Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Genthin Trägergemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Genthin - Mitgliedsgemeinden Tucheim, Gladau, Paplitz

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1 Amtliches Mitteilungsblatt der Trägergemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Genthin - Mitgliedsgemeinden Tucheim, Gladau, Paplitz - A m t s b l a t t Jahrgang, Nr. 5 Freitag, Inhalt A Amtliche Bekanntmachungen B Informationen und Termine Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der aus seiner Sitzung am Bekanntmachung des amtlichen Ergebnisses der Bürgermeisterwahl am Bekanntmachung der Teilnehmer für die Stichwahl um das Bürgermeisteramt am Bekanntmachung der Modalitäten zur Stichwahl am Bekanntmachung der 3. Sitzung des Stadtwahlausschusses Verwaltungsgemeinschaft Genthin Information zu Osterfeuern 5 A Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Der Stadtrat der führte am seine 26. ordentliche Sitzung durch. Folgende Beschlüsse wurden in dieser Sitzung gefasst: Vorlage-Nummer B-311/04-09/SR B-294/04-09/SR B-301/04-09/SR B-302/04-09/SR B-307/04-09/SR B-308/04-09/SR B-299/04-09/SR B-303/04-09/SR Gegenstand der Vorlage Bürgermeisterwahl 2008 in Genthin - Zulassung der Teilnehmer für die Stichwahl Satzung für die Gründung einer Kultur-Förderstiftung der Änderung Stadtentwicklungskonzept, Antrag SWG Gebührensatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen Trägerschaft der Variante1 geändert beschlossen Außerplanmäßige Ausgaben Neubau BHKW- Holzvergasung Standort Jerichower Straße abgelehnt Verkauf von Grund und Boden Unentgeltliche Übernahme von Grundstücken Amtliches Mitteilungsblatt Genthin 1 Ausgabe 5 / 2008 vom

2 B-304/04-09/SR Kaufpreisfestlegung zur Vorlage-Nr. B-118/04-09/SR Verkauf von Grund und Boden, Flur 2 Flurstück 59/14 B-305/04-09/SR B-306/04-09/SR B-309/04-09/SR Abstandsflächenbaulast Verkauf von Grund und Boden Verkauf des APH Einsteinsteinstraße zurückgestellt Bernicke Bürgermeister Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerber der Bürgermeisterwahl am 24. Februar 2008 ( 69 Abs. 6 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt KWO LSA) 1. Der Wahlausschuss der hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2008 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet Genthin ermittelt und folgende Feststellungen getroffen: Zahl der Wahlberechtigten Zahl der Wählerinnen und Wähler Zahl der gültigen Stimmzettel Zahl der ungültigen Stimmzettel 35 Wahlbeteiligung in Prozent 44,35 % 2. Ergebnis der unmittelbaren Wahl des Bürgermeisters Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen verteilen sich wie folgt: Lfd. Nr. Familienname und Rufname Stimmen Prozent 1 Bernicke, Wolfgang ,51 2 Brinkmann, Jürgen ,43 3 Buchheister. Andreas 247 4,62 4 Rebischke, Michael ,44 Der Wahlausschuss stellte in seiner Sitzung am 26. Februar 2008 fest, dass eine Stichwahl erforderlich ist, da kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat. Amtliches Mitteilungsblatt Genthin 2 Ausgabe 5 / 2008 vom

3 Bekanntmachung der Teilnehmer für die Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters am Entsprechend der Feststellung des amtlichen Ergebnisses der Bürgermeisterwahl am durch den Wahlausschuss am fasste der Stadtrat der am den Beschluss (B-311/04-09/SR), folgende Teilnehmer für die Stichwahl um das Bürgermeisteramt am 9. März 2008 zuzulassen: 1. Bernicke, Wolfgang 2. Rebischke, Michael. Bernicke Bürgermeister Bekanntmachung zur Stichwahl um das Amt des Genthiner Bürgermeisters In seiner Sitzung am stellte der Wahlausschuss der fest, dass keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat. Die beiden Bewerber mit den meisten gültigen Stimmen sind: 1. Wolfgang Bernicke Michael Rebischke Zwischen diesen beiden Kandidaten erfolgt am 9. März 2008 eine Stichwahl zur Bürgermeisterwahl. Wahlberechtigt sind hierfür alle Bürger der (einschließlich aller Ortsteile), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die wahlberechtigten Bürger werden zu dieser Wahl keine neue Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. Teilnahme an der Stichwahl: - ggf. noch vorhandene Wahlbenachrichtigungskarten von der Hauptwahl besitzen weiterhin Gültigkeit, Es gibt keine neuen Wahlbenachrichtigungskarten! - wer diese bereits abgegeben hat, weist sich mit Personalausweis oder ähnlichem Dokument aus Teilnahme an der Briefwahl: - Wer bereits mit der Briefwahl zum den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines auch für den gestellt hat, bekommt die Wahlunterlagen per Post zugesandt. - Anderenfalls ist der Antrag schnellstmöglich formlos bei der Meldestelle (im Büro der ehemaligen Kfz- Zulassungsstelle) zu stellen. Dies ist auch möglich per Fax: oder meldebehoerde@stadt-genthin.de Standorte und Öffnungszeiten der Wahllokale/Hinweise zum Wahltag - Die bildet einen Wahlbezirk. Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen übersandt. Jeder, der schon zur Hauptwahl wahlberechtigt war, ist dies auch zur Stichwahl - Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8.00 bis Uhr geöffnet. - Bis auf eine Ausnahme (Sport- und Schwimmhalle) sind die selben Wahllokale entsprechend der Zuordnung der Straßen aufzusuchen wie zur Hauptwahl am Die Sport- und Schwimmhalle steht aufgrund einer langfristig geplanten Großveranstaltung als Wahllokal nicht zur Verfügung. Die Bürger aus diesem Einzugsbereich werden gebeten, ihre Stimme in der Kindertagesstätte Birkenwäldchen,Birkenwäldchen 9, abzugeben. Diese befindet sich in unmittelbarer Nähe der Schwimmhalle und wird am Wahlsonntag gesondert ausgeschildert sein. - Jede wählende Person hat eine Stimme. - Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jeden Bewerber zur Kennzeichnung. - Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will. Jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! - Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Amtliches Mitteilungsblatt Genthin 3 Ausgabe 5 / 2008 vom

