Neuer Chairside-Schnelltest für die Diagnose von parodontalem Gewebeabbau
|
|
- Käte Reuter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Neuer Chairside-Schnelltest für die Diagnose von parodontalem Gewebeabbau Zahnärzte und ihr Team können mit dem neuen PerioMarker ammp-8 Schnelltest parodontalen Gewebeabbau diagnostizieren, noch bevor klinische Zeichen sichtbar werden. Mittels einer patentierten Technologie weist der Test das Enzym Matrix-Metalloproteinase-8 nach, welches in seiner aktiven Form (ammp-8) gemäß internationalen Studien für die Zerstörung des Kollagennetzwerks des Zahnhalteapparates verantwortlich ist. Wie der Test funktioniert und welche Konsequenzen das Testergebnis auf die therapeutischen Maßnahmen hat, erläutert Ihnen der folgende Beitrag. Auch wenn der Begriff Parodontose (im Volksmund) heutzutage noch immer weit verbreitet ist, handelt es sich dabei bekanntlich fast immer um eine entzündliche Erkrankung die Parodontitis. Diese Erkenntnis hat zu unterschiedlichen Behandlungsansätzen geführt. Aber auch die Diagnostik in diesem Bereich machte große Fortschritte. Bekannt sind hier z. B. Markerkeimbestimmungen. Sie können sicher helfen, eine Entscheidung zu treffen, welches lokale oder systemische Antibiotikum indiziert ist. Zur Früherkennung sind sie jedoch nur von begrenztem Wert. Dabei geht es nämlich darum, parodontalen Gewebeabbau früh, noch bevor klinische Anzeichen einer Entzündung zu sehen sind, zu erkennen, um auf dieser Grundlage die entsprechenden Maßnahmen einleiten zu können. Schluss der diagnostischen Lücke Zwischen einem parodontal gesunden und einem an einer Parodontitis erkrankten Patienten besteht eine diagnostische Lücke: BOP, Röntgen und auch die Mikrobiologie helfen hier nur begrenzt weiter, insbesondere was konkrete Aussagen zu dem aktuellen Entzündungsgeschehen und dem aktuellen Status des parodontalen Gewebeabbaus angeht. Wie kann der Zahnarzt in der Prophylaxe im Sinne einer Früherkennung diese diagnostische Lücke schließen und einen parodontalen Gewebeabbau erkennen, noch bevor dieser im Röntgenbild sichtbar wird? Wie kann erkannt werden, ob die Nachsorge erfolgreich war und der parodontale Gewebeabbau erfolgreich gestoppt werden konnte? Testprinzip Mit dem PerioMarker ammp-8 Schnelltest von Chlorhexamed gibt jetzt einen neuen Chairside-Test für die Zahnarztpraxis, der als Bindeglied in der bisherigen Diagnostik fungiert. Durch den Nachweis hoher ammp-8-werte hat der Zahnarzt erstmals die Möglichkeit, früh das Risiko eines parodontalen Gewebeabbaus zu erkennen und entsprechende Maßnahmen ebenso früh einzuleiten. Die aktive Form des Enzyms Matrix-Metalloproteinase-8 (ammp- 8) ist ein Biomarker für akuten parodontalen Gewebeabbau. Wird ammp-8 in erhöhter Konzentration in der Sulkusflüssigkeit gemessen, zerstört das Enzym gerade das Kollagen des parodontalen Bindegewebes, denn ammp-8 ist bereits während früher Phasen der parodontalen Entzündung aktiviert und nachweis bar. Mit dem Test können deshalb Entzündungen mit destruktivem Gewebeabbau frühzeitig diagnostiziert werden, bevor irreversible Schäden entstehen. Therapeutische Konsequenzen des Ergebnisses Bei einer Entzündung erhöhen sich die Werte für die aktivierte Form der Matrix-Metalloproteinase-8, die die Kollagenfasern des parodontalen Bindegewebes zerschneidet (ammp-8) etwa 100-fach! Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass bei aktivem Gewebeabbau erhöhte Werte bereits gemessen werden können, bevor die Gingiva klinisch auffällig erscheint. Gerade bei Risikopatienten im regelmäßigen Recall und bei therapierten Patienten in der Nachsorge hat es daher Sinn, einmal genauer hinzusehen, ob ein erhöhtes Risiko für parodontalen Gewebeabbau besteht. Was aber bedeuten positive Testergebnisse (sprich: hohe ammp-8-werte) konkret? Bei (anscheinend) parodontal gesunden Patienten könnte eine bis dato klinisch noch nicht erkannte, etwa aggressive Form mit unauffälligem Erscheinungsbild vorliegen. Eine Erhebung des ammp-8 Parameters ist 2
