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1 2011

2 Impressum Herausgeber Studentenwerk Rostock Anstalt des öffentlichen Rechts St.-Georg-Straße / Rostock Tel.: 0381 / Geschäftsführer: Dr. Dieter Stoll Herstellung, Satz und Layout HanseConcepts GbR Ein Unternehmen der H2F - Gesellschaft für Kommunikation mbh Bildquellen Studentenwerk Rostock Anstalt des öffentlichen Rechts

3 Dr. Dieter Stoll Geschäftsführer Vorwort Im Geschäftsbericht für das Jahr 2011 stellen wir die Vielfalt der Angebote des Studentenwerkes Rostock zur sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Ausgestaltung der Hochschulen in Rostock und Wismar vor und präsentieren einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten im zurückliegenden Geschäftsjahr. Das Studentenwerk Rostock ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen mit ca. 170 Mitarbeitern. Für etwa Studierenden an der Universität Rostock, an der Hochschule für Musik und Theater Rostock und an der Hochschule Wismar bietet es vielfältige Serviceangebote an und ist ein wichtiger Bestandteil der Infrastruktur der Hochschulcampi, damit die Studierenden sich in ihrer Heimat auf Zeit wohl fühlen. Unsere Verantwortung gegenüber den Studierenden besteht in der Gestaltung sozialer Rahmenbedingungen, damit Studieren gelingt. Unser Leistungsspektrum reicht von der Studienfinanzierung über die Verpflegung in den Mensen, die Bereitstellung von Wohnraum in den Wohnanlagen bis zur Förderung kultureller Aktivitäten der Studierenden und der Sozial- und Rechtsberatung. Sie werden sehen, dass wir alles tun, um das Studentenwerk immer attraktiver zu gestalten und uns für die kommenden Jahre gut vorbereiten war für das Studentenwerk Rostock ein ereignisreiches Jahr. Zu den wichtigsten Ereignissen gehörten: die festliche Würdigung des Jubiläums 20 Jahre Studentenwerk Rostock im Juli 2011; der Erwerb der ersten Teilliegenschaft in der Ulmenstraße 45 für den Ausbau Collegium album als erstes Element der sozialen Infrastruktur am Campus Ulmenstraße; die Einweihung der studentischen Wohnanlage DreiMaster in der Altstadt von Wismar: Ecke Wasserstraße / Fischerstraße; die Erweiterung des Gästesegments (Gästeapartments in der Max-Planck-Straße und Gästewohnungen in der St.-Georg-Straße); die Kreation der neuen Produktlinie mensavital und ihre Einführung in das Mensenangebot. Wir konzentrieren unsere Aktivitäten auf maßgeschneiderte qualitative und quantitative Serviceangebote an den strategisch bedeutsamen Hochschulstandorten. Ein vielseitiges und attraktives Serviceangebot rund um das Studium ist unsere Verpflichtung damit Studieren Spaß macht und erfolgreich ist. Im Verwaltungsrat und Vorstand haben die Mitglieder konstruktiv unsere Arbeit begleitet und gefördert. Sie leisten mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit an entscheidender Stelle ihren Beitrag zur erfolgreichen Jahresbilanz des Studentenwerkes. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mit hoher Leistungsbereitschaft in den Mensen, im studentischen Wohnen, in der Studienberatung und bei kulturellen und sozialen Aktivitäten ihre Aufgaben kompetent umgesetzt. Ein herzlicher Dank gilt unseren Partnern, insbesondere der Universität Rostock, der Hochschule für Musik und Theater Rostock und der Hochschule Wismar, den Kommunen Rostock und Wismar sowie 3

4 Altbausanierung Wasserstr / Wismar dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Die Entwicklung des Lebensraumes Hochschule mit seinen neuen Herausforderungen wollen wir im Sinne der Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes engagiert voranbringen. 4 Dr. Dieter Stoll Geschäftsführer Rostock, im Juni 2012

5 Brunnen der Lebensfreude Vorwort 3 ZENTRALE DIENSTE 33 Leitbild des Studentenwerkes 6 Aufgaben und Zuständigkeiten 7 Verpflegungsbetriebe 36 Wohnungsmanagement (Liegenschaftsmanagement im aufbau) 38 Das Studentenwerk Rostock in Zahlen 8 Aufbau und Organe des Studentenwerkes 9 Organigramm Jahre ostdeutsche Studentenwerke 13 Lagebericht für das Geschäftsjahr Geschäftsführung personalwesen 27 Innenrevision/Organisation 28 Bereich Soziale DienSTE (Sozialberatung) 29 Ausbildungsförderung 40 Arbeit der gremien, verwaltungsrat und vorstand 41 Jahresabschluss 2011 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes des WirtschaftsPRÜFERS 42 Bilanz 44 Gewinn- und Verlustrechnung 45 Kostenstellenergebnisrechnung 46 Anhang Landeshochschulgesetz 48 Studentenwerksgesetz 49 SatzunG 56 Beitragsordnung 59 Karte Rostock 62 Karte Wismar 63 5

6 Nikolaikirche Rostock Westhafen in Wismar Leitbild des Studentenwerkes Rostock (per ) 6 Das Studentenwerk Rostock ist ein leistungsstarkes, innovatives und anerkanntes Dienstleistungsunternehmen für den Hochschulsektor, das auf eine langjährige, erfolgreiche Tradition zurückblicken kann. Wir erbringen umfangreiche Dienstleistungen für die Studierenden sowie für die Universität und die Hochschulen an den Standorten Rostock und Wismar. Unser Leitmotiv ist: Damit Studieren gelingt. Im Zusammenspiel mit den Hochschulen und Kommunen stärken wir die nationale und - in zunehmendem Maße - internationale Bedeutung und Anerkennung des Hochschulraumes. Die qualitative und quantitative Profilierung unserer Dienstleistungen orientiert sich sowohl an den differenzierten Erfordernissen und Bedürfnissen der Hochschulen als auch an den konkreten Bedingungen der Region. Der anerkannt hohe Standard des Dienstleistungsangebotes des Studentenwerkes hat sich nicht im Selbstlauf eingestellt, sondern ist das Ergebnis einer fleißigen, kreativen, innovativen und immer auf das Neue orientierenden Arbeit der Gremien, des Führungsteams des Studentenwerkes sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Produktion. Wir sind ein modernes, leistungsfähiges Serviceunternehmen mit hoher fachlicher Kompetenz im Bereich des Managements sozialer Dienstleistungen rund um das Studium. Unsere Leistungsfähigkeit soll so entwickelt werden, dass wir trotz der bekannten strukturellen Nachteile den Wettbewerb erfolgreich bestehen können. Seine Kernkompetenzen sieht das Studentenwerk insbesondere in den Bereichen Verpflegung, Wohnen, Studienfinanzierung sowie in der umfangreichen sozialen, psychologischen und kulturellen Betreuung der Studierenden. Eine Ausweitung der Geschäfts- felder erfolgt dabei stets vor dem Hintergrund einer Verbesserung des Serviceangebotes für die Studierenden. Die Hochschulen in unserem Zuständigkeitsbereich verfolgen individuelle Strategien für ihre Entwicklung. Wir müssen sie aufnehmen und unsere Serviceleistung räumlich, quantitativ und qualitativ darauf abstimmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in unserem Dienstleistungsunternehmen die entscheidende Ressource für die Leistungserstellung. Ihre Leistungen werden anerkannt und gewürdigt. Die Organisations- und Leitungsstrukturen des Studentenwerkes werden so weiterentwickelt, dass wir mit einer effizienten Verwaltung und leistungsstark produzierenden Bereichen auch unter den Bedingungen des schärfer werdenden Wettbewerbs und den zunehmenden internationalen Herausforderungen bestehen können. Eine ausgeprägte Kundenfreundlichkeit in den Innen- und Außenbeziehungen ist dabei höchstes Gebot. Wir wollen auch zukünftig für die Hochschulen der verlässliche und leistungsstarke Partner bei der Gestaltung attraktiver Studienbedingungen sein. Kirsten Rogowski Vorsitzende des Personalrates Dr. Dieter Stoll Geschäftsführer

7 Skyline von Warnemünde Aufgaben und Zuständigkeiten Das Studentenwerk Rostock arbeitet als Anstalt des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 05. Juli 2002; geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. Juni 2003; Neufassung des Landeshochschulgesetzes vom 25. Januar 2011 ersetzt Gesetz vom 05. Juli 2002 Im Zusammenwirken mit den Hochschulen fördert das Studentenwerk die Studierenden auf sozialem, wirtschaftlichem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiet. Gemäß 2 des Studentenwerksgesetzes bietet das Studentenwerk insbesonder e folgende Dienstleistungen an: die Bewirtschaftung von Einrichtungen für die studentische Verpflegung; des Gesetzes über die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Februar 1993; der Landesverordnung zur Änderung des Studentenwerksgesetzes vom 15. Dezember 1993; des Ersten Gesetzes zur Änderung des Studentenwerksgesetzes vom 16. Oktober 2003 sowie Berichtigung vom 4. November 2003; der Verordnung vom 6. Januar 2004; der Verordnung vom 6. April 2005; des Ersten Gesetzes vom 25. Oktober 2005 und der Verordnung vom 21. April 2008 die Bewirtschaftung von Einrichtungen für das studentische Wohnen; Maßnahmen der Studienförderung (Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes BAföG); Gewährung von Beihilfen und Darlehen. Das Studentenwerk Rostock ist zuständig für die Studierenden der 7 der Verordnung über die Organisation, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studentenwerke vom 23. November 1993; der ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 03. Mai 2011 Universität Rostock; Hochschule für Musik und Theater Rostock; Hochschule Wismar; der Satzung des Studentenwerkes Rostock vom 02. April 1998 sowie der Änderung vom 26. September 2011 der Beitragsordnung des Studentenwerkes Rostock vom 08. Januar 1999 sowie den Änderungen vom 23. Dezember 1999; vom 24. Juli 2001; vom 11. November 2003 und vom 28. April Privaten Hochschule Baltic College Güstrow.* Das Studentenwerk Rostock ist Mitglied im Deutschen Studentenwerk e. V. (DSW) Berlin und im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. * nur für Ausbildungsförderungsangelegenheiten

8 Uni-Hauptgebäude Das Studentenwerk Rostock in Zahlen / Geschäftsjahr 2011 Allgemeine Angaben Ausbildungsförderung 8 Semesterbeitrag 2011 in 45 Anzahl der beitragspflichtigen Studierenden (Mittelwert) Bilanzsumme in T Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 166 Verpflegungsbetriebe Anzahl der produzierten Mittagessen Umsatz in den Mensen in T Umsätze Betriebe gewerblicher Art 681 Studentisches Wohnen Anzahl der Wohnheimplätze ges Rostock Wismar 622 Sanierte Wohnheimplätze Rostock Wismar 622 Anzahl der Antragsteller Inland Gefördertenquote in % Inland 29,29 Ausgezahlte Fördermittel in T Anzahl der Antragsteller Auslandsamt Schweden Vorschusszhlg. im Rahmen von BAföG-Leistungen in (aus Eigenmittel des Studentenwerkes) Soziale Dienste Anzahl der Sozialberatungen 606 Anzahl der Rechtsberatungen 84 Anzahl der psychologischen Beratungen 170 Anzahl der Darlehen 15 davon Sozialdarlehen 4 davon Härtefonds 11 Darlehenssumme in davon Härtefonds davon Sozialdarlehen Durchschnittswarmmieten in saniert 209,00 unsaniert 142,00

9 Aufbau und Organe des Studentenwerkes Das Studentenwerk Rostock ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Es wird vom Verwaltungsrat und Vorstand sowie dem Geschäftsführer geleitet. Die Aufgaben der Organe des Studentenwerkes sind im Studentenwerksgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie in der Satzung des Studentenwerkes Rostock festgeschrieben. Am 22. November 2011 wurden beide Gremien für den Zeitraum 11/2011 bis 11/2013 neu gewählt. Mitglieder der Organe Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat des Studentenwerkes Rostock setzt sich bis zum aus 20 stimmberechtigten Mitgliedern, ab aus 19 stimmberechtigten Mitgliedern und deren jeweiligen Ersatzmitgliedern zusammen. Im Folgenden sind die stimmberechtigten Mitglieder genannt. Amtsperiode bis Hochschulangehörige Universität Rostock 1. Herr Dr. Peter Volle 2. Frau Petra Westphal 3. Herr Prof. Dr. Guido Dehnhardt 4. Herr Dr. Holger Behm 5. Frau Dr. Liane Buchmann 6. Frau Prof. Dr. Gabriele Linke Hochschule für Musik und Theater Rostock 7. Frau Hanka Paschedag 8. Herr Jan Philipp Sprick (Vorsitzender) Hochschule Wismar 9. Herr Prof. Dipl. Ing. Martin Wollensak 10. Frau Katrin Borowski Studentenvertreter Universität Rostock 11. Herr Jörg Sonnenberger 12. Herr Philipp da Cunha 13. Frau Sarah Sahl 14. Herr Stefan Wiese 15. Herr Robert Hack 16. Herr Erik Matschulla (bis ) Herr Paul Fleicher (ab ) Hochschule für Musik und Theater 17. Frau Dorle Faßmann (bis ) Frau Annika Benke (ab ) 18. Frau Damaris Kuhnert Hochschule Wismar 19. Herr Marcel Schimanski 20. Herr Sebastian Rehberg (bis ) (Stellv. Vorsitzender) Herr Toni Müllers (ab ) Amtsperiode ab Hochschulangehörige Universität Rostock 1. Herr Prof. Dr. Holger Behm 2. Frau Dr. Liane Buchmann 3. Herr Prof. Dr. Lorson 4. Herr Prof. Dr. Lars Schwabe 5. Herr Dr. Peter Volle 6. Frau Petra Westphal 9

10 Herr Sprick Vorsitzender Verwaltungsrat, Frau Prof. Dr. Homölle Vorsitzende Vorstand, Herr Behrens Stellvertr. VS-Vors., Herr Rehberg Stellvertr. VR-Vors. in der Amtsperiode 11/2009 bis 11/2011 (v.r.n.l.) 10 Hochschule für Musik und Theater Rostock 7. Frau Hanka Paschedag 8. Herr Jan Philipp Sprick (Vorsitzender) Hochschule Wismar 9. Herr Prof. Dipl. Ing. Martin Wollensak 10. Frau Antje Geick Studentische Vertreter Universität Rostock 11. Frau Christina-Regina Howoldt-Höhne 12. Herr Fabian Nehring 13. Frau Antje Schmidt 14. Herr Carlo Ihde 15. Herr Robert Thomas (Stellvertr. Vorsitzender) 16. Herr Bastian Witte Hochschule Wismar Herr Martin Grüber (bis ) (Beratend Kanzlerfunktion) Studentenvertreter Universität Rostock Herr Fridtjof Behrens Hochschule für Musik und Theater Herr Jacob Przemus Hochschule Wismar Herr Tobias Proske Kommunalvertreter Stadtverwaltung Wismar Herr Thomas Beyer Hochschule für Musik und Theater 17. Herr Till Fehlhaber 18. N. N. Hochschule Wismar 19. Frau Anne-Sophie Woll 20. Frau Caroline Münch Vorstand Der Vorstand des Studentenwerkes Rostock besteht aus acht stimmberechtigten Mitgliedern und deren jeweiligen Stellvertretern. Die stimmberechtigten Mitglieder sind im Folgenden genannt. Vertreter der Wirtschaft Herr Dr. Klaus-Jürgen Beel Amtsperiode ab Hochschulangehörige Universität Rostock Frau Prof. Dr. Susanne Homölle (Vorsitzende) Frau Prof. Dr. Anja Hucke (Stellvertr. Vorsitzende) Herr Dr. Mathias Neukirchen Hochschule Wismar Herr Dr. Wolfgang Greiner (Stellv. Kanzlerfunktion) Amtsperiode bis Hochschulangehörige Universität Rostock Frau Prof. Dr. Susanne Homölle (Vorsitzende) Frau Prof. Dr. Anja Hucke (Stellv. Vorsitzende) Hochschule für Musik und Theater Herr Frank Ivemeyer (Beratend Kanzlerfunktion) Studentische Vertreter Universität Rostock Frau Daniela Grant Hochschule für Musik und Theater Herr Frank Ivemeyer Hochschule für Musik und Theater Frau Anne Hameister

11 Hochschule Wismar Frau Michaela Heerwald Kommunalvertreter Stadtverwaltung Wismar Herr Thomas Beyer Vertreter der Wirtschaft Herr Carsten Utermark Geschäftsführung Seit dem 1. Januar 2004 ist Herr Dr. Dieter Stoll, Roggentin, zum Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer vertritt das Studentenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich ( 11 Abs. 1 Stud-WG) 11 Seit dem 1. August 2006 ist Frau Petra Tröbner, Ostseebad Rerik, zur stellvertretenden Geschäftsführerin bestellt.

