Aktuelles zur Stromeinspeisung aus Erneuerbare Energien

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1 Aktuelles zur Stromeinspeisung aus Erneuerbare Energien 47. Woche der Erzeuger und Vermarkter in Herrsching Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien Walter Albrecht Leiter Einspeiser LEW Verteilnetz GmbH Seite 1

2 Agenda > Marktstammdatenregisterverordnung Meldepflichten bei Neu- und Bestandsanlagen verpflichtende Plausibilitätsprüfung durch den Verteilnetzbetreiber > Mieterstromförderung Eckpunkte der Förderung Messkonzepte und notwendige Nachweise > EEG-Umlage neue Restriktionen ab 2017/2018 > Modelle für dezentrale Energieerzeugung und Nutzung Chancen des Fördermodells Die Renaissance der PV-Einspeisung Aktuelle Daten LEW Verteilnetz GmbH Seite 2

3 LEW Verteilnetz GmbH Seite 3

4 Agenda > Marktstammdatenregisterverordnung Meldepflichten bei Neu- und Bestandsanlagen verpflichtende Plausibilitätsprüfung durch den Verteilnetzbetreiber > Mieterstromförderung Eckpunkte der Förderung Messkonzepte und notwendige Nachweise > EEG-Umlage neue Restriktionen ab 2017/2018 > Modelle für dezentrale Energieerzeugung und Nutzung Chancen des Fördermodells Die Renaissance der PV-Einspeisung Aktuelle Daten LEW Verteilnetz GmbH Seite 4

5 Übersicht der Verstöße Verstoßtextbezeichnung und Paragraph Preis 6 Verstoß technische Vorgaben alt Null 20 (1)#3 Verstoß Händlerfernsteuerung Null 52 (1)#1 Verstoß Meldung BNetzA & VNB 1 Null 52 (1)#2 Verstoß Meldung BNetzA & VNB 2 Null 52 (1)#3 Verstoß prozentuale Aufteilung Null 52 (1)#4 Verstoß Ausschreibung SV Null 52 (1)#5 Verstoß Biomethandeckel Null 44 (c)#1 Verstoß Einsatzstofftagebuch Null 44 (c)#3 Verstoß Nachweise Null 100 (5)#1 Vestoß SyStabV Null Keinen Vergütunganspruch Null 52 (2)#1 Verstoß technische Vorgaben MW 52 (2)#2 Verstoß Meldung Veräußerungsform MW 52 (2)#3 Verstoß Dauer Ausfallvergütung MW 52 (2)#4 Verstoß Regelenergie MW 52 (2)#5 Verstoß Doppelvermarktungsverbot MW 52 (3) Verstoß Meldung BNetzA 0,8*AW 52 (3) Verstoß Meldung BNetzA Pinst 0,8*AW 52 (3)#1&#2 Verstoß Meldung BNetzA 1&2 0,6*AW 51(2) Verstoß Meldung Negative Preise 36h (3) Verstoß Meldung Gütefaktor Null 53 a Verzicht Vergütung Wind Null 5% pro Kalendertag Verringergung der Vergütung im Ausnahmefall um 5% pro Kalendertag der Verstoßdauer. LEW Verteilnetz GmbH Seite 5

6 Aufgabenverteilung Anlagen-/Netzbetreiber beim Marktstammdatenregister Quelle: BNetzA LEW Verteilnetz GmbH Seite 6

7 Meldefristen des Marktstammdatenregisters Meldefristen für Anlagenbetreiber gemäß der Marktstammdatenregisterverordnung EEG-Neuanlagen: ein Monat nach Inbetriebnahme Konventionelle Neuanlagen und Genehmigungen: ein halbes Jahr nach Einführung des MaStR. Bestandsanlagen: 2 Jahre nach Einführung des MaStR Durch die Verzögerund der Inbetriebnahme des Registers (Planung aktuell Sommer 2018) ist das Fristengefüge ziemlich durcheinander geraten. Fachanwälte der Anlagenbetreiber geben derzeit den Rat, irgendwie (schriftlich oder besser noch per Mail) zu melden. LEW Verteilnetz GmbH Seite 7

8 Agenda > Marktstammdatenregisterverordnung Meldepflichten bei Neu- und Bestandsanlagen verpflichtende Plausibilitätsprüfung durch den Verteilnetzbetreiber > Mieterstromförderung Eckpunkte der Förderung Messkonzepte und notwendige Nachweise > EEG-Umlage neue Restriktionen ab 2017/2018 > Modelle für dezentrale Energieerzeugung und Nutzung Chancen des Fördermodells Die Renaissance der PV-Einspeisung Aktuelle Daten LEW Verteilnetz GmbH Seite 8

