Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministriums des Innern vom Bayerischer Landtag. 16. Wahlperiode Drucksache 16/

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministriums des Innern vom Bayerischer Landtag. 16. Wahlperiode Drucksache 16/"

Transkript

1 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tanja Schweiger FW vom Rettungsdienst im Landkreis Regensburg Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie lange ist die gesetzliche Hilfsfrist für Rettungsdienstfahrzeuge bei Einsätzen im Rettungsdienstbereich Regensburg und wie lange sind die tatsächlichen Zeiten vom Ausrücken des Rettungswagens bis zum Eintreffen am Unfallort (definierte Hilfsfrist) durchschnittlich und wie viel Zeit verstreicht zwischen Annahme eines Notrufes und der Zeit der Alarmierung der jeweiligen Besatzung in der entsprechenden Rettungswache inkl. Herstellen der Einsatzbereitschaft der Besatzung bis zum Ausrücken durchschnittlich? zur Verfügung gestellt und wann werden der Landtag bzw. die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) über die Inhalte informiert? 8. Wie werden die im IMS geforderten Optimierungsmöglichkeiten zur Zusammenarbeit der Hilfsorganisationen und Privatunternehmen bayernweit (im Landkreis) genutzt und gibt es im Rettungsdienstbereich Regensburg Sonderfahrdienste auch außerhalb der Einsatzspitzen und wenn ja, gibt es für alle diese Fahrten Ergänzungsvereinbarungen? Antwort des Staatsministriums des Innern vom Ist in allen Gemeinden und deren Ortsteilen gewährleistet, dass die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist eingehalten wird, wie hoch ist der Quotient der Erreichung der Hilfsfrist im Median im Rettungsdienstbereich und ist insbesondere in den Bereichen Bernhardswald, Brennberg, Duggendorf, Kallmünz ein rechtzeitiges Eintreffen des Rettungsdienstes ausreichend gewährleistet? 3. In welchen Gemeindebereichen werden Hilfsfristen nicht eingehalten und wie und bis wann wird hier Abhilfe geschaffen? 4. Wie viele Einsätze wurden im Jahr 2009 im Rettungsdienstbereich Regensburg mit dem Rettungshubschrauber geflogen (aufgelistet nach Gemeinden), warum wurde der Hubschrauber alarmiert und wie viel Zeit verging durchschnittlich bei diesen Hubschraubereinsätzen von der Alarmierung bis zum Eintreffen des Notarztes beim Patienten? 5. In welcher Reihenfolge folgt die Alarmierung eines Rettungswagens bei Notfällen, wenn sich mehrere Organisationen im Einzugsgebiet aufhalten, und zu welchen Bewertungskriterien werden Hubschrauber eingesetzt? 6. Wurde ein europaweites Ausschreibungsverfahrens bei der Vergabe von Rettungsmitteln in der Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) 2008 berücksichtigt und warum gibt es zu diesem Gesetz bis heute keine Ausführungsbestimmungen bzw. wann kann mit diesen gerechnet werden? 7. Warum wurden die Inhalte des per Ende 2009 fertiggestellten INM-Gutachtens noch nicht der Öffentlichkeit Zu 1.: 1 Abs. 1 der 2. Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Gesetzes über den Rettungsdienst (2. AVBayRDG) vom 13. August 1975 (GVBl S. 276), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Dezember 2002 (GVBl S. 910), regelt, dass so viele Rettungswachen zu errichten sind, dass jeder an einer Straße liegende Einsatzort in der Regel innerhalb einer Fahrtzeit von höchstens 12 Minuten erreicht werden kann (Hilfsfrist). In dünn besiedelten Gebieten mit schwachem Verkehr kann ausnahmsweise eine Hilfsfrist bis zu 15 Minuten in Kauf genommen werden. Die Anzahl der Krankenkraftwagen ist so zu bemessen, dass die Hilfsfrist in der Regel auch unter Berücksichtigung eines regelmäßig zu erwartenden Spitzenbedarfs eingehalten werden kann ( 1 Abs AVBayRDG). Spezielle, auf Einsätze im Rettungsdienstbereich Regensburg bezogene Regelungen gibt es nicht. Die Auswertung der dokumentierten Einsatzdaten hat ergeben, dass die tatsächlich benötigte Zeit vom Ausrücken des Rettungsmittels bis zum Eintreffen am Einsatzort im Rettungsdienstbereich Regensburg im Jahr 2009 im Median 5 Minuten 22 Sekunden betragen hat. Die Hilfsfrist von 12 Minuten wurde in ca. 91 %, die Hilfsfrist von 15 Minuten in ca. 96 % aller Fälle eingehalten. Das Zeitintervall zwischen dem Meldungseingang in der Integrierten Leitstelle und der Alarmierung eines Rettungsmittels (Dispositionsintervall) belief sich im Rettungsdienstbereich Regensburg im Jahr 2009 auf zwei Minuten 15 Sekunden im Median, das Zeitintervall zwischen der Alarmierung des Rettungsmittels und dem Ausrücken dieses Rettungsmittels betrug im Rettungsdienstbereich Regensburg im Jahr 2009 im Median 1 Minute 55 Sekunden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

