Der Lotse. Checkliste zur Umstellung vom Freihafen zum Seezollhafen

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1 Der Lotse Checkliste zur Umstellung vom Freihafen zum Seezollhafen

2 INHALT Wichtig zu wissen Sitz Ihres Unternehmens Der Warenstatus Vorlauf und Fristen der Vorübergehenden Verwahrung Behandlung von Waren in der Vorübergehenden Verwahrung Anschlussverfahren - Zollrechtliche Bestimmungen Erforderliche Sachkunde im Zollrecht Die elektronische Zollabwicklung 11 Zeitleiste 13 Impressum 14

3 Zum 1. Januar 2013 erlöschen die bisher gültigen Regelungen des Freihafens Hamburg. Für betroffene Unternehmen werden damit Umstellungen notwendig: beispielsweise die Beantragung von zollrechtlichen Bewilligungen, Neuanschaffungen in der IT oder die Anpassungen bisheriger Arbeitsabläufe. Dies ist oft zeitaufwendiger als erwartet, insbesondere wenn Ihre Beschäftigten fortgebildet und neue Betriebsabläufe erprobt werden müssen. Aus der Bearbeitung der nachfolgenden Checkliste ergibt sich ein individueller Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Checkliste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es können nicht alle Fein- und Besonderheiten unterschiedlicher Unternehmen erfasst und abgebildet werden. Vielmehr erhalten Sie hiermit einen Lotsen, der Sie durch die "stürmische Flut anstehender Veränderungen in sicheres Fahrwasser leitet!

4 3 1. Sitz Ihres Unternehmens Wenn Ihre Betriebsstätte in der derzeitigen Freizone liegt, gelten ab dem 1. Januar 2013 auch hier die allgemeingültigen EU-Zollbestimmungen. Analysieren Sie den Anpassungsbedarf auf Grundlage der neuen Zollbestimmungen Planen Sie frühzeitig erforderliche Maßnahmen (s. Zeitleiste auf S. 13) Starten Sie gezielte Werbemaßnahmen, denn für den Binnenhandel wird der Standort attraktiver (Wegfall von Grenzkontrollen), da die in einem Seezollhafen anzuwendenden Verfahren nur für Nicht-Gemeinschaftware gelten 2. Der Warenstatus a) Gemeinschaftsware (verzollt, versteuert) unterliegt ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr der zollamtlichen Überwachung; die Bestandsaufzeichnung entfällt. Informieren Sie Ihre Beschäftigten

5 4 2. Der Warenstatus b) Nicht-Gemeinschaftsware (unverzollt, unversteuert) befindet sich ab dem 1. Januar 2013 vom Zeitpunkt der Gestellung in der Vorübergehenden Verwahrung und muss innerhalb der Verwahrfrist einer Zollrechtlichen Bestimmung zugeführt werden. Andernfalls entsteht Zollschuld. Die Fristen der Vorübergehenden Verwahrung sind je nach Vorlauf unterschiedlich. Informieren Sie sich über die Rechte und Pflichten eines Verwahrers Analysieren Sie den Warenzufluss und die Verweildauer der Ware (Lagerung/Umschlag) Informieren Sie sich rechtzeitig über den zukünftigen Verbleib der Ware Beantragen Sie einen Verwahrungsort beim Zollamt Waltershof (Vordruck HH 0337-E, HH 0338-E) Informieren Sie Ihre Kunden und besprechen Sie die zukünftige Abwicklung Passen Sie Ihre Arbeitsabläufe an Organisieren Sie die Teilnahme am IT System ATLAS - Verfahren SumA

6 5 2. Der Warenstatus c) Der Erhalt des Status Nicht- Gemeinschaftsware ist nicht immer zwingend erforderlich. Prüfen Sie bei einem verhältnismäßig geringen Geschäftsanteil mit Nicht-Gemeinschaftsware, in Absprache mit Ihren Kunden, inwieweit der Status notwendig ist Prüfen Sie ggf. Verfahrensalternativen: o Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr o Umfuhr und Einlagerung im Zoll-Lager eines Geschäftspartners 3. Vorlauf und Fristen der Vorübergehenden Verwahrung a) Wird die Ware in einem Versandverfahren per LKW/Bahn/Binnenschiff angeliefert (T1/TIR), beträgt die Verwahrfrist der Vorübergehenden Verwahrung maximal 20 Tage. Klären Sie, ob diese Frist Ihrem Kunden zur Versanddisposition ausreicht Stellen Sie die zollrechtliche Überwachung und Einhaltung der Verwahrfristen sicher