2 risiko bestehen könnte. Wie sehen die konkreten Therapieempfehlungen aus, die sich aus einem Testergebnis sei es negativ oder positiv ergeben? Das Ergebnis des Schnelltests sagt dem Zahnarzt, dass er therapeutisch aktiv werden muss, allerdings nicht, wie dies im Einzelfall auszusehen hat. Der Zahnarzt wird insbesondere bei Risikopatienten (Schwangere, Diabetiker, Implantatpatienten, Patienten mit koronarer Herzkrankheit sinnvoll. Die ammp-8-untersuchung ist bei Gingivitispatienten dann sinnvoll, wenn Risikofaktoren vorliegen oder die Anamnese darauf hindeutet, dass ein PA(Periimplantitis!)-Erkrankungsalso durch den Test nicht bevormundet. Die Durchführung des Tests ersehen Sie aus der Bildsequenz sowie aus der ausführlich bebilderten Anwendungsanweisung. Fazit Mithilfe des Nachweises hoher ammp-8-werte lässt sich das Risiko eines parodontalen Gewebeabbaus einschätzen. Im Gegensatz zu bakteriellen Markerkeimtests kann dieses Enzym bereits im frühen reversiblen Stadium der parodontalen Erkrankung nachgewiesen werden. Daher ist der Einsatz des Schnelltests in der Praxis sowohl in der Früherkennung als auch nach der Durchführung einer Therapie sinnvoll. Literaturliste unter Korrespondenzadresse: Dr. Hans Sellmann Langehegge 330, Marl 3
3 Die Abrechnung des PerioMarker ammp-8 Schnelltests Der PerioMarker ammp-8 Schnelltest ist weder in der GOZ enthalten noch stellt dieser eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Der gesetzlich versicherte Patient wird für diese Leistung zum Privatpatienten. Es wird nach den Bestimmungen der GOZ/GOÄ abgerechnet. Handelt es sich um eine notwendige Maßnahme (= die Regel), wird empfohlen, gem. 6 Abs.1 GOZ auf die Leistung GOÄ-Nr. 298 zurückzugreifen. Stellt die Leistung eine medizinisch nicht notwendige Verlangensleistung (= die Ausnahme) dar, erfolgt die Abrechnung gem. 1 Abs. 2 GOZ. Stellungnahme der BLZK in der GOZ-Fibel, Stand Januar 2005: Mikrobiologische Testverfahren, z. B. im Rahmen der Diagnostik von Parodontalerkrankungen oder des Kariesrisikos, sind folgendermaßen zu berechnen: Auswertung im Fremdlabor Berechnung nach GOÄ 298 je Entnahmestelle; zusätzlich fallen Drittkosten (Laborkosten) an. PerioMarker ammp-8 Schnelltest (Nachweis eines körpereigenen Enzyms) gem. 1 Abs. 2 oder 6, Abs. 1 GOZ 1 Abs. 2 GOZ Vergütungen darf der Zahnarzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für die zahnmedizinisch notwendige zahnärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht sind. Hinweis Verlangensleistungen nach 1 Abs. 2 GOZ betreffen Leistungen, die zwar in der GOZ oder auch GOÄ enthalten sind, für die jedoch für den betreffenden Fall keine medizinische Notwendigkeit zur die Erbringung dieser Leis tung besteht. Da eine entsprechende GOÄ-Nr. für die Verlangensleistung vorhanden ist (GOÄ 298) trifft 1 Abs. 2 GOZ zu. (Nur wenn keine entsprechende Leis tung zur Verfügung steht, würde 2 Abs. 3 GOZ gelten!) Verlangensleistungen werden in der Regel seitens der privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle nicht erstattet. In der Regel wird es sich beim PerioMarker ammp-8- Schnelltest (Nachweis eines körpereigenen Enzyms) um eine zahnmedizinisch notwendige Leistung handeln, deshalb wird nachfolgend kein Beispiel für die Berechnung einer Verlangensleistung nach 1,2 GOZ aufgeführt. Eine Erstattung seitens der gesetzlichen Krankversicherung ist nicht möglich, da diese Leistung nicht in deren Leistungskatalog (BEMA) vorgesehen ist und gem. 12 SGB V nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspricht. Trotzdem kann es sich um eine notwendige medizinische Maßnahme im Sinne der GOZ/GOÄ handeln. 6 Abs. 1 GOZ Erbringt der Zahnarzt Leistungen, die in den Abschnitten B I und II, C, D, E V und VI, J, L M unter den Nummern 4113 und 4700, N sowie O des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte vom 12. November 1982 (BGBI. I S. 1522) aufgeführt sind, sind die Vergütungen für diese Leistungen nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte in der jeweils geltenden Fassung zu berechnen. Stellungnahme der BLZK (GOZ-Fibel 2005) In beiden Gebührenordnungen ähnlich beschriebene Leistungen können je nachdem, welche Leistungsbeschreibung erfüllt wurde nach GOZ oder GOÄ berechnet werden. Ein Vorrang der GOZ vor der GOÄ ist der GOZ nicht zu entnehmen. Im Gegenteil: Vom Zahnarzt erbrachte Leistungen, die in den eröffneten Abschnitten der GOÄ aufgeführt sind, sind nach dem Wortlaut des 6 Abs. 1 GOZ nach GOÄ zu berechnen. Mikrobiologische Testverfahren, die nach 6 Abs. 1 GOZ angesetzt werden, stellen in der Regel eine notwendige medizinische Maßnahme dar und werden in der Regel häufig von den privaten Krankenversicherungen erstattet. Letztendlich hat der Versicherte hierfür jedoch nur Sicherheit, wenn er zur Abklärung der Kostenübernahme vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan bei seiner Beihilfe/privaten Krankenversicherung/sonstigen erstattenden Stellen einreicht. 4