12 12 Organigramm Stand Verwaltungsrat Vorstand Büroleiter gb Sekretariat/SB fs Schreibstelle fss Sekretariat/SB zs SB Rechnungsw./Control. zsr Liegenschaftsmanagement* Sekretariat/SB vs Auszubildende va infostelle/service fis Auszubildender za SB Warenrechnung vwr Förderungsprüfung Büroleiter gb fp Datentechnik zd Hygienebeauftragter Büroleiter gb vh Widerspruchsbearb. fw 1+2 Wohnungsmanagement w Beratung Studienfinanzierung bs 2011 Innenrevision ir Arbeitssicherheit extern Geschäftsführer g Stellv. Geschäftsf. Sozialberatung sd Personalreferent p Organisation org Marketingassistent ga Poststelle gp Sachbearbeiter ps Ausbildungsförderung Zentrale Dienste Verpflegungsbetriebe f z v Zentraleink./Geräteinv. ze Mensa Südstadt vms Auslandsamt Schweden fa Bereich Bau/Technik zb Hauptbuchhalter zr Sekretariat/SB ws Kleine Mensa Ulme vmu Gruppenleiter fg 1+2 Sachbearbeiter zbs Vorab./Techniker zbv Finanzbuchhalter zrf Sachbearbeiter ww Mensa St.-Georg-Str. vmg Sachbearbeiter fga 1 bis 12 Betriebshandwerker zbh Debitorenbuchhalter zrd Tutoren wt Mensa Wismar vmw Hausmeister zbm Personalrat pr Schwerbehindertenvertr. sbv * Aufbau der Abt. Liegenschaftsmanagement ab 10/2011

13 Jubiläumsfeier 20 Jahre Studentenwerk Rostock am 8. Juli Jahre ostdeutsche Studentenwerke Feierlichkeiten am 08. Juli 2011 im Studentenwerk Rostock Das Studentenwerk Rostock feierte im Jahr 2011 seinen 20. Geburtstag. Die Festveranstaltung fand gemeinsam mit Vertretern des Landes, der Hansestadt Rostock, der Universität und der Hochschule für Musik und Theater sowie Gästen unserer polnischen Partneruniversität Danzig in der Ulmenstraße 45 statt. Es wurde die Bilanz der zurückgelegten Jahre gezogen. Sie ist die entscheidende Voraussetzung für die neue Phase der Gestaltung des modernen Dienstleistungsunternehmens Studentenwerk Rostock. 13 Mit der Sanierung der Altbausubstanz in der Ulmenstraße 45 und die Umwandlung in ein Servicezentrum für den Hochschulraum erfolgt der Startschuss für die maßgeschneiderte Profilierung der sozialen Dienstleistungen am Campus. Als Collegium album wird das sanierte Gebäude die neue Qualität des Services für den Campus verkörpern. Dr. Dieter Stoll Geschäftsführer

14 Dr. Dieter Stoll, Antje Michael, Petra Tröbner, Sabine Jagusch, Anke Wichmann, Regina Lill, Monika Kröger, Elfi Turnow (v.l.n.r.) 14 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 Gliederung: 1. Vorbemerkungen 2. geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 4. Nachtragsbericht 5. Risikobericht 6. prognosebericht I. Vorbemerkungen Das Studentenwerk Rostock, Anstalt des öffentlichen Rechts, legt hiermit den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 gemäß 289 HGB vor. Weitere Grundlagen sind das Gesetz über die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Februar 1993 mit seinen Änderungen und Ergänzungen, die Verordnung über die Organisation, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studentenwerke in Mecklenburg-Vorpommern vom 23. November 1993 mit seiner Änderung vom (nachfolgend VOWR STW genannt). Das Studentenwerk regelt seine Angelegenheiten durch Satzung und Beitragsordnung. Die letzte Satzungsänderung erfolgte durch Beschluss des Verwaltungsrates am Die Änderung wurde veröffentlicht im Amtsblatt am Entsprechend StudWG 12 (3) in Verbindung mit 11 (1) und 12 der VOWR erstellt das Studentenwerk Rostock einen Lagebericht, der Auskunft über den Geschäftsverlauf 2011 und die Entwicklungstrends gibt. II. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen Im Jahr 2011 feierte das Studentenwerk Rostock sein 20-jähriges Bestehen. Das offizielle Gründungsdatum war der 1. August In einer festlichen Veranstaltung Anfang Juli bekamen Mitarbeiter und Gäste in den im Geschäftsjahr erworbenen Räumlichkeiten der ehemaligen orthopädischen Klinik in der Ulmenstraße 45 Rückblicke auf eine stabile Entwicklung der letzten zwei Jahrzehnte und Einblicke in die zukünftige moderne Infrastruktur des Collegium album, das an diesem Standort durch das Studentenwerk entstehen wird. Das Land, die Kommune, die Universität und das Studentenwerk sehen darin einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Studiums in der Hansestadt. Mit dem Collegium album beginnt zugleich eine neue Etappe der Entwicklung des Studentenwerkes. Neues aus eigener Kraft zu schaffen und Einschnitte im Leistungsspektrum nicht zu zulassen. Dem Studentenwerk obliegt im Zusammenwirken mit der Universität und den Hochschulen die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden an den Hochschulstandorten Rostock und Wismar. Diese Aufgaben erfüllt das Studentenwerk insbesondere durch die Bewirtschaftung von Studentenwohnanlagen und vier Mensen. An einem kleinen Standort in Lichtenhagen, der nicht direkt vom Studentenwerk betreut werden kann, sorgte ein Fremdunternehmen für die kostengünstige Mittagsverpflegung für Studierende. In die Aufwandsdeckung flossen Semesterbeiträge. Das Studentenwerk Rostock bietet in 10 Wohnheimkomplexen den Studierenden insgesamt Bettenplätze an (im Vorjahr: Bettenplätze). Die Veränderung der Platzkapazitäten ergibt sich zum einen aus der Korrektur von Bettenplätzen

15 Neuer Markt Rostock durch Verringerung der Belegungsdichte und zum anderen durch das Hinzukommen eines weiteren neuen Wohnkomplexes, den Häusern Störtebeker und DreiMaster in der Wismarer Altstadt mit 65 Plätzen. Land. Das Studentenwerk besitzt Eigentum an Grund und Boden mit aufstehenden Gebäuden in der Rostocker Ulmenstraße 22 und in der Wismarer Wasserstraße 16/17, 3 und Wasser-/Fischerstraße 4. Die studentische Vermietung spürt insbesondere in Wismar den starken privaten Wohnungsmarkt für Studierende. Deshalb war die Erweiterung des Angebots in der Innenstadt die richtige Antwort. Die neuen Objekte erfreuten sich einer guten Nachfrage und sind seitdem voll belegt. Die Gesamtmieterträge weisen ein leichtes Minus zum Vorjahr auf, resultierend aus einem veränderten Auslastungsgrad. Im Mai 2011 fand die investive Tätigkeit im Bereich Wohnen vorerst mit der feierlichen Übergabe des Neubaus DreiMaster ihren Abschluss. Damit stehen nunmehr in der Altstadt von Wismar in drei Objekten 65 ansprechende Quartiere unterschiedlichster Strukturen Studierenden zur Verfügung. Im Juni erfolgte der notarielle Kauf der Teilliegenschaft Ulmenstraße 45. Die Zahlung der Kaufpreissumme von 455 TEUR erfolgte vorbehaltlich der Auskehrung nach ausgeführter Vermessung des Grundstücks. Auf der ca m 2 großen Liegenschaft soll zukünftig die Entwicklung der hochschulnahen Infrastruktur am größten Campus Rostocks durch das Studentenwerk beginnen. Alle vom Studentenwerk bewirtschafteten sanierten Wohnheime und das Studentenhaus, die sich im Landeseigentum befinden, sind durch Erbbaurechtsverträge zugeordnet. Für das unsanierte Objekt Möllner Straße 11, Häuser 3-4 besteht eine Nutzungsvereinbarung mit dem Das durch einen 10-jährigen Nutzungsvertrag von der Stadt Rostock angemietete Haus 4, Richard- Wagner- Str. 31, in Warnemünde, in dem das Studentenwerk seit Jahren studentisches Wohnen betreibt, wurde fristgemäß durch den Eigentümer zum gekündigt. Das Objekt befindet sich seit einigen Jahren in der Liegenschaftsarrondierung des Landes im Zuge der Campusentwicklung. Die Ankaufverhandlungen zwischen Land und Kommune konnten nicht bis zum heutigen Zeitpunkt erfolgreich beendet werden. Im Jahr 2011 wurden planmäßige Instandhaltungsmaßnahmen an den Bestandshäusern, wie Maler- und Fußbodenbelagsarbeiten und so genannte Schönheitsreparaturen, durchgeführt. Das Wirtschaftsjahr 2011 verlief im produzierenden Bereich der Mensen mit wellenartigen Umsatzkurven. Eine Stabilität setzte im 2. Halbjahr ein und führte zu einem soliden Jahresergebnis. Die im Investitionsplan vorgesehene Standorterweiterung durch eine Ausgabemensa mit Cafeteriabetrieb musste ins Folgejahr verschoben werden, da der notwendige Freizug der dafür vorgesehenen Räumlichkeiten erst zum Jahreswechsel erfolgte. Das Studentenwerk Rostock führt die studentische Ausbildungsförderung durch, dazu gehört auch die Aufgabenerfüllung im Auslandsamt Schweden im Auftrag des Bundes. Seit nunmehr 6 Jahren erbringt das Studentenwerk intensive Beratungsleistungen u. a. in Fragen alter- 15

16 Aktion Tandem Studentenwerk Rostock zu Gast in Frankfurt/Oder 16 nativer Studienfinanzierungsmöglichkeiten mit dem KfW-Kredit. Viele Studierende schätzen die fachliche Kompetenz und Objektivität unserer Beratung. Die Inanspruchnahme des Studienkredits hält sich auf dem Vorjahresstand. Zu den Schwerpunkten der sozialen und kulturellen Betreuung der Studierenden im Studentenwerk Rostock gehört eine vielschichtige Sozialberatung. Im kulturellen Bereich sind für Studierende zum Beispiel künstlerische Zirkel, Ausstellungen und Lesungen im Angebot. Auch das persönliche Miteinander verschiedener Kulturkreise findet in wiederkehrender und angenehmer Atmosphäre im Intertreff seinen Rahmen. Das Startercafe, welches im Rahmen des Projektes PROFIN entstanden war, wechselte nach Auslaufen des Projektes zum Jahresende an den universitären Standort Parkstraße 6 über. Zusätzliche Angebote stellen die Rechtsberatung und die psychologische Beratung dar, die von den Studierenden gern angenommen werden. Die studentischen Beiträge gemäß Studentenwerksgesetz 13 Nr. 2 betrugen 2011 für jedes Semester 45 EUR. Durch einen weiteren Zuwachs an Studierenden verfügte das Studentenwerk über Beitragseinnahmen in Höhe von EUR. Die Universität Rostock verzeichnete durchschnittlich Studierende, in Wismar an der Hochschule waren es Studierende und an der HMT 432 Studierende, für die ein Semesterbeitrag erhoben wurde. den Bereichen - Wohnen und Verpflegung und der deutliche Zuwachs an Semesterbeiträgen (+ 10,1 %) waren die Basis für einen positiven Jahresabschluss. Den erneut gestiegenen Personalaufwendungen, Energiekosten und Wareneinsätzen stand ein leichtes Umsatzplus entgegen. Der Aufwand in den Verpflegungsbetrieben wurde durch den Verkaufserlös, den Landeszuschuss und einen gestiegenen Einsatz von Semesterbeiträgen gedeckt. Durch Vorstandsbeschluss wurden die nicht zur Deckung der Kostenstellenergebnisse verwendeten Semesterbeitragseinnahmen der Investitionsrücklage zugeführt. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb beendete das Jahr 2011 mit einem positiven Ergebnis. Das Ergebnis wurde der Bewirtschaftungsrücklage zugeführt. Unter Berücksichtigung von Beitragseinnahmen und Landeszuschüssen für den Bereich Verpflegung ergab sich nachfolgendes Gesamteinnahmenbild. Die Finanzierung der Aufgaben des Studentenwerkes erfolgte auch im Berichtsjahr vorrangig aus Leistungsentgelten und sonstigen Einnahmen. Der Anteil der selbst erwirtschafteten Mittel bleibt auf stabilem und hohem Niveau. Es gelang uns an das gute Vorjahresergebnis anzuknüpfen und es zu halten. Stabile Umsätze in

17 Die Finanzierung entwickelte sich im Fünfjahrzeitraum wie folgt: 2007 in % 2008 in % 2009 in % 2010 in % 2011 in % 1. U msatzerlöse 2. Sonstige Erträge 3. S emesterbeiträge 4. Landeszuschuss zur Bewirtschaftung/ einschl. Aufwandserstattung / BAföG 70,0 1,4 9,4 19,2 69,5 1,3 9,2 20,0 69,0 1,8 9,6 19,6 68,6 1,6 11,7 18,1 68,4 1,4 12,7 17,5 5. sonstige Zuschüsse (KiTa) ,0 100,0 100,0 100,0 100,0 17 Die Umsatzerlöse als prozentual größte Ertragsquelle stiegen im Vergleich zum Vorjahr absolut und erzielten mit TEUR erneut einen Höchststand. Durch die Beitragsanpassung stieg der prozentuale Anteil auf 12,7 % am Gesamtanteil. In ähnlichem Verhältnis sank der Landeszuschuss für Verpflegung, wobei aber der Anteil der Kostenerstattung im BAföG real stieg. Es konnte ein solider Jahresüberschuss erwirtschaftet werden. Es wurden Rücklagen in Höhe von 1.744,0 TEUR zugeführt. Für die Beschaffung von Geräten und Ausrüstungen wurden im Berichtsjahr durch das Land Mecklenburg-Vorpommern investive Mittel in Höhe von EUR ausgereicht. Es erfolgten Ersatzbeschaffungen von Küchentechnik. Zusätzliche Mittel zur laufenden Bauunterhaltung der betriebenen Objekte standen im Berichtsjahr nicht zur Verfügung. Für die Objekte Wasserstraße 3 und Fischerstraße 4 wurden 2012 KfW-Kredite in Höhe von 1.113,0 TEUR ausgereicht. Es wurden etwa 497,5 TEUR für Tilgung aufgebracht. Verpflegungsbetriebe Die Umsatzerlöse stiegen zum Vorjahr um 2,5 %, ein Plus von 98,8 TEUR. Insgesamt wurden im Berichtsjahr Portionen (im Vorjahr Portionen) in den Einrichtungen des Studentenwerkes produziert bzw. durch Dritte produziert (678) und ausgegeben. Dies sind bei gleicher Produktionskapazität nochmals ein leichter Anstieg zum Vorjahr und damit die höchste Portionszahl seit Bestehen des Studentenwerks. Davon wurden Portionen (im Vorjahr ) über den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb weitergereicht. Das Studentenwerk Rostock hat per 31. Dezember 2011 eine Kreditbelastung für Sanierungs- und Neubaukredite in Höhe von 8.470,0 TEUR über studentische Mieten zu amortisieren. Die Zahl der Studentenessen betrug im Berichtsjahr Portionen (Vorjahr ). Die Portionszahlen bei der Gruppe der Bediensteten waren rückläufig ( Portionen). Gemessen an den

