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1 Die im Wegweiser in Anführungszeichen gedruckten Fachbegriffe werden in diesem Glossar auf der Homepage erläutert: (siehe Wegweiser Anmerkung 2) Damit stellt dieses Stichwortverzeichnis als Glossar auf der Homepage auch ein eigenständiges Werkzeug dar, mit dem sich die wesentlichen Inhalte und Themen der Pfarrei neuen Typs beschreiben und erklären lassen. Mit den Pfeilen werden Begriffe innerhalb des Glossars verlinkt. Stichwort Auftaktveranstaltung Auftragsgespräch Berichtsbogen Bischof-Blum-Kolleg Wegweiser Seite Erklärung In der Auftaktveranstaltung kommen offizielle Vertreter und Interessierte aus allen Gremien und der Öffentlichkeit des Pastoralen Raumes zusammen, der in einem von da an ca. 1,5 Jahre dauernden Prozess der Pfarreiwerdung zu einer Pfarrei neuen Typs wird. Die einzelnen Pfarreien stellen sich exemplarisch gegenseitig vor. Mit einem Vertreter der Bistums- und der Bezirksebene wird das Gesamtprojekt der Pfarreiwerdung öffentlich vorgestellt und besprochen. Es werden der Zeitrahmen, die Unterstützungssysteme und die zu verhandelnden Inhalte ( Projektgruppen) abgestimmt, die in der sogenannten Gründungsvereinbarung die allseitigen Optionen für die Pfarreiwerdung zusammenfassen und dem Bistum zur Beurteilung vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage verfasst das Bistum die Urkunde zur Errichtung der neuen Pfarrei. Weitere Informationen zu diesem Stichwort finden Sie hier Das Auftragsgespräch findet statt, nachdem der Pastoralausschuss des Pastoralen Raumes nach Abstimmung mit den Bistumsverantwortlichen den Beschluss zum Beginn und zum voraussichtlichen Errichtungstermin gefasst und nach Limburg geschickt hat. Der Pastoralausschuss und Delegierte der Gremien der einzelnen Pfarreien besprechen mit einem Bistumsvertreter die Struktur des Pfarreiwerdungsprozesses sowie die verschiedenen Rollen und Verantwortlichkeiten. Im Auftragsgespräch wird die Auftaktveranstaltung terminiert, in Grundzügen vorbereitet und deren nähere Organisation delegiert. Weitere Informationen zu diesem Stichwort finden Sie hier Mit dem Berichtsbogen informiert die Programmleitung regelmäßig den Pastoralen Raum, bzw. die Lenkungsgruppe des Pfarreiwerdungsprozesses über den Stand der fälligen Entscheidungen, Arbeitsschritte, etc. zur Herstellung der vollen Funktionsfähigkeit des Zentralen Pfarrbüros. Das Bischof-Blum-Kolleg wurde von Bischof Tebartz-van Elst im Bistumsprozess Bereitschaft zur Bewegung als Schule des Glaubens, der Gemeinschaft und Gebetes initiiert. Es bekam die Aufgabe, durch spezielle Formen spiritueller Bildung die geistlichen Erfahrungen der Heilig-

2 Land-Wallfahrten im Bistum fortsetzen. Nachdem seine Zuordnung zu anderen Orten und Formen der geistlichen Bildung im Bistum Limburg zunächst unklar war, wird jetzt seine Integration ins Dezernat Pastorale Dienste vorbereitet. Es ist seit 2014 für die Heilig-Land-Wallfahrten des Bistums zuständig. Bistumsprozess Bereitschaft zur Bewegung Dezernentenkonferenz Diözesannetz Elektronisches Kassenbuch Der Bistumsprozess Bereitschaft zur Bewegung war ein von Bischof Tebartz-van Elst kurz nach seinem Amtsantritt 2008 initiierter Prozess, die Herausforderungen, wie Kirche im dritten Jahrtausend evangeliumsgemäß und gleichzeitig an den gesellschaftlichen Realitäten orientiert zu gestalten wäre. Zu diesem Prozess gehörten eine vom Bischof initiierte zieloffene Erkundungsphase in sechs Pilotprojekten, eine Serie jährlicher Bistumswallfahrten mit ca. 100 Personen ins Heilige Land und die angestrebte Gründung eines eigenen bischöflichspirituellen Fortbildungsinstitutes, des sog. Bischof-Blum-Kollegs. Noch während die Pilotprojekte (bzw. deren Auswertung) liefen, fällte er die Entscheidung, dass die bisherigen Pastoralen Räume mit teilweise veränderten und vergrößerten Zuschnitten möglichst bis 2019 zu circa 45 Pfarreien neuen Typs werden sollen. In gewisser Weise sind die jetzigen Pfarreiwerdungsprozesse im Bistum eine zweite Phase des Bistumsprozesses Bereitschaft zur Bewegung. Da der Übergang von der Erkundungs- zur Pfarreiwerdungsphase (zum Beispiel in Bezug auf die Einbindung Synodaler Gremien etc.) aber schon von Anzeichen der sich später intensivierenden Probleme mit Bischof Tebartz-van Elst gekennzeichnet war und zudem eine zunächst ebenfalls intendierte Auswirkung der Bereitschaft zur Bewegung auf die Arbeitsstrukturen im Bischöflichen Ordinariat gar nicht angegangen wurden, fahren die Verantwortlichen für die (sachlich notwendig bleibenden) Pfarreiwerdungsprozesse die Bezüge zum Bistumsprozess Bereitschaft zur Bewegung heute deutlich zurück. Weitere Informationen zum Bistumsprozess Bereitschaft zur Bewegung finden Sie hier In der Dezernentenkonferenz treffen sich die Dezernentinnen und Dezernenten als Leiterinnen und Leiter der Dezernate mit der Bistumsleitung. Hier werden wesentliche Vorgänge des Bistumslebens besprochen und entsprechende Entscheidungen getroffen. Hier werden Tätigkeiten und Projekte abgestimmt, die über den eigenständigen Rahmen der Dezernatsarbeit hinausgehen. Offene Fragen und übergeordnete Entscheidungsbedarfe der Pfarreiwerdungsprozesse werden hier geklärt. Das Diözesannetz ist die digitale Verbindung aller Beteiligter an der Pfarrei neuen Typs auf und zu allen Ebenen. Auch Ehrenamtliche können daran teilnehmen. Es stellt Programme zum geschützten verkehr, zur Kalender- und Raumorganisation, zur Daten- und Dokumentverwaltung und zum allgemeinen Datenfluss zur Verfügung. Es beruht auf der Erfahrung und dem Anschluss an das sogenannte Diözesennetz, das seit mehr als einem Jahrzehnt in Eichstädt für alle süddeutschen und einige andere Diözesen arbeitet. Zum Diözesannetz finden Sie hier eine eigene Publikation Das Elektronische Kassenbuch ist ein mit dem Diözesannetz verbundenes Computerprogramm für das Zentrale Pfarrbüro. Es heißt

3 Kasse im Pfarrbüro, kurz KIP. Mit diesem Programm gewährleisten die haupt- und ehrenamtlichen Verwaltungskräfte in der Pfarrei neuen Typs (Sekretärinnen und Verwaltungsräte), unterstützt durch den/die Navigator/in und das Rentamt die computergestützte Buchführung. Weitere Informationen zu diesem Stichwort finden Sie hier Finanzmittel- Zweckbindung Gattungsvollmacht Gedys-Intraware Geistliche Vergewisserung In der Pfarrei neuen Typs bleiben zwar die bisherigen Gemeinden ( Kirchorte) weiter bestehen, nicht aber ihr ehemaliger Rechtsträger, die jeweils eigenständige Pfarrei. So fließen auch die Vermögenswerte der ehemaligen Pfarreien in der Pfarrei neuen Typs zusammen. Erstes Finanzziel des materiellen Wirtschaftens in der neuen Pfarrei ist, deren gesicherte Finanzierung zu gewährleisten. Wenn dieses primäre Ziel erfüllt ist, können (u.u. auch beträchtliche) Finanzmittel der neuen Pfarrei (weiterhin und neu) für berechtigte Anliegen der einzelnen Gemeinden (ehemals selbständige Pfarreien) zweckgebunden werden. Zum Teil werden dies Mittel sein, die schon für bestimmte Zwecke eingebracht, bzw. gesammelt wurden (z.b. für die Renovierung einer Orgel, eines Kirchendaches etc.). Es kann sich aber auch um neue Gelder der Pfarrei neuen Typs handeln, die auf Antrag vom Kirchenverwaltungsrat für bestimmte Zwecke vor Ort gebunden werden. Mit einer Gattungsvollmacht ermöglicht der Verwaltungsrat der Pfarrei neuen Typs einzelnen Personen in den Kirchorten (Gemeinden) eigenständig die in dieser Gattungsvollmacht festgelegten Verwaltungsaufgaben zu erledigen (z.b. die Betreuung eines Gemeindezentrums, einer Kita etc.) Dies schließt in der Regel auch die Verfügungsgewalt über mit dieser Verwaltungsaufgabe verbundene Geldmittel bis zu einer festgelegten Höhe ein. Gattungsvollmachten gibt es nur für einzelne Personen (nicht für Gremien). Es können aber mehrere gleichlautende Gattungsvollmachten vergeben werden. Der/die Inhaber/in der Gattungsvollmacht sollte (wenn es diesen gibt) Mitglied im Ortsausschuss sein oder auf andere Weise mit diesem kooperieren. Gedys-Intraware ist ein Software-Computerprogramm für die Arbeit im Zentralen Pfarrbüro in Verbindung mit dem Diözesannetz. Mit ihm werden Gruppenkalender für die Termin-, Abwesenheits- und Urlaubsplanung haupt- und ehrenamtlicher Gruppierungen in der Pfarrei neuen Typs erstellt, sowie ein effektives Raumverwaltungsprogramm und eine pfarrei- bzw. diözesanweite Adress- und Stammdatenverwaltung ermöglicht. Damit wird zum Beispiel auch das Erstellen von Teilnehmer- und Mitgliederlisten für Veranstaltungen und Gruppen aller Art (z. B. Katecheten, Pfarrgemeinderat usw.) erleichtert. Geistliche Vergewisserung sollte die Grundperspektive des Bistumsprozesses Bereitschaft zur Bewegung sein. Sie war ein wesentliches Moment in den Erkundungen aller Beteiligten an der Pilotprojektphase. Ihr dienten und dienen die Bistumswallfahrten ins Heilige Land und das zukünftig stärker mit den anderen geistlichen Initiativen in der Verantwortung des Dezernates Pastorale Dienste (z.b. Refugium Hofheim und Meditationskirche Heiligkreuz Frankfurt ) kooperierende Bischof-Blum-Kolleg.

