Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

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1 Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide 10. Jahrgang Schorfheide, 6. Sept Nummer 07 / 2013 INHALT DES AMTSBLATTES Öffentliche Bekanntmachungen... 1 Wahlbekanntmachung...1 Sonstige amtliche Bekanntmachungen... 3 Tour des Schadstoffmobils ab 18. September...3 Laubabfuhr von Straßenbäumen in der Gemeinde Schorfheide... 3 Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der 40. Sitzung des Hauptausschusses vom Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der 37. Sitzung der Gemeindevertretung Schorfheide vom Öffentliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung 1. Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 2. Die Gemeinde Schorfheide ist in folgende 14 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 01: Ortsteil Altenhof Wahllokal: Feuerwehr, Joachimsthaler Str. 12, Wahlbezirk 02: Ortsteil Böhmerheide Wahllokal: Café am Weißen See, Lerchenweg 1, Wahlbezirk 03: Ortsteil Eichhorst Wahllokal: Feuerwehr, Eberswalder Chaussee 1a, Wahlbezirk 04: Ortsteil Finowfurt Wahllokal: Jugendzentrum, Spechthausener Straße 7, Wahlbezirk 05: Ortsteil Finowfurt Wahllokal: Schule - Cafeteria, Spechthausener Str. 1-3, Wahlbezirk 06: Ortsteil Finowfurt Wahllokal: Kita Zwergenstube, Gartenweg 2b, Wahlbezirk 07: Ortsteil Finowfurt Wahllokal: Kita Spatzennest, Hauptstraße 114, Wahlbezirk 08: Ortsteil Groß Schönebeck Wahllokal: Grundschule, Berliner Straße 24, Schorfheide Wahlbezirk 09: Ortsteil Groß Schönebeck Wahllokal: Bürgerbüro, Rosenbecker Straße 1a, Wahlbezirk 10: Ortsteil Klandorf Wahllokal: Feuerwehr, Dorfstraße 17, Wahlbezirk 11: Ortsteil Lichterfelde Wahllokal: Grundschule, Oderberger Straße 36-38, Wahlbezirk 12: Ortsteil Lichterfelde Wahllokal: Kita Kleiner Strolch, Oderberger Str. 44, Wahlbezirk 13: Ortsteil Schluft Wahllokal: Gaststätte Zur Linde, Schlufter Hauptstraße 19, Schorfheide Wahlbezirk 14: Ortsteil Werbellin Wahllokal: Eiscafé Petzel, Werbelliner Dorfstraße 53, In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

2 Seite 2 Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 07/2013 vom 6. Sept Die Briefwahlvorstände für die Bundestagswahl im Wahlkreis 57 treten am um 15:00 Uhr in der Kreisverwaltung Barnim, Paul-Wunderlich-Haus, Am Markt 1, Eberswalde zusammen. 4. Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. 5. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Blinde und Sehbehinderte haben die Möglichkeit, mit Hilfe einer Stimmzettelschablone zu wählen. Die Schablone kann beim Blinden-und-Sehbehinderten- Verband Brandenburg e.v. kostenlos unter der Telefonnummer angefordert werden. 6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. 7. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Die Wahlbehörde Gemeinde Schorfheide,

3 Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 07/2013 vom 6. Sept Seite 3 Sonstige amtliche Bekanntmachungen Tour des Schadstoffmobils ab 18. September Die diesjährige Tour des Schadstoffmobils durch den Landkreis Barnim findet vom 18. September bis 8. Oktober statt. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Schadstoffe wie zum Beispiel Haushaltsund Gartenchemikalien, Farben, Lacke und Altmedikamente kostenfrei am Schadstoffmobil abzugeben. Es ist unbedingt zu beachten, dass die Annahmemenge auf maximal 20 Kilogramm je Haushalt begrenzt ist und keine Fässer am Schadstoffmobil angenommen werden. Auch restentleerte Büchsen, Dosen und Flaschen gehören nicht zum Schadstoffmobil. Detaillierte Informationen, welche Abfälle als Schadstoffe zu entsorgen sind, stehen im Abfall-ABC des Abfallkalenders ab Seite 55. Für die Entsorgung von Fässern oder größeren Schadstoffmengen stehen die stationären Schadstoffsammelstellen auf den Recyclinghöfen Bernau und Eberswalde zur Verfügung. Fragen zum Schadstoffmobil werden vom Bodenschutzamt unter Telefon gern beantwortet. Standorte und Standzeiten in der Gemeinde Schorfheide Altenhof Altenhofer Waldstraße/ Parkplatz :15 12:45 Uhr Böhmerheide Zeisigsteg/ Containerstellplatz :45 12:00 Uhr Eichhorst Parkplatz Ortsausgang Richtung Groß Schönebeck :00 11:15 Uhr Finowfurt Hauptstraße Nähe Volksbank :00 10:45 Uhr Groß Schönebeck Parkplatz Feuerwehr :45 12:15 Uhr Klandorf Dorfstraße/ Kirche :15 12:30 Uhr Lichterfelde Britzer Str. Parkplatz Kirche :30 15:00 Uhr Schluft Schlufter Hauptstraße Bushaltestelle :15 11:30 Uhr Werbellin Werbelliner Dorfstraße Buswendeschleife :00 13:15 Uhr Landkreis Barnim Bodenschutzamt Laubabfuhr von Straßenbäumen in der Gemeinde Schorfheide Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung, Grünflächenpflege und Winterwartung in der Gemeinde Schorfheide sind Anlieger von Grundstücken für die Entsorgung von Laub von Straßenbäumen zuständig. Eine Ausnahmeregelung wird für anfallendes Laub aus dem öffentlichen Grünbereich für folgende Straßen getroffen: Ortsteil Finowfurt: Ahornstraße Biesenthaler Straße Im Schulzenplan Kastanienallee Melchower Straße Triftstraße Werbelliner Straße Zum Krugacker Ortsteil Lichterfelde: Eberswalder Straße Steinfurter Allee Steinfurter Straße In allen anderen Straßen und Wegen der Gemeinde Schorfheide erfolgt im Frühjahr und Herbst keine Entsorgung der am Straßenrand stehenden Säcke. Das Einsammeln des Laubes, verbunden mit dem Zurücklassen von leeren Laubsäcken, wird ab der 37. KW erfolgen.

