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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Jürgen Filius u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Justizministeriums Geplanter Neubau einer Justizvollzugsanstalt (JVA) in Rottweil Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie der weitere Zeitplan im Hinblick auf die Realisierung des Bauprojekts einer JVA in Rottweil geplant ist; 2. wie die neue JVA baulich und konzeptionell ausgestaltet sein wird, ob eine multifunktionale Ausgestaltung geplant ist und ob beim Bau Gesichtspunkte moderner Gefängnisarchitektur, die z. B. Konflikte zu vermeiden hilft, berücksichtigt werden; 3. wie der besonderen Bedeutung des Standorts Esch als Naherholungsgebiet in der Nähe wertvoller Schutzgebiete Rechnung getragen wird; 4. welche Gefangenen in der neuen JVA untergebracht sein werden und ob insbesondere auch Haftplätze für Frauen vorgesehen werden; 5. wie in der neuen JVA moderner Vollzug ermöglicht wird und ob es Möglichkeiten des offenen Vollzugs oder des Wohngruppenvollzugs geben wird; 6. welche therapeutischen und resozialisierenden Maßnahmen bzw. Einrichtungen und welche Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten geplant sind; 7. welche anderen Justizvollzugsanstalten aus welchen Gründen geschlossen werden können, wenn die neue JVA in Betrieb geht; 8. was die Schließung anderer Justizvollzugsanstalten inhaltlich/konzeptionell für den Vollzug insgesamt bedeutet; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 9. wie sie die Erforderlichkeit einer neuen Justizvollzugsanstalt angesichts sinkender Gefangenenzahlen beurteilt Filius, Sckerl, Lede Abal, Halder, Lindlohr GRÜNE Begründung Die Landesregierung hat am 21. Juli 2015 beschlossen, die geplante Justizvollzugsanstalt mit bis zu 500 Häftlingen in Rottweil zu bauen. Die neue Haftanstalt soll die kleinen und zum Teil veralteten Gefängnisse in Rottweil, Hechingen (Zollernalbkreis), Waldshut-Tiengen, Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) und Tübingen ersetzen. Für die Häftlinge seien damit bessere Angebote für Therapie, Arbeit und Freizeitgestaltung möglich. Zudem liege Rottweil zentral zu Landgerichten, was auch kürzere Fahrzeiten für die Bediensteten ermögliche. In Rottweil soll nun ein Bürgerentscheid am 20. September durchgeführt werden. Durch das Gefängnis könnten in Rottweil rund 250 Arbeitsplätze entstehen. Außerdem bringt der Standort bis zu Euro pro Jahr über den kommunalen Finanzausgleich, da jeder Häftling wie ein Einwohner gerechnet wird. Aktuell gibt es in Rottweil 20 Haftplätze. Der Justizminister hat vorgeschlagen, für den Neubau einen Architektenwettbewerb auszuschreiben, der die Einbettung des Gefängnisses in die Umgebung am Standort Esch umfassen müsse, um dessen Bedeutung als Naherholungsgebiet zu stärken. Moderner, zukunftsorientierter Strafvollzug müsse sowohl die Bedürf - nisse der Anwohner als auch die Belange des Naturschutzes und der der Landschaftspflege in den Blick nehmen. Hiermit soll der weitere Zeitplan zum Bau der neuen JVA sowie ihre konkrete bauliche und inhaltliche Ausgestaltung erfragt werden. Zudem soll in Erfahrung gebracht werden, inwieweit bei der neuen JVA ein modernes Vollzugs-Verständnis hin zu therapeutischen Ansätzen und zur Stärkung des Resozialisierungsgedankens schon beim Bau Berücksichtigung findet. Stellungnahme Mit Schreiben vom 4. September 2015 Nr. STV-531-.ROW/IV/7/24 nimmt das Justizministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie der weitere Zeitplan im Hinblick auf die Realisierung des Bauprojekts einer JVA in Rottweil geplant ist; Nach einem positiven Bürgerentscheid in Rottweil am 20. September 2015 soll auf Grundlage des Bedarfs von 400 Haftplätzen ein Planungswettbewerb für die Baumaßnahme vorbereitet werden. Im Rahmen der Vorbereitungen des Wettbewerbs soll auch ein Rahmenterminplan für das Gesamtprojekt erstellt werden. 2

