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1 2012

2 IMPRESSUM Herausgeber Studentenwerk Rostock Anstalt des öffentlichen Rechts St.-Georg-Straße / Rostock Tel.: 0381 / Geschäftsführer: Dr. Dieter Stoll Herstellung, Satz und Layout H2F GmbH & Co. KG - Agentur für Kommunikation John-Brinckman-Str. 13 / Rostock Bildquellen Studentenwerk Rostock Anstalt des öffentlichen Rechts 2

3 Dr. Dieter Stoll Geschäftsführer VORWORT Wir legen Ihnen den Geschäftsbericht für das Jahr 2012 vor. Damit möchten wir der interessierten Öffentlichkeit einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten im zurückliegenden Geschäftsjahr geben. Mit ca. 166 Mitarbeitern ist das Studentenwerk Rostock um das Wohl von etwa Studierenden an der Universität Rostock, der Hochschule Wismar und der Hochschule für Musik und Theater Rostock bemüht. Zentrale Zielgruppe unserer Aktivitäten sind die Studierenden. Ihnen gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Die Studierenden sollen sich in ihrer Heimat auf Zeit wohl fühlen und erfolgreich studieren können. Damit Studieren gelingt ist unsere Verantwortung gegenüber den Studierenden. Mit unserer Arbeit gestalten wir die wirtschaftliche und soziale Infrastruktur aus, die sich in der Attraktivität der Hochschulstandorte widerspiegelt. Unser Leistungsspektrum reicht von der Studienfinanzierung über die Verpflegung in den Mensen und Essenausgaben, die Bereitstellung von Wohnraum in den Wohnanlagen bis zur Förderung kultureller Aktivitäten der Studierenden und der Sozial- und Rechtsberatung. Sie werden sehen, dass wir alles tun, um das Studentenwerk immer attraktiver zu machen und uns für die kommenden schwierigen Jahre gut zu präparieren und fit zu machen. Zu den wichtigen Ereignissen im Geschäftsjahr 2012 gehören: die Auszeichnung der Mensa Süd durch die Bewertung des Magazins UNICUM als beste Mensa Deutschlands des Jahres 2012; Erwerb des Wohnheims Haus 4 in Warnemünde; Erwerb von zwei Wohnkomplexen mit jeweils 56 Plätzen im Bahnhofsviertel von Rostock; maßgebliche Beteiligung an der Entwicklung der Marke MensaVital ; die Förderung von kulturellen Aktivitäten der Studierenden. An der Kampagne Studieren mit Meerwert in Mecklenburg-Vorpommern nimmt das Studentenwerk engagiert teil. Ziel ist es, die Hochschulstandorte in Mecklenburg-Vorpommern überregional und international attraktiv zu vermarkten. Mit den positiven Resultaten unserer Arbeit wurde das Serviceangebot für die Studierenden wirkungsvoll verbessert. Deutlich treten sich differenzierende Ansprüche der Hochschulen in unserem Verantwortungsbereich hervor, die uns zu neuen kreativen Lösungen für die verschiedenen Campus-Standorte anspornen. Im Wettbewerb der Hochschulen um exzellente Leistungen in Wissenschaft und Lehre sorgen wir uns um die soziale Qualität des Studierens. 3

4 Altbausanierung Wasserstr. 16 & 17 / Wismar Die erkennbaren Herausforderungen in der Zukunft stellen sich für uns folgendermaßen dar: Ausbau der wirtschaftlichen Eigenleistungen, da dem Studentenwerk keine Mittel aus Förderprogrammen zur Verfügung gestellt werden können; Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben ihr Bestes, um eine hohe Zufriedenheit der Studierenden und Hochschulgremien mit unseren Leistungen zu gewährleisten. Für die geleistete Arbeit sagen wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein herzliches Danke! die zukünftige Entwicklung der Studierendenzahlen an den Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes; die strategische Zusammenarbeit mit den Hochschulen im Rahmen ihrer Profilierung und Standortkonzentration; die weitere Entwicklung des Studentenwerks als modernes, wirtschaftlich stabiles und soziales Unternehmen ist die entscheidende Basis für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben. Wir konzentrieren unsere Aktivitäten auf maßgeschneiderte qualitative und quantitative Serviceangebote an den strategisch bedeutsamen Hochschulstandorten. Dabei müssen unterschiedliche Vorstellungen über die zeitlichen Abläufe bezüglich der Realisierung von strategischen Projekten zwischen Institutionen der Aufsichtsbehörde und dem Studentenwerk zu progressiven Lösungen führen. Im Vorstand engagieren sich Bürgerinnen und Bürger aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen. Gemeinsam mit dem Verwaltungsrat, der durch Studierende und Hochschulvertreter repräsentiert wird, leisteten sie mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit an entscheidender Stelle ihren Beitrag zur Entwicklung des Studentenwerks. Unser Dank geht auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Rostock, der Hochschule Wismar und der Hochschule für Musik und Theater Rostock, an alle Partnern und Förderer des Studentenwerks und an die Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Ein vielseitiges und attraktives Serviceangebot rund um das Studium ist unsere Verpflichtung damit Studieren Spaß macht und erfolgreich ist und sich die Studierenden in ihrer Heimat auf Zeit wie zu Hause fühlen. Dr. Dieter Stoll Geschäftsführer 4

5 Brunnen der Lebensfreude VORWORT 3 VERPFLEGUNGSBETRIEBE 32 LEITBILD DES STUDENTENWERKES 6 AUFGABEN UND ZUSTÄNDIGKEITEN 7 SOZIALES/ INTERNATIONALES 34 LIEGENSCHAFTSMANAGEMENT 38 AUSBILDUNGSFÖRDERUNG 41 DAS STUDENTENWERK ROSTOCK IN ZAHLEN 8 ARBEIT DER GREMIEN, VERWAL- TUNGSRAT UND VORSTAND 43 AUFBAU UND ORGANE DES STUDENTENWERKES 9 ORGANIGRAMM 11 LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR GESCHÄFTSFÜHRUNG PERSONALWESEN 26 INNENREVISION/ORGANISATION 27 CONTROLLING 28 FINANZIERUNG/ INVESTITIONSPROJEKTE 29 JAHRESABSCHLUSS 2012 WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKES DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS 44 BILANZ 46 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 47 KOSTENSTELLENERGEBNISRECHNUNG 48 ANHANG LANDESHOCHSCHULGESETZ 50 STUDENTENWERKSGESETZ 51 SATZUNG 58 BEITRAGSORDNUNG 61 KARTE ROSTOCK 64 KARTE WISMAR 65 5

6 Nikolaikirche Rostock Westhafen in Wismar LEITBILD DES STUDENTENWERKES ROSTOCK (PER ) Das Studentenwerk Rostock ist ein leistungsstarkes, innovatives und anerkanntes Dienstleistungsunternehmen für den Hochschulsektor, das auf eine langjährige, erfolgreiche Tradition zurückblicken kann. Wir erbringen umfangreiche Dienstleistungen für die Studierenden sowie für die Universität und die Hochschulen an den Standorten Rostock und Wismar. Unser Leitmotiv ist: Damit Studieren gelingt. Im Zusammenspiel mit den Hochschulen und Kommunen stärken wir die nationale und - in zunehmendem Maße - internationale Bedeutung und Anerkennung des Hochschulraumes. Die qualitative und quantitative Profilierung unserer Dienstleistungen orientiert sich sowohl an den differenzierten Erfordernissen und Bedürfnissen der Hochschulen als auch an den konkreten Bedingungen der Region. Der anerkannt hohe Standard des Dienstleistungsangebotes des Studentenwerkes hat sich nicht im Selbstlauf eingestellt, sondern ist das Ergebnis einer fleißigen, kreativen, innovativen und immer auf das Neue orientierenden Arbeit der Gremien, des Führungsteams des Studentenwerkes sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Produktion. Wir sind ein modernes, leistungsfähiges Serviceunternehmen mit hoher fachlicher Kompetenz im Bereich des Managements sozialer Dienstleistungen rund um das Studium. Unsere Leistungsfähigkeit soll so entwickelt werden, dass wir trotz der bekannten strukturellen Nachteile den Wettbewerb erfolgreich bestehen können. Seine Kernkompetenzen sieht das Studentenwerk insbesondere in den Bereichen Verpflegung, Wohnen, Studienfinanzierung sowie in der umfangreichen sozialen, psychologischen und kulturellen Betreuung der Studierenden. Eine Ausweitung der Geschäfts- felder erfolgt dabei stets vor dem Hintergrund einer Verbesserung des Serviceangebotes für die Studierenden. Die Hochschulen in unserem Zuständigkeitsbereich verfolgen individuelle Strategien für ihre Entwicklung. Wir müssen sie aufnehmen und unsere Serviceleistung räumlich, quantitativ und qualitativ darauf abstimmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in unserem Dienstleistungsunternehmen die entscheidende Ressource für die Leistungserstellung. Ihre Leistungen werden anerkannt und gewürdigt. Die Organisations- und Leitungsstrukturen des Studentenwerkes werden so weiterentwickelt, dass wir mit einer effizienten Verwaltung und leistungsstark produzierenden Bereichen auch unter den Bedingungen des schärfer werdenden Wettbewerbs und den zunehmenden internationalen Herausforderungen bestehen können. Eine ausgeprägte Kundenfreundlichkeit in den Innen- und Außenbeziehungen ist dabei höchstes Gebot. Wir wollen auch zukünftig für die Hochschulen der verlässliche und leistungsstarke Partner bei der Gestaltung attraktiver Studienbedingungen sein. Kirsten Rogowski Vorsitzende des Personalrates Dr. Dieter Stoll Geschäftsführer 6

7 Skyline von Warnemünde AUFGABEN UND ZUSTÄNDIGKEITEN Das Studentenwerk Rostock arbeitet als Anstalt des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 05. Juli 2002; geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. Juni 2003; Neufassung des Landeshochschulgesetzes vom 25. Januar 2011, ersetzt Gesetz vom 05. Juli 2002 Im Zusammenwirken mit den Hochschulen fördert das Studentenwerk die Studierenden auf sozialem, wirtschaftlichem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiet. Gemäß 2 des Studentenwerksgesetzes bietet das Studentenwerk insbesondere folgende Dienstleistungen an: die Bewirtschaftung von Einrichtungen für die studentische Verpflegung; des Gesetzes über die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Februar 1993; der Landesverordnung zur Änderung des Studentenwerksgesetzes vom 15. Dezember 1993; des Ersten Gesetzes zur Änderung des Studentenwerksgesetzes vom 16. Oktober 2003 sowie Berichtigung vom 4. November 2003; der Verordnung vom 6. Januar 2004; der Verordnung vom 6. April 2005; des Ersten Gesetzes vom 25. Oktober 2005 und der Verordnung vom 21. April 2008 die Bewirtschaftung von Einrichtungen für das studentische Wohnen; Maßnahmen der Studienförderung (Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes BAföG); Gewährung von Beihilfen und Darlehen. Das Studentenwerk Rostock ist zuständig für die Studierenden der der Verordnung über die Organisation, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studentenwerke vom 23. November 1993; der ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 03. Mai 2011 Universität Rostock; Hochschule für Musik und Theater Rostock; Hochschule Wismar; der Satzung des Studentenwerkes Rostock vom 02. April 1998 sowie der Änderung vom 26. September 2011 der Beitragsordnung des Studentenwerkes Rostock vom 08. Januar 1999 sowie den Änderungen vom 23. Dezember 1999; vom 24. Juli 2001; vom 11. November 2003 und vom 28. April Privaten Hochschule Baltic College Güstrow.* Das Studentenwerk Rostock ist Mitglied im Deutschen Studentenwerk e. V. (DSW) Berlin und im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. * nur für Ausbildungsförderungsangelegenheiten 7

8 Uni-Hauptgebäude DAS STUDENTENWERK ROSTOCK IN ZAHLEN/ GESCHÄFTSJAHR 2012 Allgemeine Angaben Ausbildungsförderung Semesterbeitrag 2011 in 45 Anzahl der beitragspflichtigen Studierenden (Mittelwert) Bilanzsumme in T Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 166 Verpflegungsbetriebe Anzahl der Antragsteller Inland Gefördertenquote in % Inland 25 Ausgezahlte Fördermittel in T Anzahl der Antragsteller Auslandsamt Schweden Vorschusszhlg. im Rahmen von BAföG-Leistungen in (aus Eigenmittel des Studentenwerkes) Anzahl der produzierten Mittagessen Umsatz in den Mensen in T Umsätze Betriebe gewerblicher Art 704 Studentisches Wohnen Anzahl der Wohnheimplätze ges Rostock Wismar 622 Sanierte Wohnheimplätze Rostock Wismar 622 Soziale Dienste Anzahl der Sozialberatungen 667 Anzahl der Rechtsberatungen 124 Anzahl der psychologischen Beratungen 214 Anzahl der Darlehen 9 davon Sozialdarlehen 1 davon Härtefonds 8 Darlehenssumme in davon Härtefonds davon Sozialdarlehen 800 Durchschnittswarmmieten in saniert 242,14 unsaniert 150,38 8

9 AUFBAU UND ORGANE DES STUDENTENWERKES Das Studentenwerk Rostock ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Es wird vom Verwaltungsrat und Vorstand sowie dem Geschäftsführer geleitet. Die Aufgaben der Organe des Studentenwerkes sind im Studentenwerksgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie in der Satzung des Studentenwerkes Rostock festgeschrieben. Am 22. November 2011 wurden beide Gremien für den Zeitraum 11/2009 bis 11/2013 neu gewählt. Mitglieder der Organe (Stand ) Hochschule Wismar 9. Herr Prof. Dipl. Ing. Martin Wollensak 10. Frau Antje Geick Studentenvertreter Universität Rostock 11. Frau Christina Howoldt-Höhne 12. Herr Ronny Rohde 13. Frau Antje Schmidt 14. Herr Carlo Ihde 15. Herr Robert Thomas (Stellvertr. Vorsitzender) 16. Herr Bastian Witte Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat des Studentenwerkes Rostock setzt sich aus 19 stimmberechtigten Mitgliedern und deren jeweiligen Ersatzmitgliedern zusammen. Im Folgenden sind die stimmberechtigten Mitglieder genannt. Hochschulangehörige Universität Rostock 1. Herr Prof. Dr. Holger Behm 2. Frau Dr. Liane Buchmann 3. Herr Prof. Dr. Peter Lorson 4. Herr Prof. Dr. Lars Schwabe 5. Herr Dr. Peter Volle 6. Frau Petra Westphal Hochschule für Musik und Theater 17. Herr Till Fehlhaber 18. N. N. Hochschule Wismar 19. Frau Anne-Sophie Woll 20. Frau Caroline Münch Vorstand Der Vorstand des Studentenwerkes Rostock besteht aus acht stimmberechtigten Mitgliedern und deren jeweiligen Stellvertretern. Die stimmberechtigten Mitglieder sowie die Kanzler/ Leiter der Verwaltung sind im Folgenden genannt. Hochschule für Musik und Theater Rostock 7. Frau Hanka Paschedag 8. Herr Dr. Jan Philipp Sprick (Vorsitzender) Hochschulangehörige Universität Rostock Frau Prof. Dr. Susanne Homölle (Vorsitzende) Frau Prof. Dr. Anja Hucke (Stellvertr. Vorsitzende) Herr Dr. Mathias Neukirchen 9

10 Hochschule Wismar Herr Dr. Wolfgang Greiner Hochschule für Musik und Theater Herr Frank Ivemeyer (Beratend)) Studentische Vertreter Universität Rostock Frau Daniela Grant Hochschule für Musik und Theater Frau Anne Hameister Hochschule Wismar Frau Michaela Heerwald Kommunalvertreter Hansestadt Wismar Herr Thomas Beyer Vertreter der Wirtschaft Herr Carsten Utermark Geschäftsführung Seit dem 1. Januar 2004 ist Herr Dr. Dieter Stoll, Roggentin, zum Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer vertritt das Studentenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich ( 11 Abs. 1 Stud-WG) Seit dem 1. August 2006 ist Frau Petra Tröbner, Ostseebad Rerik, zur stellvertretenden Geschäftsführerin bestellt. 10

11 ORGANIGRAMM Stand Personalrat Schwerbehindertenvertretung Controller gc Studienfinanzierung bs Verpflegungsbetriebe v Sekretariat/SB vs SB Warenrechnung vwr Hygienebeauftragter Büroleiter gb vh Mensa Südstadt vms Kleine Mensa Ulme vmu Mensa St.-Georg-Str. vmg Mensa Wismar vmw Campus Café-Treff Wismar vcw Südcenter Caféteria vsc Innenrevision / Org ir Finanzierung / Investitionsprojekte f Stellv. Geschäftsf. Sekretariat/SB fs Zentraleinkauf fe Hauptbuchhalter fr Finanzbuchhaltung frf Debitorenbuchhaltung frd Kreditoren- / Anlagenbuchhaltung fra Büroleiter gb 2012 Verwaltungsrat Vorstand Geschäftsführer Sekretariat/SB ls SB Gebäudemanagement ll Poststelle lp BL Gebäudemanagement ll Systembetreuer ld Hausmeister lgm Tutoren lt Handwerker lgh SGL Wohnungsmanagement lw Techniker / Elektriker lgt SB Wohnungsmanagement lws Schreibstelle ass Sekretariat/SB as Infostelle/Service ais Förderungsprüfer Büroleiter gb ap Widerspruchs-SB aw 1+2 Auslandsamt Schweden aa Gruppenleiter ag 1+2 Sachbearbeiter aga 1 bis 12 Bereich Personal Externe Dienstleistungen p Auszubildende pa Liegenschaftsmanagement Arbeitssicherheit extern Sachbearbeitung pp Ausbildungsförderung a Bereich Soziales / Internationales si l 11