18 Kunst an der Mensa Süd von René Winter happy students bei Nacht 18 Gesamtportionen (ohne wgb) von entspricht dies 84,9 % studentischem Anteil. Die Zahl der nichtstudentischen Essensteilnehmer (Bedienstete) liegt bei Portionen, das sind 15,1 %. Das Studentenwerk unterstützt die Studierenden und deren Kinder durch die Abgabe des kostenlosen Kindertellers. In den Mensen wurden Kinderteller an Berechtigte ausgereicht. Der Produktionszuwachs konzentriert sich besonders in den Einrichtungen der wachsenden Hochschulstandorte in der Südstadt und der Ulmenstraße. Tagtäglich wurden mit hohem Anspruch an Frische, Qualität und Vielfalt in den Mensen etwa Essen an den Kunden gebracht. So produzierte die Mensa Süd rund Portionen mehr, die Kleine Mensa Ulme und die Campus Mensa Wismar rund Portionen mehr als im Vorjahr. Vitaltheken in den Mensen finden regen Zuspruch. Unsere positiven Erfahrungen im Rahmen einer ausgewogenen und gesunden Ernährung konnten wir an andere Studentenwerke weitergeben. Die Verschiebung der Nutzergruppen zu Gunsten der Studierenden war auch in 2011 sichtbar und zeigt, dass Mensen mit ihrem hohen Anspruch an zeitgemäße Küche voll im Trend der jungen Leute stehen und somit der tägliche Mensabesuch auch einen Teil des Studiums darstellt. Zusammen mit anderen motivierten Studentenwerken konnte 2011 die Marke mensavital erfolgreich präsentiert werden und in die Umsetzungsphase treten. Zusammen mit Köchen und Ökotrophologen wurden über 100 schmackhafte und ernährungsphysiologisch wertvolle Gerichte entwickelt und auf der Mensa-Tagung im September in Leipzig vorgestellt. Eine optimale Standortentwicklung und Spezifizierung der Angebotsstruktur über das klassische Mensaprofil hinaus sind große Herausforderungen im Rahmen der Prägung des Begriffes Hochschulgastronomie für die neue und zeitgemäße Form einer Mensaversorgung. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Neben der steuerbegünstigten Tätigkeit in den Verpflegungseinrichtungen wurde auch im Wirtschaftsjahr 2011 der steuerpflichtige gewerbliche Bereich fortgeführt. Die steuerpflichtigen Leistungen werden in den Räumen der steuerbegünstigten Verpflegungsbetriebe mit gleichem Personal erbracht. Die Aufwendungen und Erträge werden, sofern möglich, direkt, ansonsten prozentual zugeordnet. Der Personalaufwand wird entsprechend dem tatsächlichen Stundensatz für jede eingesetzte Arbeitskraft erfasst. Der steuerpflichtige gewerbliche Bereich umfasst Speisenlieferungen an den Betreiber der Essenausgabe in der Hochschule für Musik und Theater, für Sonderveranstaltungen, Veranstaltungsservice der Hochschulen und die Mittagsversorgung in den Mensen für steuerlich nicht begünstigte Personen (Kategorie Gäste), außerdem Speisenlieferungen an Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen und an die Außenstelle der Mensa Wismar zur Gästeversorgung. Studentisches Wohnen Im Bereich Wohnen sank der Umsatz aus Vermietung 2011 leicht um 0,13 % (6,3 TEUR) im Vergleich zum Vorjahr. Der Gesamtumsatz liegt bei 4.985,2 TEUR. Im Wirtschaftsjahr 2011 lag die durchschnittliche Auslastung der Objekte bei 90,8 %, wobei die Plätze in der kurzzeitigen Vermietung (20) bei der Auslastung nicht berücksichtigt wurden. Die Häuser an Campusstandorten haben durchweg eine 100%ige Auslastung. Die VOWR STW besagt, dass die Studentenwohnheime so zu bewirtschaften sind, dass alle erforderlichen Kosten gedeckt werden. Für vor dem 1. Novem-

19 Mensa Süd ber 1990 errichtete, nicht sanierte Wohnheime sind mindestens die Energiekosten zu decken. Die Kostenstellenergebnisse konnten durch Mietpooling ausgeglichen werden. Eine entsprechende Rücklagenbildung für Kapitaldienst und Instandhaltung konnte erfolgen. Per 31. Dezember 2011 verfügt das Studentenwerk über Bettenplätze. Davon sind Plätze in Rostock (Auslastung bei 94,9%) und 622 Plätze am Standort Wismar (Auslastung bei 80,2%). Es konnten, bezogen auf die verfügbare Gesamtkapazität, 85,2 % der Bettenplätze (im Vorjahr 84,7 %) den Studierenden in sanierten Wohnheimen angeboten werden. Die Versorgungsquote mit studentischem Wohnraum entsprach zum Wintersemester 2011/2012 in Rostock 10,1 % (Vorjahr 10,2 %) und in Wismar 15,9 % (Vorjahr 15,3 %). Zu Grunde liegen die durchschnittlichen Studierendenzahlen des Sommerund Wintersemesters. Ausbildungsförderung Im Berichtsjahr stellten Studierende aus dem Zuständigkeitsbereich der Universität Rostock und der Hochschulen Rostock und Wismar sowie dem Baltic Collage Güstrow einen Antrag auf Ausbildungsförderung im Inland. Dies ist nochmals eine Steigerung zum Vorjahr. Der Anteil der Geförderten erhöhte sich zum Vorjahr um 0,37 %, die Gefördertenquote stieg somit auf 29,29 %. Es wurden im Jahr TEUR Fördermittel ausgereicht. Der durchschnittliche Förderbetrag betrug rund 458 EUR monatlich. Im Auslandsamt Schweden gingen Anträge ein, dies sind 190 Anträge mehr als im Vorjahr. Soziale und kulturelle Betreuung und Beratung Studienfinanzierung Die bestehenden Angebote, wie allgemeine Sozialberatung, Teilnahme an Informationstagen, kulturelle Zirkelarbeit sowie Rechts- und psychologische Beratung wurden in Rostock und Wismar fortgesetzt. Auf Honorarbasis werden gezielte Beratungsleistungen durch Fachkräfte angeboten. Die Leistungen sind für die Studierenden kostenlos. Die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen ist nach wie vor hoch, wobei sich insbesondere die zeitliche Intensität einzelner Beratungen erhöht hat. Die kulturell-künstlerische Freizeitgestaltung der Studierenden wurde im Rahmen der gegebenen finanziellen Möglichkeiten durch das Studentenwerk unterstützt. In der Kulturwerkstatt konnten sich Studierende in studentischen Arbeitsgemeinschaften Malerei/Grafik, Objekt und Keramik künstlerisch betätigen. Die Aufwendungen des Bereiches Soziales/Kultur wurden planmäßig durch Semesterbeiträge der Studierenden gedeckt. Die Förderung kultureller, sportlicher und sozialer Projekte der Studierenden erfolgte nach Antragsverfahren gemäß 5 Abs. 2 der Beitragsordnung des Studentenwerkes Rostock. Bei der Entscheidungsfindung wirkte die Kulturkommission mit. Großprojekte konnten auch im Berichtsjahr finanziell unterstützt werden, wie u. a. die 24. und 25. Kulturwoche in Rostock, CampusOpenAir in Wismar. Förderung erhielten die Aktivitäten des Celebrate Chors und des Freien Studentenorchesters e.v., Kinderfest und sportliche Events und das traditionelle Weihnachtsmärchen für die studentischen Kinder. Personal Im Jahresdurchschnitt waren im Studentenwerk Rostock einschließlich Auszubildenden 166 Personen beschäftigt. Diese 166 Personen unterteilen sich in 91 gewerbliche Beschäftigte, 66 verwaltungstechnische Beschäftigte, einen kaufmännischen Auszubildenden (seit September 2010), fünf Bedienstete in ATZ- 19

20 Campus-Mensa Wismar 20 Freistellungsphase, eine Mitarbeiterin in Elternzeit und zwei Beschäftigte mit Langzeiterkrankung. Der Jahresdurchschnitt VbE liegt bei 116,379. In Teilzeitbeschäftigung waren 94 Mitarbeiter. Der Anteil der im Studentenwerk Rostock beschäftigten Frauen beträgt per ,60 %. Das Durchschnittsalter der männlichen Beschäftigten beträgt 52 Jahre, das der weiblichen Beschäftigten 45 Jahre. Für acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studentenwerkes existierten per Verträge zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit nach dem Blockmodell. Der Aufwand für die Altersversorgung beläuft sich auf 118 TEUR, im Vorjahr lag dieser bei 116 TEUR. III. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Das Studentenwerk hat wirtschaftliches Eigentum an seinen bewirtschafteten Wohnheimen und dem Studentenhaus durch bestehende Erbbaurechtsverträge bzw. durch Eigentum an Grund und Boden mit aufstehenden Gebäuden erlangt. Das Studentenwerk hat am eine Teilliegenschaft der Ulmenstraße 45 in Rostock mit ca qm Grund und Boden und Gebäude für 455 TEUR vom Land M-V käuflich erworben, zum Zweck der Infrastrukturentwicklung am Campus Ulmenstraße. Derzeit gibt es keine offenen vertraglichen Situationen mit dem Land. Offen hingegen ist die Arrondierung des Hauses 4 in Warnemünde im Zuge der dortigen Campusentwicklung. Hier steht die Entscheidung zwischen Land und Kommune noch aus. Die Vermögenslage des Studentenwerkes ist dadurch gekennzeichnet, dass das Anlagevermögen mit 67,65 % (Vorjahr: 67,63 %) der Bilanzsumme die wesentliche Position auf der Aktivseite darstellt. Die Bilanzsumme (33.899,8 TEUR) ist gegenüber dem Vorjahr um 907 TEUR (+2,7 %) gestiegen. Dies ist auf der Aktivseite im Wesentlichen durch die Erhöhung des Finanzguthabens und durch die Bauinvestitionen erfolgt. Die Finanzanlagen sind gleich bleibend wie in 2010 bei 250 TEUR. Die Sachanlagen sind um 536 TEUR gestiegen. Das Sachanlagevermögen ist zu 26,6 % (Vorjahr: 29,9 %) durch gesondert auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Investitionszuschüsse und im Übrigen durch Eigenmittel und Bankdarlehen finanziert. Investitionen in die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen beliefen sich im Berichtsjahr auf 2.005,9 TEUR (Vorjahr 1.583,4 TEUR). Sie erstreckten sich u. a. auf grundstücksgleiche Rechte und Bauten und die Ersatzbeschaffung von Küchentechnik. Der Anstieg der Bilanzsumme auf der Passivseite ist begründet im Zugang bei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - hier Finanzierung des Objektes Wasserstraße 3 und Fischerstr. 4 - und der Zuführung zur Investitionsrücklage und weiterer zweckgebundener Rücklagen im Bereich Wohnen, der Betriebsmittelrücklage und der Bewirtschaftungsrücklage des wgb. Es wurden 357,3 TEUR den Rücklagen entnommen und 1.744,0 TEUR den Rücklagen zugeführt. Das Eigenkapital ( TEUR) hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.386,7 TEUR (+8,49 %) erhöht. Unter Einbeziehung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse (6.002 TEUR) ergibt sich eine Eigenkapitalquote im wirtschaftlichen Sinne von 70,01 % (Vorjahr: 69,52 %). Die Liquidität ist nach wie vor gut. Dies ist u. a. erfor-

21 Warnemünde derlich, um für weitere Investitionen einen ausreichenden Eigenanteil aufbringen zu können und um das Sanierungsprojekt an der Ulmenstraße 45 mit dem 1. Bauabschnitt beginnen zu können. Die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen sind durch kurzfristig realisierbare Vermögenswerte (Umlaufvermögen) gedeckt. Alle Zahlungsverpflichtungen wurden termingerecht geleistet. Trotz absolutem Niedrigzinsmarkt lagen die Zinserträge über dem Vorjahr. Dies ist dem höheren Finanzvolumen im Jahresdurchschnitt zuzuschreiben. IV. Nachtragsbericht Darüber hinausgehende Vorgänge von besonderer Bedeutung, als die zuvor erläuterten, nach Abschluss des Geschäftsjahres mit Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich nicht ereignet. V. Risikobericht Mit unserem Risikomanagement fördern wir das Chancen- und Risikobewusstsein unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Durch den bewussten und kontrollierten Umgang mit Risiken, die sich real beeinflussen lassen, lässt sich das Studentenwerk auf nachhaltiges Wachstum ausrichten, können Chancen genutzt und Wettbewerbsvorteile realisiert werden. Risikomanagementziele und -methoden Das Risikomanagement des Studentenwerkes hilft, Risiken möglichst zu vermeiden, zumindest aber frühzeitig zu erkennen, um nach Maßgabe und Gestalt des Risikos die daraus resultierenden Gefahren für das Unternehmen abwenden zu können. Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs-, und Berichterstattungsprozesses. Wesentliche Kernelemente des Risikomanagements sind die strategische Planung von Umsätzen, Aufwendungen, Investitionen und Finanzen, die Mittelfristplanung und Budgetierung, das Reporting und permanente Controlling. Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen nach Kostenstellen und die vergleichsweise Betrachtung von Kennzahlen aus den verschiedenen Fachbereichen geben Hinweise auf mögliche Risikoquellen. Die Halbjahresanalyse gibt Hinweise auf Abweichungen im Gesamtunternehmen und auf allgemeine Entwicklungstendenzen. Aus allen Auswertungen ergeben sich Empfehlungen für die Geschäftsführung. Wir stützen uns auf die verschiedenen, teilweise speziell auf unsere Bedürfnisse abgestellten und programmierten rechnergestützten Darstellungen und auf die integrierten Reportingfunktionen des Rechnungswesens. Risikoinventur Das zuständige Personal hat die Aufgabe, die Risiken zu identifizieren und die Eintrittswahrscheinlichkeiten zu bewerten. Das Aufspüren von Risiken bedeutet dabei sowohl Gefahren zu erkennen, die den Erfolg oder im Extremfall den Fortbestand des Studentenwerkes gefährden könnten, als auch positive Chancen zu finden, zu bewerten und diese für das Studentenwerk wahrzunehmen. Nachfolgend werden Risiken beschrieben, die nachteilige Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanzund Ertragslage haben könnten. Da ein Teil der Risiken außerhalb unseres Einflussbereichs liegt, kann ein funktionierendes Risikomanagement grundsätzlich zur frühzeitigen Erkennung dieser Risiken führen und zur Eingrenzung der Wirkungen beitragen. 21

22 Marktplatz der Wismarer Altstadt Beratungsstand des Studentenwerks Rostock 22 Einzelrisiken [A] Gesamtwirtschaftliche Risiken Das Studentenwerk unterliegt den allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Chancen und Risiken in den Regionen, in denen es tätig ist. Im Berichtsjahr verlangsamte sich das Wachstum in bestimmten Branchen, die Kauffreudigkeit ließ nach und die Rohstoffpreise entwickelten sich dynamisch schnell. Tarifanpassungen im Sicherheitsdienstleistungssektor führten zu nicht geplanten Mehraufwendungen. Insgesamt war ein deutlicher Preisruck spürbar. Mit dieser Entwicklung erhöhen sich die Risiken Kostensteigerungen nicht mehr kontrolliert ausgleichen zu können. Das Jahr 2011 brachte in M-V höhere Steuereinnahmen als erwartet. Der Anstieg der Bildungsausgaben wurde für die Belange der Studentenwerke nicht wirksam, hier sanken die Zuschüsse absolut und im Verhältnis zu den Wachstumszahlen der Studierenden. [C] Risiken aus Akquisition und Investition Akquisitions- und Investitionsprojekte sind aufgrund ihrer Zukunftsorientierung für das Wachstum des Studentenwerkes notwendig, aber auch mit komplexen Risiken behaftet. Ihre Risiken werden durch festgelegte Abläufe und Verfahren innerhalb solcher Projekte kontrolliert und reduziert. Risiken aus Akquisitionstätigkeit sind derzeit nicht erkennbar. Das Führen eines zentralen Vertragskataloges hilft vertragliche Risiken durch ungewollte Verlängerung von Laufzeiten zu vermeiden. Ausschreibungszyklen, Preisvergleiche und das Vier-Augen-Prinzip dienen der Minimierung bzw. dem Ausschluss von Vertragsrisiken. Ein derzeitiges Vertragsrisiko ist die Kündigung des Vertrages zur kostenfreien Überlassung des Wohnheims Haus 4 durch den KOE der Hansestadt Rostock. [B] Branchenrisiken Im Hochschulraum hielt die positive Entwicklung der Studierendenzahlen des Vorjahres an. Trotzdem sind wir den branchentypischen Risiken ausgesetzt. Zyklische Nachfrageschwankungen wichtiger Abnehmergruppen sowie der intensive Wettbewerb in den Absatzmärkten stellen operative Risiken dar. Dazu zählt z.b. der wachsende Leerstand in den klassischen Wohnheimen in Wismar. Oftmals ist Schadensbegrenzung die einzige Form der Risikobewältigung. Wir treffen nach kaufmännischen Aspekten die notwendigen Entscheidungen bei der Suche nach anderen Belegungsformen. An anderen Standorten können wir die gestiegene Nachfrage nicht bedienen, dies trifft insbesondere auch im Verpflegungssektor zu. Risiken aus Investitionstätigkeiten sind vielfältig und oftmals nicht beeinflussbar aber in den meisten Fällen kosten- und vermögenswirksam. Der witterungsbedingten Verlängerung der Bauzeit in Wismar konnte kostendämpfend begegnet werden, da alle Baubeteiligten auf ein schnelles Bauende orientiert waren und ein gutes Nachtragsmanagement bestand. Durch die regulierende Präsenz des Bauherrn entstand kaum Konfliktpotential. Im Investitionsgeschehen vertreten wir die Ansicht, dass klare und verbindliche Festlegungen und das gemeinsame Wollen im Wesentlichen Kosten- und Zeitersparnis bringen und die Risiken von ergebnisoffenen Rechtsentscheidungen vermieden werden. Jede geschäftliche Tätigkeit beinhaltet jedoch ein nicht zu vermeidendes Restrisiko, wobei das Hauptaugenmerk in so einer Situation immer der Risikominimierung gilt.

