Zusammenarbeit im Bereich Ausbildung Zivilschutz XXI in der Zentralschweiz: Kosten und finanzielle Folgen von vier Standortmodellen

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1 ZENTRALSCHWEIZER REGIERUNGSKONFERENZ Zusammenarbeit im Bereich Zivilschutz XXI in der Zentralschweiz: Kosten und finanzielle Folgen von vier Standortmodellen Bericht zuhanden der Sitzung der Zentralschweizer Polizeidirektorinnen und direktorenkonferenz ZPDK vom 19. Februar 2003 Verfasst durch Dr. Othmar Filliger Stans, 6. Februar 2003

2 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Auftrag Grundlagen des Berichtes Zusammenfassung Kurzbeschreibung der sstandorte und der Standortmodelle Kosten der vier Standortmodelle Ist-Situation in den Zentralschweizer Kantonen sleistungen im Zivilschutz XXI Erläuterung der Kostenberechnung und den ihr zugrundeliegenden Annahmen Schema der Kostenberechnung Berechnung des Instruktorenbedarfs im Zivilschutz XXI Gesamtkosten und Kosten pro stag Standortmodell 2a: Sempach Standortmodell 2b: Schwyz Standortmodell 3: Sechs Standorte Standortmodell : Sempach, Schwyz und Cham Standortmodell 6: Sempach und Schwyz Finanzielle Folgen der vier Standortmodelle für die Zentralschweizer Kantone Vorbemerkungen Finanzielle Folgen für Luzern Finanzielle Folgen für Uri Finanzielle Folgen für Schwyz Finanzielle Folgen für Obwalden Finanzielle Folgen für Nidwalden Finanzielle Folgen für Zug Zusammenfassung der finanziellen Folgen für die Zentralschweizer Kantone aufgrund der Investitionstätigkeit...24 Anhang...2 Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

3 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI 1. Einleitung 1.1 Auftrag An ihrer Sitzung vom 22. August 2002 hat die ZPDK den Bericht "Mögliche Bereiche der Zusammenarbeit im Zivilschutz ab 2004 in der Zentralschweiz" der Chefs der Kantonalen Zivilschutzämter (AGI) zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage des Berichtes und der Diskussionen hat die ZPDK beschlossen, 1) den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. 2) das Sekretariat ZRK nach vorgängiger Anfrage oder eine andere Fachstelle mit folgenden Abklärungen zu beauftragen: a) Die Kosten der Standortmodelle 2, 3, und 6 zu ermitteln, berechnet auf einen stag. Dabei ist von den Teilnehmertagen gemäss Bericht auszugehen. b) Die finanziellen Folgen der Standortmodelle 2, 3, und 6 für die einzelnen Kantone zu ermitteln. Es geht dabei nicht um die von den Kantonen zu tragenden "Modellkosten", sondern um die in den Kantonen entstehenden Kosten/Einsparungen aufgrund der je nach Modell kantonal zu treffenden Massnahmen. 3) dass die AGI auf der Basis der Kostenberechnungen einen Antrag zu Handen der ZPDK-Wintersitzung vom Mittwoch, 19. Februar 2003, formuliert. Auf dieser Basis soll die Richtung der Weiterbearbeitung festgelegt werden. 4) dass für die Übergangsphase von 3 bis 4 Jahren die Dauer der Grundausbildung 3 Wochen (1 Arbeitstage) beträgt. ) dass bis zur Verabschiedung eines Modellvorschlages gemäss Ziffer 3) die ab 1. Januar 2004 gemäss Status quo durchgeführt werden soll. 6) dass die AGI beauftragt wird, eine Vorlage für eine gemeinsame Materialbewirtschaftung der Zentralschweiz zu erarbeiten. Im Vordergrund steht dabei das Materialmodell C; mit Vergleichen soll garantiert werden, dass dieses gesamthaft im Vergleich zu den Modellen A und B kostengünstiger ist. 7) dass nach Abschluss dieser Arbeiten die ZPDK weitere Zusammenarbeitsprojekte im Bereich Bevölkerungsschutz prüft. Der gemeinsam von der AGI und dem ZRK-Sekretariat zu erarbeitende Bericht hat demnach zwei Fragen zu beantworten: 1) Welches sind die Kosten der Standortmodelle 2, 3, und 6 für die im Rahmen des Zivilschutzes XXI durchzuführende (Grundausbildung, Kaderausbildung, Spezialistenausbildung), berechnet auf einen stag? 2) Welches sind die finanziellen Konsequenzen für die einzelnen Kantone unter Berücksichtigung der zu treffenden Massnahmen im Sinne von Investitionen bzw. Desinvestitionen? Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

4 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI 1.2 Grundlagen des Berichtes Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Amtsvorstehern, s- und Finanzchefs der für den Zivilschutz zuständigen Ämter der Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug einerseits und dem ZRK-Sekretariat andererseits. Dort wo es angezeigt war, wurde auch Glarus berücksichtigt. Folgende Sitzungen und Besprechungen waren massgebend: Daten Anlass Ergebnis Vorbesprechung mit Peter Bolinger in Zug. Auslegeordnung, Vorgehen Besichtigung der szentren vor Ort (Schwyz, Nidwalden, Luzern, Zug, Uri) und Gespräche mit Amtsvorstehern, s- und Finanzchefs. Grundlagen für die Erhebung des Ist-Zustandes Besprechung mit Peter Bolinger in Stans. Überarbeitetes Vorgehen Sitzung mit den Amtsvorstehern, s- und Finanzchefs in Schwyz Sitzung mit den s- und Finanzchefs in Cham Besprechung mit Xaver Stirnimann, schef Nidwalden, in Stans Sitzung mit den Amtsvorstehern, s- und Finanzchefs in Altdorf Sitzung mit den Amtsvorstehern von Luzern, Schwyz und Zug in Zug Sitzung mit den Amtsvorstehern in Schwyz. Kalkulationsschema, Raster für die Erhebung der Ist-Situation. Einheitliche Berechnung der finanziellen Folgen, Grundlagen für die Kalkulation. Bedarf an Kursleitern. Grundlagen für die Kalkulation, Information zum Zwischenstand. Weiteres Vorgehen. Verabschiedung des Berichtes und Antrag zuhanden der ZPDK. Der Bericht stützt sich auf folgende Dokumente: - Protokollauszug der Sommersitzung der ZPDK, Bericht AGI, Mögliche Bereiche der Zusammenarbeit im Zivilschutz ab 2004 in der Zentralschweiz, Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, Zivilschutzkonzepte der Kantone Uri, Schwyz, Nidwalden und Zug. - Jahresrechnungen 2000/2001 der Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug. - Organigramme des Amtes für Zivilschutz, Luzern. - Betriebsrechnungen des Amtes für Feuer- und Zivilschutz, Schwyz. - Aktennotiz von Peter Bolinger, Baukosten szentrum, Erfahrungswerte des Bundesamtes für Zivilschutz, siehe Anhang 8. - Aktennotiz von Urs Hofer, Mögliche Kosten der Zivilschutzrekrutenschule, Erfahrungswerte des Bundesamtes für Zivilschutz (Kosten pro Teilnehmertag zwischen Fr. 40 und Fr. 0), Schwyz, 16. Oktober Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