4 Abrechnungsempfehlung 1 Probeentnahme zum Nachweis eines körpereigenen Enzyms mit PerioMarker ammp-8 Schnelltest GOÄ 298 Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung gegebenenfalls einschließlich Fixierung Hinweis: Die GOÄ 298 ist je Entnahmestelle berechnungsfähig. Zusätzlich abrechnungsfähige Leistungen Heil- und Kostenplan 002 Aufstellung eines schriftlichen Heil- u. Kostenplans nach Anforderung Untersuchung und Beratungen, z. B. GOÄ 1 GOÄ 3 GOÄ 5 GOZ 100 GOZ 619 Beratung Eingehende Beratung (Dauer mind. 10 Min.) Symptombezogene Untersuchung Erstellen eines Mundhygienestatus Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisung zur Beseitigung schädlicher Gewohnheiten Vorbehandlung, z. B. GOZ 405 Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einschließlich Polieren je Zahn Hinweis: Für die Belagsentfernung vor der Probeentnahme kann je Zahn die GOZ-Nr. 405 berechnet werden. Berechnung von Auslagen Die Berechnung der Auslagen des PerioMarker ammp-8 Schnelltests werden gem. 10 Abs. 1 GOÄ in Rechnung gestellt. Lt. 12 Abs. 2 GOÄ besteht die Verpflichtung, bei Ersatz von Auslagen den Betrag und die Art der Auslage anzugeben. Übersteigt der Betrag der einzelnen Auslage den Betrag in Höhe von 25,56, ist ein Beleg oder ein sonstiger Nachweis der Rechnung beizufügen. 1 Die aufgeführten Abrechnungsnummern sind ggf. nicht abschließend und müssen ggf. individuell an jeden Behandlungsfall angepasst werden. Vereinbarung für eine Privatbehandlung bei einem gesetzlich versicherten Patienten Hinweis Wünscht der Patient Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, wird der Patient zum Privatpatienten und es gelten die Bestimmungen der GOZ/ GOÄ. (Eine Vereinbarung nach 4 Abs. 5 BMV-Z o. 7 Abs. 7 EKV-Z ist nicht gültig, da es sich nicht um Wunschleistungen handelt, für die eine ausreichende Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung steht). Es ist nicht zwingend notwendig, aber es wird empfohlen, eine private Behandlungsvereinbarung mit dem Patienten zu treffen. 5
5 Vereinbarung einer Privatbehandlung für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (Beispiel) 2 Zwischen Zahnarzt und Patient Datum Sehr geehrte/r Patient/In für die geplante und mit Ihnen besprochene Behandlung (Nachweis eines körpereigenen Enzyms mit PerioMarker ammp-8-schnelltest) zeigen wir Ihnen lt. beigefügten Heil- und Kostenplan (Nr....) die Kosten für die Behandlung auf: nachstehend die Kosten auf. Die aufgeführte Behandlung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten, geht über das Maß der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung hinaus ( 12, 70 SGB V), entspricht nicht den Richtlinien des Bundesausschusse der Zahnärzte und Krankenkassen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung, Auf dem Heil- und Kostenplan werden vorab voraussichtliche Leistungen und deren voraussichtliche Kosten aufgeführt. Der genaue Behandlungsumfang ergibt sich während der Behandlung. Es können noch Leistungen, die nicht vorhersehbar sind, hinzukommen. Der im Heil- und Kostenplan verwendete Steigerungsfaktor kann sich ändern, wenn während der Behandlung erschwerte Umstände der Ausführung, erhöhte Schwierigkeit oder ein erhöhter Zeitaufwand eintreten, die einen höheren Steigerungsfaktor rechtfertigen. Der definitive Steigerungsfaktor kann erst während der Behandlung festgesetzt werden. Kostenvorausberechnung Zahn Anzahl GOZ/Ä-Nr. Leistungsbeschreibung Faktor 3,4 Gesamt 2 Ä5 Symptombezogene Untersuchung 3,0 27,96 2 Ä3 Eingehende Beratung 3,5 61, Ausstellung eines schriftlichen Heil- u. Kostenplanes 2,3 11,63 auf Anforderung Mundhygienestatus 2,3 25, Entfernen von harten und weichen Belägen, je Zahn 2,3 2,44 4 Ä298 Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von 