1. Organisatorische Massnahmen zur Ermöglichung eines geordneten Marktaustrittes
|
|
- Cornelia Fuchs
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Präsentation des Schlussberichts der Expertenkommission TBTF Ausführungen von Dr. Patrick Raaflaub, Vizepräsident der Expertenkommission an der Medienkonferenz vom 4. Oktober Organisatorische Massnahmen zur Ermöglichung eines geordneten Marktaustrittes Heute besteht ein faktischer Zwang des Staates, eine systemrelevante Bank zu retten, sei es durch eine finanzielle Unterstützung oder durch Realakte. Dadurch wird die Konkursdrohung des Marktes ausser Kraft gesetzt. Das schwächt die Lenkungsfunktion der Marktwirtschaft und verzerrt den Wettbewerb. In der Schweiz ist das Problem besonders ausgeprägt, dies durch das Verhältnis der Bilanzsumme der beiden Grossbanken zum Bruttoinlandprodukt des Landes. Im Extremfall kann ein Rettungszwang die Finanzkraft des Staates überfordern und so verheerende Folgen für die Schweizer Volkswirtschaft nach sich ziehen. Dies gilt es zu verhindern. Mit dieser Aufgabe wurde die Expertenkommission TBTF vom Bundesrat betraut. Wie bereits erwähnt, konzentriert sich der Vorschlag der Expertenkommission auf vier Kernmassnahmen: Kapital, Organisation, Liquidität und Risikoverteilung.
2 - 2 - Die Massnahmen zur Erhöhung und qualitativen Verbesserung der Kapitalausstattung von systemrelevanten Banken gemäss internationalen Standards sollen primär die Widerstandskraft dieser Banken gegen Verluste stärken. Damit wird die Wahrscheinlichkeit gesenkt, dass eine systemrelevante Bank in eine bedrohliche Krisensituation gerät. Dasselbe gilt für die verschärften Liquiditätsvorschriften. Sie sorgen für eine erhöhte Widerstandskraft gegen unerwartete Rückzüge von Kundeneinlagen und Liquiditätsengpässe auf dem Interbankenmarkt. Die Vorschriften zur Risikoverteilung schliesslich begrenzen die Verflechtung der Banken untereinander und vermindern somit die Ansteckungsgefahren, falls eine einzelne Bank in Schieflage gerät. Im Fokus steht dabei, dass sich mit der Begrenzung der zulässigen Forderungshöhe die Abhängigkeit anderer Banken gegenüber TBTF-Banken verringern lässt. Alle diese Massnahmen wirken zunächst einmal präventiv. Dennoch kann es dazu kommen, dass alle diese Massnahmen nicht genügen und eine Bank trotzdem vor der Insolvenz steht. Im System der Marktwirtschaft muss es möglich sein, dass ein gescheitertes oder akut vom Scheitern bedrohtes Unternehmen aus dem Markt ausscheidet ohne dem ganzen Sektor oder gar der ganzen Volkswirtschaft einen so grossen Schaden zuzufügen, dass der Staat einem faktischen Rettungszwang für die ganze Bank unterworfen ist. Nur wenn ein geordneter Marktaustritt mit vertretbarem Schaden auch für sehr grosse, global vernetzte Banken möglich wird, ist das TBTF Problem wirklich entschärft. Im Idealfall gäbe es für global tätige Banken ein global geltendes Insolvenz- und Sanierungsrecht, das eine geordnete grenzüberschreitende Abwicklung oder Sanierung von gescheiterten Grossbanken erlauben würde. Von diesem Idealzustand sind wir
3 - 3 - jedoch sehr weit entfernt, und es ist unsicher, ob überhaupt eine Aussicht besteht, diesen je zu erreichen. Immerhin können aber kleine Schritte in Richtung dieses Idealzustandes unternommen werden. In der Schweiz ist das revidierte Bankinsolvenz- und Banksanierungsrecht zurzeit in der parlamentarischen Beratung. Es wird in der Schweiz gute Voraussetzungen schaffen und stellt für die von der Expertenkommission vorgeschlagenen Massnahmen eine wichtige und unverzichtbare Grundlage dar. Die dem Parlament vorliegenden Änderungen ermöglichen eine Beschleunigung des Verfahrens und die Übertragung von Bankdienstleistungen auf eine Brückenbank oder andere Institute. Die Änderungen erleichtern die Anerkennung von ausländischen Insolvenzmassnahmen und der eingesetzten Administratoren. Ausserdem wird damit eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die hoheitlich angeordnete Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital geschaffen. Die Revision des Bankinsolvenzrechts in der Schweiz ermöglicht es den Schweizer Behörden, für den Krisen- bzw. Sanierungsfall auf einer gesicherten Basis Vorbereitungen zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden zu treffen. Auf internationaler Ebene primär vorangetrieben durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) und das Financial Stability Board (FSB) wird an Grundprinzipien gearbeitet, welche die internationale Zusammenarbeit auch im Krisenfall und bei Sanierungen oder Liquidationen verbessern sollen. Ausserdem wird angeregt, dass die für Bankinsolvenz und -sanierung zuständigen Behörden ihre bilaterale Zusammenarbeit verstärken sollen. Ein zentraler Faktor bleibt jedoch die organisatorische Vorbereitung auf den Krisenfall durch die global tätigen Grossbanken selbst. Die Rechtsstrukturen heutiger global tätiger Banken sind ausserordentlich
