Die Zukunft des Ambulanten Operierens im Spiegel von Sachverständigen und Gutachtern

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1 BAO Ausgabe 27 September Mitteilungen des Bundesverbandes Ambulantes Operieren BAO e. V. Die Zukunft des Ambulanten Operierens im Spiegel von Sachverständigen und Gutachtern Quintessenz zweier Gutachten: Wir haben nicht genug valide Daten, und die Lösung für die Vergütung des AOP liegt in Selektivverträgen. Von Dr. Axel Neumann Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ambulante Operieren (AOP) ist aktuell wieder im Gespräch und scheint doch nicht ganz auf dem Abstellgleis zu landen. Neun Monate, nachdem es aus der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) hinausgeflogen ist, weil die Krankenkassen ein Mengenrisiko befürchteten, gibt es wieder ein positives öffentliches Votum. Das Sondergutachten des Sachverständigenrates (SVR) vom Juni 2012 (Download einer Kurz- und einer Langfassung über erfüllt einen Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit vom Dezember 2010, ein Gutachten zum Wettbewerb an den Schnittstellen der Gesundheitsversorgung zu erstellen. Es konzentriert sich dabei vor allem auf die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung. Ratschläge von vielen Experten eingeholt Bereits im Vorwort wird klar, dass die Gutachter mit einer Vielzahl von Personen kooperiert haben, die wissenschaftlich, ökonomisch und praktisch auf dem Gesundheitsmarkt tätig sind. Es wurden sowohl die Ratschläge von Krankenkassen, als auch die von Patientenberatern eingeholt. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIDO) war ebenso beteiligt wie der GKV-Spitzenverband, der Patientenbeauftragte der Bundesregierung und in der Endredaktion des Gutachtens auch zahlreiche wissenschaftliche Mitarbeiter. Die Aufzählung erscheint sinnvoll und nötig, um ermessen zu können, dass nicht lediglich einige wenige Sachverständige, sondern vielmehr eine Gruppe von wissenschaftlich Fortsetzung auf Seite 2 Universität Frankfurt Mitglieder des Sachverständigenrates bei der Übergabe des aktuellen Sondergutachtens an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr Inhalt BAO Präsidium Zukunft des AOP im Spiegel von Sachverständigen und Gutachtern 1 BAO Positionen Offener Brief etlicher Berufsverbände an den GKV-Spitzenverband 6 Nachruf: Zum Tod von Kollege Dr. Michael Schweins 7 Kongressankündigung: NARKA und BAO-Mitgliederversammlung 8 Kongress für endoskopische Gynäkologie in Hamburg 10 BAO Recht BGH-Urteil: Vertragsärzte können sich nicht strafbar machen, aber 12 Musterprozess zur Honorierung von AOP-Leistungen 13 BAO Partner AND nimmt Gestaltung von Zukunftsperspektiven selbst in die Hand 14 Betriebliche Krankenversicherung: Mehrwert für gute Mitarbeiter 15 Der OP-Pass, ein Gemeinschaftsprojekt von BAO und NORMED 16 BAO Qualität NRW verlangt auch von Urologen bald eine Hygienefachkraft 17 Qualitätssicherung beim Ambulanten Operieren nach 115b SGB V 18

2 BAO Präsidium tätigen Personen im Verbund mit Entscheidungsträgern des Gesundheitswesens dieses Gutachten gestaltet haben. Es ist zu hoffen, dass die Ergebnisse dieses Gutachtens auch deshalb eine entsprechende Würdigung in der Öffentlichkeit und vor allem bei allen politischen Entscheidungsträgern finden werden stellen sie doch in gewisser Weise auch einen Konsens dar, zumindest wenn man die Zusammenfassung betrachtet und die daraus folgenden Ratschläge analysiert. Analysen so präzise wie überhaupt möglich Allzu oft sind die Ergebnisse von Gutachten im realen Kampf ums Geld unberücksichtigt geblieben wir können nur hoffen, dass dieses sehr umfangreiche Gutachten anders behandelt werden wird. Aus meiner Sicht sind die Analysen zum Thema Voraussetzungen für einen zielführenden Wettbewerb im Gesundheitswesen (Kapitel 3) so präzise wie sie angesichts des dürftigen Zahlenmaterials überhaupt möglich sind. Das Gutachten geht detailliert auf die Probleme der Sicherstellung von Versorgungskontinuität als Kernaufgabe des Schnittstellenmanagements (Kapitel 4) und auf die tatsächlichen Wettbewerbsbedingungen an der Grenze zwischen ambulantem und stationärem Sektor ein (Kapitel 6). Praxisklinik München-West Zentrum für Knie-, Hand- und Schulterchirurgie Fürstenrieder Straße München Tel.: , Fax: Dr. Axel Neumann Zahl der ambulanten Operationen mit etwa 1,8 Millionen bis zum Jahr 2009 im Krankenhaus verdreifacht hat. Der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entstanden im Jahr 2010 Ausgaben in Höhe von knapp 2,3 Milliarden Euro für Leistungen des Ambulanten Operierens. 27,1 Prozent dieser Ausgaben flossen an Krankenhäuser. Wörtlich heißt es in dem Gutachten: Damit stellt diese Form der Leistungserbringung die finanziell mit Abstand bedeutsamste Ausgabenposition an der ambulant / stationären Schnittstelle dar. Das Gutachten erstellt erneut und aktuell fest, dass im europäischen Ausland teilweise erheblich höhere Anteile von Operationen ambulant erbracht werden. Es bleibt (leider) weiterhin unklar, ob die in Deutschland beobachteten Fallzahlsteigerungen bei ambulanten Operationen im Krankenhaus (zuletzt abgeschwächt) substituierend stattfinden. 2,3 Milliarden Euro für ambulante Operationen Im Kapitel 6.4 ( zielorientierter Wettbewerb im Bereich des Ambulanten Operierens ) wird festgestellt, dass sich die Ob tatsächlich vormals vollstationäre Krankenhausaufenthalte vermieden werden, oder ob vor allem zuvor nicht behandelte Fälle additiv hinzukommen, kann nach derzeitiger Studienlage für die meisten Indikationen nicht abschließend beurteilt werden, so die Aussage des SVR. Florian Hirzinger Die erforderlichen Daten für den Abgleich lagern längst auf den Servern der Krankenkassen BAO hat wiederholt Datenabgleich angemahnt Genauso ist es. Der BAO hat in der Vergangenheit wiederholt und an allen möglichen Stellen im Bundesministerium für Gesundheit und im Bundesministerium für Inneres sowie selbstverständlich auch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KB)V angemahnt, dass wir keine Daten haben, um diese Frage endlich abschließend beantworten zu können. Es wäre den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ein Leichtes, die auf allen Servern gespeicherten OPS-Prozeduren im Zusammenhang mit ambulanten Operationen zentral zu erfassen und als bundeseinheitliche Statistik zur Verfügung zu stellen. Es muss weiterhin zur verpflichtenden 2 BAO Depesche Ausgabe 27 September 2012

3 BAO Präsidium Aufgabe für Krankenkassen werden, diese Daten mit den stationären OPS-Prozeduren zusammenzuführen, Addition und Substitution von Leistungen zu berechnen und öffentlich zu präsentieren! Erst dann ist ein Leistungsnachweis möglich, erst dann können medizinische Verlagerungspotenziale erkannt und beziffert werden, und erst dann endet die unerträgliche Diskussion um zu viele und vermeintlich unnötige Operationen. Es bleibt unerklärlich, warum unsere Einlassungen im Verbund mit den anderen Berufsverbänden ungehört bleiben, zumal der Mangel im aktuellen Sondergutachten des Sachverständigenrates erneut festgestellt worden ist! Daten schlummern bereits auf den Servern Ist der ein Schelm, der dahinter eine Absicht vermutet? Fest steht, dass die Daten bereit zum Matching irgendwo auf den Servern der Krankenkassen schlummern. Meine persönlichen Einlassungen zu diesem Thema im Herbst 2010 beim Präsidenten des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen führten zu Stirnrunzeln und der Aussage: Wir können doch niemand zwingen. Die Gutachter des Sachverständigenrates stellen weiter fest (Kapitel 6, 170), dass es einer weiteren Vereinheitlichung des Ordnungsrahmens trotz AOP-Vertrag bedarf: Eine Überführung von Leistungen des Ambulanten Operierens in den neugestalteten Bereich der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V könnte dies weiter befördern. Der BAO freut sich, dass auch die Experten im Ergebnis des Sondergutachtens eine Forderung aufstellen, die in den Jahren 2010 und 2011 zentraler Inhalt der berufspolitischen Arbeit des BAO war und weiterhin sein wird. Ambulantes Operieren muss sich lohnen! Im Anschluss daran stellen die Gutachter fest, dass die Vergütung stationärer Kurzzeitfälle teilweise deutlich über der ambulanten Vergütung liegt. Zur Lösung des Problems sollte mittelfristig das Vergütungssystem so angepasst werden, dass es für Krankenhäuser auch betriebswirtschaftlich attraktiv ist, eine Leistung ambulant anzubieten, soweit dies medizinisch vertretbar ist. Bravo nach den Inhalten des derzeit gültigen AOP-Vertrages gelten diese Feststellungen damit selbstverständlich auch für niedergelassene Operateure. Und dies umso mehr, als ja Impressum BAO Depesche Organ des Bundesverbandes Ambulantes Operieren (BAO) Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) e. V. Sterntorbrücke 1, Bonn Tel.: , Fax: baobonn@t-online.de Verlag, Anzeigen und Vertrieb VMK Verlag für Medizinkommunikation GmbH Deichstraße 6, Elmshorn info@vmk-online.de, Redaktionsleitung Antje Thiel Tel.: , Fax: antje.thiel@vmk-online.de Anzeigenleitung Kirstin Reese Tel.: , Fax: kirstin.reese@vmk-online.de Schriftleitung Dr. Jörg Hennefründ, Oldenburg (BAO-Pressereferent) Grafik und Layout Stefan Behrendt, bbpm Mediendesign Im Alten Dorfe 27, Hamburg Tel.: , Fax / UMS: stefan.behrendt@bbpm.de, Druck Strube Druck & Medien OHG Stimmerswiesen 3, Felsberg Tel.: , Fax: info@ploch-strube.de, Haftung Verlag, Herausgeber und Redaktion können trotz sorgfältiger Prüfung keine Haftung für die Richtigkeit der Veröffentlichung übernehmen. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Der Leser und Anwender ist verpflichtet, insbesondere Dosierungsangaben und Applikationsformen im Einzelfall selbst auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Urheberrechte Alle in dieser Depesche erscheinenden Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form vervielfältigt werden. Druckauflage und Erscheinungsweise Exemplare, erscheint viermal pro Jahr.

