Inhalt Soziale Arbeit in Palliative Care Kurt Kernen Christoph Graf. Teil 1 (Christoph Graf) Teil 2 (Kurt Kernen)

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1 Soziale Arbeit in Palliative Care Kurt Kernen Christoph Graf Inhalt Teil 1 (Christoph Graf) Ausgangslage Soziale Absicherung Zuständigkeiten Ausgewählte Dienstleistungen Pro Infirmis Weiterführende Informationen Teil 2 (Kurt Kernen) Soziale Absicherung durch die Sozialversicherungen Teil 3: Diskussion 1

2 Soziale Arbeit in Palliative Care Viele belastende Ängste, Sorgen und Nöte von Palliativpatienten ergeben sich aus der Frage nach der sozialen Absicherung des Einkommens und Gedanken um eine ausreichende medizinische und pflegerische Versorgung bis zuletzt münden meist in den Fragen, welche Angebote es überhaupt gibt, wer zu diesen vermittelt, wer die Versorgung organisiert und wie all das finanziert werden kann. Soziale Arbeit in Palliative Care; Ein Handbuch für Studium und Praxis, Seite 121 Idealverlauf Quelle: 2

3 Mögliche Ursachen sozialer Probleme Keine Krankentaggeldversicherung Keine Leistungen oder Verzögerungen bei den IV-Leistungen Quelle: Soziale Absicherung Sozialversicherungen KTG IV EL HE Eigene Mittel Verwandtenunterstützung Patient/in Klient/in Sozialhilfe Pro Infirmis ProCap Krebsliga Lungenliga MS-Gesellschaft etc. 3

4 Ausgangslage: Keine/noch keine Sozialversicherungsleistungen Eigene Mittel Flüssige Mittel in Form von Sparvermögen, Aktien, Lebensversicherungen etc. Familienrechtliche Unterstützungspflicht ZGB Verwandtenunterstützungspflicht Eheliche Unterstützungspflicht Sozialhilfe / FLB Je nach Voraussetzung Elterliche Unterstützungspflicht Öffentliche Sozialhilfe Präventive Beratung Überbrückung / Bevorschussung auf zu erwartende Leistungen der Sozialversicherungen Kinds-und Erwachsenenschutz im Auftrag der KESB Bestimmend für das Budget und die Vermögensfreibeträge sind die SKOS- Richtlinien 4

5 Vermögensfreigrenzen der öffentlichen und privaten wirtschaftlichen Unterstützung Sozialhilfe FLB (ELG) 14,5 Mio./Jahr CHF Einzelpersonen CHF Ehepaare CHF für jedes minderjährige Kind jedoch max. CHF pro Familie CHF Einzelpersonen CHF Ehepaare CHF für jedes minderjährige Kind jedoch max. CHF pro Haushalt / Familie Pro Infirmis...erbringt u.a. folgende Dienstleistungen: Triage ( grundsätzlich ist niemand falsch bei Pro Infirmis ) Kurzberatung (z.b. über div. Patientenverfügungen) Sozialberatung für Klientinnen / Klienten und Angehörige Direkthilfe (Finanzierung) Rechtsberatung im Sozialversicherungsbereich Case Management / Koordinierte Unterstützung Assistenzberatung (Assistenzbeitrag IV) Autorisierte Abgabestelle Eurokey 5

6 Direkthilfe Pro Infirmis Finanzielle Leistungen für Menschen mit einer Behinderung FLB Weitere interne und externe Fonds Zentrale Finanzierungsbereiche Einmalige Leistungen Sach- und Dienstleistungen Hilfsmittel / bauliche Massnahmen Medizinische Massnahmen Berufliche Massnahmen etc. Periodische Geldleistungen Für das Budget gelten mit Ausnahmen (z.b. Vermögensfreigrenzen) die Limiten der Ergänzungsleistungen EL Case Management / Koordinierte Unterstützung PI (1) Die koordinierte Unterstützung ist geeignet für eine schwierige Situation, die es zu bewältigen gilt. So können zum Beispiel Krankheit oder Unfall Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche wie Arbeit, Finanzen, Familie und Wohnen haben. Eine Lösung der Probleme braucht die Unterstützung verschiedener beteiligter Personen. 6

7 Case Management / Koordinierte Unterstützung PI (2) Ihre Ansprechperson bei Pro Infirmis Bern will gemeinsam mit Ihnen und allen anderen beteiligten Personen Angehörigen, Fachleuten und Institutionen die für Sie passende Unterstützung bereitstellen. Die Ansprechperson bei Pro Infirmis, Ihre/Ihr CaseManager/in koordiniert die Schritte, welche zur Erreichung der Ziele führen sollen. Case Management / Koordinierte Unterstützung PI (3) Praktisch keine Lebenslage eines Menschen lässt sich mit der Lebenslage eines anderen Menschen vergleichen, insbesondere in komplexen Situationen massgeschneiderte Lösungen! Die Fachberatung der Sozialdienste oder der Sozialberatungsstellen können Sie unterstützen 7

