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1 läbigs bärner Wasser Renaturierungsfonds des Kantons Bern RenF - Agenda -

2 Rechtsgrundlagen Für Renaturierungen bis 1997 Kantonsverfassung Art. 31 Wasserbaugesetz (Art. 8) Fischereigesetz Naturschutzgesetz Baugesetz (Art. 10) Rechtsgrundlagen Renaturierungen v15 Bundesverfassung Auenverordnung Bundesgesetz über den Wasserbau Wasserbauverordnung Bundesgesetz über die Fischerei Ohne Geld keine Renaturierungen Gewaesserschutzgesetz Natur- und Heimatschutzgesetz - Zu hohe Restkosten für Gemeinden! - Budgetkürzungen Kanton!

3 Volksvorschlag Wassernutzungsgesetz (WNG) Art. 36a 1Der Kanton führtf für r die Renaturierung von Gewässern und Entschädigungszahlungen eine Spezialfinanzierung. Soweit keine anderen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen,, kann der Kanton Beiträge gewähren oder Massnahmen finanzieren für: f a. a Renaturierungen im Bereich von öffentlichen Gewässern ssern, b. b den Schutz, die Erhaltung und Aufwertung von Landschaften, die von der Wasserkraftnutzung beeinträchtigt werden, c. c den Erwerb dinglicher Rechte im Zusammenhang mit Massnahmen unter Buchstaben a und b, 2Die Spezialfinanzierung wird mit zehn Prozent der einmaligen und jährlichen j Abgaben gespeist, die für r die Nutzung des Wassers aus der Wasserkraft erhoben werden. 3Die Spezialfinanzierung wird durch die zuständige Stelle der Volkswirtschaftsdirektion verwaltet....

4 Zwei klare Volksentscheide! 23. November September JA JA nein nein JA JA nein nein 3.2 Mio jährlich

5 Neue Rechtsgrundlage Für Finanzierung ab 1998 Kantonsverfassung Art. 31 Wasserbaugesetz (Art. 8) Fischereigesetz Wassernutzungsgesetz (Art. 27 und 36a) Renaturierungsdekret Rechtsgrundlagen Renaturierungen v12 Bundesverfassung Bundesgesetz über den Wasserbau Wasserbauverordnung Bundesgesetz über die Fischerei Gewaesserschutzgesetz Naturschutzgesetz Baugesetz (Art. 10) Auenverordnung Natur- und Heimatschutzgesetz

6 Renaturierungsfonds Zweck: Speisung: Gewährung von Beiträgen an Massnahmen für die Renaturierung von öffentlichen Gewässern und zur Aufwertung von Landschaften, die durch die Wasserkraftnutzung beeinträchtigt werden 10% der Wasserzinsen aus der Wasserkraftnutzung, ca. Fr. 3 Mio. pro Jahr Empfänger: Alle öffentlich- und privatrechtlichen Trägerschaften, die Massnahmen an Gewässern und von diesen geprägten Landschaften treffen (i.d.r. die Gemeinden) Verwaltung: Durch das Amt für Natur der Volkswirtschaftsdirektion ab Fischereiinspektorat des Kt. Bern

7 Beitragsberechtige Massnahmen zusaetzliche oekologische Verbesserungen beim Hochwasserschutz oder bei Bodenverbesserungen naturnahe bauliche Massnahmen in und an Gewaessern vorzeitige Sanierung von Gewaessern (WBG Art. 8) Vorbereitungsarbeiten Erwerb dinglicher Rechte und einmalige Entschaedigungen Massnahmen Art. 1 RenD v4 Auenrevitalisierung Ausdolungen Wiederherstellung der Fischwanderung Wiederherstellung renaturierter Objekte Aufwertung von durch Stromnutzung beintraechtigen Landschaften

8 Ökonomie Hochwasserschutz Trinkwasser Abwasser Raumplanung Auenrevitalisierung Fischereiwirtschaft Gewaesserunterhalt Ersatzmassnahmen oekologische Ausgleichsflaechen Landschaftspflege Landwirtschaft Bauwirtschaft Planungsbueros Tourismus Gewerbe Zufluss von Bundesmitteln Auswirkungen von Renaturierungen Oeffentliche Hand Win-Win Auswirkungen von Renaturierungen Wirschaft v3 Umwelt Gewaesser Fauna und Flora Biodiversitaet Fischertraege Ökologie natuerliche Retensionsräume verbesserte Gerinnekapazität natuerlicher Geschiebehaushalt hoehere Selbstreinigung Vernetzung von Lebensraeumen Grundwasserinfiltration

9 RenF-Leitbild.2001

10 Beurteilungsschema für Beitragsgesuche aus dem Renaturierungsfonds Massnahme Renaturierungsfonds Renaturierung i.s. von Art. 1 Abs. 2 RenD nein kein Beitrag Bund Kanton Gemeinden Dritte ja Finanzierung aus anderen Quellen möglich? Restfinanzierung = Replikator vollständig kein Beitrag teilweise Restfinanzierung < 80% nein Finanzierung wenn erhebliches öffentliches Interesse

11 RenF-InformationsSystem

12

13 RenF-Erfolgsfaktoren - Information - Kommunikation - Zusammenarbeit - Sozialkompetenz (!!!) - Projektmarketing... nur so können wir etwas bewirken...