5 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI 2. Zusammenfassung Vorbemerkungen: - Die Ergebnisse dürfen nicht eng interpretiert, d.h. auf den Franken genau gelesen werden, weil erstens die Rechnungen auf Annahmen basieren und zweitens die vorgenommenen Abgrenzungen auf Schätzungen beruhen und deshalb nicht trennscharf sein können. - Um die im Rahmen von Frage 1 berechneten Kosten pro stag vergleichen zu können, sei auf Erfahrungswerte des Bundesamtes für Zivilschutz verwiesen. Demnach betragen die Kosten pro stag zwischen Fr. 40 und Fr. 0. Frage 1: Welches sind die Kosten der Standortmodelle 2, 3, und 6 für die im Rahmen des Zivilschutzes XXI durchzuführende Grundausbildung, Kaderausbildung, Spezialistenausbildung, berechnet auf einen stag? Alle Berechnungen unterscheiden zwischen einem zweiwöchigen und einem dreiwöchigen Grundkurs (2 Wo GA bzw. 3 Wo GA). Antwort auf die Frage 1 (Beträge in Fr.): Standortmodell 2a Ort: 2 Wo GA 3 Wo GA Sempach Standortmodell 3 Ort: 2 Wo GA 3 Wo GA Sempach Erstfeld Schwyz Oberdorf Cham Standortmodell 2b Ort: 2 Wo GA 3 Wo GA Schwyz Standortmodell Ort: 2 Wo GA 3 Wo GA Sempach Schwyz Cham Standortmodell 6 Ort: 2 Wo GA 3 Wo GA Sempach Schwyz Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

6 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI Antwort auf die Frage 2 (Beträge in Fr., Desinvestition über 40 Jahre hochgerechnet): Kantone Frage 2: Welches sind die finanziellen Konsequenzen für die einzelnen Kantone unter Berücksichtigung der zu treffenden Massnahmen im Sinne von Investitionen bzw. Desinvestitionen? Standortmodell 2a Standortmodell 2b Standortmodell 3 Standortmodell Sempach Schwyz 6 Standorte Sempach/ Schwyz/ Cham Standortmodell 6 Sempach/ Schwyz Luzern 8'830'000-2'32' ' ' '000 Uri ' Schwyz -1'680'000 3'310' ' '000 Obwalden Nidwalden 0 0 1'00' Zug -768' ' ' ' '000 Luzern hat vor allem dann eine grosse Investition (Fr. 8'830'000) zu tätigen, wenn das bestehende szentrum in dem Ausmass erweitert werden sollte, dass die gesamte Zentralschweizer Grund-, Kader- und Spezialistenausbildung in Sempach stattfinden kann (Standortmodell 2a). Beim Szenario "Standortmodell 2b" resultiert ein relativ grosser Ertrag (Fr. 2'32'000). Bei den anderen drei Modellen steht in jedem Fall eine Investition an (Fr. 420'000). Uri hat nur dann zu investieren (Fr. 620'000), wenn die Grundausbildung für die Urner in Zukunft in Erstfeld durchgeführt werden soll. Schwyz besitzt wie Luzern ein grösseres szentrum und sieht sich dementsprechend mit den gleichen Konsequenzen bezüglich der Investitionstätigkeit konfrontiert, mit dem Unterschied allerdings, dass die Beträge in Schwyz wesentlich kleiner ausfallen. Obwalden hat kein szentrum und wird auch in Zukunft keines bauen. Nidwalden muss wie der Kanton Uri nur dann investieren (Fr. 1'00'000), wenn die Grundausbildung im eigenen Kanton in Oberdorf durchgeführt werden soll. Zug kann in jenen Fällen Räumlichkeiten vermieten (= desinvestieren) und einen Ertrag von Fr. 768'000 erzielen, in denen die Zentralschweizer Grund-, Kader- und Spezialistenausbildung in Sempach und/oder in Schwyz angeboten wird. Sollte ein Teil dieser weiterhin in Cham stattfinden, müsste Zug in die Informatik investieren (Fr. 120'000). Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

7 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI 3. Kurzbeschreibung der sstandorte und der Standortmodelle Der Bericht der AGI vom erläutert die sstandorte auf S. 11 f.: 1) Luzern Der Kanton Luzern betreibt seine zentral für den ganzen Kanton im Zivilschutzzentrum Sempach. Teilweise partizipieren auch vereinzelt Teilnehmer aus anderen Kantonen an den Kursen, was über Tagespauschalen abgegolten wird. 2) Schwyz Zwischen den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Glarus besteht seit Herbst 199 eine Verwaltungsvereinbarung (svereinbarung). Darin ist die der Schutzdienstpflichtigen und die Kurskostenregelung im Zivilschutzausbildungszentrum Schwyz geregelt. Unter der Federführung vom Standortkanton werden gemeinsam mit den Partnerkantonen im Vorjahr die skurse, die Instruktoren- und Teilnehmerzuteilung geplant und koordiniert. Die eigentlichen Kursvorbereitungen, die Administration, Durchführung und Abrechnung der Kurse, erfolgt durch den Kanton Schwyz. 3) Zug Der Kanton Zug betreibt seine im Zivilschutzzentrum Cham. Teilweise partizipiert auch der Kanton Obwalden mit Teilnehmern an gewissen skursen, was über Tagespauschalen abgegolten wird. 4) Uri, Nidwalden und Glarus Die Kantone Uri, Nidwalden und Glarus verfügen über eigene kleinere szentren, die sie zur Zeit für die Grundausbildung einzelner Funktionen, Weiterbildungs- und Wiederholungskurse sowie besondere sanlässe benützen. Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

8 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI Im AGI-Bericht vom wurden sechs Standortmodelle (S. 32 ff) entworfen. Zwei davon sind nicht mehr weiterzuverfolgen: Modell 1 "Neubau eines zentralen szentrums für die gesamte Mannschafts- und Kaderausbildung" und Modell 4 "Jeder Kanton allein". Für die folgenden vier Modelle sind nähere Berechnungen anzustellen: 1) Standortmodell 2: Ausbau eines zentralen szentrums für die zentrale : 2a Sempach oder 2b Schwyz Für einen Ausbau kommen von den grossen drei Standorten einzig Sempach und Schwyz in Frage (Auflistung der Teilnehmer nach Herkunftskanton und Kursart siehe AGI-Bericht vom , Beilage1). Cham verfügt nicht über den dafür notwendigen Raum. 2) Standortmodell 3: Sechs sstandorte (Status quo) Modell 3 geht davon aus, dass die Zivilschutzausbildung (Grundausbildung, Kaderausbildung, Spezialistenausbildung) auf den bestehenden sechs sstandorten (Sempach, Schwyz, Cham, Erstfeld, Oberdorf, Glarus) durchgeführt wird (Teilnehmerzahlen siehe AGI-Bericht vom ). Damit verbunden ist die gemeinsame Durchführung der Kader- und Spezialistenausbildung und die teilweise Durchführung der Grundausbildung in einem anderen Kanton (z.b. Uri und Nidwalden führen die Grundausbildung zum Teil in Schwyz durch). 3) Standortm odell : Drei sstandorte: Sempach, Schwyz und Cham Dieses Modell sieht vor, dass die Zivilschutzausbildung (Grundausbildung, Kaderausbildung, Spezialistenausbildung) für alle sieben Kantone in den drei Zentren Sempach, Schwyz und Cham stattfindet (Aufteilung der Teilnehmer nach Herkunftskanton und Kursart siehe AGI-Bericht vom , Beilage 3). 4) Standortmodell 6: Zwei sstandorte: Sempach und Schwyz Die Zivilschutzausbildung wird ungefähr hälftig auf Sempach und Schwyz aufgeteilt (Aufteilung der Teilnehmer nach Herkunftskanton und Kursart siehe AGI-Bericht vom , Beilage 2). Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

