DOKUMENTATION 6. RUNDER TISCH GEGEN MASSENTIERHALTUNG FREITAG, 4. MÄRZ UHR BIS UHR LANDTAG NRW, RAUM E3 Z 04

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1 EINLADUNG ZUR VERANSTALTUNG 6. RUNDER TISCH GEGEN MASSENTIERHALTUNG FREITAG, 4. MÄRZ UHR BIS UHR LANDTAG NRW, RAUM E3 Z 04 DOKUMENTATION

2 IMPRESSUM HERAUSGEBERIN Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Im Landtag NRW Platz des Landtags Düsseldorf REDAKTION Christine Zechner KONTAKT Büro Norwich Rüße MdL Sprecher für Naturschutz und Landwirtschaft Telefon 0211/ Telefax 0211/ norwich.ruesse@landtag.nrw.de Christine Zechner wissenschaftliche Mitarbeiterin Telefon 0211/ christine.zechner@landtag.nrw.de 2

3 ZUSAMMENFASSUNG VOM 6. RUNDEN TISCH GEGEN MASSENTIERHALTUNG Nach der Begrüßung der Teilnehmer*innen erinnerte der Abgeordnete Norwich Rüße zunächst an die vorangegangenen Runden Tische mit Rechtsanwalt Peter Kremer, der im Juni 2013 ein ausführliches Skript zur Verfügung gestellt hatte und den seinerzeit Anwesenden eine detailreiche und fundierte juristische Grundlagenberatung gegen Großstallbauten gegeben hatte. Hierbei bezog er sich auf die Planung größerer Anlagen nach der sogenannten Spalte I, also Anlagen, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfordern. Im Dezember 2014 wurde beim 5. Runden Tisch das Feld Was kann man gegen Bestandsanlagen unternehmen? thematisiert. Konkret ging es um die Befähigung zu erkennen, ob es rechtliche Ansatzpunkte nach Erteilung einer Genehmigung gibt oder nicht. Inzwischen habe der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik (WBA) beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) im März 2015 das Gutachten Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung vorgelegt. Dieses plädiere für einen Paradigmenwechsel der industriellen Tierhaltung hin zu mehr Verantwortung in der Tierhaltung. Dazu würde uns nun der agrarpolitische Sprecher der Grünen Fraktion im Bundestag, Friedrich Ostendorff, seine Einschätzung geben. Friedrich Ostendorff wies darauf hin, dass der Wissenschaftliche Beirat (WBA) nicht im Verdacht stehe, grün zu sein. Bezeichnend sei gewesen, dass Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt seinen Parl. Staatssekretär zur In- Empfangnahme des Gutachtens vorgeschickt habe, anstatt selbst zu kommen. Gleich eine Stunde später sei der 300-Seiten-Bericht vom Bauernverband als unwissenschaftlich kommentiert worden. Was das Besondere am Gutachten sei, wäre, dass es ein gesellschaftlich relevantes Thema aufgegriffen habe, das in aller Munde ist, nämlich die gesellschaftliche Akzeptanz der Tierhaltung. Dabei seien besonders 9 Ziele für die Zukunft der Tierhaltung formuliert worden: 1. Auslauf und Zugang zu Außengelände 2. Angebot unterschiedlicher Funktionsbereiche (keine Vollspaltenböden mehr) 3. Beschäftigungsmaterialien 4. Ausreichend Platz 5. Verzicht auf Amputationen 6. Eigenkontrollen anhand von Tierwohlindikatoren (dahinter stecke die Frage, ob die Landwirt*innen dazu qualifiziert genug seien) 7. Reduzierter Einsatz von Arzneimitteln 8. Verbesserte Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter*innen 9. Überprüfung der Zuchtziele Die vom Beirat getätigte Kosteneinschätzung falle laut Friedrich Ostendorff gemäßigt aus. Es könne jedoch sein, dass die geschätzte Aufwandssumme zur Umstellung des Systems nicht ausreiche (3-5 Milliarden). Die deutsche Landwirtschaft erhalte pro Jahr ca. 5 Milliarden Euro aus öffentlicher Hand. Dabei würden 80 Prozent heute über die Fläche verteilt. Wer wenig Fläche habe, bekomme auch wenig, nämlich 300 Euro pro Hektar. Ab 2018 können weitere Mittel von 15 Prozent aus der 1. in die 2. Säule umgeschichtet werden, also mit Bindung an weitere Agrarumwelt-, Naturschutz- und Tierschutzauflagen, falls sich dafür eine Mehrheit findet. Laut WBA müsse die Auflage Tierwohl sehr weit aufrücken. Alle Anmeldungen müssten bis zum 1. August 2017 erfolgen, damit eine Umschichtung erfolgen könne. Die Bundestagswahlen stünden erst im September 2017 an. Die Grünen im Bundestag wollten diesbezüglich eine Kampagne zur Aufstockung von 4,5 Prozent aus der 1. Säule auf 15 Prozent für mehr Tierwohl starten. 3

