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1 Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Veerßer Str. 65/ Uelzen Telefon 0581/ Fax 0581/ Kunde: Vermittler: Versicherungsschein-Nummer Vermittler-Nr. Name, Vorname Status Straße, Haus-Nr. Name, Vorname PLZ, Wohnort Straße, Haus-Nr. Telefon-Nummer* Fax-Nummer* PLZ, Wohnort -Adresse* Telefon-Nummer Fax-Nummer Geburtsdatum* Berufliche Tätigkeit* Familienstand*: ledig verheiratet eheähnliche Gemeinschaft Gesprächsanlass: Tier-/Sachversicherung zu : Sonstiges: Tag der Beratung: Ort der Beratung: Büro des Vermittlers Wohnung/Betrieb des Kunden Telefonisch Sonstiges: Aufnahme bestehender Versicherungen Uelzener Versicherungen: Fremdverträge: Beratungsdokumentation zu Ihrer Angebotsanfrage vom 1. Bedarf / Wunsch des Kunden: 2. Aufgrund der o. g. Angaben wurde der Kunde über folgende(s) Versicherungsprodukt(e) beraten: Pferd Hund Betrieb Pferde-OP-Schutz Hunde-OP-Versicherung Ertragsschaden Rinderhaltung Pferde-VOLL-Schutz Hunde-OP- und Krankenversicherung Ertragsschaden Schweinehaltung Pferde-Leben Pferde-Leibesfrucht Katze Katzen-OP-Versicherung Katzen-OP- und Krankenversicherung * optional BeraDoku_Koop_1117 Seite 1 von 3

2 Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Veerßer Str. 65/ Uelzen Telefon 0581/ Fax 0581/ Dem Kunden wurde folgendes Versicherungsprodukt empfohlen: Selbstbeteiligung Bündel GOT-Satz Tarif Laufzeit mit Selbstbeteiligung 3er-Bündel 1-facher GOT Basis 1 Jahr ohne Selbstbeteiligung 4er-Bündel 2-facher GOT Premium 5 Jahre Premium Plus 10 Jahre Dem Kunden wurde der Leistungsumfang anhand des Produktinformationsblattes erläutert und übermittelt. 4. Wird der gewünschte Versicherungsschutz durch die empfohlenen Produkte gewährleistet? Produkt entspricht allen Wünschen und Bedürfnissen des Kunden. Produkt erfüllt die vom Kunden als vorrangig angesprochenen Erfordernissen. Nein, weil 5. Beratungsergebnis Von den in Betracht kommenden (s. Ziff. 2) und mit dem Kunden besprochenen (s. Ziff. 3) Produkten entschied sich der Kunde für: 6. Besonderheiten des Beratungsgesprächs Auf folgende Nachteile (wie z. B. Wartezeiten, Risikoausschlüsse) wurde hingewiesen: Im Übrigen gelten die Angaben des Kunden in der Angebotsanfrage. 7. Zustimmungserklärung Der Kunde ist damit einverstanden, dass dieses Beratungsprotokoll an alle dem Kunden offengelegten Versicherungsunternehmen, für die der Vermittler Versicherungsverträge vermittelt, zum Zwecke des Nachweises der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten durch den Versicherungsagenten übermittelt werden kann. Bestätigung des Kunden Ich bestätige die Vollständigkeit und Richtigkeit der in diesem Protokoll gemachten Angaben. Es ist mir bewusst, dass fehlerhafte, unvollständige oder nicht gemachte Angaben zu negativen Auswirkungen in der Angebotsfindung und meiner Vorsorgeentscheidung führen können. Ich bestätige den Erhalt der vom Vermittler angeführten Unterlagen sowie einer Ausfertigung dieses Beratungsprotokolls. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Bestätigung des Vermittlers Dieses Protokoll wurde nach den Angaben des Kunden erstellt. Die vom Kunden getroffene Entscheidung berücksichtigt die hier gemachten Angaben. Der Kunde wurde über alle mit dieser Beratung zusammenhängenden Risiken und die ihm erwachsenen Kosten ausführlich informiert und aufgeklärt. Ich habe alle Fragen des Kunden ausführlich beantwortet und dem Kunden die Unterlagen zum gewählten Versicherungsprodukt ausgehändigt. Datum Unterschrift Kunde Datum Unterschrift Vermittler BERATUNGS- UND DOKUMENTATIONSVERZICHT* Hiermit erkläre ich, dass ich auf die angebotene Dokumentation der Beratung gem. 6 Abs. 3 VVG im Hinblick auf den Versicherer und gem. 61 Abs. 2 VVG im Hinblick auf den Vermittler verzichte. Mir ist bewusst, dass hierdurch zu einem späteren Zeitpunkt Nachweise über das tatsächliche Vermittlungsgeschehen nicht mehr möglich sind und für mich hierdurch Nachteile entstehen können. Vor allem kann sich dieser Verzicht nachteilig auf die Möglichkeit der Geltendmachung eines Schadenersatzes insb. wegen unterlassener oder fehlerhaften Beratung nach 6 Abs. 5 VVG bzgl. des Versicherers und nach 63 VVG in Bezug auf den Vermittler auswirken. zusätzliche Gesprächsteilnehmer Unterschrift Kunde Ort, Datum Unterschrift Vermittler * optional BeraDoku_Koop_1117 Seite 2 von 3