2 Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/4725 Zu 2.: Es ist die Aufgabe des örtlichen Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, die für die Sicherstellung des Rettungsdienstes notwendige Versorgungsstruktur in seinem Zuständigkeitsbereich festzulegen, die Versorgungsstruktur und deren Notwendigkeit regelmäßig zu überprüfen, über erforderliche Änderungen unverzüglich zu entscheiden und die Entscheidungen unverzüglich umzusetzen (Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes BayRDG). Dies gilt auch für die Versorgung der Ortschaften Bernhardswald, Brennberg, Duggendorf und Kallmünz. Die Eintreffzeiten betrugen im Jahr 2009 im Median 12 Minuten 40 Sekunden für Bernhardswald, 9 Minuten 14 Sekunden für Brennberg und 13 Minuten 27 Sekunden für Duggendorf. Für die Gemeinde Kallmünz ist aufgrund des zu geringen Anteils an auswertbaren Notfallereignissen im Jahre 2009 keine Aussage möglich. Zu 3.: Die Bedarfsgerechtigkeit der rettungsdienstlichen Versorgung anhand der Hilfsfrist wird seit jeher nicht auf der Ebene eines Gemeindegebietes oder Ortsteiles, sondern auf der Ebene des Versorgungsbereichs einer Rettungswache betrachtet. Die Staatsregierung ist im Übrigen nicht der richtige Adressat für die Frage, da die Zuständigkeit für Entscheidungen über die Versorgungsstruktur wie unter Nummer 2 dargestellt beim Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Regensburg liegt. Wir haben den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Regensburg mit Schreiben vom 09. April 2010 dazu um Stellungnahme gebeten. Dieser hat mit Schreiben vom 15 April 2010 und auf telefonische Nachfrage mitgeteilt, zu geplanten Entscheidungen erst dann eine Aussage machen zu können, wenn eine aktuelle Nachbegutachtung im Rahmen der Trend- und Strukturanalyse für den Rettungsdienst durch das Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement für den Bereich Regensburg erstellt worden ist. Zu 4.: Im Jahr 2009 wurden im Rettungsdienstbereich Regensburg insgesamt 800 Einsätze mit Rettungshubschraubern geflogen. In 646 Fällen handelte es sich um Primäreinsätze und in 126 Fällen um Sekundäreinsätze (Transport bereits medizinisch versorgter Notfallpatienten von einem Krankenhaus in ein für die Weiterbehandlung geeignetes Krankenhaus). Hinzu kamen 28 Fehleinsätze. Wegen der Zuordnung der Luftrettungseinsätze zu den einzelnen Gemeinden und den dokumentierten Einsatzgründen nehme ich Bezug auf die anliegende Übersicht. Das Zeitintervall zwischen der Alarmierung des Rettungshubschraubers und der Ankunft am Einsatzort belief sich im Rettungsdienstbereich Regensburg im Jahr 2009 durchschnittlich auf 13 Minuten 58 Sekunden. Zu 5.: Die Integrierten Leitstellen bzw. Rettungsleitstellen alarmieren in der Notfallrettung grundsätzlich das dem Einsatzort nächste geeignete Einsatzfahrzeug des öffentlichen Rettungsdienstes. Entscheidend ist, welches Rettungsmittel den Einsatzort voraussichtlich am schnellsten erreichen wird. Dies ist in 19 der Musterdienstanweisung für den Rettungsdienst und in der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 12. Dezember 2005 (AllMBl S. 540 Alarmierungsbekanntmachung) unter Nr. 2.2 so geregelt. Dabei ist unerheblich, von welcher Organisation das Rettungsmittel vorgehalten wird. Über den Einsatz eines Rettungshubschraubers entscheidet die jeweils zuständige Integrierte Leitstelle bzw. Rettungsleitstelle nach Maßgabe des ihr mitgeteilten Meldebildes und unter Beachtung der in der Musterdienstanweisung für den Rettungsdienst festgelegten Einsatzgrundsätze ( 44 Abs. 3 der Musterdienstanweisung) nach den Umständen des Einzelfalls. Ergänzend ist der Leitfaden zum Einsatz von Rettungshubschraubern des Ausschusses Rettungswesen heranzuziehen. Im Ergebnis soll der Rettungshubschrauber eingesetzt werden, wenn dadurch ein medizinisch relevanter Zeitvorteil zu erwarten ist, der bodengebundene Transport des Patienten medizinisch nicht vertretbar ist oder besondere Umstände des Einsatzes beispielsweise die Rettung aus einem Gewässer oder unwegsamen Gelände den Einsatz eines Luftrettungsmittels notwendig machen. Zu 6.: Nach Art. 13 Abs. 3 BayRDG entscheidet der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung über die Auswahl des Durchführenden und den Umfang der Beauftragung nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Auswahlentscheidung ist transparent und nach objektiven Kriterien vorzunehmen. Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung hat die anstehende Auswahlentscheidung in geeigneter Weise bekannt zu machen, damit sich interessierte Leistungserbringer bewerben können. Ein europaweites Ausschreibungsverfahren schreibt das Bayerische Rettungsdienstgesetz nicht vor. Der Referentenentwurf der neuen Ausführungsverordnung zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz ist fertig gestellt und wird nach der abschließenden Abstimmung im Staatsministerium des Innern in die Ressortanhörung sowie anschließend in die Verbandsanhörung gegeben. Mit Einleitung der Verbandsanhörung wird das Staatsministerium des Innern den Landtag unterrichten und den Entwurf in das Internet einstellen. Zu 7.: Dieselbe Frage war bereits Gegenstand eines Dringlichkeitsantrags vom 23. Februar 2010 (Drs. 16/3811) und einer Anfrage zum Plenum am 23. März Die Staatsregierung hat sie daher bereits zweimal beantwortet. Es gibt kein INM-Gutachten, dessen Fertigstellung Ende 2009 erfolgt oder in Aussicht gestellt worden ist. Eine Untersuchung zum Notarztdienst und zur Etablierung eines Verlegungsarztsystems ist im Oktober 2009 gemeinsam von den Sozialversicherungsträgern und dem Staatsministerium des Innern in Auftrag gegeben worden. Die Studie ist noch nicht abgeschlossen und wird voraussichtlich im Mai 2010 vorgelegt.

3 Drucksache 16/4725 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 3 Zu 8: Die Frage bezieht sich vermutlich auf das Schreiben des Staatsministeriums des Innern vom 25. Oktober 1998, ID Die dort genannte Optimierung der Einsatzzeiten ist Aufgabe der örtlichen Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und kann nur unter Berücksichtigung der für den jeweiligen Rettungsdienstbereich spezifischen Umstände erfolgen. Insoweit ist die Staatsregierung nicht der richtige Adressat für die Frage. Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Regensburg hat mitgeteilt, dass je ein Krankentransportwagen des Bayerischen Roten Kreuzes, des Malteser Hilfsdienstes und der Johanniter-Unfallhilfe täglich für sogenannte Sonderfahrdienste verfügbar ist und auch tatsächlich eingesetzt werden muss. Es ist Aufgabe des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Regensburg, die öffentlich-rechtliche Vorhaltung des Rettungsdienstes auf ihre Bedarfsgerechtigkeit zu überprüfen und so anzupassen, dass Sonderfahrdienste auf nicht vorhersehbare und nicht planbare Einzelfälle beschränkt bleiben. Ergänzungsvereinbarungen über den Einsatz organisationseigener Fahrzeuge im Sonderfahrdienst bestehen im Rettungsdienstbereich Regensburg nicht (mehr) und sind auch nicht erforderlich. Nach Art. 34 Abs. 2 Satz 3 BayRDG sind in den Benutzungsentgeltvereinbarungen zwischen den Durchführenden des Rettungsdienstes und den Sozialversicherungsträgern auch einsatzbezogene Entgelte für die rettungsdienstliche Leistungserbringung durch Krankenkraftwagen vorzusehen, die nicht Bestandteil der rettungsdienstlichen Vorhaltung sind oder die außerhalb der für sie festgelegten Vorhaltezeiten auf Veranlassung der Integrierten Leitstelle tätig werden. Ausweislich der Gesetzesbegründung zum BayRDG sind grundsätzlich alle Transporte, die die Voraussetzungen des 60 SGB V erfüllen, von den Sozialversicherungsträgern zu vergüten, unabhängig davon, ob der Transport von einem Fahrzeug aus der rettungsdienstlichen Vorhaltung oder einem anderen Fahrzeug durchgeführt wird. Damit sind die Voraussetzungen für eine Vergütung der Sonderfahrdienste abschließend dahingehend geregelt, dass eine Benutzungsentgeltvereinbarung zu treffen ist und das Fahrzeug von der Integrierten Leitstelle zu einem Transport tatsächlich eingesetzt wird. Eine Ergänzungsvereinbarung ist darüber hinaus nicht erforderlich, das Schreiben vom 25. Oktober 1998 ist insoweit obsolet geworden.