4 Dem Vorwurf, das Gutachten greife lediglich gesellschaftliche Stimmungen auf, hielt er entgegen, dass schon seit Ende der 90er Jahre Konsens darüber herrsche, dass Wissenschaft und Forschung sich den Stimmen der Gesellschaft stellen müsse und nicht andersherum. Ganz konkret bedeute das Gutachten für die GRÜNEN, dass sie das Thema Zukunftsplan Tierhaltung im Wahlkampf ganz oben ansiedeln werden. Sie seien bereits dabei, ein diesbezügliches politisches Konzept zu erarbeiten und die Vorstellung sei für den 18. Juni 2016 mit Toni Hofreiter und Christian Mayer geplant. Die allgemeine wirtschaftliche Situation der bäuerlichen Landwirtschaft fasste Friedrich Ostendorff wie folgt zusammen: Wir sind in einer katastrophalen landwirtschaftlichen Situation. Es gab immer Krisen, aber momentan steht vielen Betrieben das Wasser bis zum Hals. Es geht an die existenzielle Substanz. In noch nicht einmal zehn Jahren seien 90 Prozent der Sauenhalter weggebrochen. GRÜNE seien jedoch nicht der Partner für die Expansion, sondern für die Schaffung von mehr Tierwohl. Im Anschluss stellte sich Peter Hettlich vor, der seit fünf Monaten neuer Abteilungsleiter Landwirtschaft, Gartenbau, Ländliche Räume im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW ist. Er konstatierte, dass ein dramatischer Bruch für den Ländlichen Raum bevorstehe. Es werde möglicherweise nur noch wie teilweise im Osten Deutschlands Großbetriebe geben, mit einer Entkopplung der Landwirtschaft zur Entwicklung des Ländlichen Raums. Die Landwirtschaftskammer werte kontinuierlich ca. 800 Milchviehbetriebe (sog. Buchführungsbetriebe) ökonomisch aus. Zurzeit lägen 25 Prozent der Höfe in NRW bei 120 Prozent Kosten. Wesentliche Kostentreiber seien unter anderem Tierarztkosten und hohe Pachtpreise. Obendrein stimmten Betriebsleitung und Managementkompetenz oft nicht und das sei keine Frage der Größe der Betriebe. Man habe im Moment wenige Möglichkeiten, etwas zu ändern. Die Förderungen, die wir jetzt und zukünftig leisteten, müssten auch an zukünftige Bedingungen geknüpft werden. Im Milchbereich heißt dies zum Beispiel ganz klar: Die Milchmenge muss runter! Er berichtete weiterhin über die Aktivitäten, die das Ministerium auch vor dem Hintergrund des Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirates bereits auf den Weg gebracht habe. So sei die Beratung und Weiterbildung der Landwirt*innen im ELER-Programm ein sehr wichtiges Modul. Bei der Ringelschwanz-Vereinbarung stecke man gerade in der 3. Phase. Jedoch gäbe es auch hier das erhebliche Problem, dass sich 30 Jahre Zucht nur schwer wieder zurückdrehen liessen. Im Bereich der Legehennen sei zum Beispiel die Frage zu stellen, warum wir nicht in die Richtung geforscht hätten, um Kükenschreddern zu verhindern? Wir hätten es zudem auch mit wenigen Betrieben zu tun (Zuchtmonopolen), die jetzt das Rad wieder zurückdrehen sollten. Es werde wahrscheinlich noch ein erheblicher Druck von Seiten des Handels kommen (Aldi, Edeka, ). Wir müssten auch den Wert von Lebensmitteln neu überdenken. Wie könne es sein, dass ein Landwirt 20 Cent für den Liter Milch bekomme? Und was wäre uns ein Kilo Schweinefleisch denn wert, bei dem das Schwein seinen Ringelschwanz behalten habe? Mit diesen und vielen weiteren Fragen befasse man sich im Ministerium intensiv. Norwich Rüße dankte den beiden Referenten für ihre Ausführungen. Er betonte, dass es ihm auf eine Staffelung der Förderung ankäme nach dem Verursacherprinzip. Es dürfe nicht undifferenziert aus Mitleid gefördert werden, da ein Teil der Landwirt*innen die momentane Situation auch selbst zu verantworten hätte. 4