12 Petra Tröbner, Monika Kröger, Dr. Dieter Stoll, Anke Wichmann, Sabine Jagusch, Regina Lill, Antje Michael, Katja Terpe und Korinna Hahn (v.l.n.r.) LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2012 Gliederung: 1. Grundlagen 2. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 4. Nachtragsbericht 5. Risikobericht 6. Prognosebericht 1. Grundlagen Das Studentenwerk Rostock, Anstalt des öffentlichen Rechts, legt hiermit den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 289 HGB vor. Weitere Grundlagen sind das Gesetz über die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Februar 1993 mit seinen Änderungen und Ergänzungen, die Verordnung über die Organisation, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studentenwerke in Mecklenburg-Vorpommern vom 23. November 1993 mit seiner Änderung vom (nachfolgend VOWR STW genannt). Das Studentenwerk regelt seine Angelegenheiten durch Satzung und Beitragsordnung. Die letzte Satzungsänderung erfolgte durch Beschluss des Verwaltungsrates am Die Änderung wurde veröffentlicht im Amtsblatt am Entsprechend StudWG 12 (3) in Verbindung mit 11 Abs. 1 der VOWR erstellt das Studentenwerk Rostock einen Lagebericht, der Auskunft über den Geschäftsverlauf 2012 und die Entwicklungstrends gibt. 2. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen Dem Studentenwerk obliegt im Zusammenwirken mit der Universität und den Hochschulen die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden an den Hochschulstandorten Rostock und Wismar. Diese Aufgaben erfüllt das Studentenwerk insbesondere durch die Bewirtschaftung von Studentenwohnanlagen und vier Mensen. An einem kleinen Standort in Lichtenhagen, der nicht direkt vom Studentenwerk betreut werden kann, sorgte ein Fremdunternehmen für die kostengünstige Mittagsverpflegung für Studierende. In die Aufwandsdeckung flossen Semesterbeiträge. Das Studentenwerk Rostock sieht sich auch im Jahr 2012 in seiner Standortentwicklung in den Bereichen Verpflegung und Wohnen im Hochschulraum bestätigt. Mit dem Collegium album am Campus Ulmenstraße beginnt zugleich eine neue Etappe der Entwicklung des Studentenwerkes: Neues aus eigener Kraft zu schaffen und Einschnitte im Leistungsspektrum nicht zuzulassen. Auf der ca m 2 großen Liegenschaft soll zukünftig die Entwicklung der hochschulnahen Infrastruktur am größten Campus Rostocks durch das Studentenwerk erfolgen. Im September begann das VOF- Verfahren zur Findung eines geeigneten Generalplaners für die Leistungsphasen 3-5. Es wurde im Februar 2013 mit der Beauftragung der ARGE Buttler+ mhb abgeschlossen. Das Studentenwerk Rostock bietet in 12 Wohnheimkomplexen den Studierenden insgesamt Bettenplätze an (im Vorjahr: Bettenplätze). Die Veränderung der Platzkapazitäten ergibt sich zum einen aus der Korrektur von Bettenplätzen 12

13 Neuer Markt Rostock durch Verringerung der Belegungsdichte und zum anderen durch das Hinzukommen von zwei weiteren Wohnkomplexen im Rostocker Bahnhofsviertel, welche im Juni 2012 vom privatem Eigentümer käuflich erworben wurden. Ebenfalls im Juni erwarb das Studentenwerk das Wohnheim Haus 4 am Warnemünder Hochschulstandort von der Kommune Rostock. Das Wohnheim wurde zuvor über einen Nutzungsvertrag bewirtschaftet, welcher zum ausläuft. Die studentische Vermietung spürt insbesondere in Wismar den starken privaten Wohnungsmarkt für Studierende. Die Standorte am Friedenshof haben eine anhaltend sinkende Auslastungstendenz. Hier ist die nicht unmittelbare Nähe zum Campus und der Innenstadt ebenso nachteilig wie die steigende Bereitschaft zur Zerstörung und Unruhestiftung sowohl von Mietern als auch von kriminellen Randgruppen. Für den Friedenshof gibt es seit Kurzem eine Entwicklungsstudie der Stadt, da sich dieses Gebiet nicht weiter zum sozialen Brennpunkt entwickeln soll. In unmittelbarer Nähe zum Wohnkomplex Drei- Master wurde das sanierungsbedürftige Gebäude Fischerstraße 2 käuflich erworben, um hier etwa 9 studentische Wohnplätze in WG-Charakter mit familiärem Flair zu schaffen. die Wohnobjekte St.-Georg-Straße 101; Gerhard- Hauptmann- Str. 16 und Haus 4 in Warnemünde in der Richard-Wagner-Straße 31. Ähnlich wie im vorherigen Jahr verlief dieses Wirtschaftsjahr im produzierenden Bereich der Mensen mit stärkeren Umsatzschwankungen. Starken Umsatzmonaten folgten schwächere und an den einzelnen Standorten mit unterschiedlicher Intensität. Ein anhaltendes Wachstum ist in der Kleinen Mensa Ulme am Campus Ulmenstraße zu verzeichnen. Das Umsatz- IST erreichte zum Planansatz 98,7 %. Die geplanten Umsätze der Cafeteria in der Südstadt entfielen, da das 7 Monate dauernde Baugenehmigungsverfahren den Baustart auf den Dezember 2012 verschoben hat. Derzeit steht der Abschluss der Arbeiten bevor. Das Studentenwerk Rostock führt die studentische Ausbildungsförderung durch, dazu gehört auch die Aufgabenerfüllung im Auslandsamt Schweden im Auftrag des Bundes. Seit nunmehr 7 Jahren erbringt das Studentenwerk intensive Beratungsleistungen u.a. in Fragen alternativer Studienfinanzierungsmöglichkeiten mit dem KfW-Kredit. Die Studierenden schätzen die fachliche Kompetenz und Objektivität unserer Beratung. Alle vom Studentenwerk bewirtschafteten sanierten Wohnheime und das Studentenhaus, die sich im Landeseigentum befinden, sind durch Erbbaurechtsverträge zugeordnet. Für das unsanierte Objekt Möllner Straße 3-4 besteht eine Nutzungsvereinbarung mit dem Land. Das Studentenwerk besitzt Eigentum an Grund und Boden mit aufstehenden Gebäuden in der Rostocker Ulmenstraße 22 und 45, in der Wismarer Wasserstraße 16/17, 3 und Wasser-/Fischerstraße 4 sowie Fischerstraße 2. Zum weiteren Eigentum zählen Zu den Schwerpunkten der sozialen und kulturellen Betreuung der Studierenden im Studentenwerk Rostock gehört eine vielschichtige Sozialberatung. Im kulturellen Bereich sind für Studierende zum Beispiel künstlerische Zirkel, Ausstellungen und Lesungen im Angebot. Auch das persönliche Miteinander verschiedener Kulturkreise findet in wiederkehrender und angenehmer Atmosphäre im Intertreff seinen Rahmen. Zusätzliche Angebote stellen die Rechtsberatung und die psychologische Beratung dar. Neben einer wachsenden Nachfrage 13

14 Aktion Tandem Studentenwerk Rostock zu Gast in Frankfurt/Oder nach Beratungsleistungen zur Bewältigung aller begleitenden Lebensumstände während des Studiums und den damit verbundenen längeren Wartezeiten auf einen Termin, ist die Entwicklung der unentschuldigten Nichtinanspruchnahme der kostenlosen Beratungstermine umso bedauerlicher. Die studentischen Beiträge gemäß Studentenwerksgesetz 13 Nr. 2 betrugen 2012 für jedes Semester 45 EUR. Die Beitragseinnahmen sind nahezu konstant zum Vorjahr. Dem Studentenwerk standen Beitragseinnahmen in Höhe von EUR zur Verfügung. Die Universität Rostock verzeichnete durchschnittlich Studierende, an der Hochschule Wismar waren es Studierende und an der HMT 463 Studierende, für die ein Semesterbeitrag erhoben wurde. Die Finanzierung der Aufgaben des Studentenwerkes erfolgte auch im Berichtsjahr vorrangig aus Leistungsentgelten und sonstigen Einnahmen. Der Anteil der selbst erwirtschafteten Mittel bleibt auf stabilem und hohem Niveau. Das gute Vorjahresergebnis wurde auch in 2012 bestätigt. Stabile Umsätze in den Bereichen - Wohnen (+3,26 %) und Verpflegung (+2,78 %) und der Zuwachs an sonstigen Erträgen führten zu einem positiven Jahresabschluss. Den größten Anstieg haben erneut die Personalaufwendungen, Energiekosten, der Wareneinsatz und Grundstücksinstandhaltungskosten zu verzeichnen. Der Aufwand in den Verpflegungsbetrieben wurde durch den Verkaufserlös, den Landeszuschuss und einen erhöhten Einsatz von Semesterbeiträgen gedeckt. Durch Vorstandsbeschluss wurden die nicht zur Deckung der Kostenstellenergebnisse verwendeten Semesterbeitragseinnahmen der Investitionsrücklage zugeführt. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb beendete das Jahr 2012 mit einem positiven Ergebnis. Das Ergebnis wurde der Bewirtschaftungsrücklage zugeführt. Unter Berücksichtigung von Beitragseinnahmen und Landeszuschüssen für den Bereich Verpflegung ergab sich nachfolgendes Gesamteinnahmenbild. 14

15 Die Finanzierung entwickelte sich im Fünfjahrzeitraum wie folgt: 2008 in % 2009 in % 2010 in % 2011 in % 2012 in % 1. U msatzerlöse 2. Sonstige Erträge 3. S emesterbeiträge 4. Landeszuschuss zur Bewirtschaftung/ einschl. Aufwandserstattung / BAföG 69,5 1,3 9,2 20,0 69,0 1,8 9,6 19,6 68,6 1,6 11,7 18,1 68,4 1,4 12,7 17,5 68,2 1,7 12,4 17,7 5. sonstige Zuschüsse (KiTa) ,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Die Umsatzerlöse als prozentual größte Ertragsquelle stiegen im Vergleich zum Vorjahr absolut und erzielten mit 9.317,2 TEUR erneut einen Höchststand. Die Tendenz des Anteils der Semesterbeitragseinnahmen am Gesamterlös ist seit Jahren des Steigens 2012 leicht sinkend. Der Landeszuschuss für Verpflegung und der Anteil der Kostenerstattung im BAföG stiegen leicht. Im Bereich der Ausbildungsförderung wurde für alle Arbeitsplätze die entsprechend neue Computertechnik angeschafft. Der Jahresüberschuss beträgt 1.331,9 TEUR (Vorjahr 1.386,7 TEUR). Nach Entnahme von 666,2 TEUR (VJ 357,3 TEUR) aus zweckgebundenen Rücklagen wurden 1.998,1 TEUR (VJ 1.744,0 TEUR) den Rücklagen zugeführt. Für die Beschaffung von Geräten und Ausrüstungen wurden im Berichtsjahr durch das Land Mecklenburg-Vorpommern investive Mittel in Höhe von EUR ausgereicht. Es erfolgten Ersatzbeschaffungen von Küchentechnik, hier insbeson- dere die Schaffung besserer Arbeitsbedingungen gekoppelt mit moderner Spültechnik zur Einhaltung der Hygienestandards in der Ulmenstraße 69. Das Studentenwerk Rostock hat per 31. Dezember 2012 eine Kreditbelastung für Sanierung und Neubau von EUR (VJ EUR) über studentische Mieten zu amortisieren. Verpflegungsbetriebe Die Umsatzerlöse stiegen zum Vorjahr um 2,8 %, ein Plus von 112,8 TEUR. Insgesamt wurden im Berichtsjahr Portionen (im Vorjahr Portionen) in den Einrichtungen des Studentenwerkes produziert bzw. durch Dritte produziert (487) und ausgegeben. Dies ist bei gleicher Produktionskapazität ein Portionsrückgang um Dabei wurde der Planansatz bei Studierenden zu 99,9 % erreicht. Es wurden Portionen (im Vorjahr ) über den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb weitergereicht. Die Zahl der Studentenessen betrug im Berichtsjahr Portionen (Vorjahr ). Die Portionszahlen bei der Gruppe der Bediensteten waren 15

16 Kunst an der Mensa Süd von René Winter happy students bei Nacht rückläufig ( Portionen). Bezogen auf die Gesamtportionen (ohne wgb) von entspricht diese 84,3 % studentischem Anteil. Die Zahl der nichtstudentischen Essensteilnehmer (Bedienstete) lag bei Portionen, das sind 15,7 %. Das Studentenwerk unterstützt die Studierenden und deren Kinder durch die Abgabe des kostenlosen Kindertellers. In den Mensen wurden Kinderteller (Vorjahr 1.107) an Berechtigte ausgereicht. Produktionszuwachs kann die Kleine Mensa Ulme verzeichnen als eine Einrichtung an einem wachsenden Hochschulstandort in der Ulmenstraße. Tagtäglich wurde mit hohem Anspruch an Frische, Qualität und Vielfalt in den Mensen produziert. Dafür gingen zahlreiche positive Kritiken ein, die der Mensa in der Südstadt den bundesweit 1. Platz in der Gesamtwertung im Wettbewerb der Zeitschrift UNICUM einbrachte. Mensa Vital ist ein Gemeinschaftsprojekt der Studentenwerke. Zusammen mit Köchen und Ökotrophologen wurden über 100 schmackhafte und ernährungsphysiologisch wertvolle Gerichte entwickelt und auf der Mensa-Tagung im September in Leipzig vorgestellt. Mit unserer Variante, einer Vitaltheke, finden wir in den Mensen regen Zuspruch. Unsere positiven Erfahrungen im Rahmen einer ausgewogenen und gesunden Ernährung konnten wir an andere Studentenwerke weitergeben. Die Verschiebung der Nutzergruppen zu Gunsten der Studierenden war auch in 2012 sichtbar und zeigt, dass Mensen mit ihrem hohen Anspruch an zeitgemäße Küche voll im Trend der jungen Leute stehen und somit der tägliche Mensabesuch auch einen Teil des Studiums darstellt. Eine optimale Standortentwicklung und Spezifizierung der Angebotsstruktur über das klassische Mensaprofil hinaus sind große Herausforderungen im Rahmen der Prägung des Begriffes Hochschulgastronomie für die neue und zeitgemäße Form einer Mensaversorgung und aller Ergänzungsformen wie Cafeterias und Kaffeebars. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Neben der steuerbegünstigten Tätigkeit in den Verpflegungseinrichtungen wurde auch im Wirtschaftsjahr 2012 der steuerpflichtige gewerbliche Bereich fortgeführt. Die steuerpflichtigen Leistungen werden in den Räumen der steuerbegünstigten Verpflegungsbetriebe mit gleichem Personal erbracht. Die Aufwendungen und Erträge werden - sofern möglich - direkt, ansonsten prozentual zugeordnet. Der Personalaufwand wird entsprechend dem tatsächlichen Stundensatz für jede eingesetzte Arbeitskraft erfasst. Der steuerpflichtige gewerbliche Bereich umfasst Speisenlieferungen an den Betreiber der Essenausgabe in der Hochschule für Musik und Theater, für Sonderveranstaltungen, Veranstaltungsservice der Hochschulen und die Mittagsversorgung in den Mensen für steuerlich nicht begünstigte Personen (Kategorie Gäste), außerdem Speisenlieferungen an Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen und an die Außenstelle der Mensa Wismar zur Gästeversorgung. Das Ergebnis in Höhe von EUR wurde der Bewirtschaftungsrücklage zugeführt. Studentisches Wohnen Im Bereich Wohnen stieg der Umsatz aus Vermietung 2012 im Vergleich zum Vorjahr um 3,26% (+ 162,4 TEUR). Der Gesamtumsatz liegt bei 5.147,8 TEUR. Im Wirtschaftsjahr 2012 lag die durchschnittliche Auslastung der Objekte bei 90 %. Die Häuser an Campusstandorten, wie Max- Planck- Str., Ulmenstraße, Warnemünde, Bürgermeister-Haupt-Str. und Wasserstraße haben durchweg eine 100%ige Auslastung. 16