4 - 4 - komplex. Sie haben sich über Jahre entwickelt und wurden von den unterschiedlichsten Faktoren beeinflusst: von geschäftlichen Notwendigkeiten, Steueroptimierung, aufsichtsrechtliche Anforderungen, optimale Kapitalbewirtschaftung und anderem. Die Rechtsstrukturen werden zudem teilweise überlagert durch komplexe Finanzierungen und Garantien innerhalb der Konzerne. Die Geschäftseinheiten und Führungslinien können quer durch die rechtlichen Strukturen verlaufen. Diese Komplexität erschwert eine wirkungsvolle Reaktion der Unternehmensführung auf eine Krise erheblich. Im Insolvenzfall können diese komplexen Strukturen sowohl eine Sanierung und eine geordnete Weiterführung von wichtigen Funktionen als auch eine allfällige Liquidation erheblich erschweren. Dies zeigte sich etwa im Fall der Investmentbank Lehman Brothers, die aus fast Rechtseinheiten mit komplexen und schlecht dokumentierten konzerninternen Finanzbeziehungen bestand. Im Rahmen einer Krisenbewältigung einer systemrelevanten Bank soll die Wahl bestehen, nur die systemrelevanten Funktionen weiterzuführen und die übrigen Teile entweder zu liquidieren oder im Rahmen einer Sanierung wieder marktfähig zu machen. Insbesondere soll der Staat nicht mehr gezwungen sein, zur Sicherung der Fortführung systemrelevanter Funktionen ein Unternehmen insgesamt, mit Haut und Haaren retten zu müssen. Ich komme damit zur Kernmassnahme Organisation. 2. Kernmassnahme Organisation Die Kernmassnahme Organisation oder genauer das Massnahmenbündel zur Förderung einer im Insolvenzfall einfacher abzuwickelnden Struktur und Organisation verfolgt zwei konkrete Ziele:
5 Organisatorische Massnahmen zur Sicherstellung der Weiterführung systemrelevanter Funktionen im Insolvenzfall. 2. Organisatorische Massnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Sanier- und Liquidierbarkeit ( Resolvability ) der Gesamtbank. Die Wiederherstellung der Marktordnung durch eine effektive Konkursdrohung ist ein Ziel, das Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit rechtfertigt. Dennoch sind direkte organisatorische Vorgaben an Unternehmen wesentliche Einschränkungen dieser Grundfreiheit. Die Expertenkommission schlägt daher die Anwendung eines Subsidiaritätsprinzips vor. Danach ist es zunächst Aufgabe der Bank, sich so zu organisieren, dass die Weiterführung der systemrelevanten Funktionen im Insolvenzfall gesichert ist. Gelingt der Bank dieser Nachweis nicht, muss die FINMA organisatorische Massnahmen anordnen. Da organisatorische Massnahmen weitreichende Konsequenzen haben, wird damit nur das für die Schweiz zwingende Minimalziel durchgesetzt: die Weiterführung von systemrelevanten Funktionen im Insolvenzfall. Konkret besteht die Erfüllung dieses Minimalziels in der Vorbereitung von Notfallmassnahmen, welche die Übertragung der systemrelevanten Funktionen auf einen selbstständigen und mit ausreichenden Mitteln ausgestatteten neuen Unternehmensträger ( Brückenbank ) beinhaltet. Im Rahmen der Notfallplanung ist konkret und detailliert zu zeigen, wie diese Übertragung ablaufen wird und zwar unter Berücksichtigung von Zeitverhältnissen, Aufwand, rechtlichen Hindernissen und erforderlichen Ressourcen wie Personal, Infrastruktur und Systemen.
6 - 6 - Wichtig und zu beachten sind dabei: 1. Die Gleichbehandlung der Gläubiger: Die Eigenmitteldeckung der Brückenbank sollte nach Übernahme der systemrelevanten Funktionen jener des Restkonzerns entsprechen. Der Restkonzern sollte auch nach der Übertragung über genügend Kapital verfügen, so dass grundsätzlich eine geordnete Abwicklung oder eine Weiterführung möglich sind. 2. Das notwendige Kapital: Der Sicherstellung des für die Umsetzung notwendigen Kapitals dient in erster Linie die Eigenmittelkomponente III. Damit ein klar definierter letztmöglicher Auslösezeitpunkt für die Abspaltung der systemrelevanten Funktionen besteht, muss diese Komponente aus bedingten ( contingent ), d.h. vom Unterschreiten einer Kapitalquote abhängigen, Kapitalinstrumenten bestehen. 3. Die Sanierungsoffenheit der Strukturen: Die Strukturen müssen so ausgestaltet sein, dass die für den Betrieb der einzelnen Geschäftseinheiten essentiellen Funktionen auch nach einer Insolvenz noch gewährleistet sind. 4. Die Einheitlichkeit der Geschäftsvorgänge: Sicherheiten sollen am gleichen Ort belegen sein wie die gesicherten Schulden und die Durchsetzung von Verträgen durch kongruente Rechtswahlklauseln und entsprechende Gerichtsstandklauseln vereinfacht werden. Darüber hinausgehenden Interessen der Schweiz und insbesondere auch Interessen von Drittstaaten werden über Anreize Rechnung getragen. Hier besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Kapitalanforderungen und den organisatorischen Anforderungen. Geht eine Bank über die Erfüllung des Minimalziels hinaus und setzt organisatorische Massnahmen zur
