KITU erfolgreiches Modell interkommunaler Zusammenarbeit
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- Cathrin Bergmann
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1 KITU erfolgreiches Modell interkommunaler Zusammenarbeit Vorstandsvorsitzender Kommunale IT-UNION eg (KITU) 1
2 Vor-Geschichte 1990 Beitritt LH Magdeburg zur KDSON 1991 Arbeitsbeginn IT-Gruppe im Hauptamt LH MD (Koordination/Beschaffung) 1993 Planung/Realisierung städtisches Netz 1995 Informatikstrategie 1996 Zusammenführung IT und TK 1999 Ausgliederung Gründung KID 1999 KID-Gesellschafter: LH MD 70 %, KGRZ KS 15 %, KIV Hessen 15 % 2002 KID-Gesellschafter: LH MD 100 % 2003 KID-Gesellschafter: LH MD 90 %, icubic AG 10 % 2006 KID-Gesellschafter: LH MD 100 % 2010 KID-Gesellschafter: LH MD 99 %, KITU 1 % 2
3 Situation in den Kommunen Kommunale Strukturen in Sachsen-Anhalt 122 gemeindliche Verwaltungseinheiten, davon o 104 Einheitsgemeinden o 18 Verbandsgemeinden mit 115 Gemeinden 11 Landkreise 2 Großstädte á Ew. (Magdeburg, Halle) Nr. 3: Dessau-Roßlau mit Ew. Nr. 4: Lutherstadt Wittenberg mit Ew. Stadt Falkenstein/Harz mit Ew. Größte Flächengemeinden o Gardelegen mit 632 km² und Ew. o Möckern mit 544 km² und Ew. (Frankfurt am Main: 248 km²) o 3
4 Situation in den Kommunen Kommunale Strukturen in Sachsen-Anhalt VG Obere Aller = 7 Gemeinden mit 17 Ortsteilen 4
5 Motivation Die Genossenschaft eine bewährte Rechtsform wieder ganz modern Traditionelle Idee der Bündelung der Kräfte. Kein kurzfristiges shareholder value, sondern langfristig membership value Selbsthilfeorganisation Idee der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. Gleichberechtigte Mitwirkung. Ausrichtung an den Interessen der Genossenschaftsmitglieder. Beispiele: Banken (Volksbank, Sparda), Dienstleister (Datev, Denic, ProVitako), usw. 5
6 Was heißt Inhouse? Zur Beauftragung einer Organisation/Einheit durch eine öffentliche Stelle ist keine Ausschreibung/Vergabe erforderlich. Bedingungen Die auftraggebende Stelle muss an der zu beauftragenden Organisation beteiligt sein. Die zu beauftragende Organisation muss zu 100 % in öffentlichem Eigentum sein. Die zu beauftragende Organisation darf keinen wesentlichen Umsatz mit Nicht- Anteilseignern machen. Die zu beauftragende Organisation muss durch die auftraggebenden Stellen wie eine eigene Dienststelle gesteuert werden können. 6
7 Genossenschaft versus Inhouse 7
8 Die kommunale Genehmigung Das LVerwA hat seine Zustimmung erteilt und per Rundverfügung an die Landkreise mitgeteilt
9 Die kommunale Genehmigung Das LVerwA hat seine Zustimmung erteilt und per Rundverfügung an die Landkreise mitgeteilt
10 Recht Vorteile der Genossenschaft Beteiligung mehrerer Kommunen mit einfacher Beitrittsmöglichkeit bei öff. Rechtsformen nicht in gleicher Weise möglich wie bei der Genossenschaft. Nachteil des Zweckverbands: Die Aufgabe oder Teilaufgabe geht von der Gemeinde auf den Zweckverband mit allen Rechten und Pflichten über. D.h.: entweder-oder. Genossenschaft: umfangreiches Mitwirkungsrecht jedes Mitglieds. Keine Zahlungsverpflichtung außer Mitgliedsbeitrag p.a. Möglichkeit, das wirtschaftliche Ergebnis der Leistungsbeziehungen als sogenannte Rückvergütungen auszukehren und als Betriebsausgaben steuerlich abzuziehen; auf die Rückvergütung ist keine Ertragssteuer zu zahlen. 10
