Integration in den Arbeitsmarkt trotz Beeinträchtigung: Strategie des BSV
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- Günter Möller
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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Integration in den Arbeitsmarkt trotz Beeinträchtigung: Strategie des BSV Ida Bircher, Leiterin Bereich Berufliche Integration, Geschäftsfeld Invalidenversicherung Forum SUED zum Thema Supported Education Stiftung Steinhölzli, 29. April 2016
2 Inhalt Gesetzlichen Rahmenbedingungen Auswirkungen der Umsetzung des NFA OECD Länderbericht Schweiz zu «Psychische Gesundheit und Beschäftigung (2013)» Wünsche und Strategie des BSV resp. der IV Inhalte in der «Weiterentwicklung IV» für Jugendliche Aktuelle Arbeiten im BSV 2
3 Übergeordnete Rahmenbedingungen Beitritt der CH zum UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (BRK) (2013). Art. 19 der Bundesverfassung regelt den Anspruch auf Grundschulunterrricht (2000): «Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht ist gewährleistet». Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) (2004). 3
4 Rahmenbedingungen der IV Art. 16 IVG regelt den Anspruch auf EbA (per mit Abschnitt 2, Bst. a und b ergänzt). IV-Rundschreiben Nr. 299: präzisiert den Anspruch bei den niederschwelligen praktischen Ausbildungen (seit Mai 2010). Übertragung der Kompetenz für die Vereinbarung von Leistungsverträgen vom BSV an das Kontraktmanagement der IVST (per ). Art. 41 IVV fbis und fter: Fallunabhängige Beratung, Begleitung und Schulung von Arbeitgebern sowie Beratung und Information von Fachpersonen in Schule und Ausbildung (per ). 4
5 Auswirkungen der Umsetzung des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) Umsetzung des NFA (2008): Wechsel der Zuständigkeit für die Sonderschulen vom Bund zu den Kantonen: Integration von Jugendlichen mit Beeinträchtigung in den Regelschulen. Jugendliche schliessen die obligatorische Schulzeit vermehrt ohne Anschlusslösung ab. Ausbildungs-Akteure wünschen sich «ausbildungsreife» Jugendliche. 5
6 OECD Länderbericht Schweiz zu Psychische Gesundheit und Beschäftigung (2013) Stärken Flexibler Arbeitsmarkt. Relativ geringe Auswirkungen der Wirtschaftskrise. Hohe Erwerbsquote, auch von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen. Exzellentes Gesundheitswesen, inkl. psychiatrischer Versorgung. Rückgang der IV-Neurenten seit der 5. IVG-Revision. 6
7 OECD Länderbericht Schweiz zu Psychische Gesundheit und Beschäftigung (2013) Schwächen Psychisch bedingte Invalidität und deren Anteil an IV-Neurenten nehmen nicht ab, insbesondere bei jungen Erwachsenen. Eines der teuersten Gesundheitswesen. Grosse institutionelle Fragmentierung. Grosse kantonale Unterschiede. 7
8 Bildungs- und Erziehungssystem (Quelle OECD-Bericht) Herausforderungen IV-Neurenten junger Erwachsener bleiben stabil. Schul- und Ausbildungsabbrecher fallen durchs Raster. Arbeitsmarktchancen für gering ausgebildete Jugendliche verschlechtern sich. Empfehlungen Verstärkung des Austausches von «good-practice». «Drop-Outs» verhindern. Besonderes Augenmerk auf die Übergänge legen. Arbeitsanreize für junge Menschen verstärken. 8
9 Wünsche des BSV Alle Akteure sollen «ihren» Beitrag für die Inklusion der Jugendlichen in Schule und Ausbildung leisten. Eine individuell gezielte Vorbereitung und Begleitung des Übergangs I und der erstmaligen beruflichen Ausbildung sowie eine gute Begleitung des Übergangs II erhöhen die Chancen. Fokus auf die individuellen Ressourcen und das Entwicklungspotenzial des Jugendlichen und nicht auf die Dauer einer erstmaligen beruflichen Ausbildung. 9