4 Seite 4 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/4725 Beobachtungszeitraum: Einsätze von RTH im RDB Regensburg RTH Gesamt Primäreinsätze Sekundäreinsät Fehleinsätze ze CH Regensburg CH CH CH CH Gesamt Primäreinsätze von RTH im RDB Regensburg auf Ebene der Gemeinden Gemeinde Anzahl Primäreinsätze Anteil Alteglofsheim 10 1,5% Altenthann 11 1,7% Arnschwang 4 0,6% Arrach 3 0,5% Aufhausen 9 1,4% Bad Kötzting 9 1,4% Barbing 19 2,9% Beratzhausen 1 0,2% Berching 19 2,9% Bernhardswald 24 3,7% Blaibach 3 0,5% Breitenbrunn 7 1,1% Brennberg 6 0,9% Brunn 3 0,5% Cham 8 1,2% Chamerau 1 0,2% Deuerling 3 0,5% Dietfurt a. d. Altmühl 20 3,1% Donaustauf 6 0,9% Duggendorf 7 1,1% Eschlkam 5 0,8% Falkenstein 6 0,9% Freystadt 3 0,5% Furth i. Wald 9 1,4% Gleißenberg 1 0,2% Grafenwiesen 1 0,2% Hagelstadt 11 1,7% Hemau 7 1,1% Hohenfels 9 1,4% Hohenwarth 1 0,2% Holzheim a. Forst 2 0,3% Kallmünz 10 1,5% Köfering 7 1,1% Laaber 6 0,9% Lam 5 0,8% Lappersdorf 10 1,5% Leuchtenberg 1 0,2% Lohberg 3 0,5%

5 Drucksache 16/4725 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 5 Gemeinde Anzahl Primäreinsätze Anteil Michelsneukirchen 1 0,2% Miltach 4 0,6% Mintraching 16 2,5% Moosbach 1 0,2% Mötzing 6 0,9% Mühlhausen 4 0,6% Neukirchen b. Hl. Blut 4 0,6% Neumarkt i. d. OPf. 1 0,2% Neutraubling 11 1,7% Nittendorf 18 2,8% Obertraubling 16 2,5% Parsberg 11 1,7% Pemfling 4 0,6% Pentling 10 1,5% Pettendorf 9 1,4% Pfakofen 2 0,3% Pfatter 4 0,6% Pielenhofen 14 2,2% Pleystein 1 0,2% Regensburg 19 2,9% Regenstauf 25 3,9% Reichenbach 4 0,6% Rettenbach 3 0,5% Roding 10 1,5% Rötz 6 0,9% Runding 2 0,3% Schierling 38 5,9% Schönthal 1 0,2% Sengenthal 1 0,2% Seubersdorf i. d. OPf. 2 0,3% Sinzing 24 3,7% Sünching 2 0,3% Tännesberg 1 0,2% Tegernheim 3 0,5% Thalmassing 16 2,5% Tiefenbach 1 0,2% Traitsching 11 1,7% Velburg 5 0,8% Wald 5 0,8% Walderbach 1 0,2% Waldmünchen 7 1,1% Weiding 5 0,8% Wenzenbach 17 2,6% Wiesent 1 0,2% Willmering 1 0,2% Wolfsegg 7 1,1% Wörth a. d. Donau 4 0,6% Zandt 2 0,3% Zeitlarn 5 0,8% Zell 10 1,5% Gesamt ,0%

6 Seite 6 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/4725 Dokumentierter Einsatzgrund bei Primäreinsätzen Einsatzgrund Anzahl Anteil keine Angabe zur Indikation ,0% akute Erkrankung ,9% Verkehrsunfall 91 14,1% sonstiges 56 8,7% Arbeits-/Schulunfall 37 5,7% Interner Notfall 25 3,9% Häuslicher Unfall 12 1,9% Neurologischer Notfall 8 1,2% Freizeitunfall 8 1,2% Sonstiger chirurgischer Notfall 7 1,1% kein Notfall 6 0,9% Kindernotfall 6 0,9% Vergiftung 6 0,9% Kinderunfall 5 0,8% Sportunfall 3 0,5% Sonstige Anforderung 2 0,3% Gesamt ,0% Durchschnittliches Zeitintervall von der Alarmierung des RTH bis zur Ankunft beim Patienten bei Notfällen: 13 Minuten 58 Sekunden.

Gewerbesteuerhebesätze der Kommunen und kreisfreien Städte des IHK-Bezirks Kommune Lkr. Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer

Gewerbesteuerhebesätze der Kommunen und kreisfreien Städte des IHK-Bezirks Kommune Lkr. Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gewerbesteuerhebesätze der Kommunen und kreisfreien Städte des IHK-Bezirks 2016 Kommune Lkr. Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Abensberg KEH 320 393 380 Aiglsbach KEH 380 380 380 Alteglofsheim

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Staatssekretärin Katja Hessel, MdL

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Staatssekretärin Katja Hessel, MdL Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Staatssekretärin Katja Hessel, MdL Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 80525

Mehr

Belequnasplan der Atemschutzübunqsanlaqe Neutraublinq 2018

Belequnasplan der Atemschutzübunqsanlaqe Neutraublinq 2018 Belequnasplan der Atemschutzübunqsanlaqe Neutraublinq 201 ln den vergangen Jahren wurden den gemeldeten rd. 1500 Atemschutzgeräteträgern jährlich ausreichend Plätze für die in der FwDV 7 vorgeschriebene

Mehr

Presse-Zustellgesellschaft Oberpfalz mbh. Vortrag BDZV-Infotag Thema: Personal Ort: Köln/Bonn Datum: Herr Koch Geschäftsführer PZO mbh

Presse-Zustellgesellschaft Oberpfalz mbh. Vortrag BDZV-Infotag Thema: Personal Ort: Köln/Bonn Datum: Herr Koch Geschäftsführer PZO mbh Presse-Zustellgesellschaft Oberpfalz mbh Vortrag BDZV-Infotag Thema: Personal Ort: Köln/Bonn Datum:14.11.2006 Herr Koch Geschäftsführer PZO mbh Agenda: Top 1: Gewinnung von Zustellern Top 2: Fluktuation

Mehr

16. Wahlperiode Drucksache 16/9453 23.08.2011

16. Wahlperiode Drucksache 16/9453 23.08.2011 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/9453 23.08.2011 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tanja Schweiger FREIE WÄHLER vom 27.06.2011 Breitbandversorgung der öffentlichen Schulen in der Oberpfalz

Mehr

Krippengebühren im Landkreis Regensburg (Stand: )

Krippengebühren im Landkreis Regensburg (Stand: ) Krippengebühren im Landkreis Regensburg (Stand: 01.09.2016) Std.Kategorie Tee-u.Spiel sonstige Essensgeld Essensgeld Geschw. Durchschn.mtl. bei 5-Tage-Buch. Elternbeitrag geld Gebühren tgl. Pauschale ErmäßigunMonate