23 Wohnanlage DreiMaster in Wismar [D] Sonstige Risiken und IT-Risiken Informationstechnische Risiken begegnen wir mit regelmäßigen Investitionen in moderne Hard- und Software. Mit Hilfe moderner Security-Lösungen schützen wir unsere Daten und unsere Infrastruktur vor ungewollten Zugriffen und bedienen uns auch der Hilfe externer Dienstleistender zur Sicherung der Datenprozesse. Täglich werden Datensicherungen vorgenommen und durch neue Technologien werden identische Daten an verschiedenen Standorten vorgehalten. Derzeit sind keine IT- relevanten Risiken in unserem Unternehmen erkennbar. Die Datenzugriffsbereitschaft konnte täglich in gleich bleibender Qualität gesichert werden. Angriffe störender Art auf unsere Datensysteme sind nicht zu nennen. [E] Interne Risiken Für das Wachstum und die weitere Stabilität des Studentenwerkes sind die Mitarbeiter die wichtigste Ressource. Die wesentlichen Risiken im Personalbereich ergeben sich durch den natürlichen Alterungsprozess, mögliche Langzeitausfälle bei anhaltender Erkrankung, sowie bei der Personalbeschaffung und -entwicklung von Fach- und Führungskräften. Der Wettbewerb um qualifiziertes Personal hat sich durch den Fach- und Führungskräftemangel erheblich verschärft. Die Bindung an den öffentlichen Tarif lässt bei der Vergütungsgestaltung kaum Spielraum. Eine langfristige Anreizwirkung ist uns somit nicht gegeben. Auch im Jahr 2011 ist es nicht gelungen geeignete Auszubildende im Bereich der Systemgastronomie zu finden. Die Vielschichtigkeit der Aufgaben erfordert eine spezielle eigene Qualifizierung und Ausbildung. Das Nachziehen von Personal über den freien Arbeitsmarkt ist mit großem Schulungsaufwand verbunden und zieht nicht selten eine höhere Fluktuation nach sich. Grundsätzlich sind wir um die ständige Qualifikation und Schulung unserer Mitarbeiter, insbesondere derer mit Entscheidungsbefugnis bzw. im sicherheitstechnischen Bereich tätigen, bemüht. Die angebotenen fachlich qualifizierten Seminare der ABST werden mindestens einmal jährlich besucht. TÜV- Schulungen und sonstige Seminare zum Erwerb von Berechtigungen werden regelmäßig angesetzt. Die entsprechenden Kontrollen werden beleghaft durchgeführt und durch die interne Revision geprüft. Mit jedem Zuwachs an Kapazitäten erzeugen wir neuen Bedarf, so dass die technischen Risiken steigen. Hier liegt die Gefahr, dass sich durch Überlastproduktion in Folge die Verschleißzyklen verkürzen und kürzere Wiederbeschaffungszeiträume entstehen bzw. Technik und die notwendigen Anforderungen nicht mehr kompatibel sind. Die sorgsame Wartung ist hier die einzige leistbare Prävention. Die Interimslösung der Kleinen Mensa ist hier zu nennen. Wesentliche Umweltrisiken sind derzeit nicht erkennbar bzw. nicht abschätzbar. Gegen Risiken der Geschäftstätigkeit und des Ausfalls von Produktionsstätten bzw. des Verlustes von Eigentum durch Zutun von Dritten sind wir hinreichend versichert. Weitere sonstige Risiken sind derzeit ebenfalls nicht feststellbar. [F] Gesamtrisiko Gegenüber der letzten Berichterstattung haben sich keine gravierenden Veränderungen zur Risikoeinschätzung ergeben, da es auch keine Risikominderung gab. Die gesamtwirtschaftlichen Risiken beeinflussen immer nachhaltiger das Alltagsgeschäft. Der eu- 23

24 Kleine Mensa Ulme am Campus Ulmenstraße 24 ropäische Finanzmarkt ist unsicher, die Ziele der Euro-Zone stehen in Frage. Die volkswirtschaftlichen Theorien bringen keine Lösung und unter diesem Dach entwickeln sich Mikromärkte. Der Immobilienmarkt hat eine Hochkonjunktur, die Nachfrage ist größer als das Angebot. Folglich steigen die Kaufpreise aber auch die Baupreise, um den wachsenden Bedarf zu decken. Hierin ist auch das prognostizierte wirtschaftliche Wachstum begründet. Für die Investitionsvorhaben des Studentenwerks bedeutet dies zeitliche Verschiebungen und finanzielle Mehraufwendungen. Bei sinkenden Zuschüssen für die Erfüllung der Kernaufgaben des Studentenwerkes und gleichzeitig stärkerem Druck auf die Leistungsfähigkeit, gekoppelt mit wachsenden Kosten für die Beschaffung und steigenden fixen Kosten, wird das Erbringen von sozialen Leistungen immer schwieriger. Mit unseren Finanzierungsquellen sind wir gezwungen unsere sozialen Tätigkeiten an die äußeren Rahmenbedingungen anzupassen. Ein wesentliches Einzelrisiko mit nachhaltiger Wirkung ist der drohende Verlust des Wohnheimes in Warnemünde. Die Gesamtsumme der Risiken sowie Risiko-Kombinationen gefährden derzeit jedoch nicht den Fortbestand des Unternehmens. Was wir innerhalb unserer Strukturen zur Risikominimierung leisten können, stellen wir durch unser implementiertes Risikomanagementsystem sicher. Für die typischen Geschäftsrisiken, deren Eintritt einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Studentenwerkes zur Folge haben könnte, ist von uns eine wirksame Vorsorge getroffen worden. Entscheidend für eine schnelle Reaktion im Risikoerkennungsfall ist die Handlungsebene. Das Führen der Geschäfte durch eine gefestigte Entscheidungsebene auf der Grundlage von konzipierten aber auch operativen Entscheidungshilfen ist dabei unentbehrlich. VI. Prognosebericht Für die Bedarfsentwicklung und -festigung und für die Profilierung des Leistungsspektrums des Studentenwerkes Rostock ist die Entwicklung der Studierendenzahlen und die Konzentration an bestimmten Standorten bedingt durch die Entwicklung der Universität von entscheidender und nachhaltiger Bedeutung. Wir gehen von einer weiterhin stabilen bis leicht wachsenden Studierendenzahl für 2012 und die Folgejahre aus. Der Universität Rostock kann es gelingen mit einer guten Profilierung mittelfristig eine gleich bleibende Nachfrage nach Studienplätzen zu sichern. Der Hochschulstandort Wismar wird u. a. seine Fernstudiengänge inhaltlich festigen und damit eine veränderte Anforderungsstruktur schaffen. Hier geht es um kurzfristige und sehr intensive Präsenzzeiten und eine veränderte Altersstruktur der Studierenden. Dem zukünftigen Trend einer breiten Altersschicht Studierender auf dem Campus zu begegnen, wird sich das Studentenwerk mit seinen Angeboten stellen und diese den neuen Anforderungen anpassen. Der universitäre Standort Südstadt in Rostock ist nicht nur ein sich entwickelnder naturwissenschaftlicher Campus, sondern auch ein Schwerpunkt sozialer Infrastruktur, wie Wohnen und Verpflegung. Die eindimensionale Struktur der Mensa kann sich dem wachsenden Bedarf an Leistungen über den gesamten Tag schwer anpassen, deshalb ist die komplementäre Versorgung über Cafeteriaangebote / dezentrale Einrichtungen gesetztes Ziel. Wir planen 2012 im Wohnheim in der Erich-Schlesinger-Straße 19 im Erdgeschoss eine Umnutzung vorzunehmen und dort eine Cafeteria mit Mittagsver-

25 Campus-Mensa Wismar/Außenansicht sorgung mit ca. 60 Sitzplätzen zu errichten. Weitere Standortentwicklungen im Verpflegungssektor werden geprüft und möglichst in Partnerschaft mit den wissenschaftlichen Einrichtungen bzw. den jeweiligen Bildungsträgern umgesetzt. Wir müssen uns der Konkurrenzsituation im Bereich studentisches Wohnen stellen, die uns insbesondere durch eine Vielzahl von privaten Angeboten für Studierende z. B. in Wismar entgegensteht. Die innenstadtnahe Lage ist ein entscheidendes Kriterium für wohnungssuchende Studierende. Unsere Standorte am Friedenshof verlieren durch diesen Ausschlussfaktor an Zuspruch. Unser Ziel ist es mit diesen Objekten eine kostendeckende Bewirtschaftung zu erreichen. Mit dem Erwerb und der nachfolgenden Sanierung der Fischerstraße 2 werden wir ein weiteres Angebot für die kurzzeitige Vermietung einrichten. Die Umsetzung ist für 2012/13 geplant. Die in Rostock zur Verfügung stehenden Kapazitäten im sanierten Wohnheimbereich lassen auch für die Zukunft eine hohe Auslastung erwarten und dadurch eine nachhaltige Bewirtschaftung sichern. Unsere Wohnheime und Verpflegungseinrichtungen müssen fortlaufend instand gehalten und saniert werden. Wir werden auch in diesem Jahr an einigen Häusern insbesondere Fassadensanierungen durchführen. Um die angestrebte 15 %-Versorgungsquote zu erreichen, bedarf es in Rostock zukünftig einer gezielten Standortentwicklung und auch zusätzlicher Investitionen. Wir werden deshalb alle an uns herangetragenen Projekte auf Eignung und nachhaltige Bewirtschaftung prüfen. Weiterhin werden wir die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten innerhalb des Bestandes nutzen, um zusätzlichen Wohnraum für Studierende zu schaffen. Dazu wird es notwendig sein, neben Fördermöglichkeiten und Eigenmitteln, auch zinsgünstige Kredite, z. B. über KfW-Programme, in Anspruch zu nehmen. Wohnimmobilieneigentum wird zukünftig neben dem Erbbaurecht eine stabile Basis für die Wirtschaftlichkeit des Bereiches Wohnen bilden. Dazu gehört auch die Sicherung der Bewirtschaftung des Wohnheims Haus 4 in Warnemünde. Die wirtschaftliche Situation des Studentenwerkes Rostock wird neben der Anzahl der zu betreuenden Studierenden auch maßgeblich durch die zur Aufgabenerfüllung gestellten Landeszuschüssen mitbestimmt. So stellen die jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst uns in den nächsten zwei Jahren vor eine unglaublich große Herausforderung um den Spagat zwischen Aufwand und Ertrag zu meistern. Das Studentenwerk Rostock ist derzeit gut aufgestellt, aber es kann sich zukünftig nur behaupten, wenn das Land eine auskömmliche Finanzierung für die Durchführung der Aufgaben sicherstellt. Dazu gehört auch eine kontinuierliche, langfristige und ausgewogene Zuschusspolitik für die Leistungen der Ausbildungsförderung zu 100% und für die Bewirtschaftung und planmäßige Instandhaltung der Mensen und sonstigen hochschulgastronomischen Einrichtungen. Das Zurückfahren der Leistungen des Landes für die Arbeit der Studentenwerke im Vergleich zum Wachstum der Studierendenzahlen kann nicht der richtige Weg in eine sichere Zukunft sein. In unseren Verpflegungseinrichtungen planen wir 2012 ca. 1,386 Mio. Essen zu produzieren und auszureichen. Der Bedarf und die wachsende Nachfrage nach unseren Produkten stellen Standorte, wie die Ulmenstraße, tagtäglich vor immer größere Herausforde- 25

26 Wismar, Wasserstr. 4 - Sonnenkollektoren auf dem Dach Maisonettwohnung 26 rungen an Ablauforganisation, Logistik und Personal. Die Infrastrukturentwicklung an diesem Standort ist eine Aufgabe, die das Land mit dem teilweisen Verkauf der Landesliegenschaft an das Studentenwerk übertragen hat. Der notwendige amtliche Klärungsprozess, der mit der Entwicklung der Liegenschaft durch das Studentenwerk verbunden war, hat einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen. Wir werden die notwendigen Genehmigungsplanungen nunmehr forcieren und hoffen ab 2013 mit der baulichen Umsetzung des Projektes beginnen zu können. Es ist unser erklärtes Ziel der Versorgung am Standort Ulmenstraße ab 2014 ein neues Gesicht geben zu können - das Collegium album -, der erste Teil eines multifunktionalen Versorgungskomplexes. Die Leistungsfähigkeit in den anderen Aufgabengebieten Rund ums Studium ist zu optimieren. Dazu gehören soziale Projekte, Beratungsleistungen, unser Beitrag zur familienfreundlichen Hochschule, aber auch die Förderung studentischer Initiativen auf kulturellem und sportlichem Gebiet sowie das aktive Mitwirken an der internationalen Ausrichtung der Hochschulen. diese Entwicklungen unterstützen, damit die Studentenwerke in M-V nicht hinter der Entwicklung der Hochschulen zurückbleiben. In den letzten Jahren konnten wir unser Leistungswachstum unter Beweis stellen, wobei Wachstum gemessen wird an einem Mehr an Qualität und Umfang und am Anstieg von Basiswerten. Der Gradmesser ist die Akzeptanz unserer Dienstleistungen bei denen, für die wir da sind. Uns bewusst wahrzunehmen, heißt Anerkennung für Geleistetes. Wir bauen auf das Erreichte, schaffen neue Grundlagen in der Gegenwart für die zukünftige Gestaltung des Lebensraums Hochschule.»Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.«rostock, 27. April 2012 Studentenwerk Rostock Anstalt des öffentlichen Rechts A. Einstein Die fachlich kompetente Beratung aller BAföG-Antragsteller und die zügige Bearbeitung der eingereichten BAföG-Anträge ist vordergründiger Tätigkeitsanspruch der Abteilung Ausbildungsförderung um den notwendigen finanziellen Rahmen der Studierenden zu sichern. Dazu gehört auch der erweiterte Servicebereich der alternativen Studienfinanzierung. Dr. Dieter Stoll Geschäftsführer Seit Jahren folgen wir hohen und anspruchsvollen Zielen, die nur mit Kontinuität und Ausschöpfung aller Reserven umzusetzen sind. Es ist umso wichtiger, dass nicht nur wir, sondern auch unsere Studentenwerksgremien und die ministeriellen Landesorgane

27 Antje Michael Personalreferentin Personalwesen Per waren von den 166 Beschäftigten 158 tatsächlich anwesend. Eine teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin befand sich in Elternzeit. Bei zwei Mitarbeitern hatte die Lohnfortzahlung geendet. Vier Mitarbeiter befinden sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Darüber hinaus waren vier Mitarbeiter in der Arbeitsphase der Altersteilzeit beschäftigt. Der Anteil der weiblichen Mitarbeiter am Gesamtpersonal betrug zum Jahresende 81,6% und ist vor allem in dem hohen Anteil weiblicher Teilzeitbschäftigter in den Verpflegungsbetrieben begründet. Acht Mitarbeiter haben in dem Berichtsjahr das 25-jährige Dienstjubiläum begangen. Mehr als 25% aller Beschäftigten sind seit mehr als 25 Jahren im Studentenwerk tätig. Auch im Jahr 2011 haben wir die Ausbildung zum Bürokaufmann fortgesetzt. Unser Auszubildender begann das 2. Ausbildungsjahr. Trotz aller Anstrengungen ist es uns nicht gelungen, zwei Auszubildende im Ausbildungsberuf Fachmann/ -frau für Systemgastronomie anzuwerben. Der Ausfall an Arbeitstagen infolge Krankheit und Kuren mit Anspruch auf Lohnfortzahlung betrug im Geschäftsjahr insgesamt Arbeitstage. Das entspricht den Soll-Arbeitstagen von 7,15 Mitarbeitern. Aufgeteilt nach einzelnen Abteilungen sieht die Krankenstatistik wie folgt aus: Abteilung Geschäftsführung Zentrale Dienste Verpflegungsbetriebe Verwaltung Mensa Süd Kleine Mensa Ulme Mensa St.-Georg-Str. Mensa Wismar Wohnen Ausbildungsförderung Ausfalltage in v. H. 0,17 0,28 0,09 0,72 0,66 0,47 0,70 0,20 0, ,98 Im Studentenwerk erfüllten zum Stichtag Schwerbehinderte/Gleichgestellte ihre Arbeitsaufgaben. Der Anteil an den Gesamtbeschäftigten betrug im Jahresdurchschnitt 11,63% und erfüllte damit die geforderte Quote von 5%. Antje Michael Personalreferentin 27 Aufgestellt nach den einzelnen Kostenstellen sieht die Krankenstatistik wie folgt aus: Der Ausfall an Tagen infolge Krankheit und Kuren, einschließlich der Langzeitkranken betrug im Geschäftsjahr Tage (5,76 v. H.). Die Au fallquote ohne Langzeitkranke betrug Tage (3,98 v. H.).