4 Gottesdienstordnung Gründungsgottesdienst Gründungsvereinbarung Intentio Kasse im Pfarrbüro (KIP) Kernteam Hinter dem Stichwort Gottesdienstordnung verbirgt sich einerseits die Verteilung der Sakraments-Gottesdienste (die die Mitwirkung eines Priesters erfordern) in der Pfarrei neuen Typs : Wann sind an welchem Kirchort Sonntagsgottesdienste? Wie verteilen sich die Gottesdienste an den Feiertagen etc.? Andererseits geht es auch um die Fragen und Rahmenbedingungen anderer Gottesdienstformen (z.b. Wortgottesfeiern, Andachten, Meditationsgottesdienste etc.) und wie dazu Personal gewonnen und qualifiziert werden kann. In einem feierlichen Gründungsgottesdienst unter Mitwirkung eines Geistlichen aus der Bistumsleitung (Apostolischer Administrator, sein Stellvertreter, Weihbischof) und möglichst vielen Beteiligten aus allen Kirchorten (Gemeinden) wird dem Pfarrer die Gründungsurkunde über die neu errichtete Pfarrei überreicht. Aus administrativen Gründen erfolgen Pfarreigründungen immer zum eines Jahres. Der Gründungsgottesdienst wird in der Regel zeitnah zu diesem Datum erfolgen. In der Gründungsvereinbarung fassen die zusammen gehenden Pfarreien ihre Optionen für verwaltungsmäßige und pastorale Fragen zu ihrer Pfarrei neuen Typs zusammen. Sie folgen dabei einer sogenannten Mustervereinbarung, in der die Standardthemen der Pfarreiwerdung beschrieben sind und die sowohl eine zügige Bearbeitung seitens des Bischöflichen Ordinariates als auch eine gute Vergleichbarkeit zu anderen Pfarreiwerdungsprozessen ermöglicht. Die Gründungsvereinbarung wird durch bei der Auftaktveranstaltung durch die Lenkungsgruppe initiierte thematische Projektgruppen vorbereitet. Sie wird durch die Lenkungsgruppe redaktionell bearbeitet, in den Pfarrgemeinderäten und Verwaltungsräten abgestimmt und schließlich der Programmleitung im Bischöflichen Ordinariat zur Prüfung vorgelegt. Nach dieser Prüfung und eventuell nötiger Überarbeitung vor Ort, nach abschließender Abstimmung in den Ortsgremien und endgültiger Zustimmung durch das BO wird sie zur Grundlage für die in der Gründungsurkunde belegte Gründung der neuen Pfarrei. Intentio ist ein Software-Computerprogramm zur Anwendung im Zentralen Pfarrbüro in Verbindung mit dem Diözesannetz. Es bietet einen digitalisierten kirchlichen Kalender, in dem die Daten des Direktoriums des Bistums Limburg bereits eingestellt sind. Mit diesem Programm können Gottesdienst- und Dienstpläne erstellt werden. Es unterstützt außerdem die Intentionen- und Stiftungsverwaltung (Messstipendien) und deren Abrechnung. Siehe Elektronisches Kassenbuch Das Kernteam ist ein Teil der Programm-Gruppe im Programm zur Steuerung der Pfarreiwerdungsprozesse im Bistum Limburg. Während die Programm-Gruppe ca. halbjährlich tagt, trifft sich das Kernteam ungefähr monatlich um wesentliche Fragen der Pfarreiwerdungsprozesse zu erörtern und den notwendigen Entscheidungen zuzuführen. Das Kernteam besteht aus der Programmleitung und den eher verwaltungsorientierten Teilprojekten, die sich haupt-

5 sächlich mit Immobilienfragen, Internet & Telefonie, Finanzierungen und Arbeitsorganisation (vor allem des Zentralen Pfarrbüros) befassen. Kirchenverwaltungsrat Kirchort(e) Kita-Koordinator Kontaktstellen Leitfaden zum Aufgabenportfolio der Verwaltungsnavigatoren Siehe Verwaltungsrat Kirchort wird die Kirche und die bei ihr angesiedelte kirchliche Gemeinde genannt, die entweder als bisher selbständige Pfarrei (bzw. Kirchengemeinde) oder als Teil einer bisher selbständigen Pfarrei (z.b. als Pfarrvikarie etc.) nun zu einem regionalen Bestandteil einer Pfarrei neuen Typs wird. Diese kirchlichen Ortsgemeinden Kirchorte zu nennen, entspricht dem Versuch, dass man ihre Kirchlichkeit schon im Begriff wahrnehmen kann. Nachteilig an diesem Begriff ist, dass er mehr nach Gebäude klingt als nach Gemeinschaft von Menschen. Darum werden sicherlich auch die Begriffe Ortsgemeinde oder auch nur Gemeinde weiterhin Verwendung finden, auch wenn diese wenig kirchlich klingen. Der Begriff Kirchengemeinde ist für kirchliche Ortsgemeinde leider nicht zu verwenden, weil dies der Terminus ist und bleibt, mit dem kommunale und politische Partner in der Amtssprache unsere Pfarreien bezeichnen. Wenn die Pfarrei neuen Typs dies wünscht und in der Pfarreiwerdungsphase vorbereitet, dann ist der/die Kita-Koordinator/in in der Pfarrei neuen Typs die Fachkraft für alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit der pfarrlichen Trägerschaft mehrerer Kindertageseinrichtungen (Kitas) anfallen. Diese