2,3 21,44 Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung gegebenenfalls einschließlich Fixierung voraussichtliches zahnärztliches Honorar 150,52 Auslagen f. PerioMarker ammp-8 Schnelltest voraussichtliche Gesamtkosten Erklärung des Patienten/Zahlungspflichtigen Mit ist bekannt, dass ich als Patient der gesetzlichen Krankenversicherung das Recht habe, unter Vorlage der Krankenversicherungskarte nach den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt zu werden. Unabhängig davon wünsche ich die oben aufgeführte private Behandlung. Die vereinbarte Privatbehandlung wird gem. der Gebührenordnung für Zahnärzte/Ärzte (GOZ/Ä) berechnet. Anderslautende Bestimmungen, Richtlinien und Auffassungen seitens gesetzlicher oder privater Krankenversicherungen, Beihilfestellen usw. hinsichtlich der Abrechenbarkeit verschiedener Materialien und Positionen der GOZ/GOÄ können nicht beachtet oder befolgt werden. Eine Erstattung seitens gesetzlicher Krankenkassen, privater Versicherungen oder Beihilfestellen usw. kann nicht gewährleistet werden. Eine Ausfertigung dieser Vereinbarung habe ich erhalten. Ort, Datum, Unterschrift Patient/Zahlungspflichtiger Zahnarzt 2 Dieser Heil- und Kostenplan ist lediglich ein Beispiel. Die Gebührenvorausberechnung kann je Behandlungsfall abweichend sein. 3 Steigerungsfaktor ist lediglich angenommen und muss im Einzelnen von der Praxis individuell angepasst werden. 4 Begründung für erhöhten Steigerungsfaktor erfolgt bei Behandlung individuell. 6
6 Vereinbarung für einen Privatpatienten (Beispiel) 5 Zwischen Zahnarzt und Patient Datum Sehr geehrte/r Patient/In für die geplante und mit Ihnen besprochene Behandlung (Nachweis eines körpereigenen Enzyms mit PerioMarker ammp-8 Schnelltest) zeigen wir Ihnen lt. beigefügten Heil- und Kostenplan (Nr....) die Kosten für die Behandlung auf: nachstehend die Kosten auf. Auf dem Heil- und Kostenplan werden vorab voraussichtliche Leistungen und deren voraussichtliche Kosten aufgeführt. Der genaue Behandlungsumfang ergibt sich während der Behandlung. Es können noch Leistungen, die nicht vorhersehbar sind, hinzukommen. Der im Heil- und Kostenplan verwendete Steigerungsfaktor kann sich ändern, wenn während der Behandlung erschwerte Umstände der Ausführung, erhöhte Schwierigkeit oder ein erhöhter Zeitaufwand eintreten, die einen höheren Steigerungsfaktor rechtfertigen. Der definitive Steigerungsfaktor kann erst während der Behandlung festgesetzt werden. Kostenvorausberechnung Zahn Anzahl GOZ/Ä-Nr. Leistungsbeschreibung Faktor 6,7 Gesamt 2 Ä5 Symptombezogene Untersuchung 3,0 27,96 2 Ä3 Eingehende Beratung 3,5 61, Ausstellung eines schriftlichen Heil- u. Kostenplanes 2,3 11,63 auf Anforderung Mundhygienestatus 2,3 25, Entfernen von harten und weichen Belägen, je Zahn 2,3 2,44 4 Ä298 Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von 2,3 21,44 Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung gegebenenfalls einschließlich Fixierung voraussichtliches zahnärztliches Honorar 150,52 Auslagen f. PerioMarker ammp-8 Schnelltest voraussichtliche Gesamtkosten Erklärung des Patienten/Zahlungspflichtigen Die vereinbarte Behandlung wird gem. der Gebührenordnung für Zahnärzte/Ärzte (GOZ/Ä) berechnet. Anderslautende Bestimmungen, Richtlinien und Auffassungen seitens gesetzlicher oder privater Krankenversicherungen, Beihilfestellen usw. hinsichtlich der Abrechenbarkeit verschiedener Materialien und Positionen der GOZ/GOÄ können nicht beachtet oder befolgt werden. Eine Erstattung seitens privater Versicherungen oder Beihilfestellen usw. kann nicht gewährleistet werden. Eine Ausfertigung dieser Vereinbarung habe ich erhalten. Ort, Datum, Unterschrift Patient/Zahlungspflichtiger Zahnarzt 5 Dieser Heil- und Kostenplan ist lediglich ein Beispiel. Die Gebührenvorausberechnung kann je Behandlungsfall abweichend sein. 6 Steigerungsfaktor ist lediglich angenommen und muss im Einzelnen von der Praxis individuell angepasst werden. 7 Begründung für erhöhten Steigerungsfaktor erfolgt bei Behandlung individuell. 7
