Lehramt. Inklusive Pädagogik an Grundschulen Master
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- Christina Kaufer
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1 Lehramt Inklusive Pädagogik an Grundschulen Master
2 Inhaltsverzeichnis Beschreibung des Faches... 3 Studienvoraussetzungen und Zulassung... 4 Tätigkeitsfelder... 6 Fächerkombinationen... 7 Studieninhalte und -aufbau... 7 Studienüberblick im Master of Education... 8 Praktikum Formen der Lehre/Lehrprofil Unterrichtssprache Studienbeginn und -dauer Abschluss Auslandssemester Lehrende Studierende im ersten Semester Kosten und Wohnen Bewerbung und Einschreibung Kontakt
3 Beschreibung des Faches Der viersemestrige Studiengang Master of Education (M.Ed.) Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule richtet sich an Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs Bildungswissenschaften des Primarund Elementarbereichs (BiPEb) mit dem Studienfach Inklusive Pädagogik bzw. vergleichbarer (sonderpädagogischer) Studiengänge anderer Universitäten. Ziel des Master-Studiums ist, die Voraussetzung für die Befähigung zu einem Lehramt an öffentlichen Schulen der Primarstufe zu erlangen. Mit Abschluss dieses Masterstudiengangs erwerben Sie eine Doppelqualifikation für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und das Lehramt an Grundschulen. Als Absolvent*innen des M.Ed. Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule müssen Sie sich bei dem Einstieg in die zweite Ausbildungsphase (Referendariat) für eines der beiden Berufsbilder entscheiden, um entweder die Befähigung als Lehrer*in für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Grundschulen oder als Lehrer*in für Grundschulen zu erwerben. Darüber hinaus können Sie bei besonderer Eignung eine wissenschaftliche Weiterqualifikation anstreben. Entscheiden Sie sich im Referendariat für das Lehramt Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik, können Sie in der Funktion als Sonderpädagog*in an Grundschulen oder an Förderzentren/Sonderschulen tätig sein und sind dabei besonders qualifiziert für die Arbeit in inklusiven bzw. integrativen Lerngruppen mit Kindern. Entscheiden Sie sich im Referendariat für das Lehramt an Grundschulen, können Sie in der Funktion als Grundschullehrer*in an allen Grundschulen tätig werden und sind dabei besonders qualifiziert für die Arbeit in inklusiven Klassen und Schulen. Ab dem Wintersemester 2018/19 gibt es einen neuen Bachelor-Studiengang Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen. Für die ersten Bachelor-Absolvent*innen wird ein entsprechender Masterstudiengang später eingerichtet. 3
4 Studienvoraussetzungen und Zulassung Zugangsvoraussetzung für den M.Ed. Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule sind laut aktueller Zugangsordnung (ZugO vom ): a) Ein erster Hochschulabschluss in dem Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs oder in einem lehrerbildenden/lehramtsorientierten Studiengang mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (Credit Points=CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder ein Studienabschluss, der keine wesentlichen Unterschiede in Inhalt, Umfang und Anforderungen zu jenem erkennen lässt. Die fachwissenschaftlichen Anteile müssen in einem Studiengang mit Berufsziel Lehramt an Grundschulen und/oder Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik erbracht worden sein. Ein Abschluss, der auf ein Lehramt einer anderen Schulart vorbereitet, kann anerkannt werden, soweit keine wesentlichen Unterschiede im Sinne von 56 BremHG bestehen. b) Mindestens 51 CP im Bereich Inklusive Pädagogik oder Sonderpädagogik oder ein Studium des Faches Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik in mindestens diesem CP-Umfang. c) Mindestens 39 CP fachwissenschaftliche Studienanteile und 12 CP fachdidaktische Studienanteile in einem zweiten Fach (Unterrichtsfach 1). d) Mindestens 15 CP fachwissenschaftliche Studienanteile