3 Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Veerßer Str. 65/ Uelzen Telefon 0581/ Fax 0581/ Gesetzestexte zu der Beratungs- und Dokumentationspflicht aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Beratung durch einen Versicherer 6 Beratung des Versicherungsnehmers (1) Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben. Er hat dies unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags zu dokumentieren. (2) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer den erteilten Rat und die Gründe hierfür klar und verständlich vor dem Abschluss des Vertrags in Textform zu übermitteln. Die Angaben dürfen mündlich übermittelt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn und soweit der Versicherer vorläufige Deckung gewährt. In diesen Fällen sind die Angaben unverzüglich nach Vertragsschluss dem Versicherungsnehmer in Textform zu übermitteln; dies gilt nicht, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt und für Verträge über vorläufige Deckung bei Pflichtversicherungen. (3) Der Versicherungsnehmer kann auf die Beratung und Dokumentation nach den Absätzen 1 und 2 durch eine gesonderte schriftliche Erklärung verzichten, in der er vom Versicherer ausdrücklich darauf hinge-wiesen wird, dass sich ein Verzicht nachteilig auf seine Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherer einen Schadensersatzanspruch nach Absatz 5 geltend zu machen. (4) Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 besteht auch nach Vertragsschluss während der Dauer des Versicherungsverhältnisses, soweit für den Versicherer ein Anlass für eine Nachfrage und Beratung des Versicherungsnehmers erkennbar ist. Der Versicherungsnehmer kann im Einzelfall auf eine Beratung durch schriftliche Erklärung verzichten. (5) Verletzt der Versicherer eine Verpflichtung nach Absatz 1, 2 oder 4, ist er dem Versicherungsnehmer zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Versicherer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (6) Die Absätze 1 bis 5 sind auf Versicherungsverträge über ein Großrisiko im Sinn des 210 Absatz 2 nicht anzuwenden, ferner dann nicht, wenn der Vertrag mit dem Versicherungsnehmer von einem Versicherungsmakler vermittelt wird oder wenn es sich um einen Vertrag im Fernabsatz im Sinn des 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs handelt. Beratung durch einen Versicherungsvermittler 61 Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers (1) Der Versicherungsvermittler hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben. Er hat dies unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags nach 62 zu dokumentieren (2) Der Versicherungsnehmer kann auf die Beratung oder die Dokumentation nach Absatz 1 durch eine gesonderte schriftliche Erklärung verzichten, in der er vom Versicherungsvermittler ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sich ein Verzicht nachteilig auf die Möglichkeit des Versicherungsnehmers auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch nach 63 geltend zu machen. 62 Zeitpunkt und Form der Information (1) Dem Versicherungsnehmer sind die Informationen nach 60 Abs. 2 vor Abgabe seiner Vertragserklärung, die Informationen nach 61 Abs. 1 vor dem Abschluss des Vertrags klar und verständlich in Textform zu übermitteln. (2) Die Informationen nach Absatz 1 dürfen mündlich übermittelt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn und soweit der Versicherer vorläufige Deckung gewährt. In diesen Fällen sind die Informationen unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens mit dem Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer in Textform zu übermitteln; dies gilt nicht für Verträge über vorläufige Deckung bei Pflichtversicherungen. 63 Schadensersatzpflicht Der Versicherungsvermittler ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Versicherungsnehmer durch die Verletzung einer Pflicht nach 60 oder 61 entsteht. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsvermittler die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. * optional BeraDoku_Koop_1117 Seite 3 von 3