28 Monika Kröger Innenrevisorin Innenrevision/Organisation Die Stabstelle Innenrevision/Organisation ist dem Geschäftsführer direkt unterstellt. Sie nimmt folgende Hauptaufgaben wahr: der Vermietung der Gästezimmer bzgl. der Mehrwertsteuer-Anwendung für den Zeitraum bis Die kritische Beurteilung der Ablauforganisation; Das Aufdecken von Unregelmäßigkeiten; Die Feststellung von Fehler- und Verlustquellen; Die Erarbeitung entsprechender Verbesserungsempfehlungen. Die Prüfungstätigkeit der Innenrevision erfolgt auf der Grundlage eines Revisionsarbeitsplanes. Die Prüfungen erstrecken sich auf alle Abteilungen des Studentenwerkes, ausgenommen die Abteilung Ausbildungsförderung. Diese verfügt über eine eigene Förderungsprüferin. Im Wirtschaftsjahr 2011 wurden zwölf Revisionen durchgeführt, u. a. die Prüfung der Übergabe/Übernahme der Hausmeister aus dem Bereich Wohnen in den Bereich Gebäudebewirtschaftung aufgrund von Strukturänderungen; der Schlüsselverwaltungen an drei Schwerpunkt-Standorten; von Verwendungsnachweisen zu ausgereichten Zuwendungen für Geräte und Ausrüstungen sowie für Verpflegungszuschüsse des Vorjahres; der Ordnungsmäßigkeit der Inventurdurchführung sowie deren Auswertung im Bereich der Lebensmittel und des Leergutes der Verpflegungsbetriebe; des Zwischennachweises 2010 des DAAD-Projektes PROFIN einschließlich Erstellung des Prüfvermerkes; des Abschlusses im Starter-Café per ; Außerdem ist die Innenrevisorin Verhandlungsleiterin bei Angebotsöffnungen. Ihr obliegt die Organisation der Inventuren der Warenbestände und des Leergutes in den Einrichtungen der Verpflegungsbetriebe. Unter der Regie der Innenrevision werden die jährlichen Inventuren des beweglichen Anlagevermögens des Studentenwerkes vorgenommen. Im Jahr 2011 wurden die Anlagegüter in den Mensen der Inventur unterzogen. In ihrer Funktion als Organisator zeichnete sich diese Stabstelle u. a. verantwortlich für die Aktualisierung und Führung des Organisations-Handbuches und die Übersendung aktueller Presseartikel an das DSW. Die Sitzungen des Verwaltungsrates und des Vorstandes wurden vor- und nachbereitet. Die fachliche Weiterbildung erfolgt u. a. durch Teilnahme an DSW-Tagungen, Tagungen der Arbeitsgruppe Innenrevision und Seminaren, z. B. zur Vergabepraxis. Monika Kröger Innenrevision/Organisation

29 Anke Wichmann Sozialberaterin Bereich Soziale Dienste (sozialberatung) Innerhalb der Sozialberatung wurden im Jahr 2011 an den Standorten Rostock und Wismar insgesamt 606 Konsultationen von Studierenden wahrgenommen. Zwar ist die Anzahl der Beratungskontakte damit im Vergleich mit Konsultationen im Vorjahr nur um gut eineinhalb Prozent gestiegen - allerdings bestätigt sich der seit fünf Jahren bestehende Trend nach Beratungsbedarf von etwa einer Zeitstunde je Klient, weshalb die eingesetzte Zeit für Beratungen nicht gesunken ist. Im Einzelnen sind Klärungs-, Orientierungs- und Entscheidungshilfe für sog. Normalstudenten, aber auch für Studierende mit Kind, chronisch kranke und behinderte Studierende oder ausländische Studierende gefragt. Sozialberatung umfasst auch Anfragen per , mit denen eher Informationsbedürfnisse befriedigt werden und deren Umfang im Vergleich zum Vorjahr um 20 % zugenommen hat. Die individuelle Begegnung findet bei persönlichen Beratungsgesprächen statt. Die erneute Verlagerung der Themen der Ratsuchenden auf Orientierungsund Entscheidungshilfe sowie auf Stärkung von Problemlösungs- und Selbstkompetenz begründet die verstärkte Nachfrage nach zeitlich ausgedehnten Konsultationen (45 60 min). Jahr Persönliche Konflikte Studierende mit Kind machen - wie in den Vorjahren - den größten Anteil Studierender in besonderen Lebenslagen aus. Das Beratungs- und Betreuungsangebot richtet sich in diesem Zusammenhang auch an internationale Studierende. Diese Beratungsgespräche dauern länger, da sich entweder sprachliche Schwierigkeiten oder/ und kulturelle Unterschiede auf die Dauer der Beratungsgespräche auswirken. Die entstandene Effektivität innerhalb der Beratung ausländischer Studierender darf auch als Ergebnis des DAAD-geförderten PROFIN-Projektes ( in Zusammenarbeit mit Universität Rostock und Hochschule für Musik und Theater Rostock) zur Verbesserung der Integration gesehen werden. Behinderte oder chronisch kranke Studierende traten im Berichtsjahr 2011 häufiger als im Vorjahr in Erscheinung - vordergründig auf Ansprüche im Sozialleistungsbereich beschränkt. Die Beratung für Studierende in besonderen Lebenslagen umfasst 2011 etwa die Hälfte der Beratungen und muss somit auch weiterhin als ein Schwerpunkt in der Beratungstätigkeit angesehen werden. Die Beratungstätigkeit leistet u.a. Unterstützung bei der Sammlung von spezifischen Informationen; Vermittlung an bestehende Netzwerke; Erstellung von Veröffentlichungen; Betreuung unterschiedlicher Projekte. Folgende Themen sind relevant: Orientierungs- und Entscheidungshilfe sowie Handlungs- und Problemlösungskompetenz für Studien- bzw. persönlichen Alltag (Studienorganisation, Studienfachwahl, Sonderstudienpläne, Motivation, Übergang in den Beruf; Studium mit Kind oder mit Krankheit); Finanzielle Fragen und Probleme (nur in April und Juli überwiegend); Fragen zu sozial- sowie versicherungsrechtlichen Bestimmungen und Regelungen; Erstsemesterberatung, Orientierungs- und Klärungshilfe; Vermittlung in Netzwerke aus anderen Institutio- 29

30 nen oder Beratungseinrichtungen im Umfeld der Hochschulen oder der Kommune. Weitere Aktivitäten des Bereiches Soziale Dienste in 2011 waren: 30 Psychologische und rechtliche Beratung werden seit 1997 in 14tägigem Rhythmus in Rostock und mit Beginn des Sommersemesters 1999 auch in Wismar angeboten. Die seit Jahren hohe Nachfrage führte ab dem IV. Quartal erstmalig zu einer Warteliste. An beiden Standorten wurden sowohl studienleistungsbezogene Fragen als auch Beziehungsprobleme und weitere persönliche Konflikte angesprochen, welche jeweils als stark belastend und damit zu beraten einzuschätzen sind, um den beabsichtigten Studienfortschritt zu sichern. Auch 2011 wurde insbesondere am Standort Rostock versucht, bestimmte Problematiken über ein Gruppenangebot zu bearbeiten leider ohne Erfolg. Es gilt zu prüfen, inwieweit Studierende an diesem Konzept interessiert sind. Der Arbeitskreis Studium und Behinderung setzte seine Aktivitäten zur Vernetzung der Behindertenbeauftragten der Universität Rostock, des Sozialreferats beim AStA der Universität Rostock und der Sozialberaterin des Studentenwerkes im Berichtsjahr 2011 fort. Ebenso wurde die Mitarbeit im Arbeitskreis ausländische Studierende (AKAS) sowie an der AG Internationales des Vereins Rostock denkt 365 in Rostock sowie die Beteiligung am ZIA-Netzwerk (Netzwerk für Integration, Zuwanderung und Antidiskriminierung) Wismar fortgesetzt, welche je Semester ein- bzw. zweimal tagen und neben den Hochschulen auch kirchliche (Studenten)gemeinden sowie weitere mit Migration befasste Organisationen einbeziehen. An der Hochschule Wismar bestehen zudem enge Arbeitskontakte zu den Projektmitarbeitern der Familiengerechten Hochschule und damit eine Einbindung in das Zertifizierungsverfahren der Hertie Stiftung. Beteiligung an den Hochschulinformationstagen der Universität Rostock und der Hochschule Wismar im Frühjahr des Jahres; Bereitstellung von Material für bzw. Teilnahme an Veranstaltungen des Akademischen Auslandsamtes der Universität Rostock; Betreuung eines mehrwöchigen Sommer-Praktikums einer Studentin der Germanistik/Philosophie; Organisation von Workshops zur Förderung sozialer Kompetenz Studierender; Projektabschluss PROFIN (Mai 2011) sowie Überführung bewährter Angebote in den Info-Treff; In Kooperation mit der Abteilung Verpflegungsbetriebe beteiligte sich der Bereich an der Vorbereitung des in Zusammenarbeit von AStA sowie dem Büro für Gleichstellungsfragen vorrangig für Kinder von Universitätsangehörigen veranstaltetem Campus-Sommerfest der Universität Rostock, das am 29. Juni 2011 auf dem Campus Ulmenstraße durchgeführt wurde. Die jährliche Studentenwerksbroschüre wurde zum 19. Mal unter der redaktionellen Bearbeitung der Sozialberaterin erstellt. Dabei erschien diese zum dritten Mal als Studentenkalender, der neben der Vorstellung der Leistungsbereiche des Studentenwerkes für die Studierenden auch wichtige Semestertermine aller drei staatlichen Hochschulen darstellte. Neben der Website Soziales und damit verbundenen Beratungen innerhalb der Web-AG wurde die Website Studium International redaktionell betreut. Neben der Bereitstellung von online-infos für ausländische Studierende gilt es als Service-Angebot auch möglichst viele Informationen für Studierende mit Kind sowie mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung zu aktualisieren, was nur sporadisch und in begrenztem Umfang gelang.

31 Polnische Gäste der Universität Gdansk mit Sozialberaterin, Frau Wichmann, (2. von rechts) Darlehensfonds Mit 310 bewilligten Darlehen in Höhe von wurden aus dem Studentenwerksfonds nach langen Jahren ansteigenden Bedarfs leicht weniger Mittel beansprucht. Es bleibt jedoch bei der rund sechsfachen Auslastung des seit TEUR umfassenden Fonds, welche wiederholt dessen Notwendigkeit bestätigt. Hinter jedem der Darlehen verbirgt sich eine individuelle Notlage, deren kurzfristige Beseitigung zur uneingeschränkten Fortsetzung des Studiums durch konkrete Hilfe beseitigt wird. Aus dem Härte-Fonds des DSW wurden im Berichtsjahr 2011 Darlehen und damit etwa doppelt so viele als in den Vorjahren gewährt; eine Darlehenssumme von insgesamt ergibt ein durchschnittliches Darlehen von Die Darlehensvergabe im Studentenwerk Rostock erfolgt über einen Vergabeausschuss; dieser trat im Berichtsjahr 2011 nur zu neun Beratungen zusammen, was bedeutet, dass je Beratung auch mehr als ein Antrag besprochen wurde. Internationale Aktivitäten Das internationale Studentenleben organisiert sich im Intertreff. Die Fortsetzung der Partnerschaft zwischen Studentenwerk Rostock und der Universität Gdansk konnte wieder belebt werden; einerseits weilten der Prorektor für studentische Angelegenheiten, Prof. Jozef Włodarski sowie seine Assistentin, Małgorzata Grabowska, zur Jubiläumsfeier aus Anlass des 20-jährigen Bestehens des Studentenwerkes Rostock Anfang Juli in Rostock, andererseits besuchten acht polnische Studierende den Rostocker Campus, um sich mit einer Gruppe deutscher Studierender über die jeweiligen Studienbedingungen in den Nachbarländern auszutauschen. Nach Abschluss des PROFIN-Projektes wechselte das Starter-Café zum Jahresende die Räumlichkeiten auf den Uni-Campus in der Parkstraße 6, sodass die Betreuung der Ankunfts-, Auskunfts- und Begegnungsstätte in der Folge des Projektes als Kooperation zwischen Universität und Studentenwerk weiterhin betrieben werden kann. Das Ziel einer verbesserten Integration internationaler Studierender an den staatlichen Hochschulen Rostocks konnte auch weiterhin Dank der Einbeziehung städtischer Integrationsstrukturen (IBZ, Welcome- Center des EIZ) erreicht werden. Die wichtigsten Ergebnisse von zwei Jahren Projektlaufzeit innerhalb des Zeitraums bestehen im Folgenden: In der verlässlichen Betreibung einer zentralen Anlaufstelle für ausländische Studierende sowie Wissenschaftler an mehreren Tagen in der Woche und somit niedrigschwelliges Info-Angebot für Erstsemester aus dem In- und Ausland sowie für Wissenschaftler; in der Überführung mehrwöchiger Propädeutik für internationale Studienanfänger in einzelne Fakultäten; in der verstärkten Vernetzung bei der Betreuung ausländischer Studierender durch verbesserte Abstimmung zwischen den einzelnen Leistungsbereichen der einzelnen Einrichtungen unter Einbeziehung evaluierender Maßnahmen; in der Etablierung spezifischer Websites mit umfangreichen Informationen für internationale Studierende für die Zeit eines Studiums in Rostock, die bereits vor Anreise abrufbar sind; in den verschiedenen sozial-kulturellen Aktivitäten, wie Stammtische, Workshops, Filmabende der LEI sowie der Ausbau des Inter-Treffs durch ein regelmäßiges, vielfältiges Programm und die Einbeziehung von deutlich mehr Teilnehmern, eine ausverkaufe Kaleidoskop-Nacht in der HMT, die diesmal als Begleitprogramm für eine Fachtagung an der HMT gesetzt wurde. Anke Wichmann Sozialberaterin 31

32 Beratungen im Bereich Soziale Dienste Allgemeine Sozialberatungen Rechtsberatungen Psychologische Beratungen Untergliederung Sozialberatungen % Studierende mit Kind 14% Studierende allgemein 14 % ausländische Studierende 30 % s 13 % behinderte und chronisch Kranke

33 Petra Tröbner Abteilungsleiterin Zentrale Dienste Zentrale Dienste Die wirtschaftliche Tätigkeit des Jahres 2011 erfolgte auf der Grundlage des bestätigten Wirtschaftsplans 2011 aktualisiert am Die gesetzten Ziele konnten im Wesentlichen erreicht bzw. überboten werden. Die im Rahmen des Risikomanagements kontinuierlich erstellten monatlichen Reportings bestätigten die stabile Jahresentwicklung bei ausgewogenem Anstieg von Einnahmen und Ausgaben. Es wurde u. a. ein Sonderreport zur Preisevaluierung der drei Nutzergruppen in den Mensen erstellt und Machbarkeiten von Platzkapazitätserweiterungen an brisanten Standorten der Verpflegung geprüft. Das Controlling erarbeitete zudem Leistungs- und Produktivitätskennziffern für den Benchmarking-Vergleich der Wohnheime und Mensen im Rahmen der Arbeitsgruppe des DSW. Dem nach kaufmännischen Grundsätzen und wirtschaftlichen Prinzipien arbeitenden Studentenwerk standen bei der Bewältigung seiner gesetzlichen Aufgaben im Berichtsjahr neben den eigen erwirtschafteten Mitteln folgende Landesmittel zur Verfügung: Aufwandserstattung für das Amt für Ausbildungsförderung 1.174,3 TEUR; Zuschuss für Gemeinschaftsverpflegung der Studierenden 1.139,9 TEUR; Zuschuss für Geräte und Ausrüstungen 53,7 TEUR. Die bewilligten Mittel kamen 2011 vollständig zur Auszahlung. Der Zuschuss im Verpflegungsbereich blieb hinter dem Planansatz zurück. Die Zuwendungen waren um 71 TEUR geringer als im Vorjahr. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wurde mit dem Jahresabschluss 2011 nachgewiesen. Das anhaltend niedrige Zinsniveau bei der Beschaffung von Fremdmitteln konnte einen positiven Effekt erzeugen und den Zinsaufwand durch Umschuldungen minimieren. Die Zinserträge blieben stabil durch eine gute Finanzsituation und mittelfristiger Finanzanlagen. Großes Augenmerk wurde auf die zukünftige Ausrichtung und Entwicklung des Studentenwerks als wirtschaftlich produzierendes und soziales Unternehmen gelegt. Die seit 2009 anhaltende Investitionstätigkeit im Bereich Studentisches Wohnen wurde fortgesetzt und es konnten Mitte 2011 alle begonnenen Projekte abgeschlossen werden. Mit Hinblick auf die ab 2012 anstehenden umfangreichen, investiven Aufgaben begannen zum Jahresende strukturelle Anpassungen innerhalb und außerhalb der Abteilung. Bauliche Investitionen Im ersten Halbjahr zeigte der Bezug der drei Objekte Störtebeker und DreiMaster in Wismar das Ende einer mehrjährigen teilweise schwierigen Bauphase an. Den Erfolg begingen alle Baubeteiligten und geladenen Gäste am mit einer festlichen Einweihung des letzten Gebäudes, des Neubaus in der Wasser-/Fischerstraße 4. Die praktischen und modernen Apartments und die gediegenen historischen Wohngemeinschaften fanden schnell Anklang und bieten Platz für 65 Mieter. Es wurden insgesamt 2,25 Mio. EUR finanzieller Mittel aufgebracht, wobei davon ca. 750 TEUR auf den käuflichen Erwerb der sanierten Objekte Wasserstraße 16/17 und Wasserstraße 3 entfallen und 1,5 Mio. 33

