Leistungsbilanz des Oberlandesgerichts Köln für das Jahr Dezernat 7 -

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1 Präsident des Oberlandesgerichts, Postfach , Köln Seite 1 von 5 Elektronische Post Aktenzeichen bei Antwort bitte angeben Bearbeiter Durchwahl Leistungsbilanz des Oberlandesgerichts Köln für das Jahr Dezernat 7 - I. Notarinnen und Notare Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes, denen die Beurkundung von Rechtsvorgängen, die Beglaubigung von Unterschriften und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege obliegen. Durch landesrechtliche Verordnung sind nahezu sämtliche Personalentscheidungen aus dem Bereich der Notarassessoren und der hauptberuflichen Notare auf die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts übertragen worden. Schwerpunktmäßig handelt es sich hierbei um die Ernennung und Entlassung von Notarassessorinnen und Notarassessoren bzw. Notarinnen und Notaren, die Bestellung der Notariatsverwalterinnen und Notariatsverwalter und die Genehmigung von Beurkundungen außerhalb des Amtsbezirks. Im Oberlandesgerichtsbezirk Köln sind derzeit 173 Notarinnen und Notare bzw. Notarstellen und 54 Notarassessorinnen und Notarassessoren zu verwalten. Im Jahr 2013 wurden zehn Notarstellen im hiesigen Bezirk neu besetzt. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Reichenspergerplatz Köln Telefon: Telefax: verwaltung@olg-koeln.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: KVB-Linien 16, 18 Bus: Linie 140 bis Haltestelle Reichenspergerplatz

2 II. Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gemäß 1309 Abs. 2 BGB Seite 2 von 5 Ausländische Mitbürger dürfen grundsätzlich eine Ehe nur eingehen, wenn sie ein Zeugnis der zuständigen Behörde ihres Heimatstaates darüber beigebracht haben, wonach der Eheschließung ein in den Gesetzen des Heimatstaates begründetes Ehehindernis nicht entgegen steht ( 1309 Abs.1 BGB). Sinn der Regelung ist, Doppelehen und im In- oder Ausland unwirksame Ehen zu vermeiden. Da eine Vielzahl von Staaten diese Zeugnisse nicht ausstellen oder aber Bescheinigungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, bedürfen die Staatsangehörigen dieser Staaten zur Eheschließung einer Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts. Die Zahl der zu bearbeitenden Anträge gemäß 1309 Abs. 2 BGB ist in den letzten Jahren auf hohem Niveau nahezu konstant geblieben: 2010: : : : Die meisten Befreiungsverfahren wurden für Staatsangehörige aus der Russischen Föderation (8,8%), der Ukraine (5,9%), Marokko (5,8%), Rumänien (4,8%) und Serbien (4,7%) durchgeführt. Insgesamt wurden Anträge von Angehörigen 83 verschiedener Staaten bearbeitet. Anerkennung als Gütestellen III. Eine erfolglose außergerichtliche Streitschlichtung ist in den in 53 des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen genannten Fällen zwingend vor dem gerichtlichen Verfahren vorgesehen.

3 Zuständig für die dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltete Schlichtung sind die Schiedsämter, die von dem Präsidenten oder der Präsidentin des Oberlandesgerichts anerkannten Gütestellen als auch sonstige Stellen, die Streitbeilegung betreiben. Die Schiedsämter und die anerkannten Gütestellen unterscheiden sich von den sonstigen Gütestellen nur insoweit, als vollstreckungsfähige Vergleiche nur bei den Schiedsämtern und den anerkannten Gütestellen geschlossen werden können. Seite 3 von 5 Im Jahr 2013 waren im Oberlandesgerichtsbezirk Köln wie im Vorjahr 10 Gütestellen mit insgesamt 458 (Vorjahr: 460) Schlichtungspersonen durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts anerkannt. IV. Beeidigung und Ermächtigung von Dolmetschern und Übersetzern sowie Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer Nach den 33 bis 43 des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen erfolgt die allgemeine Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern und die Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern (vergl. 189 Abs. 1 und 2 GVG, 142 Abs. 3 ZPO) durch die Präsidentinnen oder Präsidenten der Oberlandesgerichte nach Maßgabe dieses Gesetzes. Ferner führen die Präsidentinnen oder Präsidenten der Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen ein Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher und der ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer, welches im Internet unter der Adresse veröffentlicht ist. Im Jahr 2013 waren in dem Verzeichnis aus dem hiesigen Bezirk 412 (Vorjahr 389) Dolmetscher und 657 (Vorjahr 621) Übersetzer für insgesamt 55 Sprachen eingetragen. V. Eingaben und Beschwerden Der Präsident des Oberlandesgerichts ist zuständig für die Prüfung und Entscheidung über Eingaben und Dienstaufsichtsbeschwerden.