17 Mensa Süd Die Verordnung über die Organisation, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studentenwerke (VOWR) besagt, dass die Studentenwohnheime so zu bewirtschaften sind, dass alle erforderlichen Kosten gedeckt werden. Für vor dem 1. November 1990 errichtete, nicht sanierte Wohnheime sind mindestens die Energiekosten zu decken. Die Kostenstellenergebnisse im sanierten Bereich konnten durch Mietpooling ausgeglichen werden. Eine entsprechende Rücklagenbildung für Kapitaldienst und Instandhaltung konnte erfolgen. Im unsanierten Bereich wurde das Kostenstellenergebnis durch Zuführung von Semesterbeiträgen gedeckt. Per 31. Dezember 2012 verfügt das Studentenwerk über Bettenplätze. Davon sind Plätze in Rostock (Auslastung bei 94%) und 622 Plätze am Standort Wismar (Auslastung bei 81%). Es konnten, bezogen auf die verfügbare Gesamtkapazität, 85,8 % der Bettenplätze (im Vorjahr 85,2 %) den Studierenden in sanierten Wohnheimen angeboten werden. Die Versorgungsquote mit studentischem Wohnraum entsprach zum Wintersemester 2012/2013 in Rostock 10,9 % (Vorjahr 10,1 %) und in Wismar 15,9 % (Vorjahr 15,9 %). Zu Grunde liegen die durchschnittlichen Studierendenzahlen des Sommerund Wintersemesters. Ausbildungsförderung Im Berichtsjahr stellten Studierende aus dem Zuständigkeitsbereich der Universität Rostock und der Hochschulen Rostock und Wismar sowie dem Baltic College Güstrow einen Antrag auf Ausbildungsförderung (einschließlich der Anträge auf Aktualisierung) im Inland. Dies ist eine Steigerung zum Vorjahr. Im Durchschnitt wurden Studierende im Inland und 407 Studierende im Ausland (Schweden) gefördert. Die Gefördertenquote im Inland beträgt 25,0 %. Es wurden im Jahr TEUR Fördermittel ausgereicht. Der durchschnittliche Förderbetrag betrug rund 456 EUR monatlich. Im Auslandsamt Schweden gingen Anträge ein, dies sind 217 Anträge mehr als im Vorjahr. Soziale und kulturelle Betreuung und Beratung Studienfinanzierung Die bestehenden Angebote, wie allgemeine Sozialberatung, Teilnahme an Informationstagen, kulturelle Zirkelarbeit sowie Rechts- und psychologische Beratung wurden in Rostock und Wismar fortgesetzt. Auf Honorarbasis werden gezielte Beratungsleistungen durch Fachkräfte angeboten. Die Leistungen sind für die Studierenden kostenlos. So stieg die Anzahl psychosozialer Beratungen auf 667 (Vorjahr 606). Es wurden 214 psychologische Beratungen und 124 rechtliche Beratungen (Vorjahr 94) durchgeführt. Die kulturell-künstlerische Freizeitgestaltung der Studierenden wurde im Rahmen der gegebenen finanziellen Möglichkeiten durch das Studentenwerk unterstützt. In der neu eingerichteten Kulturwerkstatt konnten sich Studierende in studentischen Arbeitsgemeinschaften Malerei/Grafik, Objekt und Keramik künstlerisch betätigen. Die Aufwendungen des Bereiches Soziales/Internationales wurden planmäßig durch Semesterbeiträge der Studierenden gedeckt. Dabei entfielen auf den Gesamtbereich rund 142 TEUR. Die Förderung kultureller, sportlicher und sozialer Projekte der Studierenden erfolgte nach Antragsverfahren gemäß 5 Abs. 2 der Beitragsordnung des Studentenwerks Rostocks. Leider konnte die Kulturkommission nicht in entsprechendem Maße aktiviert werden, da die personelle studentische Besetzung zeitweise vakant war. Es wurden 16 Projektanträge positiv beschieden, von Lesungen, Konzerten und Schauspiel bis zu Sportveranstaltungen und der 17

18 Campus-Mensa Wismar Großveranstaltung am Campus Wismar ( Campus Open Air ). Jahresausklang bildete das traditionelle Weihnachtsmärchen für die studentischen Kinder. Personal Im Jahresdurchschnitt waren im Studentenwerk Rostock einschließlich Auszubildenden 166 Personen beschäftigt. Diese 166 Personen unterteilen sich in 93 gewerbliche Beschäftigte, 65 verwaltungs-technische Beschäftigte, einen kaufmännischen Auszubildenden (seit September 2010), sechs Bedienstete in ATZ- Freistellungsphase und eine Mitarbeiterin in Lohnfortzahlung. Der Jahresdurchschnitt des aktiven Personals liegt bei 112,859 VbE. In Teilzeitbeschäftigung waren 98 Mitarbeiter. Der Anteil der im Studentenwerk Rostock beschäftigten Frauen beträgt im Durchschnitt 75,70 %. Für fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studentenwerkes existierten per Verträge zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit nach dem Blockmodell. Der Aufwand für die Altersversorgung beläuft sich auf 127 TEUR, im Vorjahr lag dieser bei 118 TEUR. III. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Das Studentenwerk hat wirtschaftliches Eigentum an seinen bewirtschafteten Wohnheimen und dem Studentenhaus durch bestehende Erbbaurechtsverträge bzw. durch Eigentum an Grund und Boden mit aufstehenden Gebäuden erlangt. Die Vermögenslage des Studentenwerkes ist dadurch gekennzeichnet, dass das Anlagevermögen mit 70,55 % (Vorjahr: 67,35 %) der Bilanzsumme die wesentliche Position auf der Aktivseite darstellt. Die Bilanzsumme (38.038,0 TEUR) ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR (+12,2 %) gestiegen. Dies ist auf der Aktivseite im Wesentlichen durch die Erhöhung der Sachanlagen um 4.263,3 TEUR erfolgt. Die Finanzanlagen betragen Ende TEUR, dies ist ein Rückgang zum Vorjahr um 250 TEUR. Das Sachanlagevermögen ist zu 20,3 % (Vorjahr: 26,6 %) durch gesondert auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Investitionszuschüsse und im Übrigen durch Eigenmittel und Bankdarlehen finanziert. Investitionen in die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen beliefen sich im Berichtsjahr auf 5.702,2 TEUR (Vorjahr 2.005,9 TEUR). Sie erstreckten sich u. a. auf grundstücksgleiche Rechte und Bauten und die Ersatzbeschaffung von Küchentechnik. Der Anstieg der Bilanzsumme auf der Passivseite ist begründet im Zugang bei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten- hier Finanzierung der Objekte Gerhard- Hauptmann-Str. 16 und St.-Georg- Str. 101 sowie dem Haus 4 in Warnemünde. Alle Objekte wurden zum Teil durch Fremdmittel (Kredit) erworben. Die Zuführung zur Investitionsrücklage und weiterer zweckgebundener Rücklagen im Bereich Wohnen, zur Betriebsmittelrücklage und zur Bewirtschaftungsrücklage des wgb komplettieren die Bilanzsumme. Es wurden 666,2 TEUR den Rücklagen entnommen und 1.998,1 TEUR den Rücklagen zugeführt. Es wurden teilweise Rücklagen im sanierten und nicht sanierten Wohnheimbereich aufgelöst. Die Gewinnrücklagen belaufen sich per auf ,4 TEUR (Vorjahr ,5 TEUR). Das Eigenkapital (19.061,5 TEUR) hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.331,9 TEUR (+7,51 %) erhöht. Unter Einbeziehung des Sonderpostens für Inve- 18

19 Warnemünde stitionszuschüsse (5.446 TEUR) ergibt sich eine Eigenkapitalquote im wirtschaftlichen Sinne von 64,43 % (Vorjahr: 70,01 %). Die Liquidität ist nach wie vor gut. Dies ist u. a. erforderlich, um für weitere Investitionen einen ausreichenden Eigenanteil aufbringen zu können. Die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen sind durch kurzfristig realisierbare Vermögenswerte (Umlaufvermögen) gedeckt. Alle Zahlungsverpflichtungen wurden termingerecht geleistet. Wegen des anhaltenden Niedrigzinsmarktes lagen die Zinserträge unter dem Vorjahr (54,7 TEUR). Dies sind bei stabilem Finanzbestand von TEUR (Vorjahr TEUR) etwa 24 % weniger Zinsertrag. Die niedrigen Zinssätze sowohl bei Geldanlagen als auch bei Kreditaufnahmen begünstigen kaufmännische Entscheidungen für Investitionen. IV. Nachtragsbericht Darüber hinausgehende Vorgänge von besonderer Bedeutung, als die zuvor erläuterten, nach Abschluss des Geschäftsjahres mit Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich nicht ereignet. V. Risikobericht Das Risikomanagement des Studentenwerkes hilft, Risiken möglichst zu vermeiden, zumindest aber frühzeitig zu erkennen, um nach Maßgabe und Gestalt des Risikos die daraus resultierenden Gefahren für das Unternehmen abwenden zu können. Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs-, und Berichterstattungsprozesses. Wesentliche Kernelemente des Risikomanagements sind die strategische Planung von Umsätzen, Aufwendungen, Investitionen und Finanzen, die Mittelfristplanung und Budgetierung, das Reporting und permanente Controlling. Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen nach Kostenstellen und Leistungsberichte, die vergleichsweise Betrachtung von Kennzahlen aus den verschiedenen Fachbereichen geben Hinweise auf mögliche Risikoquellen. Die Halbjahresanalyse gibt Hinweise auf Abweichungen zur Planung im Gesamtunternehmen und auf allgemeine Entwicklungstendenzen. Aus allen Auswertungen ergeben sich Empfehlungen für die Geschäftsführung. Wir stützen uns auf programmierte rechnergestützte Darstellungen und insbesondere auf die integrierten Reportingfunktionen des Programms tl1. Risikoinventur Das zuständige Personal hat die Aufgabe, die Risiken zu identifizieren und die Eintrittswahrscheinlichkeiten zu bewerten. Zum Aufspüren von Risiken zählt auch das Finden von positiven Chancen. Mit unserem Risikomanagement fördern wir das Chancen- und Risikobewusstsein unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Durch den bewussten und kontrollierten Umgang mit Risiken, die sich real beeinflussen lassen, lässt sich das Studentenwerk auf nachhaltiges Wachstum ausrichten. Es können Chancen genutzt und Wettbewerbsvorteile realisiert werden. Risikomanagementziele und -methoden Nachfolgend werden Risiken beschrieben, die nachteilige Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanzund Ertragslage haben könnten. Einzelrisiken [A] Gesamtwirtschaftliche Risiken Das Studentenwerk unterliegt den allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Chancen und Risiken in den Regionen, in denen es tätig ist. 19

20 Marktplatz der Wismarer Altstadt Beratungsstand des Studentenwerks Rostock Im Berichtsjahr ist insbesondere die Entwicklung der Rohstoffpreise mit anhaltend starker Tendenz risikorelevant. Die Tarifanpassungen einiger Branchen und die Landesentscheidung zur Einführung des Mindestlohnes von 8,50 EUR und die Übernahme in die Vertragsabwicklung der öffentlichen Auftraggeber führen zu nicht geplanten Mehraufwendungen. Mit dieser Entwicklung erhöhen sich die Risiken, Kostensteigerungen nicht mehr kontrolliert ausgleichen zu können. Im Wirtschaftsjahr 2012 fielen die Landeszuschüsse etwas höher aus als im Vorjahr. Finanzierungslücken wurden vermieden. [B] Branchenrisiken Der Hochschulraum hat dabei eine spezielle Dynamik, die hauptsächlich im politischen Risikobereich angesiedelt ist. So blieben die Studierendenzahlen auf dem konstanten Niveau des Vorjahres. Trotzdem sind wir den branchentypischen Risiken ausgesetzt. Zyklische Nachfrageschwankungen wichtiger Abnehmergruppen sowie der intensive Wettbewerb in den Absatzmärkten stellen operative Risiken dar. Dazu zählt z.b. der wachsende Leerstand in den klassischen Wohnheimen in Wismar, hier insbesondere am Friedenshof. Oftmals ist Schadensbegrenzung die einzige Form der Risikobewältigung. Nach kaufmännischen Aspekten wären bestimmte Wohnheimstandorte ein unternehmerisches Risiko. Die Entscheidungen sind jedoch aufgabenbezogen zu betrachten und stehen unter der Prämisse, dass geeignete Ersatzmaßnahmen vorliegen müssen, um risikosenkend wirken zu können. [C] Risiken aus Akquisition und Investition Akquisitions- und Investitionsprojekte sind aufgrund ihrer Zukunftsorientierung für das Wachstum des Studentenwerkes notwendig, aber auch mit komplexen Risiken behaftet. Ihre Risiken werden durch festgelegte Abläufe und Verfahren innerhalb solcher Projekte kontrolliert und reduziert. Risiken aus Akquisitionstätigkeit sind derzeit nicht erkennbar, da das Studentenwerk in diesem Bereich nachgeordnet agiert. Das Führen eines zentralen Vertragskataloges hilft vertragliche Risiken durch ungewollte Verlängerung von Laufzeiten zu vermeiden. Ausschreibungszyklen, Preisvergleiche und das Vier-Augen-Prinzip dienen der Minimierung bzw. dem Ausschluss von Vertragsrisiken. Risiken aus Investitionstätigkeiten sind vielfältig und oftmals nicht beeinflussbar, aber in den meisten Fällen kosten- und vermögenswirksam. So zeigte die Umsetzung des Cafeteriaprojektes am Südstadt- Campus zeitliche Risiken, und zwar in Gestalt einer überdurchschnittlich langen und komplizierten Baugenehmigungsphase. In der Fortsetzung des Projektes traten bauliche Risiken auf, welche finanzielle Mehraufwendungen im Bestandsbau des Wohnheimes zur Folge hatten. Dies waren nicht ausweichbare Risiken, die im Falle einer Nichtentscheidung zum Handeln die Projektausführung verlangsamt und die finanzielle Gesamtbelastung vergrößert hätten. Die zu treffenden Entscheidungen liegen im operativen Geschäft mit dem Ziel der Risikominimierung. [D] Sonstige Risiken und IT-Risiken Informationstechnischen Risiken begegnen wir mit regelmäßigen Investitionen in moderne Hard- und Software. Mit Hilfe moderner Security- Lösungen schützen wir unsere Daten und unsere Infrastruktur vor ungewollten Zugriffen und bedienen uns auch der Hilfe externer Dienstleister zur Sicherung der Datenprozesse. Täglich werden Datensicherungen vorgenommen, zugleich werden durch neue Technologien identische Daten an verschiedenen Standorten vorgehalten. Derzeit sind keine IT- relevanten Risiken in unserem 20

21 Wohnanlage DreiMaster in Wismar Unternehmen erkennbar, die den Datentransport und Datenerhalt gefährden könnten. Organisatorische Regelungen (OA) stellen sicher, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig und zeitnah erfasst werden und entsprechend den Perioden zugeordnet werden. In allen Prozessen sind automatisierte bzw. manuelle Kontrollen integriert, die die Richtigkeit der Vorgänge garantieren. [E] Interne Risiken Für das Wachstum und die weitere Stabilität des Studentenwerkes sind die Mitarbeiter die wichtigste Ressource. Die wesentlichen Risiken im Personalbereich ergeben sich durch den natürlichen Alterungsprozess, mögliche Langzeitausfälle bei anhaltender Erkrankung sowie bei der Personalbeschaffung und -entwicklung von Fach- und Führungskräften. Durch den wirtschaftlichen Aufschwung der letzten Jahre hat sich der Arbeitsmarkt für qualifiziertes Personal ausgedünnt. Grundsätzlich sind wir um die ständige Qualifikation und Schulung unserer Mitarbeiter, insbesondere derer mit Entscheidungsbefugnis bzw. im sicherheitstechnischen Bereich, bemüht. Die angebotenen fachlich qualifizierenden Seminare der ABST im Vergaberecht werden von den damit betrauten Mitarbeitern mindestens einmal jährlich besucht. TÜV-Schulungen und sonstige Seminare zum Erwerb von Berechtigungen werden regelmäßig angesetzt. Die entsprechenden Kontrollen werden beleghaft durchgeführt und durch die interne Revision geprüft. Diese prüft auch die Prozesse der Ablauforganisation und deren Einhaltung. Mit jedem Zuwachs an Leistungskapazitäten erzeugen wir neuen Bedarf, so dass die technischen Risiken in unseren Einrichtungen steigen. Die Laufzeiten der Küchentechnik in den Mensen liegen teilweise über den durchschnittlichen Nutzungsdauern. Damit steigt das Risiko für erhöhte Reparaturkosten bzw. Totalausfälle an Gerätetechnik erheblich an. Der finanzielle Spielraum für die Ersatzbeschaffungen über den Investitionszuschuss ist zu klein. Sorgsame Wartung und Austausch defekter Bauteile sind hier die einzigen leistbaren Präventionsmaßnahmen. Ein Beispiel stellt die Interimslösung der Kleinen Mensa Ulme dar. Wesentliche Umweltrisiken sind derzeit nicht erkennbar bzw. nicht abschätzbar. Gegen Risiken der Geschäftstätigkeit und des Ausfalls von Produktionsstätten bzw. des Verlustes von Eigentum durch Zutun von Dritten sind wir hinreichend versichert. Die Versicherungsleistungen wurden Ende 2012 den neuen Bedürfnissen angepasst. So konnte auch 2012 die angestrebte Ausbildung im Bereich der Systemgastronomie nicht erfolgen. Weitere sonstige Risiken sind derzeit ebenfalls nicht feststellbar. [F] Gesamtrisiko Gegenüber der letzten Berichterstattung haben sich keine gravierenden Veränderungen zur Risikoeinschätzung ergeben. Es gab auch keine Risikominderung. Die gesamtwirtschaftlichen Risiken beeinflussen immer nachhaltiger das Alltagsgeschäft. Der europäische Finanzmarkt ist weiterhin unsicher. Die Auswirkungen der EURO- und Finanzkrise auf die Realwirtschaft kann derzeit niemand mit Sicherheit prognostizieren. Das Zinsniveau der Anlagen ist unbedeutend für die Ertragslage. Unter Berücksichtigung der Auswirkungen des demo- 21

