragonerregiment vollkommen auf eigene Kosten der (schon 48 KA, HKR, BSt. Nr KA, HKR. BSt. Nr KA, HKR, BSt. Nr. 2675; ASch, Buch Nr KA, HKR, Bst. Nr Gesch. IR 25, S 2 u. f. 53 KA, HKR, BSt. Nr. 1922; Prot. Reg. 1675: fol. 78, 1680: fol KA, HKR, BSt. Nr a 55 KA, HKR, BSt. Nr. 1958, 2149; ASch, Buch Nr. 56

11 D AS STEHENDE H EER DES K AISERS UND DIE U NGARN erwähnte) berühmte Heerführer und General des stehenden Heeres János Károly Serényi, der inzwischen auch über bedeutende Grundbesitze in Böhmen verfügte. 56 Wie im Falle seines deutschen Infanterieregimentes, blieb er Regimentsinhaber auch bei diesem bis zu seinem Tode. Ihm gegenüber erhielt nun der Fremde Pietro Ricchiardi mit dem Datum vom 31. Dezember 1682 auf ein weiteres Kroatenregiment zu Pferd (Husarenregiment) Bestallung und Capitulation mit dem Gehorsamspatent für das Königreich Ungarn. 57 Zu weiterer bedeutender Entwicklung des Heerwesens sah sich der kaiserliche Hofkriegsrat im Jahre 1683 durch den Türkenfeldzug gegen Wien gezwungen, so rief er auch das partielle Landesaufgebot des Königreichs Ungarn ein. Um dies zu beschleunigen, wurden ungarische Generäle und Stabsoffiziere in wichtige Dienststellungen ernannt. Zur gleichen Zeit wurden auch die irregulären Kontingente wie die des stehenden Heeres in Regimentern organisiert und diese verschiedene Formationen wurden zum Beziehen gemeinsamer Lager verwiesen. 58 Durch diese Verordnungen entstanden wieder neue Mißverständnise in der Fachliteratur, aber wir müssen festlegen, ungarische Regimenter im stehenden Heer wurden am Kriegsanfang nur noch in geringer Zahl ins Leben gerufen. Zu diesen gehörte das Husarenregiment des schon seit 1680 als Oberst dienenden Ferenc Barkóczy von Szala (des Jüngeren), aufgestellt mit der Bestallung und Capitulation vom 30. Januar Gleich auf ein neues Husarenregiment erhielt István von Gombos die nötigen Unterlagen vom Kaiserlichen Hofkriegsrat mit dem Datum vom 5. Februar Als Dritter erhielt am 19. Juni 1685 auch der frühere Mitkämpfer von Imre Graf Thököly gegen die Habsburgermacht, der übergetretene Dávid von Petneházy das Obristenpatent und die Capitulation auf ein Husarenregiment. 61 Nach seinem Tod durch die Wunden im Befreiungskampf von Buda, wurde zu seinem Nachfolger und neuem Regimentsinhaber mit dem 30. September 1686 László Graf Csáky ernannt. 62 Schließlich soll erwähnt werden, daß noch im Jahre 1685 neben diesen Erwähnten János Horváth an die Spitze eines kroatischen Regiments zu Pferd, also auch auf ein Husarenregiment, aber mit der alten Benennung, ernannt wurde. 63 Weitere Regimenter für das stehende Heer wurden erst 1688 im Königreich Ungarn organisiert, und zwar unter Umständen, die in der bisherigen 56 KA, HKR, BSt. Nr KA, HKR, BSt. Nr KA, AFA, Türkenkrieg, 1683-VI-1 59 KA, HKR, Prot. Reg. 1680: fol. 11, 12, AFA, Türkenkrieg, 1683-XIII-4, fol KA, HKR, BSt. Nr. 2326, AFA, Türkenkrieg, 1683-XIII-4, fol KA, HKR, BSt. Nr. 2360, 2408, ASch, Buch Nr KA, HKR, BSt. Nr KA, HKR, Prot. Reg. 1692: fol. 40