Fachkraft ist dem Pfarrer unterstellt und wird von der Abteilung Kindertageseinrichtungen im Dezernat Kinder, Jugend und Familie angestellt und begleitet. Wo es weiterhin auch ehrenamtliche Kitabeauftragte gibt, arbeitet der/die Kita- Koordinator/in mit diesen zusammen. Zu den Aufgaben der Kita-Koordinator/inn/en gibt es eine eigene Broschüre und weitere Informationen auf der Homepage der Abteilung Kindertageseinrichtungen des Dezernates Kinder, Jugend und Familie. Kontaktstellen sind Außenstellen des Zentralen Pfarrbüros in den Kirchorten (bzw. ehemaligen Pfarreien), für die es in der Gründungsvereinbarung festgelegt wurde. Sie haben in der Regel ca. zweimal zwei Stunden in der Woche geöffnet. Die Mitarbeitenden des Zentralen Pfarrbüros gewährleisten diese Öffnungszeiten. Eine Kontaktstelle ist technisch so ausgestattet, dass grundsätzliche Büroarbeit und Kommunikation über das Diözesannetz möglich ist. Wenn am gleichen Kirchort auch ein Dienstsitz eines Pastoralen Mitarbeiters, einer Pastoralen Mitarbeiterin vorgesehen ist, wird dieser in der Regel bei der Kontaktstelle angesiedelt, bzw. umgekehrt. Im Leitfaden zum Aufgabenportfolio der Verwaltungsnavigatoren werden die Tätigkeiten, Zuständigkeiten und Arbeitsbedingungen des Verwaltungs-Navigators, der Verwaltungs-Navigatorin beschrieben, mit denen diese sowohl als Mitarbeitende der Rentämter als auch des Pfarrers (bzw. Priesterlichen Leiters) den Pfarreiwerdungsprozess und später die Pfarrei neuen Typs in allen finanziellen und verwaltungs-

6 technischen Fragen unterstützen. Diesen Leitfaden finden Sie hier Leitfaden zur Einführung Zentraler Pfarrbüros Lenkungsgruppe LibreOffice Liegenschafts-Jour fixe Meilenstein Der Leitfaden zur Einführung Zentraler Pfarrbüros informiert über dessen Grundkonzeption und über die konkreten Schritte, die zu seiner Einführung notwendig sind. Inzwischen steht auch ein umfangreiches Handbuch Zentrales Pfarrbüro zur Verfügung. Beide Publikationen finden Sie hier Die Lenkungsgruppe steuert unter der Leitung des Priesterlichen Leiters den Pfarreiwerdungsprozess, mit dem ein Pastoraler Raum zu einer Pfarrei neuen Typs wird. Sie wird, vom Pastoralausschuss vorbereitet, beim Auftragsgespräch benannt und bei der Auftaktveranstaltung den zusammengehenden Pfarreien vorgestellt. Sie besteht in der Regel aus dem Priesterlichen Leiter des Pastoralen Raumes, einer weiteren Vertretung des Pastoralteams, den Vorsitzenden des Pastoralausschusses, dem moderierenden Prozessbegleiter (in der Regel der/die Bezirksreferent/in) und möglichen weiteren Personen (z.b. den Vorsitzenden der Projektgruppen oder weiteren Pastoralausschussmitgliedern). Die Lenkungsgruppe ist für die Erarbeitung der Gründungsvereinbarung verantwortlich. Sie kommuniziert mit den Projektgruppen und sorgt dafür, dass die Gründungsvereinbarung während ihrer Erarbeitung und in ihrer Endredaktion an die beteiligten Pfarrgemeinderäte und Verwaltungsräte zurückgebunden wird. Sie organisiert über Meilensteine oder andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit die Beteiligung möglichst breiter kirchlicher und gesellschaftlicher Öffentlichkeit am Pfarreiwerdungsprozess. LibreOffice ist ein Software-Computerprogramm, das im Zentralen Pfarrbüro und den Kontaktstellen eingesetzt wird. Es enthält eigenständige Arbeitselemente für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationen, Datenbankmanagement, Grafische Gestaltung und einen Formeleditor. Da es kostenfrei zu nutzen ist, ersetzt es zukünftig in den Büros des Bistums weitgehend die gängigen bisherigen Programme, für die inzwischen extreme Lizenzgebühren zu entrichten wären. Das Programm wird von der IT-Abteilung des Bistums vor Ort technisch betreut. Mitarbeitende werden vom Dezernat Personal für den Umgang mit dem Programm geschult. Der Liegenschafts-Jour fixe ist eine regelmäßig stattfindende Konferenz, auf der unter Beteiligung von Programmleitung, Bistumsleitung und Fachdezernaten alle baurelevanten Fragen der Pfarreiwerdungsprozesse beraten und entschieden werden. Dabei geht es z.b. besonders um Baumaßnahmen für das Zentrale Pfarrbüro und die Kontaktstellen, aber auch für die Wohn- und Arbeitssituation der Priester und für die Dienstsitze der Pastoralen MitarbeiterInnen. Meilensteine sind Veranstaltungen, mittels derer die Lenkungsgruppe Zwischenergebnisse des Pfarreiwerdungsprozesses und seiner Projektgruppen auf dem Weg zur Gründungsvereinbarung einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich macht und zur Diskussion stellt.