22 Kleine Mensa Ulme am Campus Ulmenstraße grafischen Wandels der Gesellschaft ist in Zukunft nicht mit einem Wachsen der Studierendenzahlen zu rechnen. Daher wird das Studentenwerk mehr auf Qualität und Ausgewogenheit seiner Leistungen denn auf Masse setzen, mit dem Ziel der Kundenbindung am Campus. VI. Prognosebericht Auf die bedarfsgerechte Entwicklung des Leistungsspektrums sowie die angemessene Profilierung des Studentenwerkes Rostock haben u.a. folgende Faktoren entscheidenden Einfluss: Bei konstanten Zuschüssen für die Erfüllung der Kernaufgaben des Studentenwerkes und gleichzeitig stärkerem Druck auf die Leistungsfähigkeit, gekoppelt mit wachsenden Kosten für die Beschaffung und steigenden fixen Kosten wird das Erbringen von sozialen Leistungen immer schwieriger. Mit unseren Finanzierungsquellen sind wir gezwungen, unsere sozialen Tätigkeiten an die äußeren Rahmenbedingungen anzupassen. Wir sehen uns auch veranlasst, unsere eigenen Möglichkeiten, z.b. die Erwägung einer Beitragsanpassung der Studierenden zu prüfen. Die Gesamtsumme der Risiken sowie Risiko-Kombinationen gefährden derzeit jedoch nicht den Fortbestand des Unternehmens. Was wir innerhalb unserer Strukturen zur Risikominimierung leisten können, stellen wir durch unser implementiertes Risikomanagementsystem sicher. Für die typischen und erkennbaren Geschäftsrisiken wird angemessen Vorsorge getroffen. Entscheidend für eine schnelle Reaktion im Risikoerkennungsfall ist die Handlungsebene. Entscheidungsebenen und Entscheidungsgrößen sind definiert. Das Führen der Geschäfte erfolgt auf der Grundlage von konzipierten Entscheidungshilfen. Im operativen Geschäft ist die kommunikative Ebene unentbehrlich. Entwicklung der Studierendenzahlen in Rostock und Wismar; Die Gestaltung der Hochschulcampus-Standorte und die damit einhergehende Konzentration an bestimmten Standorten. Besonders die Universität Rostock arbeitet intensiv an einer Raumbedarfsplanung für ihre zukünftige Standortstruktur; Umfang und Art der öffentlichen Förderung der sozialen Infrastruktur für die einzelnen Campus- Standorte; Veränderte Zugangsvoraussetzungen für das Studium Die veränderte Studienorganisation durch Bachelor- und Masterstudiengänge. Bisher können wir davon ausgehen, dass die Studierendenzahlen in Rostock sich stabil auf dem erreichten Niveau halten werden. Für Wismar ist die Situation ähnlich, wobei mit einer Stagnation der Studierendenzahl am Campus gerechnet wird. 22

23 Campus-Mensa Wismar/Außenansicht Der Hochschulstandort Wismar wird u. a. seine Fernstudiengänge inhaltlich festigen und damit eine veränderte Anforderungsstruktur schaffen. Durch den Blockunterricht am Campus entstehen neue Anforderungen an Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen. Die Altersstruktur der Studierenden verlagert sich in reifere Jahrgänge. Die Universität Rostock nimmt aktiv Einfluss auf die Neuimmatrikulationen, um mit einer guten Profilierung der Studienangebote mittelfristig eine gleich bleibende Nachfrage nach Studienplätzen zu sichern. Dabei weisen die sich neuformierenden universitären Standorte in Rostock sehr individuelle Merkmale auf. Allgemein geht der Trend zur Konzentration auf wenige große, fachlich geprägte Campus-Standorte in der Stadt: Campus Südstadt Hier wird der naturwissenschaftlich-technische Campus intensiv ausgebaut. Die eindimensionale Struktur der Mensa kann sich dem wachsenden Bedarf an Leistungen über den gesamten Tag schwer anpassen. Ihre Kapazität ist ausreichend für den Campus, aber nicht für die Kompensation von nicht vorhandenen Versorgungskapazitäten an anderen Standorten. Wir planen für 2013, im Erdgeschoss des Wohnheims in der Erich-Schlesinger-Straße 19 eine Umnutzung vorzunehmen und dort eine Cafeteria mit integriertem Mittagsangebot mit ca. 60 Sitzplätzen zu errichten. Unsere Marktbeobachtung zeigt an, dass die Wettbewerbssituation durch das Auftreten von privaten Anbietern am Campus an Schärfe zunehmen wird. Campus Ulmenstraße Die soziale Infrastruktur ist unterentwickelt. Die immer größeren Herausforderungen an Ablauforganisation, Logistik und Personal übersteigen unsere Möglichkeiten. Die Kleine Mensa Ulme ist nicht in der Lage, die vorgesehene Zahl von Studenten plus wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal ausreichend zu versorgen. Die vom Studentenwerk getragene Entwicklung in der Ulmenstraße 45 bedarf deshalb der gemeinsamen Fürsorge aller involvierten Einrichtungen. Campus Schillingallee und Campus Innenstadt Hier entstehen neue Bedarfe für die soziale Infrastruktur, die bei den Entscheidungen zu den Standortstrukturen berücksichtigt werden müssen. Im Bereich des studentischen Wohnens wächst durch die Förderung des sozialen Wohnungsbaus die Vielzahl privater Angebote für Studierende, z. B. in Wismar und Rostock. Damit entsteht eine neue Qualität des Wettbewerbs, die für das Studentenwerk enorme Anstrengungen bedeutet, seinen Marktanteil quantitativ und qualitativ zu sichern. Wir richten unsere strategischen Anstrengungen darauf, campusnahe innerstädtische Wohnlagen zu erschließen. Die innenstadtnahe Lage ist ein entscheidendes Kriterium für wohnungssuchende Studierende. Unser Ziel ist es, mit diesen Objekten eine kostendeckende Bewirtschaftung zu erreichen. Die Standorte am Friedenshof in Wismar sowie die Möllner Straße in Rostock-Lichtenhagen verlieren durch die campusferne Lage an Zuspruch. 23

24 Cafeteria E1nstein am Probetag vor der Eröffnung Mit dem Erwerb und der nachfolgenden Sanierung der Fischerstraße 2 in Wismar werden wir ein weiteres Angebot für die kurzzeitige Vermietung einrichten. Die Umsetzung ist für 2013/14 geplant. mitbestimmt. So stellen uns die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst in den nächsten zwei Jahren vor eine unglaublich große Herausforderung, um den Spagat zwischen Aufwand und Ertrag zu meistern. Die hohe Kapazitätsauslastung in Rostock im sanierten Wohnheimbereich wird auch für die Zukunft erwartet und sichert dadurch eine nachhaltige Bewirtschaftung dieser Wohnkomplexe. Unsere Wohnheime und Verpflegungseinrichtungen müssen fortlaufend Instand gehalten und saniert werden. Wir führten in diesem Jahr an einigen Häusern insbesondere Fassadensanierungen durch. Für 2013 ist die Erneuerung der Drainage für das Wohnheim in der Erich-Schlesinger-Str. 19 vorgesehen. Um die angestrebte 15 %-Versorgungsquote im studentischen Wohnen zu erreichen, bedarf es in Rostock zukünftig einer gezielten Standortentwicklung und auch zusätzlicher Investitionen. Wir werden deshalb alle an uns herangetragenen Projekte auf Eignung und nachhaltige Bewirtschaftung prüfen. Weiterhin werden wir die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten innerhalb des Bestandes nutzen, um zusätzlichen Wohnraum für Studierende zu schaffen. Dazu wird es notwendig sein, Fördermöglichkeiten zu erschließen und Eigenmittel sowie zinsgünstige Kredite, z. B. über KfW-Programme, in Anspruch zu nehmen. Wohnimmobilieneigentum wird zukünftig neben dem Erbbaurecht eine stabile Basis für die Wirtschaftlichkeit des Bereiches Wohnen bilden. Die wirtschaftliche Situation des Studentenwerkes Rostock wird neben der Anzahl der zu betreuenden Studierenden auch maßgeblich durch die zur Aufgabenerfüllung bereitgestellten Landeszuschüsse Das Studentenwerk Rostock hat sich als wirtschaftlich leistungsfähiges soziales Unternehmen entwickelt. Auch zukünftig ist es notwendig, dass das Land eine auskömmliche Finanzierung für die Durchführung der Aufgaben sicherstellt. Dazu gehört auch eine kontinuierliche, langfristige und ausgewogene Erstattungspolitik für die Leistungen zur Durchführung der Ausbildungsförderung zu 100 %. Ebenso sollten für die Bewirtschaftung und planmäßige Instandhaltung der Mensen und sonstigen hochschulgastronomischen Einrichtungen in angemessenem Umfang Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das Erfordernis einer gemeinsam abgestimmten Infrastrukturentwicklung an den Standorten der Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes ist eine Aufgabe, die Land, Kommunen, Hochschulen und Studentenwerk nur in partnerschaftlicher Zusammenarbeit meistern können. Nach Abschluss der Generalplanung im Jahr 2013 werden wir die notwendigen Entscheidungen treffen, um 2014 mit der baulichen Umsetzung des Projektes beginnen zu können. Es ist unser erklärtes Ziel, der Versorgung am Standort Ulmenstraße ab 2015 ein neues Gesicht geben zu können - das Collegium Album wird der erste Teil eines multifunktionalen Versorgungskomplexes. Die Leistungsfähigkeit unserer sozialen Serviceangebote für ein erfolgreiches Studieren werden wir weiter profilieren und optimieren. Dazu gehören soziale Projekte, Beratungsleistungen, unser Beitrag zur familienfreundlichen Hochschule, aber auch die Förderung studentischer Initiativen auf kulturellem 24

25 Wismar, Wasserstr. 4 - Sonnenkollektoren auf dem Dach Maisonettwohnung und sportlichem Gebiet sowie die aktive Mitwirkung an der internationalen Ausrichtung der Hochschulen. Die fachlich kompetente Beratung aller BAföG-Antragsteller, die zügige Bearbeitung der BAföG-Anträge sowohl für die Studierenden an unseren Hochschulen als auch für die deutschen Studenten, die in Schweden studieren, ist der Qualitätsanspruch der Mitarbeiterinnen der Abteilung Ausbildungsförderung. Die finanzielle Absicherung des Studiums für sozial schwächere Studierende ist eine wichtige Aufgabe für die Wahrung der Chancengleichheit der Studierenden im Studium. Dem dient auch die Beratung zu alternativen Optionen zur Studienfinanzierung. Seit Jahren folgen wir hohen und anspruchsvollen Zielen, die nur mit Kontinuität und Ausschöpfung aller Reserven umzusetzen sind. Es ist umso wichtiger, dass nicht nur wir, sondern auch unsere Studentenwerksgremien und die ministeriellen Landesorgane diese Entwicklungen unterstützen, damit die Studentenwerke in M-V nicht hinter der Entwicklung der Hochschulen zurückbleiben. Wir haben in den letzten Jahren unsere wirtschaftliche Stabilität und die Fähigkeit, Leistungswachstum zu generieren, unter Beweis gestellt. Dabei steht die Qualität der erbrachten Leistung an erster Stelle und - wo möglich - wird sie mit quantitativen Erweiterungen verbunden sein. Der Gradmesser ist die Akzeptanz unserer Dienstleistungen, bei denen für die wir da sind. Uns bewusst wahrzunehmen, heißt Anerkennung für Geleistetes. Wir bauen auf das Erreichte und schaffen neue Grundlagen in der Gegenwart für die zukünftige Gestaltung des Lebensraums Hochschule.»Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.«rostock, 27. April 2013 Studentenwerk Rostock Anstalt des öffentlichen Rechts A. Einstein Dr. Dieter Stoll Geschäftsführer 25

26 Antje Michael Personalreferentin PERSONALWESEN Per waren von den 166 Beschäftigten 159 aktiv anwesend. Eine junge Mitarbeiterin befand sich in Elternzeit. 4 Mitarbeiter/innen befinden sich in der Freistellungsphase und eine Mitarbeiterin in der aktiven Phase der Altersteilzeit. Bei einer Mitarbeiterin hatte die Lohnfortzahlung geendet. 4 Beschäftigte sind im Rahmen von ESF-geförderten Projekten tätig. Der Anteil der weiblichen Mitarbeiter/innen am Gesamtpersonal betrug zum Jahresende 76,51 %. Von den Beschäftigten arbeiteten 61,6 % in Teilzeit per Sie konzentrieren sich in der Abteilung Verpflegungsbetriebe mit einem Anteil von 75 %. 4 Mitarbeiter/innen haben in dem Berichtsjahr das 25-jährige Dienstjubiläum begangen. Eine Mitarbeiterin feierte das 40-jährige Dienstjubiläum. Die Ausbildung unseres Azubis zum Bürokaufmann wurde fortgesetzt. Er begann das 3. Ausbildungsjahr. Für die Abteilung Verpflegungsbetriebe arbeiten wir an einem Konzept für die Gewinnung von jungen Frauen und Männern für den Ausbildungsberuf des Systemgastronomen. Im Jahr 2012 waren große Anstrengungen erforderlich, um trotz der angespannten Personalsituation die Aufgabenerfüllung zu sichern. Der Ausfall mit Anspruch auf Lohnfortzahlung (außer Urlaub) betrug im Geschäftsjahr insgesamt Arbeitstage. Das entspricht den Soll- Arbeitstagen von rund 10 Beschäftigten. Für die schnelle Rückkehr zur gewohnten Leistung, gibt es das betriebliche Eingliederungsmanagement, das den betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hilft, sich zügig in den Arbeitsprozess zu reintegrieren. Aufgrund des hohen Anteils von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die über 50 Jahre alt sind - er liegt bei 70 % - haben wir ein Ü-50 Programm zur langfristigen Gestaltung der Personalentwicklung gestartet. Mit den betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden Gespräche geführt, die in eine individuelle berufliche Zeitplanung münden. Eine weitere Maßnahme ist die zielgerichtete Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in und für ihre Aufgabenerfüllung. Die notwendigen Pflichtqualifikationen für den Umgang mit technischen Systemen werden erfasst und betreut sowie individuelle Zusatzqualifikationen vereinbart. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für die Bewältigung neuer Anforderungen unserer Dienstleistungen. Im Studentenwerk erfüllten zum Stichtag Schwerbehinderte/ Gleichgestellte ihre Arbeitsaufgaben. Das Studentenwerk bietet diesen Mitarbeiterinnen angemessene Unterstützung. Mit einem Anteil an den Gesamtbeschäftigten von 11,47% im Jahresdurchschnitt wird die geforderte Quote von 5% weit überschritten. Antje Michael Personalreferentin 26

27 Monika Kröger Innenrevisorin INNENREVISION/ ORGANISATION Die Stabstelle Innenrevision/Organisation ist dem Geschäftsführer direkt unterstellt. Sie nimmt folgende Hauptaufgaben wahr: die kritische Beurteilung der Ablauforganisation; der Ordnungsmäßigkeit der Inventurdurchführung sowie deren Auswertung im Bereich der Lebensmittel und des Leergutes der Verpflegungsbetriebe; die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten; die Feststellung von Fehler- und Verlustquellen; die Erarbeitung entsprechender Verbesserungsempfehlungen. Die Prüfungstätigkeit der Innenrevision erfolgt auf der Grundlage eines Revisionsarbeitsplanes. Die Prüfungen erstrecken sich auf alle Abteilungen des Studentenwerkes, ausgenommen die Abteilung Ausbildungsförderung. Diese verfügt über eine eigene Förderungsprüferin. Im Wirtschaftsjahr 2012 wurden 13 Revisionen durchgeführt, u. a. die Prüfung der Übergabe/Übernahme der Anlagegüter- Bestände in den Mensen St.-Georg-Straße und Kleine Mensa Ulme, die Endprüfung des DAAD-Projektes per bzgl. des Verwendungsnachweises für 2011 und der Erstellung des Prüfvermerks, des Ablaufs der Vergaben in der Abt. Verpflegungsbetriebe, diverser Verträge und der Neuordnung des Vertragskataloges. Außerdem ist die Innenrevisorin Verhandlungsleiterin bei Angebotsöffnungen. Ihr obliegt die Organisation der Inventuren der Warenbestände und des Leergutes in den Einrichtungen der Verpflegungsbetriebe. Unter der Regie der Innenrevision werden Inventuren des beweglichen Anlagevermögens des Studentenwerkes vorgenommen. Im Jahr 2012 wurden die Anlagegüter der Abteilung Liegenschaftsmanagement einer Inventur unterzogen. In ihrer Funktion als Organisator zeichnete diese Stabstelle u. a. verantwortlich für die Aktualisierung und Führung des Organisations-Handbuches und die Übersendung aktueller Presseartikel an das Deutsche Studentenwerk (DSW). Die Sitzungen des Verwaltungsrates und des Vorstandes wurden vor- und nachbereitet. Die fachliche Weiterbildung erfolgt u. a. durch Teilnahme an DSW-Tagungen, Tagungen der Arbeitsgruppe Innenrevision und Seminaren z. B. zur Vergabepraxis. von Verwendungsnachweisen zu ausgereichten Zuwendungen für Geräte und Ausrüstungen sowie für Verpflegungszuschüsse des Vorjahres; Monika Kröger Innenrevision/Organisation 27