12 156 J ÓZSEF Z ACHAR Fachliteratur wieder oft mißverstanden wurden. Eine der Schlüsselfiguren dieser Entwicklung ist der immer wieder erwähnte Oberst Baron Johann Nepomuk Georg Lidl von Borbula, der Generaladjutant des, als kaiserlicher Heerführer dienenden Kurfürsten von Bayern Max II. Emmanuel, der an die Spitze eines Husarenregiments gestellt wurde, deshalb für einen Bayer (oder im allgemeinen für einen Reichsdeutschen) gehalten wird. In Wirklichkeit war er ein Untertan des Königs von Ungarn, er entstammte aus dem kleinen Dorfe Borbolya (Walhersdorf) des Komitats Sopron (Ödenburg), diente früher als Rittmeister in einem Kürassierregiment des Kaisers. Lidl war sonst kein Baron und er nahm sein Prädikat vom ungarischen Namen seines Heimatortes. 64 Als der Kurfürst ins Feldlager des Kaisers gekommen war, erhielt Rittmeister Lidl seine Beförderung zum Oberstleutnanten und seine Versetzung neben den, aus der Ferne gekommenen Heerführer, um ihm mit seinen Lokalkenntnissen in Ungarn beiseite zu stehen. Als dann Max II. Emmanuel am 2. Januar 1688 kaiserliche Bestallung und Capitulation auf ein ungarisches Regiment zu Pferd, sowie Gehorsamspatent zur Werbung im Königreich Ungarn erhielt, wurde neben ihm, dem Regimentsinhaber der zum kaiserlichen Obersten beförderte Lidl Regimentskommandant. Um richtig zu verstehen, dies war ein Regiment ungarischer Zusammensetzung innerhalb des kaiserlichen stehenden Heeres und nur in die Verpflegung des Kurfürsten gegeben. 65 Auch die offizielle bayerische Benennung dieser Formation hieß Grenzregiment zu Pferd aus Ungarn, und tatsächlich bestanden Offizierskorps und Mannschaft aus ungarischen Kämpfern: Obristkommandant János György Lidl, Obristlieutenant Péter Graf Andrássy, später Simon Graf Forgách, Feldwachtmeister: Pál Deák (Nesztorovics), Rittmeister: Ferenc Graf Barkóczy (der jüngere), György Baron Andrássy, István Graf Csáky, Ferenc Fitos, Ferenc Baron Sennyei, Lieutenante: Gáspár Soós, János Gulyás, Prodány Pesti, András Lóczy, István Szabó, György Szalai, Ádám Gyürky, Márton Nagy. Auch die Weiteren, die Kornetten, Unteroffiziere und Husaren, alle waren gleichfalls Ungarn, unter ihnen viele früher oder anschließend berühmt gewordene Offiziere, Generäle. 66 Trotz all dieser Tatsachen wird dieses Regiment in der ungarischen Kriegsgeschichte gar nicht als eine ungarische Formation betrachtet. Vielleicht wird sich das in Zukunft ändern. Gleichergestalt verlor seine Spur im Dunkel der Geschichte die Tatsache, daß Miklós Graf Pálffy schon am 1. September 1688 Bestallung erhielt und Capitulation schloß, wonach er ein ungarisches Infanterieregiment vollkommen auf eigene Kosten ausstellte, aufrüstete und ins Feld führte. 67 Grund dafür ist, 64 KA, HKR, BSt. Nr BKA, Dep. A, Serie VI/5/c, Fasc. 30, fol. 71 u. f. 66 Nagy L., 1987, S. 255 u. f., vgl.: Zachar 2000a, S. 30 u. f. 67 KA, HKR, BSt. Nr. 2506

13 D AS STEHENDE H EER DES K AISERS UND DIE U NGARN daß diese frühen ungarischen Regimenter des kaiserlichen stehenden Heeres nur für eine kurze Zeit am Leben bleiben konnten, das letztgenannte Infanterieregiment noch am längsten bis 1700, die Husarenregimenter bis 1692 oder nur bis 1688, 68 wie zum Beispiel das ausführlicher besprochene Husarenregiment Lidl. 69 Deshalb kann die falsche Behauptung in fast allen kriegsgeschichtlichen Werken stehen, als ob die erste ungarische Formation im stehenden Heere des Kaisers das jetzt zu behandelnde, 1688 aufgestellte Husarenregiment gewesen wäre. Dieses konnte nur aus dem Grunde in der Erinnerung der späteren Generationen bleiben, weil es alle geschichtlichen Wandlungen bis 1918 überleben konnte. Aber auch die wahre Entstehungsgeschichte dieses Regiments ist eine