3 2. wie die neue JVA baulich und konzeptionell ausgestaltet sein wird, ob eine multifunktionale Ausgestaltung geplant ist und ob beim Bau Gesichtspunkte moderner Gefängnisarchitektur, die z. B. Konflikte zu vermeiden hilft, berücksichtigt werden; In Rottweil ist die Errichtung einer mittelgroßen multifunktionalen Justizvollzugsanstalt mit 400 Haftplätzen geplant. Diese soll einen vom Bundesverfassungsgericht unter Hinweis auf das Resozialisierungsziel wiederholt geforderten modernen und heimatnahen Behandlungsvollzug der Gefangenen an der Schnittstelle vom südwürttembergischen und südbadischen Landesteil ermöglichen. Die neue Anstalt soll vor allem für Untersuchungs- und Strafgefangene aus den Landgerichtsbezirken Rottweil, Konstanz, Hechingen und Waldshut-Tiengen zuständig sein. Untersuchungsgefangene aus diesem Zuständigkeitsbereich werden derzeit vor allem in den Vollzugseinrichtungen in Waldshut-Tiengen, Rottweil, Villingen-Schwenningen, Tübingen und Hechingen sowie deutlich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart untergebracht. Strafgefangene aus den Zuständigkeitsbereichen der genannten Landgerichte können derzeit nicht heimatnah untergebracht werden; sie sind vor allem in den Justizvollzugsanstalten Freiburg, Rottenburg, Ravensburg und Offenburg inhaftiert, da die genannten kleinen Vollzugseinrichtungen regelmäßig mit Untersuchungsgefangenen überbelegt sind und aufgrund ihrer Größe kein für die Resozialisierung notwendiges Ausbildungs-, Arbeits- und Behandlungsangebot machen können. Gesichtspunkte moderner Gefängnisarchitektur sollen berücksichtigt werden etwa durch eine bauliche Gestaltung, die es erlaubt, Gefangene voneinander zu trennen, sodass Konflikte innerhalb des Vollzuges verhindert werden können. Um eine optimale bauliche Gestaltung zu gewährleisten, ist die Durchführung eines Architektenwettbewerbs vorgesehen. 3. wie der besonderen Bedeutung des Standorts Esch als Naherholungsgebiet in der Nähe wertvoller Schutzgebiete Rechnung getragen wird; Für einen modernen zukunftsorientierten Justizvollzug, der den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner ebenso wie den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Rechnung trägt, ist neben einer sicheren und zeitgemäßen Unterbringung der Gefangenen auch eine weitgehend konfliktfreie Einbettung in die Umwelt notwendig. Ein wesentlicher Zweck des Architektenwettbewerbs ist es daher, der besonderen Bedeutung des Standorts Esch als Naherholungsgebiet in der Nähe wertvoller Schutzgebiete Rechnung zu tragen. So sollen im Rahmen dieses Wettbewerbs insbesondere Lösungen abgefragt werden, die eine verträgliche Einbindung der Baukörper in das Landschaftsbild ermöglichen. 