7 Mustervereinbarung Lotus Notes Navigator/in Notes Ortsausschuss Pastoralausschuss Die Mustervereinbarung liefert die verbindliche Inhaltsstruktur, nach der ein Pastoraler Raum auf dem Weg zur Pfarrei neuen Typs eine konkrete Gründungsvereinbarung erarbeitet. Die Lenkungsgruppe trägt dafür Verantwortung, dass sich die Projektgruppen, die einzelne Themen für die Gründungsvereinbarung erarbeiten, schon während der Erarbeitung, spätestens aber bei deren Endredaktion an die Mustervereinbarung halten. Damit entsteht eine weitgehende Standardisierung der Pfarreiwerdungsprozesse, die sowohl eine zügige Bearbeitung seitens des Bischöflichen Ordinariates ermöglicht, als auch eine größtmögliche Vergleichbarkeit einzelner Pfarreiwerdungsprozesse und ihrer Entscheidungsbedarfe. Lotus Notes ist ein Software-Computerprogramm für sicheren - Verkehr in der Kommunikation des Zentralen Pfarrbüros. Als Freeware ersetzt es in der Bistumsausstattung der Zentralen Pfarrbüros die wegen zu teurer Lizenzkosten zukünftig nicht mehr zu verwendenden bisherigen Programme. Siehe Verwaltungs-Navigator/in Siehe Lotus Notes Der Ortsausschuss ist im Kirchort das Gremium zur Begleitung und Koordinierung kirchlichen Lebens. In der Gründungsvereinbarung wird festgelegt, an welchen Kirchorten/Gemeinden ein Ortsausschuss entstehen kann/soll. Dieser setzt sich aus einer nicht festgelegten Zahl von Personen zusammen, die in der Gemeinde/Kirchort das kirchliche Leben organisieren und koordinieren. Die Mitglieder des Ortsausschusses werden von den Gemeinden und/oder dem Pastoralteam dem PGR vorgeschlagen und vom PGR berufen und bestätigt. Dazu kann vor Ort eine Versammlung mit den KandidatInnen stattfinden, die eine Vorschlagsliste erarbeitet. Eine (Ur)Wahl findet nicht statt. Die Amtszeit des Ortsausschusses ist von der Amtszeit des PGR abhängig. Es soll personelle Verbindungen zwischen dem Ortsausschuss und dem PGR geben. Der Ortsausschuss arbeitet (wie die Sachausschüsse) im Auftrag und in Rückbindung an den PGR. Er kann Vorschläge zur Pastoral der Pfarrei neuen Typs einbringen. Er ist aber auch für die Umsetzung pastoraler Grundanliegen der Pfarrei neuen Typs vor Ort verantwortlich. Er soll vom PGR beratend gehört werden, wenn dort wichtige, die Ortsgemeinden betreffende Themen verhandelt werden. Er kann sich aber selbständig Arbeitsinhalte wählen und regelt eigenständig die Sachverhalte, die ausschließlich die Gemeinde/Kirchort betreffen. Der Pastoralausschuss ist das synodale Gremium des Pastoralen Raumes. Es berät den Priesterlichen Leiter in seiner Aufgabe den Pastoralen Raum zu leiten. Die Pfarrgemeinderäte der im Pastoralen Raum zusammenarbeitenden Pfarreien wählen nach einem bestimmten Zahlenschlüssel die Mitglieder des Pastoralausschusses. Aufgabe, Zustandekommen und Arbeitsweise des Pastoralausschusses beschreibt die Limburger Synodalordnung unter Die Limburger Synodalordnung finden Sie hier

8 Pastoraler Raum, Pastorale Räume Pfarrei neuen Typs Pfarreiwerdung Pfarrfamilie Pfarrgemeinderat 4 Ein Pastoraler Raum ist der Zusammenschluss mehrerer eigenständiger Pfarreien und Kirchengemeinden im Bistum Limburg unter der Leitung eines Pfarrers als Priesterlichem Leiter. Seit 1996 sollten die Pfarreien im Pastoralen Raum in einer freiwillig gewählten Intensitätsstufe (A, B, C) und seit 2006 verbindlich zusammenarbeiten. Die Aufgabe und Arbeitsweise des Pastoralen Raumes wird in der Limburger Synodalordnung unter geregelt. Die Limburger Synodalordnung finden Sie hier In der Pfarrei neuen Typs wird der bisherige Pastorale Raum (u.u. mit veränderten, teilweise vergrößerten Zuschnitten) mit seine Einzelgemeinden zu einer einzigen Pfarrei. Die bisherigen Pfarreien werden aufgelöst, die neue Pfarrei wird zu ihrem Gesamtrechtsnachfolger. Eine Kirche wird zur Pfarrkirche und zum Sitz des Pfarrers. Die Einzelgemeinden bleiben als Gemeinden und Kirchorte erhalten und teilen auf sinnvolle Weise die gesamten Seelsorgeaufgaben einer Pfarrei unter sich auf und setzen Ortsakzente und Schwerpunkte. In der Gründungsvereinbarung beschreiben die zusammengehenden Pfarreien ihre Optionen für die Pfarrei neuen Typs. Die Bistumsleitung prüft und genehmigt die Gründungsvereinbarung und macht sie damit zur Arbeitsgrundlage für die neu zu errichtende Pfarrei. Neuer Typ bedeutet, dass der kirchenrechtliche Fachbegriff Pfarrei tendenziell nicht mehr mit kirchlicher Ortsgemeinde deckungsgleich ist, auch nicht mehr nur einen kleinen Gemeindeverbund bezeichnet (z.b. eine Pfarrkirche mit einzelnen Pfarrvikarien o.