28 Katja Terpe Controllerin CONTROLLING Die Stabstelle Controlling ist eine neu zugeordnete Stelle, die direkt dem Geschäftsführer unterstellt ist. Hauptziel des Controllings im Studentenwerk ist die ergebniszielorientierte Koordination, damit die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten werden. Das Controlling nahm im Wirtschaftsjahr 2012 folgende Aufgaben wahr: Analyse des Ist-Zustandes des Controllings; Neukonzeption der Planungsprozesse und Planungsverantwortlichkeiten zur Erstellung des Wirtschaftsplanes; Aufstellen des Wirtschaftsplanes (Erfolgs-, Investitions- und Finanzplan); Implementierung und Weiterentwicklung von Monatsberichten und Kennzahlen; Mitwirkung an der Erstellung des Geschäftsberichtes; Erhebung von Daten für das Benchmark der Studentenwerke; Mitarbeit an der Halbjahresanalyse. Die Entwicklung des Controllings im Studentenwerk zielt auf eine höhere Transparenz der Kennzahlen zu den erbrachten Dienstleistungen der Leistungsbereiche studentisches Wohnen, Verpflegungsbetriebe, Soziale Dienste und Ausbildungsförderung ab. Damit wird sichergestellt, dass frühzeitig Abweichungen identifiziert und Gegensteuerungsmaßnahmen in Abstimmung mit den Abteilungsleitern erarbeitet werden. Dazu findet ein intensiver Austausch mit den Abteilungsleitern/Bereichsleitern sowohl bei der Erstellung des Wirtschaftsplanes als auch bei der Analyse monatlicher Berichte statt. Katja Terpe Controllerin 28

29 Petra Tröbner Abteilungsleiterin Finanzierung/Investitionsprojekte FINANZIERUNG/ INVESTITIONSPROJEKTE Die wirtschaftliche Tätigkeit des Jahres 2012 erfolgte auf der Grundlage des bestätigten Wirtschaftsplans 2012 vom und der Änderung des Investitionsplanes vom Die gesetzten Ziele konnten im Wesentlichen erreicht bzw. überboten werden. Die über das Jahr erstellten Reportings im Rahmen des Risikomanagement und die Jahresrisikoinventur bestätigen eine stabile und kontinuierliche Jahresentwicklung, wobei den gestiegenen Ausgaben ein ausgewogener Anstieg der Einnahmen gegenübersteht. Dem nach kaufmännischen Grundsätzen und wirtschaftlichen Prinzipien arbeitenden Studentenwerk standen bei der Bewältigung seiner gesetzlichen Aufgaben im Berichtsjahr - neben den eigenen erwirtschafteten Mitteln - folgende Landesmittel zur Verfügung: Durch das anhaltend niedrige Zinsniveau bleiben die Zinserträge unter dem Planansatz und dem Vorjahresertrag. Für neue Fremdmittelaufnahmen konnten langfristig niedrige Zinssätze gebunden werden. Die seit 2009 anhaltende Investitionstätigkeit im Bereich Studentisches Wohnen wurde fortgesetzt. Investitionsgeschehen Aus dem Immobilienangebot der OSPA wurden zwei studentische Wohnobjekte im Rostocker Bahnhofsviertel käuflich erworben. Für die Objekte in der Gerhard- Hauptmann- Straße 16 und St.- Georg- Straße 101 wurden 3,3 Mio. EUR Fremdmittel aufgenommen und 1,2 Mio. EUR Eigenmittel eingesetzt. Insgesamt stehen 112 studentische Wohnheimplätze in 3-er WGs mit Küche und Bad zur Verfügung. Aufwandserstattung für das Amt für Ausbildungsförderung 1.214,5 TEUR; Zuschuss für Gemeinschaftsverpflegung der Studierenden 1.200,8 TEUR; Zuschuss für Geräte und Ausrüstungen 54,0 TEUR. Die bewilligten Mittel kamen 2012 nach einer vorläufigen Haushaltsfreigabe im 2. Halbjahr vollständig zur Auszahlung. Der Zuschuss im Verpflegungsbereich lag über dem Planansatz. Der Betrag wurde nach Vorliegen der Hochrechnung der Halbjahresanalyse aufgestockt und lag um 61 TEUR höher als im Vorjahr. Der Geräteinvestitionszuschuss wurde mit 52,5 TEUR nicht vollständig verwendet. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wurde mit dem Jahresabschluss 2012 nachgewiesen. Im Juni wurde ebenfalls das Haus 4 in Warnemünde von der Hansestadt Rostock für 900 TEUR käuflich erworben. Nach Ablauf des Nutzungsvertrages konnte diese seit Jahren vom Studentenwerk betriebene studentische Wohnanlage für 96 Studierende erhalten bleiben. Auch hier wurde ein Teil des Kaufpreises fremdfinanziert über über das KfW-Programm Sozial Investieren. Im Mai wurde das sanierungsbedürftige Nachbargebäude des Wohnkomplexes DreiMaster in der Wismarer Fischerstraße 2 von der Hansestadt käuflich erworben. 29

30 Wismar, Wasserstr. 4 - Straßenansicht Wismar, Fischerstr. 4 Fassade Hier sollen nach der Sanierung etwa 9 Plätze mit Gemeinschaftsräumen für die Kurzzeitbelegung zur Verfügung stehen. Zur planerischen Umsetzung des Projektes Collegium album in der Ulmenstraße 45 wurde ab September ein VOF- Verfahren zur Beauftragung eines Generalplaners durchgeführt. Der Wettbewerb endete im Februar 2013 mit Vertragsunterzeichnung für die Leistungsphasen 3-5. Sonstige Investitionen Entsprechend des Investitionsplanes wurden die Landeszuschüsse für Geräte und Anschaffungen in Höhe von 52,5 TEUR für dringende Ersatzbeschaffungen von Küchentechnik verwendet. Das Transportband der Spültechnik in der Mensa Süd wurde ersetzt und u. a. die Geschirrspülanlage in der Essenausgabe der Ulmenstraße 69 (gehört zur Kleinen Mensa Ulme) wurde nach hygienischen und arbeitstechnischen Anforderungen umgestaltet. Mit Erteilung der Baugenehmigung Ende des Jahres begann mit Schaffung der Baufreiheit die Umsetzung des Projektes zur Einrichtung einer Cafeteria im Erdgeschoss des Wohnheimes der Erich-Schlesinger- Straße 19. Die Arbeiten werden im 2. Quartal 2013 beendet. Petra Tröbner Abteilungsleiterin Finanzierung/Investitionsprojekte Entwicklung Finanzen in T Kassen- u. Bankguthaben Verbindlichk. geg. Kreditinstituten 30

31 Finanzierung des Studentenwerks % Umsatzerlöse 18 % Landeszuschuss zur Bewirtschaftung einschließlich Aufwandserstattung BAföG 12 % Semesterbeiträge 2 % sonstige Erträge Entwicklung der Erträge aus Umsatzerlösen und Landeszuschüssen TEUR Umsatzerlöse Landeszuschüsse 31

32 Sabine Jagusch Abteilungsleiterin Verpflegungsbetriebe Unsere erfolgreichen Teams bei Mensa des Jahres 2012 VERPFLEGUNGSBETRIEBE Das Studentenwerk Rostock bewirtschaftet an vier Standorten Produktionsmensen. Abwechslungsreiche und ernährungsphysiologisch ausgewogene Angebote stehen täglich auf dem Speiseplan. Die Mittagsverpflegung wird komplett in Komponenten angeboten. Dadurch kann sich jeder Gast sein Menü nach eigenem Geschmack selber zusammenstellen. Das Angebot Vital Theke für eine gesundheitsförderliche und vollwertige Ernährung in der Mensa ist erfolgreich etabliert. Zielgruppenspezifische Angebote wurden weiter entwickelt und dem Bedarf angepasst. Vegane Angebote; Vegetarische Angebote; Glutenfreies Tagesgericht; Kennzeichnung laktosefreier Komponenten; Nährwertangaben über die Speiseninformationssysteme; Kinderteller; To-go-Dessert. Im Jahr 2012 wurde ein Mensaausschuss neu formiert. Im Ausschuss engagieren sich überwiegend Studierende, aber auch Mitarbeiter der Hochschulen. Ziele der Ausschussarbeit sind es, Transparenz für unsere Arbeit zu erzeugen; Verpflegungsangebote weiterzuentwickeln; Unsere Kleine Mensa Ulme erbringt Höchstleistungen um eine ansprechende Versorgung zu erreichen: Wir erreichen damit eine partielle Bedarfsdeckung für den universitären Campus. Die Platzkapazität konnte zum Beginn des Sommersemesters um 74 Plätze erweitert werden. Diese Maßnahme ist hilfreich, löst jedoch die Standortprobleme nicht dauerhaft. Mit dem weiteren Ausbau des Universitätscampus Ulmenstraße ist der erforderliche Ausbau der Versorgungsleistungen für Studierende und Mitarbeiter zu berücksichtigen. Den Mensagästen wurden im Jahr 2012 durch Aktionsangebote Abwechslungen zum Speiseplan und kulinarische Köstlichkeiten geboten. Auch die Aktion Tandem -Studentenwerke im Dialog mit dem Partner, dem Studentenwerk Freiberg und die Begrüßung der Studierenden zum Semesterbeginn mit der Aktion Scharfer Start waren Höhepunkte in den Mensen. Für unsere Partner wurden zahlreiche Service-Leistungen erbracht. Benannt seien hier der Akademische Jahresempfang der Wissenschafts- und Hochschulregion Rostock, der Jahresempfang der Hochschule Wismar und die Jahresabschlussfeier für ausländische Studierende an der Universität Rostock. Beim Wettbewerb des Hochschulmagazins UNICUM erreichte die Mensa Süd den Titelgewinn Mensa des Jahres Das Team konnte besonders in den Kategorien Geschmack und Angebotsvielfalt punkten. Die Mensa St.-Georg-Straße erreichte den 2. Platz in der Kategorie Service. Probleme, Kritiken und Wünsche der Gäste zu besprechen; gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Sabine Jagusch Abteilungsleiterin Verpflegung 32

33 Flying Buffet Mensa-Power Verteilung der Portionen gesamt Produzierte Portionen wgb % HMT 7% Gäste 37% Schulen 6 % Schulen 13 % Bedienstete Anwesenheitskost 71 % Studenten 43% Gäste 20% HMT Portionen Studenten und Bedienstete % Bedienstete 85% Studenten Defizitdeckung Verpflegung 100 % 80 % 60 % 40 % 20 % 0 % Landeszuschuss Semesterbeitrag 33

34 Anke Wichmann Sozialberaterin SOZIALES/ INTERNATIONALES Mit Jahresbeginn wurde der Bereich Soziales um die Bezeichnung Internationales ergänzt und zeigt nun auch nach außen, dass die seit Jahren vorhandene Ausrichtung zu Fragen internationaler Studierender und Migranten zum Themenfeld gehört. Innerhalb der Sozialberatung wurden im Jahr 2012 an den Standorten Rostock und Wismar insgesamt 667 Konsultationen von Studierenden wahrgenommen. Die Anzahl der Beratungskontakte ist im Vergleich zum Vorjahr um zehn Prozent gestiegen ohne die eingesetzte Zeit für Beratungen zu senken. Im Einzelnen sind Hilfen für die Bewältigung des studentischen Lebensalltags sowie für Studierende mit Kind, chronisch kranke und behinderte Studierende oder ausländische Studierende gefragt. Anfragen per , haben an Umfang im Vergleich zum Vorjahr nochmals um ein Viertel zugenommen. Der persönliche Kontakt in den Beratungsgesprächen ist Studierenden nach wie vor wichtig; der Versuch, die Einzelberatungsanfragen durch Workshop-Angebote zu kompensieren, fruchtet nicht befriedigend. Die anhaltende Themen-Fokussierung der Ratsuchenden auf Orientierungs- und Entscheidungshilfe sowie auf Stärkung von Problemlösungs- und Selbstkompetenz begründet die ungebrochene Nachfrage nach zeitlich ausgedehnten Konsultationen (45 60 min). Jahr Das Beratungs- und Betreuungsangebot richtet sich auch an internationale Studierende. Diese Beratungsgespräche dauern länger, da sich entweder sprachliche Schwierigkeiten oder/und kulturelle Unterschiede auf die Dauer der Beratungsgespräche auswirken. Um die Beratung ausländischer Studierender effektiver zu gestalten, haben sich Info-Sammlungen aus dem PROFIN-Projekt ( in Zusammenarbeit mit Universität Rostock und Hochschule für Musik und Theater Rostock zur Verbesserung der Integration) bewährt. Ihre Aktualisierung erfolgt durch das ESFgeförderte Projekt Bürgerarbeit. Behinderte oder chronisch kranke Studierende artikulierten einen deutlich geringeren Beratungsbedarf als im Vorjahr. Innerhalb dieser Gruppe zeichnet sich ein Trend von vermehrter Nachfrage von psychisch beeinträchtigten Studierenden ab. Die Beratung Studierender mit besonderen Lebenslagen bleibt ein Schwerpunkt in der Beratungstätigkeit. Unsere Beratungstätigkeit leistet u.a. Unterstützung bei der Sammlung von spezifischen Informationen; Vermittlung an bestehende Netzwerke; Erstellung von Veröffentlichungen; Betreuung unterschiedlicher Projekte und Vergabe von Freitisch-Karten. Persönliche Konflikte Bei den Beratungsgesprächen sind folgende Themen relevant: Studierende mit Kind machen den größten Anteil Studierender in besonderen Lebenslagen aus. Schwankende Nachfragen verweisen auf wechselnde Umstände für Studierende in besonderen Lebenslagen. Studienorganisation, Studienfachwahl, Sonderstudienpläne, Motivation, Übergang in den Beruf; Doppelbelastung durch Studium mit Kind oder mit Krankheit; interkulturelle Erfahrungen; 34

35 finanzielle Fragen und Probleme (nur im April und Juli überwiegend); Fragen zu sozial- sowie versicherungsrechtlichen Bestimmungen und Regelungen; Erstsemesterberatung, Orientierungs- und Klärungshilfe; Vermittlung in Netzwerke aus anderen Institutionen oder Beratungseinrichtungen im Umfeld der Hochschulen oder der Kommune. Die seit Jahren hohe Nachfrage führte ab dem IV. Quartal erstmalig zu einer Warteliste (14 Wochen, Ende Oktober). Ab Mitte des Jahres zeigte sich der StuRa der Universität Rostock kooperativ, um aus Studenten-Beiträgen beim AStA zusätzliche Beratungsstunden unterbreiten zu können, jedoch konnte es bis Jahresende auch wegen der zwischenzeitlichen StuRa-Neuwahl - nicht gelingen, eine weitere Honorarkraft unter Vertrag zu nehmen. An beiden Standorten wurden sowohl studienleistungsbezogene Fragen als auch Beziehungsprobleme und weitere persönliche Konflikte angesprochen, welche jeweils als stark belastend und damit beratungsrelevant einzuschätzen sind, um den beabsichtigten Studienfortschritt zu sichern. Auch 2012 wurden insbesondere am Standort Rostock bestimmte Problematiken über ein Gruppenangebot betreut. 111 Studierende nahmen mit 41,5 Stunden Beratungsleistung in Anspruch, die mit einer Quote von 2,6 Stunden je Ratsuchenden effizient erscheint. Dabei haben die Workshops den Anspruch, bei den Studierenden frühzeitig (möglichst präventiv) studienförderliche Dispositionen zu entwickeln, wohingegen mit der Einzelberatung Anpassungsleistungen herzustellen sind, die sich erst aus aktuellen Studienerlebnissen heraus als notwendig darstellen und i. S. der Studierfähigkeit zu bearbeiten sind. Der Arbeitskreis Studium und Behinderung setzte seine Aktivitäten zur Vernetzung der Behindertenbeauftragten der Universität Rostock, des Sozialreferats beim AStA der Universität Rostock und der Sozialberaterin des Studentenwerkes im Berichtsjahr 2012 fort. Weitere Mitarbeit erfolgte: im Arbeitskreis ausländische Studierende (AKAS) sowie in der AG Internationales des Vereins Rostock denkt 365 in Rostock; Beteiligung am ZIA-Netzwerk (Netzwerk für Integration, Zuwanderung und Antidiskriminierung) Wismar. An der Hochschule Wismar bestehen zudem enge Arbeitskontakte zu den Projektmitarbeitern der Familiengerechten Hochschule. Weitere Aktivitäten des Bereiches Soziales/ Internationales in 2012 waren: Beteiligung an den Hochschulinformationstagen der Universität Rostock und der Hochschule Wismar im Frühjahr des Jahres; Bereitstellung von Material für bzw. Teilnahme an Veranstaltungen des Akademischen Auslandsamtes der Universität Rostock; Betreuung für eine ausländische Studentin mit Kind ; Text-Korrekturen für ausländische Studierende mit Abschlussarbeiten; Organisation von Workshops zur Förderung sozialer und Studien-Kompetenz Studierender; 35

