Die Reform des Unionsmarkenrechts (Phase II): Delegierte Verordnung und Durchführungsverordnung

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1 Die Reform des Unionsmarkenrechts (Phase II): Delegierte Verordnung und Durchführungsverordnung MARTIN FISCHER - EUIPO GRUR Jahrestagung Hamburg, 28. September März Okt GMV GMGebV GMDV UMV UMV (kodifiziert) UMDV DVUM 1

2 UMDV und DVUM 1. Okt Einführung von Unionsgewährleistungsmarken UMV (kodifiziert) UMDV Streichung Anforderung grafische Wiedergabe Verlagerung von Bestimmungen der abgeleiteten Rechtsakte in die UMV DVUM Sonstige Verfahrensänderungen UMDV und DVUM 1. Okt UMV (kodifiziert) UMDV DVUM Details Unionsgewährleistungsmarke; Wiedergabe von Unionsmarken; Priorität & Seniorität; Sprachen & Übersetzungen; Verfahrensregeln für Widerspruchs-, Löschungs- und Beschwerdeverfahren; Zustellungen & Mitteilungen; Struktur & Format von Beweismitteln; Organisation der Beschwerdekammern; 2

3 UNIONSGEWÄHRLEISTUNGSMARKE Artikel 83 bis 93 UMV, Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 17 UMDV Beschreibung Inhaber Satzung Waren und Dienstleistungen Spezifische Eintragungshindernisse (irreführend) Geografischer Ursprung SATZUNG (ARTIKEL 17 UMDV) Erklärung, dass der Anmelder die Marke nicht für die zu gewährleistenden Waren und Dienstleistungen benutzt Unionsgewährleistungsmarke Wiedergabe der Marke Die von der Marke abgedeckten Waren und Dienstleistungen Merkmale der zu gewährleistenden Waren und Dienstleistungen Bedingungen für die Benutzung der Marke, einschließlich Sanktionen Zur Benutzung der Marke befugte Personen Art und Weise der Prüfung der Eigenschaften und der Überwachung der Benutzung 3

4 WIEDERGABE VON UNIONSMARKEN Artikel 4 UMV und Artikel 3 UMDV Keine Pflicht zur grafischen Wiedergabe Artikel 3 UMDV: [...] Marken [müssen] in einer angemessenen Form unter Verwendung allgemein zugänglicher Technologie wiedergegeben werden [...], soweit die Wiedergabe eindeutig, präzise, abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist [...] Link zu elektronischer Datei bei nicht-grafischer Wiedergabe Artikel 7 Absatz c UMDV und Artikel 9 UMDV ARTIKEL 3 UMDV Wiedergabe Art Beschreibung 4

5 Artikel 3 (3) UMDV: EXEMPLARISCHE MARKENARTEN KODAK Wortmarke Bildmarke Formmarke Farbmarke Hörmarke Position Muster Bewegung Multimedia Hologramm Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben b und c UMDV Bildmarke Keine Beschreibung Kein Farbanspruch ( What you see is what you get ) Formmarke Erweiterte Definition (incl. Erscheinungsbild) Keine Beschreibung Neue Formate: 3D-Modellierung CAD 5

6 Zu Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben d und e UMDV Positionsmarke Disclaimer (Gestrichelte Linien) Optionale Beschreibung Mustermarke Darstellung des Wiederholungsmusters Optionale Beschreibung Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe f UMDV Farbmarke Angabe der Farbcodes zwingend vorgeschrieben Wiedergabe, die die systematische Anordnung der Farbkombination auf eine einheitliche und vorbestimmte Art und Weise zeigt Optionale Beschreibung, aus der die systematische Anordnung hervorgeht 6

7 Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe g UMDV Hörmarke Tondatei oder Notenschrift Keine Beschreibung Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben h und i UMDV Bewegungsmarke Ton-Bild-Datei oder Standbilder Bei Standbildern: Optionale Beschreibung, die die Sequenz beschreibt Multimediamarke Ton-Bild-Datei Keine Beschreibung 7