ä. in den Dörfern und Ortsteilen nächster Nachbarschaft etc.). Sie ist vielmehr als gemeinsamer kirchlicher Verantwortungsraum in einem größeren Gebiet oder einer Region zu verstehen. Der Begriff Pfarrei verschiebt sich strukturell also von der untersten Ortskirchenebene eine Ebene höher auf die Ebene regionaler, bzw. überregionaler Kirche, wie sie bisher als Pastoraler Raum, bzw. ungefähr auch als Dekanat zusammengefasst war. Pfarreiwerdung ist die Kurzformel für den Gesamtprozess, in dem im Bistum Limburg aus den bisherigen und teilweise neu zugeschnittenen Pastoralen Räumen Pfarreien neuen Typs werden. Mit dem eher umgangssprachlichen Begriff Pfarrfamilie wird ein viele Jahre gültiges, inhaltliches Selbstverständnis von Pfarrei, Pfarrgemeinde und Kirchengemeinde umschrieben. Man verstand die Pfarrei wie eine große Familie. Man erwartete, dass die Gemeindemitglieder so ähnlich intensiv, identifiziert und verbindlich in der Kirche leben, wie sie in ihren Familien leben. So wurde auch das Kirchenleben familiar organisiert: vom Krabbel(-Säuglings-)Kreis über Jugendgruppen, Familien und Erwachsenenarbeit bis zum Seniorenkreis. Inwieweit kirchliche Ortsgemeinde sich gegenwärtig und zukünftig weiterhin familiar organisieren kann oder gerade in der Pfarrei neuen Typs andere und neue Sozialformen kirchlichen Lebens entwickeln muss, ist eine wesentliche, zurzeit (Herbst 2014) aber weitgehend offene Frage. Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist das synodale Gremium auf Ebene der Pfarrei, das den Pfarrer in allen pastoralen Fragen des kirchlichen Lebens und der Leitung der Pfarrei berät. In der Pfarrei neuen Typs

9 gibt es einen Pfarrgemeinderat, der in einem in der Gründungsvereinbarung geregelten Modus durch die ortsbezogene Wahl seiner Mitglieder, die einzelnen Gemeinden und Kirchorte der Pfarrei neuen Typs repräsentiert. Der PGR wird in Urwahl gewählt. Er kann Sach- und Ortsausschüsse einrichten. Er wird in der Limburger Synodalordnung umfassend beschrieben unter Die Limburger Synodalordnung finden Sie hier Pilotprojektphase Priesterlicher Leiter Programm Programmgruppe In der Pilotprojektphase waren im Bistumsprozess Bereitschaft zur Bewegung sechs eigens ausgesuchte Pastorale Räume als Kundschafter unterwegs, um zieloffen im Zusammenhang mit über 100 konkreten Fragestellungen Handlungsperspektiven für Kirche im dritten Jahrtausend zu erforschen und zu erproben. Sie sollten sachlich ausgewertet und auf exemplarisches Lernpotential für alle Gemeinden im Bistum weiterentwickelt werden. Mit der (vor-)schnellen Entscheidung des Bischofs, dass die Pastoralen Räume (in teilweise vergrößerten Zuschnitten) bis 2019 zu ca. 45 Pfarreien neuen Typs werden sollen, wurde die Pilotprojektphase so früh beendet, dass nur einige Ergebnisse in Teilbereichen (vor allem in Verwaltungsfragen) in die weitere Entwicklung des Bistums, seiner Pastoral- und Strukturfragen einfließen konnten. Weitere Informationen zur Pilotprojektphase finden Sie hier Priesterlicher Leiter ist ein Pfarrer, der nicht nur eine einzelne Pfarrei leitet, sondern auch den Zusammenschluss mehrerer Pfarreien im Pastoralen Raum. Er übt diese Aufgabe mit dem Pastoralausschuss aus, der ihn in der Leitung des Pastoralen Raumes berät. In dieser Rolle leitet er auch den Pfarreiwerdungsprozess auf dem Weg zur Pfarrei neuen Typs. Programm nennen wir im Gesamtzusammenhang der Pfarreiwerdungsprozesse zu Pfarreien neuen Typs im Bistum Limburg die zentrale Steuerung und abgestimmte Koordination sämtlicher Einzelprozesse. In diesem Programm ist die Kooperation ansonsten unabhängig voneinander arbeitender Dezernate und Dezernatsabteilungen so organisiert, dass alle Entscheidungen auf Bistumsebene im Rahmen der Pfarreiwerdungsprozesse aufeinander abgestimmt sind, zügig zustande kommen und kontrolliert und zügig umgesetzt werden können. Zum Programm zur Steuerung der Pfarreiwerdungsprozesse gehören wesentlich die Programmleitung, die Programm-Gruppe und darin insbesondere das Kernteam. In der Programmgruppe arbeiten verantwortliche Personen für dezernatsmäßig sortierte Teilaspekte des gesamten Programms der Pfarreiwerdung unter Führung der Programmleitung koordiniert zusammen. Die Programm-Gruppe ist in acht themenbezogenen Teilprojekte unterteilt, in denen jeweils VertreterInnen aus allen für Pfarreiwerdungsprozesse relevanten Dezernaten und Abteilungen des Bischöflichen Ordinariates zusammenarbeiten. Die Programm- Gruppe tritt ca. halbjährlich zusammen. Einige Teilprojekte der Programm-Gruppe, die intensivere und umfangreichere Entwicklungsprozesse der Pfarreiwerdung betreffen, bilden miteinander das Kernteam, das sich in der Regel monatlich trifft.