36 Polnische Gäste der Universität Gdansk mit Sozialberaterin, Frau Wichmann, (2. von rechts) in Kooperation von AStA der Universität Rostock und der Hochschule für Musik und Theater und dem Studentenwerk wurde zum wiederholten Mal eine Kinderweihnachtsfeier auf dem Campus Ulmenstraße durchgeführt; Betreuung des 14-tägigen stattfindenden Inter- Treffs. Die Darlehensvergabe im Studentenwerk Rostock erfolgt über einen Vergabeausschuss; dieser trat im Berichtsjahr 2012 zu acht Beratungen zusammen, was bedeutet, dass je Antrag mindestens eine Beratung einberufen wird und die Anträge jeweils zu unterschiedlichen Zeiten und nicht standardisierbar eingehen. Erstmalig kam ein Flyer mit Studentenwerksinformationen rund um s Studium zum Einsatz, beispielsweise als Ergänzung zu den Beratungsangeboten für die Hochschulen. Neben der Website Soziales wurde die Website Studium International redaktionell betreut. Durch eine Projektmitarbeiterin konnte zusätzlich eine Facebook-Seite vom Studentenwerk eröffnet werden, über die allgemeine hochschulrelevante und regional spezifische oder Regionen übergreifende Themen Studierender kurzfristig an diese weitergeleitet werden konnten. Schon im ersten Jahr wuchs die Fan-Gemeinde auf mehr als 500 Freunde. Über die Projektarbeit gelang es, Online-Infos für alle Studierende aktuell bereitzustellen. Darlehensfonds Es wurden 336 Darlehen in Höhe von Euro bewilligt. Die Zahl der Darlehensnehmer stieg um 8 %, bei gleichzeitig sinkender Darlehenssumme. Hinter jedem der Darlehen verbirgt sich eine individuelle Notlage, deren kurzfristige Beseitigung zur uneingeschränkten Fortsetzung des Studiums durch konkrete Hilfe beseitigt wird. Aus dem Härte-Fonds des DSW wurden im Berichtsjahr acht Darlehen gewährt. Eine Darlehenssumme von insgesamt Euro ergibt ein durchschnittliches Darlehen von Euro, welche etwa 10 % unter dem der durchschnittlichen Höhe vom Vorjahr liegt. Internationale Aktivitäten Die Fortsetzung der Partnerschaft zwischen dem Studentenwerk Rostock und der Universität Gdansk wurde aktiv fortgesetzt; im April 2012 besuchten neun deutsche Studierende den Campus der Universität Gdansk, um sich mit einer Gruppe polnischer Studierender über die jeweiligen Studienbedingungen in den Nachbarländern auszutauschen. Der Inter-Treff, der 14-tägig montags deutsche und ausländische Studentinnen und Studenten zum Austausch über unterschiedlichste Themen einlädt, ist zu einer beliebten Adresse in Rostock geworden. Nach Abschluss des PROFIN-Projektes wurde mit Jahresbeginn in die Räumlichkeiten auf dem Uni-Campus, Parkstraße 6 eine Servicestelle und Begegnungsstätte für internationale Studierende als Kooperation zwischen Universität und Studentenwerk eröffnet. In Kooperation von Studentenwerk, Universität Rostock und Freiem Studentenorchester wurde im Dezember ein Benefizkonzert zugunsten bedürftiger syrischer Studierender veranstaltet, in dem rund Euro gesammelt werden konnten; zuvor waren nach dem gemeinsamen Aufruf von Studentenwerk und Universität auf dem Spendenkonto des Studentenwerkes rund Euro eingegangen. Anke Wichmann Sozialberaterin 36

37 Beratungen im Bereich Soziales/ Internationales Allgemeine Sozialberatungen Rechtsberatungen Psychologische Beratungen Untergliederung Sozialberatungen % Studierende allgemein 34% s 20 % Studierende mit Kind 9% Behinderte und chronisch Kranke 16 % ausländische Studierende 37

38 Korinna Hahn Abteilungsleiterin Liegenschaftsmanagment LIEGENSCHAFTSMANAGEMENT Das Studentenwerk unterhielt im Berichtsjahr 2012 insgesamt Wohnheimplätze an zwölf Standorten in Rostock und Wismar. Unser Angebot an Wohnplätzen wurde gut angenommen. Von den studentischen Mietern werden Einzelapartments oder kleine Wohngemeinschaften bevorzugt. Wir richten uns auf die gewünschten Standards der Studierenden durch die Erweiterung des Bestandes an Einzelzimmern bzw. Einzel-Apartments ein. Vormals als Zwei-Bett-Zimmer genutzte Wohneinheiten wurden umgerüstet und stehen für die Nutzung als Eltern-Kind-Zimmer oder große Einzelzimmer zur Verfügung. Mit unseren Serviceleistungen, wie der Betreuung durch studentische Tutoren in jedem Wohnobjekt oder Sport- und Kulturangeboten in den Wohnanlagen, verbessern wir die Attraktivität unserer Standorte. Im Jahr 2012 konnten wir unser Angebot an studentischem Wohnraum und damit den Anteil des Studentenwerkes am studentischen Mietmarkt festigen und erhöhen. Durch den Erwerb von Haus 4 auf der Richard-Wagner-Straße konnte unsere Präsenz am Campus Warnemünde gesichert werden. Spitzenauslastungen von 98 % im sanierten Bereich verdeutlichen den Trend der letzten Jahre hinsichtlich der Nachfrage nach individuellem Wohnraum mit modernen Ausstattungsmerkmalen. Die neu erworbenen Objekte im Rostocker Bahnhofsviertel entsprechen den von den Studierenden gewünschten zeitgemäßen Standards. Die Objekte Störtebeker und Drei-Master in Wismar wurden von den studentischen Mietern 2012 stark nachgefragt. Wartelisten weisen auf die Beliebtheit dieser ansprechenden Objekte hin. Die Auslastung liegt 2012 bei 100 %. Zu den sozialen Maßnahmen gehören regelmäßig durchgeführte Mieterversammlungen sowie die aktive Arbeit mit den studentischen Tutoren. Sie fördern die Kommunikation zwischen den Mietern und den verantwortlichen Mitarbeitern des Studentenwerks. So wurde die Feier zum Erhalt des Wohnheimes in Warnemünde nach dem Ankauf durch das Studentenwerk gemeinsam organisiert und begangen. Mit dem Erwerb von zwei weiteren Wohnimmobilien im Bahnhofsviertel von Rostock konnten wir an von den Studenten favorisierten Innenstadtlagen Wohnangebote hinzugewinnen. Unsere langfristige Strategie ist darauf ausgerichtet, campusnahe innerstädtische Wohnlagen für das studentische Wohnen zu erschließen. Dies trifft für beide Hochschulstädte Rostock und Wismar zu. 38

39 Mensen und Wohnheime Die Dienstleistungen am Campus wurden weiter ausgebaut. Mit der Schaffung der Abteilung Liegenschaftsmanagement wurde die organisatorische Grundlage für die effiziente Betreuung des vergrößerten Immobilienbestandes in wirtschaftlicher Hinsicht geschaffen. Die optimale Objektbewirtschaftung wurde durch Reparaturen und Instandhaltungen der Anlagentechnik unterstützt. Wohnheime Rostock Ulmenhof, Ulmenstr. 22 St.-Georg-Straße E.-Schlesinger-Straße 19 A.-Einstein-Straße 28/29 Max-Planck-Straße 1-5 Möllner Straße 11, Haus Bett- Zimmer Bett- Zimmer Bettplätze gesamt Möllner Straße 11, Haus Positive Effekte durch die Einführung eines Ener- Richard-Wagner Str. 30/ giemanagements mit Energieoptimierungsanlagen, St-Georg-Str Wärmerückgewinnungsanlage bzw. Erneuerung Gerhart-Hauptmann-Str technischer Einrichtungen an den Wohnobjekten Rostock gesamt verringern die Kostenbelastung durch Preissteigerung der Medienversorger. Wismar Bürgermeister-Haupt-Str F.-Wolf-Straße 23 A/B Der Einbau moderner Be- und Entlüftungstech- F.-Wolf-Straße 25 A/B niken in der Kleinen Mensa Ulme verbessert die Störtebeker/DreiMaster Arbeitsbedingungen. Für die geplante Teilsanierung Wismar gesamt wurden die notwendigen vorbereitenden Maßnah- Studentenwerk gesamt men begonnen, um eine möglichst störungsfreie Produktionszeit zu gewährleisten. Laufende Instandhaltungen und Schönheitsreparaturen in allen Häusern sicherten den soliden Standard unserer Wohnanlagen. Die Fassadensanierung am Objekt Möllner Str. 11 konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Das Haus wirbt nun durch die attraktive Außengestaltung mit aufgebrachtem Logo für das Studentenwerk. Korinna Hahn Abteilungsleiterin Liegenschaftsmanagement 39

40 Rostock, St.-Georg-Straße Gästewohnung Malmö Anteil am studentischen Wohnungsmarkt in Rostock und Wismar 20 % 18 % 16 % 14 % 12 % 10 % 8 % 6 % 4 % 2 % 0 % Rostock Wismar Anzahl sanierter und unsanierter Wohnheimplätze unsaniert saniert 40

41 Regina Lill Abteilungsleiterin Ausbildungsförderung AUSBILDUNGSFÖRDERUNG Inland Insgesamt stellten Studierende im Zuständigkeitsbereich des Amtes einen Antrag auf Erstund Weiterförderung. Im Inland sind die absoluten Antragszahlen im Vergleich zum Vorjahr um 354 gesunken. Davon wurden Anträge beschieden, davon 417 Anträge auf Aktualisierung des elterlichen Einkommens. Erst- und Weiterförderungsanträge Inland Antragstellung 2011 Erstanträge Weiterförderungsanträge Bescheide erhielten 2012 differenziert nach den Hochschulstandorten: Ausland Antragstellung Studierende der Universität Rostock; Studierende der Hochschule Wismar; 82 Studierende der Hochschule für Musik und Theater Rostock und 53 Studierende des Baltic College Schwerin. Erstanträge Weiterförderungsanträge Ausland Im Auslandsamt Schweden wurden insgesamt Anträge auf Ausbildungsförderung gestellt. Damit erhöhte sich die Zahl der Antragsteller im Vergleich zum Vorjahr um 217 Bescheide einschließlich der 117 Aktualisierungsanträge. Damit erhielten Studierende bundesweit Ausbildungsförderung für das Studium in Schweden. Aktualisierungsanträge Antragstellungen Inland Ausland Widersprüche Der durchschnittliche Förderungsbetrag monatlich betrug 455,57 EUR. Inland Ausland Im Jahr 2012 investierten Bund (65 %) und Land (35 %) insgesamt EUR. 41

42 Bundesverwaltungsamt Köln 2012 Widersprüche Anfragen Datenabgleich (Meldungen) Klagen (Verwaltungsgericht SN) Offene Insgesamt Insgesamt haben 80 Studierende im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes Rostock einen KfW- Studienkredit aufgenommen. Das entspricht 0,42 % der Studierenden. Regina Lill Abteilungsleiterin Ausbildungsförderung 42

43 Jan Philipp Sprick Vorsitzender des Verwaltungsrates Prof. Dr. Susanne Homölle Vorsitzende des Vorstandes BERICHT ÜBER DIE ARBEIT DER ORGANE VERWALTUNGSRAT UND VORSTAND Im StudWG M-V sind die Aufgaben, die Zusammensetzung sowie die Bildung des Verwaltungsrates und Vorstandes festgeschrieben. Die Grundlage für die Arbeit des Verwaltungsrates ist 6 Aufgaben des Verwaltungsrates. Er erlässt die Satzung und die Beitragsordnung. Er wählt die Vorstandsmitglieder und entlastet den Geschäftsführer. Die Aufgaben des Vorstandes ergeben sich aus 9 Aufgaben des Vorstandes und 11, Abs.2 des Gesetzes. Dazu gehört die Feststellung des Wirtschaftsplanes, seiner Änderung sowie seine Einhaltung und Überwachung. Er muss dem Erwerb von Liegenschaften und der Aufnahme von Krediten durch das Studentenwerk zustimmen. Der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen der Organe beratend teil und informiert über aktuelle Ereignisse im Studentenwerk. Die Mitglieder der Organe erhalten zu ihrer laufenden Information quartalsweise Berichte. Der Vorstand trat sechsmal zu seinen Sitzungen zusammen. Es wurde u. a. der Beschluss zur Verwendung der Semesterbeitragseinnahmen aus dem Jahr 2011 gefasst. Es erfolgte die Feststellung der 1. Änderung des Investitionsplanes 2012 und des Finanzplanes Der Jahresabschluss 2011 sowie der Geschäfts- und Prüfbericht wurden entgegengenommen. Der Vorstand stimmte dem käuflichen Erwerb der Wohnheime Haus 4 in Warnemünde sowie der Wohnobjekte St.-Georg-Straße 101 und Gerhart-Hauptmann-Straße16 zu. Aufgrund der Zustimmung durch den Vorstand wurde die Veranstaltung Campus Open Air Wismar 2012 als größtes Projekt von Studierenden durch das Studentenwerk finanziell gefördert. Herr Dr. Sprick von der Hochschule für Musik und Theater Rostock hatte das Amt des Vorsitzenden des Verwaltungsrates inne. Den Vorstand leitete Frau Prof. Dr. Homölle von der Universität Rostock. Der Verwaltungsrat tagte im Geschäftsjahr 2012 dreimal. Das Organ nahm den Jahresabschluss 2011 entgegen und beschloss die Entlastung des Geschäftsführers. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Cordes + Partner GmbH wurde - gemäß der Empfehlung des Vorstandes - auf Beschluss des Verwaltungsrates mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 beauftragt. 43

44 WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVER- MERKES DES ABSCHLUSSPRÜFERS Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Studentenwerks Rostock Anstalt des öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, der Landeshaushaltsordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und den vom Land Mecklenburg-Vorpommern erlassenen ergänzenden Vorschriften für Studentenwerke sowie der Satzung liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung des Studentenwerks. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Studentenwerks sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und der von dem Land Mecklenburg-Vorpommern erlassenen ergänzenden Vorschriften für Studentenwerke sowie den Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Studentenwerks. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Studentenwerks und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 44

45 Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass noch nicht für alle vom Studentenwerk genutzten Grundstücke Erbbaurechtsverträge vorliegen und das Studentenwerk dadurch noch nicht zivilrechtlicher Eigentümer dieser Grundstücke und Gebäude geworden ist. Im Hinblick auf die bestehenden Nutzungsverhältnisse an den vom Land Mecklenburg-Vorpommern überlassenen Grundstücken und Gebäuden geht das Studentenwerk aber davon aus, dass es wirtschaftliches Eigentum an den Grundstücken und Gebäuden erlangt hat und deshalb die vom Studentenwerk getätigten Investitionen in die Grundstücke und Gebäude zu bilanzieren sind. Hamburg, den 17. Mai 2013 Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ppa. Thomas Krause Wirtschaftsprüfer Jan Bernhardt Wirtschaftsprüfer 45

46 Studentenwerk Rostock - Anstalt des öffentlichen Rechts -, Rostock Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 BILANZ AKTIVA - EUR - - EUR - Vorjahr - TEUR - PASSIVA - EUR - - EUR - Vorjahr - TEUR - A ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte II. Sachanlagen 1. Grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau III. Finanzanlagen 1. Wertpapiere B UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte 1. Warenbestand der Verpflegungsbetriebe II. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 1. aus Lieferung und Leistung 2. Darlehen an Studierende 3. sonstige Vermögensgegenstände davon aus Steuern: III. Schecks, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten C RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN , , , , , , , , , , , , A EIGENKAPITAL I. Allgemeine Rücklage - Betriebsmittelrücklage II. Verwendete Rücklagen III. Andere Gewinnrücklagen 1. Darlehensfonds 2. Gebäudeinstandhaltung nicht sanierte Wohnheime 3. Erneuerung sanierter Wohnheime 4. Rücklage Instandhaltung für Wohnheime 5. Kapitaldienst auf Sanierungsdarlehen 6. Zweckgebundene Inventarerneuerungsrücklage 7. Rücklage wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 8. Investitionsrücklage B SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE C RÜCKSTELLUNGEN 1. Steuerrückstellung 2. Sonstige Rückstellungen D VERBINDLICHKEITEN 1. gegenüber Kreditinstituten 2. aus Lieferungen und Leistungen 3. gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern 4. sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern: Vorjahr: davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: Vorjahr: 2.657,90 EUR 1.256,01 EUR ,69 EUR 1.687,56 EUR , , , , , , , , , , , , , , , , , , , E RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN , , ,