11 Finanzielle Verpflichtungen Geschäftsanteil ; Rückerstattung bei Ausscheiden ohne Abschlag. (KITU-Satzung 36 (1)) Jedes Mitglied hat eine Stimme (mehrere Geschäftsanteile mehrere Stimmen). ( 25 (2)) Mitgliedsbeitrag pro Jahr: (i.d.r ). ( 11 c) Keine weiteren Nachschusspflichten. ( 39) 11
12 Einflussnahme einzelner Mitglieder In den Organen der Genossenschaft ( Selbstorganschaft ) können nur Mitglieder vertreten sein. Private Unternehmen etc. sind nicht zugelassen. ( 3) Jedes Mitglied hat das Recht, dem Vorstand im Einvernehmen mit der Mehrheit der Mitglieder generell oder im Einzelfall Weisungen hinsichtlich der Art und Weise der Geschäftsführung zu erteilen. ( 10 d) sofern es sich um Angelegenheiten handelt, die ausschließlich die Abwicklung eines mit der Genossenschaft geschlossenen Dienstvertrages eines Mitglieds betreffen, ( ) dem Vorstand im Rahmen der Ausübung seiner Mitgliedsrechte jederzeit ( ) Weisungen im Hinblick auf die Erledigung der Dienstvertragspflichten zu erteilen ( 10 e) 12
13 KITU eine starke Gemeinschaft aus ganz Sachsen-Anhalt 36 Kommunen (incl. 1 Zweckverband) KITU Aufsichtsrat Klaus Zimmermann, Bürgermeister Magdeburg, Vorsitzender Robby Risch, Oberbürgermeister Weißenfels Dennis Loeffke, Bürgermeister Ilsenburg Axel Kleefeldt, stv. Oberbürgermeister Stendal Michael Hoffmann, Stadtrat Magdeburg KID als Betriebsgesellschaft Vorstand, Vorsitzender, KID Marcel Pessel, Barleben 13
14 Aktueller Stand KITU-Mitglieder 5 Landkreise 30 Städte/Gemeinden/VG 1 Zweckverband 1 Betriebsgesellschaft KID 14
15 Bevölkerungsanteil der KITU-Kommunen in Sachsen-Anhalt Einwohnerzahlen in % 51,1 48,9 KITU offen Zur Vermeidung von Doppelerfassungen werden Städte in Trägerlandkreisen nicht berücksichtigt. 15
16 Außenbeziehungen Aufnahme weiterer Kommunen Assoziierung weiterer IT-DL/LSA Leistungsbezug aus der Privatwirtschaft 16
17 17
18 KITU vom Land anerkannt 18
19 Gemeinsame Willensbildung Interkommunale Zusammenarbeit HVB-Tag Strategie ist Chefsache Diverse Facharbeitskreise (Finanzwesen/Doppik, Standesamt, SEPA, Personalabrechnung, ) Arbeitskreis Strategie und Steuerung (Wolmirstedt) 19
20 KITU eine starke Gemeinschaft Verwaltungskooperation ohne IT nicht denkbar. Zentraler Betrieb Gemeinsamer dezentraler Betrieb Gemeinsame Fachanwendungen Gemeinsame Beschaffung Beratung/ Erfahrungsaustausch 20
21 Resümee Der Genossenschaftsgedanke kommt an in den kommunalen Verwaltungen und Räten. Die Idee, dass es sich bei dem IT-Dienstleister nicht um einen fremden Lieferanten, sondern um einen besonderen Teil der eigenen Organisation handelt, den man mitgestaltet und für den man Verantwortung übernimmt, wird durch die Rechtsform der Genossenschaft stark unterstützt. Die Idee macht Schule. 21
22 KITU erfolgreiches Modell interkommunaler Zusammenarbeit Vorstandsvorsitzender Kommunale IT-UNION eg (KITU) 22
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