4. welche Gefangenen in der neuen JVA untergebracht sein werden und ob insbesondere auch Haftplätze für Frauen vorgesehen werden; Die neue Justizvollzugsanstalt soll vor allem für männliche Untersuchungs- und Strafgefangene aus den genannten Landgerichtsbezirken zuständig sein (vgl. Frage 2). Eine besondere Abteilung für Frauen ist ebenso wenig geplant wie beispielsweise die Einrichtung einer sozialtherapeutischen Abteilung. Ob im Hinblick auf die vorgesehene Umwidmung der Jugendstrafanstalt Pforzheim in die zentrale Abschiebehafteinrichtung des Landes Baden-Württemberg Haftplätze für jugendliche männliche Strafgefangene in der neuen Einrichtung vorgehalten werden müssen, wird das Justizministerium zu gegebener Zeit prüfen. Die regionale Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs durch eine Einrichtung im nördlichen Landesteil (Adelsheim) und Haftplätze im südlichen Landesteil (Neubau Rottweil) war bereits bisher Gegenstand von Überlegungen und floss in den Bedarf von rund 400 Haftplätzen ein. 3

4 5. wie in der neuen JVA moderner Vollzug ermöglicht wird und ob es Möglichkeiten des offenen Vollzugs oder des Wohngruppenvollzugs geben wird; Bei der neuen Justizvollzugsanstalt wird es sich um eine Einrichtung des geschlossenen Vollzugs handeln. Die Einrichtung einzelner Abteilungen, in denen ein Wohngruppenvollzug möglich ist, ist denkbar. Die konkrete Ausgestaltung steht in diesem frühen Stadium jedoch noch nicht fest. 6. welche therapeutischen und resozialisierenden Maßnahmen bzw. Einrichtungen und welche Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten geplant sind; Die neue Justizvollzugsanstalt wird über ein mit den anderen mittelgroßen Justizvollzugsanstalten des Landes vergleichbares Angebot an therapeutischen Maßnahmen und Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten verfügen. Die konkrete Ausgestaltung des therapeutischen Angebots steht in diesem frühen Stadium jedoch noch nicht fest. 7. welche anderen Justizvollzugsanstalten aus welchen Gründen geschlossen werden können, wenn die neue JVA in Betrieb geht; 8. was die Schließung anderer Justizvollzugsanstalten inhaltlich/konzeptionell für den Vollzug insgesamt bedeutet; Zu 7. und 8.: Baden-Württemberg verfügt in 17 Hauptanstalten, einem Justizvollzugskrankenhaus, einer sozialtherapeutischen Abteilung, zwei Jugendarrestanstalten und 20 von der jeweiligen Hauptanstalt räumlich getrennten Abteilungen oder Außenstellen über rund Haftplätze, davon rund im geschlossenen Vollzug. Mit dem im Jahr 2007 beschlossenen Haftplatzentwicklungsprogramm Justizvollzug 2015 wird das Ziel einer höheren Wirtschaftlichkeit des Justizvollzugs durch die Aufgabe kleinerer, personalintensiver Einrichtungen und die Schaffung nachhaltiger wirtschaftlicher Strukturen, aber gerade auch eine Verbesserung der Qualität der Haftplätze im Hinblick auf die menschenwürdige Unterbringung der Gefangenen und eine höhere Quote der Einzelunterbringung angestrebt. Der Bau einer neuen Anstalt in Rottweil ist zentraler Bestandteil des Haftplatzentwicklungsprogramms. Nach deren Fertigstellung sollen die kleinen, unwirtschaftlichen und sanierungsbedürftigen Hauptanstalten in Rottweil und Waldshut-Tiengen sowie die Außenstellen in Hechingen, Villingen-Schwennigen und Tübingen aufgegeben werden. Mit der Aufgabe dieser kleinen Vollzugseinrichtungen wären die Ziele des Haftplatzentwicklungsprogramms, den Justizvollzug in Baden-Württemberg in wirtschaftlicher und behandlerischer Hinsicht zu optimieren, erreicht. 