4 BAO Präsidium Bereinigungsregelungen wären hier aufgrund der heutigen außerbudgetären Vergütung weitgehend überflüssig. Bravo auch diese Feststellungen bestärken unsere Kernaussagen der vergangenen Jahre, dass das hochspezialisierte, stationsersetzende Ambulante Operieren besser selektivvertraglich (und damit pauschaliert für Operateur und Anästhesist) abzubilden ist: Indikation, Leistungsmenge, Kosten und ärztliche Honorare lassen sich auf diese Weise viel einfacher darstellen und letztlich auch in ihrer Qualität bewerten. Ebenso wie der BAO fordert auch der Sachverständigenrat, das Ambulante Operieren in die ASV zu überführen nun Vertragsärzte im Auftrag von Krankenhäusern zukünftig ambulant operieren dürfen. Das Gutachten stellt jedoch auch fest, dass das Positive des heute schon vorhandenen Wettbewerbes nicht unbedingt bei den Krankenversicherungen ankommt: Die Leistungen des 115b SGB V würden ja außerbudgetär, das heißt zusätzlich zur vertragsärztlichen Gesamtvergütung bezahlt. Angebotsindizierte Nachfrage und hieraus folgende Mengenausweitungen seien das Ergebnis. DAK / Scholz Ambulantes Operieren in die ASV überführen Wir unterstützen die Forderungen des Sachverständigenrates in seinem Gutachten nachhaltig, dass nun ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe (auch über den Rahmen des bisherigen 115b hinaus) in die Versorgungssäule Spezialfachärztlicher Versorgungsbereich mit für alle Anbieter einheitlichen Wettbewerbsbedingungen überführt werden. Umso heftiger hatte der BAO gemeinsam mit einigen anderen Berufsverbänden einige Wochen zuvor in einem offenen Brief an die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes auf dessen pauschale Vorwürfe reagiert, Operationen würden zu häufig, unnötigerweise und allein monetär indiziert erbracht (siehe hierzu Artikel auf Seite 6 oder der offene Brief im Original online unter e3472/e7507/e37693/) Unklare Situation: Addition oder Substitution? Zur Antwort auf diese Feststellung darf ich die Gutachter auf ihre eigenen Ausführungen verweisen, dass die Unterscheidung zwischen Addition und Substitution des operativen Leistungsangebotes von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten angesichts der schlechten Datenlage kaum möglich ist! Bemerkenswert ist der Vorschlag der Sachverständigen: Eine Lösung dieser Problematik liege wiederum in der selektivvertraglichen Regelung dieses Bereiches der ärztlichen Leistungserbringung. Im Rahmen von Direktvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern könnte auch die Problematik additiver ambulanter Operationen ausgeschlossen beziehungsweise an die allgemeine Morbiditätsentwicklung angepasst werden. Komplizierte Treffen mit dem LAOH und anderen Verbänden Auf Einladung von Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz und des Verbandes von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Ärzten (LAOH) hatten sich Vertreter des BAO am 19. Juni 2012 gemeinsam mit anderen Interessenverbänden der ambulanten Operateure und Anästhesisten in Frankfurt getroffen, um strategische Optionen für die Zukunft zu diskutieren. Zentraler Inhalt der Besprechungen war das vom GKV-Spitzenverband beauftragte Forschungsprojekt beim Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI). Der Endbericht zu diesem Forschungsprojet Mengenentwicklung und Mengensteuerung stationärer Leistungen wurde im April 2012 veröffentlicht. In dem Projekt wurde für den Zeitraum 2006 bis 2010 auf der Grundlage der BAO Depesche Ausgabe 27 September 2012

5 BAO Präsidium Daten des Krankenhaus-Entgelt-Gesetzes der Anstieg des Case-Mix in den Krankenhäusern untersucht. Besondere Wertung fand die Major Diagnostic Category (MDC) 08 Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelettsystem und Bindegewebe. im Zusammenhang ist jedoch die Methodik des RWI- Forschungsprojektes: Bei genauer Analyse stellt man fest, dass mathematische Konstrukte bemüht wurden, um den angeblichen monetären Anreiz für die Leistungserbringer im Krankenhaus berechnen zu können. Ungeheuerlicher Vorwurf des GKV-Verbandes Der im Vergleich zu anderen MDC verhältnismäßig hohe Anstieg der Leistungsmenge in dieser Gruppe von stationären Behandlungen veranlasste den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Johann- Magnus von Stackelberg, zu der Aussage: ( ) vieles deutet daraufhin, dass in den Kliniken auf Grund ökonomischer Anreize medizinisch nicht notwendige Leistungen erbracht werden. Dies ist ein auch bei längerem Nachdenken ungeheuerlicher, weil pauschalierter Vorwurf. Wir haben uns bewusst durch unseren Protestbrief mit den Operateuren im Krankenhaus solidarisch erklärt bedenken Sie bitte, dass viele von uns auch in Kliniken honorarärztlich oder belegärztlich tätig sind oder dies anstreben. Auch im RWI-Projekt fehlt der OPS-Abgleich Die vom GKV-Vize von Stackelberg geforderte kurzfristige Stabilisierung von Preis und Menge, insbesondere im Bereich planbarer Operationen, betrifft uns alle! Preisregulationen von planbaren Operationen werden immer beide Sektoren betreffen und werden deshalb von den Kostenträgern gezielt veranlasst ich habe das wiederholt öffentlich ausgeführt. Von besonderer Bedeutung Die Methodik des Forschungsprojektes ist rein deskriptiv und nicht nur aus meiner Sicht in keiner Weise geeignet, die Feststellungen des GKV-Spitzenverbandes zu beweisen. Wieder fehlt der Abgleich von Prozeduren nach OPS: Warum nur in aller Welt kodieren wir unsere Leistungen dann seit zehn Jahren mit diesem Instrument? Selektivverträge sind des Rätsels Lösung Hoffnungsfroh stimmt jedoch wiederum ein Teil der Schlussfolgerungen im RWI-Endbericht: Professor Jürgen Wasem und seine Ko-Autoren machen ebenfalls darauf aufmerksam, dass auch aus ihrer Sicht allein selektivvertragliche Vereinbarungen im Sinne des oben Gesagten (auch als pauschaliertes Entgelt) die Problematik lösen können. Lösungswege wurden also von vielen Akteuren erkannt. Wir werden alles daran setzen, dass die Damen und Herren Entscheider im Gesundheitswesen dem BAO und den verbündeten operativen Berufsverbänden einschließlich der Anästhesisten zukünftig aufmerksamer zuhören werden denn wir vertreten die in den Gutachten favorisierten Positionen schon seit langer Zeit. Mit besten kollegialen Grüßen, Ihr Dr. Axel Neumann Abrechnung ist Knochenarbeit... und erfordert Spezialwissen, Akribie und Durchsetzungsvermögen! Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihre Abrechnung: optimale Rechnungsprüfung und Rechnungserstellung durch GOÄ-Experten unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechungen (auch vor Ort) fachkundige Korrespondenz mit Kostenträgern und Patienten zuverlässige Auszahlung innerhalb von 5 Arbeitstagen zu 100 % individuelles erfolgreiches Mahnwesen mit einer Erfolgsquote von 99,7 % aussagekräftige Statistiken, auch im anonymen Vergleich mit Ihren Kollegen telefonische Erreichbarkeit von 08:00-18:00 Uhr Unsere Erfahrung ist Ihre Sicherheit seit 40 Jahren im Dienste der Ärzte Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH Willy-Brandt-Platz Nürnberg Tel:

6 BAO Positionen Offener Brief der ambulanten Operateure an Dr. Doris Pfeiffer vom GKV-Spitzenverband Die Beschuldigengen der gesetzlichen Kassen zum Thema unnötige Operationen sind nicht nur haltlos, sondern auch diffamierend. In einem offenen Brief haben sich ambulante Operateure verschiedener Verbände am 19. Juni 2012 an die Vorsitzende des Vorstands des GKV-Spitzenverbands, Dr. Doris Pfeiffer gewandt. Lesen Sie hier Auszüge aus dem Brief. Sehr geehrte Frau Dr. Pfeiffer, verärgert und empört haben wir in den vergangenen Wochen die öffentlichen Äußerungen des GKV-Spitzenverbandes verfolgt. Zunächst behauptete der Spitzenverband, viele Kliniken bezahlten Fangprämien an niedergelassene Ärzte für die Überweisung von Patienten. Erst vor wenigen Tagen legten Sie noch einmal nach und unterstellten, viele Operationen seien unnötig und würden nur aus wirtschaftlichen Gründen vorgenommen. Für solche aggressiven Behauptungen gibt es keine seriöse Quelle. Nicht einmal das von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten macht dazu eine Aussage. Der Autor des Gutachtens musste in einem Pressebericht auf Nachfrage einräumen, dass die Vorwürfe wissenschaftlich nicht eindeutig zu beweisen seien. Die Komponentenzerlegung auf Ebene der MDC ist eine mathematische Konstruktion, methodisch nicht beweiskräftig. Wir zitieren das RWI-Gutachten auf Seite 20, Absatz 3: Stattdessen haben wir eine dritte Möglichkeit gewählt und die Komponentenzerlegung auf der Ebene der einzelnen MDC durchgeführt. Alle MDCs blieben im Zeitraum 2006 bis 2010 im Katalog und es kamen keine neuen hinzu. Auch dieses Verfahren hat seine Mängel, insbesondere weil es auf einem vergleichsweise hohen Aggregationsniveau ansetzt. Sie haben mit dem Gutachten also lediglich dargelegt, dass die Kassen für eine gänzlich unspezifizierte Major Diagnostic Category (MDC 08 Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe) zunehmend mehr Geld ausgeben müssen. Es ist gut möglich, dass in den vergangenen Jahren eher operativ behandelt wurde. Dies ist jedoch vor allem auf den demographischen Wandel und den medizinischen Fortschritt zurückzuführen, und nicht darauf, dass Ärzte gewissenlose Schurken und Patienten willenlose Opfer sind. Moderne Diagnose-, Operations- und Narkoseverfahren ermöglichen es uns heute, Krankheiten zu erkennen und zu behandeln, die früher weder diagnostiziert noch therapiert werden konnten. Kein Arzt, der seinen hippokratischen Eid ernst nimmt, und hier schließen wir die Kollegen aus den Kliniken ausdrücklich mit ein, operiert seine Patienten unnötig. [ ] Die Beschuldigungen des GKV-Spitzenverbandes sind damit nicht nur haltlos, sondern auch diffamierend. Wir haben den Eindruck, dass Sie vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Finanzierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland mit solchen Behauptungen einen Popanz aufbauen. Bevor wir diesen Diffamierungen juristisch entgegnen, bitten wir Sie deshalb, diese nicht belegten Beschuldigungen gegen die Operateure und Anästhesisten in Deutschland sachlich zu korrigieren. Sie verunsichern die Bürger und führen die Medien in die Irre. Wir sollten stattdessen gemeinsam an Lösungen arbeiten. [ ] Selektivverträge im Rahmen einer Integrierten Versorgung sind der Lösungsweg der Zukunft in der Vertragsgestaltung. Sie bieten einen bereits erfolgreich von uns begangenen, von den Kassen evaluierten und kostensparenden Weg, auf dem Operateure zusammen mit ihren Kooperationspartnern im Krankenhaus und in ambulanten OP-Zentren eine sektorenübergreifende Versorgung auf hohem Niveau anbieten können. [ ] Unterzeichnende Verbände: Bundesverband Ambulantes Operieren e. V. (BAO) Landesverband Ambulantes Operieren Baden-Württemberg e. V., Landesverband Ambulantes Operieren Bayern e. V. Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Fachärzten in Deutschland (LAOH) Anästhesie-Netz Deutschland e. V. (AND) Niedergelassene Anästhesisten Schleswig-Holstein (NASH) Genossenschaft Hessischer Anästhesisten e. G. Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC, Regionalvertretung Hessen) Genossenschaft der Niedergelassenen Operateure Hessen e. G. BAO Depesche Ausgabe 27 September 2012

7 BAO Positionen Nachruf: Ambulante Operateure in ganz Deutschland trauern um Dr. Michael Schweins Der 53-jährige niedergelassene Chirurg und Pionier des Ambulanten Operierens starb am 6. Mai 2012 nach kurzer schwerer Krankheit. Von Antje Thiel Am 6. Mai 2012 ist im Alter von 53 Jahren nach kurzer schwerer Krankheit der niedergelassene Chirurg Dr. Michael Schweins aus Köln gestorben. Viel zu früh wurde Schweins aus einem erfüllten Leben als Ehemann und Vater, Chirurg und Arbeitgeber in eigener Praxis, Berufspolitiker auf Landes- und Bundesebene, als Wissenschaftler und vor allem als netter Mensch und Freund abberufen. Schweins absolvierte seine chirurgische und unfallchirurgische Weiterbildung von 1985 bis 1993 bei Prof. H. Troidl am Universitätsklinikum Köln. Er erwarb die Zusatzbezeichnungen Sportmedizin und Rehabilitationswesen sowie die Fachkunde Rettungsdienst und Strahlenschutz. Seit 1993 war Schweins in einer chirurgischen Gemeinschaftspraxis niedergelassen. Hier setzte er sich unermüdlich für seine Patienten ein, beriet, untersuchte und behandelte sie. Immer standen neben seinem Anspruch auf Wissenschaftlichkeit und Qualitätssicherung auch die menschliche Zuwendung und Empathie im Fokus seiner Arbeit. Schweins Schweins war aber nicht nur ein engagierter und erfolgreicher Praxisunternehmer, sondern auch Wissenschaftler. Er war Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, der Deutschen Herniengesellschaft, der Europäischen Herniengesellschaft, der Surgical Infection Society Europe, der European Association for Endoscopic Surgery, der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin und der Stiftung Fußchirurgie. Er war ein gefragter Referent bei unzähligen chirurgischen Fachkongressen. Berufspolitisch war er über viele Jahre als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Niedergelassener Chirurgen (ANC) Nordrhein und im Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) aktiv. Schweins war er im ganzen Bundesgebiet als Spezialist für die Hernienchirurgie bekannt, die er in seinem 2004 von ihm gegründeten Hernienzentrum in Köln praktisch und wissenschaftlich weiterentwickelte. Er trug ganz wesentlich dazu Dr. Michael Schweins bei, dass heute in Deutschland Leistenbrüche problemlos ambulant operiert werden können und nur in wenigen Ausnahmefällen ein stationärer Aufenthalt für diese Operation notwendig ist. Schweins galt als einer der Vorreiter des Ambulanten Operierens in Deutschland. BAO-Ehrenpräsident Prof. Jost Brökelmann erinnert sich: Dr. Schweins war einer der Pioniere des Ambulanten Operierens: Mitte der neunziger Jahre berichtete er auf dem Internationalen Kongress in London von fast 300 ambulant durchgeführten Cholezystektomien und sorgte damit für erhebliches Aufsehen. Ich habe damals seine Gemeinschaftspraxis besucht und hatte einen sehr guten Eindruck von der Praxis. Für seine schöpferische und vorbildliche Leistung ist auch der BAO Schweins zu Dank verpflichtet. 7

8 BAO Positionen Einladung zur BAO-Mitgliederversammlung und zu weiteren BAO-Veranstaltung Unbedingt notieren: BAO-Mitgliederversammlung am in Aachen und BAO-Seminar Honorarärzte am in Berlin Von Dr. Ansgar Pett Der Kongress NA(R)KA (Narkose Ambulant) ist ein Kongress speziell für die niedergelassenen Anästhesisten Deutschlands, der seit 1989 jährlich stattfindet. Seit 1999 wird er von Elmar Mertens, Vizepräsident des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA) und Referatsleiter Niedergelassene im BDA organisiert und findet in Aachen statt. Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO), Vizepräsident Adalbertstraße 16, Berlin Tel.: , Fax: Dr. Ansgar Pett Wichtig war den Veranstaltern neben den medizinischen Fragen bezüglich der Besonderheiten einer ambulanten Narkoseführung und der Weiterentwicklung des Faches Mitgliederversammlung des BAO: Einladung und Tagesordnung Veranstaltungstermin und -ort: Am Sonntag, den , um 11:30 Uhr Technologiezentrum am Europaplatz Dennewartstraße Aachen Tagesordnung: TOP 1: Begrüßung TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung TOP 3: Bericht des Präsidenten 2011 / 2012 TOP 4: Bericht des Schatzmeisters TOP 5: Bericht der Kassenprüfer TOP 6: Entlastung des Schatzmeisters TOP 7: Entlastung des Präsidiums TOP 8: Zukünftige Beitragsstruktur des BAO unter besonderer Berücksichtigung von Gemeinschaftspraxen und MVZs TOP 9: Verschiedenes Anästhesie immer auch der berufspolitische Teil des Kongresses. Mertens sagte hierzu: Gerade für den freiberuflich Tätigen, der ja auch unternehmerische Entscheidungen zu treffen hat, sind regelmäßige Informationen sowohl der wirtschaftlichen Grundlagen seines Tuns, als auch der medizinischen Weiterentwicklung von großer Wichtigkeit. Orientierung auf dem Markt des AOP Wie Mertens betonte, ist Ambulantes Operieren und Anästhesieren in Deutschland nach wie vor ein Wachstumsmarkt. Ein Markt jedoch, der wie kein anderer einem ständigen Wandel unterliegt, in dem es sich als Anästhesist zu orientieren gilt, vor allem wenn man existentiell davon abhängt, erklärte der BDA-Vize. Der NA(R)KA bietet vom 21. bis 23 September 2012 zum 14. Mal in vielen relevanten Bereichen dieses Umfeldes Informationen und Diskussionsmöglichkeiten, etwa bei der Come-Together-Party am Freitag oder dem Festabend am Samstag,, der in diesem Jahr wieder im Restaurant Mediterraneo, mit Blick auf die imposante Badehalle der Carolus Thermen, stattfindet. Der BAO hält im Rahmen der NA(R)KA regelmäßig seine jährliche Mitgliederversammlung ab (siehe links). So auch in diesem Jahr: Am Sonntag sind alle BAO-Mitglieder sowie interessierte Gäste herzlich hierzu eingeladen. Auch nach der BAO-Mitgliederversammlung wird es weitere Diskussionsmöglichkeiten geben. Außerdem verweisen wir schon jetzt auf eine interessante und hochkarätig besetzte Veranstaltung des BAO am 3. November 2012 (siehe rechts). BAO Depesche Ausgabe 27 September 2012