7 Vereinbarung bei einem privat versicherten Patienten Hinweise für private Behandlungsvereinbarung 8 Eine private Behandlungsvereinbarung ist nicht zwingend notwendig und es gibt dafür in der GOZ prinzipiell keine Formvorschriften (außer bei speziellen Honorarvereinbarungen, z. B. bei Verlangensleistungen gem. 2 Abs. 3 GOZ usw.). Bei manchen Behandlungsmaßnahmen (oder auch Patienten) ist es aber ratsam, eine Behandlungsvereinbarung zu treffen. Folgende Punkte sollte die private Behandlungsvereinbarung beinhalten: dass es sich um geschätzte Kosten handelt, dass die endgültige Höhe des Steigerungsfaktors der einzelnen Leistungen erst bei der Behandlung festgelegt werden kann, dass nicht vorhersehbare Behandlungsmaßnahmen gesondert berechnet werden, dass auf die Erstattungsbestimmungen der privaten Versicherungen, Beihilfestellen, gesetzlichen Krankenkassen oder anderen erstattenden Stellen keine Rücksicht genommen werden kann, dass ggf. keine Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt. Alle Abrechnungshinweise sind von der Autorin nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Eine Haftung und Gewähr wird jedoch ausgeschlossen. Letztendlich kann nur der Behandler die erbrachten Maßnahmen entsprechend bewerten. Korrespondenzadresse: Andrea Zieringer Bad Höhenstadt Fürstenzell Tel.: Fax: In diesem Fallbeispiel sind die Hinweise für die private Behandlungsvereinbarung für einen Privatpatienten und einen GKV-Patienten (da dieser eine Privatleistung erhält, für die jedoch nicht die Bestimmungen d. 4 Abs. 5 BMV-Z o. 7 Abs. 7 EKV-Z gültig sind) gleichermaßen gültig. 8
Abrechnungsempfehlung
von Chair-Side Schnelltest für die Diagnose von parodontalem Gewebeabbau durch Nachweis des Enzyms ammp-8 (aktive Matrix-Metalloproteinase-8) Schnell Testergebnis bereits nach ca. 10 Minuten Einfach Durchführung
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrDialogtag 2014 Private Vereinbarung? Aber richtig!
Dialogtag 2014 Private Vereinbarung? Aber richtig! Dr. Stefan Böhm, stv. Vorsitzender des Vorstands 25 Fälle aus der Beratung. Davon waren 11 Fälle, sich mit Rechnungsstellung, mangelnder Aufklärung für
MehrJupiterstraße 1 28816 Stuhr/Bremen. Telefon: +49 (0) 4 21 5 79 52 52 Fax: +49 (0) 4 21 5 79 52 55
Jupiterstraße 1 28816 Stuhr/Bremen Telefon: +49 (0) 4 21 5 79 52 52 Fax: +49 (0) 4 21 5 79 52 55 E-Mail: info@zahnärzte-stuhr.de Internet: www.zahnärzte-stuhr.de www.zahnärzte-stuhr.de sanft i stressfrei
MehrBETRIEBS- KRANKENKASSE
BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist
MehrKassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Leitfaden Basistarif. Information für den Zahnarzt. Stand: Dezember 2008
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Information für den Zahnarzt Stand: Dezember 2008 2 Zum Thema Der neue Basistarif tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Basistarifversicherte bleiben Privatversicherte.
MehrWissenswertes und Aktuelles zur GOÄ
GOÄ heute Leistungsverzeichnis veraltet Wissenswertes und Aktuelles zur GOÄ zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe zunehmende Finanznot bei den Trägern der Beihilfe und bei privaten Krankenversicherungen
Mehr-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien
Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"
MehrKieferorthopädische Behandlung für Personen, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Bezirksregierung Münster Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 Kieferorthopädische Behandlung für Personen, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Sehr geehrte Beihilfeberechtigte,
MehrVereinbarung. gemäß 2 Abs. 5 in Anlehnung an die Anlage 7a zum BMV-Z über das Gutachterverfahren für Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen
Vereinbarung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Lande Bremen und der AOK Bremen/Bremerhaven dem BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen dem IKK-Landesverband Sachsen-Anhalt Geschäftsbereich Bremen
MehrPKV-Info. Die Gebührenordnung für Ärzte. Ein kleiner Leitfaden
PKV-Info Die Gebührenordnung für Ärzte Ein kleiner Leitfaden VERBAND DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG E.V. 50946 KÖLN POSTFACH 51 10 40 TELEFON 0221 / 3 76 62-0 TELEFAX 0221 / 3 76 62-10 2 Wenn Sie sich
MehrReferentenentwurf. Artikel 1 Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte. "Abweichende Vereinbarung mit dem Zahlungspflichtigen zur Gebührenhöhe".