9. wie sie die Erforderlichkeit einer neuen Justizvollzugsanstalt angesichts sinkender Gefangenenzahlen beurteilt. Die Gefangenenzahlen haben sich in der Vergangenheit in großen Wellenbewegungen entwickelt. Von keiner Stelle wurde der massive Anstieg in den 90er-Jahren oder das Absinken der Gefangenenzahlen nach dem Jahr 2003 (um 20 Prozent) auch nur annähernd vorhergesehen. Eine sichere Prognose der Entwicklung der künftigen Gefangenenzahlen ist nicht möglich. Die starken Schwankungen in den Vorjahren zeigen beispielsweise, dass die demografische Entwicklung nur eine untergeordnete Rolle spielt. Ausschlaggebend für die Entwicklung der Gefangenenzahlen dürften eher soziale Faktoren wie beispielsweise Arbeitslosigkeit, bessere Integration von jungen Migranten und entlassenen Strafgefangenen sein. Schließlich beeinflusst die Gesetzgebung im Strafrecht und Strafvollzugsrecht die Gefangenenzahlen ebenso wie die Spruchpraxis der Gerichte sowohl beim ausgesprochenen Strafmaß als auch bei der Entscheidung über vorzeitige Entlassungen mit Bewährung. 4

5 Wenngleich demzufolge gesicherte Prognosen zur Entwicklung der Gefangenenzahlen nicht vorliegen, ist ein weiterer beträchtlicher Rückgang der Gefangenenzahlen aus Sicht des Justizministeriums auch aufgrund der aktuellen Entwicklungen eher unwahrscheinlich, nachdem Baden-Württemberg bereits heute im Länder- und Staatenvergleich eine weit unterdurchschnittliche und ausgesprochen geringe Gefangenenrate aufweist. Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren in Baden- Württemberg knapp 64,5 Gefangene pro Einwohnern inhaftiert. Der Bundesdurchschnitt lag bei über 81 Gefangenen pro Einwohnern. Für die sachgerechte Einordnung der Zahl an ausgewiesenen Haftplätzen im geschlossenen Vollzug muss bedacht werden, dass die sogenannte Belegungsfähigkeit keine naturwissenschaftliche Größe ist, sondern deren Festlegung ganz maßgeblich von wertenden Gesichtspunkten beeinflusst wird. Bedingt durch wesentlich höhere Gefangenenzahlen in den vergangenen Jahren wurden zur Vermeidung einer formalen Überbelegung Maßstäbe angelegt, die zu einer relativ hohen Belegungsfähigkeit geführt haben. So werden beispiels - weise Hafträume mit neun Quadratmetern Grundfläche derzeit noch als Doppelhaftraum klassifiziert, mit der Folge, dass sie in der Belegungsfähigkeit mit zwei Haftplätzen zu Buche schlagen. Für die so untergebrachten Gefangenen bedeutet dies nach Abzug des Stellplatzes für Bett, Tisch und Schränke eine Bewegungsfläche von weniger als drei Quadratmetern pro Person, was insbesondere bei einem 23-stündigen Einschluss an Wochenenden zu enormen Spannungen unter den Gefangenen mit entsprechend negativen Auswirkungen auch auf das Vollzugspersonal führen kann. Das Justizvollzugsgesetzbuch ( 7 Abs. 2 Buch 1) lässt eine solche Belegung in bis zum Jahr 2010 errichteten Justizvollzugsanstalten zu. Ungeachtet dessen strebt das Justizministerium aber an, entsprechend der Vorgabe des Justizvollzugsgesetzbuches für neue Anstalten ( 7 Abs. 3 Buch 1) eine Doppelbelegung eines Haftraums erst dann zuzulassen, wenn dieser mindestens 14 Quadratmeter Grundfläche aufweist. Dies wird zu einem deutlichen Rückgang der Belegungsfähigkeit und der im geschlossenen Bereich zur Verfügung stehenden Haftplätze führen. Die bisher in Baden-Württemberg vollzugsqualitativ an der unteren Grenze angesiedelten Maßstäbe für die Festlegung der Belegungsfähigkeit werden auch bei einem Ländervergleich der zur Verfügung stehenden Einzelhafträume deutlich. Während im Bundesdurchschnitt knapp 78 Prozent aller Hafträume als Einzel - hafträume in der Belegungsfähigkeit enthalten