andere wie allgemein in der Erinnerung der Nachwelt erhalten ist. Schon in den früheren Kriegsjahren konnte Ádám Czobor von Szentmihály als Organisator des irregulären ungarländischen Kriegsvolkes die Aufmerksamkeit des Kaiserlichen Hofkriegsrates auf sich ziehen. Kaum war er für seine früheren Verdienste vom König von Ungarn eben in den erblichen Grafenstand erhoben, war für den Herrscher als Kaiser neben dem großen Türkenkrieg auch ein neuer Franzosenkrieg unausweichbar. Deshalb wandte er sich gleich an den neuen ungarischen Aristokraten, wie er dies in seinem Brief vom 25. Januar 1688 an seinen Schwager György Ottlyk von Felső-Ozorócz und Kohanócz kurz formulierte: Zwei ungarische Regimenter müssen von mir gegen die Franzosen angeworben werden. 70 Die bald erfolgte Bestallung von ihm beinhaltete sogar die Ernennung zum Generalfeldwachtmeister des kaiserlichen stehenden Heeres, und die beigefügte Capitulation vom 10. Dezember 1688 sprach von der Werbung von zweitausend Ungarn zu Pferd für zwei Regimenter. Das acht Tage später datierte Gehorsamspatent konkretisierte, daß zum Regimentsinhaber Czobor selbst und neben ihm sein Schwiegersohn János Graf Pálffy, Oberst des kaiserlichen Heeres ernannt sind. 71 Letzterer war verplichtet, sein neues Regiment selbst zu kommandieren, der zum Kommandanten vorgeschlagene und zum Obersten ernannte (oben erwähnte) Ottlyk wurde nicht angestellt. Zum Kommandanten des Regiments Czobor, weil er schon General war, konnte er aber seinen anderen Schwiegersohn Adam Graf Kollonich ernennen lassen. 72 Schließlich wurde das Husarenregiment Czobor erst mit der Musterung am 5. Februar 1689 in das stehende Heer integriert, das Husarenregiment Pálffy sogar noch später, mit der Musterung am 16. August Czobor blieb bis zu 68 KA, HKR, ASch, Buch Nr Staudinger, Bd. I, S Ottlyk, S KA, HKR, BSt. Nr Ottlyk, S HL, TGy, Karton 12, unnumeriert: Kapitulation Czobor vom 22. Apr. 1690

14 158 J ÓZSEF Z ACHAR seinem Tode im Jahre 1690 Regimentsinhaber und sein Nachfolger wurde im nächsten Jahr der Regimentskommandant Kollonich. 74 Diese Formation lebte nur noch dreißig Jahre weiter, dann wurde sie aufgelöst. Pálffy blieb bis 1700 Regimentsinhaber, dann gab er dem Kaiserlichen Hofkriegsrat sein Recht zurück, und sein Nachfolger wurde der Regimentskommandant László von Ebergényi. 75 Diese Formation lebte dann als zuletzt k. u. k. Husarenregiment Nr. 9 bis ins 20. Jahrhundert hinein weiter. 76 Das bisher Geschriebene kurz zusammenfassend und mit anderen Worten formuliert: Die allgemein verbreitete Ansicht der Geschichtsliteratur über den Anfang der, falsch als erste betrachteten ungarländischen Formation des kaiserlichen Heeres ist ein Fehlgriff, sie kann nicht an das Jahr 1688 und an das Husarenregiment Czobor gebunden werden, höchstens an die Person von Czobor, aber das älteste Husarenregiment Nr. 9 der Österreichisch-Ungarischen Monarchie hatte seine Geburt im Jahre 1689 und sein erster Name war Husarenregiment Pálffy. Als nächster erhielt der kaiserliche Oberst Sámuel Tunyoghy im Jahre 1690 Capitulation auf ein Haiduckenregiment (leichtes ungarisches Infanterieregiment). Aus bisher unbekanntem Grund wurde mit dem Gehorsamspatent vom 5. April 1690 doch nicht er, sondern der, zuerst zum Kommandanten gewählte, aber doch zum Oberstinhaber ernannte János Molnár an die Spitze dieser neuen Formation gestellt. 