7 6 3. Vorlauf und Fristen der Vorübergehenden Verwahrung b) Bei seeseitiger Anlieferung beträgt die Verwahrfrist maximal 45 Tage. Achtung: Die Zwischenlagerung (Terminal) wird auf die Verwahrfrist angerechnet! Machen Sie sich mit den Bedingungen der Vorübergehenden Verwahrung vertraut und recherchieren Sie die verbleibende Verwahrzeit Stellen Sie die ordnungsgemäße Dokumentation der Haftungsübergänge sicher Klären Sie, ob diese Frist Ihrem Kunden zur Versanddisposition ausreicht Stellen Sie die zollrechtliche Überwachung und Einhaltung der Verwahrfristen sicher c) Eine Umfuhr zwischen zwei Verwahrungsorten ist grundsätzlich möglich. Die RestVerwahrfrist richtet sich nach der bereits verstrichenen Zeit. Ermitteln Sie die verbleibende Verwahrzeit Klären Sie, in wessen Verantwortung/ Verwahrung (abgebender Verwahrer, Transporteur, aufnehmender Verwahrer) Sendungen zum aufnehmenden Verwahrer transportiert werden Beantragen Sie ggf. am Ort der Übernahme einen eigenen Verwahrungsort (Achtung: Zustimmung des Inhabers erforderlich!)

8 7 4. Behandlung von Waren in der Vorübergehenden Verwahrung In der Vorübergehenden Verwahrung sind nur Maßnahmen zum Erhalt der Ware erlaubt (z.b. Lüften, Kühlen, Gefrieren). Weitergehende Behandlungen, welche die Nämlichkeit einer Sendung und/oder Qualität sowie Aufmachung einer Ware verändern, sind verboten. Nicht gestattet sind: Verpacken, Be- oder Verarbeitung, Prüfung/Beprobung der Ware (nur mit vorheriger Zustimmung der Zollstelle), Um- oder Abladen der Ware sowie das Entfernen (grundsätzlich nur mit Zustimmung der Zollbehörden). Damit sind folgende Tätigkeiten während der Vorübergehenden Verwahrung grundsätzlich erlaubt: - Umschlag von Ware - Handeln von Ware (Achtung: Das Splitten der Sendung muss dokumentiert werden, um eine lückenlose Sendungsverfolgung zu gewährleisten!) Prüfen Sie Ihre Tätigkeit auf Einhaltung der Bestimmungen der Vorübergehenden Verwahrung Beantragen Sie ggf. ein Zoll-Lager-Verfahren

9 8 5. Anschlussverfahren Zollrechtliche Bestimmungen a) Wird Nicht-Gemeinschaftsware befristet gelagert, muss sie innerhalb der jeweiligen Verwahrfrist einer der folgenden Zollrechtlichen Bestimmungen zugeführt werden: - Verbringen in eine Freizone Aufgabe zu Gunsten der Staatskasse Vernichtung oder Zerstörung Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft - Überführung in ein Zollverfahren Mögliche Zollverfahren: - Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr - Versandverfahren - Aktive Veredelung, Umwandlungsverfahren - Passive Veredelung - Vorübergehende Verwendung - Ausfuhrverfahren - Zoll-Lagerverfahren Lassen Sie sich die benötigten Verfahren bewilligen