sind, kommt Baden-Württemberg lediglich auf 70,6 Prozent. Das Justizministerium strebt an, in den kommenden Jahren zumindest den Länderdurchschnitt zu erreichen, was zu einem Wegfall von bis zu 300 Haftplätzen führen wird. Abgesehen von einer ständigen Nichtbelegbarkeit von durchschnittlich 150 Haft - räumen infolge von Bau- und Renovierungsarbeiten ist für eine sachgerechte Bewertung der Belegungsfähigkeit ferner zu berücksichtigen, dass nach einhelliger und unbestrittener Auffassung der kriminologischen Wissenschaft und der Vollzugspraxis die Vollbelegung und damit Vollauslastung einer Vollzugsanstalt bereits dann erreicht ist, wenn die Zahl der Inhaftierten bei 90 Prozent der belegungsfähigen Haftplätze liegt. Dies beruht darauf, dass in den meisten Anstalten häufig gleichzeitig höchst unterschiedliche mit Trennungsgeboten belegte Vollzugsformen praktiziert werden müssen. Beispielhaft hierfür zu nennen sind die Vollzugsformen Strafhaft, Untersuchungshaft, Sicherungsverwahrung, Vollzug mit anschließender Sicherungsverwahrung, sozialtherapeutischer Vollzug, Vollzug an Erwachsenen, Vollzug an Jugendlichen, Vollzug an Frauen und Vollzug an Männern. Eine weitere Differenzierung ist aus behandlerischer Sicht die auf die Sozialverträglichkeit der einzelnen Gefangenen abgestimmte Unterbringung in Wohngruppen. Allein die Schaffung von einzelnen Wohngruppen mit Gemeinschaftsräumen und Gemeinschaftsküchen für die dort untergebrachten Gefangenen in den bestehenden Anstalten wird zum Wegfall weiterer Haftplätze führen. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass in Anbetracht der gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsgebote und der aus zwingenden Gründen der Sicherheit und Behandlung notwendigen Trennung der Gefangenen in einzelnen Abteilungen die jeweilige Auslastung der einzelnen Anstalten zu insgesamt 100 Prozent völlig ausgeschlossen ist. 5

6 Aufgrund der dargestellten Tatsachen und Überlegungen sowie unter Berücksichtigung der aufgeführten Wertungsmaßstäbe ist festzustellen, dass nach Inbetriebnahme der neuen Justizvollzugsanstalt Rottweil der geschlossene Vollzug mit rund Gefangenen voll belegt und ausgelastet sein wird. Im Jahr 2014 lag die Durchschnittsbelegung im geschlossenen Vollzug bei Gefangenen. Das Justizministerium wird im weiteren Planungsverfahren zum Neubau bei sich abzeichnendem Bedarf für eine höhere Haftplatzzahl entsprechend nachsteuern. Konkrete Aussagen über die genaue Belegung und des Neubaus sind aber erst möglich, wenn die neue Justizvollzugsanstalt in Betrieb geht. Je nachdem, wo im Land dann Engpässe bestehen, wird das Justizministerium zu gegebener Zeit auch gegebenenfalls weitere Zuständigkeitsverlagerungen prüfen. Derzeit deckt die Anzahl von 400 Haftplätzen den Bedarf, der durch die tatsäch - liche (Über-)Belegung der zur Aufgabe vorgesehenen Einrichtungen und die notwendige heimatnahe Unterbringung der Strafgefangenen, die derzeit nicht im Zuständigkeitsbereich der genannten Landgerichtsbezirke untergebracht sind, besteht. Hinzu kommt, dass durch die bevorstehende Umwidmung der Jugendstrafanstalt in Pforzheim mit 122 Haftplätzen in eine Abschiebehaftanstalt auch ein Bedarf an Haftplätzen zur Unterbringung von Jugendstrafgefangenen neu entstanden ist, die von den in der Jugendstrafanstalt Adelsheim inhaftierten Gefangenen zu trennen sind. Stickelberger Justizminister 6

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