7 - 7 - Verbesserung ihrer Sanierbarket, ihrer Aufteilbarkeit bzw. ihrer Liquidierbarkeit um, kann sie auf einem Teil der Komponente III der Kapitalanforderungen, die Thomas Jordan vorgestellt hat, einen Rabatt beanspruchen. 3. Kernmassnahme Risikoverteilung Die Vorschriften zur Risikoverteilung regeln, wie gross das Risiko eines Instituts gegenüber einzelnen Gegenparteien maximal sein darf. Eine Anpassung der Risikoverteilungsvorschriften mit dem Ziel, die Verflechtung der Banken untereinander zu verringern, ist angezeigt. Im Fokus steht dabei zunächst die Verschärfung der Kapitalunterlegung von Interbankenforderungen, also die verbesserte Unterlegung von Kreditrisiken zwischen den Banken. Einem weiteren Aspekt ist in der künftigen Regulierung Rechnung zu tragen: Viele kleinere und mittlere Banken beziehen bestimmte Serviceleistungen oftmals ausschliesslich von den Grossbanken. Damit die Ansteckungsgefahren aus operativer Verflechtung begrenzt werden kann, sollten die kleineren und mittleren Banken Pläne bereithalten, die es ihnen erlauben, im Notfall rasch auf einen anderen Anbieter umzusteigen. 4. Einordnung in den internationalen Kontext Die Problematik systemrelevanter Banken wird im FSB und im Basler Ausschuss intensiv diskutiert. Die Elemente eines Regimes, das von allen Ländern mit global tätigen Grossbanken vorzulegen sein wird, sind Kapital- und Liquiditätszuschläge, eine strengere Aufsicht, Vorgaben zur organisatorischen und rechtlichen Struktur dieser Banken sowie Massnahmen zur Verbesserung ihrer Sanier- und Liquidierbarkeit ( Resolvability ). Die von der Expertenkommission vorge-
8 - 8 - schlagenen Massnahmen passen in den internationalen Rahmen. Insbesondere die strukturellen Eingriffe zur Abtrennung von systemrelevanten Funktionen sind ausdrücklich vorgesehen. Im Gegensatz zu anderen Ländern verzichtet die Expertenkommission jedoch darauf, die Schaffung eines Stabilitätsfonds oder Resolution Funds vorzuschlagen, der zur Abwicklung von in Schieflage geratenen Instituten dienen soll. Die vorgesehene Komponente III, die im Eigenmittelkonzept vorgesehen ist, kann im Zusammenspiel mit den vorgeschlagenen organisatorischen Massnahmen als ein vom Institut selbst zu errichtender Resolution Funds verstanden werden, der einen wesentlichen Beitrag zur geordneten Abwicklung leistet. 5. Schaffung von gesetzlichen Grundlagen Die Umsetzung einzelner der vorgeschlagenen Massnahmen sowie das Bereitstellen der neuen Kapitalinstrumente setzen eine Änderung des Bankengesetzes voraus. Daher wurde ein entsprechender Entwurf für eine Teilrevision erarbeitet, der die notwendigen Grundlagen schafft. Sie finden den Entwurf sowie einen Kommentar im Anhang A2 respektive A3 des Expertenberichts. Die Gesetzesänderungen als notwendige Grundlage zur Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen sind rasch zu schaffen. Einzelheiten wie beispielsweise die Kalibrierung der Eigenmittelanforderungen müssten vom Bundesrat auf Verordnungsstufe geregelt werden. Als Beitrag zu einer raschen Gesetzgebung hat die Expertenkommission ihrem Bericht einen Entwurf für die notwendigen Änderungen auf Gesetzesstufe beigefügt. Wir hoffen, dass die Regierung und der Gesetzgeber die Arbeiten rasch an die Hand nehmen und unsere Grundlagenarbeit dabei von Nutzen ist.
Präsentation des Zwischenberichtes der Expertenkommission TBTF
Präsentation des Zwischenberichtes der Expertenkommission TBTF Ausführungen von Dr. Patrick Raaflaub, Vizepräsident der Expertenkommission an der Medienkonferenz vom 22. April 2010 1. Organisationsstruktur
MehrVerordnung über die Banken und Sparkassen
Verordnung über die Banken und Sparkassen (Bankenverordnung, BankV) Entwurf Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Bankenverordnung vom 17. Mai 1972 1 wird wie folgt geändert: Gliederungstitel
MehrKönnte das europäische Modell der gone-concern Anforderungen für alle Banken Vorbild für die Schweiz sein?
Könnte das europäische Modell der gone-concern Anforderungen für alle Banken Vorbild für die Schweiz sein? Dr. Reto Schiltknecht 14. Juni 2017 Systemrelevante Banken und ihre besonderen Anforderungen Systemrelevante
MehrInformation an die Medien
Information an die Medien Schweizerische Nationalbank stellt die Systemrelevanz für die Zürcher Kantonalbank fest Rudolf Sigg, CFO, 11. November 2013 Feststellung der Systemrelevanz Die Schweizerische
MehrFinanzstabilität im Jahre 8 nach der Lehman-Pleite Forum Bundesbank. Susanne Korbmacher, 21. November 2016
Finanzstabilität im Jahre 8 nach der Lehman-Pleite Forum Bundesbank Susanne Korbmacher, Was ist Finanzstabilität und warum befassen wir uns damit? Finanzstabilität ist ein Zustand, in dem das Finanzsystem
MehrEin Sanierungsrecht für Versicherungen
Ein Sanierungsrecht für Versicherungen Dr. Michel Kähr, RA Abteilungsleiter Geschäftsbereich Versicherungen Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA 22. September 2016 Übersicht Erster Teil : Ausgangslage
MehrBankenaufsicht im Dialog 2015
I Bankenaufsicht im Dialog 2015 Grußwort V Grußwort Acht Jahre ist es nun her, dass mit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers die globale Finanzkrise begonnen hat, und noch immer bestimmt sie das Denken
MehrBasel-III-Regulierung: Agenda 2016
25. Januar 2016 Basel-III-Regulierung: Agenda 2016 Laupenstrasse 27, 3003 Bern Tel. +41 (0)31 327 91 00, Fax +41 (0)31 327 91 01 www.finma.ch Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Liquiditätsregulierung...