Mehr

Konjunkturpaket II - Kommunalbezogene Maßnahmen

Konjunkturpaket II - Kommunalbezogene Maßnahmen Stadt Amberg 2011 E-Sanierung Barbaraschule mit Sporthallen Stadt Amberg Stadt Amberg 2.437.200 1.789.200 648.000 E-Sanierung Dr. Johanna-Decker-Schulen Amberg Stadt Amberg Schulstiftung Diözese Regensburg

Mehr

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt Regierung der Oberpfalz Amtsblatt Inhaltsverzeichnis Jahrgang 2010 Der Jahrgang umfasst die Nummern 1-13 (Seiten 1 184) Herausgegeben von der Regierung der Oberpfalz in Regensburg Inhaltsverzeichnis des

Mehr

Kindergartengebühren (Stand: )

Kindergartengebühren (Stand: ) Kindergartengebühren (Stand: 01.09.2017) Kindergarten Stunden Kostenbeitrag Tee-und Spiel- sonstige Essensgeld Essensgeld Geschwister- Monate Durchschn. mtl. Kategorie geld Gebühren tgl. Pauschale Ermäßigung

Mehr

Ärztliche Notfallversorgung und Einhaltung der Hilfsfristen im Rettungsdienst im Stadtkreis Ulm, im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Biberach

Ärztliche Notfallversorgung und Einhaltung der Hilfsfristen im Rettungsdienst im Stadtkreis Ulm, im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Biberach Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 7365 16. 12. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren

Mehr

12. Wahlperiode

12. Wahlperiode 12. Wahlperiode 07. 11. 2000 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Walter Müller SPD und Antwort des Sozialministeriums Umsetzung des Rettungsdienstgesetzes Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Bezieht

Mehr

Einbezogene Gebiete. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. - Arbeitsversion -

Einbezogene Gebiete. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. - Arbeitsversion - Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung - Arbeitsversion - Dokumentation: Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechung bis 2026 für den Regierungsbezirk Oberpfalz (Städte mit mehr als

Mehr

Kindergartengebühren (Stand: )

Kindergartengebühren (Stand: ) Kindergartengebühren (Stand: 01.09.2015) Kindergarten Stunden Kostenbeitrag Tee-und Spiel- sonstige Essensgeld Essensgeld Geschwister- Monate Durchschn. mtl. Kategorie geld Gebühren tgl. Pauschale Ermäßigung

Mehr

17. Wahlperiode /11165

17. Wahlperiode /11165 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 17.06.2016 17/11165 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Margit Wild SPD vom 17.03.2016 Gegenmaßnahmen zum Ärztemangel im ländlichen Raum Bereits heute bereitet der

Mehr

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Schriftliche Anfrage. Bayerischer Landtag

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Schriftliche Anfrage. Bayerischer Landtag Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/12163 31.05.2012 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joachim Hanisch FREIE WÄHLER vom 14.02.2012 Schwimmunterricht in der Oberpfalz Der Schwimmunterricht

Mehr

MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 65 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/231-5000 An die Präsidentin des Landtags

Mehr

PRÄSENTATION HAUSHALT Markt Neukirchen beim Heiligen Blut

PRÄSENTATION HAUSHALT Markt Neukirchen beim Heiligen Blut 1 PRÄSENTATION HAUSHALT 2012 Markt Neukirchen beim Heiligen Blut 2 ALLGEMEINES Entwicklung, Daten, Zahlen 3 Bevölkerungsentwicklung Einwohner mit Hauptwohnsitz 2011 Einwohner je km²: 66 2010 2009 2008

Mehr

Anlagen. (Stand: 31.03.2010)

Anlagen. (Stand: 31.03.2010) Anlagen (Stand: 31.03.2010) Inhalt: Anlage Rahmenbedingungen und Zielvorgaben (Kapitel 1)... 1 Anlage zur Raumstruktur und soziodemographische Daten (Kapitel 3)... 5 Anlage zum ÖPNV-Angebot (Kapitel 4)...

Mehr

Vereinbarung. zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit in der Luftrettung

Vereinbarung. zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit in der Luftrettung Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit in der Luftrettung Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Inneres, und das Land Brandenburg, vertreten

Mehr

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt Seite 19 Amtsblatt 69. Jahrgang Regensburg, 16. April 2013 Nr. 4 Inhaltsübersicht Allgemeine Angelegenheiten der Verwaltung Landtags- und Bezirkswahl 2013 Stimmkreisleiter für den Wahlkreis Oberpfalz der

Mehr

Das. Duett. mit den. Domspatzen. Das. mitsing- Konzert für die ganze. unter dem Motto Swing durch die Welt. Programm + Lieder zum Mitsingen

Das. Duett. mit den. Domspatzen. Das. mitsing- Konzert für die ganze. unter dem Motto Swing durch die Welt. Programm + Lieder zum Mitsingen Duett mit den Domspatzen Das mitsing- Konzert für die ganze Familie unter dem Motto Swing durch die Welt Programm + Lieder zum Mitsingen Duett mit den Domspatzen Si ma ma kaa traditional aus Ghana Swing

Mehr

12. Hallen-Landratscup im Landkreis Cham E-Junioren (U11)

12. Hallen-Landratscup im Landkreis Cham E-Junioren (U11) Veranstalter Termine Vorrunde Termin Endrunde Qualifiziert für Endrunde Startgeld ordnung Schiedsrichter erzahl Hinweise. Hallen- im Landkreis Cham (U) Bayerischer Fußballverband, Sonntag, 8. Januar, 9

Mehr

RVV-Presse-Information. Der Regensburger Verkehrsverbund informiert: RVV-Linienverkehr am Heiligen Abend

RVV-Presse-Information. Der Regensburger Verkehrsverbund informiert: RVV-Linienverkehr am Heiligen Abend RVV-Presse-Information Der Regensburger Verkehrsverbund informiert: RVV-Linienverkehr am Heiligen Abend Am Donnerstag, den 24.12.2015 (Heiliger Abend) fahren die Omnibusse tagsüber nach dem für Samstag

Mehr

PRÄSENTATION HAUSHALT Markt Neukirchen beim Heiligen Blut

PRÄSENTATION HAUSHALT Markt Neukirchen beim Heiligen Blut 1 PRÄSENTATION HAUSHALT 2011 Markt Neukirchen beim Heiligen Blut 2 ALLGEMEINES Entwicklung, Daten, Zahlen 3 Bevölkerungsentwicklung Einwohner mit Hauptwohnsitz 2010 Einwohner je km²: 66 2009 2008 2007

Mehr

Bayern Synopse zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz 1)

Bayern Synopse zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz 1) Bayern Synopse zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz 1) BY B 3.2 Geltungsbereich Art. 1 Rettungsdienst in Verbindung mit Art. 3 (Ausnahmen von der Anwendung dieses Gesetzes) Zuständig für den Rettungsdienst

Mehr

Gesetz.. und Verordnul1gsblatt

Gesetz.. und Verordnul1gsblatt B 1612 Bayerisches 357 Gesetz.. und Verordnul1gsblatt Nr.18 München, den 16. August 1999 Datum Inhalt Seite 14.7.1999 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die behördliche und gebietliche