10 5. Anschlussverfahren Zollrechtliche Bestimmungen b) Wird Nicht-Gemeinschaftsware unbefristet gelagert, muss ein Zoll-Lager-Verfahren beantragt werden. Beachten Sie, dass eine Gemischtlagerung von Waren unterschiedlicher Zoll-Lagertypen nicht erlaubt ist. Das Zollgut muss klar sichtbar und sendungsbezogen gekennzeichnet sein. Als private Zoll-Lager stehen Ihnen im wesentlichen drei Typen zur Auswahl: - Typ C (Grundtyp, geeignet für Transit) - Typ D (Variante inkl. Anschreibeverfahren und bewilligten Zollaufschub, geeignet für Abfertigungen zum freien Verkehr) - Typ E (Variante ohne fest definierte Lagerstätte) 9 Definieren Sie den Bereich Ihres Zoll-Lagers und stellen Sie beim für Ihr Unternehmen zuständigen Hauptzollamt den Antrag auf Bewilligung eines Zoll-Lagers (Vordruck 0212, Zusatzblatt 0417, Merkblätter 2012 und 0412) Machen Sie sich mit den Rechten und Pflichten eines Zoll-Lagerhalters vertraut und passen Sie Ihre Arbeitsabläufe den Bedingungen des Verfahrens an Organisieren Sie Ihre zollrechtlich vorgeschriebene Bestandsaufzeichnung Sorgen Sie für Verfahrens- und Abwicklungssicherheit Informieren Sie Ihre Kunden und sorgen Sie dafür, dass Ihnen alle für das Verfahren relevanten sendungs- und warenbezogenen Daten zur Verfügung stehen Alternative: Im Einzelfall auf einen Geschäftspartner mit entsprechender Bewilligung ausweichen

11 10 6. Erforderliche Sachkunde im Zollrecht Um Fehler bei der Zollabwicklung und damit auch die Entstehung von ZollschuldTatbeständen im Unternehmen zu vermeiden, muss eine ausreichende Sachkunde bei allen an der Zollabwicklung Beteiligten (inkl. Firmenleitung) vorhanden sein. Prüfen Sie die Qualifikation Ihrer Beschäftigten. Achten Sie insbesondere auf die Zollverantwortlichen auf allen Ebenen (auch in der Leitungsebene) Ein Fehlen der nachweislichen Sachkunde kann einem groben Organisationsverschulden gleichgestellt werden, welches gravierende Konsequenzen nach sich zieht, bzgl. Bewilligungen, AEO-Status und/oder dezentraler Beteiligtenbewertung. Planen Sie rechtzeitig Fortbildungsmaßnahmen und sorgen Sie für kontinuierliche Aktualisierungen Ermitteln Sie den notwendigen Qualifizierungsbedarf Holen Sie sich dabei ggf. externe Unterstützung Prüfen Sie auch, ob der Aufwand die Neueinstellung einer Zollfachkraft rechtfertigt der Bedarf ggf. über einen Geschäftspartner abgedeckt werden kann sich die Beauftragung eines Zolldeklaranten rechnet

12 7. Die elektronische Zollabwicklung In Zukunft können Zollverfahren nur noch elektronisch über das Zoll-IT-System ATLAS abgewickelt werden. Bereits heute werden Zoll-Lager-Bewilligungen i. d. R. nur noch IT-gestützt zugelassen. Zur Realisierung dieses Kommunikationsweges stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten und Unterstützung abhängig von Ihrem Zollaufkommen sowie dem internen Zoll-Know-how zur Verfügung. a) Bei geringem Zollvorgangsaufkommen (vereinzelte Zollanmeldungen pro Monat) und eher geringen Zoll-Kenntnissen ist es empfehlenswert, ein anwendungsbasiertes IT-System (ASP) einzurichten sowie einen IT-Zolldienstleister (ggf. einen Zolldeklaranten) zu Rate zu ziehen. 11 Ermitteln Sie den Umfang Ihrer Zollvorgänge Sorgen Sie dafür, dass alle zollrelevanten Daten in elektronischer Form vorliegen Prüfen Sie, welche Teilsysteme Sie im Einsatz haben und ob die vorhandene Module die erwarteten Mengen bewältigen können Prüfen Sie, ob die bisher genutzten Verfahren in Ihrer ATLAS-Lösung nachrüstbar sind Prüfen Sie, ob Ihr Personal (qualitativ und quantitativ) auf die neuen Abläufe eingestellt ist Wählen Sie Ihre Dienstleister für die Abwicklung von Zoll-Anmeldungen aus und treffen Sie Absprachen bzgl. Zoll-Lager-Bestandsführung/dokumentation und Archivierung Stellen Sie dem Dienstleister ggf. einen Zugang bereit, damit dieser vor Ort die Zoll-Lager-Zugänge bearbeiten kann Stellen Sie sicher, dass auf der Leitungsebene entsprechendes Know-how zur Überwachung der Zollabfertigung vorhanden ist