9 BAO Positionen BAO-Seminar: HONORARÄRZTE IM KRANKENHAUS Samstag, 3. November 2012, um Uhr, Ort: KV Berlin, Masurenallee 6, Berlin 10:00 Uhr Begrüßung (Dr. Axel Neumann / Dr. Ansgar Pett vom Bundesverband Ambulantes Operieren) 10:10 Uhr Der Honorararzt aus Sicht der DKG (Andreas Wagener, stellv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, DKG) 10:50 Uhr Der Honorararzt aus Sicht des Medizinjuristen Problembereiche und Lösungen (Dr. Christoff Jenschke, LL. M., Rechtsanwalt, kwm rechtsanwälte Berlin) 11:30 Uhr Pause mit Imbiss 11:45 Uhr Der Honorararzt aus Sicht des Chefarztes (Chefarzt Dr. Michael Abou-Dakn, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, St. Joseph-Krankenhaus Berlin) 12:15 Uhr Der Honorararzt aus Sicht des freiberuflichen Vertragsarztes (Dr. Axel Neumann, Präsident des Bundesverbandes Ambulantes Operieren e. V., Bonn, und Chirurg in der Praxisklinik für Orthopädie und Handchirurgie, München) 12:45 Uhr Schnittstellenmanagement Krankenhaus und Arzt (Dorothy Mehnert, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Leiterin Referat 4.5 Krankenhaus) 13:15 Uhr Versorgung im Krankenhaus durch Vertretungsärzte auf Honorarbasis in Deutschland (Dr. Nicolai Schäfer, Erster Vorsitzender Bundesverband der Honorarärzte) An die Programmpunkte schließt sich jeweils eine Diskussion an. Ende der Veranstaltung ist zirka Uhr. Anmeldung erbeten an: Bundesverband für Ambulantes Operieren e. V. BAO, Sterntorbrücke 1, 5311 Bonn Tel.: , Fax: , baobonn@operieren.de Die Veranstaltung ist für BAO-Mitglieder kostenlos. Für Nicht-BAO-Mitglieder erheben wir einen Kostenbeitrag von 20 Euro. Bitte nutzen Sie für die Anmeldung den unten stehenden Coupon und faxen diesen zurück an Hinweis auf die kwm-krankenhausgespräche 2012 am Vortag Titel der Veranstaltung: Honorarpflegekräfte im Krankenhaus, Zuweisung gegen Entgelt Freitag, 2. November 2012, um Uhr bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, Reinhardtstraße 48, Berlin 16:00 Uhr Begrüßung (BAO-Justiziar Dr. Ralf Großbölting) 16:15 Uhr Schnittstellenmanagement Krankenhaus und Pflege (Dorothy Mehnert, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Leiterin Referat 4.5 Krankenhaus) 16:45 Uhr Honorarpflegekräfte im Krankenhaus Problembereiche und Lösungen (Dr. Christoff Jenschke, LL.M., Rechtsanwalt, kwm rechtsanwälte Berlin) 17:15 Uhr Zuweisung gegen Entgelt im Fokus (Dr. Sebastian Berg, Rechtsanwalt, kwm rechtsanwälte Berlin) An die Programmpunkte schließt sich jeweils eine Diskussion an. Zirka 18:00 Uhr Imbiss Anmeldung erbeten an: kwm rechtsanwälte, Tel.: , berlin@kwm-rechtsanwaelte.de Fax-Coupon bitte faxen an An der BAO-Veranstaltung Honorarärzte im Krankenhaus am Samstag, 3. November 2012, 10:00 Uhr in der KV Berlin, Masurenallee 6, Berlin nehme ich teil. BAO-Mitglied kein BAO-Mitglied Absender/ Teilnehmer: PLZ, Ort, Straße: Telefon, -Adresse: Unterschrift / Stempel: Wenn Sie kein BAO-Mitglied sind, bitten wir gleichzeitig um Überweisung des Teilnehmerbeitrags in Höhe von 20 Euro auf das folgende Bankkonto: BAO, Kto , Apotheker- und Ärztebank Düsseldorf, BLZ

10 BAO Positionen Erfolgreicher Kongress für gynäkologische Endoskopie mit 600 Teilnehmern in Hamburg Kritische Fragen zur Ausbildungssituation angehender Gynäkologen und ein politischer Appell für weniger Hysterektomien in Deutschland Von Dr. Claus-Peter Möller Zum zweiten Mal nach 2006 hat die Tagesklinik Altonaer Straße (TKA) vom 1. bis 3. Juni 2012 den Kongress für Gynäkologische Endoskopie ausgerichtet. Gemeinsame Veranstalter waren der Velener Arbeitskreis für Ambulantes Operieren (VAAO) und die Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Endoskopie (AGE) in der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Seit Anfang 2012 ist der Autor als Seniorpartner der TKA der Präsident der AGE, der mit über Mitgliedern größten Arbeitsgemeinschaft in der DGGG. Hauptthemen bei der Veranstaltung mit rund 600 Teilnehmern am ersten Juni-Wochenende waren die Ausbildungssituation der jungen Gynäkologinnen und Gynäkologen, die endoskopische Behandlung gynäkologischer Malignome und die endoskopischen Operationen in der Urogynäkologie. Schon einen Tag vor dem offiziellen Beginn starteten Kurse der AGE für minimal invasive Chirurgie und der Arbeitsgemeinschaft für Urogynäkologie und plastische Beckenbodenrekonstruktion (AGUB) als Voraussetzung einer speziellen Zertifizierung. Weitere Kurse behandelten die Anatomie des kleinen Beckens, Endometriose und genitale Fehlbildungen. Welche Relevanz hat die Single-Port-Chirurgie? Im Forum Innovationen in der Endoskopie wurde eine neue Methode zur Koagulation submuköser Myome mit Hilfe der sonographisch gesteuerten Radiofrequenzablation vorgestellt. Ebenso wurde die Relevanz der Single-Port- Chirurgie diskutiert, bei der durch einen einzigen Zugang am Nabel nicht nur die Optik, sondern auch zwei Operationsinstrumente eingeführt werden. Kritische Fragen wurden zur gegenwärtigen Ausbildungssituation in der Gynäkologie und Geburtshilfe gestellt, nachdem Dr. Frank Ulrich Montgomery für die Bundesärzte- Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO), Beisitzer Altonaer Straße 59 61, Hamburg Tel.: , Fax: Dr. Claus-Peter Möller kammer, Prof. Dr. Klaus Friese als Präsident der DGGG, Dipl. Ing. Peter Oberreuter als Sprecher des Asklepios Konzerns und Dr. Percy Brandner als Landesvorsitzender Saarland des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) das Thema aus ihrer jeweiligen Sicht beleuchtet hatten. Medieninteresse an der Malignom-Therapie Besondere Beachtung bei den Medien fand der Einzug der Endoskopie in die gynäkologische Malignom-Therapie und hier insbesondere die Frage, ob wegen der möglichen Entstehung eines Großteils der Ovarialkarzinome über die Fimbrien in Zukunft eine prophylaktische Salpingektomie bei endoskopischen Operationen wie Hysterektomie und Sterilisation indiziert sei. Hauptattraktion waren wieder die Live-Operationen aus vier Operationssälen der TKA und aus zwei OP-Sälen der Asklepios Klinik Altona mit den Schwerpunkten onkochirurgische Eingriffe, laparoskopische Sacrofixation und verschiedene Methoden der hysteroskopischen Myomenukleation. Ein Festvortag der bundesweit bekannten Hormonspezialistin Dr. Anne Schwenkhagen über die Last mit der Lust lockerte die Teilnehmer auf, was sicher auch zum Gelingen des Festabends auf der anderen Elbseite beitrug. Einträchtige Diskussionen aller Beteiligten Der Sonntag war schließlich den Expertengesprächen beim Frühstück sowie freien Vorträgen und Videos gewidmet. Der Kongress war geprägt von einträchtigen Diskussionen zwischen Niedergelassenen und Klinikärzten, Alt und Jung, 10 BAO Depesche Ausgabe 27 September 2012