77 Diese blieb bis 1695 innerhalb des stehenden Heeres, bis 1702 lebte sie als ein irreguläres Kontingent weiter, schließlich wurde sie neuorganisiert und bis zu ihrer Auflösung im Jahre 1705 wieder kaiserliches Regiment im stehenden Heere. 78 Am 16. November 1693 erhielt der kaiserliche Oberst Ferenc József Graf Serényi, Sohn des berühmten Heerführers das Inhaberrecht über ein leer gewordenes deutsches Dragonerregiment. 79 Er blieb Regimentsinhaber bis zu seinem Heldentod im Jahre Aber auch nach seinem Ableben existierte diese Formation weiter bis in das 20. Jahrhundert, als zuletzt k. u. k. Dragonerregiment Nr Erst mit dem 30. Juli 1694 konnte demgegenbüber der kaiserliche Oberst Antal Graf Zichy sein Haiduckenregiment aus freien Raitzen aufstellen, obwohl er auch das Gehorsamspatent auf die Werbung schon 1691 erhalten hatte. Diese Formation war sogar nur von kurzem Leben, schon im nächsten Jahr 74 KA, HKR, BSt. Nr KA, HKR, BSt. Nr Gesch. HR 9, S. 13 u. f., vgl.: Zachar 2000b, S. 91 u. f. 77 KA, HKR, BSt. Nr KA, HKR, ASch, Buch Nr KA, HKR, BSt. Nr KA, HKR, ASch, Buch Nr. 56

15 D AS STEHENDE H EER DES K AISERS UND DIE U NGARN mußte sie aus dem stehenden Heer scheiden. 81 Hinsichtlich dieser Tatsache erhielt am 1. September 1695 Péter Görgy Baron Prasinszky die Bestallung und Capitulation auf ein neues Haiduckenregiment. Aber auch dieses mußte schon 1697 wegen Massendesertion aufgelöst werden. 82 In diesen Jahren entstanden öfters auch irreguläre ungarländische Formationen, und aus diesem Grunde ist wieder eine große Unsicherheit in der Fachliteratur zu beobachten. Diese wurde dadurch noch größer, daß einzelne Truppenführer zugleich kaiserliche Offiziere waren, die zu späteren Zeiten nicht nur angestellt, sondern manchmal auch zum Regimentsinhaber ernannt wurden. Eine solche, viel diskutierte Figur war János Bottyán, zu seinen frühen Jahren kaiserlicher Offizier im großen Türkenkrieg, der geadelte frühere Fronbauersohn, der anschließend an der Spitze verschiedener ungarländischer irregulärer Formationen auftauchte, schließlich erhielt er am 5. April 1693 als kaiserlicher Oberst des stehenden Heeres Auftrag, ein Husarenregiment in Ungarn zu werben. 83 Die Unsicherheit seines Charakters spiegelt sich selbst in seinem Aufruf an das Komitat Borsod wieder, weil er sich so vorstellte: Ich, János Bottyán, Oberst eines ungarländischen Regimentes unseres gnädigen Herrn, Seiner Majestät des Kaisers und gekrönten Königs. 84 Die Werbung verzögerte sich, erst am 22. März 1695 erhielt Bottyán die Bestallung über ein neues Husarenregiment im stehenden Heer, 85 welches wieder nur bis 1697 weiterlebte. 86 Sonst gibt es viele Mißverständnisse in den Quellen wegen der Verwechslung der ungarischen Familiennamen Bottyán und Batthyány. Es gab nämlich auch ein Husarenregiment Batthyány, das den Namen von Ádám Graf Batthyány, Feldmarschalleutnant des kaiserlichen Heeres, Banus von Kroatien und Grenzoberst von Kanizsa trug. Von den, zur gleichen Zeit bekleideten allen drei Würden hätte er die Möglichkeit gehabt, Regimentsinhaber zu sein. Nun sein Regiment war ein irreguläres, welches er als Banus aus dem kroatischen Landesaufgebot aufstellte. 