9 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI 4. Kosten der vier Standortmodelle 4.1 Ist-Situation in den Zentralschweizer Kantonen In einem ersten Schritt sind für die Zentralschweizer Kantone mittels eines einheitlichen Rasters die folgenden Daten der Jahre 2000 und 2001 ermittelt worden: - Anzahl der Kursteilnehmer, - Anzahl der stage, - Entschädigungen an Drittkantone, - Stellen-% und Bruttogehälter, - Personalkosten, - Sachkosten und - Sachversicherungswerte der Immobilien. Primär interessieren die Zahlen im Zusammenhang mit der, weshalb innerhalb eines kantonalen Amtes abgegrenzt wurde, zum einen zwischen - Zivilschutz- (ZS-) und - Nicht Zivilschutz- () und zum anderen innerhalb der Zivilschutz- zwischen - und -. Die Abgrenzungen sind vorgenommen worden auf der Grundlage von Organigrammen, Pflichtenheften und Schätzungen. Die Ergebnisse befinden sich in Anhang 1. Sie bilden die zentrale Grundlage für die Festlegung der Zuschlagssätze und der Personalkosten pro Instruktorentag, siehe Anhang sleistungen im Zivilschutz XXI Das am 4. Oktober 2002 von den Eidgenössischen Räten verabschiedete Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz unterscheidet folgende en: Grundausbildung (Art. 33) Kaderausbildung (Art. 34) Schutzdienstpflichtige absolvieren spätestens drei Jahre nach der Rekrutierung eine Grundausbildung von mindestens zwei bis längstens drei Wochen. Die Grundausbildung kann mit einer Zusatzausbildung für Spezialisten von längstens einer Woche ergänzt werden. Schutzdienstpflichtige, die für eine Kaderfunktion vorgesehen sind, bestehen für die Übernahme einer Kaderfunktion einen Kaderkurs von jeweils mindestens einer Woche und längstens zwei Wochen. Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

10 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI Weiterbildung (Art. 3) Wiederholungskurse (Art. 36) Schutzdienstpflichtige in Kader- und Spezialistenfunktionen können innerhalb von vier Jahren zu Weiterbildungskursen von insgesamt längstens zwei Wochen aufgeboten werden. Schutzdienstpflichtige werden nach Absolvierung der Grundausbildung jährlich zu Wiederholungskursen von mindestens zwei Tagen bis längstens einer Woche aufgeboten. Kader und Spezialisten können jedes Jahr zu längstens einer weiteren Woche aufgeboten werden. Bezüglich Grundausbildung ist zwischen allgemeiner Grundausbildung und fachbezogener Grundausbildung zu unterscheiden. Die fachbezogene Grundausbildung ihrerseits kennt drei Fachrichtungen: Pionier, Betreuer, Stabsassistent. Die ZPDK lässt derzeit noch offen, ob die Grundausbildung längerfristig zwei oder drei Wochen dauern soll. An ihrer Sitzung vom 22. August 2002 hat sie beschlossen, dass für die Übergangsphase von drei bis vier Jahren die Dauer der Grundausbildung drei Wochen (1 Arbeitstage) betragen soll. Analog zu den im AGI-Bericht vom 12. August 2002 ausgewiesenen Teilnehmerzahlen wird bei den Berechnungen zweigleisig gefahren: a) zweiwöchige Grundausbildung (10 Arbeitstage) und b) dreiwöchige Grundausbildung (1 Arbeitstage). Die kantonalen Sollbestände für den Zivilschutz XXI basieren auf Konzepten, welche den kantonalen Bedürfnissen und Begebenheiten Rechnung tragen. Die kantonalen Teilnehmerzahlen sind abgeleitet worden aus der Gegenüberstellung der Ist- mit den Sollbeständen. In den Kantonen Uri, Schwyz, Nidwalden, Zug und Glarus sind die Konzepte von den Regierungen genehmigt worden. Für Luzern und Obwalden liegen bislang erste Schätzungen vor. Anhang 3 enthält die Anzahl Teilnehmer und Teilnehmertage nach Herkunftskanton pro s- bzw. Kursart. Indem neben der Grund-, Kader- und Spezialistenausbildung auch die Weiterbildungs- und Wiederholungskurse aufgeführt werden, umfasst die Tabelle das gesamte Mengengerüst der im Zivilschutz XXI. Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

11 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI 4.3 Erläuterung der Kostenberechnung und den ihr zugrundeliegenden Annahmen Schema der Kostenberechnung Die Berechnung differenziert in jedem Modell zwischen einer zweiwöchigen (10 stage) und einer dreiwöchigen (1 stage) Grundausbildung. Sie erfolgt in vier Schritten: Schritt 1: sleistungen Zivilschutz XXI Zunächst werden pro sstandort die Anzahl Teilnehmer, Teilnehmertage und Klassen ermittelt. Basis und detaillierte Ergebnisse: - AGI-Bericht vom , Beilage Nr. 1, 2 und 3, bereinigt durch Xaver Stirnimann, Anhang 3: Teilnehmer und Teilnehmertage nach Herkunftskanton. Schritt 2: Instruktorenbedarf und Personalkosten Instruktor pro Tag Ausgehend von der Anzahl Kursteilnehmer und Klassen wird auf der Grundlage bestimmter Annahmen der Bedarf an Instruktorentagen berechnet unter der Berücksichtigung, dass Instruktoren unterrichten und in der Kursleitung tätig sind. Die Annahmen und der Rechnungsablauf werden in Pkt erläutert. Detaillierte Ergebnisse: - Anhang 4: Bedarf Instruktorentage. Die Personalkosten eines Instruktors ergeben sich aus einem %-Zuschlag auf den Personalkosten 2001 (Anpassung an Gehaltserhöhungen). Dies führt zu "kantonsindividuellen" Personalkosten. In den Standortmodellen verwenden wir die Durchschnittswerte jener Kantone, die Instruktoren in den betreffenden Standorten einsetzen. Ausnahmen: Die Personalkosten von Obwalden werden nicht berücksichtigt, weil Obwalden für die bloss ein 7%-Pensum vorsieht; und die Personalkosten von Glarus sind nicht eingeschlossen, weil sie nicht erfasst worden sind. Basis und detaillierte Ergebnisse: - Anhang 1: Ist-Situation in den Zentralschweizer Kantonen. - Anhang 2: Daten für die Zuschlagskalkulation. Schritt 3: Bedarf Neuinvestitionen Im Rahmen des dritten Schrittes werden die Neuinvestitionen der Kantone erfasst. Nicht inbegriffen sind hier explizit die Ersatzinvestitionen, die bereits im Zuschlagssatz für die Sachkosten enthalten sind (näheres siehe Schritt 4). Pkt. enthält die Beschreibung der Neuinvestitionen. Detaillierte Ergebnisse: - Anhang 7: Finanzielle Folgen für die Kantone. Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