11 BAO Positionen Ordinarien und Chefärzten sowie Industrievertretern und Innovationsinteressierten. Für die niedergelassenen Ärzte lautete das Fazit: Die Urogynäkologie gewinnt in unserem Fach enorm an Bedeutung, die gynäkologische Onkologie wird endoskopisch, ja teilweise sogar ambulant, und die Zusammenarbeit zwischen Klinikärzten und Niedergelassenen wird zunehmend entspannter. Durchbruch für das Goldnetz Eine gemeinsame Vereinbarung der DAK, der TKA und der Herstellerfirma für Novasure (Hologic) hat zu einem Durchbruch bei der Endometriumablation zur Behandlung von gynäkologischen Blutungsstörungen geführt. Im Anhang zu einem Integrierten Versorgungsvertrag finanzieren die drei Partner allen Patientinnen der DAK die Endometriumablation mit Novasure (Goldnetz), die der konventionellen Methode im Outcome, in der Komplikationsminimierung und der OP-Zeit deutlich überlegen ist. Für Versicherte anderer Krankenkassen, die eine solche Endometriumablation durchführen lassen möchten, sind hingegen derzeit langwierige Kostenübernahmeanfragen notwendig, die in vielen Fällen abschlägig beschieden werden. Die ersten 30 behandelten DAK-Patientinnen werden in einer Pilotstudie dahingehend ausgewertet, ob dieser Vertrag fortgesetzt werden soll. Politischer Appell: Mehr Teilresektionen, weniger Totaloperationen! Die Zahl der Hysterektomien in Deutschland muss zurückgehen. Mit der unnötigen Entfernung der Gebärmutter muss Schluss sein zum Wohl der Patientinnen! Diesen Appell hat Dr. Claus Peter Möller als Tagungspräsident der 4. Gemeinsame Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für gynäkologische Endoskopie (AGE) und des Velener Arbeitskreises Ambulantes Operieren (VAAO) an alle niedergelassenen Gynäkologen und Krankenhausärzte hierzulande gerichtet. Im Rahmen dieser Tagung diskutierten Experten aktuelle Entwicklungen in der Gynäkologie. Dabei ging es auch um die These, dass in Deutschland seit Jahren viel zu oft die vollständige Entfernung der Gebärmutter einer für die Patientinnen schonenderen Teilresektion oder alternativen Behandlungsmethoden vorgezogen wird und das vielfach unnötig. Die Teilnehmer der Tagung waren sich einig, dass stattdessen verstärkt die seit Jahren praktizierten und zugelassenen Alternativ-Methoden eingesetzt werden sollten. Betroffene Patientinnen würden dauerhaft von den schonenderen und organerhaltenden Methoden profitieren. Weltweit ist die Hysterektomie in den Industrieländern nach dem Kaiserschnitt die am häufigsten durchgeführte Operation bei Frauen im gebärfähigen Alter. In Deutschland liegt die Zahl der Hysterektomien bei etwa Ursache für die landläufig als Totaloperation bekannte Methode sind zu 80 Prozent gutartige Myome und Blutungsstörungen. Die für die Patientinnen schonendere und überwiegend organerhaltende endoskopische Myomentfernung und die hysteroskopische Gebärmutterschleimhautverödung werden in vielen Krankenhäusern nicht angeboten, weil die Vergütung durch die Krankenkassen insbesondere bei ambulanter Durchführung nicht kostendeckend ist. Erstmals zahlt nun die DAK die Gebärmutterschleimhautverödung mit der erfolgreichsten Methode (Novasure-Goldnetz, siehe oben). Dies ist ein Meilenstein für die betroffenen Frauen, die bisher die Kosten selbst tragen mussten. Ist die Entfernung der Gebärmutter tatsächlich medizinisch notwendig, ziehen viele Frauen die schonende endoskopische Gebärmutterteilresektion unter Belassen des Muttermundes und der Eierstöcke der vollständigen Entfernung durch einen Bauchschnitt vor. Die Vorteile der minimal invasiven Technik liegen auf der Hand: geringerer Blutverlust, weniger Komplikationen, kürzere Rekonvaleszenz. In jedem Fall ist die Teilresektion der kompletten Entfernung vorzuziehen, wenn es medizinisch auch nur irgendwie vertretbar ist. Kurzprofil Tagesklinik Altonaer Straße (TKA) Die TKA hat diese Operationsmethode in den neunziger Jahren wieder eingeführt. Die seit 28 Jahren existierende TKA ist mit ambulanten und fast stationären Operationen die größte Einrichtung dieser Art in Europa und die größte gynäkologische Abteilung in Hamburg. In der TKA werden mehr endoskopische Eingriffe vorgenommen als an allen gynäkologischen Abteilungen in Hamburg zusammen. Diese hohen Fallzahlen sind für die Patientinnen ein echtes Plus: Sie profitieren von der Erfahrungskompetenz. Die Krankenkassen wiederum profitieren von der hohen Qualität der Eingriffe bei niedrigen Ausgaben. Kurzprofil AGE Der Verein Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische und Geburtshilfliche Endoskopie e. V. (AGE) ist gemeinnützig tätig und fördert die Anwendung und Entwicklung der Methoden der endoskopischen und minimal invasiven Chirurgie in der Gynäkologie und Geburtshilfe. Die AGE ist mit nahezu Mitgliedern die größte Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Kurzprofil VAAO Der Velener Arbeitskreis Ambulante Operationen e. V. (VAAO) ist ein Zusammenschluss gynäkologischer Tageskliniken, die über ganz Deutschland verteilt sind. Zwischen und Operationen jährlich werden erfasst und in einer Komplikationsstatistik ausgewertet

12 BAO Recht Vertragsärzte können sich nicht wegen Korruption strafbar machen, aber Anders als der Bundespräsident sind sie keine Amtsträger und können bei korruptem Verhalten nicht strafrechtlich belangt werden. Von Dr. Ralf Großbölting Die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom , Az.: GSSt 2/11) war lange erwartet worden. Sie stellt klar, dass die Annahme von Geschenken durch Vertragsärzte zwar moralisch mitunter fragwürdig ist, aber keine Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt. Fachanwalt für Medizinrecht Justiziar des BAO kwm-rechtsanwälte Tel.: , Fax: kwm-rechtsanwaelte.de Dr. Ralf Grossbölting Hintergrund Hintergrund der Entscheidung war ein Verfahren vor dem Landgericht (LG) Hamburg, das 2011 eine Pharmareferentin und einen Arzt wegen Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr verurteilt hatte. Eine solche Verurteilung setzt jedoch voraus, dass Vertragsärzte als Beauftragte der Krankenkassen im Sinne des 299 StGB einzuordnen sind. Wenn der Große Senat Vertragsärzte sogar als Amtsträger eingestuft hätte, wären sie sogar den noch strengeren Vorschriften zu Bestechlichkeit und Vorteilsannahme nach 331 ff. StGB unterworfen. Entscheidung Beiden Einschätzungen ist der Große Senat mit seiner Entscheidung nun entgegengetreten. Er hat festgestellt, dass Vertragsärzte weder Beauftragte der Krankenkassen sind und damit nicht einer Strafbarkeit wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr unterliegen, noch als Amtsträger und somit ähnlich einem Beamten zu behandeln wären. Gründe Der BGH verneint die Amtsträgereigenschaft von Vertragsärzten, da im Verhältnis zum Patienten das persönliche Verhältnis zu seinem individuell ausgewählten Arzt so im Vordergrund steht, dass ein hoheitlicher Charakter aus der Erfüllung öffentlicher Gesundheitsvorsorge dahinter zurücktritt. Der Patient nimmt seinen Arzt eben nicht wie den TÜV als Organ hoheitlicher Gewalt, sondern als frei gewählten Behandler und gleichgeordneten Vertragspartner wahr. Daneben lehnt der BGH auch eine Einordnung von Vertragsärzten als Beauftragte der Krankenkassen ab. Denn schon vom Wortsinn her übernimmt der Beauftragte eine Aufgabe nach Wahl und im Interesse des Auftraggebers, der den Beauftragten bei seiner Tätigkeit anleitet. Hieran fehlt es im Verhältnis zum Vertragsarzt. Zwar steht dessen Einordnung als freier Beruf einer solchen Beauftragung nicht entgegen, doch ist seiner Stellung im System der gesetzlichen Krankenversicherung eine Einbindung auf Augenhöhe zu entnehmen. Vertragsärzte und Kassenärztliche Vereinigungen stehen den Krankenkassen in einem Konzept gleichgeordneten Zusammenwirkens gegenüber. In diesem System wählt der Patient frei einen Arzt seines Vertrauens, ohne dass der Kasse ein Mitspracherecht zusteht. Der Arzt wird daher in erster Linie im Interesse des Patienten und nicht als Beauftragter der Krankenkasse tätig. Fazit Vertragsärzte machen sich bei der Annahme von Zuwendungen auf Basis der aktuellen Rechtslage also nicht strafbar. Damit ist ein korruptives Verhalten jedoch nicht erlaubt. Vielmehr ist berufsrechtlich nach wie vor eine Zuweisung von Patienten oder die Verordnung bestimmter Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel gegen Entgelt verboten und auch vertragsarztrechtlich nach 128 SGB V untersagt. Der BGH hatte einzig über eine Strafbarkeit nach dem StGB zu entscheiden. Der BGH wies darauf hin, dass eine Bekämpfung korruptiven Verhaltens im Gesundheitswesen mit den Mitteln des Strafrechts einer gesetzlichen Regelung bedürfe. Die Diskussion wird in diesem Bereich angesichts dieses klaren Auftrages an den Gesetzgeber also politisch weitergehen. 12 BAO Depesche Ausgabe 27 September 2012