9 Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 20 Zugang zu den Energieversorgungsnetzen (1d) Der Betreiber des Energieversorgungsnetzes, an das eine Kundenanlage oder eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung angeschlossen ist, hat den Zählpunkt zur Erfassung der durch die Kundenanlage aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnommenen und in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge (Summenzähler) sowie alle Zählpunkte bereitzustellen, die für die Gewährung des Netzzugangs für Unterzähler innerhalb der Kundenanlage im Wege der Durchleitung (bilanzierungsrelevante Unterzähler) erforderlich sind. Bei der Belieferung der Letztverbraucher durch Dritte findet im erforderlichen Umfang eine Verrechnung der Zählwerte über Unterzähler statt. Bei nicht an ein Smart-Meter-Gateway angebundenen Unterzählern ist eine Verrechnung von Leistungswerten, die durch standardisierte Lastprofile nach 12 Absatz 1 der Stromnetzzugangsverordnung ermittelt werden, mit am Summenzähler erhobenen 15-minütigen Leistungswerten des Summenzählers aus einer registrierenden Lastgangmessung zulässig, soweit energiewirtschaftliche oder mess-und eichrechtliche Belange nicht entgegenstehen. LEW Verteilnetz GmbH Seite 9

10 Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG b Besondere Bestimmung zum Mieterstromzuschlag -1- (1) Die Höhe des Anspruchs auf den Mieterstromzuschlag wird aus den anzulegenden Werten nach 48 Absatz 2 und 49 berechnet, wobei von diesen anzulegenden Werten 8,5 Cent pro Kilowattstunde abzuziehen sind. (2) Der Anspruch auf den Mieterstromzuschlag für Strom aus der Solaranlage besteht frühestens 1. ab dem Datum, an dem sowohl die Solaranlage nach 21b Absatz 1 in Verbindung mit 21c erstmals der Veräußerungsform des Mieterstromzuschlags zugeordnet worden ist als auch die Voraussetzungen von 21 Absatz 3 erstmals erfüllt worden sind, 2. sobald das Datum nach Nummer 1 im Register eingetragen ist und 3. sofern Absatz 3 dem nicht entgegensteht. LEW Verteilnetz GmbH Seite 10

11 Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag (3) Der Anspruch auf die Zahlung des Mieterstromzuschlags nach 19 Absatz 1 Nummer 3 besteht für Strom aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 100 Kilowatt, die auf, an oder in einem Wohngebäude installiert sind, soweit er an einen Letztverbraucher geliefert und verbraucht worden ist 1. innerhalb dieses Gebäudes oder in Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude und 2. ohne Durchleitung durch ein Netz. 3 Nummer 50 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass mindestens 40 Prozent der Fläche des Gebäudes dem Wohnen dient. Im Fall der Nutzung eines Speichers besteht der Anspruch nach 19 Absatz 1 Nummer 3 nicht für Strom, der in den Speicher eingespeist wird. Die Strommenge nach Satz 1 muss so genau ermittelt werden, wie es die Messtechnik zulässt, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz zu verwenden ist. LEW Verteilnetz GmbH Seite 11

12 Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG b Besondere Bestimmung zum Mieterstromzuschlag -2- (3) Überschreitet in einem Kalenderjahr die Summe der installierten Leistung der Solaranlagen, für die die Angabe nach Absatz 2 Nummer 1 neu im Register eingetragen ist, erstmals das jährliche Volumen von 500 Megawatt, entsteht kein Anspruch auf den Mieterstromzuschlag für die Betreiber von Solaranlagen, bei denen der Tag nach Absatz 2 Nummer 1 nach dem letzten Kalendertag des ersten auf die Überschreitung folgenden Kalendermonats in dem Kalenderjahr liegt. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht das Datum, ab dem der Anspruch nicht mehr besteht, auf ihrer Internetseite. Sofern in einem Kalenderjahr das jährliche Volumen von 500 Megawatt überschritten wird, reduziert sich das jährliche Volumen nach Satz 1 im jeweils folgenden Kalenderjahr um die über 500 Megawatt hinausgehende Summe der installierten Leistung von Solaranlagen, für die in dem Kalenderjahr der Überschreitung erstmals ein Anspruch auf Mieterstromzuschlag entstanden ist. LEW Verteilnetz GmbH Seite 12

13 Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG Allgemeine Übergangsvorschriften (7) Für Strom aus Anlagen, die vor dem 25. Juli 2017 in Betrieb genommen worden sind, besteht kein Anspruch auf den Mieterstromzuschlag nach 19 Absatz 1 Nummer 3. Der Mieterstromzuschlag nach 19 Absatz 1 Nummer 3 darf erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission gewährt werden. LEW Verteilnetz GmbH Seite 13