MehrHerausforderungen für die Finanzstabilität Prof. Dr. Claudia M. Buch
Herausforderungen für die Finanzstabilität Prof. Dr. Neujahrsempfang der Hauptverwaltung in Sachsen und Thüringen Was bedeutet Finanzstabilität? Finanzstabilität bezeichnet die Fähigkeit des Finanzsystems,
MehrAktuelle Beispiele für die Umsetzung internationaler Standards Eigenkapital und Liquidität
Aktuelle Beispiele für die Umsetzung internationaler Standards Journalistenseminar 2014 3. Juni 2014, Hotel Bellevue Palace, Bern Dr. Markus Staub Leiter Bankenpolitik und Bankenregulierung Schweizerische
MehrDie Abwicklungsbehörde kann bestimmte Abwicklungsmaßnahmen anordnen, wenn folgende Abwicklungsvoraussetzungen vorliegen:
Hinweise zur Bankenabwicklung & Gläubigerbeteiligung ( Bail-in ) (Informationen zur europäischen Bankenabwicklungsrichtlinie & bail-in-fähigen Produkten) Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise
MehrEntschließung des Bundesrates zur Vollendung der Nachkrisenreformagenda des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS)
Bundesrat Drucksache 575/16 (Beschluss) 25.11.16 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Vollendung der Nachkrisenreformagenda des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) Der Bundesrat
MehrFinanzierungsmöglichkeiten aus Sicht der öffentlichen Hand
Finanzierung von PPP-Projekten Finanzierungsmöglichkeiten aus Sicht der öffentlichen Hand PPP-Fachtagung vom 29. Mai 2008 in Bern Peter Reimann Leiter Finanzverwaltung Kanton Aargau 1 Inhalt 1. Vorbemerkungen
MehrSehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
46. Sitzung am 03.07.2014 Rede zu TOP 25 1. Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings Drucksache 18/1774 Sehr geehrter Herr
MehrStellungnahme der Grünen Partei der Schweiz
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen Abteilung Märkte 3003 Bern info@sif.admin.ch Bern 16. März 2010 Vernehmlassung Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF) Stellungnahme der Grünen
MehrErläuternder Bericht. zur. Zweite Anhörung. Revision der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) Verkehrswege (Art.
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Eidgenössische Arbeitsinspektion Erläuternder Bericht Zweite Anhörung zur
MehrÄnderung des Bankengesetzes (too big to fail): Vernehmlassungsantwort
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen Abteilung Märkte Bundesgasse 3 3003 Bern per E-Mail an info@sif.admin.ch Bern, 18. März 2011 Änderung des Bankengesetzes (too big to fail): Vernehmlassungsantwort
MehrDie neue Bankeninsolvenzverordnung-FINMA. Ein wichtiges Element zur effektiven Sanierung und zum geordneten Marktaustritt von Banken
Reto Schiltknecht, 22. Oktober 2012 Die neue Bankeninsolvenzverordnung-FINMA Ein wichtiges Element zur effektiven Sanierung und zum geordneten Marktaustritt von Banken Einsteinstrasse 2, 3003 Bern Tel.
MehrWeiterentwicklung der Bankenregulierung
Weiterentwicklung der Bankenregulierung Keyfacts über Bankenregulierung - Transparenz sollte erhöht werden - Komplexität sollte verringert werden - Planbarkeit sollte verbessert werden Seit der Finanzkrise
MehrAktuelle Arbeiten des Basler Ausschusses
Aktuelle Arbeiten des Basler Ausschusses Wirtschaftskammer Österreich 15 Juni 2016, Wien Karl Cordewener Stellvertretender Generalsekretär Überblick Fertigstellung des Reformpakets (Basel III) Standardansätze
MehrQuo vadis Europa Europäische Bankenunion als Lösung der Too-big-to-fail Problematik?
Bachelorarbeit in Banking & Financial Services Institut für Banking und Finance Lehrstuhl Prof. Dr. Urs Birchler Quo vadis Europa Europäische Bankenunion als Lösung der Too-big-to-fail Problematik? Verfasst
MehrSanierung und Abwicklung von systemrelevanten Banken. Beteiligung der Gläubiger als Mittel gegen die implizite Staatsgarantie.