Referentenentwurf GOZ Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte vom Auf Grund des 15 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrR+V - Blick + Check classic (BC3U), Klinik premium. Zahn premium (Z1U), ZahnVorsorge (ZV) Gesellschaft Tarif S N1 MB EA 25 Euro
Die besten GKV-Zusatzversicherungen Leistungen ambulant, stationär und Zahn R+V Blick + Check classic (BC3U), Klinik premium (K1U), Zahn premium (Z1U), ZahnVorsorge (ZV) Gesellschaft Tarif S ohne R R+V
MehrBund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:
Die Berufsverbände der Hebammen: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt Deutscher Hebammenverband e.v. (DHV), Karlsruhe - einerseits - sowie der GKV-Spitzenverband, Berlin -
MehrAllgemeine zahnärztliche Leistungen
Allgemeine zahnärztliche Leistungen (GOZ-Pos. 0010-0120) Heil- und Kostenpläne, GOZ-Pos. 0030, 0040 Allgemeines Nachträgliche Ergänzung eines Heil- und Kostenplanes Oberflächenanästhesie, GOZ-Pos. 0080
MehrBETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler
BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist
MehrDAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln
DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und
MehrIndividuelle Gesundheitsleistungen. IGeL wissen sollten
Individuelle Gesundheitsleistungen was Sie über IGeL wissen sollten 1 Liebe Patientin, lieber Patient, vielleicht sind Ihnen in einer Arztpraxis schon einmal Individuelle Gesundheitsleistungen angeboten
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrInformationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte
Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an ist die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte
MehrDer Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz. Erläuterungen
5 Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz Erläuterungen DER Heil- und Kostenplan DER Heil- und Kostenplan 2 Der Heil- und Kostenplan 3 Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist die Grundlage
MehrDie Gebührenordnung für Ärzte
PKV-Info Die Gebührenordnung für Ärzte Ein kleiner Leitfaden 2 Wenn Sie sich als Privatpatient behandeln lassen, erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Im Gegensatz zu Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung
MehrPräsentationsthema I
Präsentationsthema I Handhabung der neuen GOZ RA/FA für Medizinrecht Stephan Gierthmühlen Kieferorthopädische Vortragsreihe 2012/2013 Hannover, 16.11.2012 Präsentationsthema I 2 1 Jahr GOZ 377 Tage nach
MehrZahnthema kompakt. Bonusregelung beim Zahnersatz
Zahnthema kompakt Bonusregelung beim Zahnersatz Mit Bonus mehr Geld. Auch für Kinder ab dem 12. Lebensjahr. Bonusregelung die Lizenz zum Geldsparen Bereits 1989 wurde ein kleines, unscheinbares Heftchen
MehrLeistungsbeschreibung. BEMA Leistungsbeschreibung Bew.-Zahl GOZ/ GOÄ 1,0 = 5,06 2,3 = 11,64 3,5 = 17,72
Kap. 8 Seite 24 Bemerkung: keine Datumsangabe: Erforderlich (bei mehreren Sitzungen/Tag gesonderte Kennzeichnung notwendig Leistungsbeschreibung Bew.-Zahl / GOÄ Leistungsbeschreibung Versiegelung von kariesfreien
MehrV4-Nr. 675 / 07.12.2007 Verteiler: KZVen. An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
V4-Nr. 675 / 07.12.2007 Verteiler: KZVen KZBV Postfach 41 01 69 50861 Köln An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Körperschaft des öffentlichen Rechts Abteilung Vertrag Universitätsstraße 73 50931 Köln
Mehrüber die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten
Abkommen zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Weißensteinstraße 70-72,
MehrGönnen Sie Ihrem Lächeln mehr als Standard
Gönnen Sie Ihrem Lächeln mehr als Standard Das bietet Ihnen die gesetzliche Krankenkasse Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatzmaßnahmen nur noch sogenannte Befundorientierte Festzuschüsse.
MehrSchöne Zähne für jedes Einkommen...einfach intelligenter!
Patienteninformation Schöne Zähne für jedes Einkommen...einfach intelligenter! Kostengünstiger Zahnersatz wie ist das möglich? Liebe Patientin, lieber Patient, mit der Initiative DENT-NET DIE MARKEN- ZAHNÄRZTE
MehrVertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)
Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem
MehrBesondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation für Privatversicherte
Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation indizierten Mammaaugmentation (Brustvergrößerung/Implantat), die in der Bundesrepublik Deutschland Notwendigkeit zur Behandlung besteht. Die schließt
MehrDer Barmenia-Zahnergänzungstarif ZGPlus. Erstattungsbeispiele zu Zahnersatz und Inlays aus der Praxis
Der Barmenia-Zahnergänzungstarif ZGPlus Erstattungsbeispiele zu Zahnersatz und Inlays aus der Praxis Einleitung Diese Präsentation soll Ihnen anhand einiger Beispiele aus der Praxis die Erstattung bei
MehrZahnersatz Ein schönes Lächeln mit dem Zahnersatz zum Spartarif
Zahnersatz Ein schönes Lächeln mit dem Zahnersatz zum Spartarif Feste zubeissen bitte Guter Zahnersatz, besonders günstig Sie brauchen eine Brücke, Krone oder Prothese und möchten auch für sehr gute Qualität
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
Mehrzwischen Kassenärztlicher Vereinigung Berlin und AOK Berlin Die Gesundheitskasse zugleich handelnd für die See-Krankenkasse BKK-Landesverband Ost
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrFreier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
MehrGesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge bezahlbar.