87 Nach diesen beiden Beispielen ist es klar, wie viele Schwierigkeiten für den Forscher aus der Tatsache entstehen, daß kaiserliche Offiziere, Generäle oft an der Spitze irregulärer Truppen standen. So waren schon zu dieser Zeit kaiserliche Oberste, aber dienten im stehenden Heer gar nicht Pál Andrássy, István Berthóty, Zsigmond Csáky, István Ebergényi, Dániel Esterházy, Pál Gyürky, János Horváth, Ferenc Ivanovics, Balázs Kis, István Koháry, Zsigmond 81 KA, HKR, BSt. Nr. 2656, ASch, Buch Nr KA, HKR, Prot. Reg. 1697: fol KA, HKR, BSt. Nr. 2610, 2656, AR, Bd. I, S KA, HKR, BSt. Nr. 2843, KA, HKR, ASch, Buch Nr KA, HKR, Prot. Reg. 1698: fol. 179, BSt. Nr. 2156, 2357, 2669, 2774

16 160 J ÓZSEF Z ACHAR Rátkay, István Zichy. 88 Sogar von den kaiserlichen Generälen standen manche ungarische Aristokraten nur an der Spitze irregulärer Truppen ihrer Heimat, wie Miklós Bercsényi, László Csáky, Ferenc Kéry und andere. 89 Die Forschung wird auch noch dadurch erschwert, daß einzelne von ihnen doch auch Bestallungen auf Regimenter des stehenden Heeres erhielten, wie am 15. Juli 1697 die Grafen Miklós Bercsényi und István Zichy. 90 Das geschah aber schon in der letzten Phase des großen Türkenkrieges, deshalb konnten diese beiden Regimenter nur ganz kurz, kaum ein Jahr lang existieren. 91 Der, am 2. April 1697 gleichermaße Bestallung erhaltene Péter Graf Zichy hatte nicht einmal Möglichkeit, sein Kroatenregiment überhaupt aufzustellen. 92 Demgegenüber konnte ein weiteres ungarländisches Regiment zu einer bedeutenden Zukunft gelangen. Der schon erwähnte Husarenoffizier des großen Türkenkrieges Pál Deák (mit seinem ursprünglichen Familiennamen: Nesztorovics), 93 der als bekannt gewordener Held des kleinen Krieges am 28. November 1695 Oberstenbestallung und Capitulation auf ein Husarenregiment erhielt, konnte mit dem Gehorsamspatent vom 20. Februar 1696 seine Werbung in Ungarn beginnen. 94 Obwohl mit dem Friedensschluß auch dieses außerhalb des stehenden Heeres gesetzt wurde, blieb es am Leben, und wurde mit dem Beginn des Krieges um den spanischen Thron wieder aufgenommen. Deák blieb Regimentsinhaber bis 1705, dann kamen die Nachfolger, die diese Formation bis in das 20. Jahrhundert hinein, zuletzt als 8. k. u. k. Husarenregiment erhielten. 95 Wie wir sehen, kam es nach dem Abschluß des Franzosen- und des Türkenkrieges wieder zur bedeutenden Reduktion des kaiserlichen Heeres. Die ungarländischen Regimenter büßten an ihrer Bedeutung ein, deshalb wandten sich die ungarischen Aristokraten von diesen zu den deutschen Regimentern. So gab zum Beispiel Feldmarschalleutnant Miklós Graf Pálffy das Inhaberrecht seines ungarischen Infanterieregimentes zurück, um statt dessen die Inhaberschaft eines eben leer gewordenen deutschen Infanterieregimentes erwerben zu wollen. Sein ursprüngliches Regiment wurde dann nicht einfach aufgelassen, sondern in das neue Regiment Pálffy und in weitere drei erhalten gebliebene eingeteilt. Dieses neue Infanterieregiment von Miklós Graf Pálffy blieb bis zu seinem Tode im Jahre 1732 in seiner Inhaberschaft, lebte aber auch anschließend weiter bis 1802, als zuletzt k. k. Infanterieregiment Nr. 4, danach 88 KA, HKR, BSt. Nr. 2293, 2326, 2444, 2498, 2522, 2769, 2813, 2850; AFA, Türkenkrieg, XI-7a 89 KA, HKR, BSt. Nr. 2289, 2397, 2411, KA, HKR, BSt. Nr. 2945, 2949; AFA, Türkenkrieg, 1697-VII KA, HKR, ASch, Buch Nr KA, HKR, ASch, Buch Nr KA, AFA, Türkenkrieg, 1689-X-2, 1689-XI-14, 1689-XI KA, HKR, BSt. Nr. 1739, Treuenfest 1880, S. 3 u. f.