34 Wismar, Wasserstr. 4 - Straßenansicht Wismar, Fischerstr. 4 Fassade 34 EUR der Neubau beanspruchte. Das gewählte Modell zeigt die gelungene Synthese von städtischen Belangen zur Erhaltung eines denkmalsgeschützten Areals und den Ansprüchen moderner Architektur - darüber hinaus auch das konstruktive Gelingen eines Projektes zweier Bauherren, der DSK als Vertreter der Hansestadt Wismar und dem Studentenwerk. Im Juni erfolgte der notarielle Ankauf einer Teilliegenschaft der Ulmenstraße 45 für 455 TEUR. Teil einer Landesliegenschaft mit aufstehendem, sanierungsbedürftigem Gebäude zum Zweck der Projekt-umsetzung einer Campusinfrastruktur am größten Lehrcampus Rostocks. Mensen und Wohnheime Im Rahmen der Bauunterhaltung wurden Reparaturen und Instandhaltungen der Anlagentechnik durchgeführt. Dazu zählten u. a. Erneuerung der Energieoptimierungsanlage, Erneuerung der Hebeanlagen für Schmutz- und Regenwasser, Nachrüstung der Wärmerückgewinnungsanlage an die Zuluft und die Umsetzung eines Projektes Kunst am Bau an der Fassade der Mensa Süd. In der Kleinen Mensa Ulme wurde am Küchencontainer die Dacheindeckung mit Wärmedämmung, die Bodenbelagserneuerung vorgenommen und ein Carport errichtet. Entsprechend des Investitionsplanes wurden die Landeszuschüsse für Geräte und Ausrüstungen in Höhe von 53,7 TEUR für dringende Ersatzbeschaffungen von Küchentechnik verwendet. Es wurden technisch verschlissene Kippbratpfannen und Kühlgeräte ersetzt. Laufende Instandhaltungen und Schönheitsreparaturen in allen Häusern sicherten den soliden Standard unserer Wohnanlagen. In den Häusern der Max- Planck- Str. 4 und 5 wurden die 2010 begonnenen Renovierungsarbeiten abgeschlossen. Nicht begonnen werden konnte die geplante Einrichtung einer Cafeteria am Südstadt-Campus. Insgesamt wurden 2011 Geräteinvestitionen und Planungsaufwendungen in Höhe von 310,5 TEUR realisiert. Petra Tröbner Abteilungsleiterin Zentrale Dienste Entwicklung Finanzen in T Kassen- u. Bankguthaben Verbindlichk. geg. Kreditinstituten

35 Finanzierung des Studentenwerks % Umsatzerlöse 18 % Landeszuschuss zur Bewirtschaftung einschließlich Aufwandserstattung BAföG 13 % Semesterbeiträge 35 1 % sonstige Erträge Entwicklung der Erträge aus Umsatzerlösen und Landeszuschüssen Millionen Euro Umsatzerlöse Landeszuschüsse

36 Sabine Jagusch Abteilungsleiterin Verpflegungsbetriebe Unicum-Preisübergabe Mensa des Jahres Platz in der Kategorie SERVICE Mensa St.-Georg-Straße Verpflegungsbetriebe 36 Das Studentenwerk Rostock bewirtschaftet an vier Standorten Produktionsmensen. Abwechslungsreiche und ernährungsphysiologisch ausgewogene Angebote stehen auf dem Speiseplan. Die Mittagsverpflegung wird komplett in Komponenten angeboten. Damit kann sich jeder Gast sein Menü nach eigenem Geschmack selber zusammenstellen. Das Angebot VitalTheke hat sich an allen Standorten erfolgreich etabliert. Zielgruppenspezifische Angebote wurden weiter entwickelt. VitalTheke Angebot für Veganer glutenfreies Tagesgericht Kennzeichnung laktosefreier Komponenten Nährwertangaben über die Speiseninformationssysteme Kindergericht Für die weitere Qualifizierung der Leistungen wurde im Berichtsjahr zur Durchführung von Eigenkontrollen ein Team eingesetzt. Wechselnde Teammitglieder konnten in den Mensen mittels Checklisten eine Reihe von Schwachstellen erkennen. Dadurch gelang die Umsetzung einer Vielzahl von qualitäts- und dienstleistungsförderlichen Maßnahmen. Den Mensagästen wurden im Jahr 2011 durch Aktionswochen Abwechslungen zum Speiseplan und kulinarische Köstlichkeiten geboten. Auch die Aktion Tandem Studentenwerke im Dialog - mit dem Partner Studentenwerk Frankfurt/Oder und die Begrüßung der Studierenden zum Semesterbeginn mit dem Scharfen Start waren Höhepunkte in den Mensen. Für unsere Partner wurden zahlreiche Catering Leistungen erbracht. Benannt seien hier der Jahresempfang der Universität Rostock und der Hochschule für Musik und Theater, der Jahresempfang der Hochschule Wismar, die Campustage in Rostock und Wismar, die AOW-Tagung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, die Kinderweihnachtsfeier für Studierende mit Kind und die Jahresabschlussveranstaltung für ausländische Studierende. Beim Wettbewerb des Hochschulmagazins UNICUM Mensa des Jahres 2011 erreichte die Mensa St.- Georg-Straße den 1. Platz in der Kategorie Service. Sabine Jagusch Abteilungsleiterin Verpflegung Am Standort Ulmenstraße hat sich der Verpflegungsbedarf erheblich erhöht. Mit der vorhandenen Produktions- und Platzkapazität in der Containerküche der Kleinen Mensa Ulme und der Ausgabemensa Ulmenstraße 69 kann der erforderliche Umfang an Mittagsverpflegung nicht angeboten werden. Der weitere Ausbau des Universitätscampus Ulmenstraße erfordert zwingend die Schaffung von zusätzlichen Verpflegungsmöglichkeiten für Studierende und Mitarbeiter.

37 Flying Buffet Mensa-Power Produzierte Portionen STW gesamt 2011 Produzierte Portionen wgb % HMT 6 % Schulen 1% Anwesendheit HMT 7% Gäste 36% Schulen 12 % Bedienstete 70 % Studenten 41% Gäste 23% HMT Portionen Studenten und Bedienstete % Bedienstete 37 85% Studenten Defizitdeckung Verpflegung 100 % 80 % 60 % 40 % 20 % 0 % Landeszuschuss Semesterbeitrag

38 Elfi Turnow Bereichsleiterin Wohnen Korinna Hahn Abteilungsleiterin Liegenschaftsmanagment Wohnungsmanagement (Liegenschaftsmanagement - im Aufbau) 38 Das Studentenwerk unterhielt im Berichtsjahr 2011 insgesamt Wohnheimplätze an zehn Wohnheimstandorten in Rostock und Wismar. Wohnheime Rostock Ulmenhof, Ulmenstr. 22 St.-Georg-Straße E.-Schlesinger-Straße 19 A.-Einstein-Straße 28/29 Max-Planck-Straße 1-5 Möllner Straße 11, Haus Möllner Straße 11, Haus Richard-Wagner Str. 30/31 Rostock gesamt Wismar Bürgermeister-Haupt-Str. 29 F.-Wolf-Straße 23 A/B F.-Wolf-Straße 25 A/B Störtebeker/DreiMaster Wismar gesamt Studentenwerk gesamt 2-Bett- Zimmer Bett- Zimmer Bettplätze gesamt Auslastung der Wohnheime Die Auslastung unserer Wohnheime an den Standorten Rostock und Wismar gestaltete sich wie folgt: Wohnheime ø-auslastung in % Rostock sanierte Wohnheime 92,46 unsanierte Wohnheime 89,97 Rostock gesamt 95,87 Unser Angebot an Wohnplätzen wurde im Jahr 2011 unverändert gut angenommen. Beliebte Wohnlagen sind zentrumsnah und doch ruhig, so wie wir sie in der Rostocker Südstadt vorhalten. Eine Spitzenauslastung hat unser Objekt Ulmenhof erfahren. Zu diesem Objekt gibt es bereits Wartelisten. Diese Tendenz verdeutlicht den Trend der letzten Jahre nach individuellem Wohnraum mit zusätzlichen Ausstattungsmerkmalen. So werten wir im Ulmenhof das Miet-Angebot zusätzlich mit Stellplätzen für PKW auf. In Wismar haben die Objekte Störtebeker und Drei- Master ebenfalls genau den Nerv der Zeit getroffen. Die Auslastung liegt seit dem Wintersemester 2011/2012 bei 100 %. Eine Warteliste speichert bereits jetzt alle Mietinteressenten, welche sich auf die hell und freundlich gestalteten Wohnungen beworben haben. Der denkmalgerechte Umbau der Häuser bietet auf 38 Plätzen attraktiven Raum für Wohnen und Studieren in der historischen Altstadt; ergänzt durch 27 Plätze im angegliederten Neubau. Die Betreuung der Mieter wird in den Wohnheimen durch studentische Hilfskräfte, unsere Tutoren, ergänzt. Gerade neue Bewohner schätzen die Informationen und Unterstützung beim Einzug. Korinna Hahn Abteilungsleiterin Liegenschaftsmanagement Wismar Wismar gesamt 82,21 Studentenwerk gesamt 92,80 Gesamtdurchschnitt 90,66

39 Rostock, St.-Georg-Straße Gästewohnung Malmö Versorgungsquote Wohnen im Vergleich zu Studierenden zahlen in Rostock und Wismar 2% 18,00% 16,00% 14,00% 12,00% 1% 8,00% 6,00% 4,00% 2,00% % Rostock Wismar 39 Wohnheimplätze - Verhältnis saniert zu unsaniert unsaniert saniert

40 Regina Lill Abteilungsleiterin Ausbildungsförderung Ausbildungsförderung Die absoluten Antragszahlen haben sich im Berichtsjahr bei den Erst- und Weiterförderungsanträgen im Inland um 378 im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Aktualisierungsanträge Antragstellung Insgesamt wurden Erst- und Weiterförderungsanträge gestellt. Inland Ausland ,6 % aller Studierenden im Zuständigkeitsbereich Widersprüche des Studentenwerkes Rostock stellten entsprechende Anträge auf staatliche Förderung für das Studium. Inland Ausland Im Ausland/Schweden stieg im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Anträge um 190 auf insgesamt Datenabgleich (Meldungen) Bund und Land gaben insgesamt ,77 EUR für die Ausbildungsförderung im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes Rostock aus. Klagen Der durchschnittliche Förderbetrag lag bei monatlich 457,59 EUR. Erst- und Weiterförderungsanträge Inland Antragstellung Offene Den KfW-Studienkredit haben 0,38 % der Studierenden im Berichtsjahr 2011 in Anspruch genommen. Davon befanden sich 42 Studierende im Grundstudium, 15 im Hauptstudium und 14 Studierende nutzten diese Kreditform für die Studienabschlussphase. Erstanträge Weiterförderungsanträge Regina Lill Abteilungsleiterin Ausbildungsförderung Anmerkung: Hier eingeschlossen sind 53 Anträge des Baltic College Schwerin Ausland Antragstellung Erstanträge Weiterförderungsanträge

41 Jan Philipp Sprick Vorsitzender des Verwaltungsrates Prof. Dr. Susanne Homölle Vorsitzende des Vorstandes Bericht über die Arbeit der Gremien Verwaltungsrat und Vorstand Im Studentenwerksgesetz sind die Aufgaben, die Zusammensetzung sowie die Bildung des Verwaltungsrates und Vorstandes festgeschrieben. Der Verwaltungsrat erlässt die Satzung und die Beitragsordnung. Er wählt die Vorstandsmitglieder und entlastet den Geschäftsführer. Der Vorstand führt die Geschäfte des Studentenwerkes, sofern dies nicht in der Verantwortung des Geschäftsführers liegt. Der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen der Gremien beratend teil und informiert über aktuelle Ereignisse im Studentenwerk. Die Gremienmitglieder erhalten zu ihrer laufenden Information quartalsweise Berichte. Im November 2011 wurden die Mitglieder beider Gremien von den jeweiligen Senaten für die Amtsperiode 11/2011 bis 11/2013 neu nominiert. Am wählte der Verwaltungsrat den Vorstand. Herr Sprick von der Hochschule für Musik und Theater Rostock wurde in seinem Amt als Vorsitzender des Verwaltungsrates erneut bestätigt. Den Vorstand leitet auch in der neuen Amtsperiode wiederum Frau Prof. Dr. Homölle von der Universität Rostock. Der Vorstand trat fünfmal zu seinen Sitzungen zusammen und nahm auch an der Wahlveranstaltung am teil. Es wurden u. a. Beschlüsse zur Verwendung der Semesterbeitragseinnahmen aus dem Jahr 2010 im Zuge des Jahresabschlusses sowie zur Änderung des Wirtschaftsplanes 2011 gefasst. Die Änderungen der Satzung wurden zur Beschlussfassung für den Verwaltungsrat befürwortet. Der Jahresabschluss 2010 sowie der Geschäfts- und Prüfbericht wurden entgegengenommen. Der Vorstand änderte seine Geschäftsordnung. Er stimmte den Erbbaurechtsverträgen für die Liegenschaften St.-Georg-Straße , der Möllner Straße und der A.-Einstein-Straße 28 und 29 zu. Aufgrund seines Einverständnisses wurde die Veranstaltung CampusOpenAir Wismar 2011 durch das Studentenwerk finanziell gefördert. Weiterhin wurden der Wirtschaftsplan für die Jahre 2012/2013 sowie der Erwerb der Liegenschaft Fischerstraße 2 in Wismar beschlossen. 41 Der Verwaltungsrat tagte im Geschäftsjahr 2011 viermal. Das Gremium nahm nach Feststellung durch den Vorstand den Jahresabschluss 2010 entgegen und beschloss die Entlastung des Geschäftsführers. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Cordes + Partner GmbH wurde auf Beschluss des Verwaltungsrates mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 beauftragt. Der Verwaltungsrat beschloss Satzungsänderungen und stimmte der 3. Änderung der Geschäftsordnung des Vorstandes zu.