5 DISKUSSION In der sich anschließenden Diskussion wurde Peter Hettlich dann auch nach der Förderpraxis in Nordrhein- Westfalen gefragt: NRW hat diverse Förderprogramme im Rahme von ELER. Wir fördern zum Beispiel nur sog. Premiumställe. Dies wird zur Zeit nicht nachgefragt, weil das Eigenkapital in der Krise fehlt. Das Agrarinvestitionsförderprogramm wird momentan nicht nachgefragt. Insofern wird überlegt, die Schwerpunkte für nächstes Jahr zu verändern. Das ELER-Programm ist jedoch kein Rettungsprogramm für Betriebe in Not. Wir können im Moment nur über weiche Faktoren wie Beratung oder Ökolandbau steuern. Friedrich Ostendorff ergänzte, es sollten die Mittel aus den Strafzahlungen der ehemaligen Milchquote jetzt für Anreize zur Mengenreduzierung im Milchmarkt eingesetzt werden. IM GUTACHTEN DES WBA WERDEN NEUN LEITLINIEN FÜR EINE ZUKUNFTSFÄHIGE UND GESELLSCHAFTLICH AKZEPTIERTE TIERHALTUNG EMPFOHLEN: Zugang aller Nutztiere zu vorzugsweise Außenklima Angebot unterschiedlicher Funktionsbereiche mit verschiedenen Bodenbelägen Angebot von Einrichtungen, Stoffen und Reizen zur artgemäßen Beschäftigung, Nahrungsaufnahme und Körperpflege Angebot von ausreichend Platz Verzicht auf Amputationen Routinemäßige betriebliche Eigenkontrollen anhand tierbezogener Tierwohlindikatoren Deutlich reduzierter Arzneimitteleinsatz Verbesserter Bildungs-, Kenntnis- und Motivationsstand der im Tierbereich arbeitenden Personen stärkere Berücksichtigung funktionaler Merkmale in der Zucht Mit der Umsetzung einiger Leitlinien sollte sofort begonnen werden. Die Umsetzung der Leitlinien würde zu jährlich 13 bis 23 Prozent Mehrkosten in der Produktion führen (etwa 3 bis 5 Milliarden Euro), beim Verbraucher käme die Erhöhung mit 3 bis 6 Prozent an. Als begleitende Steuerungsmöglichkeiten für die Bundespolitik schlägt der WBA folgende Maßnahmen vor: eindeutigere und zusätzliche gesetzliche Mindeststandards ein mehrstufiges staatliches Tierschutzlabel Prämien und Kompensationszahlungen im Rahmen der 2. oder auch der 1. Säule der GAP Auf Ebene der Bundesländer schlägt der WBA umzusetzende Sofortmaßnahmen vor (Herausgabe von Erlassen zum Verzicht auf nicht-kurative Eingriffe, verbesserte Kontrolltechniken und strukturen, höhere Kontrolldichte, stärkere Sanktionen, den Ausbau ökonomischer Anreize für mehr Tierwohl aus Mitteln der 2. Säule); um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten bzw. um zu verhindern, dass Betriebe abwandern, schlägt der WBA aber auch konkrete Sofortmaßnahmen auf EU-Ebene vor (Erhöhung EU-weiter Mindeststandards, multilaterale Übereinkünfte zwischen den nordwesteuropäischen Kernländern der Tierhaltung, tierschutzbezogene Detailvorschriften für noch fehlende Tierarten, vermehrte EU-weite Abstimmung der Vollzugs praxis, Umgestaltung der EU-Agrarpolitik). Von Seiten des Handels sei die Initiative Tierwohl aus der Branche selbst zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel seien aber viel zu gering und durch Selbstverpflichtungen (auch von Großverbrauchern = Systemgastronomie und öffentlichen Verpflegungseinrichtungen), Auslistungsentscheidungen und Marktdifferenzierungen zu flankieren. Der WBA hält eine Vervierfachung des jährlichen Budgets für notwendig. Außerdem schlägt er die Einrichtung eines Risikofonds vor, aus dem Betriebe, die beim Verzicht auf Eingriffe größere Verluste erlitten, beraten und teilweise entschädigt werden könnten. 5

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