47 Studentenwerk Rostock - Anstalt des öffentlichen Rechts -, Rostock Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 Gewinn-und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember EUR - - EUR - Vorjahr - TEUR - 1. Umsatzerlöse 2. Sonstige betriebliche Erträge 3. Studentenwerksbeiträge 4. Erträge aus Zuschussgewährung 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen , , , , , , , , Rohergebnis , Personalaufwendungen a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung davon für Altersversorgung: ,88 EUR Vorjahr: ,23 EUR , , , Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen , Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse , , Sonstige betriebliche Aufwendungen 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens , , Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge , Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon aus der Abzinsung von Rückstellungen: ,00 EUR , , Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit , Steuern vom Einkommen und Ertrag 15. Sonstige Steuern , , , Jahresüberschuss , Entnahmen aus Rücklagen 18. Einstellung in Rücklagen , , Bilanzgewinn 0 47

48 Studentenwerk Rostock - Anstalt des öffentlichen Rechts -, Rostock KOSTENSTELLENERGEBNISRECHNUNG 2012 lt.vowr vom EUR Nebenkostenstellen Ausbildungsförderung EUR Studentenber. kult. Betreuung EUR Mensen / Ausgaben EUR Cafeterien EUR sonst. Verpflegung EUR Verpflegungsbetriebe Verwaltung EUR I ERTRÄGE 1. Umsatzerlöse 1.1 aus Essenverkauf an Studenten 1.2 aus sonstigem Essenverkauf 1.3 Mieterträge Wohnheime Studenten 1.4 Übrige Mieterträge 1.5 aus verrechneten Leistungen 1.6 Erstattung durch Umlage Summe 1 2. Zweckgebundene Beitragseinnahmen aus Sozialbeiträgen 3. Zuschüsse 3.1 Zuschuss Land zum lfd. Betrieb 3.2 Aufwandserstattung BAföG 3.3 Fehlbedarf Aufwandserstattung BAföG 3.4 Zuschuss Land Gemeinschaftsverpflegung 3.5 Investitionszuschuss Land 3.6 Zuschuss Bauunterhaltung 3.7 Zuschuss Finanzhilfe Bund 3.8 Zuschuss Hansestadt Rostock KiTa 3.9 Sonstige Zuschüsse 3.10 Aufl. Sonderposten Inv.-Zusch Aufl. Sonderposten sonst. Zusch Aufl. Sonderposten aus Rücklage Summe 3 4. sonstige Erträge 4.1 Zinserträge 4.2 Auflösung Rückstellungen 4.3 Übrige Erträge Summe , ,75 0, , , , ,02 81, ,81 1, , , , , , , ,96 14, , , , ,72 204, , , , , , ,92 SUMME ERTRÄGE II AUFWENDUNGEN 1. Personalaufwand 2. Sachaufwendungen 2.1 Materialaufwendungen 2.2 Energieaufwand 2.3 Abschreibungen Gebäude u. Grundstücke 2.4 Abschreibungen bewegliche Anlagegüter 2.5 Abschreibungen Finanzanlagen 2.6 Gebäudebewirtschaftung 2.7 Einrichtungsaufwendungen 2.8 Verwaltungsaufwand 2.9 Steuern, Vers., Beiträge, Zinsaufw sonstige Aufwendungen Summe 2 3. Anteil Aufwend. Hauptverwaltung (Kostenumlage) 4. Verrechnete Leistungen Hausmeisterdienste SUMME AUFWENDUNGEN III JAHRESFEHLBETRAG JAHRESÜBERSCHUSS IV ZUFÜHRUNG ZU RÜCKLAGEN davon: 1. allg. Rücklage 2. zweckgeb. Rücklage IV AUFLÖSUNG VON RÜCKLAGEN davon: 1. allg. Rücklage 2. zweckgeb. Rücklage IV ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,72 325, ,30 52, , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,95 204,62 204, , , , , , , , ,82 52, , , , ,66 48

49 , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 446,92 240, , , , , , , ,15 1, , , , , , , ,96 14, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,80 247, , , , , , , , , , ,25 582, ,56 345, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,81 226, ,07 52, , , , , , , , , , , , , , , , , , ,17 82, , ,66 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,15 25, , , , , , , , , ,23 512, , , , , , , , , ,26 Verwaltung EUR san. Wohnheime EUR nicht san. Wohnh. EUR Hausmeisterdienste EUR gesamt EUR gesamt EUR Wohnheime invest. Zusch./Verr. i.hö.d.abschreibg. EUR Betrieb gewerblicher Art EUR Studentenwerk gesamt EUR

50 GESETZ ÜBER DIE HOCHSCHULEN DES LANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN (Landeshochschulgesetz - LHG M-V) vom 5. Juli 2002 (GVOBI. M-V S. 398), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juni 2003 (GVOBI. M-V S. 331), i. K. 21. Juni 2003 Neufassung des Landeshochschulgesetzes vom (GVOBl. M-V 2011, S. 18) Ersetzt Gesetz vom 5. Juli 2002 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Auszug: 3 Absatz 5 Die Hochschulen wirken in enger Zusammenarbeit mit den Studentenwerken an der sozialen Förderung der Studierenden mit und tragen dabei der Situation von Studierenden mit Kindern Rechnung. Sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender. Sie fördern in ihrem Bereich kulturelle und musische Belange sowie den Sport. 50

51 GESETZ ÜBER DIE STUDENTENWERKE IM LAND MECKLENBURG-VORPOMMERN (Studentenwerksgesetz - StudWG) vom 23. Februar 1993 GVOBl. M-V 1993, S Rechtsstellung (1) Die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Sie unterstehen der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, soweit sich nicht aus diesem Gesetz etwas anderes ergibt. (2) Die Studentenwerke regeln ihre Angelegenheiten durch Satzungen und Beitragsordnungen, die der Aufsichtsbehörde anzuzeigen sind. 2* Aufgaben (1) Den Studentenwerken obliegt im Zusammenwirken mit den Hochschulen die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studenten. Sie erfüllen diese Aufgaben insbesondere durch 1. die Errichtung und Bewirtschaftung von Einrichtungen für die studentische Verpflegung und 2. die Errichtung und Bewirtschaftung von Einrichtungen für das studentische Wohnen. Die Studentenwerke stellen unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Aufgaben Räume und Einrichtungen für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen der Studenten bereit. Sie können Betreuungsstätten für Kinder von Studenten unterhalten. Von den Eltern ist ein angemessener Kostenbeitrag zu entrichten. (2) Den Studentenwerken obliegt ferner als Autragsangelegenheit die Durchführung der studentischen Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. (3) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann den Studentenwerken nach Anhörung im Einvernehmen mit der Finanzministerin durch Rechtsverordnung weitere Auftragsangelegenheiten übertragen, soweit diese mit den Aufgaben nach Absatz 1 in Zusammenhang stehen. 3 Errichtung und Zuordnung (1) Folgende Studentenwerke werden errichtet: 1. das Studentenwerk Rostock, zuständig für die Universität Rostock und die Fachhochschule Wismar 2. das Studentenwerk Greifswald, zuständig für die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, die Fachhochschule Stralsund und die Fachhochschule Neubrandenburg. (2) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Anhörung der betroffenen Studentenwerke und Hochschulen die Zuständigkeit nach Absatz 1 zu ändern oder bestimmte Aufgaben statt mehreren Studentenwerken einem Studentenwerk zu übertragen, wenn dies im Interesse einer zweckmäßigen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. *) 2 Abs. 3 geändert durch Gesetz vom 16. Oktober

52 4 Benutzer (1) Studenten im Sinne von 2 Abs. 1 sind die an den im 3 genannten Hochschulen für ein Studium eingeschriebenen Personen. Als Studium gilt hierbei nur ein Vollzeitstudium in Studiengängen, die mit einer Hochschul- oder Staatsprüfung abgeschlossen werden, oder in Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudien sowie ein Promotionsstudium. (2) Die Studentenwerke sollen ihren Beschäftigten und den Hochschulmitgliedern die Benutzung ihrer Einrichtungen gegen angemessenes Entgelt gestatten, wenn eine geordnete Aufgabenerfüllung gewährleistet ist. Unter der gleichen Voraussetzung können andere als die in Absatz 1 genannten Personen zur Benutzung zugelassen werden, soweit dadurch die Erfüllung der Aufgaben gemäß 2 nicht beeinträchtigt wird. Das Nähere regelt die Satzung. 4. Wahl und Entlassung des Geschäftsführers auf Vorschlag des Vorstandes, jeweils mit Zustimmung der Kultusministerin, 5. Entgegennahme und Erörterung des Jahresabschlusses, des dazugehörigen Prüfungsberichtes sowie des Geschäftsberichtes des Geschäftsführers, 6. Entlastung des Geschäftsführers, 7. Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen über die Tätigkeit des Studentenwerks und die Entwicklung seiner Einrichtungen, 8. Erlaß und Änderung von Richtlinien für die Geschäftsführung des Studentenwerks und die Überwachung ihrer Einhaltung, 9. Bestimmung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses auf Vorschlag des Vorstandes, 10. Beschlußfassung über die Übernahme weiterer Aufgaben ( 2 Abs. 2). 5 Organe Organe des Studentenwerks sind: 1. der Verwaltungsrat, 2. der Vorstand, 3. der Geschäftsführer. Die Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates sind ehrenamtlich tätig. 6 Aufgaben des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat hat folgende Aufgaben: 1. Erlaß und Änderung der Satzung mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, 2. Erlaß und Änderung der Beitragsordnung auf Vorschlag des Vorstandes, 3. Wahl, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Vorstandes, 7* Zusammensetzung und Bildung des Verwaltungsrates (1) Der Verwaltungsrat besteht aus Vertretern der Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes. Ihm gehören mit beschließender Stimme an: 1. von jeder Hochschule je angefangene der ihr angehörigen Studenten zwei Studentenvertreter, 2. von jeder Hochschule die gleiche Anzahl nichtstudentischer Hochschulmitglieder, die Hälfte von ihnen Hochschullehrer. (2) Mit beratender Stimme können dem Verwaltungsrat angehören: 1. höchstens zwei Beschäftigte des Studentenwerkes, 2. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, der Gemeinde, in der das Studentenwerk seinen Sitz hat, oder des regionalen Wirtschaftslebens. *) 7 Abs. 1 Nr. 1 geändert durch Gesetz vom 16. Oktober

53 Campus-Mensa Wismar Universitätsbibliothek Rostock in der Albert-Einstein-Straße Der Geschäftsführer nimmt beratend an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil; die Mitglieder des Vorstandes des Studentenwerkes können beratend an den Sitzungen teilnehmen. (3) Die Mitglieder nach Absatz 1 Nr. 1 werden von den Studentenparlamenten, die Mitglieder nach Absatz 1 Nr. 2 von den Senaten der Hochschulen gewählt. Die Mitglieder nach Absatz 2 werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Verwaltungsrates berufen. 8* Verfahren im Verwaltungsrat (1) Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Eine Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren ist zulässig, wenn kein Mitglied widerspricht. Im schriftlichen Verfahren kommt ein Beschluss zu Stande, wenn mindestens zwei Drittel der Stimmberechtigten gestimmt haben. (4) Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu wählen. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus dem Verwaltungsrat aus, so rückt das Ersatzmitglied an seine Stelle nach. Scheidet auch dieses Ersatzmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, so erfolgt für den Rest der Amtszeit eine Nachwahl. Die Mitglieder üben ihr Amt auch über die Dauer ihrer Amtszeit hinaus aus, solange kein neues Mitglied gewählt wurde. Die Mitgliedschaft endet im Falle des Absatzes 1 mit dem Ende der Hochschulmitgliedschaft oder durch Rücktritt, im Falle des Absatzes 2 mit der Abberufung durch die stimmberechtigten Mitglieder oder durch Rücktritt. Abweichend von Satz 1 beträgt bei der ersten Wahl zum Verwaltungsrat die Amtszeit für die Hälfte der Mitglieder ein Jahr. (5) Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, von denen einer Student, der andere hauptberuflich tätiges Hochschulmitglied sein soll. Bis zu ihrer Wahl beruft der Rektor der größten vertretenen Hochschule den Verwaltungsrat ein und leitet die Sitzung. (2) Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind öffentlich; die Öffentlichkeit ist auf Antrag sowie in Personal- und Grundstücksangelegenheiten auszuschließen. (3) In Personalangelegenheiten sowie auf Verlangen eines Verwaltungsratsmitgliedes wird geheim abgestimmt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Im Falle der geheimen Abstimmung erhält der Vorsitzende im zweiten Wahlgang eine zweite Stimme. (4)Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind bei der Ausübung ihres Stimmrechtes nicht an Weisungen gebunden. (5) Die Einzelheiten des Verfahrens regeln die Satzung sowie eine Geschäftsordnung, die der Verwaltungsrat sich gibt. *) 8 Abs. 1 geändert durch Gesetz vom 16. Oktober

54 Wohnheim in Warnemünde, Haus 4 9* Aufgaben des Vorstands Der Vorstand hat folgende Aufgaben: 1. Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes, 2. Überwachung der Einhaltung des Wirtschaftsplanes, 3. Entgegennahme des vom Geschäftsführer erstellten Jahresabschlusses, des Geschäftsberichts sowie des Prüfungsberichts, Feststellung des Jahresabschlusses, 4. Vorschlag einer Beitragsordnung, 5. Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl des Geschäftsführers, die drei Vorschläge enthalten soll, sowie Vorschlag der Entlassung des Geschäftsführers, 6. Bestellung und Entlassung des stellvertretenden Geschäftsführers, 7. Entscheidung über die Zustimmung zu Geschäften des Studentenwerks in den in 11 Abs. 2 genannten Fällen, 8. Vorschlag für die Bestimmung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses. Der Wirtschaftsplan sowie die Bestellung oder Entlassung des stellvertretenden Geschäftsführers bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. 3. ein Hochschullehrer einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks, 4. ein von der Kommunalvertretung einer Stadt, in der eine der Hochschulen ihren Sitz hat, zu benennender Vertreter, 5. eine in der Wirtschaft tätige Persönlichkeit. Der Geschäftsführer des Studentenwerkes nimmt beratend an den Sitzungen des Vorstandes teil. (2) Die Vorstandsmitglieder werden durch den Verwaltungsrat gewählt. Vorschlagsberechtigt für die studentischen Vertreter entsprechend Nummer 2 sind die Studentenparlamente, für die Vertreter entsprechend Nummer 1 und 3 die Senate der Hochschulen sowie für den Vertreter entsprechend Nummer 5 die örtliche Industrie- und Handelskammer. (3) Für jedes Vorstandsmitglied ist je ein Stellvertreter zu wählen oder zu benennen. (4) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. (5) Vorstandsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig dem Verwaltungsrat angehören. (6) Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstandes beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist zulässig. 10 Zusammensetzung und Bildung des Vorstandes, Verfahren (7) Die Vorschriften des 8 Abs. 1, 3, 4 und 5 gelten entsprechend. (1) Dem Vorstand gehören an: 1. der Kanzler einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks, 2. von jeder Hochschule im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Studentenwerks ein Student, vom Hochschulstandort Rostock jedoch zwei Stu denten, 11 Geschäftsführer (1) Der Geschäftsführer führt die Geschäfte des Studentenwerks, soweit nicht der Vorstand zuständig ist. Er bereitet die Beschlüsse des Vorstandes vor und führt sie aus. Der Geschäftsführer ist dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für *) 9 Satz 2 geändert durch Gesetz vom 16. Oktober