12 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI Schritt 4: Kostenberechnung Die Personalkosten für die Instruktoren resultieren aus der Multiplikation zwischen dem Instruktorenbedarf und den Personalkosten eines Instruktors. Die Personalkosten für das Verwaltungs- und Hilfspersonal und die Sachkosten ergeben sich aus einem Zuschlagssatz auf den Personalkosten für die Instruktoren bzw. auf den gesamten Personalkosten (Personalkosten Instruktoren und Personalkosten Verwaltungs-/Hilfspersonal). Es gelten folgende Relationen: Personalkosten Verwaltungs / Hilfsperso nal Personalkosten Leiter, Instruktoren Sachkosten Personalkosten Leiter, Instruktoren + Personalkosten Verwaltungs / Hilfsperso nal Die Zuschlagssätze entsprechen den durchschnittlichen Relationen der Jahre 2000 und 2001 in der. Folgende Zuschlagssätze gelangen standortgebunden zur Anwendung: Zuschlagssätze LU UR SZ OW NW ZG Personalkosten Verwaltungs-/Hilfspersonal 43% 3% 4% 0% 2% 17% Sachkosten 3% 43% 6% 0% 23% 47% Die Neuinvestitionen verursachen Abschreibungs- und Zinskosten. Sie werden zum einen linear über folgende Nutzungsdauer abgeschrieben: - Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge: 10 Jahre, - Informatik: 4 Jahre, - Immobilien: 40 Jahre, und zum anderen mit der Hälfte des eingesetzten Kapitals zu 4% verzinst. Die Betriebskosten für den Unterricht setzen sich somit zusammen aus: - Personalkosten Instruktoren, - Personalkosten Verwaltungs- und Hilfspersonal, - Sachkosten, - Abschreibungs- und Zinskosten aufgrund der Neuinvestitionen. Die Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten (RVU-Kosten) basieren auf folgenden Annahmen: - Den Reisekosten liegt das Bahnbillett 2. Klasse, ganzer Preis, Hin- und Rückfahrt vom Hauptort bzw. stadt zum entsprechenden sstandort zugrunde. - Pro Tag wird mit einer Hauptmahlzeit im Betrag von Fr. 18 gerechnet. - Eine Übernachtung mit Frühstück und Abendessen kostet Fr Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

13 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI Die Gesamtkosten resultieren aus der Addition von: - Betriebskosten für den Unterricht, - Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten (RVU-Kosten). Das Schema der Kostenberechnung sieht wie folgt aus: Standort: sleistungen Zivilschutz XXI (mit Glarus) 2 Wo GA 3 Wo GA Anzahl Teilnehmer Grundausbildung (GA) Anzahl Teilnehmer Kaderausbildung Anzahl Teilnehmer Spezialistenausbildung Total Anzahl Teilnehmer Anzahl Teilnehmertage Grundausbildung (GA) Anzahl Teilnehmertage Kaderausbildung Anzahl Teilnehmertage Spezialistenausbildung Total Anzahl Teilnehmertage Anzahl Klassen Grundausbildung (GA) Anzahl Klassen Kaderausbildung Anzahl Klassen Spezialistenausbildung Total Anzahl Klassen Instruktorenbedarf und Personalkosten Instruktor pro Tag 2 Wo GA 3 Wo GA Bedarf Instruktorentage (Unterricht inkl. Vor/Nachb. und Leit.) Personalkosten Instruktor pro Tag Bedarf Neuinvestitionen 2 Wo GA 3 Wo GA Neuinvestition Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge Neuinvestition Informatik Neuinvestition Immobilien Total Bedarf Neuinvestitionen Kostenberechnung 2 Wo GA 3 Wo GA Personalkosten Instruktoren Personalkosten Verwaltungs-/Hilfspersonal Sachkosten Abschreibungs-/Zinskosten aufgrund Neuinvestitionen Betriebskosten für den Unterricht Reise-/Verpflegungs-/Unterbringungskosten (RVU-Kosten) Gesamtkosten (Betriebskosten Unterricht + RVU-Kosten) Kosten pro stag Detaillierte Ergebnisse zu Schritt 4: - Anhang 2: Daten für die Zuschlagskalkulation. - Anhang : Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten (RVU-Kosten). - Anhang 6: Kosten Standortmodelle. Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

14 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI Berechnung des Instruktorenbedarfs im Zivilschutz XXI Die Berechnung des Instruktorenbedarfs erfolgt in vier Schritten, auf der Grundlage bestimmter Annahmen und führt zu folgenden Ergebnissen: Rechnungsschritte und Annahmen Ergebnis 1 Basis sind die Teilnehmer und Teilnehmertage nach Herkunftskanton pro Kursart. Hier ist zu wiederholen: Berechnet wurden ausschliesslich die Grund- /Kader- und Spezialistenausbildung. Nicht berechnet wurden die Weiterbildungs- und die Wiederholungskurse. 2 Aufteilung der Teilnehmer und Teilnehmertage nach Herkunftskanton auf die zur Diskussion stehenden Standortmodelle (Quelle: AGI-Bericht vom , bereinigt durch Xaver Stirnimann, ). 3 Ermittlung der Anzahl Klassen pro Kursart und Standortmodell. Annahme: Durchschnittliche Klassengrösse = 10 Kursteilnehmer. 4 Instruktoren sind im Rahmen der im Unterricht und in der Kursleitung tätig. Folglich resultiert der Bedarf an Instruktorentagen aus der Addition von Unterrichtstagen und Kursleitertagen. Annahmen für die Berechnung des Bedarfs an Instruktoren: a) Grundausbildung 2 Wochen: Unterrichtstage = Kursdauer plus 0%-Zuschlag für Vor-/Nachbereitung. Kursleiter = 1 Kursleiter führt 8 Klassen. Kursleitertage = Kursdauer plus 100%-Zuschlag für Vor-/Nachbereitung. b) Grundausbildung 3 Wochen: Unterrichtstage = Kursdauer plus 70%-Zuschlag für Vor-/Nachbereitung (Dritte Woche im Feld ist arbeitsintensiver). Kursleiter = 1 Kursleiter führt 8 Klassen. Kursleitertage = Kursdauer plus 100%-Zuschlag für Vor-/Nachbereitung. c) Kader- und Spezialistenausbildung an einem Standort: Unterrichtstage = Kursdauer plus 0%-Zuschlag für Vor-/Nachbereitung. Kursleiter = 1 Kursleiter führt 8 Klassen. Kursleitertage = Kursdauer plus 100%-Zuschlag für Vor-/Nachbereitung. d) Kader- und Spezialistenausbildung an mehreren Standorten: Unterrichtstage = Kursdauer plus 0%-Zuschlag für Vor-/Nachbereitung. Kursleiter = 1 Kursleiter führt weniger als 8 Klassen, kursinividuelle Bestimmung der Anzahl Klassen pro Kursleiter durch Xaver Stirnimann, Kursleitertage = Kursdauer plus 70%-Zuschlag für Vor-/Nachbereitung. e) Standortmodell 3, sechs Standorte: Kursleiter = 1 Kursleiter führt 4 Klassen im Rahmen der Grundausbildung. Die Kantone Uri, Nidwalden und Glarus sprechen sich gegenseitig ab, weshalb jedem der drei Kantone je ein Kursleiter zugerechnet wird. f) Instruktoren für die Kader- und Spezialistenausbildung: Um die Berechnungen zu vereinfachen, gehen wir in jedem Modell davon aus, dass die Kader- und Spezialistenausbildung ausschliesslich in Sempach, Schwyz und Cham von den dortigen Instruktoren durchgeführt wird. Folglich weisen die Kantone Uri, Nidwalden und Glarus für die Kader- und Spezialistenausbildung keine Instruktorentage auf. Diese Vereinfachung entspricht nicht vollumfänglich der Realität, denn der Instruktoreneinsatz in der Kader- und Spezialistenausbildung orientiert sich an den Personen bzw. deren Fähigkeiten, und nicht an der Kantonszugehörigkeit. Anhang 3 AGI-Bericht vom Anhang 4 Anhang 4 Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