13 12 7. Die elektronische Zollabwicklung b) Bei mittlerem Zollvorgangsaufkommen (einige Zollanmeldungen pro Tag) und ausreichenden Zoll-Kenntnissen ist die Nutzung eines anwendungsbasierten IT-Systems (ASP) eines IT-Zolldienstleisters angeraten, welches an Ihren bislang genutzten Verfahren ausgerichtet sein sollte. c) Bei hohem Zollvorgangsaufkommen (viele Zollanmeldungen pro Tag), ausgeprägten Zoll-Kenntnissen und einer tragfähigen IT-Infrastruktur ist eine individuelle vollintegrierte ATLAS-Inhouse-Lösung mit Schnittstellen zur Warenwirtschaft empfehlenswert. Beauftragen Sie einen IT-Zolldienstleister und richten Sie (falls nicht schon vorhanden) eine bedarfsgerechte ATLAS-Anbindung ein Lassen Sie Ihr Personal für die neuen Anforde- rungen der IT-Lösungen schulen Benennen Sie einen verantwortlichen IT-Koordinator für die Zollabwicklung Lassen Sie Ihren individuellen Bedarf anhand der Unternehmensabläufe analysieren und ein entsprechendes Konzept erstellen Richten Sie ggf. für den umfangreichsten Zollanmeldungsbereich eine Schnittstelle zur Warenwirtschaft ein Etablieren Sie zu Ihren Hauptkunden Schnitt- stellen für Zollvorgänge Planen Sie die Vorgangsarchivierung

14 Zeitleiste zur Umstellung auf die Hamburger Zoll-Landschaft 2013 Freihafen 2012 Weiche Migration Juli Aug , 23:59 Uhr Sept Okt Nov Seezollhafen 2013 Dez Jan 2013 Entscheidungsfindung IT-Lösung inkl. Atlasanbindung Umsetzungsdauer Durchführungsdauer Fachliche Qualifizierung der Beschäftigten Neue Arbeits- und Organisationabläufe Zoll-Lager beantragen (bewilligungsreifer Antrag) Umsetzungsdauer Vorgespräche HZA Durchführungsdauer Verwahrungsort beantragen Bearbeitungsdauer Anmeldung zum Überleitungskonzept Achtung: In dieser Zeitleiste sind die aus heutiger Sicht letztmöglichen Zeitpunkte zur fristgerechten Umstellung auf den Seezollhafen 2013 dargestellt! Harte Migration Juli Aug Sept Okt Nov Echt-Betrieb ÜberleitungsKonzept des Hauptzollamts Hamburg-Hafen Dezember Jan 14. Feb * Entscheidungsfindung Atlasanbindung & Zollabfertigung Fachliche Qualifizierung der Beschäftigten Umsetzungsdauer Durchführungsdauer Neue Arbeits- und Organisationabläufe Umsetzungsdauer Zoll-Lager beantragen (bewilligungsreiferantrag) Vorgespräche HZA Verwahrungsort beantragen * Für Nicht-Gemeinschaftsware, die zum Stichtag in der Freizone einem Verwahrungsort zugeführt wurde, gilt für die Vorübergehende Verwahrung einmalig eine Frist bis zum 14. Februar 2013 Bearbeitungsdauer Bearbeitungsdauer Echt-Betrieb

15 Wir hoffen, dass Sie mithilfe des "Lotsen" nun mit Rückenwind Richtung "Seezollhafen 2013" starten können. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie bei Ihren Vorhaben! Ihre Mannschaft Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Michael Eckert (Investitionsförderung) Fon +49 (0) zwei P PLAN:PERSONAL GmbH Rainer Leiner (Beratung Fördermittel und Qualifizierung) Fon +49 (0) rainer.leiner@weiterbildungsbonus.net Hauptzollamt Hamburg-Hafen Susanne Thieme (Koordinatorin Freizonenauflösung) Fon +49 (0) seezollhafen.hamburg@hzahh-hafen1.bfinv.de Zollamt Waltershof, Abfertigung Ericus Ingo Hannemann (Beantragung Verwahrungsort) Fon +49 (0) ingo.hannemann@zahh-ericus.bfinv.de Impressum zwei P PLAN:PERSONAL GmbH Wendenstraße Hamburg Fon: 040/ Fax: 040/ info@zwei-p.org Das Projekt wird aus dem Europäischen Sozialfonds ESF und von der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, finanziert.

16

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