4 Mit einem großen Teil der Beschwerden wollen Betroffene auf nicht mehr mit Rechtsmitteln angreifbare Entscheidungen mit Hilfe der Justizverwaltung Einfluss nehmen. Seite 4 von 5 Nach unserem Grundgesetz sind Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 GG). Dies bedeutet, dass die Rechtsprechung als eine der drei Staatsgewalten von den übrigen Staatsgewalten, nämlich der Verwaltung oder der Gesetzgebung, in ihren Entscheidungen nicht sachlich kontrolliert oder beeinflusst werden darf. Im Wege der Dienstaufsicht kann deshalb kein Dienstvorgesetzter in die Rechtsprechung eingreifen oder für die richterliche Tätigkeit Anweisungen erteilen. Ferner übt der Präsident des Oberlandesgerichts die Staatsaufsicht über die in seinem Bezirk ansässige Rechtsanwaltskammer ( 62 Abs. 2 BRAO) aus. Insoweit werden hier auch Beschwerden über die Rechtsanwaltskammer Köln bearbeitet. VI. Angelegenheiten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Personen, die bei der zuständigen Behörde registriert sind, dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in den Bereichen von Inkassodienstleistungen, der Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung und Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erbringen ( 10 RDG). Ferner führen die zuständigen Behörden ein für jedermann einsehbares und im Internet unter veröffentlichtes Rechtsdienstleistungsregister, in dem die registrierten Rechtsdienstleister verzeichnet sind. In Nordrhein-Westfalen sind die Aufgaben der zuständigen Behörde den Präsidentinnen oder Präsidenten der Oberlandesgerichte übertragen waren 228 (Vorjahr 217) Rechtsdienstleister aus dem hiesigen Zuständigkeitsbereich registriert, die sich wie folgt aufteilen: 136 Inkassodienstleister, 41 Rentenberater, 21 Sachkundige in einem

5 ausländischen Recht und 41 Erlaubnisinhaber nach dem früheren Rechtsberatungsgesetz. Seite 5 von 5 Neben den Registrierungsanträgen und der Prüfung der Voraussetzungen für einen Widerruf der Registrierung waren zunehmend auch Eingaben gegen registrierte Personen (insbesondere Inkassodienstleister) zu bearbeiten. VII. Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland Im Dezernat 7 erfolgt die Prüfung und Weiterleitung ein- und ausgehender Rechtshilfeersuchen in Zivil- und Strafsachen, soweit diese nach den maßgeblichen Bestimmungen vorgesehen ist. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Ersuchen von Gerichten aus dem hiesigen Zuständigkeitsbereich zwecks Zustellung von Schriftstücken oder der Befragung von Zeugen im Ausland beziehungsweise ausländischer Gerichte und Behörden im hiesigen Gerichtsbezirk. VIII. Disziplinarsachen Im Dezernat 7 werden als höherer dienstvorgesetzter Stelle Disziplinarverfahren betreffend Richterinnen und Richter, Notarinnen und Notaren sowie Beamtinnen und Beamten des Oberlandesgerichtsbezirks Köln bearbeitet. Dies umfasst unter anderem die Prüfung der Abänderung von Disziplinarmaßnahmen gem. 34 Abs. 2 des Disziplinargesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LDG NRW) oder die Erhebung der Disziplinarklage gem. 35 LDG NRW.

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