13 BAO Recht Musterprozess zur Honorierung von Leistungen nach dem AOP-Katalog Ambulanten Operateuren steht das gleiche AOP-Honorar zu wie Kliniken, floatende Punktwerte und RLV sind hierbei nicht rechtens. Von Elmar Mertens. Prinzipiell schreibt der 115b SGB V seit vielen Jahren beim Honorar eine einheitliche Vergütung für Krankenhäuser und Vertragsärzte vor. Je nach Kassenärztlicher Vereinigung (KV) wurde dies über die Jahre für Vertragsärzte mehr oder weniger umgesetzt. Verkompliziert wurde die Situation durch ein anhängiges Sozialgerichtsverfahren gegen die Entscheidung des Bundesschiedsamtes, unter anderem für das Jahr 2007 einen AOP-Vertrag festzulegen, in dem für Vertragsärzte bundeseinheitlich ein fester Punktwert und eine extrabudgetäre Vergütung vorgeschrieben wurden. Dieses Verfahren liegt immer noch dem Bundessozialgericht (BSG) zur Entscheidung vor. Die folgenden, über eine Einigung der dreiseitigen Partner festgelegten AOP-Verträge darunter auch der seit dem 1. Juni 2012 gültige stehen deshalb unter einem entsprechenden Vorbehalt. Anspruch auf gleiche Honorarkonditionen Gleichwohl leitet sich aus der Formulierung des 115b SGB V nach Auffassung des Autors generell ein Anspruch auf eine nicht budgetierte Vergütung für Vertragsärzte ab und zwar zu den gleichen Honorarkonditionen, zu denen auch Krankenhäuser die Leistungen des AOP-Kataloges mit den Krankenkassen abrechnen. Dies gilt auch für den Teil des Honorars, der bei Vertragsärzten beispielsweise über Regelleistungsvolumina (RLV) oder Ähnliches begrenzt wird. In einem dafür geeigneten Fall wurde deshalb vom Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) ein Verfahren vor dem Sozialgericht Hannover (als Modellverfahren über den Rechtsschutz im Sozialrecht) unterstützt, in welchem es genau um diese Frage geht: Die KV Niedersachsen (KVN) hatten den Anästhesisten im Jahr 2007 nämlich ihr Honorar nicht zu einem festen Punktwert und zudem nicht extrabudgetär gezahlt. In erster Instanz ist das Sozialgericht Hannover jetzt der Auffassung des BDA gefolgt und hat die KVN zu einer Nach- Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA), Vizepräsident Trierer Straße 766, Aachen Tel.: , Fax: bda-mertens@t-online.de Elmar Mertens vergütung verurteilt (AZ S 65 KA 689/11). Wie zu erwarten war, ist die KVN in Berufung gegangen, es ist also später die Entscheidung vor einem höheren Gericht zu erwarten und das Urteil wurde somit auch nicht rechtskräftig. Weitere Verfahren argumentativ koordinieren Es muss darauf hingewiesen werden, dass für Operateure und Anästhesisten, die durch die Honorarverteilung in ihrer KV bei den AOP-Leistungen gegenüber Krankenhäusern benachteiligt werden, eventuell Aussicht auf eine höhere Vergütung besteht. Dies allerdings auch nur, wenn Honorarbescheide keine Rechtskraft erlangen beziehungsweise erlangt haben. Sofern es zur gleichen Fragestellung weitere schwebende Verfahren gibt, sollte im Verfahrensverlauf auf diese erste positive Entscheidung verwiesen werden, selbst wenn diese (noch) keine Rechtskraft hat. Sofern weitere Verfahren in dieser Sache anhängig sind, ist der Autor gern bereit, diese argumentativ zu koordinieren. Chirurgen Magazin Online-Archiv und Aktuelles aus dem Verlag ChirurgenMagazin VMK Verlag für Medizinkommunikation GmbH 13

14 BAO Partner Die Gestaltung von Zukunftsperspektiven selbst in die Hand nehmen Das Anästhesie-Netz Deutschland e. V. dient der Vernetzung, Beratung und Weiterbildung niedergelassener Anästhesisten. Von Dr. Roberto Castello Nach seiner Gründung im Jahr 2010 haben die regionalen Mitgliedsnetze des Bundesverbandes Niedergelassener Anästhesiologen Anästhesie-Netz Deutschland e. V. auf ihrer Mitgliederversammlung am 21. April 2012 in Berlin den Vorstand (1. Vorsitzender Dr. Roberto Castello, 2. Vorsitzender Jörg-Michael Wennin und Kassenwart Dr. Uwe Rösing) ihres noch jungen Dachverbandes für zwei weitere Jahre im Amt bestätigt. Zu seinen wesentlichen Aufgaben zählt der Verband die Interessenvertretung niedergelassener Anästhesiologen. Die öffentlichkeitswirksame Darstellung des ambulanten Anästhesierens und Operierens erfolgt in Abstimmung mit dem Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) e. V. und in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) e. V. Impulsgeber für qualitative Weiterentwicklung Das aus regionalen Qualitätszirkeln und Verbünden entstandene bundesweite Anästhesie-Netzwerk versteht sich als Impulsgeber für die fachliche und qualitative Weiterentwicklung des ambulanten Anästhesierens bei operativen Eingriffen und diagnostischen Maßnahmen. Dieser nachweislich auch ökonomisch sinnvolle Versorgungsbereich im deutschen Gesundheitswesen sollte angesichts der demografisch bedingten Herausforderungen durch innovative Leistungsangebote erweitert werden. Fachvertreter der ambulanten Anästhesiologie verfügen über besondere Erfahrung im Management interdisziplinärer Schnittstellen. Diese wollen sie im Rahmen von Vereinbarungen, die das neue Versorgungstrukturgesetz ermöglicht, für die Koordination prä- und postoperativer Abläufe nutzen. Ein solches Gatekeeping kann zur Vermeidung nicht notwendiger stationärer Aufenthalte beitragen. So kann man auch dem Bedürfnis zunehmend älterer und oft pflegebedürftiger Patienten eher entsprechen, nach einem operativen Eingriff oder einer diagnostischen Maß- Vorsitzender des Anästhesie-Netz Deutschland e. V. (AND) Joachim Karnatz-Allee 7, Berlin Tel.: , Fax: Dr. Roberto Castello nahme zeitnah in die gewohnte Umgebung zurückzukehren. Für derartige Behandlungsangebote bringt der Verband gegenwärtig flankierende Initiativen für ein entsprechend adaptiertes Qualitätsmanagement auf den Weg. Zu anderweitig antizipierten Entwicklungen referierte aus gesundheitsökonomischer Sicht Prof. Heinz Lohmann aus Hamburg über Megatrends im Gesundheitsmarkt: Anästhesiologie im Zentrum strukturierter Medizin. Sein Beitrag über Tendenzen zur Rationalisierung und Industrialisierung im Gesundheitswesen wurde von den zirka 50 Delegierten der regionalen Anästhesienetze lebhaft und kontrovers diskutiert. Eigene Workshop-Reihe für AND-Mitglieder Über juristische Aspekte Sektoren übergreifender Versorgung informierte umfassend Dr. Christoff Jenschke von der kwm rechtsanwälte Kanzlei für Wirtschaft und Medizin. Der Titel seines Vortrags lautete Aktuelles zur Gesetzgebung und Rechtsprechung bei Kooperationen zwischen Niedergelassenen mit Krankenhäusern. Als Angebot an seine Mitglieder legt das Anästhesie-Netz Deutschland zu diesen und weiteren Themen eine Workshop-Reihe auf. Diese Workshops sollen den Teilnehmern, die sich im Bereich Ambulantes Anästhesieren und Operieren engagieren, Know-how für eine zukunftssichere Ausrichtung ihrer Praxen sowie die regionale Aufstellung und Interessenvertretung vermitteln. Aktuelle Workshop- Termine finden Sie auf der AND-Homepage. 14 BAO Depesche Ausgabe 27 September 2012

