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1 Ergebnisse 2009 Getreide - Beanstandungsrate: 12,0 % Von 25 Proben wurden 3 beanstandet. Nicht zum Verzehr geeignet (13) 2 Verdachtsproben Dinkelkerne bzw. Roggen waren auf Grund des Befalls mit Reiskäfern und Kornkäfern nicht verzehrsfähig. Eine Beschwerdeprobe Rundkornreis enthielt Reiskäfer in verschiedenen Entwicklungsstadien und war ebenfalls als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. Getreideerzeugnisse - Beanstandungsrate: 1,4% Von 71 Proben wurde 1 beanstandet. Irreführung, Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften (1) Die mittels Aschgehaltsbestimmung ermittelte Mehltype entsprach nicht der ausgewiesenen Deklaration Hinweise (3) Die Untersuchung von 2 Proben ergab Abweichungen von der angegebenen Nährwertdeklaration. In einer Probe Frühstücksmüsli wurde Aspergillus niger in erhöhter Zahl nachgewiesen. Brot, Kleingebäck - Beanstandungsrate: 4,7% Von 86 Proben wurden 4 beanstandet. Nicht zum Verzehr geeignet (1) Eine Beschwerdeprobe Mischbrot war aufgrund eines eingebackenen Reismehlkäfers nicht zum Verzehr geeignet. Irreführung, Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften (3) Bei 2 Proben Fertigpackung Kleingebäck war vor Ablauf des deklarierten MHD Schimmelpilzbefall festgestellt worden, womit die angegebene Verzehrfähigkeit nicht mehr gegeben war. Eine Probe Weizenbrot wurde unter irreführender Verkehrsbezeichnung in Verkehr gebracht. Hinweise (1) Ein Dreikontoastbrot wies geringe Mängel in der sensorischen Beschaffenheit auf.

2 Feine Backwaren - Beanstandungsrate: 14,8 % Von 209 Proben wurden 31 beanstandet. Gesundheitsschädlich, Gesundheitsgefährdend (1) Eine Proben Amarettini wurde wegen zu hohem Cyanidgehaltes als gesundheitsgefährdend eingestuft. Nicht zum Verzehr geeignet (14) 12 Proben Frittiergut (Berliner, Spritzkuchen, Quarkbällchen) waren wegen eingesetztem, verdorbenem Frittierfett und/ oder wegen zu hoher Anisidinzahl nicht zum Verzehr geeignet. Eine Beschwerdeprobe Marmorkuchen wies bereits beim Anschneiden in der Krume starken sichtbaren Schimmelpilzbefall auf. In einer Beschwerdeprobe BIO-Dinkel-Keks war ein Faden eingebacken. Wertgemindert (6) In 4 Proben Bienenstich wurden statt der geforderten Ölsaaten Kokosflocken als Belag eingesetzt, Eine Probe Bienenstich sowie eine probe Reiswaffeln wiesen deutliche Abweichungen in Geruch und Geschmack hinsichtlich einer verbrannten Note auf. Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung, unzulässige Verwendung (8) Feine Backwaren wurden auf deklariertem Farbstoffzusatz untersucht, davon waren 7 Proben wegen fehlender Kennzeichnung eingesetzter Farbstoffe beanstandet. In einer Probe Erdbeerbaiser wurde ein Farbstoffgehalt an E124 (Cocjhenillerot A) von 664,0 mg/kg ermittelt, die zulässige Höchstmenge war damit erheblich überschritten. Verstöße gegen sonstige Vorschriften/Hilfsnormen (3) In drei untersuchten Feinen Backwaren wurden mikrobiologisch DGHM- Warnwert- Überschreitungen hinsichtlich Enterobacteriaceen festgestellt. Hinweise (20) 13 Proben Feine Backwaren fielen mikrobiologisch wegen DGHM-Richtwertüberschreitungen auf. 6 Lebkuchen waren wegen erhöhter Acrylamidgehalte, eine Probe Amarettini wegen erhöhtem Cyanidgehalt zu bemängeln. Ergebnisse 2008 Getreide: 45 Proben - Beanstandungsrate: 0 % Getreideerzeugnisse: 55 Proben - Beanstandungsrate: 3,6 %