15 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI 4.4 Gesamtkosten und Kosten pro stag Die detaillierten Kalkulationen, die zu den nachfolgenden Ergebnissen führen, befinden sich im Anhang Standortmodell 2a: Sempach Ort: 2 Wo GA 3 Wo GA Differenz Gesamtkosten 3'016'139 4'300'648 1'284'09 Sempach Kosten pro stag Standortmodell 2b: Schwyz Ort: 2 Wo GA 3 Wo GA Differenz Gesamtkosten 2'986'14 4'367'860 1'381'706 Schwyz Kosten pro stag Standortmodell 3: Sechs Standorte Ort: 2 Wo GA 3 Wo GA Differenz Sempach Erstfeld Schwyz Oberdorf Cham Gesamtkosten Gesamtkosten Gesamtkosten Gesamtkosten Gesamtkosten 1'180' ' ' '67 43'388 1'743' ' ' ' '380 62'99 78'60 234'827 76' '992 Kosten pro stag Kosten pro stag Kosten pro stag Kosten pro stag Kosten pro stag Total Gesamtkosten 2'811'913 3'998'66 1'186'743 Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

16 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI Standortmodell : Sempach, Schwyz und Cham Ort: 2 Wo GA 3 Wo GA Differenz Sempach Schwyz Cham Gesamtkosten Gesamtkosten Gesamtkosten 1'180'409 1'041'863 43'388 1'743'404 1'486'1 777'380 62'99 444'61 233'992 Kosten pro stag Kosten pro stag Kosten pro stag Total Gesamtkosten 2'76'661 4'007'299 1'241' Standortmodell 6: Sempach und Schwyz Ort: 2 Wo GA 3 Wo GA Differenz Sempach Schwyz Gesamtkosten Gesamtkosten 1'203'021 1'611'497 1'766'016 2'328'773 62'99 717'27 Kosten pro stag Kosten pro stag Total Gesamtkosten 2'814'18 4'094'789 1'280'270 Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

17 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI. Finanzielle Folgen der vier Standortmodelle für die Zentralschweizer Kantone.1 Vorbemerkungen Der zweite Teil des Auftrages lautet, die finanziellen Folgen der vier Standortmodelle für die Zentralschweizer Kantone zu ermitteln, wobei es dabei um die in den Kantonen entstehenden "Kosten/Einsparungen" gehen soll, die aufgrund der kantonal zu treffenden Massnahmen entstehen. Mit anderen Worten: hier sind zunächst die in den Kantonen anfallenden Neuinvestitionen und Desinvestitionen gefragt. Wie die von der Arbeitsgruppe für jedes Standortmodell zu beantwortenden Fragen lauten, sei am Beispiel des Standortmodelles 2a (ein Standort in Sempach) illustriert: - Was und wieviel muss Luzern zusätzlich an Investitionen tätigen, wenn in Sempach die Grund-, Kader- und Spezialistenausbildung für die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug und Glarus durchgeführt werden sollen? - Wenn die Grund-, Kader- und Spezialistenausbildung ausschliesslich in Sempach durchgeführt werden, dann benötigen die Kantone Uri, Schwyz, Nidwalden und Zug nicht mehr die derzeitige Infrastruktur. Dies führt somit zur zweiten Frage: was und in welchem Umfang können Uri, Schwyz, Nidwalden und Zug desinvestieren, also Infrastruktur umnutzen oder abbauen? Wenn die "kantonal zu treffenden Massnahmen" auch die Betriebskosten (laufende Rechnung) umfassen sollen, dann müssen vorgängig weitere Eckwerte geklärt werden, zum Beispiel die Frage des Organisationsmodells oder die Pflichtenhefte. Für die Ermittlung der skosten waren diese Informationen nicht notwendig, weil dieser Berechnung Zuschlagssätze zugrunde liegen. Die s- und Finanzchefs der Zivilschutzämter der Zentralschweizer Kantone haben am 17. Januar 2003 in Cham zusammen mit dem Verfasser des Berichtes die Fragen der mit den verschiedenen Standortmodellen verbundenen Investitions- und Desinvestitionstätigkeiten eingehend besprochen mit dem Ziel, die finanziellen Folgen einheitlich zu berechnen. Die zur Anwendung gelangten Kostensätze stammen aus folgenden Quellen: Positionen Betrag in Fr. Quelle 1 Übungspiste. 1'290'000 Bundesamt für Zivilschutz, Erfahrungswert aufgrund von Kostenabrechnungen (Aktennotiz P. Bolinger), siehe Anhang 8. Für Nidwalden: Umnutzung bestehende Räume für 3 neue Klassenzimmer und Erweiterung Übungspiste. 1'200'000 Offerte aus dem Jahr Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

18 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI Positionen Betrag in Fr. Quelle 1 Klassenzimmer, alles eingerechnet (inkl. Arbeitsplätze für Ausbildner, Landkosten). 1'10'000 Bundesamt für Zivilschutz, Erfahrungswert aufgrund von Kostenabrechnungen (Aktennotiz P. Bolinger), siehe Anhang 8. 1 Mehrzweckfahrzeug. 10'000 Erfahrungswert. 1 Informatikzimmer mit 10 Arbeitsplätzen, Server und Beamer. 120'000 Erfahrungswert. 1 Fahrzeug für Personentransporte. 0'000 Erfahrungswert. Desinvestition heisst für uns, dass nicht mehr benötigte Räume weitervermietet werden können. Um eine Weitervermietung eines solchen "Mietobjektes" mit Investitionen vergleichbar zu machen, wird dessen Wert ermittelt, indem der schätzungsweise zu erzielende monatliche Mietertrag statisch (ohne Berücksichtigung der Teuerung) auf 40 Jahre (entspricht der Nutzungsdauer bei der Berechnung der Abschreibungen) kapitalisiert wird. Beispiel: monatliche Miete Fr. 00 = Wert von Fr. 240'000 (Fr. 00 x 12 x 40). Zur Umnutzung bzw. Weitervermietung nicht mehr benötigter Räume und Immobilien gibt es zwei Alternativen, die im Bericht nicht für alle Kantone und Modelle berechnet worden sind, weil sie von der Arbeitsgruppe als wenig realistisch eingestuft werden: a) Aufhebung des szentrums durch Abbruch der Gebäude und Rekultivierung des Geländes, b) Verkauf des sgeländes und des Übungsgeländes. Peter Bolinger hat die Auswirkungen der beiden Alternativen für das szentrum Cham grob geschätzt: Abbruch der Gebäude und Rekultivierung des Geländes (Beträge in Fr.) Abbruch und Rekultivierung. Rückzahlung Bundes- und Gemeindebeitrag gemäss Art. 60 ZSV. Ersatzraum für 6 bis 7 Arbeitsplätze im Zivilschutz inkl. Einrichtungen. Ergebnis 2'00'000 '034'470 1'000'000 8'34'470 Verkauf des szentrums und des Übungsgeländes (Beträge in Fr.) Verkaufserlös zwischen Fr. 6'000'000 und Fr. 8'000'000. Rückzahlung Bundes- und Gemeindebeitrag gemäss Art. 60 ZSV. Ersatzraum für 6 bis 7 Arbeitsplätze im Zivilschutz inkl. Einrichtungen. Ergebnis -7'000'000 '034'470 1'000'000-96'30 Es ist anzufügen, dass in dieser Grobschätzung nur die Beschaffung des Ersatzraumes für den Zivilschutz berücksichtigt worden ist. Andere Organisationen, vor allem die Feuerwehr, müssten sich ebenfalls nach anderen s- und Übungsmöglichkeiten umsehen. Die für den Kanton Zug dadurch entstehenden Kosten sind nicht enthalten. Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