Mehr

Seniorenpolitisches Gesamtkonzept Landkreis Regensburg. Tabellenband Befragung Generation 55plus

Seniorenpolitisches Gesamtkonzept Landkreis Regensburg. Tabellenband Befragung Generation 55plus Seniorenpolitisches konzept Landkreis Regensburg Tabellenband Befragung Generation 55plus Oktober 2016 BASIS-Institut für soziale Planung, Beratung und Gestaltung GmbH Franz-Ludwig-Straße 7a 96047 Bamberg

Mehr

17. Wahlperiode /1183

17. Wahlperiode /1183 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 09.05.2014 17/1183 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 04.02.2014 Notärztliche Versorgungssituation im Landkreis Eichstätt und der Stadt

Mehr

Messstellen im Regierungsbezirk Oberpfalz Stand:

Messstellen im Regierungsbezirk Oberpfalz Stand: 92540 Altendorf Staatsstraße 2040, bei Willhof (Abschnitt 620, km 6.000 ) 93177 Altenthann Staatsstraße 2145, Ortsteil Thiergarten Staatsstraße außerorts 70 92224 Amberg Bundesstraße 85, zwischen Schäflohe

Mehr

17. Wahlperiode Drucksache 17/ Abs. 2 gilt entsprechend. 3 In der Rechtsverordnung

17. Wahlperiode Drucksache 17/ Abs. 2 gilt entsprechend. 3 In der Rechtsverordnung 17. Wahlperiode 25.02.2016 Drucksache 17/10231 Beschluss des Bayerischen Landtags Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen: Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Florian

Mehr

Toto - Pokal 2017 / 2018

Toto - Pokal 2017 / 2018 1. Runde Mittwoch, 05. Juli 2017 um 19:00 1 FC Viehhausen - SpVgg. Wolfsegg 3 : 2 2 SV Sanding - SG SV Fortuna II / SV Bosna I 2 : 4 3 DJK SV Haugenried - SC Endorf 5 : 6 n. E. 4 SV Lupburg - SC Sinzing

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7916 22. 12. 2015 Kleine Anfrage der Abg. Rita Haller-Haid SPD und Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE und Antwort des Innenministeriums Rettungsdiensteinsätze

Mehr

17. Wahlperiode Drucksache 17/15015

17. Wahlperiode Drucksache 17/15015 17. Wahlperiode 19.01.2017 Drucksache 17/15015 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Josef Zellmeier, Norbert Dünkel, Alexander Flierl, Max Gibis, Manfred Ländner, Otto Lederer, Ludwig

Mehr

Satzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz - Erzgebirge über die Erhebung von Gebühren im Rettungsdienst

Satzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz - Erzgebirge über die Erhebung von Gebühren im Rettungsdienst Stadt 37.510 Chemnitz Satzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz - Erzgebirge über die Erhebung von Gebühren im Rettungsdienst Inhalt 1 Rettungsdienst/Gebührenpflicht 2 Aufgaben 3 Mitwirken im Rettungsdienst

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.)

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.) LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2120 (15/2085) 20.03.2017 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.) betr.: Notfallrettung und Krankentransporte im Saarland

Mehr

(Irrweg) Organisatorische Trennung - was sagt uns die Erfahrung Berlin - Desaster oder marktwirtschaftliche Alternative?

(Irrweg) Organisatorische Trennung - was sagt uns die Erfahrung Berlin - Desaster oder marktwirtschaftliche Alternative? (Irrweg) Organisatorische Trennung - was sagt uns die Erfahrung Berlin - Desaster oder marktwirtschaftliche Alternative? 1 Aufbau- und Ablauforganisation des Rettungsdienstes Rettungsdienst Notfallrettung

Mehr

Postleitzahl Ort Landkreis FZ Deching FZ Hengersberg Achslach Regen Adlkofen Landshut Aham Landshut Aholming

Postleitzahl Ort Landkreis FZ Deching FZ Hengersberg Achslach Regen Adlkofen Landshut Aham Landshut Aholming 94250 Achslach Regen 3 2 84166 Adlkofen Landshut - 4 84168 Aham Landshut 5 3 94527 Aholming Deggendorf 3 1 94529 Aicha v. Wald Passau 1 1 94501 Aidenbach Passau 2 2 94501 Aldersbach Passau 2 1 84032 Altdorf

Mehr

Notfalllogistik in Deutschland Modelle und Verfahren

Notfalllogistik in Deutschland Modelle und Verfahren Notfalllogistik in Deutschland Modelle und Verfahren Stochastische Programmierung für die Standortwahl von Rettungswagen Stefan Nickel, Melanie Reuter, Hans-Peter Ziegler Bild: RW auf Karte KIT Universität

Mehr

1. Wie ist das Rettungsdienstwesen im Landkreis Sigmaringen strukturiert und organisiert?

1. Wie ist das Rettungsdienstwesen im Landkreis Sigmaringen strukturiert und organisiert? Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6366 20. 01. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Klaus Burger CDU und Antwort des Innenministeriums Situation des Rettungsdienstes und der notärztlichen

Mehr

Rettungsdienstbereichsplan des Kreises Weimarer Land

Rettungsdienstbereichsplan des Kreises Weimarer Land Rettungsdienstbereichsplan des Kreises Weimarer Land Stand: 15. Februar 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...1 2 Wahrnehmung der Aufgaben des Rettungsdienstes...2 2.1 Aufgaben des Rettungsdienstes...2

Mehr

Alarmierungsrichtlinie. Richtlinie

Alarmierungsrichtlinie. Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Alarmierung der Katastrophenschutzbehörden, der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerkes, des Rettungsdienstes und der privaten Hilfsorganisationen

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.) Arbeitsbelastung der Beschäftigten im Rettungsdienst im Saarland

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.) Arbeitsbelastung der Beschäftigten im Rettungsdienst im Saarland LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/88 (16/5) 04.09.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.) betr.: Arbeitsbelastung der Beschäftigten im Rettungsdienst

Mehr

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt Regierung der Oberpfalz Amtsblatt Inhaltsverzeichnis Jahrgang 2011 Der Jahrgang umfasst die Nummern 1 13 (Seiten 1-198) Herausgegeben von der Regierung der Oberpfalz in Regensburg Inhaltsverzeichnis des

Mehr

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn. Vom 15. Dezember 2015

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn. Vom 15. Dezember 2015 37-2 Verzeichnis der Änderungen Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn Vom 15. Dezember 2015 Satzung vom in Kraft getreten am Geänderte Regelungen 13.12.2016

Mehr

Satzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz - Erzgebirge über die Erhebung von Gebühren für Einsätze der Bergwacht

Satzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz - Erzgebirge über die Erhebung von Gebühren für Einsätze der Bergwacht Stadt 37.520 Chemnitz Redaktioneller Stand: Dezember 2014 Inhalt 1 Rettungsdienst/Gebührenpflicht 2 Aufgaben 3 Mitwirken im Rettungsdienst 4 Gebührenmaßstab 5 Gebühren 6 Einsatzgrundsätze 7 Begleitpersonen