17 D AS STEHENDE H EER DES K AISERS UND DIE U NGARN bis 1918 als Rechtsvorgänger des neuen k. u. k. Infanterieregimentes Nr. 8 der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. 96 Auch der junge Sohn von diesem Grafen Pálffy, Miklós József Graf Pálffy konnte sich 1705 die Inhaberschaft eines leer gewordenen deutschen Dragonerregiments sichern. Er fand aber schon im nächsten Jahr den Heldentod, so verlangte der Vater auch dieses Regiment für sich, und er erhielt dies auch, es blieb nun bis zum nächsten Friedensschluß im Jahre 1714 in seiner Inhaberschaft, wurde dann 1721 aufgelöst. 97 Darüber wurde schon Erwähnung gemacht, daß 1700 der jüngere Bruder dieses Miklós Graf Pálffy, János Graf Pálffy dem Kaiserlichen Hofkriegsrat die Inhaberschaft seines Husarenregimentes zurückgab. Hier soll aber daran erinnert werden, daß er statt dessen um ein leer gewordenes deutsches Kürassierregiment bat, dies erhielt und bis zu seinem Tode im Jahre 1751 bewahrte. Auch diese Formation lebte bis 1802 weiter, als zuletzt k. k. Kürassierregiment Nr. 4, anschließend wurde sie bis 1918 als Rechtsvorgänger des k. u. k. Dragonerregimentes Nr. 14 betrachtet. 98 Zu einem erneuten energischen Heeresausbau kam es zur Zeit des Ausbruches des spanischen Erbfolgekrieges im Zeichen der Vermehrung der leichten Truppen innerhalb des kaiserlichen Heeres. Die aus früheren Zeiten erhaltenen ungarischen Husarenregimenter Kollonich (ursprünglich Czobor), Ebergényi (früher Pálffy) und Deák wurden zur Kriegsstärke von je 1000 Mann in Ungarn ergänzt. 99 Neben diesen wurde mit dem 2. März 1702 Capitulation mit den neu bestellten Regimentsinhabern Gábor Graf Esterházy, Simon Graf Forgách, Imre Graf Gombos, Lipót József von Csonkabég (in der deutschsprachigen Literatur: Zungenberg, ein Ungar gewordener, gefangengenommener türkischer Heerführer) und János Péter von Loósy auf neue Husarenregimenter teilweise auf ihre, teilweise auf ärarische Kosten, geschlossen. Mit den Gehorsamspatenten wurde diesmals vom Kaiserlichen Hofkriegsrat auch vorgeschrieben, daß als Werbe- und Sammelplätze für Forgách und Csonkabég die Komitate Győr (Raab), Komárom (Komorn), Esztergom (Gran) és Veszprém, für Esterházy Nyitra, Bars, Hont und Nógrád, für Gombos Borsod und Szabolcs, schließlich für Loósy Zala und Somogy sind. 100 Aus bisher unbekannten Gründen, aber wahrscheinlich, um die Lasten proportionell unter den Komitaten zu harmonisieren, wurde Forgách dann in die Komitate Vas (Eisenburg), Sopron (Ödenburg) und Moson (Wieselburg) verwiesen. 101 Noch zwei kurze Bemerkungen: Loósy wollte seine Formation traditionell Kroatenregiment nennen, aber diese Benennung war nicht mehr im 96 KA, HKR, BSt. Nr. 5842; ASch, Buch Nr KA, HKR, BSt. Nr. 2886, 3097, 3176, KA, HKR, BSt. Nr. 2675; ASch, Buch Nr KA, AFA, Italien, 1702-VIII-156, vgl.: Zachar 2002, S. 185 u. f. 100 KA, HKR, BSt. Nr. 2995, 3085, 3172, 3173, 3174/2, 3241, Treuenfest 1893, S. 6

18 162 J ÓZSEF Z ACHAR Gebrauch. 102 Das Husarenregiment Esterházy wurde vom Palatin Pál Fürst Esterházy für seinen älteren Sohn vollkommen auf seine eigenen Kosten aufgestellt und aufgerüstet. 103 Aber auch zu dieser Zeit noch blieb die Infanterie die bestimmende Waffengattung, bei ihr wurde vom Kaiserlichen Hofkriegsrat eine viel bedeutendere Vermehrung vorgeschrieben. Unter den Infanterieregimentern des stehenden Heeres gab es kein ungarisches. Deshalb beschloß die Heerführung, mit den Bestallungen vom 31. Oktober 1702 drei ungarische Haiduckenregimenter (leichte ungarische Infanterieregimenter) mit je 2000 Mann Stärke neu aufzustellen und als vierte die früher schon als Regiment betrachtete (und erwähnte) irreguläre Formation des Obersten János Molnár wieder einzugliedern. Die Capitulationen wurden mit Pál Baron Andrássy, Pál von Bagosy und Ádám Graf Batthyány als Regimentsinhabern geschlossen. Die einzelnen Formationen wurden statt der freien Werbung mit den Gehorsamspatenten wieder in verchiedene Komitate gewiesen, die Regimenter Andrássy und Batthyány jenseits der Donau, die Regimenter Bagosy und Molnár in die Komitate in Transdanubien, wo die Stärke als partielles Landesaufgebot gesammelt wurde. 