3 Brot, Kleingebäck: 61 Proben - Beanstandungsrate: 3,3 % Feine Backwaren: 252 Proben - Beanstandungsrate: 22,6 % Teigwaren: 39 Proben - Beanstandungsrate: 0 % Eignung zur Gesundheitsschädigung, gesundheitsgefährdend (5 Proben) Zwei Proben Knüppelkuchen waren aufgrund des Nachweises von Salmonella enteritidis in Zusammenhang mit einem Erkrankungsgeschehen als gesundheitsschädlich zu beurteilen. Drei Proben Amarettini, darunter eine Beschwerdeprobe, wurden wegen zu hohem Blausäuregehaltes als gesundheitsgefährdend eingestuft. Nicht zum Verzehr geeignet (17 Proben) Zwei Proben Weichweizengriess, darunter eine Beschwerdeprobe, wiesen Schädlingsbefall durch Staubläuse auf; in einer eingesandten Beschwerdeprobe Brötchen befand sich ein Getreideplattkäfer. Elf Proben Frittiergut (Berliner, Spritzkuchen) waren wegen eingesetztem, verdorbenem Frittierfett und/oder wegen zu hoher Anisidinzahl nicht zum Verzehr geeignet. Eine Beschwerdeprobe Biskuitrolle und die dazugehörige Vergleichsprobe wiesen bereits äußerlich Schimmelpilzbefall auf. Eine Probe Teegebäck wurde wegen einer Überschreitung der Höchstmenge nach Aromenverordnung an Gesamtcyanid als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Wertgemindert (13 Proben) In fünf Proben Bienenstich wurden statt der geforderten Ölsaaten andere Beläge (Kokosflocken, Haferflocken) eingesetzt, acht Proben Feine Backwaren waren wegen sensorischer Auffälligkeiten wertgemindert oder zeigten mikrobiologische Richtwertüberschreitungen. Irreführung/Kennzeichnungsmängel (23 Proben) In einer Probe Butterstollen konnte keine Butter nachgewiesen werden; in eine Probe Semmelknödel mit Kräutern wich der ermittelte Fettgehalt deutlich vom deklarierten Fettgehalt ab. Zwei Proben Feine Backwaren wiesen Kennzeichnungsmängel, wie fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum oder Deklaration der kakaohaltigen Fettglasur, auf. Feine Backwaren wurden auf deklariertem Farbstoffzusatz untersucht, davon waren 19 Proben wegen fehlender Kennzeichnung eingesetzter Farbstoffe beanstandet. Unzulässige Verwendung von Zusatzstoffen (1 Probe) In einer Probe Kirschtorte war die Höchstmenge an eingesetztem Farbstoff deutlich überschritten.

4 Verstöße gegen sonstige Vorschriften/Hilfsnormen (8 Proben) In acht untersuchten Feinen Backwaren wurden mikrobiologisch DGHM-Warnwert- Überschreitungen (DGHM=Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e. V.) festgestellt. Hinweise (30 Proben) 18 Proben Feine Backwaren fielen mikrobiologisch wegen Überschreitungen der Richtwerte der DGHM auf. Dabei handelte es sich vorwiegend um Enterobakterien. Zwei Proben Frittiergut waren aufgrund des Einsatzes von Frittierfett, dessen Parameter sich im Grenzbereich für verdorbenes Fett bewegten, drei Lebkuchen wegen erhöhter Acrylamidgehalte, eine Probe Zimtsterne wegen erhöhtem Cumaringehalt zu bemängeln. Abweichende Gehalte von der deklarierten Nährwertkennzeichnung bei zwei Proben Getreideverarbeitungsprodukten (Müsli, Schoko-Puffs), einer Probe NaanBrot sowie einer Probe Teigwaren wurden mit einem Hinweis hinsichtlich der Verfolgung des Sachverhaltes versehen. Ergebnisse 2007 Getreideerzeugnisse : Beanstandungsrate: 4,9 % (insgesamt 81 untersuchte Proben) Eine Probe zimthaltiger Frühstückscerealien wurde auf Grund eines hohen Cumaringahalts als gesundheitsschädlich beurteilt. Polenta war wegen einer Höchstmengenüberschreitung bei Fumonisinen zu beanstanden. Verdorben waren ranzige Hirseflocken und Grieß mit Käfer- und Milbenbefall. Brot und Kleingebäcke: Beanstandungsrate: 2,3 % (insgesamt 88 untersuchte Proben) Nicht zum Verzehr geeignet war eine Beschwerdeprobe (Brotscheibe) mit ganzem Mutterkorn. Zu Hinweisen führten ein erhöhter Gesamtmutterkornalkaloidanteil bei Roggenbrot sowie sensorische Mängel bei Butterhörnchen. Feine Backwaren: Beanstandungsrate: 18,7 % (insgesamt 211 untersuchte Proben) 14 Proben waren mikrobiologisch auf Grund von Richt- bzw. Warnwertüberschreitungen (Enterobacteriaceen, E.coli, Gesamtkeimzahl, Hefen) zu beanstanden. Weiterhin waren acht Proben Pfannkuchen nicht verkehrsfähig, da sie in nicht mehr geeignetem Frittierfett gebacken wurden. Wie schon im Vorjahr war eine hohe Zahl Bienenstich mit nicht leitsatzkonformen Belägen (zu geringer Anteil an Ölsaaten bzw. Austausch gegen Kokos-

5 oder Haferflocken) als abweichend von der Verbrauchererwartung zu bewerten. Irreführungen resultierten aus fehlendem Milchfett in drei Sahne- bzw. Butterkremerzeugnissen. Bei vier Proben loser Ware fehlte die Kenntlichmachung der zugesetzten Farbstoffe; eine Probe Pittiplatschkuchen war auf Grund eines deutlich zu hohen Farbstoffgehaltes zu beanstanden. 29 Hinweise resultierten überwiegend aus Hygienemängeln und bei Weihnachtsbackwaren aus Signalwertüberschreitungen bei Acrylamid. Zwei Proben wiesen leicht erhöhte Cumaringehalte auf.

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