Mehr

Hobbykünstler- und Handwerkermarkt. Mittwochs ganzjährig Stadt Hemau Wochenmarkt Hemau, Stadtplatz 8-13 Uhr ja. Regionalmarkt

Hobbykünstler- und Handwerkermarkt. Mittwochs ganzjährig Stadt Hemau Wochenmarkt Hemau, Stadtplatz 8-13 Uhr ja. Regionalmarkt Verkaufsoffene e, Gewerbeschauen, Märkte im Landkreis Regensburg 2017 Datum Ort Bezeichnung Veranstaltungsort Öffnungszeiten auswärtige Aussteller erwünscht Datum noch nicht bekannt Pettendorf Hobbykünstler-

Mehr

Satzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz/Stollberg über die Erhebung von Gebühren im Rettungsdienst

Satzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz/Stollberg über die Erhebung von Gebühren im Rettungsdienst Stadt 37.300 Chemnitz Satzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz/Stollberg über die Erhebung von Gebühren im Rettungsdienst Inhalt 1 Rettungsdienst/Gebührenpflicht 2 Aufgaben 3 Mitwirken im Rettungsdienst

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN)

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1099 (15/1021) 17.10.2014 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Situation der Rettungsdienste im Saarland Vorbemerkung

Mehr

STADT DELMENHORST Der Oberbürgermeister Fachdienst 33. Bedarfsplan. für den Rettungsdienst/Krankentransport. der Stadt Delmenhorst

STADT DELMENHORST Der Oberbürgermeister Fachdienst 33. Bedarfsplan. für den Rettungsdienst/Krankentransport. der Stadt Delmenhorst STADT DELMENHORST Der Oberbürgermeister Fachdienst 33 Bedarfsplan für den Rettungsdienst/Krankentransport der Stadt Delmenhorst 2013 - 2 - Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2. Feststellung des Bedarfs an

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme. der Krankenkassen in Hamburg. zur Novellierung. des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes (Stand: 27.

Gemeinsame Stellungnahme. der Krankenkassen in Hamburg. zur Novellierung. des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes (Stand: 27. Gemeinsame Stellungnahme der Krankenkassen in Hamburg zur Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes 2016 (Stand: 27. Januar 2016) Die Krankenkassen begrüßen, dass es sich die Behörde für Inneres

Mehr

Sprechzeiten der staatlichen Schulpsychologen für den Bereich der Grund- und Mittelschulen

Sprechzeiten der staatlichen Schulpsychologen für den Bereich der Grund- und Mittelschulen STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR DIE OBERPFALZ WEINWEG 2, 93049 REGENSBURG TELEFON 0941/2 20 36 TELEFAX 0941/2 20 37 E-Mail: buero@sbopf.de 07.05.14 Sprechzeiten der staatlichen Schulpsychologen für

Mehr

Ferienprogramm 2014 für Kinder und Jugendliche

Ferienprogramm 2014 für Kinder und Jugendliche Ferienprogramm 2014 für Kinder und Jugendliche Gemeinde Pentling Ostern - Pfingsten - Sommer - Herbst Veranstalter: Verein Jugendarbeit im Landkreis Regensburg e.v. Altmühlstr. 1-93059 Regensburg Jugendarbeit

Mehr

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1175 13. 12. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Hilfsfristen

Mehr

Ferienprogramm 2014 für Kinder und Jugendliche

Ferienprogramm 2014 für Kinder und Jugendliche Ferienprogramm 2014 für Kinder und Jugendliche Gemeinde Altenthann Ostern - Pfingsten - Sommer - Herbst Veranstalter: Verein Jugendarbeit im Landkreis Regensburg e.v. Altmühlstr. 1-93059 Regensburg Jugendarbeit

Mehr

Beratungslehrkräfte an Grund- und Mittelschulen in der Oberpfalz

Beratungslehrkräfte an Grund- und Mittelschulen in der Oberpfalz STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR DIE OBERPFALZ WEINWEG 2, 93049 REGENSBURG TELEFON 0941/2 20 36 TELEFAX 0941/2 20 37 E-Mail: buero@sbopf.de http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/oberpfalz

Mehr

Ferienprogramm 2014 für Kinder und Jugendliche

Ferienprogramm 2014 für Kinder und Jugendliche Ferienprogramm 2014 für Kinder und Jugendliche Gemeinde Sinzing Ostern - Pfingsten - Sommer - Herbst Veranstalter: Verein Jugendarbeit im Landkreis Regensburg e.v. Altmühlstr. 1-93059 Regensburg Jugendarbeit

Mehr

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S. Jahrgang 2006

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S. Jahrgang 2006 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S des Amtsblatts der Regierung der Oberpfalz Jahrgang 2006 Der Jahrgang umfasst die Nummern 1-19 (Seiten 1-95) 2 B Bauwesen Bekanntmachung der Regierung der Oberpfalz

Mehr

Informationen zur Abrechnung im Notarztdienst

Informationen zur Abrechnung im Notarztdienst mit Hinweisen zur Abrechnung im Notarztdienst zu Leistungen bis zur Feststellung des Todes und Leichenschauen im Notarztdienst zur Abrechnung der Einsatzvergütung für Leitende Notärzte Kassenärztliche

Mehr

Rettungszweckverband München

Rettungszweckverband München Rettungszweckverband München Körperschaft des öffentlichen Rechts - Geschäftsstelle - Ruppertstraße 19 80466 München Telefon: 089/233-39720 089/233-39717 089/233-39718 FAX: 089/233-39715 email: rzv@rzvmuenchen.de

Mehr

Fortbildung ReTTop e.v. - Der Verein zur Rettungsdienstoptimierung im Landkreis Gotha. Fortbildung. Herzlich Willkommen 28.03.2013

Fortbildung ReTTop e.v. - Der Verein zur Rettungsdienstoptimierung im Landkreis Gotha. Fortbildung. Herzlich Willkommen 28.03.2013 Fortbildung Herzlich Willkommen Fortbildung Zusammenarbeit Rettungsdienst und Krankenhaus beim Großschadensfall der ReTTop e.v. stellt sich vor 1 Die Referenten Christian Kronfeld (Leiter Rettungswache

Mehr

12. Hallen-Landratscup im Landkreis Cham F-Junioren (U9) Bayerischer Fußballverband, Bezirk Oberpfalz Sonntag, 8. Januar, 14 Uhr, in Furth i.w.