und 9 CP fachdidaktische Studienanteile in einem dritten Fach (Unterrichtsfach 2). e) Erziehungswissenschaftliche Grundlagen im Umfang von mindestens 24 CP, von denen mindestens 14 CP thematisch im Umgang mit Heterogenität verortet sein müssen oder Leistungen, die keine wesentlichen Unterschiede in Inhalt, Umfang und Anforderung dazu erkennen lassen. f) Ein Schulpraktikum mit erziehungswissenschaftlichem und/oder fachdidaktischem Schwerpunkt. Dieses Schulpraktikum muss in ein Modul eingebunden oder in vergleichbarer Weise vor- und nachbereitet und betreut worden sein. Zusätzlich zum Nachweis über das Praktikum muss eine entsprechende Modulbeschreibung des Praktikums beigefügt werden. g) Ein Schulpraktikum im inklusions-/sonderpädagogischen Bereich von mindestens drei Wochen. Praktikumszeiten nach Absatz f) sind hierfür 4
5 anerkennungswürdig, sofern sie einschlägig inklusions-/sonderpädagogisch sind. Der Bewerbung muss ein Nachweis über das Praktikum beigefügt werden. Wird als weiteres Studienfach Englisch, Deutsch oder Religionswissenschaft/ Religionspädagogik gewählt, müssen zusätzlich studiengangsspezifische Voraussetzungen erfüllt werden. Die Voraussetzungen werden in der Zugangsund Zulassungsverordnung erläutert. Der Master of Education (M.Ed.) Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Grundschulen ist zulassungsbeschränkt. Es findet ein Auswahlverfahren statt. Grundlage für die Auswahl ist die Gesamtnote des Bachelor-Abschlusses bzw. des zum Zeitpunkt der Bewerbung erreichten Notendurchschnittes (mind. 150 CP). 5% der Studienplätze können nach Härtegesichtspunkten vergeben werden. Bachelorstudierende des letzten Semesters können bei Ablauf der Bewerbungsfrist am den Bachelorabschluss meist noch nicht nachweisen. Deshalb genügt für die Antragstellung der Nachweis von 150 Credit-Points aus dem Bachelorstudium. Zusätzlich muss zum Zeitpunkt der Bewerbung aus allen Studienanteilen mindestens eine Prüfungsleistung vorliegen. Im Falle einer Zulassung muss für die Immatrikulation der erfolgreiche Bachelorabschluss spätestens 14 Tage nach Lehrveranstaltungsbeginn des ersten Mastersemesters vorliegen. Auf dem Nachweis muss die Abschlussnote des Bachelors ausgewiesen werden. Eine Bescheinigung ohne gültige Abschlussnote ist für die Immatrikulation nicht ausreichend. Das Abschlusszeugnis muss zum 31. Dezember im Sekretariat für Studierende vorgelegt werden. 5
6 Tätigkeitsfelder Mit dem Abschluss des M. Ed. Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule erlangen die Studierenden folgende Doppelqualifikation: A) Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Grundschulen. Die Absolvent/innen sind besonders qualifiziert für die Tätigkeit in inklusiven bzw. integrativen Lerngruppen an Grundschulen, können aber auch als Sonderpädagog*innen an Sonderschulen/Förderzentren oder im Sekundarbereich allgemeinbildender Schule in inklusiven bzw. integrativen Lerngruppen mit Kindern tätig sein. B) Lehramt an Grundschulen. Absolvent*innen sind besonders qualifiziert für die Arbeit in inklusiven Klassen und Grundschulen. Absolvent*innen des Master-Studiengangs müssen sich beim Einstieg in das Referendariat für eines der beiden Lehrämter (Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik oder Lehramt an Grundschulen) entscheiden. Der Abschluss ist vom bremischen Senator für Bildung als Erstes Staatsexamen für das jeweilige Lehramt anerkannt, sodass in Bremen keine eigenständige Erste Staatsprüfung mehr stattfindet. Der M.Ed.-Abschluss an der Universität Bremen erfüllt die Vorgaben der Kultusministerien und wird damit in der Regel in anderen Bundesländern anerkannt. Zu beachten sind jedoch mögliche Regelungen zu Fächerkombinationen oder fachspezifische Besonderheiten in den jeweiligen Bundesländern, insbesondere wenn Absolvent*innen sich dort für das Referendariat mit dem Ziel Lehramt an Grundschulen (statt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik) bewerben möchten. 6