14 Frühzeitiger Einbezug der Grundeigentümer / Bewirtschafter Betroffene zu Beteiligte machen Synergien und Win-Win Win-Situationen suchen Gespräche, Gespräche, Gespräche...

15 ...mit Baufirmen..

16 RenF-Erfolgskontrolle.2000

17 Erfolgskontrolle = Typenprüfung Typen von Renaturierungen: Fischaufstieg/Vernetzung Gerinnerenaturierung Ausdolung Uferstrukturierung Geschiebehaushalt Neuanlage Seeufer Auenrevitalisierung Wichtige Indikatoren Ø Profile, Ausmasse, Fliessgeschwindigkeit Sohlensubstrat Ökomorphologie Uferstrukturen Wasserqualität Fischfauna Arten, Biomasse, Fortpflanzung, Jungfische Amphibien, Reptilien, Vögel Wirbellose (aquatisch( aquatisch,, terrestrisch) Vegetation

18 Bachforelle Andere

19 RenF - Fakten Ø Durch 2 Volksentscheide legitimiert Ø ~200 Projekte mit ~15 Mio Franken realisiert Ø Fondmittel werden vollumfänglich gebraucht Ø Erfreuliche Unterstützung durch Gemeinden Ø Nachfrage nimmt stark zu Ø Bevölkerung reagiert positiv Ø Natur, Landschaft, Bevölkerung profitieren Ø Volkswirtschaftlicher Beitrag in ländlichen Regionen

20 läbigs bärner Wasser Renaturierungsfonds des Kantons Bern RenF - Projekte -

21 Fischaufstieg & Vernetzung Beispiel Kander

22 Programm FiMKa Wiederherstellung der Fischmigration in der Kander und Engstligen

23 Projekt I: Termine - Kosten Sperre 5 Sperre 6 Sperre 14 Sperre 20 Baubeginn 4. Feb Feb Feb Jan. 95 Bauende 7. März März März Jan. 95 Bauabnahme 25. März März März Feb. 95 Baukosten (inkl. Regie, Teuerung, MWSt.) Projekt und Bauleitung Diverses (Bauausschreibung) Gesamtkosten Projekt 1993 für den Fischaufstieg in der Kander Simme - Emdthal

24 Projekt II/1: Termine - Kosten Sperre 32 Sperre 34 Sperre 35 Sperre 36 Baubeginn 7. Feb Jan Jan Feb. 00 Bauende 15. Feb März März März 00 Bauabnahme 16. Mai Mai Mai Mai 00 Baukosten (inkl. Regie, Teuerung, MWSt.) Projekt und Bauleitung Diverses (Gutachten, Zufahrtstrasse) Total Baukosten

25 Projekt II/2: Termine - Kosten Sperre 38 Sperre 41 Sperre 42 Baubeginn 5. März Feb Jan. 01 Bauende 17. April März Feb. 01 Bauabnahme 18. Juli Juli Juli 01 Baukosten (inkl. Regie, Teuerung, MWSt.) Projekt und Bauleitung Diverses (Publikation, Uferweg) Tota Baukosten

26 Projekt Steinigand Aufgelöste Blockrampe

27 Flussaufweitungen & Auenrevitalisierungen Geplante Projekte Kander.Augand Kander.Schwandi-Ey

28

29 Projekt Augand Entwicklung vom Kanderdurchstich bis heute 1714 Kanderdurchstich -> Kanderschlucht: 40 m Sohlenabsenkung gewundener bis verzweigter Flusslauf mit m breitem Flussbett 1919 Begradigt, verbaut mit fortschreitender Sohlenerosion 2002

30 Projekt Augand Problem: Fortschreitende Sohleneintiefung von 1971 bis 1999: m eingetieft Folge: unterspülte, z.t. eingestürzte Buhnen und Uferverbauungen flussaufwärts liegende Sperren sind durch Unterspülung gefährdet -> Stoppen der Sohlenerosion

31 Projekt Augand Die Projektziele Wasserbau: fortschreitende Sohlenerosion stoppen Auengebiet: mehr Raum für Flusslandschaft Für Pflanzen, Tiere und erholungssuchenden Menschen soll eine neue dynamische und attraktive Landschaft entstehen Augand heute: eingeengt, eingetieft, verbaute Ufer Augand nach Aufwertung: verzweigter Flusslauf mit Kiesbänken

32 Projekt Augand Massnahmen = Flussaufweitung und Vernetzung Sohlenstabilisierung durch Flussaufweitung Kander und Simme = bedeutende Aufstiegs- und Fortpflanzungsgewässer der bestandesbedrohten Seeforelle des Thunersees 60 m Umbau der Sperre in eine fischgängige Blockrampe

33

34 Kander.Schwandi-Ey.Sigfried.1922

35 Kander.Schwandi-Ey.Projekt.2003

36 Vernetzung & neue Lebensräume Beispiel Thunersee.Wyssenau

37 Thunersee.Wyssenau

38 Fliesgewässer- revitalisierungen & Ausdolungen div. Beispiele

39 1 Meter renaturiertes Fliessgewässer kostet im Durchschnitt Franken

40 Raumbedarf Fliessgewässer Minimaler Gewässerraum Uferbereich Gewässer Uferbereich

41 Danke für Ihre Aufmerksamkeit ftp://anat.infosite.ch anat.infosite.ch/public/renf.public

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