10 Programmleitung Projektgruppe Liegenschaften Projektgruppen Prozessbegleiter/in Prozesse lokaler Kirchenentwicklung Die Programmleitung steuert mit Hilfe der Programm-Gruppe und insbesondere des Kernteams die Entwicklungsprozesse zur Pfarrei neuen Typs. Sie besteht aus je einem Abteilungsleiter der Dezernate Pastorale Dienste und Finanzen, Verwaltung & Bau, die in Abstimmung mit ihnen übergeordneten Ebenen ( Dezernentenkonferenz, Einzeldezernenten, Liegenschafts-Jour fixe etc.) das Programm Pfarrei neuen Typs im Bistum Limburg leiten. Die Projektgruppe Liegenschaften ist ein Teilprojekt aus dem Programm zur Steuerung der Pfarreiwerdungsprozesse im Bistum Limburg. Diese Projektgruppe, bestehend aus Fachleuten unterschiedlicher Dezernate und Abteilungen (von Bau über Finanzen bis IT), erhebt bei Ortsterminen mit Beteiligten der Pfarreiwerdungsprozesse die bauliche Situation und den Investitionsbedarf zur Realisierung wesentlicher Einrichtungen der Pfarrei neuen Typs, wie z.b. des Zentralen Pfarrbüros, seiner Kontaktstellen, des Wohnens und Arbeitens für die Priester (z.b. in Form einer vita communis ), der Dienstsitze für Pastorale MitarbeiterInnen etc. Die Projektgruppe Liegenschaften erstellt aufgrund dieser Erhebungen konkrete Raumplanungen, die über die Programmleitung mit der Lenkungsgruppe des Pfarreiwerdungsprozesses vor Ort verhandelt werden und im Liegenschafts-Jour fixe zur Entscheidung kommen. Projektgruppen sind themenorientierte Arbeitsgruppen in den Pfarreiwerdungsprozessen vor Ort. Sie erarbeiten einzelne Kapitel für die Gründungsvereinbarung der Pfarrei neuen Typs, z.b. zu den Themen Verwaltung, Zentrales Pfarrbüro, Kitas, Gottesdienstordnung, Pastorale Fragen, Öffentlichkeitsarbeit etc. Diese Projektgruppen werden von der Lenkungsgruppe beim Auftragsgespräch inhaltlich und personell vorbereitet und bei der Auftaktveranstaltung offiziell gebildet. Wenn möglich sollte jeder Projektgruppe ein Mitglied des Pastoralteams angehören. Die Projektgruppen werden von einem/r gewählten Ehrenamtlichen und/oder einem Mitglied des Pastoralteams geleitet. Die Leitung der Projektgruppe ist in der Regel Mitglied in der Lenkungsgruppe. Die Projektgruppe bringt ihre thematische Erarbeitung in die Lenkungsgruppe ein, die für den Inhalt und die redaktionelle Fassung der Gründungsvereinbarung verantwortlich ist. Der/die Prozessbegleiter/in ist der/die Moderator/in der Lenkungsgruppe im Pfarreiwerdungsprozess vor Ort. In der Regel übt der Bezirksreferent, bzw. die Bezirksreferentin diese Rolle aus, u.u. aber auch ein/e Gemeindeberater/in. Der Prozessbegleiter berät und begleitet den Priesterlichen Leiter des Pastoralen Raumes in der Leitung der Lenkungsgruppe. Er unterstützt diese in der Kommunikation mit übergeordneten Ebenen, z.b. mit der Programmleitung. Er wirkt in allen Zuständigkeiten der Lenkungsgruppe unterstützend mit, z.b. die zeitlichen Abläufe und Fristen im Blick zu behalten, Meilensteine zu organisieren, Kontakt zu den Projektgruppen zu halten usw. Unter dem Begriff Prozesse lokaler Kirchenentwicklung fassen wir im Bistum Limburg alle Initiativen zusammen, die teilweise während der Pfarreiwerdungsprozesse zur Pfarrei neuen Typs, stärker aber

11 hinterher in der neuen Pfarrei pastorale (Neu-)Ansätze erproben, die deutlich über klassische Formen und Methoden von Pastoral und Seelsorge hinausgehen, die in den vergangenen Jahrzehnten weitgehend familiar ( Pfarrfamilie) oder wie ein Verein organisiert waren und heute nur noch abnehmend und in sehr begrenzten gesellschaftlichen Milieus kirchlich erfolgreich sind. Dabei geht es nicht um einen einheitlichen, verbindlichen Ansatz für die gesamte Diözese, sondern um möglichst ortsspezifische Modelle, die konkrete Formen entwickeln, Kirche und Evangelium in Diakonie und Spiritualität zeitgemäß zu leben. Unser Bistum steht für solche offenen und breiten Prozesse lokaler Kirchenentwicklung im Austausch und Kontakt mit anderen Diözesen (z.b. Hildesheim und Osnabrück), mit ökumenischen Erneuerungsprozessen wie Kirche 2 und ihren fresh expressions, mit dem internationalen katholischen Missionswerk Missio und dessen gefördertem Ansatz der Kleinen Christlichen Gemeinschaften (KCG) und ganz besonders mit dem philippinischen Pastoralinstitut Bukal ng Tipan, mit deren erfahrenen MitarbeiterInnen wir 2014 und 2015 in sogenannten Summer-Schools für haupt- und ehrenamtlich Engagierte aus unserer Diözese praktische Erfahrungsräume für lokale Kirchenentwicklung im Bistum Limburg erschlossen und geplant haben. Nähere Informationen zum Thema Lokale