8 Sozialberatung Pro Infirmis Die Beratungsstelle in Thun und die Aussenstelle Oberland Ost in Interlaken sind zuständig für das Oberland 23 Mitarbeitende der Beratungsstelle im Stunden-und im Monatslohn erbringen die Dienstleistungen für die Region Weitere Fachpersonen der Kantonalen Geschäftsstelle und der Stiftung profil unterstützen uns vor Ort Die Sozialberatung Portrait I Die Sozialberatung ist die Hauptdienstleistung von Pro Infirmis und wird in allen Kantonen angeboten, mit Ausnahme der Kantone Wallis und Basel-Land. Partnerorganisationen: Emera(VS) und Mosaik (BL) Sie ist ein kostenloses, niederschwelliges Angebot und die erste Anlaufstelle für Menschen mit einer Behinderung und deren Angehörige. 8

9 Die Sozialberatung Portrait II Die Sozialberatung bietet lösungsorientierteberatung, Begleitung und Unterstützung zur Bewältigung schwieriger Lebenssituationen und zur Durchsetzung individueller Rechte. Bei Bedarf wird an spezialisierte Fachdienste (z.b. Rechtsberatung integrationhandicap, BRSB, SAHB etc.) triagiert. Auftragsgrundlage Auftragsgrundlage: Leistungsvertrag zwischen Pro Infirmisund dem BSV (Art. 74 IVG) 9

10 Zielgruppe Menschen mit einer körperlichen, psychischen oder kognitiven Behinderung Menschen, bei denen eine Behinderung absehbar ist Wohnsitz in der Schweiz Alter bis 65 Jahre Familienangehörige und Bezugspersonen Fachpersonen, Behörden und Institutionen Finanzierung Die Sozialberatung ist ein für Klient/- innen, Angehörige sowie Fachpersonen kostenloses Angebot. 1h Sozialberatung kostet Pro Infirmis sfr Für Nicht-IV-Berechtigte wird die Beratung nicht über das BSV, sondern über Kantone/Gemeinden und Spenden finanziert. Finanzierung der Sozialberatung für IV-Berechtigte Total in Schweizerfranken 135 Anteil BSV Ca. 100 (74%) Anteil Kantone / Gemeinden und Spenden 2013 Pro Infirmis / Ca. 35 (26%) 10

11 Zahlen und Fakten 2014 Sozialberatung in Fällen und Stunden Sozialberatung in Fällen und Stunden Anzahl aktive Dossiers Anzahl Stunden Sozialberatung Anzahl Stunden Sozialberatung, nur IV-Berechtigte Durchschnittlicher Zeitaufwand pro Dossier und Jahr: 10.4 Stunden Zahlen und Fakten 2014 Kurzberatung in Fällen und Stunden Kurzberatung in Fällen und Stunden Anzahl Kurzberatungen Anzahl Stunden Kurzberatungen

12 Zahlen und Fakten 2014 Sozialberatung total, inkl. Kurzberatung Sozialberatung total Anzahl Stunden Sozialberatung Anzahl Stunden Sozialberatung, nur IV-Berechtigte BSV-relevant Zahlen und Fakten 2014 Behinderungsart der Klient/-innen mit Dossier 713 ; 3% 3'627 ; 16% 6'706 ; 29% Geistig-/Lernbehinderte Körperbehinderte Krankheitsbehinderte psychisch Behinderte 5'852 ; 25% 6'084 ; 27% andere oder unbekannte Behinderung 12

13 Zahlen und Fakten 2014 Altersverteilung der Klient/-innen mit Dossier 2% 0% 5% 8% <= 6 Jahre 7-18 Jahre 39% 13% 13% Jahre Jahre Jahre 50-64/65 Jahre 21% über 64/65 Jahre keine Angaben Eintritt in eine Pflegeeinrichtung Alternativen zum Heimeintritt prüfen. Pflege in der eigenen Wohnung mit Assistenz und Spitex Anmeldung für den Bezug von Ergänzungsleistungen prüfen Anmeldung Hilflosenentschädigung prüfen Bei Bedarf Sozialberatung durch SD der Gemeinde, Pro Infirmis, Krebsliga, MS- Gesellschaft etc. beiziehen Patientenverfügungen / Vorsorgeauftrag erstellen 13

14 Fazit Nehmen Sie bei Bedarf an Sozialer Arbeit bzw. Fachberatung im Netzwerk Kontakt auf mit einer der zuständigen Beratungsstellen oder dem Sozialdienst Informieren Sie die Klienten / Patienten und Angehörige über die Möglichkeiten der Beratung z.b. durch Pro Infirmis Bern Benutzen Sie in komplexen Fällen das Angebot der koordinierten Unterstützung / Case Management Weiterführende Informationen Informationen für Fachpersonen: Ratgeber für Rechtsfragen: Leitfaden Sozialversicherungen u.a. Lungenliga und Krebsliga: Handbuch BKSE: Merkblätter und Formulare IV / AHV / HE / EL: Ausgleichskasse des Kantons Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen: Gesundheits- und Fürsorgedirektion: SKOS: 14

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