42 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes des Abschlussprüfers 42 Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Studentenwerks Rostock, Anstalt des öffentlichen Rechts, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, der Landeshaushaltsordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und den vom Land Mecklenburg-Vorpommern erlassenen ergänzenden Vorschriften für Studentenwerke sowie der Satzung liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung des Studentenwerks. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Studentenwerks sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und der von dem Land Mecklenburg-Vorpommern erlassenen ergänzenden Vorschriften für Studentenwerke sowie den Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Studentenwerks. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Studentenwerks und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir

43 darauf hin, dass noch nicht für alle vom Studentenwerk genutzten Grundstücke Erbbaurechtsverträge vorliegen und das Studentenwerk dadurch noch nicht zivilrechtlicher Eigentümer dieser Grundstücke und Gebäude geworden ist. Im Hinblick auf die bestehenden Nutzungsverhältnisse an den vom Land Mecklenburg-Vorpommern überlassenen Grundstücken und Gebäuden geht das Studentenwerk aber davon aus, dass es wirtschaftliches Eigentum an den Grundstücken und Gebäuden erlangt hat und deshalb die vom Studentenwerk getätigten Investitionen in die Grundstücke und Gebäude zu bilanzieren sind. 43 Hamburg, den 10. Mai 2012 Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ppa. Thomas Krause Wirtschaftsprüfer Jan Bernhardt Wirtschaftsprüfer

44 44 Studentenwerk Rostock - Anstalt des öffentlichen Rechts -, Rostock Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 BILANZ AKTIVA - EUR - - EUR - Vorjahr - TEUR - PASSIVA - EUR - - EUR - Vorjahr - TEUR , , , , , , , , , ,22 A Eigenkapital I. Allgemeine Rücklage - Betriebsmittelrücklage II. Verwendete Rücklagen III. Andere Gewinnrücklagen 1. Darlehensfonds 2. Gebäudeinstandhaltung nicht sanierte Wohnheime 3. Erneuerung sanierter Wohnheime 4. Kapitaldienst 5. Zweckgebundene Inventarerneuerungsrücklage 6. Instandhaltung und Modernisierung 7. Investitionsrücklage 7. Bewirtschaftungsrücklage wgb B Sonderposten für Investitionszuschüsse , , , , , A Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte II. Sachanlagen 1. Grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau III. Finanzanlagen 1. Wertpapiere 2. sonstige Ausleihungen , , , , , , , ,89 C Rückstellungen 1. Steuerrückstellung 2. Instandhaltungsrückstellung für Wohnheime 3. Sonstige Rückstellungen D Verbindlichkeiten 1. gegenüber Kreditinstituten 2. aus Lieferungen und Leistungen 3. gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern 4. sonstige Verbindlichkeiten , , , , , ,01 EUR 1.687,56 Euro davon aus Steuern: davon im Rahmen der , sozialen Sicherheit: B Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Warenbestand der Verpflegungsbetriebe II. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 1. aus Lieferung und Leistung 2. gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern 3. Darlehen an Studierende 4. sonstige Vermögensgegenstände davon aus Steuern: III. Schecks, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 0 0 C Rechnungsabgrenzungsposten ,53 64 E Rechnungsabgrenzungsposten , ,

45 Studentenwerk Rostock - Anstalt des öffentlichen Rechts -, Rostock Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 Gewinn-und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember EUR - - EUR - Vorjahr - TEUR - 1. Umsatzerlöse 2. Sonstige betriebliche Erträge 3. Studentenwerksbeiträge 4. Erträge aus Zuschussgewährung 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen , , , , , , , Rohergebnis , Personalaufwendungen a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung , , , Abschreibungen auf immaterielle Vermögensge- genstände des Anlagevermögens und Sachanlagen , Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen , , Sonstige betriebliche Aufwendungen 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen , , , , , Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit , Steuern vom Einkommen und Ertrag 16. Sonstige Steuern , , , Jahresüberschuss , Entnahmen aus Rücklagen 19. Einstellung in Rücklagen , , Bilanzgewinn 0

46 KOSTENSTELLENERGEBNISRECHNUNG 2011 lt. VOWR vom Nebenkostenstellen EUR Ausbildungsförderung EUR Studentenber. kult. Betreuung EUR Mensen / Ausgaben EUR Cafeterien EUR sonst. Verpflegung EUR Verpflegungsbetriebe Verwaltung EUR 46 I Erträge 1. Umsatzerlöse 1.1 aus Essenverkauf an Studenten 1.2 aus sonstigem Essenverkauf 1.3 Mietverträge Wohnheime Studenten 1.4 Übrige Mietverträge 1.5 aus verrechneten Leistungen 1.6 Erstattung durch Umlage Summe 1 2. Zweckgebundene Beitragseinnahmen aus Sozialbeiträgen 3. Zuschüsse 3.1 Zuschuss Land zum lfd. Betrieb 3.2 Aufwandserstattung BAföG 3.3 Fehlbedarf Aufwandserstattung BAföG 3.4 Zuschuss Land Gemeinschaftsverpflegung 3.5 Investitionszuschuss Land 3.6 Zuschuss Bauunterhaltung 3.7 Zuschuss Finanzhilfe Bund 3.8 Zuschuss Hansestadt Rostock KiTa 3.9 Sonstige Zuschüsse 3.10 Aufl. Sonderposten Inv.-Zusch Aufl. Sonderposten sonst. Zusch Aufl. Sonderposten aus Rücklage Summe 3 4. sonstige Erträge 4.1 Zinserträge 4.2 Auflösung Rückstellungen 4.3 Übrige Erträge Summe 4 5. Außerordentliche Erträge SUMME ERTRÄGE II Aufwendungen 1. Personalaufwand 2. Sachaufwendungen 2.1 Materialaufwendungen 2.2 Energieaufwand 2.3 Abschreibungen Gebäude u. Grundstücke 2.4 Abschreibungen bewegliche Anlagegüter 2.5 Abschreibungen Finanzanlagen 2.6 Gebäudebewirtschaftung 2.7 Einrichtungsaufwendungen 2.8 Verwaltungsaufwand 2.9 Steuern, Vers., Beiträge, Zinsaufw sonstige Aufwendungen Summe 2 3. Anteil Aufwend. Hauptverwaltung (Kostenumlage) 4. Verrechnete Leistungen Hausmeisterdienste SUMME Aufwendungen III Jahresfehlbetrag Jahresüberschuss IV Zuführung zu rücklagen davon: 1. allg. Rücklage 2. zweckgeb. Rücklage V Auflösung von rücklagen davon: 1. allg. Rücklage 2. zweckgeb. Rücklage VI ErgebniS 4, , ,55 0, , , , , , , , , , , , , , , ,80 35,51 81, , , , , , , , ,17 184, , , , , , ,71 109,83 109, ,04 142,63 432, , , , , , , ,15 857, ,46 52, , , , , , ,60 93, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,37 284, , , ,80 284,88 284, , , , ,95 1,02 1, , , , , , ,65 480, ,38 52, , , , ,83

47 , , , , , , , , ,83 725, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,10 42,00 42, , , ,98 302,28 587, , , , , , , ,88 4, , , , , , , ,60 93, , , , ,66 1, , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,74 491, ,34 86,32 86, , , , , , , , ,65-442, , , , , , , , , , , , ,00 228,90 725, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,53 635, ,90 52, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,10 80, , , , , , , , , ,53 359, , , , , , , , , ,80 Verwaltung EUR san. Wohnheime EUR nicht san. Wohnh. EUR Hausmeisterdienste EUR gesamt EUR gesamt EUR Wohnheime invest. Zusch./Verr. i.hö.d.abschreibg. EUR Betrieb gewerblicher Art EUR Studentenwerk gesamt EUR

48 Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz - LHG M-V) vom 5. Juli 2002 (GVOBI. M-V S. 398), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juni 2003 (GVOBI. M-V S. 331), i. K. 21. Juni 2003 Neufassung des Landeshochschulgesetzes vom (GVOBl. M-V 2011, S. 18) Ersetzt Gesetz vom 5. Juli 2002 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: 48 Auszug: 3 Absatz 5 Die Hochschulen wirken in enger Zusammenarbeit mit den Studentenwerken an der sozialen Förderung der Studierenden mit und tragen dabei der Situation von Studierenden mit Kindern Rechnung. Sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender. Sie fördern in ihrem Bereich kulturelle und musische Belange sowie den Sport.

49 Gesetz über die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studentenwerksgesetz - StudWG) vom 23. Februar 1993 GVOBl. M-V 1993, S Rechtsstellung (1) Die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Sie unterstehen der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, soweit sich nicht aus diesem Gesetz etwas anderes ergibt. (2) Die Studentenwerke regeln ihre Angelegenheiten durch Satzungen und Beitragsordnungen, die der Aufsichtsbehörde anzuzeigen sind. 2* Aufgaben (1) Den Studentenwerken obliegt im Zusammenwirken mit den Hochschulen die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studenten. Sie erfüllen diese Aufgaben insbesondere durch 1. die Errichtung und Bewirtschaftung von Einrichtungen für die studentische Verpflegung und 2. die Errichtung und Bewirtschaftung von Einrichtungen für das studentische Wohnen. Die Studentenwerke stellen unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Aufgaben Räume und Einrichtungen für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen der Studenten bereit. Sie können Betreuungsstätten für Kinder von Studenten unterhalten. Von den Eltern ist ein angemessener Kostenbeitrag zu entrichten. (2) Den Studentenwerken obliegt ferner als Autragsangelegenheit die Durchführung der studentischen Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. (3) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann den Studentenwerken nach Anhörung im Einvernehmen mit der Finanzministerin durch Rechtsverordnung weitere Auftragsangelegenheiten übertragen, soweit diese mit den Aufgaben nach Absatz 1 in Zusammenhang stehen. 3 Errichtung und Zuordnung (1) Folgende Studentenwerke werden errichtet: 1. das Studentenwerk Rostock, zuständig für die Universität Rostock und die Fachhochschule Wismar 2. das Studentenwerk Greifswald, zuständig für die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, die Fachhochschule Stralsund und die Fachhochschule Neubrandenburg. (2) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Anhörung der betroffenen Studentenwerke und Hochschulen die Zuständigkeit nach Absatz 1 zu ändern oder bestimmte Aufgaben statt mehreren Studentenwerken einem Studentenwerk zu übertragen, wenn dies im Interesse einer zweckmäßigen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. 49 *) 2 Abs. 3 geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2003.

50 50 4 Benutzer (1) Studenten im Sinne von 2 Abs. 1 sind die an den im 3 genannten Hochschulen für ein Studium eingeschriebenen Personen. Als Studium gilt hierbei nur ein Vollzeitstudium in Studiengängen, die mit einer Hochschul- oder Staatsprüfung abgeschlossen werden, oder in Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudien sowie ein Promotionsstudium. (2) Die Studentenwerke sollen ihren Beschäftigten und den Hochschulmitgliedern die Benutzung ihrer Einrichtungen gegen angemessenes Entgelt gestatten, wenn eine geordnete Aufgabenerfüllung gewährleistet ist. Unter der gleichen Voraussetzung können andere als die in Absatz 1 genannten Personen zur Benutzung zugelassen werden, soweit dadurch die Erfüllung der Aufgaben gemäß 2 nicht beeinträchtigt wird. Das Nähere regelt die Satzung. 4. Wahl und Entlassung des Geschäftsführers auf Vorschlag des Vorstandes, jeweils mit Zustimmung der Kultusministerin, 5. Entgegennahme und Erörterung des Jahresabschlusses, des dazugehörigen Prüfungsberichtes sowie des Geschäftsberichtes des Geschäftsführers, 6. Entlastung des Geschäftsführers, 7. Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen über die Tätigkeit des Studentenwerks und die Entwicklung seiner Einrichtungen, 8. Erlaß und Änderung von Richtlinien für die Geschäftsführung des Studentenwerks und die Überwachung ihrer Einhaltung, 9. Bestimmung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses auf Vorschlag des Vorstandes, 10. Beschlußfassung über die Übernahme weiterer Aufgaben ( 2 Abs. 2). 5 Organe Organe des Studentenwerks sind: 1. der Verwaltungsrat, 2. der Vorstand, 3. der Geschäftsführer. Die Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates sind ehrenamtlich tätig. 6 Aufgaben des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat hat folgende Aufgaben: 1. Erlaß und Änderung der Satzung mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, 2. Erlaß und Änderung der Beitragsordnung auf Vorschlag des Vorstandes, 3. Wahl, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Vorstandes, 7* Zusammensetzung und Bildung des Verwaltungsrates (1) Der Verwaltungsrat besteht aus Vertretern der Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes. Ihm gehören mit beschließender Stimme an: 1. von jeder Hochschule je angefangene der ihr angehörigen Studenten zwei Studentenvertreter, 2. von jeder Hochschule die gleiche Anzahl nichtstudentischer Hochschulmitglieder, die Hälfte von ihnen Hochschullehrer. (2) Mit beratender Stimme können dem Verwaltungsrat angehören: 1. höchstens zwei Beschäftigte des Studentenwerkes, 2. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, der Gemeinde, in der das Studentenwerk seinen Sitz hat, oder des regionalen Wirtschaftslebens. *) 7 Abs. 1 Nr. 1 geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2003.

51 Campus-Mensa Wismar Universitätsbibliothek Rostock in der Albert-Einstein-Straße Der Geschäftsführer nimmt beratend an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil; die Mitglieder des Vorstandes des Studentenwerkes können beratend an den Sitzungen teilnehmen. (3) Die Mitglieder nach Absatz 1 Nr. 1 werden von den Studentenparlamenten, die Mitglieder nach Absatz 1 Nr. 2 von den Senaten der Hochschulen gewählt. Die Mitglieder nach Absatz 2 werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Verwaltungsrates berufen. 8* Verfahren im Verwaltungsrat (1) Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Eine Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren ist zulässig, wenn kein Mitglied widerspricht. Im schriftlichen Verfahren kommt ein Beschluss zu Stande, wenn mindestens zwei Drittel der Stimmberechtigten gestimmt haben. (4) Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu wählen. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus dem Verwaltungsrat aus, so rückt das Ersatzmitglied an seine Stelle nach. Scheidet auch dieses Ersatzmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, so erfolgt für den Rest der Amtszeit eine Nachwahl. Die Mitglieder üben ihr Amt auch über die Dauer ihrer Amtszeit hinaus aus, solange kein neues Mitglied gewählt wurde. Die Mitgliedschaft endet im Falle des Absatzes 1 mit dem Ende der Hochschulmitgliedschaft oder durch Rücktritt, im Falle des Absatzes 2 mit der Abberufung durch die stimmberechtigten Mitglieder oder durch Rücktritt. Abweichend von Satz 1 beträgt bei der ersten Wahl zum Verwaltungsrat die Amtszeit für die Hälfte der Mitglieder ein Jahr. (5) Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, von denen einer Student, der andere hauptberuflich tätiges Hochschulmitglied sein soll. Bis zu ihrer Wahl beruft der Rektor der größten vertretenen Hochschule den Verwaltungsrat ein und leitet die Sitzung. (2) Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind öffentlich; die Öffentlichkeit ist auf Antrag sowie in Personal- und Grundstücksangelegenheiten auszuschließen. (3) In Personalangelegenheiten sowie auf Verlangen eines Verwaltungsratsmitgliedes wird geheim abgestimmt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Im Falle der geheimen Abstimmung erhält der Vorsitzende im zweiten Wahlgang eine zweite Stimme. (4)Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind bei der Ausübung ihres Stimmrechtes nicht an Weisungen gebunden. (5) Die Einzelheiten des Verfahrens regeln die Satzung sowie eine Geschäftsordnung, die der Verwaltungsrat sich gibt. 51 *) 8 Abs. 1 geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2003.

52 Wohnheim in Warnemünde, Haus * Aufgaben des Vorstands Der Vorstand hat folgende Aufgaben: 1. Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes, 2. Überwachung der Einhaltung des Wirtschaftsplanes, 3. Entgegennahme des vom Geschäftsführer erstellten Jahresabschlusses, des Geschäftsberichts sowie des Prüfungsberichts, Feststellung des Jahresabschlusses, 4. Vorschlag einer Beitragsordnung, 5. Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl des Geschäftsführers, die drei Vorschläge enthalten soll, sowie Vorschlag der Entlassung des Geschäftsführers, 6. Bestellung und Entlassung des stellvertretenden Geschäftsführers, 7. Entscheidung über die Zustimmung zu Geschäften des Studentenwerks in den in 11 Abs. 2 genannten Fällen, 8. Vorschlag für die Bestimmung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses. Der Wirtschaftsplan sowie die Bestellung oder Entlassung des stellvertretenden Geschäftsführers bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. 3. ein Hochschullehrer einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks, 4. ein von der Kommunalvertretung einer Stadt, in der eine der Hochschulen ihren Sitz hat, zu benennender Vertreter, 5. eine in der Wirtschaft tätige Persönlichkeit. Der Geschäftsführer des Studentenwerkes nimmt beratend an den Sitzungen des Vorstandes teil. (2) Die Vorstandsmitglieder werden durch den Verwaltungsrat gewählt. Vorschlagsberechtigt für die studentischen Vertreter entsprechend Nummer 2 sind die Studentenparlamente, für die Vertreter entsprechend Nummer 1 und 3 die Senate der Hochschulen sowie für den Vertreter entsprechend Nummer 5 die örtliche Industrie- und Handelskammer. (3) Für jedes Vorstandsmitglied ist je ein Stellvertreter zu wählen oder zu benennen. (4) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. (5) Vorstandsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig dem Verwaltungsrat angehören. (6) Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstandes beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist zulässig. 10 Zusammensetzung und Bildung des Vorstandes, Verfahren (7) Die Vorschriften des 8 Abs. 1, 3, 4 und 5 gelten entsprechend. (1) Dem Vorstand gehören an: 1. der Kanzler einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks, 2. von jeder Hochschule im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Studentenwerks ein Student, vom Hochschulstandort Rostock jedoch zwei Studenten, 11 Geschäftsführer (1) Der Geschäftsführer führt die Geschäfte des Studentenwerks, soweit nicht der Vorstand zuständig ist. Er bereitet die Beschlüsse des Vorstandes vor und führt sie aus. Der Geschäftsführer ist dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für *) 9 Satz 2 geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2003.