4 Ihr Versicherungsberater im Profil Transparenz und ausgezeichnete Beratung werden bei uns groß geschrieben. Mit den nachfolgenden Angaben möchten wir uns bei Ihnen vorstellen. Firma Versicherungsservice Geschäftsführer: Ulf Heinschke und Michael Walter Straße, Haus-Nr.: Bötzseestraße 119 PLZ, Ort Eggersdorf Telefon Telefax Internet Registerbehörde Anschrift Telefon Internet Register Eingetragen nach htttp:// Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v. Breite Straße Berlin (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, max. 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen) D-R415-3TC d Abs. 1 Gewerbeordnung als freier Versicherungsvertreter (Mehrfachvermittler) Kundeninformation: Vertreter Name Telefon Kunden Name Telefon Die S-Finanzvermittlung und Beratung GmbH hält 100% des Stammkapitals und des Stimmrechtes an der Versicherungsservice. Die Versicherungsservice hält selbst keine Anteile an Unternehmen. Kundenbestätigung: (Information erhalten) am: Unterschrift des Kunden Seite 1 von 2 Bei Fragen aus der Versicherungsvermittlung wenden Sie sich bitte zuerst an uns als Ihren Versicherungsvertreter oder an die entsprechenden Versicherungsunternehmen. Für die Beilegung von Streitigkeiten aus der Versicherungsvermittlung können Sie sich an die nachfolgend genannten Stellen wenden: Versicherungsombudsmann e.v. Kronenstraße Berlin Telefon: (01804) Telefax: (01804) Ombudsmann Private Krankenund Pflegeversicherung Kronenstraße Berlin Telefon: (01802) Telefax: (030)

5 Einwilligungserklärung Datenschutz Präambel Der Kunde wünscht die Vermittlung und/oder Verwaltung seiner Vertragsverhältnisse gegenüber Versicherern, Bausparkassen und/oder Anlagegesellschaften und/oder sonstigen Unternehmen, mit welchen der Vermittler zusammenarbeitet, aufgrund der vereinbarten Regelungen (Auftrag/Betreuungswunsch) mit dem/den Vermittler(n). Zu deren Umsetzung, insbesondere der Vertragsvermittlung und -verwaltung, soll der Vermittler alle in Betracht kommenden Daten des Kunden verarbeiten, erhalten, verwenden, speichern, übermitteln und weitergeben dürfen. 1. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist: Vermittler/ Vertragspartner Versicherungsservice Bötzseestraße Eggersdorf Tel Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten Der Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist: Versicherungskammer Bayern Herr Lothar Bäumler Telefon: Jeder Kunde als betroffene Person kann sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. 3. Kunde/VN 4. Versicherte Person Einwilligungserklärung Datenschutz Versicherungsservice Stand: Seite 1