15 BAO Partner Die betriebliche Krankenversicherung: Der Mehrwert für gute Mitarbeiter Im europäischen Ausland sind betriebliche Zusatzversicherung längst Usus, doch auch in Deutschland wächst inzwischen das Interesse. Von Bernd Helmsauer Helmsauer & Kollegen Assekuranzmakler AG Am Plärrer 35, Nürnberg Tel.: Fax: Bernd Helmsauer Die gezielte Investition in die Gesundheit der Mitarbeiter schafft die besten Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind nicht nur produktiver, sie erhöhen auch mit Ihrem Engagement die Attraktivität als Arbeitgeber. Ein wichtiger Vorsprung im Wettbewerb um die besten Köpfe. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer ist gesetzlich krankenversichert. Für diesen Personenkreis steigt der Bedarf an Zusatzkrankenversicherungen, da die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als nicht mehr ausreichend empfunden werden. Durch eine GKV-Zusatzversicherung können die Kürzungen im GKV- Leistungskatalog aufgehoben oder gemildert werden. Beispiele für vergangene Leistungskürzungen: 1997: Durch das Beitragsentlastungsgesetz fielen die Zuschüsse für Brillengestelle weg 2004: Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz beschert den gesetzlich Krankenversicherten die Erhöhung der Zuzahlungen für Arzneimittel auf zehn Prozent, mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro. Weiterhin wurde die Praxisgebühr eingeführt, seither muss jeder GKV-Versicherte zehn Euro pro Quartal beim ersten Arztbesuch bezahlen, dies gilt auch für die Inanspruchnahmen von Fachärzten ohne Überweisung 2005: Neuregelung zur Erstattung bei Zahnersatz durch Einführung der befundbezogenen Festzuschüsse Dass der privaten Zusatzversicherung in der Bevölkerung ein großer Stellenwert zukommt, belegen auch die aktuellen Zahlen des PKV-Verbandes und des Bundesministeriums für Gesundheit. Danach hatten in 2010 insgesamt 21,7 Millionen GKV-Versicherte eine private Zusatzkrankenversicherung abgeschlossen. Dies entspricht einer Steigerung von 1,2 Millionen Policen oder 5,5 Prozent gegenüber Allerdings ist eine private Krankenzusatzversicherung mit erheblichen Kosten verbunden, die der Arbeitnehmer aus den Nettoeinkünften finanzieren muss. Ein weiteres Hindernis ist die bei den meisten Zusatzkrankenversicherungen geforderte gesonderte Gesundheitsprüfung. Sie verhindert, dass Arbeitnehmer mit Vorerkrankungen einen solchen Versicherungsschutz abschließen können. Deshalb ist die betriebliche Zusatzkrankenversicherung eine sehr gute Alternative. Diese Art der betrieblichen Gesundheitsvorsorge ist in anderen europäischen Ländern schon üblich, doch auch bei den Arbeitgebern in Deutschland wächst das Interesse. Die betriebliche Krankenversicherung ist für die Belegschaft eine wertvolle Absicherung. Allerdings muss der Aufwand für ein Unternehmen überschaubar und wirtschaftlich verträglich sein. Mehr gefühlter Wert als eine Lohnerhöhung Als ergänzende Leistung zur klassischen Bruttolohnvergütung ist die betriebliche Zusatzkrankenversicherung ideal, da sie nicht mit teuren Lohnnebenkosten verbunden ist. Die Erfahrungen der Firmen, die eine solche Versicherung eingeführt haben, bestätigen, dass ihr Wert in der Wahrnehmung der Beschäftigten einen wesentlich höheren Nutzen darstellt als eine vergleichbare Lohnerhöhung. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Helmsauer & Kollegen Assekuranzmakler AG unter der speziell für BAO-Mitglieder reservierten Telefon-Hotline auf. Alternativ dazu können Sie auch unter der Fax-Nummer weitere Informationen anfordern. 15

16 BAO Partner Der OP-Pass ein Gemeinschaftsprojekt von BAO und NORMED Medizin-Technik Ziel ist eine Verbesserung des Dialogs zwischen Industrie und OP Team ebenso wie Zertifizierung im Rahmen der Qualitätssicherung. Von Julia Stellmacher In den vergangenen Jahren haben technologischer Fortschritt und Entwicklungen in der Medizin zu immer mehr Komplexität bei der Anwendung von medizintechnischen Systemen geführt. Für das OP-Team gehört die Anwesenheit von Industriemitarbeitern daher oft schon zum OP-Alltag. Neben den Industrievertretern erhalten auch vermehrt Hilfskräfte ohne medizinische Ausbildung Zutritt zum OP-Bereich, etwa in kleinen ambulanten Praxiskliniken. Dies kann nicht nur den OP-Ablauf stören, sondern auch die Gefahr für Patienten und OP-Team vergrößern entstanden daher Idee und Konzeption des OP PASS, einer zertifizierten Schulung über die Grundlagen und das Verhalten im OP-Bereich. NORMED Medizin-Technik GmbH Sales & Marketing Ulrichstraße 7, Tuttlingen Tel.: Julia Stellmacher Medizintechnik und Pharmazie, sowie Praxis-, Verwaltungsund sonstige Mitarbeiter, welche berufsbedingt, etwa im Rahmen der Vertriebstätigkeit, Forschung und Entwicklung oder als Hilfskraft indirekt im OP-Bereich tätig sein möchten und keine medizinische Ausbildung absolviert haben. Gemeinschaftsprojekt mit dem BAO In einem Gemeinschaftsprojekt von Katrin Busch (OP Leitung Clinic Dr. Decker, München) und der NORMED Medizin-Technik GmbH wurden unter Supervision des Bundesverbandes für Ambulantes Operieren (Präsident Dr. Axel Neumann) umfassende Schulungsinhalte erarbeitet, um OP-Neulinge bestmöglich auf die Arbeit im OP-Bereich vorzubereiten. Mittlerweile wurden bereits 50 Teilnehmer an den derzeitigen Schulungsstandorten München und Tuttlingen geschult Tendenz steigend. Das eintägige OP-PASS-Seminar beginnt mit einem theoretischen Teil: Dieser vermittelt den Teilnehmern die Grundlagen der Krankenhaushygiene, der Aufbereitung und Sterilisation sowie die Basics des OP. Im folgenden Praxisteil erhält die kleine Seminargruppe einen Einblick in den laufenden OP-Betrieb, die Sterilisationseinheit und erlernt gemeinsam die sterile Händedesinfektion sowie das sterile Ankleiden. Zusätzlich werden praktische Verhaltensregeln vermittelt, um die Teilnehmer auf ein sicheres und professionelles Arbeiten im OP vorzubereiten. Zertifikation für die Qualitätssicherung Mit dem OP-PASS kann neben der Mitarbeiterfortbildung ebenfalls ein erforderlicher Nachweis im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung erworben werden. Zusätzlich hat der OP-PASS den positiven Effekt, dass während der Seminare eine offene Kommunikationsebene zwischen Industrie und Klinik beziehungsweise Praxispersonal geschaffen wird, in welcher Probleme und Hintergründe konstruktiv diskutiert werden können. Wir hoffen daher, dass der OP-PASS weiterhin auf Zuspruch stößt und wir damit einen wichtigen Beitrag zur Prozessoptimierung im OP leisten können. Falls Sie Interesse an den OP-PASS Seminaren haben oder mehr über den OP PASS erfahren möchten, besuchen Sie uns auf Zielsetzung des OP-Pass Patientensicherheit erhöhen Optimierung des OP-Ablaufs trotz externer Störfaktoren Fruchtbarer Dialog zwischen OP-Team und Industrie Als Zielgruppe für den OP-PASS sehen wir besonders Fachkräfte von Industrieunternehmen aus den Bereichen OP-PASS-Zertifizierung als Teil der Qualitätssicherung von Praxen, Kliniken und der Industrie 16 BAO Depesche Ausgabe 27 September 2012

17 BAO Qualität Landesregierung NRW verlangt auch von Urologen bald eine Hygienefachkraft Bei der Umsetzung des IfSG auf Landesebene setzt NRW auf Hygienevorgaben, die sogar noch über die Standards des RKI hinausgehen. Von Dr. Wolfgang Rulf Rund neun Monate nach Inkrafttreten der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat inzwischen die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) ihren Entwurf zur Umsetzung des 23 Absatz 5 und 8 unterbreitet. Vor allem die Interpretation des Absatzes 8 könnte nach Auffassung der Uro-GmbH Nordrhein fatale Folgen für jede urologische Praxis haben. Die Managementgesellschaft fordert das Ministerium daher zum Umdenken auf. Eigentlich erwähnen die Absätze 5 und 8 des 23 IfSG ausdrücklich Einrichtungen zum Ambulanten Operieren. Aber durch schwammige Formulierungen im Gesetz scheint es möglich, dass auch nicht operierende, aber endoskopierende Praxen und damit letztendlich alle urologischen Praxen unter die neuen Vorgaben fallen. Hintergrund: Absatz 5 fordert von den Verantwortlichen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen, um (in Kombination mit 23 Absatz 3 IfSG) die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere mit Resistenzen, zu vermeiden. Dies sollte jedoch mittlerweile in den urologischen Praxen problemloser Standard sein. Verstöße werden mit hohen Strafen geahndet Gemäß 23 Absatz 4 IfSG ist aber darauf zu achten, dass das Auftreten von Keimen mit Resistenzen und Multiresistenzen sowie deren Management organisiert und dokumentiert werden. Verstöße gegen Absatz 4 können mit Strafen bis zu Euro sanktioniert werden. Brisant ist die Umsetzung des Absatzes 8, der die Landesregierungen verpflichtet, durch Rechtsverordnung Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen zu regeln. Acht Regeln sollen dazu umgesetzt werden, eine besagt, die erforderliche personelle Ausstattung mit Hygienefachkräften und Krankenhaushygienikern und die Bestellung von hygienebeauftragten Ärzten, einschließlich bis zum 31. Dezember 2016, umzusetzen. In ihrem Entwurf differenziert die Landesregierung bei der Interpretation der Ärztlicher Geschäftsführer der URO GmbH Nordrhein Bergstraße 9, Erkrath Tel.: , Fax: rulf@uro-nordrhein.de Dr. Wolfgang Rulf Regeln zwischen Praxen und Krankenhäusern allerdings mit einer gravierenden Ausnahme: der Verpflichtung für Praxen zu einer Hygienefachkraft. Es gibt ohnehin zu wenig Hygienefachkräfte! Es ist müßig darüber nachzudenken, ob der Landesregierung bei der Formulierung Hygienefachkraft bewusst war, dass es sich hier um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt. Hygienefachkräfte müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Krankenschwester oder zum Krankenpfleger, eine mehrjährige Berufstätigkeit und eine sich daran anschließende zweijährige Zusatzweiterbildung haben. Selbst wenn, was selbstredend nicht der Fall ist, die Praxen derartige Fachkräfte finanzieren könnten, wären nicht ausreichend Hygienefachkräfte auf dem Markt. Daraufhin hat die KV Nordrhein eine Stellungnahme an die Landesregierung weitergeleitet. Die Einwände stießen im Ministerium aber auf taube Ohren. Es verzichtete nur auf die Forderung der festen Einstellung. Im Februar 2012 forderte die KV Nordrhein alle ambulant operativ tätigen Vertragsärzte auf, die Anforderungen an die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten umzusetzen. Bei genauer Durchsicht fällt auf, dass dies sogar höhere Anforderungen sind als die gesetzlich legitimierten Normen der Kommission am Robert-Koch Institut (RKI). Zudem steht im 23 Absatz 3 des IfSG, dass die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft vermutet wird, wenn die Empfehlungen des RKI eingehalten wurden. Weitergehende Anforderungen können nicht ernsthaft verlangt werden. 17