4 Seite 4 Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 07/2013 vom 6. Sept Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der 40. Sitzung des Hauptausschusses vom Öffentlicher Teil Auftragsvergabe grundhafter Ausbau der Garten-, Mittel- und Lichterfelder Waldstraße im Ortsteil Lichterfelde Vorlage: BA/0499/13 Es wird beschlossen, den Auftrag für den grundhaften Ausbau der Garten-, Mittel- und Waldstraße an die Firma: DIAMANT VERKEHRSBAU Service GmbH, Kampehler Straße 12, Neustadt (Dosse), laut Angebot vom zu einer Auftragssumme brutto ,58 zu vergeben. Der Beschluss Nr. BA/0499/13 wurde einstimmig gefasst. Nichtöffentlicher Teil Grundstücksangelegenheit / Verkauf einer Teilfläche, Gemarkung Finowfurt, Flur 8 Vorlage: BA/0494/13 Der Hauptausschuss der Gemeinde Schorfheide beschließt den Verkauf einer Teilfläche zur Größe von ca. 343 m² des Grundstücks Gemarkung Finowfurt, Flur 8, Flurstück 922. Es wird weiterhin beschlossen, dass der Käufer die Kosten des Grundstücksgeschäftes sowie die Vermessungskosten und die Kosten für die Fortführung des Grundstücks im Liegenschaftskataster zu tragen hat. Der Beschluss Nr. BA/0494/13 wurde mit 9 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung mehrheitlich gefasst. Grundstücksangelegenheit / Verkauf von Teilflächen, Gemarkung Finowfurt, Flur 11 Vorlage: BA/0496/13 Der Hauptausschuss der Gemeinde Schorfheide beschließt den Verkauf von Teilflächen des Grundstücks Gemarkung Finowfurt, Flur 11, Flurstück 481 zur Gesamtgröße von m 2 an 3 Antragsteller. Weiterhin wird beschlossen, dass die Käufer die Kosten des Grundstücksgeschäftes zu tragen haben, einschließlich der Vermessungskosten und der Kosten für die Fortführung des jeweiligen Grundstücks im Liegenschaftskataster. Der Beschluss Nr. BA/0496/13 wurde einstimmig gefasst. Grundstücksangelegenheit / Gemarkung Finowfurt, Flur 10, Verkauf von Teilflächen Vorlage: BA/0498/13 Der Hauptausschuss der Gemeinde Schorfheide beschließt den Verkauf von zwei Teilflächen des Grundstücks Gemarkung Finowfurt, Flur 10, Flurstück 854. Es wird weiterhin beschlossen, dass die Käufer die Kosten des Grundstücksgeschäftes zu tragen haben sowie die Vermessungskosten und die Kosten für die Fortführung des Grundstücks im Liegenschaftskataster. Der Beschluss Nr. BA/0498/13 wurde mit 9 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme mehrheitlich gefasst. Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der 37. Sitzung der Gemeindevertretung Schorfheide vom Öffentlicher Teil Abschnittsbildung zum grundhaften Ausbau der Gartenstraße, Mittelstraße und der Lichterfelder Waldstraße im Ortsteil Lichterfelde der Gemeinde Schorfheide Vorlage: BA/0493/13 Es wird beschlossen, folgende Bauabschnitte zum grundhaften Straßenausbau zu bilden: 1. BA Gartenstraße, 2. BA Mittelstraße, 3. BA Lichterfelder Waldstraße. Der Beschluss Nr. BA/0493/13 wurde einstimmig gefasst. Sandfang am Treidelsteg, OT Finowfurt Vorlage: BA/0500/13 Für die Baumaßnahme Sandfang am Treidelsteg werden zusätzliche Haushaltsmittel im Jahr 2013 in Höhe von ,94 bereitgestellt. Der Beschluss Nr. BA/0500/13 wurde einstimmig gefasst. Auftragserteilung Neubau Sanitärgebäude Marina Altenhof Vorlage: BA/0501/13