6 5. Rechtsgrundlage, Einwilligung in die Datenverarbeitung (1) Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, insbesondere die besonderen persönlichen Daten, wie z. B. die Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem/den Vermittler(-n) gespeichert und zum Zwecke der Vermittlung und Verwaltung an die dem Kunden bekannten, kooperierenden Unternehmen weitergegeben werden dürfen. (2) Art. 6 Abs. 1 lit. a) und b) DSGVO stellen die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden dar. (3) Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages und auch für die entsprechende Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Versicherungsverträgen oder bei künftigen Antragstellungen des Kunden. (4) Der Kunde/VN ist zudem damit einverstanden, dass die Kanzlei Michaelis Versicherungsberatung ( und klara.versicherung) in Unterstützung des Versicherungsvermittlers die Daten speichert und ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung nutzen darf. (5) Der/die Vermittler dürfen die Kundendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Kunden, zur Einholung von Stellungnahmen und Gutachten, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z.b. Anwälte und Steuerberater) weitergeben. 6. Befugnis der Versicherer (der Vertragspartner) (1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, an den potenziellen Vertragspartner (z.b. Versicherer) weitergegeben werden. Diese potenziellen Vertragspartner sind zur ordnungsgemäßen Prüfung und weiteren Vertragsdurchführung berechtigt, die vertragsrelevanten Daten insbesondere auch die Gesundheitsdaten im Rahmen des Vertragszweckes zu speichern und zu verwenden. (2) Soweit es für die Eingehung und Vertragsverlängerung erforderlich ist, dürfen diese Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten, an Rückversicherer oder Mitversicherer zur Beurteilung des vertraglichen Risikos vertraulich übermittelt werden. 7. Mitarbeiter und Vertriebspartner Der Kunde erklärt seine Einwilligung, dass alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers seine personenbezogenen Daten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, speichern, einsehen und für die Beratung gegenüber dem Kunden und dem Versicherer verwenden dürfen. Zu den Mitarbeitern des Vermittlers zählen alle Arbeitnehmer, selbständige Handelsvertreter, Empfehlungsgeber und sonstige Erfüllungsgehilfen, die mit dem Vermittler eine vertragliche Regelung unterhalten und die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Der Kunde Einwilligungserklärung Datenschutz Versicherungsservice Stand: Seite 2

7 ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, sein Finanzstatus und die Gesundheitsdaten an diese und künftige Mitarbeiter des Vermittlers zum Zwecke der Vertragsbetreuung weitergegeben werden und seine Mitarbeiter berechtigt sind, die Kundendaten im Rahmen des Vertragszweckes einzusehen und verarbeiten und verwenden zu dürfen. 8. Anweisungsregelung Der Kunde weist seine bestehenden Vertragspartner (z.b. Versicherer) an, sämtliche vertragsbezogenen Daten auch die Gesundheitsdaten an den/die beauftragten Vermittler unverzüglich herauszugeben. Dies insbesondere zum Zwecke der Vertragsübertragung, damit der Vermittler die Überprüfung des bestehenden Vertrages durchführen kann. 9. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden Die Kundendaten werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, gelöscht. Zur Rechtsverteidigung möglicher Schadenersatzansprüche können sich die Löschfristen entsprechend verlängern. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sich der Löschanspruch nicht auf revisionssichere Backupsysteme bezieht und im Sinne einer Sperrung durchgeführt wird. 10. Rechte des Kunden als betroffene Person Dem Kunden stehen sämtliche in Kapitel 3 (Art ) DSGVO genannten Rechte zu insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht und Recht auf Datenübertragbarkeit. 11. Kooperationspartner Dem Kunden ist es bekannt, dass der Vermittler im Rahmen seiner auftragsgemäß übernommenen Aufgaben mit Kooperationspartnern zusammenarbeitet. Aus diesem Grunde wurden die Kooperationspartner bevollmächtigt. Zum Zwecke der auftragsgemäßen Umsetzung ist es neben der Bevollmächtigung ebenfalls erforderlich, dass der Kooperationspartner die Daten des Kunden erhält und ebenfalls im Rahmen dieser datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zur Datenverwendung, Weitergabe oder Speicherung berechtigt ist. Den nachfolgend genannten Kooperationspartnern wird daher die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung im Umfang der hiesigen Datenschutzerklärung erteilt. Dies gilt insbesondere auch für die sensiblen persönlichen Daten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Kunden. Der Kunde willigt in die Datenverwendung aufgrund dieser Datenschutzvereinbarung hinsichtlich der nachfolgend genannten Unternehmen ein: AssFinet Max-Planck-Str Grafschaft bei Bonn Der Kunde erklärt die Einwilligung der Datenweitergabe an die vorgenannt benannten Unternehmen, sofern dies zur auftragsgemäßen Erfüllung des Vermittlers erforderlich ist. Einwilligungserklärung Datenschutz Versicherungsservice Stand: Seite 3