7 Fächerkombinationen Studierende können nur die Unterrichtsfächer ihres Bachelorstudiums fortsetzen. Eine Änderung der Fächer ist zum Beginn des M. Ed. Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule nicht möglich. Folgende Fächerkombinationsmöglichkeiten stehen zur Auswahl: Pflichtfächer Inklusive Pädagogik (groß) und Deutsch oder Elementarmathematik (groß) Wahlfächer Deutsch, Elementarmathematik, Sachunterricht, Englisch, Kunst, Musik, Religion Studieninhalte und -aufbau Der M.Ed. Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule knüpft inhaltlich und strukturell an den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs an. Wie im Bachelorstudiengang ist der Bereich Inklusive Pädagogik in eine Studienstruktur eingebettet, die neben Inklusiver Pädagogik (großes Fach) und der Erziehungswissenschaft das Studium eines großen und eines kleinen Unterrichtsfaches vorsieht. Dementsprechend besteht das Studium aus dem Studienfach Inklusive Pädagogik, zwei weiteren Studienfächern aus dem Bachelorstudium (ein großes und ein kleines Fach) mit fachdidaktischen Anteilen und dem Bereich Erziehungswissenschaft (mit den Elementen Erziehungswissenschaften, Umgang mit Heterogenität in der Schule und Praxissemester). 7
8 Studienüberblick im Master of Education Inklusive Pädagogik (= großes Fach 1) 24 CP / 20% großes Fach 2 Fachwissenschaft: 12 CP Fachdidaktik: 12 CP kleines Fach Fachwissenschaft: 6 CP Fachdidaktik: 12 CP Erziehungswissenschaft Erziehungswissenschaften: 9 CP Umgang mit Heterogenität: 9 CP 24 CP / 20% 18 CP / 15% 18 CP / 15% Schulpraktischer Anteil im Praxissemester 15 CP / 12% Masterarbeit einschließlich Forschungstätigkeit im Fach Inklusive Pädagogik 21 CP / 18% Falls Deutsch und Elementarmathematik nicht beide als Studienfächer belegt werden, müssen im Master Veranstaltungen in der Didaktik des nicht belegten Faches absolviert werden. Für den Förderschwerpunkt Sprache wird empfohlen, ihn in Kombination mit dem Unterrichtsfach Deutsch zu studieren. 8
9 Studienverlauf des Studienfach Inklusive Pädagogik Das Studienfach Inklusive Pädagogik besteht aus den vier Modulen IP8-IP11 einschließlich der Masterarbeit: 1. Semester Modul IP8: Inklusive Didaktik 2 (3 CP) Modul IP9: Fallarbeit und Diagnostik (3 CP) 2. Semester/Praxissemester Modul IP8: Inklusive Didaktik 2 (Fortsetzung) (3 CP incl. Modulprüfung) Modul IP9: Praxisblock (20h/Woche, 15 Wochen; 3 CP incl. Abschlussfallarbeit = Modulprüfung) 3. Semester Modul IP10: Förderschwerpunkte 2 (6 CP, incl. 2 Modulteilprüfungen) Modul IP11: Masterabschluss (3 CP) 4. Semester Modul IP10: Förderschwerpunkte 2 (Fortsetzung) (3 CP) Modul IP11: Masterabschluss (Fortsetzung), Masterarbeit Inklusive Pädagogik (21 CP) Das Vertiefungsseminar Inklusive Didaktik 2 im Modul IP8 beinhaltet die Begleitung des Praxissemesters im zweiten Studiensemester. Unterrichtsforschung und forschendes Lernen werden hierin anteilig realisiert. Im Modul 9 Fallarbeit und Diagnostik wird ein Bezug zum Praxissemester hergestellt: Die Fallarbeit wird vor dem Praktikum vorbereitet, im Praktikum realisiert und begleitet. Im Modul 10 werden die im Bachelorstudium gewählten Förderschwerpunkte im dritten Semester vertieft bearbeitet und die Förderschwerpunkte im vierten Semester auf den Aspekt Querlagen (z.b. Wechselwirkungen zwischen den Förderschwerpunkten, gemeinsame (Förder-)Ansätze etc.) hin miteinander verknüpft. Zur Auswahl stehen: der Förderschwerpunkt Sprache, der Förderschwerpunkt Lernen, der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und der Förderschwerpunkt Soziale-emotionale Entwicklung 9