55 Rostock Ulmenhof Wismar B.-Haupt-Str. die Erfüllung der Aufgaben verantwortlich, die dem Studentenwerk nach 2 Abs. 2 und 3 übertragen sind. Der Geschäftsführer vertritt das Studentenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich. Der Geschäftsführer ist der Dienstvorgesetzte der Beschäftigen des Studentenwerks. Der Geschäftsführer wird durch den stellvertretenden Geschäftsführer vertreten. (2) Der Zustimmung des Vorstandes bedürfen 1. der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, 2. die Aufnahme von Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften, soweit es sich hierbei nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, 3. die Einstellung und Entlassung von Angestellten mit Leitungsfunktionen. 4. Rechtsgeschäfte, die zustimmungsbedürftig sind, werden erst nach Erteilung der erforderlichen Zustimmung wirksam. (3) Der Geschäftsführer und die von ihm Beauftragten üben in den vom Studentenwerk betriebenen Einrichtungen das Hausrecht aus. (4) Der Geschäftsführer ist an die Beschlüsse des Vorstandes und des Verwaltungsrates gebunden. Hält er einen Beschluß für rechtswidrig, so hat er diesen gegenüber dem betreffenden Organ unverzüglich schriftlich zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen. Hilft das Organ der Beanstandung nicht ab, so berichtet der Geschäftsführer dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Bis zu dessen Entscheidung hat die Beanstandung aufschiebende Wirkung. (5) Auf Verlangen des Geschäftsführers beruft der Vorsitzende des Vorstandes diesen kurzfristig ein. Der Geschäftsführer kann in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Vorstandes fallen, vorläufige Maßnahmen treffen. Hierüber ist der Vorstand unverzüglich zu informieren. Die vorläufigen Maßnahmen bleiben wirksam, bis der Vorstand selbst entschieden hat. (6) Der Geschäftsführer soll über ein abgeschlossenes Hochschulstudium und mehrjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen. Dasselbe gilt für den stellvertretenden Geschäftsführer. (7) Gegenüber dem Geschäftsführer und dem stellvertretenden Geschäftsführer wird das Studentenwerk vom Vorsitzenden des Vorstandes vertreten. 12 Wirtschaftsführung und Organisation (1) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studentenwerke richten sich nach kaufmännischen Grundsätzen. Die Studentenwerke führen ihre Einrichtungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Umweltverträglichkeit. Sie dienen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung. (2) Das Wirtschaftsjahr der Studentenwerke ist das Kalenderjahr. Jährlich vor Beginn eines Wirtschaftsjahres erstellen die Studentenwerke einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Stellenübersicht, Investitionsplan und Finanzplan. Der Wirtschaftsplan ist dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur rechtzeitig zur Aufstellung des Landeshaushaltsplanes vorzulegen. Er bedarf seiner Zustimmung und bildet die Grundlage für die Wirtschaftsführung. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann verlangen, daß der Wirtschaftsplan für einen längeren Zeitraum als ein Wirtschaftsjahr aufgestellt wird. (3) Jedes Studentenwerk erstellt innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluß, bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, sowie einen Geschäfts- 55

56 Mensa St.-Georg-Str. bericht. Der Jahresabschluß wird von einem öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer, geprüft. (4) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann im Benehmen mit der Finanzministerin durch Rechtsverordnung Bestimmungen für die Wirtschaftsführung, die Organisation sowie für das Rechnungswesen erlassen. 13 Finanzierung (1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben stehen den Studentenwerken folgende Einnahmen zur Verfügung: 1. Einnahmen aus Wirtschaftsbetrieben, Wohnheimen und sonstigen Dienstleistungen, 2. Beiträge der Studenten, 3. Zuwendungen des Landes nach Maßgabe des Landeshaushaltsplanes und sonstige staatliche Zuwendungen, 4. Zuwendungen Dritter. (2) Die Studentenwerke erheben von den Studenten Beiträge zur Erfüllung ihrer Aufgaben (Absatz 1 Nr. 2) aufgrund einer Beitragsordnung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Aufwand unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Studenten. Von der Beitragszahlung können nur beurlaubte Studenten befreit werden. Die Beiträge sind jeweils bei der Einschreibung oder vor der Rückmeldung der Studenten fällig. (3) Das Land stellt den Studentenwerken jährliche Zuwendungen (Absatz 1 Nr. 3) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zur Verfügung. Das Land erstattet den Studentenwerken die Kosten für die Durchführung der staatlichen Ausbildungsförderung sowie weiterer übertragener Aufgaben gemäß 2 Abs * Aufsicht, Bekanntmachungen (1) Die Rechtsaufsicht in Angelegenheiten der Selbstverwaltung sowie die Fachaufsicht im Rahmen der übertragenen Aufgaben ( 2 Abs. 2 und 3) obliegen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. (2) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist befugt, sich über einzelne Angelegenheiten der Studentenwerke zu unterrichten. Es kann entsprechende Auskünfte verlangen. Es kann Beauftragte zur Teilnahme an Sitzungen von Gremien entsenden. Dem Beauftragten ist auf Antrag das Wort zu erteilen. (3) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann im Rahmen seiner Aufsicht Beschlüsse und Maßnahmen beanstanden und ihre Aufhebung verlangen. Ebenso können die Unterlassung rechtlich gebotener Beschlüsse und Maßnahmen beanstandet sowie verlangt werden, daß die Beschlüsse gefaßt und die Maßnahmen getroffen werden. Die Beanstandung erfolgt gegenüber dem Geschäftsführer. Sie hat aufschiebende Wirkung. Kommt ein Studentenwerk dem Verlangen nicht binnen einer ihm gesetzten angemessenen Frist nach, so kann das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Wege der Ersatzvornahme Beschlüsse und Maßnahmen selbst aufheben, ändern und durchsetzen. (4) Sind die Maßnahmen gemäß Absatz 3 nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung zu gewährleisten, so kann das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beauftragte bestellen, die die Befugnisse einzelner Organe oder einzelner Mitglieder von Organen des Studentenwerks im erforderlichen Umfang ausüben. (5) Die Beitragsordnung und die Satzungen sind in den Mitteilungsblättern der Hochschulen und im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekanntzumachen. 15* Übergangsvorschriften 56

57 Kunst am Bau Ulmenhof (1) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann im Einvernehmen mit der Finanzministerin den Studentenwerken die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Rechte an Liegenschaften und anderen Vermögenswerten übertragen. (2) Die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Ersten Gesetzes zur Änderung des Studentenwerksgesetzes vom 16. Oktober 2003 (GVOBl. M-V S. 480) im Amt befindlichen Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt bis zur Neuwahl aus. 16 Sprachliche Gleichstellung Amts-, Berufs- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten für Frauen und Männer. 17 Inkrafttreten Landesverordnung zur Änderung der Zuständigkeit des Studentenwerks Rostock 1 Die Zuständigkeit des Studentenwerks Rostock wird um die Hochschule für Musik und Theater des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Rostock erweitert. 2 Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Schwerin, den 15. Dezember 1993 Dr. Berndt Seite Der Ministerpräsident Steffie Schnoor Die Kultusministerin Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Schwerin, den 23. Februar 1993 Dr. Berndt Seite Der Ministerpräsident Steffie Schnoor Die Kultisministerin (Quelle: vom ) *) 14 und 15 geändert durch Gesetz vom 16. Oktober

58 In der Hochschule für Musik und Theater (HMT) SATZUNG DES STUDENTENWERKES ROSTOCK VOM 4. JULI 2011 Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom Aufgaben und Zuständigkeit (1) Dem Studentenwerk Rostock obliegt im Zusammenwirken mit den Hochschulen die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden folgender Hochschulen: Aufgrund des 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studentenwerksgesetz - StudWG) vom 23. Februar 1993 (GVOBl. M-V S. 165), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2005 (GVOBl. M-V S. 535) geändert worden ist, hat das Studentenwerk Rostock folgende Satzung erlassen: 1 Name, Rechtsstellung und Sitz (1) Das Studentenwerk Rostock ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Es führt den Namen Studentenwerk Rostock. (2) Das Studentenwerk Rostock hat seinen Sitz in der Hansestadt Rostock und Einrichtungen in Rostock und Wismar. 2 Gemeinnützigkeit (1) Das Studentenwerk Rostock verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). (2) Das Studentenwerk Rostock ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel des Studentenwerkes Rostock dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Anstalt fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 1. Universität Rostock 2. Hochschule Wismar 3. Hochschule für Musik und Theater Rostock. (2) Das Studentenwerk Rostock erfüllt insbesondere folgende Aufgaben: 1. die Errichtung und Bewirtschaftung von Einrichtungen für die studentische Verpflegung; 2. die Errichtung und Bewirtschaftung von Einrichtungen für das studentische Wohnen und die Vermittlung privater Unterkünfte; 3. die Gewährung von Beihilfen und Darlehen an Studierende; 4. die Förderung und Bewirtschaftung von Kindertagesstätten. (3) Das Studentenwerk Rostock arbeitet mit den Hochschulen und mit den Studierendenschaften bei der Erfüllung seiner Aufgaben zusammen und wirkt im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung an der positiven Entwicklung und der Profilbildung der Hochschulen in seinem Zuständigkeitsbereich mit. (4) Dem Studentenwerk Rostock obliegt als Auftragsangelegenheit die Durchführung der studentischen Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. (5) Das Studentenwerk Rostock fördert die kulturellen Interessen der Studierenden und stellt im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten Räume und Einrichtungen für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen - mit Ausnahme parteipolitischer - der Studierenden bereit. (6) Das Studentenwerk Rostock gestattet seinen Beschäftigten und den nichtstudentischen Hochschul- 58

59 Aktivitäten im Rahmen des Intertreffs: Shirt-Gestaltung mitgliedern sowie anderen Personen die Benutzung seiner Einrichtungen gegen angemessenes Entgelt, soweit die Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 1, 2, 4 und 5 nicht beeinträchtigt wird. 4 Organe (1) Organe des Studentenwerkes Rostock sind der Verwaltungsrat, der Vorstand und der Geschäftsführer. (2) Die Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates sind ehrenamtlich tätig. Auf Antrag werden Mitgliedern des Verwaltungsrates/Vorstandes die aus Anlass ihrer Tätigkeit entstandenen Auslagen erstattet. (3) Die Mitglieder des Vorstandes und der Geschäftsführer haften dem Studentenwerk nur für den ihm in Ausübung ihrer Tätigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügten Schaden. (2) Der Zustimmung des Vorstandes bedürfen: 1. der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; 2. die Aufnahme von Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften, soweit es sich hierbei nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt; 3. die Einstellung und Entlassung von Angestellten mit Leitungsfunktionen; 4. die Maßnahmen nach 8 Abs. 3 und 4 dieser Satzung (3) Die Zusammensetzung und Bildung des Vorstandes sowie Verfahrensfragen regeln sich nach 10 StudWG. (4) Dem Vorstand obliegen Erlass und Änderung seiner Geschäftsordnung. 7 Geschäftsführer 5 Verwaltungsrat Aufgaben, Zusammensetzung und Bildung, Verfahren Aufgaben, Stellung und Verantwortung des Geschäftsführers regeln sich nach 11 StudWG unter Beachtung von 6 Abs. 2 dieser Satzung. (1) Die Aufgaben des Verwaltungsrates regeln sich nach 6 StudWG. (2) Der Verwaltungsrat erlässt und ändert die Geschäftsordnung. (3) Die Zusammensetzung und Bildung des Verwaltungsrates regeln sich nach 7 StudWG. (4) Die Verfahren im Verwaltungsrat regeln sich nach 8 StudWG. (5) Vorstand und Geschäftsführer haben dem Verwaltungsrat auf Verlangen Auskunft über ihre Tätigkeit zu geben. 6 Vorstand Aufgaben, Zusammensetzung und Bildung, Verfahren (1) Die Aufgaben des Vorstandes regeln sich nach 9 StudWG. 8 Wirtschaftsführung und Organisation (1) Die Wirtschaftsführung und Organisation regeln sich nach 12 StudWG. Gemäß Studentenwerksgesetz M-V richtet sich die Wirtschaftsführung des Studentenwerkes nach kaufmännischen und wirtschaftlichen Grundsätzen. (2) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich das Studentenwerk Dritter bedienen. (3) Das Studentenwerk kann sich mehrheitlich an Unternehmen beteiligen und Unternehmen gründen. (4) Das Studentenwerk kann auch a) gastronomische Betriebe öffentlicher und privater Dritter betreiben, b) Wohnanlagen privater Dritter verwalten sowie im Zusammenwirken mit privaten Dritten errichten und vermieten. 59

60 Der Brunnen der Lebensfreude von Jo Jastram (5) Das Studentenwerk kann die Speisenversorgung von Schülerinnen und Schülern an öffentlichen und privaten Schulen erbringen, soweit dies kostendeckend ist und auf der Grundlage des StudWG 4 Abs. 2 erfolgt. 9 Finanzierung (1) Die Finanzierung regelt 13 StudWG. (2) Die Erhebung und Verwendung der Semesterbeiträge regelt die Beitragsordnung des Studentenwerkes in der jeweils gültigen Fassung. 10 Aufsichtsbehörde Die Rechtsaufsicht in Angelegenheiten der Selbstverwaltung sowie die Fachaufsicht im Rahmen der übertragenen Aufgaben nach 3 Abs. 4 der Satzung obliegen dem Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur. 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 2. April 1998 (AmtsBl. M-V 1999 S. 57) außer Kraft. Rostock, den 04. Juli 2011 gez. Jan Philipp Sprick Der Vorsitzende des Verwaltungsrates AmtsBl. M-V 2011 S

61 BEITRAGSORDNUNG DES STUDENTEN- WERKES ROSTOCK Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 8. Januar 1999 Der Verwaltungsrat hat gemäß 6 Nr. 2 des Gesetzes über die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studentenwerksgesetz -StudWG) vom 23. Februar 1993 am 3. April 1997 (GVOBl. M-V S. 165) nachfolgende Beitragsordnung beschlossen: 1 Beitragspflicht (1) Das Studentenwerk Rostock erhebt zur Finanzierung seiner gesetzlichen Aufgaben für jedes Semester einen Beitrag von allen Studierenden, die bei den in 3 Abs. 1 Nr. 1 des StudWG vom Februar 1993 und bei den in 1 der Landesverordnung zur Änderung der Zuständigkeit des Studentenwerkes Rostock vom 15. Dezember 1993 genannten Hochschulen/Universitäten eingeschrieben sind. Studentenwerksbeitrag für das Semester gezahlt hat, für das er sich einschreibt oder rückmeldet. 4 Beitragshöhe und Befreiung von der Beitragszahlung (1) Der Beitrag beträgt je Semester 40 Deutsche Mark für alle zum Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes Rostock gehörenden Studenten. (2) Studenten, die wegen der Ableistung des Wehroder Zivildienstes beurlaubt werden, sind von der Beitragspflicht befreit. Studenten, die aus anderen Gründen beurlaubt werden, können auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden. (3) Beiträge für laufende oder für vergangene Semester werden bei der Beurlaubung oder Exmatrikulation nicht erstattet. 5 Verwendung des Semesterbeitrages (2) Beitragspflichtig sind in der Regel auch beurlaubte Studenten. (1) Der Semesterbeitrag wird nach 13 Abs. 2 Stud- WG vom 23. Februar 1993 gebildet. 2 Fälligkeit und Entrichtung (1) Der Beitrag wird jeweils zur Einschreibung und Rückmeldung fällig. (2) Die Beiträge sind an die zuständige Universität/ Hochschule zu entrichten. (2) In dem Semesterbeitrag sind auch folgende finanzielle Beiträge für besondere Zwecke enthalten: I. für kulturelle, sportliche und soziale Maßnahmen, II. für die Darlehenskasse des Studentenwerkes, III. für die Bildung der zweckgebundenen Rücklagen nach Maßgabe des Wirtschaftsplanes. 3 Nachweis der Beitragszahlung Jeder Student hat der Hochschule zur Einschreibung bzw. Rückmeldung nachzuweisen, daß er den 61

62 Die Infostelle im Studentenhaus (3) Der Vorstand entscheidet jährlich auf Vorschlag des Geschäftsführers über die Verwendung des Semesterbeitrages. 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 9. September 1998 in Kraft und setzt die Beitragsordnung vom 20. Juni 1995 außer Kraft. Rostock, den 3. April 1997 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Prof. Dr. Harald Mumm AmtsBl. M-V S

63 Studienalltag DERZEIT GÜLTIGE BEITRAGSORDNUNG DES STUDENTENWERKES ROSTOCK Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 28. April 2009 VII 350 Der Verwaltungsrat des Studentenwerkes Rostock hat auf seiner Sitzung vom 28. April 2009 auf der Grundlage des 6 Nummer 2 und 13 Absatz 2 des Studentenwerksgesetzes vom 23. Februar 1993 (GVOBl. M-V S. 165), das zuletzt durch Artikel 3 Nummer 5 des Gesetzes vom 25. Oktober 2005 (GVOBl. M-V S. 535) geändert worden ist, die Festsetzung der Sozialbeiträge ab dem Wintersemester 2009/2010 sowie ab dem Wintersemester 2010/2011 beschlossen. Vor diesem Hintergrund ändert sich 4 Absatz 1 der Beitragsordnung des Studentenwerkes Rostock vom 8. Januar 1999 (AmtsBl. M-V S. 59), die zuletzt am 11. November 2003 (AmtsBl. M-V 2004 S. 264) geändert wurde, wie folgt: 4 Beitragshöhe und Beitragszahlung (1) Der Beitrag beträgt ab dem Wintersemester 2009/2010 je Semester 40 Euro sowie ab dem Wintersemester 2010/2011 je Semester 45 Euro für alle zum Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes Rostock gehörenden Studierenden. Diese Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. 63

64 Kleine Mensa Ulme C Campus Ulmenstraße 101, Möllner Str. 7 Wohnanlage Ulmenhof, Ulmenstraße 22 8 Gerhart-Hauptmann-Str

65 65

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