8 Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe j UMDV Hologrammmarke Videodatei oder grafische oder fotografische Wiedergabe, die die Ansichten enthält, die erforderlich sind, um holografische Wirkung insgesamt zu identifizieren Keine Beschreibung Artikel 3 Absätze 4 und 9 UMDV Sonstige Marken Geruch? Geschmack? Taktil /Textur? Muster / Proben unzulässig 8

9 UNTERSCHEIDUNGSKRAFT INFOLGE BENUTZUNG ALS HILFSANSPRUCH Artikel 7 Absatz 3 UMV, Artikel 2 Absatz 2 UMDV, Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe a DVUM Zeitpunkt, zu dem der Anspruch erhoben werden kann: Zusammen mit der Anmeldung oder Spätestens in der Antwort auf die erste Beanstandung. Als Haupt- oder Hilfsanspruch zulässig PRIORITÄT Artikel 35 UMV, Artikel 4 und Artikel 7 Buchstabe f UMDV Inanspruchnahme von Priorität muss zusammen mit der UM-Anmeldung eingereicht werden. Begleitunterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten nach dem Anmeldedatum eingereicht werden. Keine materielle Prüfung des Prioritätsanspruchs z.z. der Anmeldung. Der Anspruch ist ggfs. im Verfahren zu validieren. 9

10 WIDERSPRUCHS- UND LÖSCHUNGSVERFAHREN Artikel 2 bis 20 DVUM, Artikel 7 (3) und 16 (1)(b) DVUM; Art. 8(5) und Art. 10 (7) DVUM Online-Substantiierung DVUM Ermessensspielraum für verspätete Nachweise Gesondertes Schriftstück für Rücknahmen, Beschränkungen und Antrag auf Benutzungsnachweis Übertragung einer Agentenmarke als Alternative zur Nichtigerklärung HORIZONTALE REGELN Fristen / Aussetzung (Art. 71 DVUM) Weiterbehandlung (Art. 105 UVM) UMV/DVUM Sprachen / Übersetzungen (Art. 24 UMDV, Art. 7 (4), 10 (6), 13 (1) DVUM) Berichtigung / Widerruf (Art. 102, 103 UMV) Struktur der Beweismittel (Art. 55, 64 UMDV) Mitteilungen (Art. 57 UMDV, EX-17-4) 10

11 STRUKTUR VON BEWEISMITTELN Artikel 55 und 64 UMDV DVUM Durchgängig nummeriert, klar identifiziert; Verzeichnis mit Verweisen; Beanstandung, ggfs. Berücksichtigung (-) Anhänge auf CD-ROM, DVD, USB-Stick usw., (vgl. Beschluss Nr. EX-17-6 des Exekutivdirektors des Amtes) ZUSTELLUNGEN UND MITTEILUNGEN BISHER ZUKÜNFTIG DVUM POST EIGENHÄNDIGE ÜBERGABE POST + KURIER FERNKOPIERER / FAX ELEKTRONISCHE MITTEL ELEKTRONISCHE MITTEL 11

12 Beschluss Nr. EX-17-4 des Exekutivdirektors des Amtes vom 16. August 2017 Vom Amt akzeptierte elektronische Kommunikationsmittel 1. Oktober 2017: Gebührenermäßigung für Anmeldungen und Verlängerungen auch für Fax; 1. Januar 2018: Fax wird nicht länger für Anmeldungen und Verlängerungen akzeptiert, nur noch als Backup System bei technischer Störung; 1. Oktober 2017: Anmeldungen mit Farbelement können nicht mehr per Fax eingereicht werden. BESCHWERDEN Titel V DVUM Beschw.Begründung und Erwiderung Anschlussbeschwerden Erstmals vorgelegte Beweismittel Absolute Eintragungshindernisse Vorrangige Prüfung der Beschwerde Organisation der Beschwerdekammer 12

13 twitter: EU_IPO #EUIPO

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