Kirchenentwicklung finden Sie hier Resonanzgruppe Teilprojekte Teilprozesse Teilprojekte sind die thematischen Einzelbereiche, aus denen sich die Programm-Gruppe des Programms zur Steuerung der Pfarreiwerdungsprozesse zusammensetzt. Sie werden durch einzelne Fachleute des jeweiligen Fachgebietes gebildet oder es arbeiten in ihnen jeweils mehrere Personen als VertreterInnen der für Pfarreiwerdungsprozesse relevanten Dezernate und Abteilungen des Bischöflichen Ordinariates zusammen. Die acht Teilprojekte der Programm- Gruppe sind: 1. Pastorale, synodale Prozesse, 2. Personalfragen, 3. Projektentwicklung und realisierung (im Liegenschafts- und Baubereich), 4. IT und Telefonie, 5. Finanzsteuerung, 6. Lokale Arbeitsorganisation und Navigation (besonders rund um das Zentrale Pfarrbüro und den Einsatz der Verwaltungs-Navigatoren ), 7. Kita, 8. Kommunikation. Die Teilprojekte 3-6 bilden zusammen das sogenannte Kernteam. Verwaltungs- Navigator/in Mit Resonanzgruppe ist ein Gremium in immer wieder unterschiedlicher Besetzung gemeint, dem auf Einladung der Programmleitung des Programms Pfarreiwerdungsprozesse in zeitlich loser Folge die Ergebnisse und Erfahrungen der gesamten bisherigen Entwicklungen zur Pfarrei neuen Typs oder bestimmte Teilbereiche dieser Ergebnisse zur Diskussion vorlegt werden. Die Resonanzgruppe soll zu diesen Erfahrungen und Ergebnissen Rückmeldungen und Wahrnehmungen aus der Praxis abgeben. Siehe Teilprojekte Der/Die Verwaltungsnavigator/in (kurz Navigator/in) ist Mitarbeiter/in der regionalen Verwaltungseinrichtungen des Bistums (den sog. Rentämtern als Nord-, bzw. Süd-Außenstellen des Dezernates Finanzen, Verwaltung & Bau). Gleichzeitig ist der/die Navigator/in Mitarbeiter/in der Pfarrei neuen Typs (bzw. des Pastoralen Raumes während

12 der Pfarreiwerdungsphase ) und in gewissem Umfang dem dortigen Pfarrer ( Priesterlichen Leiter) unterstellt. Er/sie arbeitet in der Regel einen Tag im Zentralen Pfarrbüro und begleitet die hauptund ehrenamtlichen Verwaltungskräfte (Sekretärinnen und Verwaltungsräte). Sie kennen sich mit den entsprechenden Computerprogrammen (z.b. Kasse im Pfarrbüro KIP etc.) aus und bereiten auf professionelle Weise alle Entscheidungsfälle so vor, dass auch bei größer werdenden Pfarreibudgets und Immobilienzusammenhängen Ehrenamtliche im Verwaltungsrat mit dem Pfarrer informiert und gut beraten die Geschicke der Pfarrei neuen Typs lenken können. Eine eigene Broschüre über die Tätigkeit der Verwaltungs- Navigator/inn/en finden Sie hier... Verwaltungsrat Zentrales Pfarrbüro Zweckbindung Der Verwaltungsrat ist das synodale Gremium auf der Ebene der Pfarrei und Kirchengemeinde, das für die Verwaltung des Kirchenvermögens zuständig ist. Der Pfarrer der Pfarrei ist in der Regel der Vorsitzende des Verwaltungsrates, dessen Mitglieder vom Pfarrgemeinderat gewählt werden. In einer Pfarrei neuen Typs gibt es einen Verwaltungsrat, dessen Zusammensetzung in der Wahl durch den Pfarrgemeinderat möglichst je eine/n Vertreter/in aus jedem Kirchort (bzw. jeder vorher selbständigen Pfarrei) berücksichtigen soll. Zur Wahrung von ortsgebundenen Aufgaben im Kirchort (ehemals selbständige Pfarrei oder Kirchengemeinde) kann der Verwaltungsrat einzelnen Personen sogenannte Gattungsvollmachten erteilen und finanzielle Mittel einer Zweckbindung unterstellen Aufgabe, Zustandekommen und Arbeitsweise des Verwaltungsrates werden im Handbuch für Verwaltungsräte im Bistum Limburg unter Kapitel II, Seite beschrieben. Das Handbuch für Verwaltungsräte im Bistum Limburg finden Sie hier Das Zentrale Pfarrbüro entsteht in der Regel bei der Kirche und dem Kirchort, die der neuen Pfarrei den Namen geben. Dort werden auf modernem technischem Ausstattungsniveau die gesamten Verwaltungsaufgaben zusammengefasst und umfängliche und klientenfreundliche Öffnungszeiten angeboten. Dazu gibt es 1. einen Besucherbereich (Frontoffice), wo die dort Tätigen den Publikumsverkehr mit allen Anliegen bedienen, 2. einen Hintergrundbereich (Backoffice), wo die dort Tätigen ungestört die Büro- und Verwaltungsarbeiten der gesamten Pfarrei erledigen und 3. Kontaktstellen in einzelnen Gemeinden der Pfarrei neuen Typs (Ortsbüros), wo Sekretärinnen aus dem Zentralen Pfarrbüro pro Woche stundenweise Öffnungszeiten und Ortsdienste versehen. Das Zentrale Pfarrbüro ist an das digitale Diözesannetz angeschlossen und arbeitet mit zahlreichen zeitgemäßen Computerprogrammen. Die Publikationen rund um das Zentrale Pfarrbüro finden Sie hier. Siehe Finanzmittel Zweckbindung

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