104 Batthyány, der nicht nur die Würde des Landesrichters (judex curiae) des Königreichs Ungarn innehatte, sondern auch die des Banus von Kroatien, in dieser letzteren hatte er noch den Auftrag erhalten, zwei Infanteriebataillone in der Gesamtstärke von 1200 Mann für den Kaiserlichen Hofkriegsrat zu sichern. Diese, vom Oberstleutnanten Miklós Mallenich kommandierte Formation 105 wird in mehreren Werken als Kontingent des stehenden Heeres betrachtet, obwohl sie als eine irreguläre betrachtet wurde, und nie zu einem echten Regiment vermehrt werden konnte. Die Geschichtsbücher enthalten gleich falsche Angaben noch über zwei Formationen des Jahres 1703, hinsichtlich dieser müssen wir die folgende Betrachtung festlegen: Feldmarschall Prinz Eugen von Savoyen, der als Präsident des Kaiserlichen Hofkriegsrates Höchstkommandierender im Habsburgerreich war, meinte nach dem Ausbruch des Freiheitskampfes Rákóczi in Ungarn, daß eine ungarische Nationalmiliz in den treu gebliebenen Komitaten aufgestellt werden sollten. Seine Ansicht präzisierte er dann folgenderweise: und zwar etwa 5 bis 600 Husaren und 2 bis 300 Haiducken unter Kommando von Generalfeldwachtmeister /Imre Graf, Z. J./ Gombos in Ober-Ungarn und 5 bis 600 Husaren und 2 bis 300 Haiducken unter Kommando von Oberst Stephan /István, sonst war auch er schon GFWM, Z. J./ Graf Koháry 102 FZ, Bd. I, S FZ, Bd. I, S KA, HKR, BSt. Nr. 2150, 3024/1, 3024/2, 3213, 3222, 3241; Prot. Reg. 1703: fol KA, HKR, BSt. Nr. 3235

19 D AS STEHENDE H EER DES K AISERS UND DIE U NGARN in Unter-Ungarn jenseits der Donau vereinigt. 106 Nun erhielten beide das Gehorsamspatent vom Kaiserlichen Hofkriegsrat, aber die Geworbenen wurden nie in das stehende Heer aufgenommen, sondern als irreguläres Kontingent betrachtet. 107 In Wirklichkeit waren nur die schon vorgestellten 8 Husaren- und 4 Haiduckenregimenter ungarländische Formationen innerhalb des kaiserlichen Heeres, 108 und auch die Sicherung ihrer Stärke zeigte große Schwierigkeiten, trotzdem war der Wiener Hof in seiner finanziellen Not bemüht, die Zahl dieser Regimenter zu vermehren. Leopold I. wollte dazu einen merkwürdigen Weg gehen. Er wollte als König von Ungarn erreichen, daß der Reichstag die Gefahrsituation des Landes ausspreche, das Landesaufgebot ihm anbiete, worauf er sich bereit zeigen würde, auf das adelige Aufgebot zu verzichten, nur die, nach den Pforten Gestellten würde er in das kaiserliche Heer als weitere neue Haiducken- und Husarenregimenter eingliedern, demgegenüber wäre er aber als König bereit, auch die Jahrescontribution fallen zu lassen. 109 Unter solchen Umständen waren die, dem Herrscherhaus nahe stehenden ungarländischen Stände bereit, die Organisation von je 2 Husaren- und Haiducken-, sowie einem Raitzenregiment auf sich zu nehmen. 110 Inzwischen enstanden solche Verluste in den schon bestandenen ungarländischen Regimentern, daß die Neueingerückten als Ergänzung für diese verwendet werden mußten, die neuen Formationen ließen immer länger auf sich warten. Auch an der Spitze dieser älteren ungarischen Regimenter kam es immer und immer wieder notgedrungen zu Veränderungen. Schon Ende 1703 fiel der Oberstinhaber János Péter von Loósy, 111 an dessen Stelle mit dem 14. Dezember dieses Jahres sein Oberstleutnant Antal Graf Esterházy treten konnte, 112 er schloß sich aber statt der Regimentsübernahme an den Freiheitskampf von Ferenc II. Rákóczi an. So wurde nun Anfang 1704 der eben zum Oberstleutnanten beförderte frühere Major Tamás Graf Csáky zum neuen Oberstinhaber ernannt. 