Gesundheit Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge bezahlbar. Private Zusatzversicherungen Zahnvorsorge Großes Leistungsspektrum: Zahnvorsorge
MehrGesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge
Gesundheit Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge bezahlbar. Private Zusatzversicherungen Zahnvorsorge Starker Schutz für gesunde und schöne
MehrZahnPREMIUM. Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge.
ZahnPREMIUM Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge. Beste Rundum-Versorgung für Ihre Zahngesundheit. Nutzen Sie die Premium- Leistungen einer privaten Zusatzversicherung.
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
Mehr1 Antrags- und Genehmigungsverfahren
Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren sowie das Gutachterwesen bei der kieferorthopädischen Behandlung zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, KdöR, Köln und dem GKV-Spitzenverband,
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
Mehr-Prüfung der Tragwerksplanung-
Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»
MehrFunktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen (GOZ-Pos. 8000-8100) FAL/FTL allgemein, GOZ-Pos. 8000 8100 Laborkosten im Zusammenhang mit FAL/FTL, GOZ-Pos. 8000-8100 Relationsbestimmung GOZ-Pos.
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrBerechnungsmöglichkeiten für Endo Behandlungen bei GKV Patienten
Berechnungsmöglichkeiten für Endo Behandlungen bei GKV Patienten ZÄK Berlin GOZ Referat Bei der endodontischen Behandlung von gesetzlich Versicherten sind nach den Richtlinien für die vertragszahnärztliche
MehrZeigen Sie den hohen Kosten die Zähne
KOMBIMED ZAHN TARIFE KDT/KDT50/KDT85/KDBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. SEHR GUT (1,4) KombiMed Tarif KDT85 + KDBE SEHR GUT (1,4) KombiMed
MehrSo sehen Sie beim Zahnarzt gut aus.
CSS.privat So sehen Sie beim Zahnarzt gut aus. Smart versichert nach Schweizer Art. Die fünf Zahnbausteine des Tarifs CSS.privat ambulant. Ein Unternehmen der Schweizer CSS Versicherungsgruppe Viel Leistung
MehrFür ein lückenloses Lächeln. Zahnersatz-Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte. www.zahnzusatzversicherungen-vergleichen.
Zahnersatz-Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte Für ein lückenloses Lächeln. NÜRNBERGER Zahnersatz-Zusatzversicherung Damit Ihnen nichts fehlt, braucht es manchmal mehr...... etwa wenn
Mehr2.09 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (AOK)
Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung Maßnahmen nach 43 SGB V zwischen der AOK Bremen/Bremerhaven und der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) 1 (1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die
MehrZahnPREMIUM. Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge.
ZahnPREMIUM Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge. Beste Rundum-Versorgung für Ihre Zahngesundheit. Nutzen Sie die Premium- Leistungen einer privaten Zusatzversicherung.
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrQualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,
MehrModerne Behandlung des Grauen Stars
Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.
MehrEin strahlendes Lächeln mit uns kein Problem!
Ein strahlendes Lächeln mit uns kein Problem! Schöne Zähne und ZahnPlus lassen Sie einfach gut aussehen. Kunden und Rating- Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. DER FELS IN
MehrDokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation
Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation (Bei Abweichungen, die bspw. durch technischen Fortschritt entstehen können, ziehen Sie bitte immer das aktuelle Handbuch
MehrANAMNESEBOGEN PERSÖNLICHES. Patient: männlich Name, Vorname geboren am weiblich. Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient.
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient. Wir freuen uns, dass Sie uns Ihre Gesundheit anvertrauen. Damit wir Sie bestmöglich betreuen können, möchten wir Sie bitten, die persönlichen Angaben zu vervollständigen
MehrStatement Dr. Herbert Michel:
Statement Dr. Herbert Michel: Ab dem 1. Januar 2005 gilt für Versicherte in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein völlig neues Zuschuss-System, wenn es um Zahnersatz geht: War es bisher so,
MehrPSA-Test im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung
Prostata-Früherkennung Inhaltsverzeichnis PSA-Test im Rahmen der Das allgemeine Programm der kann auf Kosten der Sozialversicherung von allen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrMöchten Sie auch wieder so richtig kraftvoll zubeißen können? Implantate im MIMI -Verfahren. schmerzarm - patientenfreundlich - bezahlbar
Möchten Sie auch wieder so richtig kraftvoll zubeißen können? Implantate im MIMI -Verfahren schmerzarm - patientenfreundlich - bezahlbar Implantate sind die moderne Alternative zu Teil- und Vollprothesen,
MehrHinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2012
Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2012 Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des DRG- Systemzuschlags im Jahr 2012 verdeutlichen.
MehrSie legen Wert auf gesunde und schöne Zähne Dank Zahnvorsorge von AXA bleiben sie bezahlbar.