Sanierung und Abwicklung von systemrelevanten Banken Beteiligung der Gläubiger als Mittel gegen die implizite Staatsgarantie. Von Patrick Raaflaub und Mark Branson Im diesem Beitrag für die Neue Zürcher
MehrDr. Jens Weidmann Präsident der Deutschen Bundesbank. Systemrelevante Finanzinstitute und Schattenbanken: Wie werden systemische Risiken begrenzt
Dr. Jens Weidmann Präsident der Deutschen Bundesbank Systemrelevante Finanzinstitute und Schattenbanken: Wie werden systemische Risiken begrenzt Eingangsstatement auf dem CDU/CSU-Kongress zur Finanzmarktregulierung
MehrDie Antworten der Parteien auf den VEBWK-Wahlcheck Foto: Rolf von Melis (www.pixelio.de)
1 Die Antworten der Parteien auf den VEBWK-Wahlcheck 2013 Foto: Rolf von Melis (www.pixelio.de) 2 Setzen Sie sich für eine Beibehaltung von Minijobs ein? Minijobs sollen beibehalten werden Minijobs sollen
MehrPositionspapier. Anlage. Zur Verringerung der Bedeutung von externen Ratings bei der Versicherungsaufsicht. Zusammenfassung
Anlage Positionspapier Zur Verringerung der Bedeutung von externen Ratings bei der Versicherungsaufsicht Zusammenfassung Ratings treffen eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit, mit der Zahlungen eines
MehrNeue Regeln für den Geschäftsverkehr 2012: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Online-Handel. Newsletter März 2012
2012: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Online-Handel 1. Einleitung 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen 2.1. Neue AGB-Kontrolle 2.2. Konsequenzen für die Praxis 2.3. Schlussfolgerungen 3. Neue Pflichten
Mehrzu Punkt... der 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005 Entschließung des Bundesrates zur Überreglementierung bei der Bankenaufsicht
Bundesrat Drucksache 167/1/05 18.04.05 Empfehlungen der Ausschüsse Fz - zu Punkt.. der 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005 Entschließung des Bundesrates zur Überreglementierung bei der Bankenaufsicht
MehrErfahrungen der internationalen Bankenaufsicht Vortrag in der Evangelischen Akademie Tutzing, 25. Januar 2014
Erfahrungen der internationalen Bankenaufsicht Vortrag in der Evangelischen Akademie Tutzing, Andreas Witte Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main Abteilung Bankenaufsichtsrecht und internationale Bankenaufsicht
Mehrabcdefg Einleitende Bemerkungen von Thomas Jordan Mediengespräch
abcdefg Mediengespräch Genf, 17. Juni 2010 Einleitende Bemerkungen von Thomas Jordan Einleitung Vor einem Jahr war das Finanzsystem noch in einem äusserst fragilen Zustand. Die Krisenbewältigung stand
MehrAnhörung zur Änderung der Bankenverordnung und der Eigenmittelverordnung (TBTF)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Generalsekretariat/Rechtsdienst Herrn Daniel Roth Bundesgasse 3 3003 Bern regulierung@gs-efd.admin.ch Stellungnahme_TBTF_VO_def_Vers_EFD.docx 16. Januar 2012 Hanspeter
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2
1 INHALTSVERZEICHNIS Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2 I. Bericht der Regierung 3 1. Ausgangslage 3 2. Anlass / Notwendigkeit der Vorlage 4 3. Schwerpunkte der Richtlinien
MehrFörderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Schweiz Stand der Arbeiten beim Bund
Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Schweiz Stand der Arbeiten beim Bund Wo steht die ZertES-Revision heute? Botschaft wurde vom Bundesrat am 15. Januar 2014 verabschiedet (vgl. BBl 2014
MehrAntrag: Recht der Sportwetten neu ordnen und Finanzierung des Sports sowie anderer Gemeinwohlbelange sichern
Antrag: Recht der Sportwetten neu ordnen und Finanzierung des Sports sowie anderer Gemeinwohlbelange sichern Antrag der Abgeordneten Detlef Parr, Joachim Günther, Jens Ackermann, Miriam Gruß, Dr. Guido
MehrWeisungsfreie Verwaltung und Ausgliederung von Aufgaben der Verwaltung
160/PRVOR-K - Präsidiumsvorlage 1 von 6 Dr. PETER KOSTELKA Beilage 1 Weisungsfreie Verwaltung und Ausgliederung von Aufgaben der Verwaltung Im Anschluss an die Diskussion des Themas Weisungsbindung und
MehrVernehmlassung zum Entwurf des EBK-RS Interne Überwachung und Kontrolle
03.05.2005 Buchs, Arno Grossbanken +41 31 323 56 72 arno.buchs@ebk.admin.ch 432/2004/02575-0020 bitte in Antwort angeben An die Adressaten gemäss separater Liste Vernehmlassung zum Entwurf des EBK-RS Interne
MehrKonsultationsverfahren der Europäischen Kommission zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS für KMU)
Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS für KMU) Empfehlung zur Bearbeitung des Fragebogens Vorbemerkung: Bei den nachfolgenden
MehrVerordnung zum Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank
Verordnung zum Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank (Nationalbankverordnung, NBV) Änderung vom 8. Juni 2017 Die Schweizerische Nationalbank verordnet: I Der Anhang der Nationalbankverordnung
MehrVerordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz
Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz (Auslandbankenverordnung-FINMA, ABV-FINMA) 1 952.111 vom 21. Oktober 1996 (Stand am 1. Januar 2015) Die Eidgenössische
MehrBankenregulierung - welche Kosten, wessen Nutzen? 3. April 2014
Bankenregulierung - welche Kosten, wessen Nutzen? 3. April 2014 Bankenregulierung welche Kosten, wessen Nutzen? Mag. Andreas Ittner Vize-Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank Weis[s]er Salon, 3.