4 - Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. - Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. - Die Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgt ab Uhr, das Öffnen der Wahlbriefe bereits ab Uhr. Beides ist ebenfalls öffentlich. Öffnungszeiten der Meldebehörde zur Briefwahl Die Briefwahl und die Beantragung von Wahlscheinen ist wieder in der ehemaligen Kfz-Zulassungsstelle im Rathaus, Marktplatz 3, zu nachfolgenden Zeiten möglich: bis zum montags: Uhr und Uhr dienstags: Uhr und Uhr mittwochs: Uhr und Uhr donnerstags: Uhr und Uhr freitags: Uhr und Uhr zusätzlich am Samstag, dem : Uhr nach dem am Samstag, dem von Uhr Wahlscheinanträge werden nur bis Freitag, dem , Uhr entgegengenommen. Bei Versäumnissen dieser Frist, ohne eigenes Verschulden, auch noch bis zum Wahltag, Uhr. Wer für eine andere Person Wahlschein- und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wichtig: Der Briefwähler muss seinen Wahlbriefumschlag so rechtzeitig zur Post oder bei der Briefwahlstelle im Rathaus abgeben. (Einwurf in den Briefkasten am Rathaus genügt), dass er spätestens am Wahlsonntag bis Uhr im Briefwahllokal vorliegt. Sitzung des Stadtwahlausschusses Die 3. Sitzung des Wahlausschusses findet am Dienstag, dem , Uhr, im Rathaussitzungssaal statt. Tagesordnung: 1. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Bekanntmachung sowie der Beschlussfähigkeit 2. Prüfung der Wahlniederschriften aller Wahlvorstände des Wahlgebietes und Feststellung des Gesamtergebnisses der Stichwahl um das Bürgermeisteramt am Genthin, den Amtliches Mitteilungsblatt Genthin 4 Ausgabe 5 / 2008 vom

5 B Informationen und Termine Osterfeuer Die Regelung zu den Brauchtumsfeuern ist seit nicht mehr Bestandteil der Verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Jerichower Land und obliegt einzig und allein den Kommunen. In der Gefahrenabwehrverordnung der Verwaltungsgemeinschaft Genthin, veröffentlich im Amtsblatt Nr. 1/2007 vom , sind im 8 die offenen Feuer im Freien geregelt. In den Absätzen 1 und 2 heißt es hierzu: Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Brauchtums-, Lager- oder anderen offenen Feuern sowie das Flämmen und offenes Schwein-Grillen, u. a. Grillen von Großtieren, sind verboten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Verwaltungsgemeinschaft Genthin. Hier ist das öffentliche Interesse Voraussetzung. Diese Genehmigung ersetzt nicht die Zustimmung des Grundstückeigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten. In den letzten Jahren ist es immer mehr zur Tradition geworden, dass viele Haushalte ihr eigenes Osterfeuer am Donnerstag oder Samstag vor Ostern machen und somit keinen Beitrag zur umweltbewussten Lebensweise leisten. Osterfeuer als so genannte Traditionsfeuer werden sowohl in der mit ihren Ortsteilen als auch in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft für die so genannte Öffentlichkeit unterhalten. Diese organisierten Feuer sollten zum Osterfest besucht werden. In der o. g. Verordnung ist lediglich das Verbrennen von Gartenrückständen in der Zeit vom bis von Montag bis Samstag in der Zeit von bis Uhr, außer an Feiertagen, gestattet. Da damit die Umwelt auch schon belastet wird, sollte auf private Osterfeuer aus Umweltgründen verzichtet werden. Es ist zu beachten, dass das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Brauchtums-, Lager- und anderen offenen Feuern sowie das Flämmen und offenes Schwein-Grillen von Großtieren verboten sind. Herausgeber:, Marktplatz 3, Genthin, Tel / , Fax: / Zusammenstellung: Frau Wagner, Tel / Redaktionsschluss dieser Ausgabe: Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und wird kostenlos abgegeben. Es ist im Rathaus der sowie in den Ortschaftsbüros erhältlich. In den Mitgliedsgemeinden der VGem. kann das Amtsblatt während der Sprechzeiten der Bürgermeister eingesehen werden. Das Amtsblatt kann von der Homepage herunter geladen werden. Interessenten können sich in den -Verteiler eintragen lassen über die Homepage der oder direkt per an edvpresse@stadt-genthin.de. Amtliches Mitteilungsblatt Genthin 5 Ausgabe 5 / 2008 vom

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