14 Messkonzept Mieterstrom (D1) B L Netz Z 1 ohne Eigenverbrauchsnutzung: SLP kann bis zur Einführung des intelligenten Messsystems geduldet werden Wenn intelligentes Messsystem verfügbar, dann ab 6000 kwh Bezug und 7 kw Einspeiseleistung Einbaupflicht auch für alle Unterzähler Z PV PV L Z VM K Mieter nutzt Mieterstrom (EEG-Bonus = Anzul. Wert 8,5 ct.) Mieterstrom ZVM = ZPVL Z1L Volle EEG-Umlage Z VM = virtueller Zählpunkt Mieterstrom LEW Verteilnetz GmbH Seite 14

15 Messkonzept Mieterstrom (D3) L L B B Netz Z 1 Z VÜ B B B Z PV Z VE Z 3 Z L 2 PV K K K Bei drei Kundengruppen (Eigenverbrauch, Mieterstrom und öffentl. versorgt. Kunde): Grundsätzlich ist eine Lastgang- oder Zählerstandsgangmessung notwendig Kunde (Anlagenbetreiber) mit Eigenverbrauch reduzierte EEG-Umlage Mieter nutzt Mieterstrom (EEG-Bonus = Anzul. Wert 8,5 ct.) Volle EEG-Umlage Kunde nutzt keinen Mieterstrom Versorgung öffentliches Netz Z VÜ = virtueller Zählpunkt Übergabe Z VE = virtueller Zählpunkt Eigenverbrauch LEW Verteilnetz GmbH Seite 15

16 Muster-Meldeformular für Drittbelieferung -1- LEW Verteilnetz GmbH Seite 16

17 Muster-Meldeformular für Drittbelieferung -2- LEW Verteilnetz GmbH Seite 17

18 Agenda > Marktstammdatenregisterverordnung Meldepflichten bei Neu- und Bestandsanlagen verpflichtende Plausibilitätsprüfung durch den Verteilnetzbetreiber > Mieterstromförderung Eckpunkte der Förderung Messkonzepte und notwendige Nachweise > EEG-Umlage neue Restriktionen ab 2017/2018 > Modelle für dezentrale Energieerzeugung und Nutzung Chancen des Fördermodells Die Renaissance der PV-Einspeisung Aktuelle Daten LEW Verteilnetz GmbH Seite 18

19 Übersicht der EEG-Umlage für Eigenverbrauch EEG-Umlage für Eigenproduktion Meldepflichten BNetzA VNB (ÜNB) Selbstverbrauch Versorgung Dritter Befreiung Zuständigkeit VNB Zuständigkeit ÜNB Kleinanlagen Bestandsanlagen LEW Verteilnetz GmbH Seite 19

20 Modell der EEG-Umlage nach dem EEG: Versorgung Dritter 61 Eigenverbrauch (Anlagenbetreiber und Stromverbraucher sind personenidentisch) volle EEG-Umlage volle EEG-Umlage reduzierte EEG-Umlage keine EEG-Umlage z. B. Versorgung von Mietern oder andere Gesellschaft für die geschätzte EV-Menge: bei fehlenden Nachweisen nach dem des Folgejahres für die komplette EV- Menge: bei nicht EEG und nicht hocheffiziente KWK-Anlagen z. B. netzgekoppelte Notstromgeneratoren für die komplette Eigenverbrauchsmenge ab der kwh (mit geeichter Messung) > 10kW(p) bei PV-Anlagen mit Speicher > 7,69 kw Bestandsanlagen bei Eigentumswechsel Bezugsanlagen mit hohem Verbrauch z. B. Power to Heat Bestandsanlagen vor mit Eigenverbrauch und nicht mehr als 30 % erweitert oder Bestandsanlagen vor kw(p) oder kein Netzanschluss oder Kraftwerkseigenverbrauch Zuständigkeit ÜNB z. B. Amprion GmbH Zuständigkeit VNB z. B. LEW Verteilnetz GmbH

21 Modell der EEG-Umlage nach dem EEG: 2017 Verringerung auf null Prozent der EEG- Umlage Verringerung auf 20 Prozent der EEG- Umlage Volle EEG-Umlage Verringerung auf 40 Prozent der EEG- Umlage 61c EEG 2017: Bestandsanlagen mit Eigenerzeugung vor , auch bei Erneuerung, Ersetzung oder Erweiterung um max. 30 % bis d EEG 2017: Ältere Bestandsanlagen mit Eigenerzeugung vor , auch bei Erneuerung, Ersetzung oder Erweiterung um max. 30% bis e EEG 2017: Bestandsanlagen und ältere Bestandsanlagen bei Erneuerung oder Ersetzung (ohne Erweiterung) ab dem Ausnahme 61e Abs. 3 EEG 2017: Fehlende Abschreibung bzw. Umstellung von Kohle auf Gas/erneuerbare Energien: dann weiterhin null Prozent 61 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2017: Bestandsanlagen und ältere Bestandsanlagen bei jeder Erweiterung ab dem f EEG 2017: entsprechende Anwendung der 61c bis 61e, wenn Rechtsnachfolge nach 61f gegeben ist ( 104 Abs. 7 EEG 2017 beachten!) 61b EEG 2017: EEG Anlagen Hocheffiziente KWK Anlagen (Jahresnutzungsgrad von min. 70%) Ältere Bestandsanlagen: Anlagen vor Bestandsanlagen: Anlagen vor Die Befreiungstatbestände für Kleinanlagen (<10 kw und < kwh) sind im EEG: 2017 unverändert LEW Verteilnetz GmbH Seite 21