MehrAngemessene Zuwendungsregeln unter MiFID II
Angemessene Zuwendungsregeln unter MiFID II Die Einschränkungen bei der Nutzung von Research erschweren den Kapitalmarktzugang kleiner und mittlerer Unternehmen Deutsches Aktieninstitut: Kommentar vom
MehrReform der Bankenregulierung - Überblick und Analyse -
Reform der Bankenregulierung - Überblick und Analyse - Michael Schröder Frankfurt School of Finance & Management und Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Frankfurt, 16. Mai 2011 Überblick Warum
MehrSchweizerische Finanzmarktpolitik
Schweizerische Finanzmarktpolitik im Fokus Dr. David S. Gerber, Stv. Leiter Abteilung Märkte, SIF Swiss Banking Operations Forum vom 17. April 2013 Überblick 1. Einleitung 2. Herausforderungen 3. Finanzmarktpolitik
MehrFINANZIERUNGSMODELLE FÜR ÖFFENTLICHE INFRASTRUKTUR Modellvielfalt, Niedrigzinsen und der Investitionshochlauf?
FINANZIERUNGSMODELLE FÜR ÖFFENTLICHE INFRASTRUKTUR Modellvielfalt, Niedrigzinsen und der Investitionshochlauf? Infrastrukturkongress, Forum II Berlin, 1. Dezember 2016 Stefan Becker Abteilungsdirektor
MehrSanierungsplanung in Deutschland
Sanierungsplanung in Deutschland Abb. 1: Regulatorische Vorgaben im Überblick International (G20, FSB) Europäische Union Deutschland Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions
MehrII. Finanzmärkte weltweit weiterhin von Zentralbanken abhängig... 29
Inhalt Vorwort... 1 Überblick über die Kapitel zur Wirtschaftsentwicklung... 3 I. Wird das Undenkbare allmählich zum Normalfall?... 7 Die Weltwirtschaft Bestandsaufnahme und Ausblick... 9 Der Blick zurück:
Mehr6 Kritische Erfolgsfaktoren eines Projektes und Abhängigkeiten vom Aufwand
Projektarbeit im Rahmen von strategischen und operativen Aufgaben und unter Berücksichtigung kritischer Erfolgsfaktoren - Teil 2: Priorisierung von Projekten - Edgar Jager ist seit zwölf Jahren in der
MehrGesetz über die Rechtsstellung und die Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt (Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt FraktG LSA)
1 FRAKTIONSGESETZ FraktG Gesetz über die Rechtsstellung und die Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt (Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt FraktG LSA) Vom 5. November 1992 (GVBl. LSA S.
MehrToo Big to Fail: Faktische Staatsgarantie für Grossbanken
Too Big to Fail: Faktische sgarantie für Grossbanken Wirtschaftspolitisches Seminar Alpenrhein Hochschule Liechtenstein, 21. September 2010 Prof. Dr. Urs Birchler Alles Gold der Welt... 5 Bio CHF = 10
MehrVerordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz
Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz (Auslandbankenverordnung-FINMA, ABV-FINMA) 1 952.111 vom 21. Oktober 1996 Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
MehrKapitel 11: Bankenregulierung und Einlagensicherung
Kapitel 11: Bankenregulierung und Einlagensicherung Tabelle 11.1: Entwicklung der deutschen Bankenregulierung Jahr Vorgang Inhalt Hintergrund bis 1930 Teilgesetze bspw. zur Beaufsichtigung von Hypothekenbanken
MehrÜbertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private. lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M.
Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M. Inhalt 1. Die Akteure: Gemeinden, Planer und Bauherrschaften/Unternehmer 2. Eingrenzung des Themas:
MehrEntwurf für die Anhörung. Geltendes Recht Entwurf des Regierungsrats vom 27. März 2013
Synopse Entwurf für die Anhörung Teilrevision Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) vom 6. März 2001 (Asylunterkünfte) 18 Zuweisung, Unterstützung und Betreuung Gesetz über die Sozialhilfe und die soziale
MehrBankenunion Sigrid Part. 17. Juni 2013
Bankenunion Sigrid Part 17. Juni 2013 Erstes Halbjahr 2012... Staaten in Schwierigkeiten Staatsschuldenkrise Bankenunion Single Rule Book Europäische Aufsicht- SSM Bankenunion Europäische Abwicklung Europäische
MehrVernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Organisationsgesetzes betreffend die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung
Justiz- und Sicherheitsdepartement Rechtsdienst Postfach 3768 6002 Luzern Luzern, 2014 GZ Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Organisationsgesetzes betreffend die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips
MehrVerordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz
Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz (Auslandbankenverordnung-FINMA, ABV-FINMA) 1 952.111 vom 21. Oktober 1996 (Stand am 1. Januar 2009) Die Eidgenössische
MehrVerordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz
Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz (Auslandbankenverordnung-FINMA, ABV-FINMA) 1 952.111 vom 21. Oktober 1996 Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
MehrFachverband Hotellerie. Hotelbuchung im Internet Anwendbares Recht B2B
Fachverband Hotellerie Hotelbuchung im Internet Anwendbares Recht B2B Information, Stand 23.1.2013 Anwendbares Recht für Hotelbuchungen im Internet zwischen österreichischem Hotelier und ausländischem
MehrHinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)
Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise 2008 haben viele Staaten Regelungen erlassen, mit denen ausfallgefährdete Banken zukünftig
MehrToo Big to Fail (TBTF): Gestern, heute und morgen?