10 Strategie des BSV Erhöhung der Durchlässigkeit mit modularen Angeboten und flexibler Zusprache von Massnahmen. Wirtschaftsnahe Ausbildung im 2. Arbeitsmarkt und Zusammenarbeit mit dem 1. Arbeitsmarkt. IV-Stellen und Ausbildungsinstitutionen bauen ihre Netzwerke im ersten Arbeitsmarkt aus. Entwicklung von angepassten Ausbildungsangeboten im Hinblick auf eine Integration in den Arbeitsmarkt. 10
11 Weiterentwicklung der IV Drei Zielgruppen: Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit psychischen Problemen. Ziele: Frühzeitige Erfassung, Koordination und Optimierung der bestehenden Massnahmen. Vorgabe des Bundesrates: Kostenneutralität. Verhinderung von Invalidität durch Sensibilisierung aller Beteiligter sowie Verbesserung der Kooperation und Koordination mit den Akteuren. Stufenloses Rentensystem. 11
12 Vorgeschlagene Massnahmen für Jugendliche Früherkennung und Früherfassung von gesundheitlichen Schwierigkeiten in Schule und Ausbildung. Verstärkung der Zusammenarbeit mit dem Case Management Berufsbildung (CMBB). Mitfinanzierung von spezialisierten Brückenangeboten Integrationsmassnahmen. Kontinuierliche Beratung und Begleitung der Jugendlichen über die Übergänge Schule Ausbildung Arbeitswelt. 12
13 Vorgeschlagene Neuregelung des kleinen Taggeldes (I) Anspruch: Ab Beginn der erstmaligen beruflichen Ausbildung und unabhängig vom Alter. Taggeldhöhe: Analog branchenüblichen Entschädigung für Lernende (innerhalb BBG). Mittleres Einkommen einer gleichaltrigen Person ohne Beeinträchtigung (ausserhalb BBG). Kein Anspruch bei vollschulischer beruflicher Grundbildung. Nach Vollendung des 25. Altersjahres: Höchstbetrag der Altersrente (2015: Fr ). 13
14 Vorgeschlagene Neuregelung des kleinen Taggeldes (II) Ausbildungen auf Tertiärstufe: Die Beeinträchtigung muss einen Nebenerwerb verunmöglichen oder die Ausbildung wesentlich verlängern. Auszahlung direkt an Ausbildungsbetrieb im 1. Arbeitsmarkt 14
15 Aktuelle Arbeiten im BSV Vorbereitungsarbeiten für die Durchführung einer «Nationalen Konferenz für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» im 2017 (Postulat von NR Pascale Bruderer- Wyss ). Erarbeitung der Botschaft WEIV für die Parlamentarischen Beratungen in den Jahren 2017 und Vorbereitung der notwendigen Weisungen für die Einführung der Massnahmen der WEIV per (voraussichtlich)
16 Schlusswort Auszug aus einer Mail eines Direktors einer IV-Stelle: «Integration kann NUR vor Ort erfolgen. Dies, weil eine Integration nur dann erfolgreich ist, wenn alle daran Beteiligten (versicherte Person, Arbeitgeber, IV, behandelnder Arzt, Unfallversicherer, Krankenversicherer) gemeinsam das Ziel der Integration vor Auge haben. Macht nur einer dieser Akteure nicht mit, ist eine Integration gefährdet. Da dies lokal und sehr nahe erfolgen muss, kann nur eine starke Durchdringung des Marktes (sprich in den Dörfern, Gemeinden, Bezirken usw.) zum Erfolg führen.» Fazit: Zusammenarbeit lohnt sich für alle Beteiligten. 16
17 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 17
18 Links zu weiterführenden Informationen: Medienmitteilung zur Weiterentwicklung der IV Leitfaden für die Beratung und Begleitung praktischer Ausbildungen von Jugendlichen Meine Koordinaten: Telefon:
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