10 Im Modul 11 wird im dritten Studiensemester der Masterabschluss vorbereitet und die Masterarbeit wird anschließend im letzten Studiensemester geschrieben sowie in einem Kolloquium verteidigt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Studienverlaufsplan sowie dem Modulhandbuch für den Studiengang Inklusive Pädagogik an Grundschulen (siehe Link in der rechten Spalte). Die Studienverläufe der weiteren Studienfächer und des Bereichs Erziehungswissenschaft entnehmen Sie bitte den fachspezifischen Anlagen der Prüfungsordnung (siehe Praktikum Das schulbezogene Forschungspraktikum der Masterphase stellt eine spezifische Form des forschenden Lernens im Lehramtsstudium dar. Ziel ist eine systematische und methodengeleitete Untersuchung, Entwicklung und Erprobung von konkreten Aspekten und Elementen der Schul- und Unterrichtspraxis, einschließlich der Gestaltung von Lehr-Lern-Arrangements und ihrer theorie- bzw. empiriegeleiteten Reflektion. Studierende des M.Ed. Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule absolvieren dieses Praktikum im zweiten Studiensemester eingebunden in das Modul IP 8 Inklusive Didaktik 2 als Praxissemester (ca. 4 Monate, etwa 25 Stunden pro Woche, 27 CP). Das Praxissemester wird inhaltlich von allen drei Studienfächern und von den Erziehungswissenschaften vorbereitet und begleitet. In jedem der 3 Fächer sollen mindestens 8 Stunden selbstgestalteter Unterricht durchgeführt werden (teilweise sind auch Kombi- Modelle möglich). Das Praktikum bzw. die schulbezogene Forschung stehen nicht im direkten Zusammenhang mit der Master-Thesis. Das Modul 9 ( Fallarbeit und Diagnostik ) verknüpft Kenntnisse zur Förderdiagnostik mit der Vorbereitung und Begleitung der Fallarbeit. Für die Fallarbeit ist eine intensive Auseinandersetzung mit dem Feld, d.h. der Klasse bzw. Schule, notwendig und im Rahmen des Praxissemesters möglich. 10
11 Formen der Lehre/Lehrprofil Im Studiengang M.Ed. Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule werden zwei Veranstaltungsformen systematisch genutzt. Erstens finden Seminare statt, in denen die Studierenden vertiefende Frageund Problemstellungen so weit als möglich selbstverantwortlich bearbeiten. Diese Veranstaltungen sollen, soweit dies sinnvoll erscheint, konzeptionell einen Spiegel dessen darstellen, was Studierenden für ihre eigene (spätere) Praxis vermittelt wird. Sie folgen dabei einem Verständnis von Lernen als selbstorganisiertem, ko-konstruktivem und damit sozial situiertem Prozess ( situated learning ) und sind in dieser Weise hochschuldidaktisch konzipiert. Zweitens arbeiten Studierende projektorientiert an speziellen Fragestellungen. Diese fokussieren auf der Zielebene zum einen Kernkompetenzen von Lehrer*innen für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik: Diagnostisches Handeln (Fallarbeit; Modul IP 9) und pädagogisch-didaktisches Handeln im Unterricht mit heterogenen Lerngruppen bzw. unter Bezug auf spezifische Förderschwerpunkte ((Forschungs-)Praktikum; Modul IP 9). Zum anderen folgen sie einem Ansatz forschenden Lernens in der Lehrer*innenbildung ((Forschungs-)Praktikum; Modul IP 9 sowie Master-Thesis; Modul IP 11). Die forschungsorientierten Studienanteile und die Master Thesis sind an aktuellen, fachwissenschaftlich relevanten Themen ausgerichtet. Durch diese Struktur können Forschungsprojekte der Hochschullehrenden an die Studienstruktur angeknüpft werden. So wird insgesamt eine dichte Verzahnung von universitärer Forschung und Lehre gewährleistet. Unterrichtssprache Unterrichtssprache in den Veranstaltungen ist Deutsch. Studienbeginn und -dauer Studienbeginn ist jeweils im Wintersemester, das offiziell am 1. Oktober beginnt. Zwischen Mitte und Ende Oktober werden die Erstsemester während einer Orientierungswoche in das Studium eingeführt. Der Master of Education ist so aufgebaut, dass er nach 4 Semestern abgeschlossen werden kann. Nach dieser Regelstudienzeit richtet sich die BAföG-Förderung. 11