8 12. Rechtsnachfolger (1) Der Kunde willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(-n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann. (2) Die zur Bewertung des Unternehmens erforderlichen Kundendaten können auch an einen potenziellen Erwerber des Unternehmens weitergeleitet werden. Besondere personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 4 Nr. 15 DSGVO, zählen nicht zu den erforderlichen Kundendaten nach Satz 1. Diese dürfen daher nicht an einen potenziellen Erwerber übermittelt werden. Eine Überlassung dieser Daten erfolgt nach Absatz 1 erst nach der tatsächlichen Veräußerung oder Rechtsnachfolge. 13. Keine Datenübertragung in Drittländer Der Vermittler beabsichtigt nicht, personenbezogene Daten des Kunden in Drittländer zu übertragen. 14. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung Der Vermittler verzichtet auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling. 15. Widerruf Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten einschließlich der Gesundheitsdaten kann durch den Kunden jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden. Die an der Vertragsvermittlung und/oder -verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die gesetzlichen Regelungen der DSGVO und des BDSG umzusetzen. Führt der Widerruf dazu, dass der in der Präambel geregelte Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vereinbarte Verpflichtung der/des Vermittler(s) gegenüber der den Widerruf erklärenden Person oder Firma. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sich beim zuständigen Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) zu beschweren Kommunikation Hiermit willige ich mit meiner Unterschrift ausdrücklich ein, dass ich mit einem unverschlüsselten zur Auftragsabwicklung einverstanden bin. Dieses Einverständnis erteile ich ausdrücklich auch für den Fall, dass in der Nachricht besondere persönliche Daten, wie z.b. Gesundheitsdaten oder der Finanzstatus, enthalten sind. Sofern ich bereits die besonderen persönlichen Daten per unverschlüsselter an meinen Vermittler gesandt hatte, genehmige ich die nicht verschlüsselte Kommunikation bis auf Widerruf für die Zukunft. Ja Nein Einwilligungserklärung Datenschutz Versicherungsservice Stand: Seite 4

9 18. Einwilligungserklärung Mit der Verwendung, Speicherung und Nutzung der besonderen persönlichen Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten und seines Finanzstatus, im Rahmen dieser Datenschutzvereinbarung, erklärt der Kunde seine Einwilligung, die er jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. 19. Werbung Der Kunde willigt ein, dass der Vermittler ihn zu Werbezwecken telefonisch oder schriftlich kontaktieren darf. Diese Regelung gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus, sofern der Auftraggeber sein Einverständnis nicht widerrufen hat. Der Widerruf zu dieser Regelung kann jederzeit erfolgen. Ort, Datum - Unterschrift Kunde (und Stempel bei Firmen) Ort, Datum - Unterschrift versicherte Person (und Stempel bei Firmen) Mit folgenden Versicherungsgesellschaften arbeiten wir zusammen: Allianz, Alte Leipziger (Hallesche, Rechtsschutz Union), AXA (DBV), Barmenia (Adcuri), Canada Life, Central, Concordia, Consal (CVD), Dialog, ERGO (DAS, DKV, Hamburg Mannheimer, Victoria), Feuersozietät (Öffentliche Leben), Generali (Advocard, Volksfürsorge), Gothaer, HDI (Aspecta, Gerling), Helvetia, Haftpflichtkasse Darmstadt (HKD), IDEAL, Inter, Inter-Risk,neue leben, Nürnberger, ÖRAG, R&V (Condor, KRAVAG), Roland Rechtsschutz, Schleswiger, UKV, URV, Universa, VHV, VKB, Volkswohlbund, Württembergische, Zurich. Stand: Bei Fragen aus der Versicherungsvermittlung wenden Sie sich bitte zuerst an uns als Ihren Versicherungsvertreter oder an die entsprechenden Versicherungsunternehmen. Für die Beilegung von Streitigkeiten aus der Versicherungsvermittlung können Sie sich an die nachfolgend genannten Stellen wenden Versicherungsombudsmann e.v. Kronenstraße Berlin Telefon: (01804) Telefax: (01804) Ombudsmann Private Kranken und Pflegeversicherung Kronenstraße Berlin Telefon: (01802) Telefax: (030) Einwilligungserklärung Datenschutz Versicherungsservice Stand: Seite 5

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