113 Einen anderen Wechsel verursachte zu dieser Zeit der unerwartete Tod des Oberstinhabers Gábor Graf Esterházy, an dessen Stelle sein jüngerer Bruder, sein Oberstleutnant József Simon Graf Esterházy trat. 114 Noch im Jahre 1704 brach mit dem Wiener Hof Generalfeldwachtmeister Simon Graf Forgách und er schloß sich dem Fürsten Rákóczi an, so wurde sein 106 KA, HKR, Reg Okt KA, HKR, BSt. Nr. 3274, 3278, HKR, Reg Okt HHStA, MEA, Reichstagsakten, Militaria, Fasc. 384, unnumeriert: Specification Anno KA, AFA, Rebellen in Ungarn, 1703-XII-4 b, 1703-XII-16, 1703-XII-ad 22, 1703-XII KA, AFA, Rebellen in Ungarn, 1703-XII KA, AFA, Röm. Reich, 1703-XI KA, HKR, BSt. Nr. 3085, KA, HKR, BSt. Nr. 3085, 3086, 3173, 3174/2 114 KA, AFA, Rebellen in Ungarn, 1704-III-5; HKR, BSt. Nr. 2248, 3085, 3172, 3174/2

20 164 J ÓZSEF Z ACHAR Husarenregiment leer, an seine Stelle wurde nun mit dem 3. April jenes Jahres Oberst Márton Lehoczky (später geadelt: von Rakova) ernannt. 115 Wegen des öfteren Inhaberswechsels wurde die Anziehungskraft des Heeres des ungarländischen Freiheitskampfes noch größer, es wurde immer schwieriger, die nötige Stärke in den ungarischen Husarenregimentern des kaiserlichen Heeres zu sichern. So entstand schon 1705 der Vorschlag im Kaiserlichen Hofkriegsrat, die Zahl dieser Formationen zu reduzieren, mit der Auflösung der drei schwächsten die Stärke in den erhaltenden zu erhöhen. 116 Nachdem die Regimentsinhaber Csonkabég 117 und Csáky 118 Anfang 1706 unerwartet verstorben waren, und Gombos 119 die Generalswürde erhalten hatte, stand der Beschluß fest, die Husarenregimenter dieser Inhaber in die anderen einzugliedern. 120 Die Situation war bei den ungarischen leichten Infanterieregimentern, die noch immer Haiduckenregimenter hießen, vollkommen gleich. Bei diesen war die Zustellung der Ersatzkräfte und des Nachschubs auf den weit gelegenen Kriegsschauplätzen noch schwieriger. Deshalb wurde im Kaiserlichen Hofkriegsrat der Beschluß gereift, die Stärke der drei schwächsten Haiduckenregimenter in das vierte einzugliedern und nur dieses einzige weiter beizubehalten. 121 Dies geschah nun tatsächlich, im Januar und Februar1706 wurden die Formation von Pál Baron Andrássy, 122 der sich aus der Ferne zurückgekehrt an den ungarländischen Freiheitskampf angeschlossen hatte, und die von Ferenc Graf Batthyány, 123 der seit dem Tode seines Vaters im Jahre 1703 Regimentsinhaber war, genauso in die Formation von Pál von Bagosy eingegliedert, wie schon 1704 dies mit dem Restregiment von János Molnár geschehen war. 124 Kaum war aber diese Entscheidung der Heerführung durchgeführt worden, mußte sie einer erneuten Komplikation entgegensehen. Der nun einzige Oberstinhaber Bagosy war in französische Kriegsgefangenschaft gefallen, aus dieser heimgekehrt schloß sich dann auch er dem Fürsten Ferenc II. Rákóczi an. 125 Sein Nachfolger als Regimentsinhaber wurde erst mit der Bestallung vom 20. Dezember 1707 der frühere Oberstleutnant, nun mehr Oberst Ferenc Graf Gyulai KA, HKR,BSt. Nr. 2995, KA, AFA, Italien, 1705-X KA, AFA, Röm. Reich, 1705-II KA, HKR, BSt, Nr. 3174/2 119 KA, HKR, BSt, Nr. 3176, KA, HKR, ASch, Buch Nr. 56; AFA, Röm. Reich, 1706-XIII-17, 1706-XIII-18, 1706-XIII KA, AFA, Italien, 1705-VII-18, 1705-IX-26, 1705-X KA, AFA, Italien, 1705-IX KA, HKR, BSt, Nr. 3024, Prot. Reg. 1703, fol KA, HKR, ASch, Buch Nr KA, AFA, Italien, 1704-VII-6e 126 KA, HKR, BSt, Nr. 3569, 3695

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