Gesundheit Sie legen Wert auf gesunde und schöne Zähne Dank Zahnvorsorge von AXA bleiben sie bezahlbar. Private Zusatzversicherungen Zahnvorsorge (Tarif 2013) Gesunde und schöne Zähne wünschen sich die
MehrDR. MARC CHRISTOPH BAUMGART
DR. MARC CHRISTOPH BAUMGART RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT RA Dr. Baumgart, Meierottostraße 7, 10719 Berlin Meierottostraße 7 10719 Berlin Telefon: 030 / 88 62 49 00 Telefax: 030 / 88 62 49 02
MehrIch will für meine Zähne eine V.I.P.-Behandlung. Die Zahn-Zusatzversicherung V.I.P. dental.
Ich will für meine Zähne eine V.I.P.-Behandlung. Die Zahn-Zusatzversicherung V.I.P. dental. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Michael, Katja, Andreas, Sabine München Hohen Zahnarztrechnungen die Zähne zeigen
MehrTarif vitas1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit stationären Leistungen
Tarif vitas1 TOP V ERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder im Rahmen der Familienversicherung Anspruch auf Leistungen
MehrZahnPREMIUM. Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge.
ZahnPREMIUM Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge. Beste Rundum-Versorgung für Ihre Zahngesundheit. Nutzen Sie die PremiumLeistungen einer privaten Zusatzversicherung.
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrPKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?
PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb
MehrVertrag -Tragwerksplanung-
Vertrag -Tragwerksplanung- RifT-Muster L213 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5»
Mehr3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind
Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrSicher durch das Studium. Unsere Angebote für Studenten
Sicher durch das Studium Unsere Angebote für Studenten Starke Leistungen AUSGEZEICHNET! FOCUS-MONEY Im Vergleich von 95 gesetzlichen Krankenkassen wurde die TK zum achten Mal in Folge Gesamtsieger. Einen
MehrGesetzentwurf. Drucksache 13/3695. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/3695 06. 02. 96 Sachgebiet 860 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrBleiben Sie unabhängig im Pflegefall.
Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrVereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009
Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen
MehrZeigen Sie den hohen Kosten die Zähne
KOMBIMED ZAHN TARIFE KDT/KDT50/KDT85/KDBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Warum entscheiden Sie nicht selbst, wie
MehrVERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!
VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall
MehrWelchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte
Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe
MehrIch kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten
MehrDaher nutze ich den günstigen Einstiegstarif.
Gesundheit Ich möchte privaten Gesundheitsschutz von Anfang an Daher nutze ich den günstigen Einstiegstarif. Private Krankenversicherung zu attraktiven Konditionen Vision Start Ihr günstiger Start in die
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrKieferorthopädische Behandlung
Kieferorthopädische Behandlung Kiefer- oder Zahnfehlstellung. Gesunde Zähne! Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Kiefer- oder Zahnfehlstellungen lassen sich in der Regel korrigieren.
MehrVerordnungsmanagement
Verordnungsmanagement BEI PRAXISBESONDERHEITEN UND LANGFRISTGENEHMIGUNGEN Was bedeutet Extrabudgetär Jeder Arzt hat ein Heilmittel-Verordnungs-Budget: Das Heilmittel-Richtgrößenvolumen! (Ausnahme Bayern
MehrWichtige Info szum Lehrabschluss!
Wichtige Info szum Lehrabschluss! Sie stehen kurz vor Ihrer Lehrabschlussprüfung zum/zur Zahntechniker/in. Hierzu haben Sie bereits ausführliche Informationen zum Ablauf der Prüfung erhalten. Darüber hinaus
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrDer Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung. Erläuterungen
5 Der Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung Erläuterungen DER Heil- und Kostenplan 2 Der Heil- und Kostenplan Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist die Grundlage jeder Versorgung mit Zahnersatz.
MehrZeigen Sie den hohen Kosten die Zähne
KOMBIMED ZAHN TARIFE KDT50 / KDT85 / KDBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Meine Kasse bietet doch einiges. Und wie
MehrAufnahmevertrag für Privatpatienten zwischen der Ostseeklinik Schönberg-Holm und
Herrn/Frau Name: Vorname: Aufnahmevertrag für Privatpatienten zwischen der Ostseeklinik Schönberg-Holm und Straße: PLZ/Wohnort: Geb. Datum: Telefon: 1. Maßnahmeart Anschlussrehabilitationsbehandlung Stationäre
MehrEinen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.
Zusammenfassung: Dieser Leitfaden richtet sich an Personen und Organisationen, die sich mit der Betreuung, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen. Sein Ziel ist es, zu erleutern, wie
MehrPatientenmobilität an der schweizerischen Grenze
Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht
MehrIhre Meldung an die KV Hessen über Umsätze aus Sonderverträgen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2012
KV Hessen Postfach 15 02 04 60062 Frankfurt/Main «LANR» PERSÖNLICH «name_1» «name_2» «NAME_3» «NAME_4» «name_5» «name_6» «strasse» «plz» «ort» Georg-Voigt-Straße 15 60325 Frankfurt Postfach 15 02 04 60062
MehrScreening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs
Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung
Mehr