Universität St. Gallen St. Galler Bankrechtstag Zürich, 24. Juni 2016 source: http://boris.unibe.ch/83941/ downloaded: 4.3.2017 Too Big to Fail (TBTF): Gestern, heute und morgen? von Peter V. Kunz Prof.
MehrFaktische Staatsgarantie für Grossbanken
Universität Zürich Institut für schweizerisches Bankwesen Zwischenbericht 12. April 2010 Faktische Staatsgarantie für Grossbanken Prof. Dr. Urs Birchler Diana Festl-Pell René Hegglin Inke Nyborg Kurzfassung
MehrBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 26.1.2016 COM(2016) 21 final BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Prüfung der Angemessenheit der Begriffsbestimmung der anrechenbaren
MehrKommentar zur Änderung der Bankenverordnung und der Eigenmittelverordnung
EFD 20. Juni 2012 Kommentar zur Änderung der Bankenverordnung und der Eigenmittelverordnung Umsetzung der Änderung des Bankengesetzes vom 30. September 2011 (Stärkung der Stabilität im Finanzsektor; too
MehrVerordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz
Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz (Auslandbankenverordnung-FINMA, ABV-FINMA) 1 952.111 vom 21. Oktober 1996 (Stand am 1. November 2012) Die
MehrProf. Dr. Sebastian Dullien IMK Konjunkturforum Finanzmärkte Revisited in Berlin
Finanzmarktreformen seit 2009: Ist mehr Haftung alleine die Lösung? Prof. Dr. Sebastian Dullien IMK Konjunkturforum Finanzmärkte Revisited 21.3.2013 in Berlin Finanzmarktreformen 2009-2013: Die zentralen
MehrPolitischer Dialog Brüssel EU-Überregulierung am Beispiel der Entsenderichtlinie
Politischer Dialog Brüssel EU-Überregulierung am Beispiel der Entsenderichtlinie Donnerstag, 4. Mai 2017 um 13:00 Uhr Stanhope Hotel Brüssel, Tearoom Rue de Commerce 9, 1000 Brüssel Begrüßung und Eröffnungsstatement
MehrVorsicht bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit Falls ein
Juni 2016 EmploymentNews Nr. 30 Vorsicht bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit Falls ein Grenzgänger, welcher in der Schweiz erwerbstätig ist, gleichzeitig mindestens 25 % seiner Erwerbstätigkeit
MehrMemorandum of Understanding im Bereich Finanzstabilität. zwischen der. Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. und der
Memorandum of Understanding im Bereich Finanzstabilität zwischen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und der Schweizerischen Nationalbank SNB. Präambel Das vorliegende Memorandum of Understanding
MehrAbwicklung von Banken
Abwicklung von Banken Vortrag an der Bucerius Law School MDg Dr. Thorsten Pötzsch Bundesministerium der Finanzen 13. Juni 2014, Hamburg Agenda I. Bankenunion: Ökonomischer Kontext 1. Risikozuspitzung Sommer
MehrMartin Götz. Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU (BRRD-Umsetzungsgesetz) Policy Letter No.
Martin Götz Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU (BRRD-Umsetzungsgesetz) Policy Letter No. 31 SAFE Policy papers represent the authors personal opinions and
Mehr24. August I. Allgemeine Anmerkungen
24. August 2011 Stellungnahme des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands zum Konsultationspapier des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht BCBS 201 Global systemically important banks: Assessment
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrFinanzmarktregulierung: Die ökonomische Sicht
Finanzmarktregulierung: Die ökonomische Sicht Dr. Pirmin Hotz Zürich, 12. November 2013 1 Finanzberatung 2 Ausgangslage (1/2) Grosse internationale Bankinstitute, die über viel zu tiefe Eigenmittelquoten
MehrSascha Wollersheim. Von der Krise zur Allfinanzaufsicht
Sascha Wollersheim Von der Krise zur Allfinanzaufsicht Entstehung, Entwicklung und Herausforderungen der Bankenaufsichten in Deutschland (BaFin) und der Schweiz (FINMA) im historischen und internationalen
MehrANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, XXX [...](2013) XXX Entwurf ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013 VERORDNUNG (EU) Nr..../ DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission
Mehr1 Milliarde Franken für Notfallpläne
4 1 Milliarde Franken für Notfallpläne Ein Zusammenbruch des Zahlungsverkehrs kann die gesamte Volkswirtschaft in den Abgrund ziehen. Die schweizerischen Bestimmungen zu «Too big to fail» (TBTF) verlangen
MehrAnsatzpunkte für eine entkriminalisierende Cannabis-Politik aus Sicht der Suchthilfe
Ansatzpunkte für eine entkriminalisierende Cannabis-Politik aus Sicht der Suchthilfe Hans Joachim Abstein, Landesstelle für Suchtfragen Referatsleiter Suchthilfe des AGJ-Fachverbandes, Freiburg Cannabiskonsum
MehrBundesgesetz über das Internationale Privatrecht
[Signature] [QR Code] Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom
MehrAnhörung FINMA-Rundschreiben Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung bei Banken
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Dr. Reto Schiltknecht Einsteinstrasse 2 3003 Bern solvency@finma.ch Basel, 11. März 2011 J.4.6, MST / JSA Anhörung FINMA-Rundschreiben Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung
MehrDieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird.
Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. Bericht des Bundesrates «Too big to fail» (TBTF) Evaluation gemäss Artikel 52 Bankengesetz und in
MehrEuropäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss TEN/392 "Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme" Brüssel, den 15. Juli 2009 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
MehrVerordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV), Anhörung Vernehmlassungsfrist 7.
Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV), Anhörung Vernehmlassungsfrist 7. März 2012 Synopse Artikel VBVV Entwurf BJ Formulierungsvorschläge Kanton
MehrStellungnahme des BKK Dachverbandes e.v. vom 26. Mai zum
Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.v. BKK Dachverband e.v. Mauerstraße 85 10117 Berlin TEL (030) 2700406-0 FAX (030) 2700406-111 politik@bkk-dv.de www.bkk-dachverband.de vom 26. Mai 2015 zum Referentenentwurf
MehrRahmenabkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Französischen Republik. über
Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich - 2 - Die Regierung
MehrVermeidung von Finanzkrisen durch stabile Banken Präsentation zum Tag der offenen Tür Jürgen Arndt, Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht
Präsentation zum Tag der offenen Tür 2014 Jürgen Arndt, Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht Überblick Wirtschaftliche Bedeutung von Banken Voraussetzungen zur Erfüllung der Bankfunktion Ziele der
MehrVerordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler
Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung, ERV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat, verordnet: I Die Eigenmittelverordnung vom 1.
MehrDICO Leitlinie. L08 Sanktionslisten-Screening in der Unternehmenspraxis. Autoren: Arbeitskreis Exportkontrolle
DICO Leitlinie L08 Sanktionslisten-Screening in der Unternehmenspraxis Autoren: Arbeitskreis Exportkontrolle Disclaimer I 2 Stand: Mai 2017 Disclaimer DICO Leitlinien richten sich an Compliance-Praktiker.
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.7.2017 COM(2017) 384 final 2017/0162 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für
MehrGlobalisierung und Europäisierung. im Hochschulbereich
Globalisierung und Europäisierung im Hochschulbereich 29. November 2004 Europäisierung -> Vereinheitlichungsprozess innerhalb der EU Vereinheitlichung des Wirtschaftsraumes und des politischen Raumes zieht
MehrReglement zur Berufsbildung der Lernenden an der ETH Zürich
RSETHZ 604 Reglement zur Berufsbildung der Lernenden an der ETH Zürich vom 4. Juni 04 Die Schulleitung der ETH Zürich, gestützt auf Artikel 4 Absatz Buchstabe k der Verordnung über die Organisation der
MehrMehr Spielraum für Kooperationsverträge
4. MSD Forum GesundheitsPARTNER 17. September 2014 Peter Kurt Josenhans AOK Bremen/Bremerhaven Kooperation im Gesundheitswesen > 300.000 Ergebnisse bei google.de Zusammenarbeit der Leistungserbringer Ärzte/Fachdisziplinen
MehrMitteilung der Offenlegungsstelle vom 18. April 2008 I/08. Ausnahmen für Banken und Effektenhändler
Mitteilung der Offenlegungsstelle vom 18. April 2008 I/08 Ausnahmen für Banken und Effektenhändler Zusammenfassung: Beteiligungspapiere gemäss Art. 16a BEHV-EBK umfassen nicht nur Aktien, sondern auch
MehrDer Vision Zero Fund (VZF) aus der Sicht der Gewerkschaften
Der Vision Zero Fund (VZF) aus der Sicht der Gewerkschaften Redebeitrag ILO-ISSA Conference on Challenges and Solutions in a Global Economy Global Action for Prevention Düsseldorf, Germany, 28 29 October
MehrLandtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/380. Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/380 Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Enquete-Kommissionen des Landtages Brandenburg
MehrAbgeltungssteuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien
Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien Informationsveranstaltung des Kantonalen Steueramtes St. Gallen, 4. November 2011 Fabian Baumer, Vizedirektor ESTV, Leiter Steuerpolitik Inhalt
MehrDas Ende der Solidarität?
Das Ende der Solidarität? Die Europäische Schuldenkrise Sie (Die Europäische Union) bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung
MehrVERGÜTUNGSPOLITIK DER SOCIÉTÉ GÉNÉRALE SECURITIES SERVICES GMBH
VERGÜTUNGSPOLITIK DER SOCIÉTÉ GÉNÉRALE SECURITIES SERVICES GMBH Stand März 2016 Inhalt I. Einführung... 3 II. Rechtsnormen und Regelwerke... 3 III. Erfasste Mitarbeitergruppen... 3 IV. Risikoprofil der
Mehrzu Punkt der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016
Bundesrat Drucksache 566/1/16 05.12.16 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse - AV - In - - R - zu Punkt der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
MehrEBA/GL/2015/ Leitlinien
EBA/GL/2015/04 07.08.2015 Leitlinien Zu den konkreten Umständen, die zu einer wesentlichen Bedrohung der Finanzstabilität führen, sowie zu den Aspekten hinsichtlich der Effektivität des Instruments der
MehrDokumentation. Erfahrungen der Firma Hagemann Logistic mit dem neuen Schutzschirmverfahren ESUG
Dokumentation Erfahrungen der Firma Hagemann Logistic mit dem neuen Schutzschirmverfahren ESUG 1 Erfolgreich saniert! Erfahrungen von Hagemann Logistic mit dem neuen Schutzschirmverfahren ESUG Dass eine
MehrAnleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen
Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen Die vorliegende Anleitung zur Qualitätssicherung stellt eine Umsetzung der in PS 220 beschriebenen Anforderungen in kleinen
Mehr