5 Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 07/2013 vom 6. Sept Seite 5 Es wird beschlossen, die Aufträge Neubau Sanitärgebäude Marina Altenhof wie folgt zu vergeben: - Los 01 Baustelleneinrichtung an die Firma: RMS Bau GmbH, Drehnitzstraße 4, Eberswalde, laut Angebot vom zu einer Auftragssumme von brutto 4.338,26 ; - Los 02 Erd-, Maurer- und Betonarbeiten an die Firma: RMS Bau GmbH, Drehnitzstraße 4, Eberswalde, laut Angebot vom zu einer Auftragssumme von brutto ,89. Der Beschluss Nr. BA/0501/13 wurde einstimmig gefasst. Kooperationsvereinbarung mit der Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg Vorlage: HA/0503/13 Die Gemeindevertretung beauftragt den die Kooperationsvereinbarung mit der Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg der Landesregierung im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zu unterschreiben und die Inhalte umzusetzen. Der Beschluss HA/0503/13 wurde einstimmig gefasst. Änderung Sozialausschussbesetzung Vorlage: HA/0504/13 Die Gemeindevertretung bestätigt Herrn Bernhard Bolduan als Mitglied im Sozialausschuss. Der Beschluss Nr. HA/0504/13 wurde mehrheitlich mit 20 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Stimmenthaltung gefasst. Straßensanierung und Ausbau der Ortsverbindungsstraße Eichhorst - Groß Schönebeck Vorlage: BA/0507/13 Die Gemeindevertretung beschließt, die Sanierung und den Ausbau der Ortsverbindungsstraße Eichhorst - Groß Schönebeck mit allen notwendigen Planungs-, Bau- und sonstigen Maßnahmen in den 1. Nachtrag zum Haushalt 2013 und in die Haushaltspläne 2014 und 2015 aufzunehmen. Der Beschluss Nr. BA/0507/13 wurde einstimmig gefasst. Nichtöffentlicher Teil Grundstücksangelegenheit / Gemarkung Finowfurt, Verkauf einer Liegenschaft Vorlage: BA/0495/13 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide beschließt den Verkauf der Liegenschaft Hauptstraße 131 im Ortsteil Finowfurt, Gemarkung Finowfurt, Flur 11, Flurstück 406 zur Größe von m², bebaut mit einem Mehrfamilienhaus. Die Kosten des Grundstücksgeschäftes sind vom Käufer zu tragen. Der Beschluss Nr. BA/0495/13 wurde mehrheitlich mit 20 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Stimmenthaltung gefasst. Grundstücksangelegenheit / Gemarkung Finowfurt, Flur 10, Verkauf einer Teilfläche Vorlage: BA/0508/13 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide beschließt den Verkauf einer Teilfläche zur Größe von ca. 700 m² des Grundstücks Gemarkung Finowfurt, Flur 10, Flurstück 280/1. Es wird beschlossen, dass der Käufer die Kosten des Grundstücksgeschäftes, die Vermessungskosten sowie die Kosten für die Fortführung des Grundstücks im Liegenschaftskataster zu tragen hat. Der Beschluss Nr. BA/0508/13 wird einstimmig gefasst.

6 Seite 6 Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 07/2013 vom 6. Sept Impressum Herausgabe und Redaktion: Gemeinde Schorfheide (V.i.S.d.P.) Erzbergerplatz 1, Schorfheide Telefon: pressestelle@gemeinde-schorfheide.de Druck: Grill & Frank, Eberswalde Auflage: Stück Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide erscheint monatlich bei Bedarf. Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide wird in die erreichbaren Haushalte der Gemeinde Schorfheide verteilt. Ein Rechtsanspruch auf Erhalt besteht nicht. Das Amtsblatt ist in der Gemeindeverwaltung, Schorfheide, Erzbergerplatz 1 während der Sprechzeiten kostenlos erhältlich. Es liegt in der Gemeindeverwaltung aus. Nach Anforderung wird das Amtsblatt gegen Entrichten der Portokosten zugeschickt. Das Amtsblatt ist im Internet unter der Adresse auf den Seiten der Gemeinde nachlesbar.

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