22 Übersicht der Meldungen zur EEG-Umlage Meldung BNetzA Meldung VNB (LVN) Meldung ÜNB (Amprion) Bei Anlagenänderung und Jährliche EEG-Umlagerelevante Mengen bei Eigenverbrauch bzw. bei Versorgung Dritter BNetzA-Meldeportal: ols/dasele/form01/jsp.html Bei Anlagenänderung und Betreiber-/Verbraucherwechsel und Jährliche EEG-Umlagerelevante Mengen bei Eigenverbrauch bzw. bei Versorgung Dritter. Bei LVN- Zählern übernimmt die LVN das Ablesemanagement per Mail an: Meldung-EEG- Betreiber-/Verbraucherwechsel Jährlicher EEG-Umlagerelevante Mengen bei Versorgung Dritter Registrierung unter Formular unter LEW Verteilnetz GmbH Seite 22

23 Agenda > Marktstammdatenregisterverordnung Meldepflichten bei Neu- und Bestandsanlagen verpflichtende Plausibilitätsprüfung durch den Verteilnetzbetreiber > Mieterstromförderung Eckpunkte der Förderung Messkonzepte und notwendige Nachweise > EEG-Umlage neue Restriktionen ab 2017/2018 > Modelle für dezentrale Energieerzeugung und Nutzung Chancen des Fördermodells Die Renaissance der PV-Einspeisung Aktuelle Daten LEW Verteilnetz GmbH Seite 23

24 Aktuelle Kennzahlen Erzeugungsanlagen LVN Batteriespeicher Anmeldezahlen Vergleich 2016/ Anzahl [Stück] der angemeldeten Batteriespeicher am Netz Stand Batteriespeicher Inbetriebnahme Anzahl [Stück] Nutzkapazität [kwh] f Kapazität , , , , ,92-9/ ,12 LEW Verteilnetz GmbH Seite 24

25 LEW Verteilnetz GmbH Seite 25 Ab dem Jahr 2020 laufen die ersten Anlagen aus der EEG-Vergütung

26 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen LCOE (after lifetime) PV-Anlage (Standardmodule) Stromerzeugung pro 1 kw * Jährl. fixe Betriebskosten ** Jähr. var. Betriebskosten LCOE (after lifetime) Deutschland Norden kwh/a 35 /kw 0,037 /kwh Deutschland Süden kwh/a 35 /kw 0,031 /kwh Windenergieanlage (2-5 MW) Stromerzeugung Jährl. fixe Jähr. var. LCOE (after lifetime) pro 1 kw Betriebskosten Betriebskosten Onshore Binnenland (5,3 m/s) kwh/a 0,018 /kwh 0,018 /kwh Onshore Küstennähe und windreiche Standorte (6,3 m/s) kwh/a 0,018 /kwh 0,018 /kwh Offshore Küstennähe (7,9 m/s) kwh/a 0,035 /kwh 0,035 /kwh Offshore sehr gute Standorte (10,3 m/s) kwh/a 0,035 /kwh 0,035 /kwh Biogas (500 kw) Stromerzeugung Jährl. fixe Jähr. var. LCOE (after lifetime) pro 1 kw Betriebskosten Betriebskosten geringer Methananteil kwh/a 175 /kw 0,037 /kwh hoher Methananteil kwh/a 175 /kw 0,022 /kwh * jährliche Degression Stromouput: 0,2 % ** gleich hoch für PV klein, PV groß und PV frei Investitionskosten vollständig abgeschrieben, nur noch jährliche Betriebskosten relevant Quelle: Eigendarstellung in Anlehnung an Fraunhofer ISE, Stromgestehungskosten, 2013, S. 11, S. 13; IWR, Biogasanlage LEW Verteilnetz GmbH Seite 26

27 Marktübersicht Speicher? B e s t a n d N e u a n l a g e n 2021+ff Quelle: Andreas Habermehl, TAB Fachforum / BSW LEW Verteilnetz GmbH Seite 27

28 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! LEW Verteilnetz GmbH Seite 28

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