19 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI.2 Finanzielle Folgen für Luzern Standortmodell 2a: Sempach Neu-/Desinvestitionen Details Betrag in Fr. Mob., Masch., Fahrz. - 8 neue Fahrzeuge à Fr. 0'000 = Fr. 400' Einsatzanhänger à Fr. 1'000 = Fr. 120' '000 Informatik - Ausstattung eines Informatikzimmers à Fr. 120' '000 Immobilien - Erweiterung Übungspiste: Fr. 1'290' Landkosten für Übungspiste: 10'000 m 2 à Fr. 200 = Fr. 2'000' neue Klassenzimmer à Fr. 1'10'000 = Fr. 4'600' Renovation 10 bestehender Klassenzimmer à Fr. 30'000 = Fr. 300'000. 8'190'000 Desinvestitionen Keine. 0 Ergebnis 8'830'000 Standortmodell 2b: Schwyz Neu-/Desinvestitionen Details Betrag in Fr. Mob., Masch., Fahrz. Keine. 0 Informatik Keine. 0 Immobilien Keine. 0 Desinvestitionen Ergebnis - 7 Klassenzimmer werden weiterhin benötigt. - 7 Klassenzimmer werden weitervermietet, Fr. 700 / Monat, kapitalisiert auf 40 Jahre. -2'32'000-2'32'000 Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

20 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI Standortmodell 3: Sechs Standorte Standortmodell : Sempach, Schwyz und Cham Standortmodell 6: Sempach und Schwyz Neu-/Desinvestitionen Details Betrag in Fr. Mob., Masch., Fahrz. - 6 neue Fahrzeuge à Fr. 0'000 = Fr. 300' Einsatzanhänger à Fr. 1'000 = Fr. 120' '000 Informatik Keine. 0 Immobilien Keine. 0 Desinvestitionen Keine. 0 Ergebnis 420'000.3 Finanzielle Folgen für Uri Der Kanton Uri muss nur dann investieren, wenn das Standortmodell 3 realisiert werden soll. Desinvestionen fallen in keinem der zu prüfenden Modelle an. Standortmodell 3: Sechs Standorte Neu-/Desinvestitionen Details Betrag in Fr. Mob., Masch., Fahrz. - 2 neue Fahrzeuge à Fr. 0'000 = Fr. 100' Rund Fr. 100'000 für div. Mobiliar und Maschinen. 200'000 Informatik - Ausstattung eines Informatikzimmers à Fr. 120' '000 Immobilien - Erweiterung Übungspiste: Fr. 300' '000 Desinvestitionen Keine. 0 Ergebnis 620'000 Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

21 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI.4 Finanzielle Folgen für Schwyz Standortmodell 2a: Sempach Neu-/Desinvestitionen Details Betrag in Fr. Mob., Masch., Fahrz. Keine. 0 Informatik Keine. 0 Immobilien Keine. 0 Desinvestitionen Ergebnis - 7 Klassenzimmer werden weiterhin benötigt. - 7 Klassenzimmer werden weitervermietet, Fr. 00 / Monat, kapitalisiert auf 40 Jahre. -1'680'000-1'680'000- Standortmodell 2b: Schwyz Neu-/Desinvestitionen Details Betrag in Fr. Mob., Masch., Fahrz. Informatik Immobilien - 7 neue Fahrzeuge à Fr. 0'000 = Fr. 30' neues Mehrzweckfahrzeug à Fr. 10' Anschaffung Maschinen, Mobiliar von rund Fr. 300' Ausstattung eines Informatikzimmers à Fr. 120' Standarderhöhung bestehendes Informatikzimmer Fr. 100' Erweiterung Übungspiste auf bestehendem Land: Fr. 1'290' Renovation 14 bestehender Klassenzimmer = Fr. 1'000'000 (grobe Kostenschätzung). 800' '000 2'290'000 Desinvestitionen Keine. 0 Ergebnis 3'310'000 Standortmodell 3: Sechs Standorte Das Standortmodell 3 hat für Schwyz keine Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit. Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

22 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI Standortmodell : Sempach, Schwyz und Cham Standortmodell 6: Sempach und Schwyz Neu-/Desinvestitionen Details Betrag in Fr. Mob., Masch., Fahrz. Informatik - 1 neues Fahrzeug à Fr. 0'000 = Fr. 0' Anschaffung Maschinen, Mobiliar von rund Fr. 0' Standarderhöhung bestehendes Informatikzimmer Fr. 100' ' '000 Immobilien Keine. 0 Desinvestitionen Keine. 0 Ergebnis 200'000. Finanzielle Folgen für Obwalden Der Kanton Obwalden betreibt kein szentrum und wird auch in Zukunft im Bereich Zivilschutz die extern einkaufen. Deshalb fallen weder Investitionen noch Desinvestitionen an..6 Finanzielle Folgen für Nidwalden Nidwalden wird wie Uri nur dann investieren müssen, wenn das Standortmodell 3 umgesetzt werden soll. Desinvestitionen fallen in keinem der Modelle an. Standortmodell 3: Sechs Standorte Neu-/Desinvestitionen Details Betrag in Fr. Mob., Masch., Fahrz. - 3 neue Fahrzeuge à Fr. 0'000 = Fr. 10' Anschaffung Mobiliar von rund Fr. 30' '000 Informatik - Ausstattung eines Informatikzimmers à Fr. 120' '000 Immobilien Anpassung von 3 Klassenzimmern und Erweiterung Übungspiste (Offerte liegt vor). 1'200'000 Desinvestitionen Keine. 0 Ergebnis 1'00'000 Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

23 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI.7 Finanzielle Folgen für Zug Standortmodell 2a: Sempach Standortmodell 2b: Schwyz Standortmodell 6: Sempach und Schwyz Neu-/Desinvestitionen Details Betrag in Fr. Mob., Masch., Fahrz. Keine. 0 Informatik Keine. 0 Immobilien Keine. 0 Desinvestitionen Ergebnis - 4 Klassenzimmer werden weiterhin benötigt. - 2 Klassenzimmer werden weitervermietet, Fr. 800 / Monat, kapitalisiert auf 40 Jahre. -768' '000 Standortmodell 3: Sechs Standorte Standortmodell : Sempach, Schwyz und Cham Neu-/Desinvestitionen Details Betrag in Fr. Mob., Masch., Fahrz. Keine. 0 Informatik - Ausstattung eines Informatikzimmers à Fr. 120' '000 Immobilien Keine. 0 Desinvestitionen Keine. 0 Ergebnis 120'000 Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

24 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI.8 Zusammenfassung der finanziellen Folgen für die Zentralschweizer Kantone aufgrund der Investitionstätigkeit Die detaillierte Zusammenfassung der finanziellen Folgen aus den Investitions- bzw. Desinvestitionstätigkeiten befindet sich im Anhang 7. Die Grobzusammenfassung ergibt folgendes Bild (Beträge in Fr., Desinvestition über 40 Jahre hochgerechnet): Kantone Standortmodell 2a Standortmodell 2b Standortmodell 3 Standortmodell Sempach Schwyz 6 Standorte Sempach/ Schwyz/ Cham Standortmodell 6 Sempach/ Schwyz Luzern 8'830'000-2'32' ' ' '000 Uri ' Schwyz -1'680'000 3'310' ' '000 Obwalden Nidwalden 0 0 1'00' Zug -768' ' ' ' '000 Luzern hat vor allem dann eine grosse Investition (Fr. 8'830'000) zu tätigen, wenn das bestehende szentrum in dem Ausmass erweitert werden sollte, dass die gesamte Zentralschweizer Grund-, Kader- und Spezialistenausbildung in Sempach stattfinden kann (Standortmodell 2a). Beim Szenario "Standortmodell 2b" resultiert ein relativ grosser Ertrag (Fr. 2'32'000). Bei den anderen drei Modellen steht in jedem Fall eine Investition an (Fr. 420'000). Uri hat nur dann zu investieren (Fr. 620'000), wenn die Grundausbildung für die Urner in Zukunft in Erstfeld durchgeführt werden soll. Schwyz besitzt wie Luzern ein grösseres szentrum und sieht sich dementsprechend mit den gleichen Konsequenzen bezüglich der Investitionstätigkeit konfrontiert, mit dem Unterschied allerdings, dass die Beträge in Schwyz wesentlich kleiner sind. Obwalden hat kein szentrum und wird auch in Zukunft keines bauen. Nidwalden muss wie der Kanton Uri nur dann investieren (Fr. 1'00'000), wenn die Grundausbildung im eigenen Kanton in Oberdorf durchgeführt werden soll. Zug kann in jenen Fällen Räumlichkeiten vermieten (= desinvestieren) und einen Ertrag von Fr. 768'000 erzielen, in denen die Zentralschweizer Grund-, Kader- und Spezialistenausbildung in Sempach und/oder in Schwyz angeboten wird. Sollte ein Teil dieser weiterhin in Cham stattfinden, müsste Zug in die Informatik investieren (Fr. 120'000). Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