12. Hallen-Landratscup im Landkreis Cham F-Junioren (U9) Bayerischer Fußballverband, Bezirk Oberpfalz Sonntag, 8. Januar, 14 Uhr, in Furth i.w. Veranstalter Termine Vorrunde Termin Endrunde Qualifiziert für Endrunde Startgeld ordnung Schiedsrichter erzahl Hinweise. Hallen- im Landkreis Cham (U9) Bayerischer Fußballverband, Sonntag, 8. Januar,

Mehr

17. Wahlperiode /10168

17. Wahlperiode /10168 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 08.04.2016 17/10168 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 23.12.2015 Arztversorgung im westlichen Mittelfranken Ich frage die Staatsregierung:

Mehr

Thomas Feuerer Josef Sedlmeier O glückliches Land, wo der Essig von selbst wächst

Thomas Feuerer Josef Sedlmeier O glückliches Land, wo der Essig von selbst wächst Thomas Feuerer Josef Sedlmeier O glückliches Land, wo der Essig von selbst wächst Historische Weinanbaustandorte im Regensburger Land Dass Wein an den Hängen der Donau im Raum Regensburg seit der Antike

Mehr

NEUE KONZEPTE- LEITSTELLEN, LAIENHILFE, NOTRUF FÜR ANDERE INSTITUTIONEN

NEUE KONZEPTE- LEITSTELLEN, LAIENHILFE, NOTRUF FÜR ANDERE INSTITUTIONEN CAMPUS INNENSTADT NEUE KONZEPTE- LEITSTELLEN, LAIENHILFE, NOTRUF FÜR ANDERE INSTITUTIONEN Stephan Prückner Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement Klinikum der Universität München ENTWICKLUNG

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode. Antwort. Drucksache 16/583. des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode. Antwort. Drucksache 16/583. des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/583 zu Drucksache 16/365 18. 11. 2011 Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Drucksache

Mehr

Kreisverband Regensburg für Gartenkultur und Landespflege e. V.

Kreisverband Regensburg für Gartenkultur und Landespflege e. V. Kreisverband Regensburg für Gartenkultur Landespflege e. V. Ergebnisliste Wettbewerbe 2011 Wettbewerbe: HGB = Haus, Garten Blumen = Wohn- Nutzgarten THW = Sitzplätze im Garten (ausgenommen Terrasse, Balkon

Mehr

Landesverordnung zur Durchführung des Rettungsdienstgesetzes (DVO-RDG) Vom 22. November 1993 Gl.-Nr.: Fundstelle: GVOBl. Schl.-H S.

Landesverordnung zur Durchführung des Rettungsdienstgesetzes (DVO-RDG) Vom 22. November 1993 Gl.-Nr.: Fundstelle: GVOBl. Schl.-H S. Landesverordnung zur Durchführung des Rettungsdienstgesetzes (DVO-RDG) Vom 22. November 1993 Gl.-Nr.: 2120-8-1 Fundstelle: GVOBl. Schl.-H. 1993 S. 601 Änderungsdaten: 1. 2, 3 und 9 geändert (LVO zur Anpassung

Mehr

Spielplan TC Rot-Blau Regensburg 2017

Spielplan TC Rot-Blau Regensburg 2017 Seite 1 von 6 1. Damen 2. Damen 3. Damen 4. Damen 5. Damen 1.Bundesliga (059) BY - NO (061) LL - NO - St. 2 (022) B1 - St. B (029) K1 - St. D 11 Pl. 13 Pl. 7 Pl. DJK Steinberg 14:00 H TC Bamberg 10:00

Mehr

17. Wahlperiode /2366

17. Wahlperiode /2366 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 08.08.2014 17/2366 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 24.04.2014 Feinstaub und Euro-Norm 75.000 Menschen sterben laut Weltgesundheitsorganisation

Mehr

HALLENKREISMEISTERSCHAFT 2015 / 2016

HALLENKREISMEISTERSCHAFT 2015 / 2016 HALLENKREISMEISTERSCHAFT 2015 / 2016 HALLENKREISMEISTERSCHAFT 2015/16 A1- Junioren Vorrunden Gruppe 1 Samstag, 05.12.2015 19:30 22:30 Uhr Sporthalle Donaustauf 1 SG Donaust./Sarch./Illk./Bach 2 JFG Labertal

Mehr

15. Wahlperiode Drucksache 15/9624. zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes

15. Wahlperiode Drucksache 15/9624. zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/9624 18.12.2007 Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes A) Problem Die freiwilligen Hilfsorganisationen

Mehr

Gesetz zur Regelung des Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen

Gesetz zur Regelung des Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15/2008 429 215 5 1 I, 215 6 1 I Gesetz zur Regelung des Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Verteilerliste per Mail Erding Landshut Landratsamt Erding Landratsamt Landshut Bajuwarenstraße 3 Veldener

Mehr

Organisation 2012. Inhalt

Organisation 2012. Inhalt Organisation 2012 Inhalt Organisationsstrukturen und Qualitätssicherung im Rettungsdienst Benjamin Zurek 1. Qualitätsmanagement & Qualitätssicherung 3. Gremien und Arbeitsgruppen auf Landesebene 5. Resümee

Mehr

Konzept für einen zusätzlichen Luftrettungsstandort für die nordöstliche Oberpfalz mit einem Standort Weiden i.d.opf. -Stand

Konzept für einen zusätzlichen Luftrettungsstandort für die nordöstliche Oberpfalz mit einem Standort Weiden i.d.opf. -Stand Konzept für einen zusätzlichen Luftrettungsstandort für die nordöstliche Oberpfalz mit einem Standort Weiden i.d.opf. -Stand 11.03.2010- Vorgelegt von Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung

Mehr

17. Wahlperiode /14311

17. Wahlperiode /14311 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 13.01.2017 17/14311 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 05.09.2016 Renten im westlichen Mittelfranken II Ich frage die Staatsregierung:

Mehr

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1865 30. 03. 2017 Kleine Anfrage der Abg. Joachim Kößler, Christine Neumann und Ulli Hockenberger CDU und Antwort des Ministeriums für Inneres,

Mehr

Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Bayerischer Landtag

Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Bayerischer Landtag Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/4223 31. 03. 2010 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Karin Pranghofer SPD vom 16.12.2009 Kosten der Lehrerfortbildung in Bayern Ich frage die Staatsregierung:

Mehr

Ansprechpartner für Seniorinnen und Senioren im Regierungsbezirk Oberpfalz Stand:

Ansprechpartner für Seniorinnen und Senioren im Regierungsbezirk Oberpfalz Stand: Ansprechpartner für Seniorinnen und Senioren im Regierungsbezirk Oberpfalz Stand: 01.03.2017 Kreisfreie Städte Stadt/Gemeinde Ansprechpartner Anschrift Anmerkungen Stadt Amberg Spitalgraben 3 92224 Amberg

Mehr

Rettungsdienstbereichsplan

Rettungsdienstbereichsplan Rettungsdienstbereichsplan (Detailübersicht) des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Stand: August 2009 Grundlage des Rettungsdienstbereichsplanes ist der 6 Abs. 1 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Mehr

Strukturen des Rettungswesens Einführung. Dr. Klaus Holst Leiter der vdek-landesvertretung Sachsen-Anhalt 29./30. Oktober 2015

Strukturen des Rettungswesens Einführung. Dr. Klaus Holst Leiter der vdek-landesvertretung Sachsen-Anhalt 29./30. Oktober 2015 Strukturen des Rettungswesens Einführung Dr. Klaus Holst Leiter der vdek-landesvertretung Sachsen-Anhalt 29./30. Oktober 2015 1. Die Rettungskette Die 5 Glieder der Rettungskette 1. Sofortmaßnahmen 2.