53 Rostock Ulmenhof Wismar B.-Haupt-Str. die Erfüllung der Aufgaben verantwortlich, die dem Studentenwerk nach 2 Abs. 2 und 3 übertragen sind. Der Geschäftsführer vertritt das Studentenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich. Der Geschäftsführer ist der Dienstvorgesetzte der Beschäftigen des Studentenwerks. Der Geschäftsführer wird durch den stellvertretenden Geschäftsführer vertreten. (2) Der Zustimmung des Vorstandes bedürfen 1. der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, 2. die Aufnahme von Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften, soweit es sich hierbei nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, 3. die Einstellung und Entlassung von Angestellten mit Leitungsfunktionen. 4. Rechtsgeschäfte, die zustimmungsbedürftig sind, werden erst nach Erteilung der erforderlichen Zustimmung wirksam. (3) Der Geschäftsführer und die von ihm Beauftragten üben in den vom Studentenwerk betriebenen Einrichtungen das Hausrecht aus. (4) Der Geschäftsführer ist an die Beschlüsse des Vorstandes und des Verwaltungsrates gebunden. Hält er einen Beschluß für rechtswidrig, so hat er diesen gegenüber dem betreffenden Organ unverzüglich schriftlich zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen. Hilft das Organ der Beanstandung nicht ab, so berichtet der Geschäftsführer dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Bis zu dessen Entscheidung hat die Beanstandung aufschiebende Wirkung. (5) Auf Verlangen des Geschäftsführers beruft der Vorsitzende des Vorstandes diesen kurzfristig ein. Der Geschäftsführer kann in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Vorstandes fallen, vorläufige Maßnahmen treffen. Hierüber ist der Vorstand unverzüglich zu informieren. Die vorläufigen Maßnahmen bleiben wirksam, bis der Vorstand selbst entschieden hat. (6) Der Geschäftsführer soll über ein abgeschlossenes Hochschulstudium und mehrjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen. Dasselbe gilt für den stellvertretenden Geschäftsführer. (7) Gegenüber dem Geschäftsführer und dem stellvertretenden Geschäftsführer wird das Studentenwerk vom Vorsitzenden des Vorstandes vertreten. 12 Wirtschaftsführung und Organisation (1) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studentenwerke richten sich nach kaufmännischen Grundsätzen. Die Studentenwerke führen ihre Einrichtungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Umweltverträglichkeit. Sie dienen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung. (2) Das Wirtschaftsjahr der Studentenwerke ist das Kalenderjahr. Jährlich vor Beginn eines Wirtschaftsjahres erstellen die Studentenwerke einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Stellenübersicht, Investitionsplan und Finanzplan. Der Wirtschaftsplan ist dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur rechtzeitig zur Aufstellung des Landeshaushaltsplanes vorzulegen. Er bedarf seiner Zustimmung und bildet die Grundlage für die Wirtschaftsführung. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann verlangen, daß der Wirtschaftsplan für einen längeren Zeitraum als ein Wirtschaftsjahr aufgestellt wird. (3) Jedes Studentenwerk erstellt innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluß, bestehend aus der Bilanz und der 53

54 Mensa St.-Georg-Str. 54 Gewinn- und Verlustrechnung, sowie einen Geschäftsbericht. Der Jahresabschluß wird von einem öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer, geprüft. (4) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann im Benehmen mit der Finanzministerin durch Rechtsverordnung Bestimmungen für die Wirtschaftsführung, die Organisation sowie für das Rechnungswesen erlassen. 13 Finanzierung (1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben stehen den Studentenwerken folgende Einnahmen zur Verfügung: 1. Einnahmen aus Wirtschaftsbetrieben, Wohnheimen und sonstigen Dienstleistungen, 2. Beiträge der Studenten, 3. Zuwendungen des Landes nach Maßgabe des Landeshaushaltsplanes und sonstige staatliche Zuwendungen, 4. Zuwendungen Dritter. (2) Die Studentenwerke erheben von den Studenten Beiträge zur Erfüllung ihrer Aufgaben (Absatz 1 Nr. 2) aufgrund einer Beitragsordnung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Aufwand unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Studenten. Von der Beitragszahlung können nur beurlaubte Studenten befreit werden. Die Beiträge sind jeweils bei der Einschreibung oder vor der Rückmeldung der Studenten fällig. (3) Das Land stellt den Studentenwerken jährliche Zuwendungen (Absatz 1 Nr. 3) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zur Verfügung. Das Land erstattet den Studentenwerken die Kosten für die Durchführung der staatlichen Ausbildungsförderung sowie weiterer übertragener Aufgaben gemäß 2 Abs * Aufsicht, Bekanntmachungen (1) Die Rechtsaufsicht in Angelegenheiten der Selbstverwaltung sowie die Fachaufsicht im Rahmen der übertragenen Aufgaben ( 2 Abs. 2 und 3) obliegen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. (2) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist befugt, sich über einzelne Angelegenheiten der Studentenwerke zu unterrichten. Es kann entsprechende Auskünfte verlangen. Es kann Beauftragte zur Teilnahme an Sitzungen von Gremien entsenden. Dem Beauftragten ist auf Antrag das Wort zu erteilen. (3) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann im Rahmen seiner Aufsicht Beschlüsse und Maßnahmen beanstanden und ihre Aufhebung verlangen. Ebenso können die Unterlassung rechtlich gebotener Beschlüsse und Maßnahmen beanstandet sowie verlangt werden, daß die Beschlüsse gefaßt und die Maßnahmen getroffen werden. Die Beanstandung erfolgt gegenüber dem Geschäftsführer. Sie hat aufschiebende Wirkung. Kommt ein Studentenwerk dem Verlangen nicht binnen einer ihm gesetzten angemessenen Frist nach, so kann das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Wege der Ersatzvornahme Beschlüsse und Maßnahmen selbst aufheben, ändern und durchsetzen. (4) Sind die Maßnahmen gemäß Absatz 3 nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung zu gewährleisten, so kann das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beauftragte bestellen, die die Befugnisse einzelner Organe oder einzelner Mitglieder von Organen des Studentenwerks im erforderlichen Umfang ausüben. (5) Die Beitragsordnung und die Satzungen sind in den Mitteilungsblättern der Hochschulen und im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekanntzumachen.

55 Kunst am Bau Ulmenhof 15* Übergangsvorschriften (1) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann im Einvernehmen mit der Finanzministerin den Studentenwerken die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Rechte an Liegenschaften und anderen Vermögenswerten übertragen. um die Hochschule für Musik und Theater des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Rostock erweitert. 2 Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Schwerin, den 15. Dezember 1993 (2) Die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Ersten Gesetzes zur Änderung des Studentenwerksgesetzes vom 16. Oktober 2003 (GVOBl. M-V S. 480) im Amt befindlichen Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt bis zur Neuwahl aus. Dr. Berndt Seite Der Ministerpräsident Steffie Schnoor Die Kultisministerin 16 Sprachliche Gleichstellung 55 Amts-, Berufs- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten für Frauen und Männer. 17 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Schwerin, den 23. Februar 1993 Dr. Berndt Seite Der Ministerpräsident Steffie Schnoor Die Kultisministerin (Quelle: vom ) Landesverordnung zur Änderung der Zuständigkeit des Studentenwerks Rostock 1 Die Zuständigkeit des Studentenwerks Rostock wird *) 14 und 15 geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2003.

56 In der Hochschule für Musik und Theater (HMT) Satzung des Studentenwerkes Rostock Vom 4. Juli 2011 Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom Aufgaben und Zuständigkeit (1) Dem Studentenwerk Rostock obliegt im Zusammenwirken mit den Hochschulen die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden folgender Hochschulen: 56 Aufgrund des 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studentenwerksgesetz - StudWG) vom 23. Februar 1993 (GVOBl. M-V S. 165), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2005 (GVOBl. M-V S. 535) geändert worden ist, hat das Studentenwerk Rostock folgende Satzung erlassen: 1 Name, Rechtsstellung und Sitz (1) Das Studentenwerk Rostock ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Es führt den Namen Studentenwerk Rostock. (2) Das Studentenwerk Rostock hat seinen Sitz in der Hansestadt Rostock und Einrichtungen in Rostock und Wismar. 2 Gemeinnützigkeit (1) Das Studentenwerk Rostock verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). (2) Das Studentenwerk Rostock ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel des Studentenwerkes Rostock dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Anstalt fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 1. Universität Rostock 2. Hochschule Wismar 3. Hochschule für Musik und Theater Rostock. (2) Das Studentenwerk Rostock erfüllt insbesondere folgende Aufgaben: 1. die Errichtung und Bewirtschaftung von Einrichtungen für die studentische Verpflegung; 2. die Errichtung und Bewirtschaftung von Einrichtungen für das studentische Wohnen und die Vermittlung privater Unterkünfte; 3. die Gewährung von Beihilfen und Darlehen an Studierende; 4. die Förderung und Bewirtschaftung von Kindertagesstätten. (3) Das Studentenwerk Rostock arbeitet mit den Hochschulen und mit den Studierendenschaften bei der Erfüllung seiner Aufgaben zusammen und wirkt im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung an der positiven Entwicklung und der Profilbildung der Hochschulen in seinem Zuständigkeitsbereich mit. (4) Dem Studentenwerk Rostock obliegt als Auftragsangelegenheit die Durchführung der studentischen Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. (5) Das Studentenwerk Rostock fördert die kulturellen Interessen der Studierenden und stellt im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten Räume und Einrichtungen für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen - mit Ausnahme parteipolitischer - der Studierenden bereit. (6) Das Studentenwerk Rostock gestattet seinen Beschäftigten und den nichtstudentischen Hochschul-

57 Aktivitäten im Rahmen des Intertreffs: Shirt-Gestaltung mitgliedern sowie anderen Personen die Benutzung seiner Einrichtungen gegen angemessenes Entgelt, soweit die Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 1, 2, 4 und 5 nicht beeinträchtigt wird. 4 Organe (1) Organe des Studentenwerkes Rostock sind der Verwaltungsrat, der Vorstand und der Geschäftsführer. (2) Die Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates sind ehrenamtlich tätig. Auf Antrag werden Mitgliedern des Verwaltungsrates/Vorstandes die aus Anlass ihrer Tätigkeit entstandenen Auslagen erstattet. (3) Die Mitglieder des Vorstandes und der Geschäftsführer haften dem Studentenwerk nur für den ihm in Ausübung ihrer Tätigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügten Schaden. (2) Der Zustimmung des Vorstandes bedürfen: 1. der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; 2. die Aufnahme von Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften, soweit es sich hierbei nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt; 3. die Einstellung und Entlassung von Angestellten mit Leitungsfunktionen; 4. die Maßnahmen nach 8 Abs. 3 und 4 dieser Satzung (3) Die Zusammensetzung und Bildung des Vorstandes sowie Verfahrensfragen regeln sich nach 10 StudWG. (4) Dem Vorstand obliegen Erlass und Änderung seiner Geschäftsordnung. 7 Geschäftsführer 57 5 Verwaltungsrat Aufgaben, Zusammensetzung und Bildung, Verfahren Aufgaben, Stellung und Verantwortung des Geschäftsführers regeln sich nach 11 StudWG unter Beachtung von 6 Abs. 2 dieser Satzung. (1) Die Aufgaben des Verwaltungsrates regeln sich nach 6 StudWG. (2) Der Verwaltungsrat erlässt und ändert die Geschäftsordnung. (3) Die Zusammensetzung und Bildung des Verwaltungsrates regeln sich nach 7 StudWG. (4) Die Verfahren im Verwaltungsrat regeln sich nach 8 StudWG. (5) Vorstand und Geschäftsführer haben dem Verwaltungsrat auf Verlangen Auskunft über ihre Tätigkeit zu geben. 6 Vorstand Aufgaben, Zusammensetzung und Bildung, Verfahren (1) Die Aufgaben des Vorstandes regeln sich nach 9 StudWG. 8 Wirtschaftsführung und Organisation (1) Die Wirtschaftsführung und Organisation regeln sich nach 12 StudWG. Gemäß Studentenwerksgesetz M-V richtet sich die Wirtschaftsführung des Studentenwerkes nach kaufmännischen und wirtschaftlichen Grundsätzen. (2) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich das Studentenwerk Dritter bedienen. (3) Das Studentenwerk kann sich mehrheitlich an Unternehmen beteiligen und Unternehmen gründen. (4) Das Studentenwerk kann auch a) gastronomische Betriebe öffentlicher und privater Dritter betreiben, b) Wohnanlagen privater Dritter verwalten sowie im Zusammenwirken mit privaten Dritten errichten und vermieten.

58 Der Brunnen der Lebensfreude von Jo Jastram (5) Das Studentenwerk kann die Speisenversorgung von Schülerinnen und Schülern an öffentlichen und privaten Schulen erbringen, soweit dies kostendeckend ist und auf der Grundlage des StudWG 4 Abs. 2 erfolgt. 9 Finanzierung (1) Die Finanzierung regelt 13 StudWG. (2) Die Erhebung und Verwendung der Semesterbeiträge regelt die Beitragsordnung des Studentenwerkes in der jeweils gültigen Fassung Aufsichtsbehörde Die Rechtsaufsicht in Angelegenheiten der Selbstverwaltung sowie die Fachaufsicht im Rahmen der übertragenen Aufgaben nach 3 Abs. 4 der Satzung obliegen dem Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur. 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 2. April 1998 (AmtsBl. M-V 1999 S. 57) außer Kraft. Rostock, den 04. Juli 2011 gez. Jan Philipp Sprick Der Vorsitzende des Verwaltungsrates AmtsBl. M-V 2011 S

59 Beitragsordnung des Studentenwerkes Rostock Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 8. Januar 1999 Der Verwaltungsrat hat gemäß 6 Nr. 2 des Gesetzes über die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studentenwerksgesetz -StudWG) vom 23. Februar 1993 am 3. April 1997 (GVOBl. M-V S. 165) nachfolgende Beitragsordnung beschlossen: 1 Beitragspflicht (1) Das Studentenwerk Rostock erhebt zur Finanzierung seiner gesetzlichen Aufgaben für jedes Semester einen Beitrag von allen Studierenden, die bei den in 3 Abs. 1 Nr. 1 des StudWG vom Februar 1993 und bei den in 1 der Landesverordnung zur Änderung der Zuständigkeit des Studentenwerkes Rostock vom 15. Dezember 1993 genannten Hochschulen/Universitäten eingeschrieben sind. Studentenwerksbeitrag für das Semester gezahlt hat, für das er sich einschreibt oder rückmeldet. 4 Beitragshöhe und Befreiung von der Beitragszahlung (1) Der Beitrag beträgt je Semester 40 Deutsche Mark für alle zum Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes Rostock gehörenden Studenten. (2) Studenten, die wegen der Ableistung des Wehroder Zivildienstes beurlaubt werden, sind von der Beitragspflicht befreit. Studenten, die aus anderen Gründen beurlaubt werden, können auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden. (3) Beiträge für laufende oder für vergangene Semester werden bei der Beurlaubung oder Exmatrikulation nicht erstattet. 5 Verwendung des Semesterbeitrages 59 (2) Beitragspflichtig sind in der Regel auch beurlaubte Studenten. (1) Der Semesterbeitrag wird nach 13 Abs. 2 Stud- WG vom 23. Februar 1993 gebildet. 2 Fälligkeit und Entrichtung (1) Der Beitrag wird jeweils zur Einschreibung und Rückmeldung fällig. (2) Die Beiträge sind an die zuständige Universität/ Hochschule zu entrichten. (2) In dem Semesterbeitrag sind auch folgende finanzielle Beiträge für besondere Zwecke enthalten: I. für kulturelle, sportliche und soziale Maßnahmen, II. für die Darlehenskasse des Studentenwerkes, III. für die Bildung der zweckgebundenen Rücklagen nach Maßgabe des Wirtschaftsplanes. 3 Nachweis der Beitragszahlung Jeder Student hat der Hochschule zur Einschreibung bzw. Rückmeldung nachzuweisen, daß er den

60 Die Infostelle im Studentenhaus (3) Der Vorstand entscheidet jährlich auf Vorschlag des Geschäftsführers über die Verwendung des Semesterbeitrages. 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 9. September 1998 in Kraft und setzt die Beitragsordnung vom 20. Juni 1995 außer Kraft. Rostock, den 3. April Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Prof. Dr. Harald Mumm AmtsBl. M-V S. 59

61 Studienalltag derzeit Gültige Beitragsordnung des Studentenwerkes Rostock Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 28. April 2009 VII 350 Der Verwaltungsrat des Studentenwerkes Rostock hat auf seiner Sitzung vom 28. April 2009 auf der Grundlage des 6 Nummer 2 und 13 Absatz 2 des Studentenwerksgesetzes vom 23. Februar 1993 (GVOBl. M-V S. 165), das zuletzt durch Artikel 3 Nummer 5 des Gesetzes vom 25. Oktober 2005 (GVOBl. M-V S. 535) geändert worden ist, die Festsetzung der Sozialbeiträge ab dem Wintersemester 2009/2010 sowie ab dem Wintersemester 2010/2011 beschlossen. Vor diesem Hintergrund ändert sich 4 Absatz 1 der Beitragsordnung des Studentenwerkes Rostock vom 8. Januar 1999 (AmtsBl. M-V S. 59), die zuletzt am 11. November 2003 (AmtsBl. M-V 2004 S. 264) geändert wurde, wie folgt: 61 4 Beitragshöhe und Beitragszahlung (1) Der Beitrag beträgt ab dem Wintersemester 2009/2010 je Semester 40 Euro sowie ab dem Wintersemester 2010/2011 je Semester 45 Euro für alle zum Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes Rostock gehörenden Studierenden. Diese Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern in Kraft.

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