18 BAO Qualität Qualitätssicherung beim Ambulanten Operieren nach 115b SGB V Ein Überblick über Hintergründe, Historie und Rechtsgrundlagen der Qualitätssicherung bis hin zur jüngsten zweiseitigen Vereinbarung Von Elmar Mertens Da über die formalen Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten der Qualitätssicherung Ambulantes Operieren immer wieder Unklarheit herrscht, sollen hiermit einige wesentliche Punkte und die Entwicklung aufgezeigt werden. Sozialrechtlich entstand diese Verpflichtung zur Qualitätssicherung Anfang 1993 mit Einfügung des 115b ins SGB V, mit dem die dreiseitigen Partner GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) neben anderen Regelungen zum Vertrag Ambulantes Operieren (AOP-Vertrag) zu Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit verpflichtet wurden. Hierzu wurde dann ein entsprechendes bundeseinheitliches Papier erarbeitet und je nach Kassenärztlicher Vereinigung (KV) unterschiedlich umgesetzt. Seitdem gab es auf dieser Rechtsgrundlage Praxisbegehungen, die in einzelnen Fällen auch durchaus bis hin zum Entzug der Genehmigung für die Durchführung ambulanter Operationen in der entsprechenden Infrastruktur führten. Auch die BÄK sorgte sich früh um die Qualität Berufsrechtlich sah sich alsbald auch die Bundesärztekammer (BÄK) verpflichtet, sich um die Qualität des Ambulanten Operierens zu kümmern: Vermutlich weil man befürchtete, dass in diesem Bereich Qualitätsdefizite entstehen könnten, erließ man diesem Grund am 13. April 1994 die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung ambulanter Operationen. Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA), Vizepräsident Trierer Straße 766, Aachen Tel.: , Fax: bda-mertens@t-online.de Elmar Mertens des AOP-Kataloges bezieht. Zudem bezieht sich die Richtlinie der BÄK auf alle Patienten (mit einer hohen Verbindlichkeit!) und nicht nur auf gesetzlich versicherte Patienten. Im Schadensfall liegt somit grundsätzlich immer ein Regelwerk vor, welches unter anderem in Gutachten (beispielsweise in Fragen der zu fordernden Strukturqualität) durchaus im Schadensfall herangezogen werden kann, wenn nicht ohnehin Regelungen verbindlicher Art (etwa die Richtlinie des Robert Koch-Instituts, RKI, zur Sterilgutaufbereitung) vorliegen. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) vom 26. März 2007 wurde den dreiseitigen Partnern vom Gesetzgeber die Kompetenz für diesen Bereich der Qualitätssicherung im Rahmen des AOP-Vertrages entzogen: Der oben genannte Passus im 115b zur Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit wurde gestrichen, da der Gesetzgeber diese Kompetenz bei Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ansiedeln wollte. Von dort ist seitdem nichts geschehen und es sind auch keine Aktivitäten in dieser Richtung festzustellen. Sie ist weitgehend deckungsgleich mit der ersten Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen aus dem Sozialrecht über den 115 SGB V und wurde bis heute nicht überarbeitet. Ein entscheidender Unterschied zwischen diesen beiden Regelwerken ist jedoch, dass die Richtlinie der BÄK sich auf alle ambulanten Operationen bezieht, während die Vereinbarung nach 115b sich nur auf Eingriffe Keine Grundlage für Sanktionen im Sozialrecht Der letzten Version der Qualitätssicherungsvereinbarung der dreiseitigen Partner im Rahmen des AOP-Vertrages vom 1. Oktober 2006 ist seit dem GKV-WSG jegliche sozialrechtliche Grundlage entzogen. Unter diesem Gesichtspunkt sind Sanktionen gegenüber Vertragsärzten, die sich nicht an die Regeln halten, unter Berufung auf die Vereinbarung nach 18 BAO Depesche Ausgabe 27 September 2012

19 BAO Qualität 115b nicht mehr möglich. Lediglich für die Bereiche des Ambulanten Operierens, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Richtlinien (Arthroskopie-Richtlinie) verabschiedet hat, sind Sanktionen denkbar. Andernfalls sind Sanktionen gegebenenfalls nur noch über das Berufsrecht möglich. Beteiligte wissen um die missliche Situation Die geschilderte Entwicklung ist allerdings spurlos am Bewertungsausschuss vorbei gegangen: Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) sowie den aktuellen Kommentaren dazu wird weiterhin von einer inzwischen überholten Rechtssituation ausgegangen und Einhaltung der Qualitätsrichtlinie oder Genehmigungsverfahren nach 115b als Abrechnungsinhalt unverändert vorausgesetzt. An die Entwicklung ab 2007 beziehungsweise 2011 (s. u.) ist keine Anpassung erfolgt. DAK / Scholz Diese missliche Situation, die niemandem nützt, ist den Entscheidungsträgern durchaus bewusst. Es gab darauf auch entsprechende Reaktionen: In einer gemeinsamen Erklärung einigten sich die dreiseitigen Partner zunächst darauf, dass die zuletzt überarbeitete Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen (im Rahmen der AOP-Regelungen nach 115b, die seit Oktober 2006 in Kraft getreten sind) weiterhin zur Anwendung kommen solle. Dies allerdings mit der Einschränkung, dass die DKG nur Teile davon (nämlich 3 bis 7) mitträgt. Ferner erfolgte ein Verweis darauf, dass es sich nur um einen Behelf handele, bis der G-BA tätig geworden sein. Als Rechtsgrundlage wurde hier der 135 Absatz 2 herangezogen, der jedoch bei Beteiligung der DKG überhaupt nicht einschlägig war (und ist). Neue zweiseitige Vereinbarung seit Ende 2011 Seit dem 1. Dezember 2011 gibt es als letzten Stand nunmehr eine zweiseitige Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Absatz 2 SGB V zum ambulanten Operieren. Grundsätzlich können die Partner der Bundesmantelverträge, also KBV und GKV-Spitzenverband, derartige Vereinbarungen mit bindender Wirkung für die Vertragsärzte treffen. Eine Einbeziehung der Krankenhäuser ist über diesen Weg nicht möglich. Zudem ist es fraglich, ob über diesen Seit Dezember 2011 gibt es eine zweiseitige Vereinbarung zur Qualitätssicherung beim Ambulanten Operieren zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband Umweg über den 135 Absatz 2 SGB V der im GKV-WSG klar erkennbare Wille des Gesetzgebers rechtsverbindlich unterlaufen werden kann, gerade diesen Institutionen die untergesetzliche Kompetenz in diesem Bereich entziehen zu wollen. Aus den aktuellen Festlegungen zur Strukturqualität und zum Genehmigungsverfahren ergibt sich für die meisten Operateure und Anästhesisten kein Handlungsbedarf: Die bisher im Rahmen früherer Regelungen erteilten Genehmigungen gelten bundesweit fort. Gegebenenfalls sind Praxisbegehungen auch weiterhin möglich. Welche Konsequenzen diese jedoch haben können, ist in Anbetracht der anzuzweifelnden Rechtsgrundlage fraglich. Einheitliche Richtlinie inklusive Evaluation Dem Autor sind bisher keine aktuell anhängigen Verfahren bekannt, in denen die hier aufgeworfenen Fragestellungen unter Umständen entschieden werden würden. Dies erscheint auch nicht wünschenswert vielmehr sollte auf die beteiligten Entscheidungsträger eingewirkt werden, endlich über Einflussnahme auf den G-BA wieder für eine klare und für alle Leistungserbringer verbindliche einheitliche Qualitätsrichtlinie, möglichst einschließlich Evaluation, Sorge zu tragen. 19

20 A s s e k u r a n z m a k l e r A G K o o p e r a t i o n s p a r t n e r d e s BAO-Hotline

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