Mehr

Titel: Entgelte für die Heranziehung der Berufsfeuerwehr im Rahmen der Landrettung

Titel: Entgelte für die Heranziehung der Berufsfeuerwehr im Rahmen der Landrettung VG München, Urteil v. 19.03.2013 16 K 12.2761 Titel: Entgelte für die Heranziehung der Berufsfeuerwehr im Rahmen der Landrettung Normenketten: BayRDG Art.34 II S.1 u.3, VI 1, 48 AVBayRDG 4 S.3 VwGO 113

Mehr

17. Wahlperiode /14315

17. Wahlperiode /14315 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 13.01.2017 17/14315 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Schindler SPD vom 05.09.2016 Arbeitsrechtlicher Status der Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern;

Mehr

Notfallrettung, Rettungszeit Kriterien einer Optimierung

Notfallrettung, Rettungszeit Kriterien einer Optimierung Notfallrettung, Rettungszeit Kriterien einer Optimierung Folie 1 Seit 1963 ehrenamtlich tätig und ausgebildet als: Gruppen-, Zug- und Bereitschaftsführer, Erste-Hilfe-Ausbilder, Pflegehelfer, Transportsanitäter,

Mehr

ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten?

ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten? ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten? Fahrkosten zur Behandlung...... das ist auch ein Service Ihrer IKK classic Damit Ihr Eigenanteil so gering wie möglich bleibt, informiert

Mehr

ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten?

ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten? ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten? Fahrkosten zur Behandlung...... das ist auch ein Service Ihrer IKK classic Damit Ihr Eigenanteil so gering wie möglich bleibt, informiert

Mehr

Notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung

Notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung Notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Präklinik und Klinik Eckpunktepapier November 2007 Prof. Dr. med. Peter Sefrin Stellv. Vorsitzender der BAND (Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften

Mehr

Baden-Württemberg. D: 2 (1) Durchführung von medizinisch indizierten planbaren, zeitlich disponiblen Verlegungsflügen. Organisation A: 2 A: 3

Baden-Württemberg. D: 2 (1) Durchführung von medizinisch indizierten planbaren, zeitlich disponiblen Verlegungsflügen. Organisation A: 2 A: 3 Baden-Württemberg A Gesetz über den Rettungsdienst in Baden-Württemberg (Rettungsdienstgesetz - RDG) in der Fassung vom 16.7.1998 B Dienstanweisung für Rettungsleitstellen in Baden-Württemberg vom 20.6.1991

Mehr

Messstellen im Regierungsbezirk Oberpfalz Stand:

Messstellen im Regierungsbezirk Oberpfalz Stand: Messstellen im Regierungsbezirk Oberpfalz Stand: 04.09.2014 Gemeinde Straße Straßenklasse Ortslage 92540 Altendorf Staatsstraße 2040, Höhe Willhof Staatsstraße außerorts 60 92540 Altendorf Staatsstraße

Mehr

Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst Konzept PT-Z 10 NRW

Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst Konzept PT-Z 10 NRW , Rettungsdienst Kreisverwaltung Olpe Westfälische Straße 75 57462 Olpe Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Einsatzmittelübersicht 3. Einsatzablauf 4. Besetzung der RTW mit Notärzten 5. Alarmierung 6.

Mehr

17. Wahlperiode /8255

17. Wahlperiode /8255 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 12.11.2015 17/8255 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.08.2015 Entwicklung der Wirtschaftsstruktur in den Regierungsbezirken

Mehr

17. Wahlperiode Drucksache 17/20424

17. Wahlperiode Drucksache 17/20424 17. Wahlperiode 30.01.2018 Drucksache 17/20424 Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Einführung eines Ehrenzeichens für 50-jährigen aktiven Dienst in Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Mehr

17. Wahlperiode Drucksache 17/ zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes

17. Wahlperiode Drucksache 17/ zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes 17. Wahlperiode 14.06.2016 Drucksache 17/11941 Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes A) Problem Das Bayerische Blindengeldgesetz muss an den ab 1. Januar 2017

Mehr

16. Wahlperiode Drucksache 16/

16. Wahlperiode Drucksache 16/ Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/12034 26.04.2012 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Maria Noichl SPD vom 11.01.2012 Sondervermögen Milch und Fett Gemäß Haushaltsplan 2011/2012 Anlage

Mehr

Burgenlandkreis. Der Landrat. Rettungsdienstbereichsplan des Burgenlandkreises (gemäß Beschluss des Rettungsdienstbereichsbeirates vom 30.11.

Burgenlandkreis. Der Landrat. Rettungsdienstbereichsplan des Burgenlandkreises (gemäß Beschluss des Rettungsdienstbereichsbeirates vom 30.11. Burgenlandkreis Der Landrat Rettungsdienstbereichsplan des Burgenlandkreises (gemäß Beschluss des Rettungsdienstbereichsbeirates vom 30.11.2010) 1 Geltungsbereich Der Rettungsdienstbereichsplan regelt

Mehr

Die organisatorische Trennung zwischen Krankentransport und Notfallversorgung eine Wirtschaftlichkeitsreserve!

Die organisatorische Trennung zwischen Krankentransport und Notfallversorgung eine Wirtschaftlichkeitsreserve! Die organisatorische Trennung zwischen Krankentransport und Notfallversorgung eine Wirtschaftlichkeitsreserve! Ulrich Schreiner AL Fahrkosten/Rettungsdienst Hohenroda, 09. Oktober 2003 Gesetzesbegründung

Mehr

Vorbemerkung zum Rettungsdienst in der Landeshauptstadt

Vorbemerkung zum Rettungsdienst in der Landeshauptstadt Referat Recht/Sicherheit und Ordnung Gz: RSO 5013-00 GRDrs 1138/2007 Stuttgart, 07.11.2007 Haushalt 2008/2009 Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nicht öffentlichen Behandlung am 12.11.2007

Mehr

Sachsen. Inhaltsübersicht. ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften. 1 Anwendungsbereich 2 Aufgaben

Sachsen. Inhaltsübersicht. ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften. 1 Anwendungsbereich 2 Aufgaben Sachsen 186. Gesetz über Rettungsdienst, Notfallrettung und Krankentransport für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Rettungsdienstgesetz - SächsRettDG) Vom 7. Januar 1993 (GVBl. S. 9; geänd. durch Art.

Mehr

Organisation des Rettungsdienstes. Dr. med. Lutz Fischer

Organisation des Rettungsdienstes. Dr. med. Lutz Fischer Organisation des Rettungsdienstes Dr. med. Lutz Fischer Rettungsdienst Gesetzgeber: Bundesländer Träger: Kreise und kreisfreie Städte bilden Rettungsdienstbereiche (Territorien eines oder mehrerer Kreise)

Mehr

Voraus-Helfer Leistungs- und Alarmierungsrichtlinien

Voraus-Helfer Leistungs- und Alarmierungsrichtlinien Vorbemerkung Zur Optimierung der Notfallversorgung stehen mancherorts Einsatzkräfte zur Verfügung, die durch besondere räumliche Nähe zum Einsatzort in der Lage sind, bereits vor Eintreffen des planmäßigen

Mehr