25 ZRK: Bericht Kosten und finanzielle Folgen der im Zivilschutz XXI Anhang Anhangsverzeichnis Anhang 1: Ist-Situation in den Zentralschweizer Kantonen Blatt - Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwalden Zug Anhang 2: Daten für die Zuschlagskalkulation Anhang 3: Teilnehmer und Teilnehmertage nach Herkunftskanton Anhang 4: Bedarf Instruktorentage Blatt - Standortmodell 2 a+b: Sempach oder Schwyz Standortmodell 3: Sechs Standorte Standortmodell : Sempach, Schwyz und Cham Standortmodell 6: Sempach und Schwyz Anhang : Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten (RVU-Kosten) Anhang 6: Kosten Standortmodelle Blatt - Standortmodell 2a: Sempach Standortmodell 2b: Schwyz Standortmodell 3: Sechs Standorte Standortmodell : Sempach, Schwyz und Cham... - Standortmodell 6: Sempach und Schwyz...6 Anhang 7: Finanzielle Folgen für die Kantone Anhang 8: Erfahrungswerte Baukosten Bericht Kosten Zivilschutz_ doc /OF /2

26 Zivilschutz 2000/2001 Ist-Situation in den Zentralschweizer Kantonen Anhang 1 ZS-Zentrum/-Amt 2001 ZS-Zentrum/-Amt 2000 Durchschnitt ZS-Zentrum/-Amt 2000/2001 Luzern ZS- ZS- ZS- Kursteilnehmer Kanton LU ( in Zentral-CH) 8'60 11'3 10'07 1 Einteilungsrapport Einführungskurse (Grundausbildung) Kaderausbildung Spezialistenausbildung Weiterbildungskurse Kader Wiederholungskurse (WK's) in Gemeinden 7'198 10'16 8'677 1 Wiederholungskurse (WK's) auf Zentrum stage Kanton LU ( in Zentral-CH) 22'016 31'917 26'967 1 Einteilungsrapport Einführungskurse (Grundausbildung) 1' Kaderausbildung 1'247 1'611 1'429 1 Spezialistenausbildung Weiterbildungskurse Kader 443 1' Wiederholungskurse (WK's) in Gemeinden 18'094 28'381 23'238 1 Wiederholungskurse (WK's) auf Zentrum Entschädigungen an Drittkanton(e) ( in Zentral-CH) Einteilungsrapport Einführungskurse (Grundausbildung) Kaderausbildung Spezialistenausbildung Weiterbildungskurse Kader Wiederholungskurse (WK's) in Gemeinden Wiederholungskurse (WK's) auf Zentrum Stellen-% und Bruttogehalt 100%-Stelle 2 Stellen-% Leiter, Instruktoren Stellen-% Verwaltungs-, Hilfspersonal 1' ' ' ' ' ' Total Stellen-% 2' ' ' ' ' ' Bruttogehalt 100%-Stelle Leiter, Instruktoren 107'38 111'00 109'19 3 Bruttogehalt 100%-Stelle Verwaltungs-, Hilfspersonal 86'707 89'098 87'903 Personalkosten 3'10'4 1'236'862 1'868'93 27'681 3'14'924 1'010'390 2'144'34 264'416 3'130'189 1'123'626 2'006'63 261'048 Bruttogehälter Leiter, Instruktoren 78' '04 64'23 32' '101 3'201 66'900 33'40 693'64 627'82 6'711 32'86 Bruttogehälter Verwaltungs-, Hilfspersonal 1'69' '791 1'426' '414 1'924'21 276'204 1'648' '196 1'809' '498 1'37'323 17'80 4 Übrige Personalkosten (ohne Gehälter) 62' '67 377'742 2' ' '98 429'317 2' '80 223' '29 2'388 4 Personalkosten Leiter, Instruktoren 982'92 900'807 80'871 40'419 71' '41 83'64 41' ' '629 82'28 41'104 4 Personalkosten Verwaltungs-, Hilfspersonal 2'122'03 336'0 1'787' '262 2'403' '939 2'060' '626 2'262' '997 1'924'30 219'944 Kosten _LU_00-01_ xls/OF 1-2/12

27 Zivilschutz 2000/2001 Ist-Situation in den Zentralschweizer Kantonen Anhang 1 ZS-Zentrum/-Amt 2001 ZS-Zentrum/-Amt 2000 Durchschnitt ZS-Zentrum/-Amt 2000/2001 Luzern ZS- ZS- ZS- Sachkosten 948'13 90'432 37'702 48'23 978' ' '087 4' '164 96' '89 46'771 Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge 39'244 39' '749 41' '497 40' Informatik Mietkosten Immobilien 639'79 389' '879 33' ' ' '349 33'037 6' ' '114 33'372 Umlagen, Verrechnungen 18'602 6'789 11'812 1'93 32'36 9'470 22'89 2'77 2'483 8'130 17'34 2'17 Übrige Sachkosten 20'710 14'699 96'011 12'92 232'010 13'167 78'843 9' '360 13'933 87'427 11'223 Kalk. Abschreibungs- und Zinskosten Immobilien Immobilien (Basis: Sachversicherungswerte) Kantonsspezifische Erläuterungen zu einzelnen Positionen, siehe Ziffern: (Wichtig hier u.a.: Angabe zur Schlüsselung ""-"" bzw. zur Abgrenzung "ZS-"-"") Quelle: Kanton Luzern, Amt für Zivilschutz, Kursabrechnung z.h. Bundesamt, K. Huser, Schlüsselung Stellen-% aufgrund des Organigrammes und Erfahrungswerten von K. Huser, Quelle: Rechnung Kanton Luzern, Konto Zuteilung "Leiter, Instruktoren" bzw. "Verwaltungs-, Hilfspersonal" durch K. Huser, Zuschlagssatz auf Gehälter für Arbeitgeberbeiträge z.b. für Soz.versicherungen aufgrund der Rechnung des Kantons Luzern: 21% (2000), 23% (2001). Die restlichen übrigen Personalkosten - Fr. 9'7 (2001), Fr. 106'03 (2000) - werden im Verhältnis zum "Total Stellen-%" geschlüsselt, K. Huser, Nicht enthalten: Restauration und Reparaturstelle, K. Huser, Mietkosten Immobilien aus WOV, Konto 39600: > ; > nach Stellen-% ohne. Übrige Sachkosten: > ; > nach Stellen-% ohne. Umlagen aus WOV, Konto 3900: Fr. 3'122 (2000), Fr. 20'19 (2001). Für alle Kantone gültige Erläuterungen zu den Sachkosten, siehe Ziffern: 4 Die übrigen Personalkosten werden im Verhältnis zu den jeweiligen Bruttogehältern verrechnet. Bruttogehälter plus Anteil übrige Personalkosten ergeben die jeweiligen Personalkosten. Mobiliar/Maschinen/Fahrzeuge beinhalten Anschaffung und Leasing. Informatik beinhaltet Anschaffung und Leasing. Übrige Sachkosten beinhalten u.a. Unterhalt von Mobiliar/Maschinen/Fahrzeuge, Informatik, Gebäude und Ueb Piste. Nicht enthalten in den übrigen Sachkosten: Entschädigungen Kurse/Rapporte. Auf Immobilien werden Abschreibungs- und Zinskosten kalkulatorisch wie folgt ermittelt: Lineare Abschreibung über 40 Jahre, Verzinsung der Hälfte des Kapitals zu 4%. Kosten _LU_00-01_ xls/OF 1-2/12