12 Abschluss Master of Education (M.Ed.) Auslandssemester Ein Auslandssemester ist in der Regel im vierten Semester möglich. Neben dem Erwerb von mindestens 9 CP durch Lehrveranstaltungen/Module (entsprechend dem Modul IP 10) bedeutet dies, dass die Arbeit an der Master- Thesis bzw. an den dazugehörigen Forschungsaufgaben in Teilen im Ausland erfolgt. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige entsprechende Absprache mit den Lehrenden, die die Masterarbeit begleiten. Lehrende 1 Professorin, 2 Juniorprofessor*innen, 1 Universitätslektorat, 4 Lektorate, 4 Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen Studierende im ersten Semester Master-Studienprogramm: weiblich: 34, männlich: 7 (Stand WiSe 2017/2018) Kosten und Wohnen Der Semesterbeitrag liegt im Wintersemester 2018/19 bei 361,12 Euro. Darin enthalten ist ein Semesterticket für den öffentlichen Bahn- und Busverkehr. Informationen zum aktuellen Semesterbeitrag finden Sie unter Ab dem 15. Hochschulsemester und ab dem 55. Lebensjahr fallen zusätzlich 500 Studiengebühren an. Informationen zu den Studiengebühren unter Auf werden die Stadt und das Land Bremen vorgestellt. Dort und unter werden Wohnungsangebote veröffentlicht. Studierende, die ihren Erstwohnsitz nach Bremen verlegen, erhalten ein Begrüßungsgeld von 150. Servicestellen der Universität 12
13 Bewerbung und Einschreibung Bewerbungsfrist Wintersemester: 15. Juli Sommersemester: 15. Januar. Zum Sommersemester werden nur fortgeschrittene Studienbewerber*innen zugelassen. Bitte erkundigen Sie sich im Zentrum für Lehrerbildung, ob eine Bewerbung von Fortgeschrittenen zum Sommersemester möglich ist. Bachelorabsolventinnen und -absolventen, die ihren Abschluss an der Universität Bremen erworben haben, müssen bei einer Bewerbung als Fortgeschrittene zum Bewerbungsschluss 10 CP aus dem Masterstudium nachweisen. Antragstellung online über Die Antragstellung erfolgt online über das Masterportal des Sekretariats für Studierende Für Sonderanträge (z.b. Fortgeschrittene, Härtefälle) nur die Formulare nutzen, die von der Universität Bremen im Internet zur Verfügung gestellt werden. Sekretariat für Studierende international (Immatrikulationsamt) Zulassung und Einschreibung für Masterstudiengänge Besuchsadresse: Bibliothekstraße 1, Verwaltungsgebäude, Erdgeschoss, Eingangsbereich Postadresse: Universität Bremen SfS-International Postfach Bremen Telefon/Fax: / Beratungszeiten: Mo, Di, Do 9 12 Uhr, Mi Uhr (ohne Voranmeldung) 13
14 Kontakt Internetadresse des Studiengangs Hier finden Sie weitere Informationen, aktuelle Veränderungen, Kontaktdaten aller Lehrenden. Informationen zum Studium erhalten Sie auch über Geschäftsstelle Heidrun Bozetti GW 2, Raum A Studienfachberatung Anfragen bitte zunächst per an: info-ip@uni-bremen.de Lehreinheitsvorsitzende PD Dr. phil. habil. Blanka Hartmann GW 2, Raum B Dr. Heike Hegemann-Fonger GW2, Raum B Stellvertretende Lehreinheitsvorsitzende Dr. Eileen Schwarzenberg GW2, Raum B Sekretariate Förderschwerpunkte Emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen Bitte erfragen Sie das Sekretariat in der Geschäftsstelle. Förderschwerpunkt Sprache Gabriele Gerber, GW2, Raum B
15 Studienzentrum Lehramt im Zentrum für Lehrerbildung Anlaufstelle bei Fragen zum Hochschulwechsel und zum Master of Education Ursula Engels, Kathrin Ulbricht Sportturm 4. Ebene Sprechzeiten und Infos: unter Beratung Studentische Interessenvertretung StugA BiPEb und StugA Inklusive Pädagogik Studentische Vertretung im Studiengang GW 2, Raum A 2270 bipeb@uni-bremen.de Facebook: Stuga Bipeb und Stuga Inklusive Pädagogik Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) Studentische Vertretung für die gesamte Universität Serviceangebote: BAföG- und Sozialberatung, Kinderbetreuung AStA-Etage, Studierendenhaus Aktualisiert 04/2018 (Ka) 15
16 KONTAKT Zentrale Studienberatung Besuchsadresse: Bibliothekstr. 1, Verwaltungsgebäude VWG, Haupteingang, Erdgeschoss, Flur links Postadresse: Universität Bremen Zentrale Studienberatung Postfach Bremen uni-bremen.de Beratungszeiten (ohne Voranmeldung): Mo, Di & Do 9 12 Uhr Mi Uhr Zusätzliche Termine für Berufstätige und Auswärtige nach Vereinbarung
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