28 Zivilschutz 2000/2001 Ist-Situation in den Zentralschweizer Kantonen Anhang 1 ZS-Zentrum/-Amt 2001 ZS-Zentrum/-Amt 2000 Durchschnitt ZS-Zentrum/-Amt 2000/2001 Uri ZS- ZS- ZS- Kursteilnehmer Kanton UR ( in Zentral-CH) 1'187 1'222 1'20 1 Einteilungsrapport Einführungskurse (Grundausbildung) Kaderausbildung Spezialistenausbildung Weiterbildungskurse Kader Wiederholungskurse (WK's) in Gemeinden Wiederholungskurse (WK's) auf Zentrum stage Kanton UR ( in Zentral-CH) 3'28 4'967 4'113 1 Einteilungsrapport Einführungskurse (Grundausbildung) Kaderausbildung Spezialistenausbildung Weiterbildungskurse Kader Wiederholungskurse (WK's) in Gemeinden 2'37 4'121 3'329 1 Wiederholungskurse (WK's) auf Zentrum Entschädigungen an Drittkanton(e) ( in Zentral-CH) 39'960 40'00 40'230 1 Einteilungsrapport Einführungskurse (Grundausbildung) 13'140 10'980 12'060 1 Kaderausbildung 20'20 17'100 18'810 1 Spezialistenausbildung 6'300 12'420 9'360 1 Weiterbildungskurse Kader Wiederholungskurse (WK's) in Gemeinden Wiederholungskurse (WK's) auf Zentrum Stellen-% und Bruttogehalt 100%-Stelle 2 Stellen-% Leiter, Instruktoren Stellen-% Verwaltungs-, Hilfspersonal Total Stellen-% Bruttogehalt 100%-Stelle Leiter, Instruktoren 120' ' '000 3 Bruttogehalt 100%-Stelle Verwaltungs-, Hilfspersonal 8'000 8'000 8'000 Personalkosten 76' '0 362'26 1'22 76' ' '211 1'233 76' ' '233 1'243 Bruttogehälter Leiter, Instruktoren 240' ' ' ' ' ' Bruttogehälter Verwaltungs-, Hilfspersonal 382'00 8' '00 127'00 382'00 8' '00 127'00 382'00 8' '00 127'00 4 Übrige Personalkosten (ohne Gehälter) 134'261 69'0 64'76 27'72 134'177 69'466 64'711 27' '219 69'486 64'733 27'743 4 Personalkosten Leiter, Instruktoren 291' ' ' ' ' ' Personalkosten Verwaltungs-, Hilfspersonal 464' ' '26 1'22 464' ' '211 1' ' ' '233 1'243 Kosten _UR_00-01_ xls/OF 3-4/12

29 Zivilschutz 2000/2001 Ist-Situation in den Zentralschweizer Kantonen Anhang 1 ZS-Zentrum/-Amt 2001 ZS-Zentrum/-Amt 2000 Durchschnitt ZS-Zentrum/-Amt 2000/2001 Uri ZS- ZS- ZS- Sachkosten 201'9 167'671 16'00 11' ' '746 19'940 12'60 206' '209 18'220 11'913 Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge 11'94 '13 6'432 2'77 12'07 '772 6'734 2'886 12'226 '643 6'83 2'821 Informatik '93 2'739 3'196 1'370 4'473 2'064 2'408 1'032 '204 2'402 2'802 1'201 Mietkosten Immobilien Umlagen, Verrechnungen Übrige Sachkosten 70'622 63'749 6'873 2'94 80'037 69'240 10'797 4'627 7'329 66'494 8'83 3'786 Kalk. Abschreibungs- und Zinskosten Immobilien 113'44 9' ' '44 9' ' '44 9' '104 Immobilien (Basis: Sachversicherungswerte) 2'21'200 2'126' '200 2'21'200 2'126' '200 2'21'200 2'126' '200 6 ZSAZ Erstfeld 2'126'000 2'126' '126'000 2'126' '126'000 2'126' Amt Altdorf 39' '200 39' '200 39' '200 Kantonsspezifische Erläuterungen zu einzelnen Positionen, siehe Ziffern: (Wichtig hier u.a.: Angabe zur Schlüsselung ""-"" bzw. zur Abgrenzung "ZS-"-"") Quelle: Kanton Uri, Amt für Bevölkerungsschutz, A. Bissig, / Tagespauschalen: Angaben von J. Lischer, Schlüsselung Stellen-% aufgrund von Stellenplänen, J. Lischer, Die 10 Stellen-% "" sind nicht in der laufenden Rechnung des Amtes für Bevölkerungsschutz enthalten. Sie laufen über einen Fonds. Quelle: A. Bissig, Übrige Personalkosten beinhalten u.a. auch Arbeitgeberbeiträge z.b. für Soz.versicherungen. Für Uri beträgt der Zuschlagssatz auf dem Bruttolohn hierfür 20%, Rechnung 2001 Kanton Uri. Schlüsselung der Spesenentschädigung von Fr. 12'013 (2001) bzw. Fr. 11'910 (2000) gemäss Stellen-%. Datenbasis: Rechnung Kanton Uri 2001, Konto 263. Abgrenzung "ZS"-"ZS": Schätzung durch Amt für Bevölkerungsschutz, J. Lischer, Schlüsselung Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge sowie Informatik gemäss Stellen-%. Übrige Sachkosten: Betriebskosten Ausb.Z. von rund Fr. 60'000 ->, restlichen übrigen Sachko von Fr. 1'709 (2001) bzw. Fr. 24'679 (2000) Schlüsselung gemäss Stellen-%. Der Kanton Uri hat derzeit noch keine Kostenrechnung, die kantonsinterne Umlagen/Verrechnungen ermöglicht. Sachversicherungswert Amt Altdorf gesamt = Fr. 486'400. Schlüsselung J. Lischer, Für alle Kantone gültige Erläuterungen zu den Sachkosten, siehe Ziffern: 4 Die übrigen Personalkosten werden im Verhältnis zu den jeweiligen Bruttogehältern verrechnet. Bruttogehälter plus Anteil übrige Personalkosten ergeben die jeweiligen Personalkosten. Mobiliar/Maschinen/Fahrzeuge beinhalten Anschaffung und Leasing. Informatik beinhaltet Anschaffung und Leasing. Übrige Sachkosten beinhalten u.a. Unterhalt von Mobiliar/Maschinen/Fahrzeuge, Informatik, Gebäude und Ueb Piste. Nicht enthalten in den übrigen Sachkosten: Entschädigungen Kurse/Rapporte. Auf Immobilien werden Abschreibungs- und Zinskosten kalkulatorisch wie folgt ermittelt: Lineare Abschreibung über 40 Jahre, Verzinsung der Hälfte des Kapitals zu 4%. Kosten _UR_00-01_ xls/OF 3-4/12

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